BT-Drucksache 18/3156

Gipfeljahr 2015 - Durchbruch schaffen für Klimaschutz und globale Gerechtigkeit

Vom 12. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3156
18. Wahlperiode 12.11.2014
Antrag
der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Uwe Kekeritz,
Peter Meiwald, Dr. Frithjof Schmidt, Tom Koenigs, Kordula Schulz-Asche,
Dr. Valerie Wilms, Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Dr. Julia Verlinden,
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias
Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Doris
Wagner, Matthias Gastel, Anja Hajduk und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gipfeljahr 2015 – Durchbruch schaffen für Klimaschutz und globale Gerechtigkeit

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Jahr 2015 besteht weltweit die Chance, einen Durchbruch für Klimaschutz und
globale Gerechtigkeit zu erreichen. Sowohl die Verhandlungen um ein neues inter-
nationales Klimaabkommen als auch die Verhandlungen für globale Nachhaltig-
keitsziele (SDGs) kommen im nächsten Jahr zu einem Ergebnis, dass die kommen-
den Jahrzehnte prägen wird. Aber die Herausforderungen sind immens. Es geht um
die Frage, ob die internationale Gemeinschaft noch Willens und in der Lage ist,
durch globale Zusammenarbeit den großen Krisen dieser Zeit zu begegnen – oder ob
eine weitere Zerfaserung und ein Rückfall in überwiegend bilaterale Beziehungen
droht. Doch die Vereinten Nationen wirken im Sicherheitsrat blockiert und zuletzt
enttäuschten die Verhandlungsergebnisse der großen VN-Konferenzen. Spätestens
nach dem jüngsten alarmierenden Synthesebericht des Weltklimarates (IPCC) sowie
den immer dramatischer werdenden Appellen der Vereinten Nationen gegen die glo-
bale Ungerechtigkeit, braucht es eine grundlegende Neubewertung der globalen
Problemlage und des daraus resultierenden Handlungsdrucks.
Mit Blick auf das Gipfeljahr 2015 kommt Deutschland eine besondere Verantwor-
tung zu: Zum einen hat Deutschland im kommenden Jahr die G7-Präsidentschaft
inne. Dabei werden vom G7-Gipfel im bayerischen Ellmau im Juni wegweisende
Impulse für die weiteren Verhandlungen und Gipfeltreffen 2015 ausgehen. Zum an-
deren bietet Deutschlands Rolle innerhalb der EU die Möglichkeit, das Auftreten
Europas bei den internationalen Verhandlungen zu beeinflussen und dafür zu sorgen,
dass sich Europa verpflichtet, Vorreiter beim Klimaschutz und bei der globalen Ent-
wicklung zu werden. Europa soll nicht länger auf Kosten zukünftiger Generationen
oder zu Lasten der ärmeren Länder leben und wirtschaften.
Die weltweit wachsende Zahl von Krisen ist geprägt von Rohstoffkonkurrenz, einer
zunehmenden sozialen Ungleichheit innerhalb und zwischen den Staaten sowie der
mangelnden Fähigkeit oder dem mangelnden Willen, zur Lösung dieser Krisen zu-
sammen zu arbeiten. Ein Scheitern der internationalen Verhandlungen 2015 wäre

Drucksache 18/3156 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
jedoch fatal. Um dies zu verhindern, muss die Bundesregierung jetzt schon dringend
notwendige Maßnahmen ergreifen. Es braucht dafür den politischen Willen für eine
völkerrechtlich verbindliche Klima- und Gerechtigkeitspolitik sowie das Bekenntnis
zu einer nachhaltigeren Gesellschaft, die sich vom Verbrauch fossiler Rohstoffe ent-
koppelt, nicht nachhaltige Subventionen abbaut und ihre Politikfelder glaubwürdig
im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung aufeinander abstimmt. Zusätzlich bedarf
es ehrlicher Aufwuchspläne zur Entwicklungs- und Klimafinanzierung, die dem
Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten (Common
but differentiated responsibilities, CBDR) entsprechen.
Der Bundestag erwartet von der Bundesregierung, sich im laufenden Prozess der
Verhandlungen über eine globale Nachhaltigkeitsagenda und in den Klimaverhand-
lungen für ambitionierte Ergebnisse und konkrete Zusagen einzusetzen. Es braucht
jetzt den politischen Willen und entschiedenes Handeln durch verbindliche Ver-
pflichtungen, statt weiterer Lippenbekenntnisse. Sonst droht der gesamte Prozess zu
scheitern.
Klima, Gerechtigkeit, Frieden
15 Jahre nach dem Millenniumsgipfel von New York ist die Bilanz der internationa-
len Gemeinschaft zur Erreichung von Frieden, globaler Gerechtigkeit und Klima-
schutz bescheiden. Der Deutsche Bundestag betont, dass es bei der Erarbeitung einer
globalen Nachhaltigkeitsagenda nicht in erster Linie darum gehen darf, wie viele
Ziele es gibt und welche Ziele auf jeweils welcher Ebene zu verorten sind. Vielmehr
muss eine globale Nachhaltigkeits-Agenda daran gemessen werden, ob sie geeignet
ist, den Klimakollaps aufzuhalten, Ungerechtigkeit substantiell zu reduzieren und
die tieferliegenden Konfliktursachen zu bekämpfen. Daher ist eine aktive und ambi-
tionierte Klimapolitik und eine globale Energiewende Konfliktprävention und Frie-
denspolitik im besten Sinn.
Starke Vereinte Nationen für eine sozial-ökologische Transformation
Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass ohne eine Stärkung der Vereinten Nationen
(VN) die globalen Herausforderungen nicht zu bewältigen sind. Er kritisiert aus die-
sem Grund aufs schärfste, dass Deutschland als drittgrößter Pflichtbeitragszahler in
Sachen Engagement ein schlechtes Bild abgibt. So ist es ein fatales Zeichen, dass
die Bundeskanzlerin dieses Jahr nicht zum Klimagipfel nach New York gefahren ist.
Die Vernachlässigung der VN in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik
lässt sich nicht mit dem Hinweis auf den Reformbedarf der VN entschuldigen; im
Gegenteil, um zur Reform der Vereinten Nationen beitragen zu können, muss
Deutschland als stabiles und aktives Mitglied auftreten.
Kapital in die Pflicht nehmen – Ohne Privatisierung der Post-2015-Agenda
Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die Verantwortung für die notwendige so-
zial-ökologische Transformation vor allem zu den öffentlichen Pflichten der Staaten
gehört, die diese nicht allein auf private Akteure abwälzen dürfen. Zu den Staaten-
pflichten gehört, bis zum Jahr 2020 das 0,7-Prozentziel zu erreichen, indem jährlich
1,2 Mrd. Euro zusätzlich für Entwicklungsfinanzierung bereitgestellt werden sowie
zusätzlich 500 Mio. Euro jährlich für den globalen Klimaschutz.
Finanzmärkte müssen so reformiert werden, dass privates Kapital stärker dazu bei-
trägt, soziale Gerechtigkeit herzustellen, die Menschenrechte zu schützen sowie den
Klimakollaps zu verhindern, statt zu befeuern. Erste positive Entwicklungen privater
Anleger Richtung nachhaltiger Investitionen bedürfen größerer politischer Unter-
stützung. Risiken fossiler Investitionen müssen endlich in die Bewertung von Anla-
gestrategien und Bankenportfolios einbezogen werden, um Investitionen in einen
klimafreundlichen und nachhaltigen Wachstumspfad zu lenken. Ferner braucht es
mehr und verbindliche staatliche Hilfszusagen zur Klima- und Entwicklungsfinan-
zierung, um auch zusätzliches privates Kapital zu mobilisieren.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3156
Wenn Transparenz, Folgeabschätzungen, eine klare Aufgabenteilung zwischen den
verschiedenen Akteuren sowie eine gleichberechtigte Einbeziehung von zivilgesell-
schaftlichen Akteuren sicher gestellt sind, können auch private Stiftungen und Un-
ternehmen einen wichtigen Beitrag für Klimaschutz und globale Entwicklung leis-
ten, etwa im Bereich der globalen Energiewende.
Entwicklung fängt bei uns an
In der globalisierten Welt sind die Entwicklungen innerhalb der Weltregionen
ebenso voneinander abhängig, wie alle Politikfelder miteinander vernetzt sind. Glo-
bale Entwicklung wird damit zur arbeitsteiligen Gemeinschaftsaufgabe der Weltge-
sellschaft. Deutschland gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsmächten,
kommt aber der daraus entstehenden Verantwortung nicht nach. Diese Verantwor-
tung muss Deutschland endlich übernehmen, denn im Sinne der notwendigen globa-
len sozial-ökologischen Transformation ist auch Deutschland ein Entwicklungsland,
das vor allem die Energiewende und Maßnahmen zur Ressourceneffizienz engagier-
ter umsetzen, soziale Gerechtigkeit verwirklichen und darauf hinwirken muss, die
Handelspolitik der EU fair auszurichten und nicht weiter durch Waffenexporte Frie-
densbemühungen zu unterlaufen.
Immer noch ist der ökologische Fußabdruck Deutschlands viel zu groß und die Bun-
desregierung damit noch lange nicht zukunftsfähig. Deshalb bedarf es auch bei uns
und in der gesamten industrialisierten Welt ein Umdenken und Reformen in Rich-
tung einer sozial-ökologischen Transformation der industrialisierten Gesellschaften.
Bei den Verhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen kommt es auf Deutsch-
land an, zu zeigen, dass wir bereit und willens sind, zur Umsetzung der globalen
Nachhaltigkeitsziele und für den Klimaschutz „in Vorleistung“ zu treten. Dafür
braucht es das Engagement der gesamten Bundesregierung und mehr Politikkohä-
renz. Die ganze Welt schaut darauf, ob etwa die Energiewende gelingt oder ob die
Bundesregierung ihre Finanzzusagen einhält.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

mit Blick auf die anstehenden internationalen Gipfeltreffen in 2015
eine Initiative im Rahmen der G7 vorzubereiten, mit der die größten Industrie-

nationen das klare Signal senden, im Bereich Klimaschutz und der globalen
Nachhaltigkeitsagenda mit Selbstverpflichtungen voran zu gehen. Dazu gehören
weitgehende finanzielle Zusagen für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele so-
wie einen Plan vorzulegen, welche Maßnahmen etwa im Bereich der Klima- und
Energie-, der Handels-, der Fischerei- oder der Landwirtschaftspolitik ergriffen
werden, um eine globale sozial-ökologische Transformation zu ermöglichen;

sich im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft für das Auslaufen direkter
und indirekter fossiler Subventionen einzusetzen;

sich dafür einzusetzen, dass auf den anstehenden zentralen Konferenzen im Jahr
2015 (Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba im Juni, VN-
Generalversammlung in New York im September sowie VN-Klimakonferenz in
Paris im Dezember) ambitionierte und aufeinander abgestimmte Ziele beschlos-
sen werden, die den bestehenden Herausforderungen begegnen und den Weg zu
einer sozial-ökologischen Transformation bereiten. Dabei darf in keinem Fall
hinter international bereits vereinbarte Armuts- und Nachhaltigkeitsziele sowie
vereinbarte Menschenrechtsstandards zurückgefallen werden;

sich in den politischen Verhandlungen nicht auf den bisher erreichten Zwischen-
ergebnissen auszuruhen und mit Blick auf die Nachhaltigkeitsziele dafür zu
kämpfen, dass in Bezug auf die inhaltliche Tiefe und Verbindlichkeit nicht hin-
ter das jetzt vorgelegte Papier der Open Working Group mit seinen 17 Zielen
zurückgefallen wird;

Drucksache 18/3156 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
in den weiteren Verhandlungen dafür Sorge zu tragen, dass die Bedeutung von

Frieden, Sicherheit, Minderheitenschutz, Geschlechtergerechtigkeit sowie
rechtsstaatlicher – insbesondere im Bereich der Landrechte – und demokrati-
scher Strukturen als unabdingbare Basis für das Gelingen weltweiter Nachhal-
tigkeitsanstrengungen angemessen berücksichtigt werden;

den Synthesebericht des Weltklimarates zum Handlungsmaßstab für die eigene
und internationale Politik zu machen und darauf hinzuwirken, dass die Klima-
verhandlungen zu einem völkerrechtlich verbindlichen erfolgreichen Ergebnis
samt dem Bekenntnis zu einer global dekarbonisierten Gesellschaft bis 2050
führen;

für eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit,
sich aktiv für eine Aufwertung der normativen Funktion der Vereinten Nationen

einzusetzen. Sie sind das legitime Forum, das die Nachhaltigkeitsagenda be-
schließt und deren Umsetzung kontrolliert. Ohne die VN ist die sozial-ökologi-
sche Transformation nicht möglich. Die Bundesregierung muss diesen Prozess
auf höchster Ebene begleiten, indem die Bundeskanzlerin selber an den Ver-
handlungen teilnimmt;

sich für eine Aufwertung des Umweltprogramms der VN einzusetzen, um den
Herausforderungen der globalen Umweltausbeutung und -verschmutzung zu be-
gegnen;

durch eine umfassende Erhöhung der nicht zweckgebundenen Mittel für die
Kernhaushalte der VN-Organisationen die VN zu stärken;

für eine Vorreiterrolle Deutschlands und der EU,
die derzeit diskutierten SDGs schon jetzt als Maßstab für das eigene Regierungs-

handeln anzusehen und wirksame Maßnahmen gegen den globalen Klimakol-
laps, die Verschwendung fossiler Ressourcen und die Verschmutzung der Um-
welt zu ergreifen, zum Beispiel über schrittweise Ausstiegspläne zur Kohlenut-
zung in Deutschland, durch Maßnahmen gegen die Überdüngung von Gewäs-
sern insbesondere in den landwirtschaftlichen Regionen sowie durch die Erar-
beitung von Abgaben auf den Verbrauch von Ressourcen bezogen auf die damit
einhergehenden sozialen und ökologischen Belastungen;

ähnlich wie bei der Agenda 21-Initiative für eine Beteiligung zur Umsetzung der
globalen Nachhaltigkeitsagenda in der Gesellschaft und bei den Kommunen zu
werben und die Zivilgesellschaft breit in die Debatte zur Umsetzung einzube-
ziehen;

ein Konzept in der EU und in Deutschland zu entwickeln, das eine klare Imple-
mentierung der Nachhaltigkeitsagenda in nationale Politik vorschreibt. Alle
Ressorts der Bundesregierung und der EU-Kommission sind dabei einzubezie-
hen. Dafür müssen unter anderem die deutsche und die EU-Nachhaltigkeitsstra-
tegie entsprechend der neuen Nachhaltigkeitsziele überarbeitet werden;

das Prinzip der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“
(Common but differentiated Responsibilities, CBDR) nach dem Verursacher-
prinzip ernst zu nehmen, das sowohl für die Industrie-, als auch für die Schwel-
lenländer gilt. Das CBDR-Prinzip muss umgesetzt und auf alle Bereiche der
nachhaltigen Entwicklung angewendet werden, nicht nur auf den Klimabereich;

stärker zu berücksichtigen, dass Bildung für nachhaltige Entwicklung in
Deutschland als Voraussetzung für nachhaltige Veränderungsprozesse eine be-
sondere Bedeutung hat und dementsprechend mit Mitteln ausgestattet werden
muss;

die Ergebnisse der Zukunftscharta im BMZ und zum Review-Prozess im AA
zusammenzubringen und auf die Erreichung einer globalen Nachhaltigkeitsa-
genda und für Klimaschutz auszurichten;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3156
für ehrliche Aufwuchspläne zur Entwicklungs- und Klimafinanzierung,
für Deutschland und in der EU einen neuen Stufenplan vorzulegen, mit dem bis

2020 das Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungsfi-
nanzierung (ODA) zu verwenden, erreicht wird. Deutschland muss dafür jähr-
lich 1,2 Mrd. Euro mehr für eine nachhaltige und effektive Entwicklungsfinan-
zierung sowie 500 Mio. Euro mehr für Klimaschutzmaßnahmen bereit stellen;

sich als Staat nicht aus der Verantwortung zu ziehen und durch verbindliche
staatliche Hilfszusagen zur Klima- und Entwicklungsfinanzierung auch zusätz-
liches privates Kapital zu mobilisieren ohne dabei die Nachhaltigkeitsagenda zu
privatisieren. Dafür gilt es auch, die vergangenen Kooperationen von Staaten
mit der Privatwirtschaft (PPPs) sowie die Auswirkungen von ausländischen Di-
rektinvestitionen nach sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Krite-
rien zu evaluieren sowie künftigen Schulden- und Finanzkrisen präventiv entge-
gen zu wirken;

sich dafür zu engagieren, dass ab 2020 die Klimagelder zusätzlich zur ODA-
Quote ansteigen, damit das Klima wie auch das Entwicklungsversprechen je-
weils gehalten wird;

eine Reform der internationalen Finanzmärkte anzustoßen, so dass privates Ka-
pital stärker dazu beiträgt, soziale Gerechtigkeit herzustellen, die Menschen-
rechte zu schützen sowie den Klimakollaps zu verhindern;

erste positive Entwicklungen privater Anleger Richtung nachhaltiger Investitio-
nen anzuerkennen und stärker politisch zu flankieren;

Risiken fossiler Investitionen zu erkennen und Anreize zu schaffen, um Investi-
tionen in einen klimafreundlichen und nachhaltigen Wachstumspfad zu lenken.

Berlin, den 11. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Die Kooperationsfähigkeit der Weltgemeinschaft muss sich daran messen lassen, ob die Verhandlungen über
neue globale Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsziele (sustainable development goals, SDGs) in New York und
die Klimaverhandlungen in Paris zu einem guten Abschluss gebracht werden. Die Klimakonferenz in Paris ist
eine wichtige Etappe und zentral, um völkerrechtlich die Leitplanken der künftigen Klimapolitik zu setzen. Im
Sinne der globalen Gerechtigkeit, dem Schutz des Klimas sowie der Schaffung und Sicherung von Frieden
werden die Beschlüsse im Jahr 2015 kommende Jahrzehnte bestimmen.

Angesichts der gegenwärtig zahlreichen Krisen, wie den humanitären Katastrophen unter anderem in Syrien,
Irak, Süd-Sudan und der Zentralafrikanischen Republik, weiterhin fast einer Milliarde hungernder Menschen
weltweit, der Überschreitung der planetarischen Grenzen, einer unkontrollierten Ebola-Epidemie in Westaf-
rika, wachsender sozialer Ungleichheit innerhalb wie zwischen Staaten, der weiterhin viel zu hohen Sterblich-
keitsrate von Säuglingen und Müttern sowie des Klimawandels, der die Ärmsten der Armen am meisten trifft,
wäre ein Scheitern dieser Prozesse fatal.

Die Vorverhandlungen des Post-2015-Prozesses sowie die Klimaverhandlungen wurden bislang zu technokra-
tisch geführt, die notwendigen Weichenstellungen hin zu einer nachhaltigen Agenda wurden zu wenig beachtet.
Es bedarf einer breiten politischen Debatte in der Öffentlichkeit mit dem Ziel, die richtigen Weichen für eine
sozial-ökologische Transformation weltweit und in Deutschland zu stellen.

Drucksache 18/3156 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Nachdem die drei Gremien, die zur Vorbereitung einer Post-2015-Agenda benannt worden waren, das High
Level Panel of Eminent Persons, die Open Working Group (OWG) und das Expertenkomitee zur Finanzierung
nachhaltiger Entwicklung (ICESDF) ihre jeweiligen Berichte vorgelegt haben, wird der Generalsekretär der
Vereinten Nationen voraussichtlich im Dezember seinen Synthesebericht vorlegen. Dieser soll als Grundlage
für die politischen Verhandlungen zwischen den Staaten bis September 2015 dienen. Nachdem zahlreiche Ex-
perten weltweit vor allem Rahmen, Ziele und Indikatoren erarbeitet haben, werden nun die großen politischen
Konflikte verhandelt werden.

Zu „Starke Vereinte Nationen für eine sozial-ökologische Transformation“

Laut der VN-Charta ist die Aufgabe der Vereinten Nationen vor allem die Sicherung des Weltfriedens, der
Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit, um Probleme wirtschaft-
licher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen. Dies wurde in den vergangenen 25 Jahren in ver-
schiedenen Prozessen versucht. Seit dem Erdgipfel von Rio 1992 wurden Entwicklungs- und Umweltfragen
zusammengeführt, während der Schutz des Klimas und der Biodiversität als wichtige Aufgaben der internati-
onalen Gemeinschaft hinzugekommen sind.

Die VN sind unersetzlich für die globalisierte Welt und die jetzt laufenden Verhandlungsprozesse im Bereich
der Klimapolitik und für die globale Nachhaltigkeitsagenda. Die VN sind aber nur so stark, wie ihre Mitglieds-
staaten es erlauben. Sie könnten schon jetzt besser sein, wenn Deutschland engagierter in den Gremien der VN
arbeiten würde. Bislang existiert in Deutschland keine Strategie zur Finanzierung der multilateralen Ebene, die
die inhaltlichen Schwerpunkte und Finanzierungsmodalitäten des multilateralen Engagements entlang einer
klaren Strategie und einheitlicher Kriterien verbindlich regelt.

Zu „Kapital in die Pflicht nehmen – Ohne Privatisierung der Post-2015-Agenda“

Für die ärmeren Länder ist eine künftige Entwicklungsagenda nur dann akzeptabel, wenn diese auch klare
Vereinbarungen über die Finanzmittel zu ihrer Umsetzung in den Entwicklungsländern enthält. Allerdings zei-
gen sich die Industrieländer bislang nicht zu glaubwürdigen Finanzierungszusagen bereit. Daher wurde bei den
bisherigen Verhandlungen die Auslegung des Prinzips der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwor-
tung (Common but differentiated responsibilities, CBDR), das auf dem Erdgipfel in Rio (1992) vereinbart
wurde, zu einem der Hauptkonflikte. Der Deutsche Bundestag hält fest, dass CBDR nicht nur für den Klima-
bereich, sondern für die gesamte Nachhaltigkeitsagenda gelten muss.

Für die Entwicklungs- und Klimafinanzierung müssen auch innovative Finanzierungsinstrumente wie die Fi-
nanztransaktionssteuer oder die Flugticketabgabe eingeführt und zu einem Großteil verwendet werden. Es geht
darum Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Finanzflüsse für Entwicklung nutzbar zu machen, wie Steuerein-
nahmen in Entwicklungsländern, die Verhinderung von weltweit legalen Steuervermeidungsstrategien sowie
unter transparenten, sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien die Einbeziehung der Privat-
wirtschaft;

Es ist zu begrüßen, wenn Unternehmen sich an der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsagenda beteiligen. Aller-
dings gilt es, größte Sorgfalt darauf zu legen, dass die Vorhaben tatsächlich den Anforderungen einer sozial-
ökologischen Transformation und künftiger nachhaltiger Entwicklungsziele, sogenannten „sustainable develo-
pment goals“ (SDGs) entsprechen. Insbesondere muss auf die Einhaltung der Menschenrechte und den Erhalt
unserer natürlichen Lebensgrundlagen geachtet werden und dies auch als Grundvoraussetzung dafür gelten,
dass ein Unternehmen in einer der sogenannten Multistakeholder-Initiativen beteiligt sein kann. Für den Part-
nerschaftsansatz im Rahmen der VN zur Zusammenarbeit mit Unternehmen braucht es klar definierte Regeln
und Grenzen.

Zu „Entwicklung fängt bei uns an“

Dazu zählen ambitionierte Klimaziele und eine glaubhafte Energiewende sowie Suffizienzpolitik als Quer-
schnittsthema in allen Politikfeldern. Derzeit fehlen wirksame Mechanismen, die die Verschwendung von na-
türlichen Ressourcen zur Herstellung von Produkten verhindern. Die anhaltende Verschmutzung unserer na-
türlichen Lebensgrundlagen, zum Beispiel der Grund- und Oberflächengewässer unter anderem durch Nitrat
oder der Böden durch Schwermetalle, ist dringend zu beenden. Die globalen SDGs müssen auch in unserem
Land zu einem wirklichen Umdenken unserer Gesetzgebung und Wirtschaftsweise führen, um die Ausbeutung
der natürlichen Ressourcen auch in und durch Deutschland zu verhindern. Weitere Beispiele für Handlungsbe-
darf auf nationaler und europäischer Ebene sind die Regulierung des Banken- und Finanzsektors, eine Handels-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3156
und Rohstoffpolitik, die den legitimen Entwicklungsinteressen von Ländern mit niedrigem Einkommen nicht
schadet und bei uns zu nachhaltigeren Produktions- und Konsummustern führt, die Schließung von Steueroasen
und der Kampf gegen internationale Kriminalität, der Ausschluss von Rüstungsexporten in Krisengebiete sowie
die Schaffung und Einhaltung verpflichtender menschenrechtlicher, sozialer und ökologischer Regeln für Un-
ternehmen entlang der gesamten Lieferkette.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.