BT-Drucksache 18/3390

Planung der Fortschreibung des Zentralen Innovationsprogrammes Mittelstand

Vom 1. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3390
18. Wahlperiode 01.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Nord, Ralph Lenkert, Roland Claus, Klaus Ernst,
Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Richard Pitterle, Michael
Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Planung der Fortschreibung des Zentralen Innovationsprogrammes Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites,
technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unter-
nehmen und für mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungs-
einrichtungen. Die Unternehmen werden dabei unterstützt, verstärkt neue Pro-
dukte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln, um sich im globalen Wett-
bewerb behaupten zu können. Im Juli 2008 gestartet, bietet das ZIM laut des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „mittelständischen
Unternehmen zunächst bis Ende 2014 eine verlässliche Perspektive zur Unter-
stützung ihrer Innovationsbemühungen“.
Im Jahr 2014 wurde trotz haushaltspolitischer Verschiebungen eine vorgezogene
Freigabe von Haushaltsmitteln für das ZIM ermöglicht, woraus das Interesse des
Gesetzgebers an einem durchgehenden Fortlauf des Programms ersichtlich ist.
Am 2. Juli 2014 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts
2015. Der Etat des BMWi beläuft sich demnach für das Haushaltsjahr 2015 auf
rund 7,125 Mrd. Euro, 543 Mio. Euro davon sind für die Förderung des innova-
tiven Mittelstandes durch das ZIM vorgesehen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wird das ZIM-Nachfolgeprogramm gestartet?
2. Wie erfolgt die Projektbeantragung in der Zeit nach Beendigung der bishe-

rigen ZIM-Richtlinie (31. Dezember 2014) bis zum Beginn der neuen
ZIM-Richtlinie?

3. Sollte es keinen lückenlosen Übergang geben, ist eine Zwischenlösung vor-
gesehen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

4. Sollte es keine Übergangslösung ohne Möglichkeit der ZIM-Antragstellung
geben, mit welchen negativen Folgen für das Programm wäre dies verbun-
den?

5. Wann ist der nächste „Innovationstag Mittelstand“ des BMWi geplant?

Drucksache 18/3390 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Ist die Befürchtung, dass durch das unbekannte Startdatum für die ZIM-Fol-
gerichtlinie im Jahr 2015 frühestens im September nächsten Jahres erste
ZIM-Bewilligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bzw. For-
schungseinrichtungen erfolgen, berechtigt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant das BMWi, um eine durchgängige Förde-
rung von ZIM-Projekten sicherzustellen?

Berlin, den 1. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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