BT-Drucksache 18/3467

Die Leistungsfähigkeit der Riester-Rente

Vom 3. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3467
18. Wahlperiode 03.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Nicole Maisch, Kerstin Andreae,
Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer,
Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Lisa Paus, Ekin Deligöz, Anja Hajduk
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Leistungsfähigkeit der Riester-Rente

Das Jahr 2002 markiert einen rentenpolitischen Systemwandel. Mit der Einfüh-
rung der Riester-Rente wurde die zuvor öffentliche Aufgabe der Altersvorsorge
zu einem erheblichen Teil in die Sphäre des Kapitalmarktes verlagert und priva-
tisiert. Mithilfe einer effektiven staatlichen Regulierung der Riester-Produkte
und durch Förderung über Zulagen und Steuerermäßigungen sollte die Siche-
rung des Lebensstandards im Alter gewährleistet werden. Die Frage nach der
Leistungsfähigkeit der Riester-Rente ist heute jedoch deutlich pessimistischer
zu beantworten als vor 13 Jahren. Die geförderte private Altersvorsorge kann
das sinkende Rentenniveau nicht ausgleichen. Im Rentenversicherungsbericht
2014 hat die Bundesregierung ihre Annahmen zum Versorgungsniveau vor
Steuern, das die gesetzliche und die Riester-Rente einschließt, weiter nach unten
korrigiert. Es bedarf einer ehrlichen Überprüfung der geförderten privaten
Altersvorsorge.
So bleibt die Inanspruchnahme der Riester-Förderung hinter den ursprünglichen
Erwartungen zurück. Mit etwa 16 Millionen geschlossenen Verträgen (Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Markus
Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/2529) erreicht die öffentlich geförderte pri-
vate Altersvorsorge auch im Jahr 2014 weniger als die Hälfte der Förderberech-
tigten. Ein großer Teil der Verträge ist zudem beitragsfrei gestellt, wird also nicht
aktiv bespart. Den vollen Zulageanspruch schöpfen nur gut sechs Millionen
Sparerinnen und Sparer aus (Antwort auf die Mündliche Frage 20 des Abgeord-
neten Markus Kurth, Plenarprotokoll 18/53, Anlage 11). Besonders Geringver-
dienerinnen und Geringverdiener kompensieren ihre geringen Ansprüche aus der
gesetzlichen Rentenversicherung selten mithilfe privater Vorsorge (vgl. etwa:
Bode/Wilke 2014: Private Vorsorge als Illusion. Rationalitätsprobleme des
neuen deutschen Rentenmodells, Campus, S. 224). Hohe Vertriebskosten, zu-
ungunsten der Versicherten gestaltete Sterbetafeln sowie Regelungen zur Über-
schussbeteiligung und nicht zuletzt die Herabsetzung des Garantiezinses auf
1,25 Prozent zu Beginn des Jahres 2015 werden die Renditen dämpfen. Die ur-
sprüngliche Annahme einer durchschnittlichen Kapitalrendite von 4 Prozent er-
scheint spätestens seit der Finanzkrise unrealistisch. Hinzu kommen die nach
wie vor erheblichen verbraucherpolitischen Probleme. Die Riester-Sparerinnen
und -Sparer stehen den sehr vielfältigen Produkten oft ratlos gegenüber, ihnen
fehlen in der Regel Informationen über ihr individuelles Vorsorgevermögen,
über Kosten und Erträge. Sie können sich häufig lediglich auf provisionsbasierte
und damit interessengeleitete Beratungen und die formale Zertifizierung der

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Produkte verlassen. Zudem sind von der Versicherungswirtschaft unabhängige
wissenschaftliche Evaluationen Ausnahmeerscheinungen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen zur Reform der Riester-Rente plant die Bundesregie-

rung in dieser Legislaturperiode?
2. Wie viele riestergeförderte Versicherungsverträge, Banksparpläne, Fonds-

sparpläne sowie Wohn-Riester-Verträge wurden seit dem Jahr 2002 neu
abgeschlossen, aufgelöst und ruhend gestellt (Darstellung bitte nach Ge-
schlecht, Alter, Migrationshintergrund, Bundesland und Einkommens-
gruppe differenziert)?

3. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Nachfragepotenzial
nach Riester-Verträgen (unter Nichtbeachtung derjenigen, die einen Vertrag
als mittelbar Berechtigte abschließen könnten; falls die Zahl der unmittelbar
Förderungsberechtigten nicht vorliegen sollte, bitten die Fragesteller hilfs-
weise um eine Darstellung mit Beschränkung auf die Pflichtversicherten in
der gesetzlichen Rentenversicherung)?

4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-Ver-
träge in Relation zum Nachfragepotenzial nach Riester-Verträgen seit dem
Jahr 2002 entwickelt (bitte nach Jahren und Geschlecht differenziert)?

5. Wie leistungsfähig war nach Kenntnis der Bundesregierung die private
Riester-Rente im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ver-
gangenheit, und wird dieser Vergleich für die Zukunft prognostiziert?

6. Wovon hängen nach Kenntnis der Bundesregierung die Renditen der Ries-
ter-Rente und der gesetzlichen Rentenversicherung jeweils ab, und wie wer-
den sich diese voraussichtlich entwickeln, wenn die erzielbaren Renditen an
den Vermögensmärkten niedrig bleiben und die Lohnsumme in der Bundes-
republik Deutschland kontinuierlich steigt?

7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Höhe der durch-
schnittlichen Gesamtkosten (Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Auszah-
lungskosten) der einzelnen Riester-Produkte (prozentual und absolut) vor?

8. Wie viele Jahre Mindestsparzeit werden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung im Fall von Riester-Rentenversicherungsverträgen bei einem Garantie-
zins von 1,25 Prozent (bei Neuverträgen ab dem 1. Januar 2015) notwendig
sein, um bei angenommenen Verwaltungskostenanteilen von 10, 15 oder
20 Prozent den gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalerhalt zu finanzieren?

9. Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2002 über Zulagen gefördert (bitte
nach Geschlecht und Einkommensgruppen differenziert)?

10. Für wie viele Riester-Verträge wurden seit dem Jahr 2002 keine Zulage ge-
zahlt, wie viele waren mit Grund-, und wie viele mit Kinderzulagen verbun-
den (bitte nach Geschlecht und Zahl der Kinder differenziert)?

11. Wie hoch waren, unterschieden nach Sparform, seit dem Jahr 2002 die sum-
mierten Zulagen (bitte Grund- und Kinderzulagen getrennt ausweisen sowie
Differenzierung nach Geschlecht und Bundesland)?

12. Wie viele Personen mit Riester-Zulageförderung haben ihren individuellen
Zulageanspruch seit dem Jahr 2002 nur teilweise geltend gemacht (bitte
nach Einkommen sowie differenziert nach Jahren, Geschlecht und Bundes-
land aufgeschlüsselt)?

13. Ist es aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, wenn 6,4 Millionen Ries-
ter-Sparerinnen und -Sparer (Antwort der Bundesregierung auf die Münd-
liche Frage 20 des Abgeordneten Markus Kurth, Plenarprotokoll 18/53, An-

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lage 11) und damit rund 40 Prozent aller Nutzerinnen und Nutzer der geför-
derten privaten Altersvorsorge ihren individuellen Zulageanspruch in voller
Höhe geltend machen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
die geringe Inanspruchnahme der vollen Förderung verantwortlich?

14. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die volle Aus-
schöpfung der Zulagen zu fördern?
Gibt es Erkenntnisse aus der Verbraucherforschung über dieses verbreitete
Verbraucherverhalten sowie wissenschaftliche Handlungsempfehlungen an
die Politik, um die volle Ausschöpfung der Zulagen zu fördern?

15. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2002 vonseiten der Riester-Sparenden Eigenbeiträge geleistet (bitte
nach Einkommensgruppen differenziert)?

16. Wie hoch war, differenziert nach Einkommensgruppen und Geschlecht (ggf.
individuelle und gemeinsame Veranlagung), seit dem Jahr 2002 die steuer-
liche Förderung pro Person über den Sonderausgabenabzug nach § 10a des
Einkommensteuergesetzes?

17. Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2002 über den Sonderausgaben-
abzug gefördert (bitte nach Geschlecht – ggf. individuelle und gemeinsame
Veranlagung und Einkommensgruppen – ggf. Gesamtbetrag der Einkünfte –
getrennt ausweisen)?

18. Inwiefern erachtet die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hinter-
grund, dass die Stiftung Finanztest (10/2012) bei einem erheblichen Teil der
Riester-Produkte Transparenzschwächen und geringe Renditeaussichte
festgestellt hat, die jährliche Förderung der Riester-Verträge in Höhe von
insgesamt deutlich mehr als 3 Mrd. Euro (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 36 des Abeordneten Markus Kurth auf Bundes-
tagsdrucksache 18/2529) als wirksam und zielgenau?

19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich der Abschluss eines Ries-
ter-Vertrages für alle Versicherten in gleicher Weise lohnt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche relevanten Unterschiede sieht die Bundesregierung be-
zogen auf Geschlecht, Einkommensgruppen und Bildungsstand, und wa-
rum?

20. Welche Informationen über das Angebot und die Verbreitung von eigens auf
Geringverdienerinnen und Geringverdiener zugeschnittenen Riester-Verträ-
gen liegen der Bundesregierung vor?

21. Inwieweit strebt die Bundesregierung eine „Stärkung der Ressortforschung“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode,
S. 27) auch im Bereich der Altersvorsorge an, um zukünftig insbesondere
von der Versicherungswirtschaft unabhängige Analysen der Riester-Rente
zu ermöglichen?

22. Welche Forschungsvorhaben zur geförderten privaten Altersvorsorge sind
im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales derzeit in Be-
arbeitung und Planung (Darstellung bitte mit Projektträger, Projektbezeich-
nung, Gesamtkosten sowie Beginn- und Abschlusstermin des jeweiligen
Forschungsprojektes)?

23. Inwieweit hält die Bundesregierung die Datenlage hinsichtlich der Verbrei-
tung und der Renditeprognosen von Riester-Verträgen für ausreichend?

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Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Informationsdefiziten
entgegenzuwirken?

24. Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung der Verbrau-
cherzentrale Bundesverband überein, dass mit der Einführung des Produkt-
informationsblattes in seiner bisherigen Form weiterhin eine hinreichende
Laientransparenz der Riester-Produkte nicht gewährleistet ist (Stellung-
nahme der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Produktinformations-
blatt vom 14. August 2014)?

25. Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung der Verbrau-
cherzentrale Bundesverband überein, dass eine Kostendarstellung über die
Kennzahl Reduction in Yield für die Verbraucherinnen und Verbraucher
aufgrund ihrer Komplexität in der Regel nicht nachvollziehbar und überdies
nicht aussagekräftig ist, sobald der geplante Beitragszeitraum und die
tatsächliche Vertragslaufzeit nicht übereinstimmen (Stellungnahme der
Verbraucherzentrale Bundesverband zum Produktinformationsblatt vom
14. August 2014)?

26. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundes der Ver-
sicherten e. V. (Stellungnahme zum Entwurf der Altersvorsorge-Produkt-
informationsblätter-Verordnung vom 19. August 2014), dass die Umsetzung
des Verordnungsentwurfs zum Produktinformationsblatt insbesondere auf-
grund der finanzmathematischen Eigenheiten der sog. Effektivkostenquote
– durch die sich regelmäßig negative Kostenquoten ergeben würden – sowie
aufgrund von zu unbestimmten Begrifflichkeiten teilweise erheblich trans-
parenzmindernd wirken würde?

27. Plant die Bundesregierung, sich verstärkt für „Gute Verbraucherinformatio-
nen“ bei Informationsblättern von Riester-Produkten einzusetzen im Sinne
einer Standardisierung von Informationsblättern?
Wenn nein, warum nicht?

28. Inwieweit teilt die Bundesregierung die von Verbraucherschützerinnen und
Verbraucherschützern vertretene Auffassung, dass die bisherige formale
Zertifizierung keine solide Entscheidungsgrundlage für die an einem ries-
tergeförderten Vertrag Interessierten darstellt (vgl. Hagen, Kornelia/Klein-
lein, Axel 2011: Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern, in: DIW
Wochenbericht Nr. 47)?

29. Liegen der Bundesregierung Zahlen über die Verbreitung von Riester-Pro-
dukten, die ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung
der eingezahlten Beiträge berücksichtigen, vor?

30. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie häufig sich Anbieter
von Riester-Produkten von der Berichtspflicht nach § 7 Absatz 4 des Alters-
vorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes befreien haben lassen, nachdem
sie einen Hinweis veröffentlicht haben, dass ihre Produkte keine ökologi-
schen, sozialen oder ethischen Dimensionen enthalten?

31. Plant die Bundesregierung die Aufstellung von Negativkriterien, durch die
eine Zertifizierung als Riester-Produkt von vornherein – etwa bei Investi-
tionen in Unternehmen, die völkerrechtswidrige Waffen herstellen – ausge-
schlossen wird?

32. Plant die Bundesregierung die Aufstellung von Positivkriterien hinsichtlich
ökologisch-sozialer Dimensionen und/oder eine Erweiterung der Pflicht zur
Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten?

33. Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, ein verlässliches Güte-
siegel für nachhaltige Geldanlagen zu entwickeln?
Wenn nein, warum nicht?

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34. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwendung der Sterbetafel
DAV 2004 R bei Riester-Verträgen nach wie vor die Regel, und ist die Bun-
desregierung der Auffassung, dass die dort kalkulierten Lebenserwartungen
gerechtfertigterweise die Lebenserwartungswerte des Statistischen Bundes-
amtes um mehrere Jahre übertreffen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

35. Würde nach Kenntnis der Bundesregierung die Rendite für die erste Gene-
ration der Riester-Sparenden höher ausfallen, wenn die Versicherungswirt-
schaft die durch das Statistische Bundesamt ermittelte Lebenserwartung
ihren Kalkulationen zugrunde legen würde?
Um wieviel höher würde die Rendite durchschnittlich ausfallen?

36. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den von der Versicherungswirtschaft bei den Riester-Verträgen verwen-
deten Sterbetafeln vor dem Hintergrund, dass die erste Generation der Ries-
ter-Sparerinnen und -Sparer nach Auffassung der Fragesteller von dem Aus-
gleich bei einer geringeren tatsächlichen Lebensdauer der Riester-Sparerin-
nen und -Sparer nicht profitieren werden?

37. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung die indivi-
duelle oder gruppenbezogene Lebenserwartung bezüglich der zu erwarten-
den Rendite aus einem Riester-Vertrag?

38. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die tatsächliche in der Aus-
zahlungsphase realisierte Rendite aus einem Riester-Vertrag in hohem Maße
von der individuellen Lebensdauer abhängig ist?

39. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Einschätzung der vorhergehenden Frage vor dem Hintergrund, dass
nach wissenschaftlichen Erkenntnissen (von Gaudecker/Scholz 2007: Dif-
ferential Mortality by Lifetime Earnings in Germany, in: Demographic Re-
search 17:4, S. 83 ff.) Personen mit einem geringen Einkommen eine gerin-
gere Lebenserwartung haben als Personen mit einem hohen Einkommen?

40. Und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung aus dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass eine Studie des
Max-Planck-Instituts für Demographische Forschung (Kibele/Jasilionis/
Shkolnikov 2013: Widening Socioeconomic Differences in Mortality
Among Men Aged 65 and Older in Germany, in: Journal of Epidemiology
and Community Health 67:5, S. 453 ff.) zu dem Ergebnis kommt, dass in
Deutschland die Lebenserwartung zwischen Personen mit geringerem Ein-
kommen und Personen mit höherem Einkommen immer weiter auseinander
geht?

41. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Berücksichti-
gung der individuellen oder der gruppenbezogenen Lebenserwartung bei
der Beratung über einen Riester-Vertrag?
Und welche Rolle sollte diese nach Auffassung der Bundesregierung spie-
len?

42. Plant die Bundesregierung, die Versicherten stärker als bisher an Kosten-
überschüssen der Lebensversicherungen anbietenden Versicherungsunter-
nehmen zu beteiligen, indem sie die zurzeit geltenden Regelungen korri-
giert, von denen nach Auffassung der Fragesteller die Versicherungswirt-
schaft aufgrund von zu vorsichtigen Kostenkalkulationen profitiert?
Wenn ja, bis wann ist mit welchen Maßnahmen zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?

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43. Wie erklärt sich, dass die Bundesregierung die durchschnittliche Gesamt-
stornoquote für kapitalbildende Lebensversicherungen für das Jahr 2013
mit 2,30 Prozent (nach Versicherungssumme) bzw. 2,08 Prozent (nach
Stückzahl) beziffert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/
2992), während der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
e. V. davon ausgeht, dass im gleichen Zeitraum 18,5 Prozent der Lebensver-
sicherungsverträge vorzeitig beendet wurden („vorzeitige Leistungen“, Ge-
samtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., 2014, Statisti-
sches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2014, S. 43)?

44. Welcher Prozentteil dieser vorzeitigen Leistungen in der Lebensversiche-
rung entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2013 und
2012 auf das Storno von Verträgen innerhalb der ersten fünf Jahre?

45. Wie viel Prozent der Lebensversicherungsverträge wurden in den Jahren
2009 bis 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der ersten fünf
Jahre storniert?

46. Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Begründung, mit
der die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Februar
2008 die aufsichtsrechtliche Deckelung der Abschlusskosten für Lebensver-
sicherungen aufgehoben hat (aufgrund gestiegener Transparenz und Ver-
gleichbarkeit sowie der veränderten Wettbewerbssituation sei die Begren-
zung nicht mehr notwendig, vgl. www.bafin.de vom 22. Februar 2008 „Be-
grenzung der Abschlusskosten in der Lebensversicherung“)?

47. Wie haben sich seitdem die durchschnittlichen Abschlusskosten für Lebens-
versicherungen nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung entwickelt,
und wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Aufhebung
der Beschränkung der Abschlusskosten aus dem Jahr 2008 auf diese Ent-
wicklung?

48. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die damalige
Aufhebung der Kostenbegrenzung, und plant die Bundesregierung eine
Wiedereinführung einer solchen Begrenzung?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 2. Dezember 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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