BT-Drucksache 18/3460

Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland

Vom 25. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3460 (neu)
18. Wahlperiode 25.11.2014
Große Anfrage
der Abgeordneten Katrin Werner, Jan Korte, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Nicole Gohlke,
Dr. Rosemarie Hein, Andrej Hunko, Sigrid Hupach, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner,
Katja Kipping, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Niema Movassat,
Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Azize Tank, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Birgit Wöllert,
Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der
Bundesrepublik Deutschland

Die UN-Konvention (UN – United Nations) über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (UN-BRK) trat am 26. März 2009 in der Bundesrepublik
Deutschland rechtsverbindlich in Kraft. Damit gingen der Bund und die Bundes-
länder die allgemeinen Verpflichtungen (Artikel 4 Absatz 1 UN-BRK, Schatten-
übersetzung des NETZWERKS ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und
Gleichstellung Behinderter e. V.) ein, „die volle Verwirklichung aller Men-
schenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne
jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu för-
dern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,
a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen

zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu tref-
fen;

b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen
zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflo-
genheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen
mit Behinderungen darstellen;

c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behin-
derungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berück-
sichtigen;

d) Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar
sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden die
Träger der öffentlichen Gewalt und öffentlichen Einrichtungen im Einklang
mit diesem Übereinkommen handeln;

e) alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund
von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen
zu ergreifen;

f) Forschung und Entwicklung für Güter, Dienstleistungen, Geräte und Einrich-
tungen in universellem Design, wie in Artikel 2 definiert, die den besonderen
Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen mit möglichst geringem An-

Drucksache 18/3460 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
passungs- und Kostenaufwand gerecht werden, zu betreiben oder zu fördern,
ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und sich bei der Entwicklung von
Normen und Richtlinien für universelles Design einzusetzen;

g) Forschung und Entwicklung für neue Technologien, die für Menschen mit
Behinderungen geeignet sind, einschließlich Informations- und Kommunika-
tionstechnologien, Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technolo-
gien, zu betreiben oder zu fördern sowie ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu
fördern und dabei Technologien zu erschwinglichen Kosten den Vorrang zu
geben;

h) für Menschen mit Behinderungen barrierefreie Informationen über Mobili-
tätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, einschließlich neuer
Technologien, sowie andere Formen von Assistenz, Unterstützungsdiensten
und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen;

i) die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderun-
gen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen an-
erkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten
Unterstützungen und Dienste besser geleistet werden können.“

Neben diesen allgemeinen Verpflichtungen schreibt die UN-BRK in allen Berei-
chen des gesellschaftlichen Lebens – wie beispielsweise im Bildungswesen, in
der Arbeitswelt, bei der gesellschaftlichen Teilhabe, der Familie, beim Wohnen,
in Gesundheit und Pflege, bei Mobilität und Verkehr oder in Kultur und Freizeit
sowie in den internationalen Beziehungen – die Forderungen nach Barrierefrei-
heit, Inklusion, Selbstbestimmung und voller Teilhabe fest.
Ebenso ist die Bundesregierung verpflichtet, „bei der Ausarbeitung und Umset-
zung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung die-
ses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die
Menschen mit Behinderungen betreffen, […] mit den Menschen mit Behinde-
rungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden
Organisationen enge Konsultationen“ zu führen und sie aktiv einzubeziehen
(Artikel 4 Absatz 3 UN-BRK).
Diese Verpflichtung hielt die Bundesregierung zwar bei der Erarbeitung des
Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Umsetzung der UN-BRK ein, aber das Er-
gebnis war dann doch für die meisten Menschen ernüchternd. Menschen mit Be-
hinderungen und ihre Verbände wurden zu mehreren Großveranstaltungen ein-
geladen, um den offensichtlichen Handlungsbedarf in allen Politikfeldern in
konkrete Arbeitsaufträge zu überführen.
Der dann vom Kabinett der Bundesregierung am 15. Juni 2011 beschlossene
NAP – über zwei Jahre nach der Rechtsverbindlichkeit der Konvention –
enthielt wenig Konkretes, viel mehr wurden neben zukünftig geplanten auch be-
reits begonnene Projekte, Prüfaufträge oder Studien aufgeführt. Viele beteiligte
und betroffene Menschen mit und ohne Behinderungen mussten enttäuscht fest-
stellen, dass viele ihrer Anforderungen an die Bundesregierung in „Visionen der
Zivilgesellschaft“ umgewandelt und damit erst einmal auf das „Abstellgleis“
verschoben wurden.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den strukturellen Aufbau des NAP. Laut Bun-
desregierung (Pressekonferenz vom 15. Juni 2011 der Bundesministerin für Ar-
beit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen) enthält der NAP über 200 Maßnah-
men. Das ist gut, aber es fehlt oft an klaren Zuweisungen von finanziellen, per-
sonellen und strukturellen Ressourcen sowie einem eindeutigen Zeitplan, bis
wann diese umgesetzt werden sollen. Schnell wurde die Forderung nach einer
umfassenden Überarbeitung des NAP laut. Diese steht seitens der Bundesregie-
rung immer noch aus.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3460 (neu)
So fehlt es auch an einer mit den Bundesländern abgestimmten Bundesinitiative
zur Beseitigung und Vermeidung von baulichen, kommunikativen und kogni-
tiven Barrieren jeglicher Art. Die Schaffung umfassender Barrierefreiheit in
allen Lebensbereichen gemäß Artikel 9 UN-BRK kann nur im Rahmen einer
übergreifenden Gesamtstrategie gelingen. Diese sollte nicht ausschließlich eine
barrierefreie Verkehrsinfrastruktur, sondern auch die Gestaltung einer inklu-
siven, sozialen Infrastruktur sowie die Planung von inklusiven Sozialräumen be-
rücksichtigen.
Diese Vorhaben würden die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Be-
hinderungen sicherlich positiv befördern. Es wird aber endlich Zeit, dass die
Bundesregierung das schon in der 17. Wahlperiode versprochene Bundesteil-
habegesetz auf den parlamentarischen Weg bringt. Es ist begrüßenswert, dass
Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände mit dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) über dessen Ausgestaltung diskutieren können.
Diese Beteiligung darf aber nicht wie beim NAP am Ende zu einer Pseudobetei-
ligung und das Gesetz nicht zum Sparmodell verkommen. Ziel muss die Umset-
zung der Forderung der UN-BRK nach voller und wirksamer Teilhabe von allen
Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an der Gesell-
schaft und Einbeziehung in diese sein. Die Fraktion DIE LINKE. hat bereits in
den letzten beiden Legislaturperioden dazu eigene Vorschläge vorgelegt, die
leider alle abgelehnt wurden. In der 18. Wahlperiode erneuerte die Fraktion DIE
LINKE. ihre Forderungen (Bundestagsdrucksache 18/1949) nach einkommens-
und vermögensunabhängigen sowie bedarfsgerechten Teilhabeleistungen. Im
Zentrum dieser sollte persönliche Assistenz in allen Lebensphasen, -lagen und
gesellschaftlichen Bereichen stehen. Damit auch die politische Teilhabe gewähr-
leistet wird, muss dies auch für das ehrenamtliche Engagement gelten. In diesem
Zusammenhang ist auch der Wahlausschluss von bestimmten Gruppen von
Menschen mit Behinderungen nicht weiter aufrechtzuerhalten.
Ein offener, inklusiver und für Menschen mit Behinderungen zugänglicher Ar-
beitsmarkt, wie ihn die UN-BRK fordert, ist noch lange nicht in Sicht. Ebenso
kein schlüssiges und langfristig angelegtes Konzept der Bundesregierung, um
notwendige Veränderungen in Richtung dieses Zieles vorzunehmen. Im Gegen-
teil: Es wird weiter ausgesondert. Immer mehr Menschen werden in Werkstätten
für behinderte Menschen aufgenommen. Auch die Arbeitslosigkeit von Men-
schen mit Behinderungen liegt weiterhin deutlich über der von Menschen ohne
Handicap. Eine Studie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) macht
deutlich, dass auch die Qualität des Arbeitsplatzes nicht zufriedenstellend sein
kann, da die Hälfte der befragten Beschäftigten mit Behinderungen keinen be-
hindertengerechten Arbeitsplatz aufweisen (vgl. Ergebnisse einer Sonderum-
frage der Repräsentativumfrage zum DGB-Index Gute Arbeit, August 2014).
Die Qualität der Arbeitsplätze steigt laut ver.di in Betrieben mit einer Schwer-
behindertenvertretung (SBV). Dies macht die Notwendigkeit und die Auswei-
tung der Rechte für die SBV deutlich. Der Handlungsbedarf bei den Werkstat-
träten ist noch drängender.
Auch im Bildungswesen fehlt eine mit den Bundesländern abgestimmte Ge-
samtstrategie, um inklusive Standards für die unterschiedlichsten Lehrangebote,
-einrichtungen und Strukturen sowie für die Ausbildung des lehrenden Personals
einheitlich zu etablieren und zu festigen. Hierfür müsste zunächst einmal das
Kooperationsverbot in allen bildungspolitisch relevanten und nicht nur in eini-
gen ausgewählten Bereichen aufgehoben werden. Der Übergang zwischen
Schule und Ausbildung gestaltet sich für Menschen mit Behinderungen nach
wie vor schwierig bis unmöglich – nur ein geringer Teil von ihnen erlangt einen
qualifizierten Berufsabschluss. Von jährlich 50 000 Schulabgängerinnen und
Schulabgängern mit speziellem Förderbedarf nehmen lediglich 7 Prozent
(3 500) eine betrieblich-duale Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbil-
dungsberuf auf.

Drucksache 18/3460 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Zugang zu Leistungen des Gesundheitswesens ist Voraussetzung für Teil-
habe, Selbstbestimmung und Persönlichkeitsentwicklung. Im Gesundheitswesen
sind viele Einrichtungen, insbesondere Arztpraxen, noch immer nicht barriere-
frei. Hierfür wird ebenfalls ein mit den Bundesländern und Berufsorganisatio-
nen zu koordinierender Fahrplan benötigt, um schnell Ergebnisse im Sinne der
Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu erzielen. So
auch für eine Gesamtstrategie, um eine bedarfsgerechte Versorgung, auch im
ländlichen Bereich, sicherzustellen. In der Pflege wurde immer noch nicht der
neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der sicher ein Mehr an Selbstbe-
stimmung und Teilhabe verwirklichen würde.
Positiv hervorzuheben ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung (BMZ), welches einen eigenen Aktionsplan (2013
bis 2015) zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Ent-
wicklungszusammenarbeit beschlossen hat. Damit ist das BMZ das einzige
Bundesministerium, das einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
BRK erarbeitet hat. Das ist erfreulich. Die Ergebnisse des Aktionsplanes werden
zu bewerten sein und eine Fortschreibung ist noch offen.
Insgesamt betrachtet ist sicherlich das Bewusstsein für den Inklusionsgedanken
gestiegen, auch durch bewusstseinsbildende Maßnahmen der Bundesregierung.
Viele Veranstaltungen, Tagungen, aber auch Zeitungsartikel oder das Fernsehen
wie auch Radiobeiträge greifen immer öfter das Thema auf. Das ist gut und be-
grüßenswert. Aber es fehlt eine Gesamtstrategie der Bundesregierung, um den
Inklusionsgedanken in allen Lebensbereichen zu verankern.
Das Handeln oder Nichthandeln der Bundesregierung lässt viele Fragen unbe-
antwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:
I. Menschenrechtliche Rahmenbedingungen
Inklusionsstandards
1. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung

aus der Qualität des öffentlichen Bewusstseins zur Inklusion und Tendenzen
zunehmenden Widerstandes (siehe Debatten in DER SPIEGEL und in der
FAZ, www.spiegel.de „Am Rand zu stehen ist schrecklich“, www.faz.net
„Grenzen der Inklusion“)?

2. Welche Inklusionsindikatoren legt die Bundesregierung ihrer Politik zu-
grunde?

3. Inwieweit sieht die Bundesregierung diese Indikatoren in der deutschen Ge-
setzgebung umgesetzt?

4. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung noch das Fortbestehen von Son-
dereinrichtungen (wie beispielsweise Förderschulen und Werkstätten für be-
hinderte Menschen) angesichts der anerkannten Inklusionsindikatoren?

5. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Implementierung
von Inklusionsindikatoren in der Gesetzgebung?

6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Implementierung
von Inklusionsindikatoren in der Rechtsprechung?

7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den gesamtgesellschaft-
lichen Inklusionsgrad zu erhöhen?

8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen
Umsetzung inklusiver Standards für die Fortschreibung des NAP zur Umset-
zung der UN-BRK?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3460 (neu)
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Öffentlichkeitskam-
pagne „Behindern ist heilbar“, und welche weiterführenden Maßnahmen
zur Bewusstseinsbildung nach Artikel 8 UN-BRK plant die Bundesregie-
rung?

10. Wie will die Bundesregierung Einfluss nehmen, um das Themenfeld der In-
klusion zum verbindlichen Ausbildungsbestandteil in allen pädagogischen
sowie Gesundheits- und Pflegeberufen sowie bei sämtlichen relevanten Stu-
diengängen, wie beispielsweise für Architektinnen und Architekten oder für
Ingenieurinnen und Ingenieure, zu entwickeln?

Inklusive soziale Infrastruktur
11. Welche Programme hat die Bundesregierung, auch in Zusammenarbeit mit

den Bundesländern, initiiert, und welche finanziellen Mittel entsprechend
bereitgestellt, um eine barrierefreie, soziale Infrastruktur und um eine inklu-
sive Wohnraumplanung nach dem Prinzip „Soziale Stadt“ zu schaffen?

12. Welche Investitionsprogramme und Konzepte, auch in Zusammenarbeit mit
den Bundesländern, sind geplant, um entsprechend der UN-BRK schritt-
weise umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu schaffen?
Was plant die Bundesregierung hier sowohl hinsichtlich der Vermeidung
von weiteren Barrieren als auch bei der Beseitigung von bestehenden Bar-
rieren?

13. Erwägt die Bundesregierung bei öffentlichen Aufträgen und Vergaben des
Bundes Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium festzuschreiben?
Wenn ja, wann, und wie?
Wenn nein, warum nicht?

14. Welche Bemühungen und Ergebnisse gibt es, alle Informations- und Bera-
tungsangebote des Bundes und von Bundeseinrichtungen barrierefrei zur
Verfügung zu stellen?

15. Gibt es einen Zeitplan, wann alle Bundesangebote barrierefrei sein werden?
Wenn ja, wie ist dieser ausgestaltet?
Wenn nein, warum nicht?

16. Wie wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern
die verschiedenen Kommunikationsweisen von Menschen mit Behinderun-
gen, wie beispielsweise die Leichte Sprache, die Deutsche Gebärdenspra-
che, die Brailleschrift (Blindenschrift), die Schriftdolmetschung oder In-
duktionsanlagen und Untertitel, stärken und ihre Verbreitung in allen Le-
bensbereichen finanziell, personell und strukturell fördern?

17. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dem ständig ansteigen-
den Bedarf an wohnortnahen Assistenzanbietern und Pflegeangeboten ge-
recht werden?

18. In welchem Umfang wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den
Bundesländern finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um bedarfsgerechte
barrierefreie Assistenz- und Pflegeangebote sowie Assistenzgenossenschaf-
ten flächendeckend auch in ländlichen Regionen zu schaffen?

19. Welche Programme der Bundesregierung, auch in Kooperation mit den
Bundesländern, gibt es bereits, um das Personal in öffentlichen Einrichtun-
gen sowie Behörden entsprechend der UN-BRK für die Belange von Men-
schen mit Behinderungen zu sensibilisieren, auszubilden und fortzubilden?

Drucksache 18/3460 (neu) – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
20. Welche weiteren Programme für Schulungen und zur Bewusstseinsbildung
des Personals im öffentlichen Bereich sind, wie es die UN-BRK vorschreibt,
geplant?

Infrastruktur für eine barrierefreie Mobilität
21. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Schaffung umfas-

sender Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr?
Gibt es einen mit der Deutschen Bahn AG abgestimmten Zeitplan, wann alle
Bahnhöfe barrierefrei sein müssen?
Wenn ja, wie ist dieser ausgestaltet?
Wenn nein, warum nicht?

22. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass die Hotline der Mobilitätszentrale der Deutschen
Bahn AG kostenpflichtig ist (www.bahn.de)?
Warum müssen Menschen mit Behinderungen bereits bei der Reiseplanung
Geld ausgeben?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich hier um eine Be-
nachteiligung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ge-
genüber Menschen ohne Behinderungen handelt (wenn nein, bitte begrün-
den)?

23. Inwieweit hält die Bundesregierung das erreichte Maß an Barrierefreiheit in
privaten Verkehrsunternehmen für ausreichend?
Welche Maßnahmen zur Verbesserung sind nach Kenntnis der Bundes-
regierung geplant?

24. Wie wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern darauf
Einfluss nehmen, Reparaturzeiten an Ausstattungen in öffentlichen Einrich-
tungen und Bahnhöfen, zum Beispiel barrierefreie Fahrstühle, zu verkür-
zen?

25. Welche spezifischen Nachteilsausgleiche gibt es nach Kenntnis der Bundes-
regierung, um Menschen mit Behinderungen ein Höchstmaß an selbstbe-
stimmter Mobilität zu sichern?
Welche Nachteilsausgleiche wurden seit Inkrafttreten der UN-BRK durch
die Bundesregierung aufgehoben, und welche zuungunsten der Betroffenen
verändert?

Politische und rechtliche Bedingungen
26. Welche Änderungen plant die Bundesregierung im NAP, um die Inklusion

in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksamer zu befördern?
Wird es bei der Fortschreibung des NAP eindeutige Zuweisungen von fi-
nanziellen, personellen und strukturellen Ressourcen für jede geplante Maß-
nahme verbunden mit festgeschriebenen zeitlichen Fristen für deren Umset-
zung geben?
Wenn ja, welche Maßnahmen betrifft dies?
Wenn nein, warum nicht?

27. Welche Empfehlungen des UN-Fachausschusses zum Staatenbericht über
die Umsetzung der UN-BRK plant die Bundesregierung wie und wann um-
zusetzen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3460 (neu)
28. Plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern eine
Überprüfung aller Gesetze nach Vereinbarkeit mit der rechtsverbindlichen
UN-BRK?
Wenn ja, gibt es einen Zeitplan?
Wenn nein, warum nicht?

29. Welche Gesetze hat die Bundesregierung bisher überprüft?
Welche Schlussfolgerungen ergeben sich insbesondere für die Weiterent-
wicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), des Behin-
dertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Sozialgesetzbücher sowie des
Dritten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes?
Wann sind ggf. entsprechende Änderungen geplant?

30. Inwiefern hält die Bundesregierung den bestehenden Diskriminierungs-
schutz für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in
der Bundesrepublik Deutschland sowie auf EU-Ebene für ausreichend, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihrer Beurteilung?

31. Werden „Angemessene Vorkehrungen“ (Artikel 2 UN-BRK) als Rechts-
standard implementiert?
Wenn ja, wie, und wo wird dies konkret ausgestaltet?
Wenn nein, warum nicht?

32. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Vorschlag
für eine Fünfte EU-Antidiskriminierungsrichtlinie, und plant die Bundes-
regierung, sich für die Verwirklichung dieser Richtlinie auf EU-Ebene aktiv
einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?

33. Erachtet die Bundesregierung die finanzielle Ausstattung des Deutschen In-
stituts für Menschenrechte und insbesondere der Monitoring-Stelle zur UN-
BRK als ausreichend, um ihre wichtige Tätigkeit der wissenschaftlichen
Begleitung und Überwachung des Umsetzungsprozesses des Inklusionsge-
botes der UN-BRK verwirklichen zu können?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, wann und wie wird die Finanzierung überarbeitet und erhöht?

34. Erachtet die Bundesregierung die finanzielle Ausstattung des Bundeskom-
petenzzentrums als ausreichend oder ist eine Ausweitung geplant (bitte be-
gründen)?

35. Erachtet die Bundesregierung die finanzielle Ausgestaltung der Antidiskri-
minierungsstelle des Bundes als ausreichend, oder wird diese ausgeweitet
(bitte begründen)?

36. Welche Standards legt die Bundesregierung der Beteiligung von Verbänden
und der Zivilgesellschaft insgesamt in Gesetzgebungsverfahren zugrunde,
und in welcher Weise ist die Einhaltung dieser Standards geregelt und kon-
trollierbar?

II. Menschenrechtliche Ansprüche
Soziale Teilhabe
37. Wie weit ist der Prozess der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes für

Menschen mit Behinderungen vorangeschritten?

Drucksache 18/3460 (neu) – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
In welcher Weise wird die Bundesregierung Transparenz im Erarbeitungs-
prozess herstellen?

38. Wie ist der Zeitplan zur Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes konkret
ausgestaltet?

39. Wie werden Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände aktiv einge-
bunden und beteiligt?
Welche inhaltlichen Arbeitsgruppen gibt es im Rahmen dieser Beteiligung?

40. Welche interministeriellen Arbeitsgruppen gibt es mit welcher inhaltlichen
Schwerpunktsetzung in diesem Prozess für eine inhaltliche Abstimmung in-
nerhalb der Bundesregierung?

41. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen
des Teilhabeberichts bezüglich der Vereinsamung von Menschen mit Behin-
derungen?
Wie verhält sich der Grad der Vereinsamung dieser Menschen gegenüber
Menschen ohne Behinderungen?

42. Welchen Zusammenhang zwischen Armut und Beeinträchtigung sieht die
Bundesregierung bei Menschen mit Behinderungen und chronischen Er-
krankungen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

43. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache,
dass immer noch viele Leistungen zur Teilhabe am gesamtgesellschaft-
lichen Leben abhängig vom Einkommen und Vermögen der Betroffenen so-
wie ihrer Familien beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
gewährt werden, da diese in der Sozialhilfe verankert sind?

44. Wie ist diese Regelung mit den Artikeln 19, 23 und 28 der UN-BRK verein-
bar?
Wie ist aus Sicht der Bundesregierung so eine selbstbestimmte und diskri-
minierungsfreie Lebensführung möglich – einschließlich des Rechts auf
Gründung einer Familie oder auf Eingehen einer Lebenspartnerschaft?

45. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Lebenssituation von berufstätigen Menschen mit Behinderungen,
die auf Teilhabeleistungen auch außerhalb des Arbeitslebens angewiesen
sind, gegenüber der Lebenslage von berufstätigen Menschen ohne Behinde-
rungen?

46. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Forderung der Petition von Constantin Grosch und den Unterstütze-
rinnen und Unterstützern (www.change.org „Recht auf Sparen und gleiches
Einkommen auch für Menschen mit Behinderungen # 2600“)?

47. Wie beurteilt die Bundesregierung den Bedarf, ein Berufsbild „Persönliche
Assistenz“ zu schaffen?
Wenn eines geschaffen werden soll, wie soll dieses umgesetzt und gefördert
werden?
Wenn kein Bedarf besteht, warum nicht?

Inklusion in Partnerschaft und Familie
48. Welche Unterstützungen plant die Bundesregierung für Menschen mit Be-

hinderungen im Rahmen der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes zu
verankern, damit diese auch Mütter und Väter sein können?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3460 (neu)
Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, den Anspruch auf Eltern-
assistenz rechtlich festzuschreiben?

49. Inwieweit hält die Bundesregierung das bestehende Unterstützungs- und
Beratungssystem für Mütter und Väter beziehungsweise Eltern mit psychi-
schen Beeinträchtigungen sowie für deren Kinder für ausreichend?
Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung?
Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung die Früherkennung in diesen Fäl-
len und die Beratung von betroffenen Kindern verbessert oder überhaupt ein
Rechtsanspruch auf Beratung für die Kinder verankert werden?

50. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit von Kindern und Jugend-
lichen mit Behinderungen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und am
gesamtgesellschaftlichen Leben teilzuhaben?

51. Welche Unterstützungen und Beratungsmöglichkeiten gibt es für diese Kin-
der und Jugendlichen sowie für ihre Mütter und Väter?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den unterschiedlichen Schnittstellenproblemen bei der Beantragung von
Leistungen nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern?

52. Welche Position bezieht die Bundesregierung zur sogenannten Großen Lö-
sung, also der Implementierung aller Leistungsansprüche und Rechte von
Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Kinder- und Jugendhilfe-
recht?

Frauen und Mädchen mit Behinderungen
53. Wie bewertet die Bundesregierung die Lebenssituation von Frauen und

Mädchen mit Behinderungen?
Welche speziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung für sie, und auf welche spezifischen Probleme und Diskri-
minierungen treffen diese?

54. Inwieweit hält die Bundesregierung die Beratungsmöglichkeiten für Frauen
und Mädchen mit Behinderungen für ausreichend?
Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung zusammen mit den
Bundesländern eingesetzt, um zusätzlich zum bundesweiten Hilfetelefon
noch mehr barrierefreie, präventive Angebote zu schaffen?

55. Wie viele Frauenhäuser gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Bundesrepublik Deutschland, und wie hat sich der Anteil der barrierefreien
Frauenhäuser erhöht (bitte Entwicklung der letzten zehn Jahre nach Bundes-
ländern und bundesweit insgesamt darstellen)?

56. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den
Bundesländern umgesetzt, um die Zahl an barrierefreien Frauenhäusern zu
erhöhen?

57. Besteht bei den §§ 177 und 179 des Strafgesetzbuchs (StGB) für die
Bundesregierung hinsichtlich von Frauen und Mädchen mit Behinderungen
Änderungsbedarf?
Wenn ja, welcher, und wann werden die gesetzlichen Änderungen vorge-
nommen?
Wenn nein, warum nicht?

58. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Modellpro-
jekt „Frauenbeauftragte in Werkstätten und Einrichtungen“, und welche
Fortführung oder Erweiterung sind nach Kenntnis der Bundesregierung ge-
plant?

Drucksache 18/3460 (neu) – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Inklusives Bildungswesen
59. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Inklusionsquote in den

letzten zehn Jahren bezogen auf alle Bildungsphasen – von der Kindertages-
stätte über die Schulen bis zur Hochschule – entwickelt (bitte jeweils pro
Jahr und differenziert nach den verschiedenen Bildungseinrichtungen, nach
Bundesländern und bundesweit insgesamt darstellen)?

60. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass trotz vermehrter inklusiver Bemühungen die Inklusionsquote nicht ge-
sunken, sondern im Gegenteil leicht gestiegen ist (www.bertelsmann-
stiftung.de „Inklusion in Deutschland – eine bildungsstatistische Analyse“)?

61. Welche nationale Strategie zur Entwicklung eines inklusiven Bildungswe-
sens verfolgt die Bundesregierung?
Wie sollen bundesweite Standards und gemeinsame Ziele in einem über-
greifenden Konzept gebündelt und realisiert werden?

62. Welche zusätzlichen Ressourcen werden dafür von Bund, Ländern und
Kommunen benötigt, und wie sollen sie in welchem Zeitraum von wem be-
reitgestellt werden?

63. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind für die Schaffung eines inklu-
siven Bildungswesens nötig, und wo stehen Bund und nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder im Hinblick auf die Festschreibung von
Rechtsansprüchen auf inklusive Bildung?

64. Hält die Bundesregierung das Kooperationsverbot in der Bildung nach wie
vor für zeitgemäß, und wenn ja, warum?

65. Inwieweit hält die Bundesregierung den erreichten Stand der Inklusion in
Kindertagesstätten bzw. Kindergärten für ausreichend?
Welchen weiteren Handlungsbedarf gibt es, und welche Maßnahmen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?

66. Wie steht die Bundesregierung zu einem verbindlichen Rechtsanspruch auf
eine inklusive Regelschulausbildung, und wie soll die Zusammenarbeit mit
Bundesländern und Kommunen diesbezüglich ausgestaltet werden?

67. Wie steht die Bundesregierung zum Anspruch eines Schülers mit geistigen
Behinderungen auf Ablegung des Abiturs?

68. Welche Position hat die Bundesregierung zur Festschreibung von Rechts-
ansprüchen auf inklusive Berufsausbildung – z. B. eines Rechts auf Ausbil-
dung, das es allen jungen Menschen ermöglicht, eine vollqualifizierende
Ausbildung aufzunehmen?

69. Welche Fortschritte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Über-
gang von Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit sonderpädagogi-
schem Förderbedarf in die Berufsausbildung?
Wie viele dieser Schulabgängerinnen und Schulabgänger finden nach
Kenntnis der Bundesregierung einen Ausbildungsplatz im dualen System,
wie viele werden in Werkstätten für behinderte Menschen aufgenommen,
und was passiert mit den übrigen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Datenlage über den Verbleib
dieser Jugendlichen an der Schwelle zur Berufsausbildung aufzuklären?
Welche Maßnahmen sind geplant, um das Recht auf inklusive Berufsausbil-
dung bundesweit umzusetzen?

70. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass von jährlich 50 000 Schulabgänge-
rinnen und Schulabgängern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3460 (neu)
etwa 3 500 einen betrieblichen Ausbildungsplatz finden (vgl. Studie der
Bertelsmann-Stiftung „Inklusion in der beruflichen Bildung“, 2014), wel-
che Konzepte bzw. Lösungsansätze schlägt die Bundesregierung vor, ihren
Anteil zu erhöhen, und welche Zielvorgaben gibt es konkret für die kom-
menden Jahre (2015 bis 2020)?

71. Welche Rolle spielen nach Meinung der Bundesregierung die Berufsbil-
dungswerke und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Bezug
auf ihre Möglichkeiten, Jugendliche bei der Erlangung eines anerkannten
Ausbildungsberufes zu unterstützen, und welche (finanziellen) Bemühun-
gen wird es konkret von Seiten der Bundesregierung geben, die Zahl der so
erlangten Ausbildungsabschlüsse zu steigern?

72. Wie möchte die Bundesregierung die Schulung von Fachkräften, die mit der
dualen Berufsausbildung von Menschen mit Behinderungen betraut sind,
wie etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kammern, Mitglieder von
Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen und Ausbilderinnen und Ausbil-
der in den Unternehmen, verbessern?

73. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Empfehlung des Hauptaus-
schusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 21. Juni 2012,
die eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderin-
nen und Ausbilder (ReZA) vorsieht, die Menschen mit Behinderungen auf
der Grundlage von Ausbildungsregelungen ausbilden, und sieht die Bundes-
regierung Handlungsbedarf, diese weiterzuentwickeln?

74. Wie viele Ausbilderinnen und Ausbilder absolvierten nach Kenntnissen der
Bundesregierung seit dem Jahr 2012 eine ReZA (bitte nach Jahren und
Branchen aufschlüsseln), und sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf,
die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer ReZA zu steigern?

75. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die ReZA
auf die Bereitschaft von Betrieben, Menschen mit Behinderungen auszubil-
den?

76. Wie steht die Bundesregierung zu einer Modularisierung der Ausbildung,
wenn es dadurch gelingt, in Werkstätten für behinderte Menschen oder Be-
rufsbildungswerken Teilqualifikationen für anerkannte Ausbildungsberufe
zu erlangen?

77. Wie will die Bundesregierung den Anteil inklusiver Angebote in der dualen
Berufsausbildung erhöhen, welche finanziellen Mittel sind hierfür vorgese-
hen, und wie unterscheiden sich diese zu den bereitgestellten Mitteln in den
Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013?

78. Wie will die Bundesregierung die Bereitschaft von Unternehmen, inklusive
Ausbildungsplätze anzubieten, steigern, und welche Zielvorgaben oder Min-
destangebotszahlen gibt es hierfür?

79. Wie will die Bundesregierung den Anteil inklusiver Angebote in der schu-
lischen Ausbildung erhöhen, welche finanziellen Mittel sind hierfür vorge-
sehen, und wie unterscheiden sich diese zu den bereitgestellten Mitteln in
den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013?

80. Welche Überlegungen gibt es zu der Möglichkeit, die assistierte Ausbildung
auszuweiten und flächendeckend einzusetzen, so dass sie auch verstärkt von
Menschen mit Behinderungen genutzt wird?
Welche Argumente sprechen nach Meinung der Bundesregierung dafür,
welche dagegen, die assistierte Ausbildung auf diese Weise weiterzuent-
wickeln, und welche finanziellen Auswirkungen hat dies?

Drucksache 18/3460 (neu) – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bedarf es hierzu nach Meinung der Bundesregierung einer Neuordnung der
Fördermöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in den Sozial-
gesetzbüchern, und wenn ja, welche?

81. Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der Inklusion im Bereich der
Fort- und Weiterbildung ein?

82. Wie will die Bundesregierung die Zahl inklusiver Weiterbildungsangebote
steigern?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, inklusives Lernen in der
Erwachsenenbildung zu fördern, welche finanziellen Mittel sind hierfür
vorgesehen (bitte nach Art der geförderten Einrichtung, Höhe der finanziel-
len Mittel, Dauer, vorgesehener Zeitraum unterscheiden), und wie unter-
scheiden sich diese zu den Vorjahren (2010, 2011, 2012, 2013)?

83. Welche Rolle spielen nach Meinung der Bundesregierung die Volkshoch-
schulen für Menschen mit Behinderungen in Bezug auf ihre Möglichkeiten
in der Erwachsenenbildung, und welche (finanziellen) Bemühungen wird es
konkret vonseiten der Bundesregierung geben, die Zahl inklusiver Weiter-
bildungsangebote in Volkshochschulen zu steigern?

84. Welche Initiativen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur Fortbil-
dung bzw. Schulung des pädagogischen Personals der Volkshochschulen im
Sinne der UN-BRK?

85. Inwieweit hält die Bundesregierung den erreichten Stand der Inklusion in
den Hochschulen für ausreichend?
Wo sieht sie noch Handlungsbedarf?

86. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Studieren-
den mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen?
Wie hat sich diese Zahl der Studierenden mit Behinderungen in den letzten
zehn Jahren entwickelt?

87. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bewerbungsverfahren
der Hochschulen und der Stiftung für Hochschulzulassung Kriterien veran-
kert, die die besonderen Probleme von Bewerberinnen und Bewerbern mit
Behinderungen berücksichtigen (z. B. Schwierigkeiten beim Wohnorts-
wechsel)?
Wenn ja, welche Probleme und wie werden diese ausgestaltet?
Wenn nein, warum nicht?

88. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Akkreditierung
von Studiengängen bzw. der Systemakkreditierung Regelungen, nach denen
die Hochschulen auch die Studierbarkeit für Studierende mit Behinderun-
gen nachweisen müssen?
Wenn ja, welche?
Wenn nicht, warum nicht?

89. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Bundesländer bei der Finanzierung
ihrer Hochschulen die Inklusion von Studierenden mit chronischen Erkran-
kungen oder Behinderungen berücksichtigen?
Wenn ja, welche Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkran-
kungen, und in welchem finanziellen und strukturellen Umfang?
Wenn nicht, warum nicht?
Sieht der Bund hier Handlungsbedarf im Rahmen der Verhandlungen um
den Hochschulpakt III?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3460 (neu)
90. Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wie hoch der Anteil der
barrierefreien Gebäude an öffentlichen Hochschulen ist?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, ein Investitionsprogramm zur
Förderung des barrierefreien Umbaus bestehender Hochschulgebäude auf-
zulegen (bitte mit Begründung)?

91. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen Bedarf für den bar-
rierefreien Ausbau der Gebäude der öffentlichen Hochschulen ein?

92. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Wohnheim-
plätze der Studierendenwerke, die barrierefrei ausgebaut sind?

93. Wie viel Personal ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an den
deutschen Hochschulen beschäftigt, um die UN-BRK umzusetzen?

94. Wie viel zusätzliches Personal ist nach Einschätzung der Bundesregierung
notwendig, um die UN-BRK an den deutschen Hochschulen umzusetzen
(bitte nach verschiedenen Tätigkeiten getrennt – Assistenz, Beratung,
Lehrpersonal etc. – ausweisen)?

95. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen Bedarf für Weiter-
bildungsangebote für das Lehrpersonal an den Hochschulen in der Bundes-
republik Deutschland ein, um die UN-BRK umzusetzen?

96. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des wissen-
schaftlichen Personals mit Behinderungen und/oder chronischen Erkran-
kungen an den Hochschulen, und wie hat er sich in den letzten zehn Jahren
entwickelt?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte mit Begründung)?

97. Welche Erkenntnisse ergeben sich aus dem bundesweiten Programm „Pro-
motion inklusive“ für speziell notwendige Förderungsbedingungen von
Promovierenden mit Beeinträchtigungen?

Inklusive Arbeitswelt
98. Wie stellte sich die registrierte Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten

Menschen (Personen mit einem Grad der Behinderung – GdB – von min-
destens 50 Prozent sowie ihnen Gleichgestellte) in den letzten zehn Jahren
bundesweit und nach Bundesländern dar, und wie verhielt sich diese ge-
genüber der von Menschen ohne Behinderungen (bitte in Jahresschritten
und in absoluten Zahlen und Quote angeben)?

99. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu Zahlen zur in den letz-
ten zehn Jahren registrierten Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinde-
rungen (hier und bitte auch entsprechend im Folgenden alle GdB berück-
sichtigen) bundesweit und nach Bundesländern vor (bitte in Jahresschrit-
ten und in absoluten Zahlen und Quote angeben)?
Wenn keine Zahlen vorliegen, warum nicht, und welche Maßnahmen plant
die Bundesregierung, um entsprechende Daten zu sammeln?

100. Wie hat sich die Zahl der schwerbehinderten Menschen, die sich in einem
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden, in den
letzten zehn Jahren bundesweit und in den Bundesländern entwickelt (bitte
in Jahresschritten und in absoluten Zahlen und Quote auflisten), und wie
verhält sich dieser Wert gegenüber dem von Menschen ohne Behinderun-
gen?

101. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu Zahlen zu in den letzten
zehn Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigten Menschen mit Be-

Drucksache 18/3460 (neu) – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
hinderungen (alle GdB) vor (bitte jeweils pro Jahr, nach Bundesländern
und bundesweit gesamt auflisten)?
Wenn keine Zahlen vorliegen, warum nicht, und welche Maßnahmen plant
die Bundesregierung, um entsprechende Daten zu sammeln?

102. Wie hat sich die Anzahl der schwerbehinderten Menschen in den letzten
zehn Jahren entwickelt, die als Langzeitarbeitslose registriert sind (bitte je-
weils pro Jahr, nach Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben),
und wie verhält sich dieser Wert gegenüber dem von Menschen ohne Be-
hinderungen?

103. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu Zahlen zur in den letz-
ten zehn Jahren registrierten Langzeitarbeitsosigkeit von Menschen mit
Behinderungen (alle GdB) vor (bitte jeweils pro Jahr, nach Bundesländern
und bundesweit insgesamt angeben)?
Wenn keine Zahlen vorliegen, warum nicht, und welche Maßnahmen plant
die Bundesregierung, um entsprechende Daten zu sammeln?

104. Wie stellte sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen der Aus-
gleichsabgabe in den letzten zehn Jahren bundesweit und nach Bundeslän-
dern dar, und wie verteilten sich die Ausgaben nach Adressaten (bitte in
Jahresschritten angeben)?

105. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Gesamtwerte in
den letzten zehn Jahren auf die drei Stufen (0 bis 2 Prozent – 2 bis 3 Pro-
zent – 3 bis 5 Prozent) verteilt (bitte Werte jeweils pro Jahr angeben)?

106. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Unterneh-
men, die überhaupt keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, in
den letzten zehn Jahren bundesweit und in den Bundesländern entwickelt
(bitte Wert jeweils in Jahresschritten und nach Branche angeben)?

107. Für welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mittel der Ausgleichsabgabe in den letzten zehn Jahren verwendet (bitte
jeweils pro Jahr und nach Maßnahme bzw. Höhe des Betrages auflisten)?

108. Wie hat sich die Anzahl der schwerbehinderten Teilnehmerinnen und Teil-
nehmer an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und Arbeitsmarktpro-
grammen bundesweit und nach Bundesländern in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte in Jahresschritten, insgesamt und nach einzelnen Maß-
nahmearten angeben, unterschieden nach insgesamt, Drittem Buch Sozial-
gesetzbuch und Zweitem Buch Sozialgesetzbuch – SGB III und SGB II)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hierbei hinsichtlich aller
Menschen mit Behinderungen (alle GdB) vor?
Wenn keine Zahlen vorliegen, warum nicht?

109. Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen und Fakten angesichts der
eingegangen Verpflichtungen durch die rechtsverbindliche UN-BRK?

110. Welche Rahmenbedingungen plant die Bundesregierung zu schaffen, um
Schritte in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarktes zu gehen?
Für welche Gesetze und Verordnungen sieht die Bundesregierung Hand-
lungsbedarf in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarktes (Arbeitsstätten-
verordnung, Betriebsverfassungsgesetz, Gesetz über den Mindestlohn,
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX –, AGG)?

111. Welche Fördermöglichkeiten stehen einstellwilligen Unternehmen bisher
zur Verfügung, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Ein-
stellung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und unbürokra-
tischer zu fördern?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3460 (neu)
112. Inwieweit hält die Bundesregierung das System der Ausgleichsabgabe und
der Beschäftigungsquote für zielführend?
Sind hier Änderungen geplant?

113. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe sowie der
Beschäftigungsquote wieder auf 6 Prozent?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?

114. Wie oft werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle Sanktionsmög-
lichkeiten gegen Unternehmen, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllen,
voll ausgeschöpft?

115. Wie bewertet die Bundesregierung die Bußgeldregelungen gemäß § 156
SGB IX?

116. Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Bußgeld in den letz-
ten zehn Jahren bisher gegenüber wie vielen Unternehmen verhängt (bitte
jeweils pro Jahr und pro Unternehmen bzw. Höhe angeben)?

117. Prüft die Bundesregierung, die Ausgleichsabgabe zu einer Ordnungswid-
rigkeit zu entwickeln, und wenn nein, warum nicht?

118. Sieht die Bundesregierung in der Schaffung eines ständigen öffentlichen
Beschäftigungssektors ein Modell, um unter anderem die schrittweise In-
tegration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt kontinu-
ierlich zu fördern?
Wenn nein, warum nicht?

119. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Menschen
mit Behinderungen in den letzten zehn Jahren entwickelt, die in einer
Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind (bitte jeweils pro Jahr, nach
Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben), und welche öffent-
lichen Förderungsbeträge wurden diesen Werkstätten für behinderte Men-
schen in diesem Zeitraum zugesprochen (bitte jeweils pro Jahr und pro
Person und insgesamt angeben)?

120. In welchem Umfang konnte nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren bundesweit und nach Bundesländern die Zahlungs-
pflicht der Ausgleichsabgabe von Arbeitgebern durch Auftragsvergabe an
Werkstätten für behinderte Menschen erfüllt werden (bitte in Jahresschrit-
ten angeben)?

121. Wie viele Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behin-
derte Menschen tätig sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren bundesweit und in den Bundesländern in den ers-
ten Arbeitsmarkt vermittelt (bitte jeweils pro Jahr und in absoluten Zahlen
und Quote angeben)?

122. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Menschen
mit Behinderungen in den letzten zehn Jahren entwickelt, die in Integra-
tionsunternehmen bzw. -abteilungen beschäftigt sind (bitte jeweils pro
Jahr, nach Branchen, Bundesländern und bundesweit gesamt auflisten),
und welche öffentlichen Förderungsbeträge wurden diesen Integrations-
unternehmen bzw. -abteilungen in diesem Zeitraum zugesprochen (bitte je-
weils pro Jahr, nach Branchen, Bundesländern, pro Person und insgesamt
angeben)?

123. Wie lange wird nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit Behin-
derungen im Durchschnitt ihr Arbeitsplatz bereitgestellt, bzw. wie lange
verbleiben sie in ihrer Beschäftigungssituation, wenn sie entweder in einer

Drucksache 18/3460 (neu) – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Werkstatt für behinderte Menschen oder in einem Integrationsunterneh-
men bzw. einer -abteilung tätig sind (bitte Wert für die letzten zehn Jahre
pro Jahr und je nach Ort angeben)?

124. Welche Schritte hält die Bundesregierung für erforderlich, um Integra-
tionsunternehmen stärker zu fördern?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Modell von Integra-
tionsabteilungen in den Unternehmen?

125. Plant die Bundesregierung Werkstätten für behinderte Menschen dahinge-
hend umzugestalten oder bis hin zu Integrationsunternehmen weiterzuent-
wickeln?
Wie sieht die Bundesregierung die Zukunft des Systems der Werkstätten
für behinderte Menschen?

126. Inwieweit hält die Bundesregierung das Entgeltsystem in den Werkstätten
für behinderte Menschen für sinnvoll?

127. Inwieweit erwägt die Bundesregierung die Umsetzung des gesetzlichen
Mindestlohns für Werkstattbeschäftigte mit Behinderungen?

128. Beabsichtigt die Bundesregierung Rahmenbedingungen dafür zu schaffen,
dass die Bezahlung auf Außenarbeitsplätzen nach Tarifverträgen erfolgen
kann?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?

129. Wie will die Bundesregierung den Übergang von Werkstattbeschäftigten
mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern und er-
möglichen, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung
einzuleiten, um das Rückkehrrecht Beschäftigter mit Behinderungen ohne
Verlust von Rentenansprüchen zu sichern?

130. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
in diesem Zusammenhang aus den Modellprojekten mit dem „Budget für
Arbeit“?

131. Welche Schritte in der Veränderung der Mitbestimmung hält die Bundes-
regierung für erforderlich, um die Schwerbehindertenvertretung sowie die
Werkstatträte zu stärken?

132. Welche Auswirkung hat der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. gebracht, und hat dies
weitere Rehabilitationsträger, wie beispielsweise Kranken- und Renten-
versicherung, dazu animiert, eigene Aktionspläne zu beschließen und um-
zusetzen?

Inklusives Gesundheitswesen
133. Welche Grundsätze und Aufgaben beschreibt die UN-BRK für die Ausge-

staltung des Gesundheitswesens?
134. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der UN-BRK im Hin-

blick auf die Beseitigung von Diskriminierungen von Menschen mit Be-
hinderungen und chronischen Erkrankungen im Gesundheitswesen?
Welchen Handlungsbedarf sieht sie hier, und wer ist in Deutschland je-
weils zuständig für die Beseitigung dieser Diskriminierungen?

135. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung für Menschen mit Behin-
derungen eine gleichwertige gesundheitliche Versorgung gewährleistet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3460 (neu)
136. Welche konkrete Regelungswirkung hat § 2a des Fünften Buches Sozial-
gesetzbuch (SGB V) entfaltet, demzufolge bei der Ausgestaltung der Leis-
tungen der gesetzlichen Krankenversicherung „den besonderen Belangen
behinderter und chronisch kranker Menschen […] Rechnung zu tragen“
ist?

137. Inwiefern spiegeln die Indikatoren, die im Teilhabebericht der Bundes-
regierung für die Beschreibung der gesundheitlichen Situation von Men-
schen mit Behinderungen verwendet werden, den Gesundheitsbegriff der
Weltgesundheitsorganisation als körperliches, psychisches und soziales
Wohlbefinden wider?

138. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten von
beruflich selbständig tätigen Menschen mit Behinderungen, sich zu ange-
messenen Konditionen in der privaten Krankenversicherung zu versi-
chern?

139. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über reale Unterschiede in der
Versorgungsqualität im Basistarif der privaten Krankenversicherung und
in der gesetzlichen Krankenversicherung?

140. Sieht die Bundesregierung angesichts des nach Auffassung der Fragestel-
ler hohen fiktiven Einkommens, das für freiwillig Versicherte in der ge-
setzlichen Krankenkasse der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird,
eine systematische Versorgungslücke für Menschen mit Behinderungen,
die als Selbständige häufig ein kleines bis mittleres Einkommen beziehen?

141. Inwiefern sind die Bedarfe von Menschen mit einer chronischen psychi-
schen Erkrankung nach Ansicht der Bundesregierung hinreichend vor Dis-
kriminierung im Sinne der UN-BRK geschützt?

142. Wie gedenkt die Bundesregierung in der Gesundheitsberichterstattung den
Behinderungsbegriff der UN-BRK umzusetzen und insbesondere Men-
schen mit chronischen psychischen und somatischen Erkrankungen einzu-
beziehen?

143. Inwiefern taugt der rechtliche Schwerbehinderungsbegriff in Deutschland,
um die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen im
Sinne der UN-BRK zu gewährleisten?

144. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über regionale Unterschiede
in der Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen?

145. Welche Rolle spielt die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Be-
hinderungen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz?

146. Wer ist für die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zur Verbes-
serung der Barrierefreiheit von Gesundheitseinrichtungen zuständig, und
sieht die Bundesregierung diese Überwachung als effektiv an?

147. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der barriere-
freien Praxen von Ärztinnen und Ärzten, Heilmittelerbringerinnen und
-erbringern, Apotheken, medizinischen Versorgungszentren und anderen
Einrichtungen der ambulanten Versorgung in den letzten zehn Jahren im
Verhältnis zu der Gesamtzahl der jeweiligen Einrichtungen in der Bundes-
republik Deutschland entwickelt (bitte jeweils pro Jahr, nach Bundeslän-
dern und bundesweit insgesamt sowie nach medizinischen Fachrichtungen
auflisten)?

148. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gebot der UN-BRK
flächendeckend erfüllt, dass spezielle Gesundheitsangebote, die Menschen
mit Behinderungen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen benötigen, zur Ver-
fügung zu stellen sind?

Drucksache 18/3460 (neu) – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
149. Mit welchen gesundheitsbezogenen Maßnahmen versucht die Bundes-
regierung, um, wie im Artikel 26 der UN-BRK gefordert, beeinträchtigte
Menschen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit so-
wie die volle Teilhabe zu erreichen und zu bewahren?

150. Inwiefern ist der verhältnispräventive dem verhaltenspräventiven Ansatz
bei der Gesundheitsförderung von Menschen mit Behinderungen vorzuzie-
hen?

151. Wie will die Bundesregierung im Gesundheitswesen flächendeckend bar-
rierefreie Angebote und eine bedarfsdeckende, wohnortnahe Versorgung
für Menschen mit Behinderungen ermöglichen und sichern?
Welche Rolle könnten dabei barrierefreie, mobile Angebote spielen, um
insbesondere auch in ländlichen Regionen eine bedarfsgerechte Versor-
gung zu gewährleisten?

152. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Anteil an barrie-
refreien Arztpraxen erheblich zu erhöhen?

153. Sofern die Bundesregierung keine ausreichend validen Zahlen zur Versor-
gungssituation etwa mit barrierefreien Behandlungseinrichtungen hat, wie
versucht sie, eine befriedigende Datenlage herzustellen, um die Vorausset-
zungen für eine angemessene Umsetzung der UN-BRK in diesem Bereich
zu schaffen?

154. Welche spezifischen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen bei der
ambulanten Gesundheitsversorgung sind bekannt, deren Deckung für eine
hochwertige und wohnortnahe ambulante Versorgung notwendig ist?

155. Inwiefern sind nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich die Struk-
turen der ambulanten Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Kranken-
versicherung geeignet, den besonderen Bedarfen von Menschen mit einge-
schränkter Mobilität und motorischen Fähigkeiten gerecht zu werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Qualität und
Flächendeckung aufsuchender Angebote zur medizinischen Versorgung?

156. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation von Menschen mit Behin-
derungen, die in Einrichtungen leben oder ihre Assistenzkräfte von einem
ambulanten Anbieter beziehen, wenn diese Menschen eine stationäre Ein-
richtung des Gesundheitswesens (zur Vorsorge und Rehabilitation, Kran-
kenhäuser, Hospize) aufsuchen müssen?
Besteht für die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Wenn ja, welcher?
Wenn nein, warum nicht?

157. Was hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren unternommen und
was wird sie zukünftig noch zusätzlich unternehmen, um das gesamte Per-
sonal im Gesundheits- und Pflegebereich entsprechend der UN-BRK zu
schulen und für die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinde-
rungen und chronischen Erkrankungen zu sensibilisieren?

158. Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgungssituation von Men-
schen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen mit Hilfsmitteln
sowie die entsprechenden Beantragungsverfahren und Gewährungsprak-
tiken?
Sieht die Bundesregierung eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung ge-
währleistet, und sind Vereinfachungen für die Betroffenen geplant (Ant-
wort bitte begründen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3460 (neu)
159. Welchen Reformbedarf des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
hält die Bundesregierung in Bezug auf die gesundheitliche Versorgung von
Menschen mit Behinderungen für erforderlich?

160. Welche Informationen über den Anteil von Menschen mit Behinderungen
unter Flüchtlingen ohne anerkannten Aufenthaltsstatus in Deutschland lie-
gen der Bundesregierung vor, also über Menschen mit Behinderungen, die
von der Gesundheitsversorgung in Deutschland strukturell ausgeschlossen
sind?

Pflege
161. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass selbstbestimmte Teil-

habe und eine ganzheitliche Pflege die prioritären Ziele der Neudefinition
des Pflegebegriffs sein müssen?
Falls ja, wie will sie diese Ziele erreichen?
Falls nein, warum nicht?

162. Wie will die Bundesregierung die UN-BRK auch im Pflegebereich umset-
zen und mehr Selbstbestimmung sowie Teilhabe in der Pflege gewährleis-
ten?

163. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dieser Prozess mit dem vor-
handenen Pflegepersonal zu bewältigen ist oder wird aus ihrer Sicht mehr
gut ausgebildetes Personal benötigt?

164. Wird seitens der Bundesregierung bei der Umsetzung eines neuen Pflege-
begriffs mit Auswirkungen auf die Verteilung von ambulanten und statio-
nären Leistungen gegenüber dem Status quo gerechnet, und welche Aus-
wirkungen hätte eine mögliche Veränderung auf das Prinzip „ambulant vor
stationär“ der sozialen Pflegeversicherung?

165. Wird das dem neuen Pflegebegriff zugrunde liegende Begutachtungsas-
sessment auch für die Einschätzung weiterer Bedarfsaspekte, wie Präven-
tions- und Rehabilitationsbedarfe, sowie zur Erfassung der Hilfsmittelver-
sorgung und zur Erstellung eines Hilfe- oder Pflegeplans nutzbar sein und
entsprechend gesetzlich verankert werden?

166. Wird das neue Begutachtungsassessment geeignet sein, um auch Eingliede-
rungshilfebedarfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
festzustellen, und kann es ggf. auch als gemeinsames Begutachtungsver-
fahren für die Bemessung der Leistungen der Pflege nach dem Elften
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und für die Hilfe zur Pflege und der Ein-
gliederungshilfe nach dem SGB XII (nach Vorschlägen der Fraktion DIE
LINKE. sollte die Eingliederungshilfe in das SGB IX überführt werden,
vgl. Bundestagsdrucksache 18/1949) genutzt werden?
Wenn ja, plant die Bundesregierung, das neue Begutachtungsassessment
als einheitliches Instrument für das SGB XI und SGB XII zu nutzen?

167. Welche Auswirkungen wird die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs auf
die häusliche Krankenpflege (SGB V) und auf die Rehabilitation und Teil-
habe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) haben, und welche Kon-
sequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

168. Welche notwendigen Aspekte sind aus Sicht der Bundesregierung bei einer
Gesamtbetrachtung des Pflege- und Eingliederungssystems zu beachten?
Welche Auswirkungen wird die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs auf
die Eingliederungshilfe (SGB XII) haben?

Drucksache 18/3460 (neu) – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Welchen Anforderungen sollte die inhaltliche Weiterentwicklung des
Pflege- und Eingliederungshilfesystems genügen?
In welcher Form wird die Bundesregierung die beiden genannten Systeme
voneinander abgrenzen oder aufeinander zu entwickeln?

169. Teilt die Bundesregierung die Forderung, einen Beirat zur Teilhabe einzu-
setzen, um die Definition der Schnittstellenprobleme und die Abgrenzung
zwischen Pflege und Eingliederungshilfe unter Beteiligung von Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftlern zu diskutieren und zu klären?
Wenn ja, wann wird dieser Beirat seine Arbeit aufnehmen?
Wenn nein, wie wird die Bundesregierung konkret das Verhältnis zwischen
Leistungen der Pflege nach dem SGB XI und Leistungen der Eingliede-
rungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB XII und die
Abgrenzung dieser Leistungen ausgestalten?

170. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, Pflegeleistun-
gen nach dem SGB XI perspektivisch als Teilhabeleistung sowie die Leis-
tungsträger der Pflege als Rehabilitationsträger ins SGB IX aufzunehmen?

171. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass bei einer Erweite-
rung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der Zugang zu Leistungen zur Teil-
habe nach dem SGB IX und zur Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
nicht eingeschränkt werden?

172. Was hätte die Erweiterung des Kreises der Menschen mit Behinderungen,
die gemäß eines weitergefassten Pflegebegriffs Anspruch auf Pflegeleis-
tungen hätten, für Folgen auf Leistungen der Eingliederungshilfe?

173. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach einer Er-
weiterung des Begriffs der Häuslichkeit in § 36 SGB IX in der Weise, dass
Einrichtungen der Behindertenhilfe als Häuslichkeit anerkannt werden und
damit § 43a SGB XI entfallen könnte?

174. Welchen Lösungsansatz sieht die Bundesregierung für den Konflikt, dass
Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten und zusätzlich
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, im Rahmen des
Persönlichen Budgets keine Sachleistungen in der Pflege erhalten können?
Plant die Bundesregierung, die Beschränkung des § 35a SGB XI, dass
Pflegesachleistungen nur in Form von Gutscheinen gewährt werden, zu
ändern?
Wenn nein, warum nicht?

Menschen mit Behinderungen als Rechtssubjekte
175. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts der UN-

BRK beim Betreuungsrecht und in Kooperation mit den Bundesländern
bei den Psychisch-Kranken-Gesetzen in den Ländern?

176. Wird es eine Reform des Betreuungsrechts geben?
Wenn ja, wann, und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?

177. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Fall Gustl
Mollath für die psychologischen und forensischen Begutachtungen?

Inklusives Bauen und Wohnen
178. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Wohnungsbestand in

der Bundesrepublik Deutschland sowohl im öffentlichen als auch im pri-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/3460 (neu)
vaten Bereich in den letzten zehn Jahren entwickelt, wenn die Kategorien
barrierefrei, barrierearm und nichtbarrierefrei zugrunde gelegt werden
(bitte jeweils pro Jahr unterteilt in die genannten Kategorien nach Bundes-
ländern und bundesweit insgesamt darstellen)?

179. Inwieweit sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf beim Bau-
gesetzbuch hinsichtlich seiner Übereinstimmung mit der UN-BRK und der
Forderung nach umfassender Barrierefreiheit?
Plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern
eine Überarbeitung der Baugesetzbücher?
Wenn ja, wie ist der Zeitplan gestaltet?
Wenn nein, warum nicht?

180. Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein besonderer Schutz in Form eines
Räumungsverbotes für schwerbehinderte Menschen sowie Seniorinnen
und Senioren sinnvoll?
Wenn ja, wie, und wann wird dies umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?

181. Welche spezifischen Förderprogramme gibt es seitens der Bundesregie-
rung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, und welche sind geplant,
um die Schaffung von barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum flächen-
deckend voranzutreiben?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Vergaben von Fördermit-
teln einheitliche Standards für Barrierefreiheit eingehalten werden?

Politische Teilhabe und mediale Inklusion
182. Plant die Bundesregierung eine Änderung des Wahlrechts auf Bundes-

ebene, und plant sie, sich dafür auf EU-Ebene einzusetzen, um den Wahl-
rechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen abzuschaffen?
Wenn nein, warum nicht?

183. Wie sieht die Bundesregierung den Selbstvertretungsanspruch gemäß
UN-BRK von Menschen mit Behinderungen gewährleistet, wenn keine
Grundförderung im Ehrenamt und für Verbände zur Verfügung steht?

184. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung eines Bundesteil-
habegesetzes auch Teilhabeleistungen, wie persönliche Assistenz und Hilfs-
mittel auch im Ehrenamt, berücksichtigen und diese unabhängig vom Ein-
kommen und Vermögen ausgestalten?
Wenn nein, warum nicht?

185. Wie wird die Bundesregierung Selbsthilfeinitiativen und Verbände fördern
und unterstützen, damit diese auch inklusive und barrierefreie Strukturen
schaffen können?

186. Wie viele Wahllokale waren bei der Bundestagswahl in den Jahren 2005,
2009 und 2013 barrierefrei, und wie viele waren nicht barrierefrei (bitte
nach Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben)?

187. Welche Planungen und Fördermöglichkeiten liegen seitens der Bundes-
regierung vor, um Wahlen und Wahllokale barrierefrei anbieten zu kön-
nen?
Gibt es dafür einen konkreten Zeitplan?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/3460 (neu) – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
188. Inwieweit hält die Bundesregierung die Rechte von Behindertenbeauftrag-
ten und Behindertenbeiräten in Bund, Ländern und Kommunen für aus-
reichend?

189. Inwieweit hält die Bundesregierung die Möglichkeit von Menschen mit
Behinderungen, an den medialen Angeboten wirksam teilhaben zu kön-
nen, für ausreichend, und wie fördert die Bundesregierung die Barrierefrei-
heit in den Medien (bitte für alle Bereiche beantworten – Online, Print, TV
usw.)?

190. Erachtet die Bundesregierung den Inklusionsstand in der Medienland-
schaft als ausreichend, damit Menschen mit Behinderungen auf Wunsch
das gesamte Unterhaltungsprogramm nutzen können sowie sich umfas-
send informieren und eine eigene Meinung zu politischen Themen bilden
können, oder erkennt die Bundesregierung noch Handlungsbedarf?

191. Inwieweit hält die Bundesregierung die Zusammensetzung der Vertreterin-
nen und Vertreter in den Rundfunkbeiräten für ausreichend?
Sollten Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände hier auch vertre-
ten sein?
Wenn ja, was wird sie diesbezüglich unternehmen?
Wenn nein, warum nicht?

Inklusion in Wirtschaft und Forschung
192. Welche Forschungsprogramme gibt es nach Kenntnis der Bundesregie-

rung, die im Sinne der UN-BRK in den letzten zehn Jahren eingerichtet
wurden, und welche sind in Planung?

193. Was unternimmt die Bundesregierung, um Forschungen im Sinne der
UN-BRK zu unterstützen und zu fördern?

194. Wie fördert die Bundesregierung einen inklusiven Bewusstseinswandel in
Unternehmen, bei Arbeitgebern, in Kammern oder in Wirtschafts- bzw. For-
schungsverbänden?
Welche Förderung von Schulungsprogrammen gab und gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung, und welche sind geplant, um diesen Perso-
nenkreis für UN-BRK und die Belange von Menschen mit Behinderungen
zu sensibilisieren?

195. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das in der UN-BRK festge-
schriebene Konzept für universelles Design?

196. Wie wird die Bundesregierung dieses Konzept in ihrer Forschungs- und
Wirtschaftspolitik berücksichtigen?

197. Plant die Bundesregierung, dieses Konzept einheitlich in der Forschung zu
verankern?
Wenn ja, wie soll dies konkret ausgestaltet werden?
Wenn nein, warum nicht?

Kulturelle Inklusion
198. Was unternimmt die Bundesregierung, um Inklusion auch im kulturellen

Leben zu realisieren?
199. Welche Maßnahmen und Programme verfolgt die Bundesregierung in Zu-

sammenarbeit mit den Bundesländern, um beispielsweise inklusive Struk-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/3460 (neu)
turen und Barrierefreiheit in den Bereichen Sport, Tourismus, Museen,
Kino, Ausstellungen usw. zu schaffen?

200. Welche Förderprogramme gab und gibt es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung, und welche sind geplant, um in diesen Bereichen umfassende Bar-
rierefreiheit zu schaffen?

201. Plant die Bundesregierung die Einführung und Förderung von einheit-
lichen Zertifikaten für barrierefreie Standards?
Wenn ja, wann, und wie werden die Zertifikate umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?

202. Welche Vorhaben gab und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und
welche sind in Zusammenarbeit mit den Bundesländern geplant, um das
gesamte Personal in den o. g. Bereichen entsprechend der UN-BRK zu
schulen und für die Belange sowie die Bedürfnisse von Menschen mit
Behinderungen zu sensibilisieren?

Inklusion im Sport
203. Inwieweit hält die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der UN-

BRK im Bereich des Breiten- und Leistungssports für ausreichend, und
welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich in den nächsten Jahren?

204. Inwieweit hält die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der UN-
BRK im Bereich des Schul-, Berufsschul- und Hochschulsports für aus-
reichend, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich in den
nächsten Jahren?

205. Inwieweit hält die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der UN-
BRK im Bereich des Reha- und Gesundheitssports für ausreichend, und
welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich in den nächsten Jahren?

206. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 18. Wahlperiode er-
griffen, um Inklusion im Sport zu realisieren, und welche finanziellen Mit-
tel wurden hierfür bislang bereitgestellt?

207. Welche Maßnahmen sind in der 18. Wahlperiode seitens der Bundesregie-
rung geplant, um die Ziele der UN-BRK auch im Sport zu erreichen, und
welche Finanzmittel sollen dafür bereitgestellt werden?

208. Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Teilhabeein-
schränkungen im Bereich des Sports (bitte nach Breiten-, Leistungs- und
Gesundheitssport aufschlüsseln), und was sind die Ursachen dafür?

209. Welche Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Sportanlagen mit dem
Ziel der Schaffung von umfassender Barrierefreiheit gibt es auf Bundes-
ebene, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über entsprechende
Förderprogramme auf Landes- und Kommunal- sowie auf der EU-Ebene?

210. Inwieweit hat sich die Bundesregierung seit dem Jahr 2009 dafür einge-
setzt, dass für den Schul-, Berufsschul- und Hochschulsport inklusive
Konzepte entwickelt und umgesetzt werden, so dass Schülerinnen und
Schüler bzw. Studentinnen und Studenten mit und ohne Behinderungen ge-
meinsam Sport treiben können?

211. Inwieweit fördert die Bundesregierung, auch in Zusammenarbeit mit den
Bundesländern, barrierefreie Bewegungsmöglichkeiten im öffentlichen
Raum (z. B. Spielplätze) für Kinder und Jugendliche sowie für Seniorin-
nen und Senioren?

212. Welche Bedeutung haben nach Auffassung der Bundesregierung die Be-
hindertensportorganisationen (Deutscher Behindertensportverband e. V.,

Drucksache 18/3460 (neu) – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Deutscher Gehörlosen-Sportverband, Special Olympics Deutschland e. V.)
für den Breiten-, Leistungs-, Reha- und Gesundheitssport?

213. Welchen Stellenwert hat der Breitensport von Menschen mit Behinderun-
gen nach Auffassung der Bundesregierung für den Leistungssport der
Menschen mit Behinderungen?

214. Welche internationalen Begegnungen (Wettkämpfe, Erfahrungsaustausche
und Trainingslager) zwischen Sportlerinnen und Sportlern mit Behinde-
rungen wurden bzw. werden seitens der Bundesregierung in der 18. Wahl-
periode gefördert?

215. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der
UN-BRK in Deutschland die Anzahl der (hauptamtlichen) Trainerinnen
und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer im Bereich des Behinder-
tensports entwickelt (bitte nach Kinder- und Jugend- sowie Erwachsenen-
bereich aufschlüsseln), und welche Maßnahmen wurden seitens der Bun-
desregierung ergriffen, um deren Qualifikation zu gewährleisten?

216. Welche Maßnahmen und Projekte zur Talentfindung und -förderung gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung, um Menschen mit Behinderungen für
den Leistungssport zu begeistern und zu motivieren?

217. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Vereinbarkeit
von Leistungssport mit einer beruflichen Qualifikation (duale Karriere)
auch für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen stärker zu fördern?

218. Welche Olympiastützpunkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bar-
rierefrei, und in welchem Zeitraum sollen alle Olympiastützpunkte kon-
zeptionell und baulich so angepasst werden, dass sie auch für Sportlerin-
nen und Sportler mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich und
nutzbar sind?

Inklusion in der europäischen und internationalen Politik
219. Wie beurteilt die Bundesregierung den Inklusionsstandard in der deut-

schen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Vergleich zu anderen DAC-
Ländern (DAC – Ausschuss für Entwicklungshilfe) (Geberländer inner-
halb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung – OECD)?

220. Wie bewertet die Bundesregierung den Umsetzungsstand des Aktions-
plans des BMZ zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen für die
Jahre 2013 bis 2015 hinsichtlich der im Aktionsplan formulierten strategi-
schen Ziele
a) BMZ als inklusive und barrierefreie Organisation,
b) Inklusion des Themas in Planungs- und Überprüfungsmechanismen der

EZ,
c) Verankerung des Themas in internationalen entwicklungspolitischen

Debatten?
221. Arbeitet die Bundesregierung an einem Aktionsplan für die Zeit nach dem

Jahr 2015?
Falls ja, schreibt sie den Aktionsplan für die Jahre 2013 bis 2015 fort, oder
formuliert sie einen neuen Aktionsplan?

222. Wie setzt die Bundesregierung den im Aktionsplan formulierten Anspruch
um, Menschen mit Behinderungen in der EZ bei der „Entwicklung von
Programmen, Politiken und Strategien, die sie betreffen“, zu beteiligen
(bitte konkrete Beispiele benennen, sowohl für die Planung von Maßnah-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/3460 (neu)
men, die sich direkt an Menschen mit Behinderungen wenden, als auch im
Rahmen von Inklusion als Querschnittaufgabe)?
a) Wie beteiligt die Bundesregierung Betroffenenverbände in Deutsch-

land?
b) Wie beteiligt die Bundesregierung Betroffenenverbände in den Partner-

ländern?
223. Inwiefern hatte die Umsetzung des Aktionsplans Konsequenzen für die

Arbeitsstruktur des BMZ (Zuschnitt von Abteilungen, Verantwortlichkei-
ten)?
Inwiefern hat eine organisatorisch-strukturelle und personelle Stärkung
des Themas stattgefunden?

224. Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen an den Mit-
arbeitern des BMZ (bitte nach Einkommensgruppen aufschlüsseln)?

225. Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen an den Mit-
arbeitern der Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für In-
ternationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und KfW (in Deutschland und
in den Partnerländern, bitte nach Einkommensgruppen aufschlüsseln)?

226. Ist die Bundesregierung mit dem Befund aus den Fragen 224 und 225 zu-
frieden?
Welchen Nachbesserungsbedarf erkennt die Bundesregierung, und mit
welchen Maßnahmen will sie dem begegnen?

227. Wie viele inklusive Maßnahmen führt das BMZ in den Partnerländern
durch (bitte nach Ländern und Sektoren aufschlüsseln)?

228. Plant die Bundesregierung, über das im Aktionsplan formulierte Ziel von
mindestens fünf Sektoren und zehn Ländern hinauszugehen?

229. Welche behindertenspezifischen Maßnahmen führt das BMZ durch?
230. Wie hoch lag das Budget aller inklusiven und behindertenspezifischen

Maßnahmen im Jahr 2013?
Welche Entwicklung ist für das Jahr 2014 und in der mittelfristigen Pla-
nung dafür vorgesehen?

231. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung Inklusion jenseits von konkreten
Maßnahmen auch als Querschnittsaufgabe in der EZ, und wie setzt sich
diese Betrachtungsweise in der Planung und Programmierung um?

232. Inwiefern sichert die Bundesregierung, dass von ihr geförderte Infrastruk-
turmaßnahmen in Partnerländern barrierefrei sind?

233. Wie und nach welchen Kriterien evaluiert die Bundesregierung Fort-
schritte im Hinblick auf die Inklusion innerhalb der deutschen EZ?

234. Welchen Stellenwert hat die Inklusion nach Einschätzung der Bundes-
regierung im Post-2015-Prozess?

235. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge der Open Wor-
king Group im Hinblick auf die Verankerung von Inklusion in den nach-
haltigen Entwicklungszielen (SDGs)?

236. Welche Vorschläge zur Stärkung der Inklusion in den SDGs wird die Bun-
desregierung in die weitere Debatte in den Vereinten Nationen einbringen?

237. Inwiefern setzt sie dabei auch auf die Einbeziehung der Zivilgesellschaft?

Drucksache 18/3460 (neu) – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
238. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Budgethilfe ein geeignetes In-
strument, um sowohl Prävention als auch Fürsorge und Inklusion in staat-
lichen Systemen zu stärken?

239. Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen unter den
Flüchtlingen und Asylbewerbern, und welche Maßnahmen plant die Bun-
desregierung, um Angebote für diese Gruppe zu entwickeln?

240. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Menschen
mit Behinderungen unter anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerberinnen
und Asylbewerbern und Geduldeten in Deutschland, deren Behinderungen
auf Kriege und bewaffnete Konflikte in ihren Herkunftsländern zurückzu-
führen sind?

241. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Anteil von
Menschen mit Behinderungen unter den syrischen Kontingentflüchtlingen
aus Jordanien und dem Libanon vor, die in den Jahren 2013 und 2014 von
der Bundesregierung in Kooperation mit dem United Nations High Com-
missioner for Refugees ausgewählt wurden?

Berlin, den 24. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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