BT-Drucksache 18/3940

Bekämpfung von Obdachlosigkeit, gesundheitlicher Ungleichheit und extremer Armut in Deutschland

Vom 4. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3940
18. Wahlperiode 04.02.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Maria
Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke,
Katja Dörner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Dieter Janecek,
Steffi Lemke, Dr. Tobias Lindner, Peter Meiwald, Özcan Mutlu, Lisa Paus, Brigitte
Pothmer, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Elisabeth Scharfenberg,
Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bekämpfung von Obdachlosigkeit, gesundheitlicher Ungleichheit und extremer
Armut in Deutschland

Gerade im Umgang mit den finanziell Schwachen und sozial Ausgegrenzten
zeigt sich, welchen Sinn für Gerechtigkeit unsere Gesellschaft auszeichnet. Im
Jahr 2013 war jeder fünfte Deutsche von Armut und sozialer Ausgrenzung
bedroht (Mitteilung des Statistischen Bundesamtes, 16. Dezember 2014). Von
Obdachlosigkeit betroffene Menschen werden in der deutschen Gesellschaft be-
sonders ausgegrenzt und leben in extremer Armut. Sie fallen entweder durch
rechtliche Lücken im Gesundheits- und Sozialsystem oder können formale
Erfordernisse für eine Unterstützung nicht erfüllen. Obdachlose fallen zum Teil
in den Zuständigkeitsbereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII),
ein anderer Teil erhält außerdem Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozial-
gesetzbuch (SGB II). Ein den vielschichtigen Problemen, die mit der Obdachlo-
sigkeit einhergehen, angemessenes Fallmanagement sucht man in den Jobcen-
tern jedoch oft vergebens. Die Hilfe zur Arbeitssuche ist nur ein Aspekt der Be-
dürfnisse der Obdachlosen, denn sie weisen oftmals vielfältige Problemlagen
auf. Wichtige Aspekte, wie die gesundheitliche Versorgung und erst recht Prä-
vention, bleiben oft außen vor. Die Unterstützung zur Rückkehr in ein geregel-
teres Leben kann so nicht gelingen. Das liegt auch an strukturellen Problemen,
wie beispielsweise bei den Zuständigkeitsfragen oder Datenschutz- und Daten-
übermittlung zwischen Jobcenter und Sozialamt. Die regionalen Unterschiede in
der Versorgungsleistung, besonders zwischen Stadt und Land, sind auch auf-
grund einer fehlenden nationalen Strategie gegen extreme Armut groß.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen von Obdachlosigkeit in

Deutschland?
2. Welche besondere Herausforderungen und Probleme gibt es nach Erkenntnis

der Bundesregierung für das Forschungsfeld Obdachlosigkeit?
3. Welche Probleme sieht die Bundesregierung bezüglich der Inanspruchnahme

von SGB-II- und/oder SGB-XII-Leistungen durch obdachlose Menschen?

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4. Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen die Probleme bei der In-
anspruchnahme von SGB-II- und SGB-XII-Leistungen durch von Obdach-
losigkeit Betroffene?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Studien sind der Bundesregierung zu der Inanspruchnahme von
SGB-II-Leistungen durch Obdachlose bekannt, und zu welchem Ergebnis
kommen diese?

6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Obdachlose bzw. Woh-
nungslose aufgrund einer oftmals fehlenden festen Anschrift Probleme bei
dem Bezug von SGB-II- und/oder SGB-XII-Leistungen haben können?
Wenn ja, worin sieht sie möglichen, rechtlichen Handlungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?

7. Welche Erfahrungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Wirksamkeit aufsuchender Sozialarbeit für obdachlose und wohnungslose
Menschen?

8. Welche Erfahrungen und/oder Studien gibt es nach Kenntnis der Bundes-
regierung mit den bzw. über die Leistungen nach §§ 67, 68, 69 SGB XII für
obdachlose Menschen und Wohnungslose?

9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Probleme bei der Inanspruch-
nahme dieser Leistungen?
Und wenn ja, welche?

10. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen es innerhalb
eines halben Jahres nach dem Übergang von der Jugendhilfe zum SGB II zu
drohender oder tatsächlicher Wohnungslosigkeit kam?

11. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um dieses Risiko künftig zu mini-
mieren?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

12. Bei wie vielen jungen Erwachsenen wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung aufgrund eines von dem Jobcenter nicht genehmigten Auszugs
aus dem Elternhaus auf der Grundlage von § 22 Absatz 5 SGB II die Unter-
kunftskosten nicht bewilligt (bitte seit 2010 nach Jahren und Bundesländern
gegliedert auflisten)?

13. Welche Studien und Informationen liegen der Bundesregierung vor, die
darauf hinweisen, dass durch die besondere Einschränkung der Wohnort-
wahl für junge Erwachsene nach §22 Absatz 5 SGB II junge Erwachsene
obdachlos oder wohnungslos werden, und plant die Bundesregierung Maß-
nahmen gegen diese Entwicklung?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Indizien oder Studien, die
darauf hinweisen, dass ein Teil der von Sanktionen nach dem § 31 SGB II
Betroffenen wohnungslos werden, und plant die Bundesregierung Gegen-
maßnahmen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3940
15. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Indizien oder Studien, die
darauf hinweisen, dass ein Teil der jungen Erwachsenen, die von den beson-
deren Sanktionen für unter 25-Jährige nach § 31a Absatz 2 SGB II betroffen
sind, wohnungslos werden, und plant die Bundesregierung Gegenmaß-
nahmen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Indizien oder Studien, die
darauf hinweisen, dass ein Teil der jungen Erwachsenen, die von der voll-
ständigen Streichung des Arbeitslosengeldes II nach § 31a Absatz 2 Satz 2
SGB II betroffen sind, wohnungslos werden, und plant die Bundesregierung
Maßnahmen dagegen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wege insbesondere
Jugendlicher und junger Erwachsener in die Obdachlosigkeit jenseits der
Regelungen im SGB II?

18. Wie viele dieser jungen Menschen lebten zuvor in Einrichtungen der Ju-
gendhilfe bzw. wurden von der Jugendhilfe betreut, und wie viele werden
aus Krankenhäusern auf die Straße entlassen?

19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die jährlichen Zuschuss-
mittel und Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen, welche den
Trägern von Einrichtungen der Kältenothilfe und/oder Wohnungslosenhilfe
seit dem Jahr 2008 bereitgestellt wurden (bitte nach Jahren sowie nach Bun-
desmitteln, Ländermitteln – nach Bundesländern – und kommunalen Mit-
teln aufschlüsseln)?

20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Konditionalisierungen
von derartigen Mitteln dahingehend, dass nichtdeutsche EU-Bürgerinnen
und EU-Bürger in Notunterkünften und/oder Einrichtungen der Wohnungs-
losenhilfe nicht aufgenommen werden dürften?

21. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderungen an die Bundes-
regierung im Aufruf der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
e. V. vom April 2014 zu einer „Nationalen Strategie zur Überwindung von
Wohnungsnot und Armut in Deutschland“?

22. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Vorgehen der europäischen Länder Norwegen und Finnland, trotz
der Zuständigkeit und starken Autonomie ihrer Kommunen, den Kampf
gegen Wohnungslosigkeit mit nationalen Programmen gegen Armut und
Wohnungslosigkeit zu unterstützen, und plant die Bundesregierung ein ähn-
liches Vorgehen?
Wenn ja, wann und wie?
Wenn nein, warum nicht?

23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Obdachlosigkeit und zu
extremer Armut bei EU-Bürgern innerhalb Deutschlands (wenn Informa-
tionen vorhanden sind, bitte nach Nationalitäten und Bundesländern geglie-
dert auflisten; sofern möglich, bitte eine gesonderte Darstellung für Fami-
lien mit Kindern unter zwölf Jahren)?

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24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Gesundheitszustand
wohnungsloser und obdachloser Menschen (bitte nach Geschlecht und
unterschiedlichen Altersgruppen aufschlüsseln)?
Falls keine Erkenntnisse vorliegen, welche Maßnahmen will die Bundes-
regierung ergreifen, um zu aussagekräftigen Informationen zu gelangen?

25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der nichtkranken-
versicherten Wohnungslosen?

26. Aus welchen Gründen sind obdachlose Menschen nach den Erkenntnissen
der Bundesregierung nicht krankenversichert?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?

27. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Obdachlose vom „Gesetz
zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der
Krankenversicherung“ faktisch nicht profitiert haben, und sieht sie einen
generellen Bedarf spezifischer Sonderregelungen zur medizinischen Ver-
sorgung obdachloser Menschen?
Falls ja, welchen?
Falls nein, warum nicht?

28. Wo und in welchem Umfang existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
mobile aufsuchende medizinische Dienste zur Versorgung wohnungsloser
Menschen, und wie werden sie finanziert?

29. In welchen Bundesländern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
besondere Versorgungkonzepte und Finanzierungsvereinbarungen zur
gesundheitlichen Versorgung Wohnungsloser in Zusammenarbeit von
Krankenkassen, Ärzteorganisationen und kommunalen Spitzenverbänden?

30. Wo und in welchem Umfang existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
besondere Versorgungs- und Pflegearrangements für den Personenkreis
älterer psychisch und suchtkranker Wohnungsloser?

31. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus aktuell vorliegenden
Studien, die eine hohe Belastung von wohnungslosen Menschen mit psychi-
schen Erkrankungen und/oder Abhängigkeitserkrankungen beschreiben?
Falls keine Konsequenzen geplant sind, warum nicht?

32. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Menschen ohne Wohnung unter
psychischen Krankheiten und unter einer Suchterkrankung leiden, und
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um Länder und
Kommunen dabei zu unterstützen, diesen medizinischen Notstand so
adäquat zu bekämpfen, dass die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
auch für diese Menschen ermöglicht wird?

33. Wie viele Wohnungslose, die unter psychischen Krankheiten und unter ei-
ner Suchterkrankung leiden, waren nach Kenntnis der Bundesregierung zu-
vor inhaftiert?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
Falls keine Erkenntnisse vorliegen, welche Maßnahmen will die Bundes-
regierung ergreifen, um zu aussagekräftigen Informationen zu gelangen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3940
34. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die an Metropolen angren-
zenden Landgemeinden in die Versorgung wohnungsloser Menschen nur
schwer einzubinden sind?
Wenn ja, warum ist dies nach Ansicht der Bundesregierung der Fall, und
wenn nein, warum nicht?
Welche Überlegungen sind der Bundesregierung bekannt, das Stadt-Land-
Gefälle bei der Versorgung wohnungsloser Menschen zu entzerren?

35. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, den hohen Prävalenzzahlen für
somatische, aber insbesondere auch seelische Erkrankungen, auf die
verschiedene Studien hinweisen (vgl. z. B. SEEWOLF-Studie der LMU
München), durch eine entsprechende Ausgestaltung der ambulanten und/
oder stationären Hilfen entgegenzutreten?
Wenn nein, warum nicht?

36. Werden mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz ambulante und stationäre
Versorgungsstrukturen in der Wohnungslosenhilfe verändert, und lässt sich
aus Sicht der Bundesregierung absehen, wie diese Hilfen zukünftig gestaltet
sein werden?

37. Wie soll der Zugang zum Hilfesystem für Menschen mit besonderen sozia-
len Schwierigkeiten zu rehabilitativen oder auch längerfristigen Maß-
nahmen gesichert werden, die einer umfassenderen Unterstützung aufgrund
einer seelischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung bedürfen?

38. Wird die Bundesregierung die Anliegen der Wohnungslosenhilfe im Gestal-
tungsprozess des Bundesteilhabegesetzes berücksichtigen?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn mein, warum nicht?

39. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die sozialpädagogische
und medizinische Versorgung von Obdachlosen in den Kommunen, und
welche Träger bieten eine 24-Stundenbetreuung an?

40. In welchem Maße und mit welchem Ergebnis wird in Deutschland die Mög-
lichkeit, 20 Prozent des ESF-Topfes zur Armutsbekämpfung zu verwenden,
genutzt?

41. Liegt eine Genehmigung der Europäischen Kommission für das Operatio-
nelle Programm für die Projektförderung aus dem EHAP (Europäischer
Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen) vor, das,
laut Antwort auf die Schriftliche Frage 94 des Abgeordneten Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn auf Bundestagsdrucksache 18/2481 im September 2014
eingereicht wurde?
a) Wenn ja, wie ist der Arbeitsstand bei der Realisierung?
b) Wenn ja, welche Projekte und Kommunen erhalten die Unterstützung für

welche Maßnahmen zur Verbesserung von zielgruppen- und geschlechts-
spezifischen Angeboten im Kampf gegen die Obdachlosigkeit (bitte nach
Bundesländern auflisten)?

c) Wenn nein, warum nicht, und welche Konsequenzen zieht die Bundes-
regierung daraus?

d) Wenn nein, wann erwartet die Bundesregierung die Genehmigung?
42. In welchen Umfang wird nach Auffassung der Bundesregierung die Um-

setzung des EHAP dazu beitragen, dass weniger Menschen in Deutschland
von extremer Armut betroffen sind?

Drucksache 18/3940 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
43. Welche Zielwerte und Ergebnisindikatoren sind für die Umsetzung des
EHAP in Deutschland vorgesehen?

44. Ist es zutreffend, dass die organisatorische, fachliche und/oder personelle
Zuständigkeit für dieses Operationelle Programm innerhalb des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales während der Erarbeitung geändert
wurde?
Wenn ja, was ist der Hintergrund für diese Änderung im laufenden Prozess?

45. Welche weiteren Initiativen plant die Bundesregierung im Kampf gegen
Obdachlosigkeit im Jahr 2015 – neben der ständigen Armutsbekämpfung in
Form von Förderung der Integration Erwerbsfähiger in den Arbeitsmarkt,
der Mietpreisbremse und der geplanten Reform des Wohngeldes?

46. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um Länder und Kommu-
nen bei der Schaffung verstetigter Hilfsangebote für obdachlose Menschen
zu unterstützen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

47. Hat die Bundesregierung die Absicht, die Lage der besonders von Obdach-
losigkeit bedrohten Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu
verbessern?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

48. Wird die Bundesregierung im Rahmen des nächsten Nationalen Reform-
programms den Kampf gegen extreme Armut in Deutschland verstärken?
Wenn ja, mit welchen Zielen und Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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