BT-Drucksache 18/3851

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/3696 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Mai 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden

Vom 28. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3851
18. Wahlperiode 28.01.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/3696 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 15. Mai 2014
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Polen
über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden

A. Problem
Mit dem am 15. Mai 2014 in Zgorzelec, der polnischen Nachbarstadt von Görlitz,
unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Polen wird das Ziel verfolgt, die grenzüber-
schreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln und zu
erweitern. Das Abkommen stellt eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen
der bestehenden bi- und multilateralen Rechtsbeziehungen der Bundesrepublik
Deutschland sowie der Übereinkommen und Rechtsakte im Rahmen der Europäi-
schen Union dar.

B. Lösung
Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes für das Inkrafttreten des Abkommens geschaffen werden.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Mehrausgaben sowie ein entsprechender Mehrbedarf an Stellen beziehungsweise
Planstellen sollen finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen
werden.

Drucksache 18/3851 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand.

F. Weitere Kosten
Sonstige Kosten, insbesondere für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssys-
teme, entstehen nicht. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, ins-
besondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3851
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3696 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 28. Januar 2015

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Günter Baumann
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Frank Tempel
Berichterstatter

Irene Mihalic
Berichterstatterin

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3851 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Günter Baumann, Wolfgang Gunkel, Frank Tempel,
Irene Mihalic

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3696 wurde in der 80. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16.
Januar 2015 federführend an den Innenausschuss, mitberatend an den Ausschuss für Recht und Verbraucher-
schutz sowie gutachtlich an den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 28. Januar
2015 beraten und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 28. Januar 2015 abschließend beraten.
Dabei lag die Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung auf Ausschussdruck-
sache 18(5)230 vor.
Der Innenausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/3696 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Berlin, den 28. Januar 2015

Günter Baumann
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Frank Tempel
Berichterstatter

Irene Mihalic
Berichterstatterin

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