BT-Drucksache 18/3326

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2812, 18/2823, 18/2824, 18/2825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Vom 25. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3326
18. Wahlperiode 25.11.2014

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Tabea Rößner, Ekin Deligöz,
Anja Hajduk, Dr. Tobias Lindner, Dr. Konstantin von Notz, Dieter Janecek,
Markus Tressel, Katja Dörner, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke, Matthias
Gastel, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Stephan Kühn
(Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Peter Maiwald, Elisabeth Scharfenberg,
Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2812, 18/2823, 18/2824, 18/2825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Schnelles und verlässliches Internet ist eine Voraussetzung für die gesellschaftliche
Teilhabe in der digitalen Gesellschaft. Die Deutschlandkarte zeigt aber weiterhin
viel zu viele weiße Flecken, denn auch weiterhin fehlen schnelle Internetanbindun-
gen an vielen Orten. Gerade im ländlichen Raum stehen vielen Haushalte lediglich
Verbindungen mit einer Geschwindigkeit von 2 Mbit/s oder weniger zur Verfügung.
Auf die Frage, wie das von der Bundesregierung anvisierte Ausbauziel demnach
ohne die Bereitstellung weiterer Finanzmittel tatsächlich erreicht werden soll, bleibt
der zuständige Bundesverkehrsminister Dobrindt die Antwort schuldig. Im Bundes-
haushalt 2015 ist kein zusätzliches Geld für den Ausbau vorgesehen. Die Unterneh-
men sind zu einem Ausbau nicht verpflichtet worden. Ohne ein entsprechendes För-
derprogramm ist nicht erkennbar, wie die benötigten Investitionen freigesetzt wer-
den sollen.
Informations- und Kommunikations-Technologien haben großes Potenzial, durch
innovative Anwendungen Energie einzusparen. Ohne schnelle Internetanschlüsse

Drucksache 18/3326 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
wird die ökologische Transformation nicht gelingen. Vor allem aber für die wirt-
schaftliche Zukunftsfähigkeit unseres Landes in der Fläche braucht es einen zügigen
Breitbandausbau, um höhere Geschwindigkeiten beim Up- und Download zu errei-
chen. Gerade für den Datenaustausch von Unternehmen zu Unternehmen müssen die
Potenziale der Digitalisierung in größerem Ausmaß genutzt werden.
Mit ihrem kurzfristigen Ziel, bis 2018 flächendeckend Breitbandverbindungen von
mindestens 50 Mbit/s verfügbar zu machen, greift die Bundesregierung zu kurz: Un-
ternehmen werden zunehmend Internetanbindungen benötigen, die neben hohen
Download- auch hohe Uploadraten aufweisen. Auch wenn der heutige Bedarf mit
Zwischentechnologien wie Vectoring oder LTE bedient werden kann, ist bereits mit-
telfristig ein Anschluss der Unternehmen an die Glasfaserinfrastruktur oder über
schnelle Kabelanschlüsse notwendig. Aus diesem Grund muss die Bundesregierung
neben kurzfristigen, ebenso mittel- und langfristige Ziele für den Breitbandausbau
benennen. Nur so ist gewährleistet, dass Investitionen in jene Technologien getätigt
werden, die diese Ziele auch erreichen können.
Um die Versprechen der Bundesregierung bis 2018 beim Breitbandausbau umzuset-
zen, bedarf es laut einer Studie, die der TÜV Rheinland für das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie 2013 erstellt hat, rund 20 Milliarden Euro. Die Infra-
strukturunternehmen haben im Rahmen der „Netzallianz Digitales Deutschland“ In-
vestitionen von acht Milliarden Euro für 2015 in den wirtschaftlich rentablen Regi-
onen prognostiziert.
Die Bundesregierung plant, die Erlöse künftiger Frequenzversteigerungen in den
weiteren Breitbandausbau fließen zu lassen. Aller Voraussicht nach werden sie je-
doch nicht ausreichen, um die Finanzierung des von der Bundesregierung in Aus-
sicht gestellten Ausbaus bis 2018 sicherzustellen. So ist es höchst unwahrscheinlich,
dass die vom Bundesverkehrsminister geplante Frequenzversteigerung der Digitalen
Dividende II die derzeit fehlenden Mittel erbringen wird, zumal dem Bund lediglich
die Hälfte der Einnahmen nach Abzug aller Kosten zusteht. Die andere Hälfte erhal-
ten die Bundesländer. Bislang gibt es kein eigenständiges Breitbandförderprogramm
im Bundeshaushalt oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Zwar gibt es mehrere
KfW-Programme, die auch für den Breitbandausbau genutzt werden können, diese
sind aber nicht dezidiert dafür vorgesehen (wie beispielsweise das Programm KfW-
Unternehmerkredit, den IKU-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unterneh-
men oder das ERP-Regionalförderprogramm). Diese bestehenden KfW-Programme
oder Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW), über die Kommunen und Unternehmen unter anderem
den Breitbandausbau mitfinanzieren können, werden außerdem in zu geringem
Maße genutzt. Nicht selten scheitern Investitionsvorhaben der ausbauwilligen Infra-
strukturunternehmen an Kreditzusagen, weil sich die Investitionen oft erst nach zehn
bis 15 Jahren rechnen. Deshalb ist das Risiko für die kreditgebenden Hausbanken
bisweilen nur schwer kalkulierbar. Finanzierungsmöglichkeiten für den Ausbau der
Breitbandinfrastruktur durch Bürgschaften und langfristige zinsgünstige Darlehen
durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können diese Schwierigkeiten ein-
dämmen.
Abseits von finanziellen Instrumenten sollte die Bundesregierung es den Unterneh-
men und Kommunen, die in den Infrastrukturausbau investieren, durch zusätzlich
flankierende Maßnahmen erleichtern, mögliche Synergien beim Breitbandausbau,
beispielsweise im Tiefbau, zu nutzen. Es sollte ein Baustellenatlas aufgesetzt wer-
den, um größere geplante Tiefbauarbeiten zu registrieren. Unternehmen hätten hier-
durch beispielsweise die Möglichkeit, günstig Leerrohre mit zu verlegen, wenn der
Anschluss eines Gebietes in Zukunft geplant ist.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3326
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

zur Umsetzung eines flächendeckenden Breitbandausbau die dafür notwendi-
gen privaten Investitionen durch das aufzusetzende „Förderprogramm Breit-
bandausbau“ zu fördern und zu ergänzen. Mit einem Gesamtvolumen von 1
Milliarde Euro stellt der Bund Fördermittel für die dringend notwendigen In-
vestitionen in den Breitbandausbau bereit. Dieses Programm wird
a) in einer ersten Säule über ein Zuschussprogramm in Regionen, in denen

eine Wirtschaftlichkeitslücke für die Ausbauvorhaben gegeben ist, vor al-
lem kommunalen Anbietern ermöglichen, in den Breitbandausbau zu in-
vestieren;

b) in einer zweiten Säule zinsgünstige Darlehen für Privatunternehmen ver-
geben, um den am Ausbau interessierten und investitionswilligen Unter-
nehmen sowie den beteiligten Banken eine langfristige Sicherheit zu ge-
ben. Dazu werden in Form eines Bürgschaftsprogramms Bundesgarantien
für mögliche Risiken der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) ausgege-
ben;

dass als flankierende Maßnahme ein Baustellenatlas eingerichtet wird, in dem
geplante Tiefbauarbeiten ab einem gewissen Umfang eingetragen werden, um
Synergien besser zu nutzen;

dass die im Rahmen der Netzallianz getroffenen Investitionszusagen der Unter-
nehmen für den Breitbandausbau nicht von einer Aufkündigung des Prinzips
der Netzneutralität abhängig gemacht werden dürfen.

Berlin, den 24. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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