BT-Drucksache 18/2603

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen stoppen - Für neue Verhandlungen ohne Druck und Fristen

Vom 24. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2603
18. Wahlperiode 24.09.2014
Antrag
der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Jan van
Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Dr. Alexander S. Neu,
Thomas Nord, Azize Tank, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
sowie der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof
Schmidt, Katharina Dröge, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen),
Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner,
Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Doris Wagner,
Kerstin Andreae, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen stoppen – Für neue Verhandlungen ohne
Druck und Fristen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements,
EPAs), wie sie die Europäische Union (EU) seit über zwölf Jahren mit den Staaten
Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP-Staaten) verhandelt, drohen in ihrer jet-
zigen Form eine eigenständige, breitenwirksame und nachhaltige Entwicklung in
den Partnerländern zu verhindern. Darüber hinaus werden die EPAs die Umsetzung
einer von der Afrikanischen Union (AU) beschlossenen afrikanischen Freihandels-
zone erheblich erschweren. Mit dem Abschluss der EPAs sollen sich die AKP-Staa-
ten u. a. zum Abbau von Importzöllen, zum Verbot von Exportsteuern und zur Libe-
ralisierung ihrer öffentlichen Dienstleistungsmärkte verpflichten. Damit würden
wichtige entwicklungspolitische Steuerungsinstrumente der AKP-Regierungen zu-
gunsten eines freien Marktzugangs für europäische Unternehmen preisgegeben.

Mit einigen AKP-Staatengruppen konnte die EU bereits solche Abkommen abschlie-
ßen. Andere, insbesondere afrikanische, Staaten verweigerten lange die Unterzeich-
nung, da sie erhebliche Nachteile für ihre wirtschaftliche Entwicklung befürchteten.

Der Beschluss der EU, zum 1.Oktober 2014 den Mitteleinkommensländern die Han-
delspräferenzen zu entziehen, hatte zuletzt enormen Druck auf diese Regierungen
ausgeübt. Dadurch sahen sich die Regierungen der Mitgliedsstaaten der Westafrika-
nischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) und der Südafrikanischen Entwick-
lungsgemeinschaft (SADC) gezwungen, in letzter Minute die Verhandlungen abzu-
schließen und teilweise nicht fertig erörterte Vertragsentwürfe zu unterzeichnen. Die
EU war im Gegenzug zu einigen Zugeständnissen hinsichtlich der Importzölle und
Exportsteuern bereit, um endlich die Verhandlungen abzuschließen.

Drucksache 18/2603 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Gleichwohl steht zu befürchten, dass die EPAs in vielen Bereichen zu massiven Ver-
schlechterungen für Kleinproduzenten im Agrar- und Industriebereich führen, die
nun nicht mehr durch Importbeschränkungen vor der übermächtigen Konkurrenz
durch europäische Agrarunternehmen geschützt werden können. Das prinzipielle
Verbot von Exportsteuern wiederum unterläuft Bemühungen, Rohstoffe statt in den
Export in die eigene Industrialisierung zu leiten.

Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass den EPAs die versprochene entwicklungs-
politische Perspektive fehlt. Die EU muss die afrikanischen Partnerländer beim Auf-
bau von auf lokale Märkte ausgerichteten Wertschöpfungsketten und Industrien un-
terstützen sowie die Ernährungssouveränität fördern.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, die derzeitigen Verhandlungen über
die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zu stoppen und auf eine Ratifizie-
rung zu verzichten;

2. sich dafür einzusetzen, dass die Handelspolitik der EU an dem Ziel ausge-
richtet wird, die selbstbestimmte Entwicklung, industrielle Wertschöpfung,
Ernährungssouveränität und regionale Integration in den Ländern des Sü-
dens zu unterstützen;

3. sich dafür einzusetzen, dass unter diesen Prämissen ein neues Verhand-
lungsmandat formuliert wird, das überdies einen Mechanismus verankert,
der fortlaufend die Auswirkungen der Abkommen auf die Achtung der
Menschenrechte sowie ökologische und soziale Auswirkungen der EPAs
kontrolliert;

4. sich dafür einzusetzen, dass die Möglichkeiten geprüft werden, wie den af-
rikanischen Staaten weiterhin Handelspräferenzen ohne Gegenseitigkeit
eingeräumt werden können, und sich gegenüber der EU-Kommission dafür
einzusetzen, dass diejenigen Länder, die bisher kein EPA unterschrieben
haben, ihren präferenziellen Zugang zum europäischen Markt nicht verlie-
ren;

5. darauf hinzuwirken, dass die Beteiligung von Zivilgesellschaften und Par-
lamentariern der AKP-Staaten auf geeignete Weise an der Verhandlung und
Umsetzung von Abkommen sichergestellt wird und eine solche Partizipa-
tion durch angemessene finanzielle Unterstützung auch ermöglicht wird;

6. in Zukunft auf einseitige Fristsetzungen für den parlamentarischen Ratifi-
zierungsprozess in den Partnerländern zu verzichten;

7. das Allgemeine Präferenzsystem grundlegend zu überarbeiten.

Berlin, den 23. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2603
Begründung

Es ist an der Zeit das faktische Scheitern der EPA-Verhandlungen anzuerkennen und eine neue, an den Ent-
wicklungsinteressen der Partnerländer ausgerichtete Handelspolitik voranzutreiben. Auch wenn viele Staaten
kurzfristig bereit waren, die Abkommen zu initialisieren oder zu unterschreiben, werden sich in den Ratifizie-
rungsprozessen der über 30 Staaten in vielen Parlamenten die gleiche Skepsis und Verweigerung aus den Pro-
zessen der Übergangsabkommen wiederholen. Die von der EU in den jahrelangen Verhandlungen an den Tag
gelegte Unnachgiebigkeit sowie die unilaterale Fristsetzung haben in den AKP-Staaten zu einer politischen
und gesellschaftlichen Antipathie gegenüber den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen geführt.

Wenn Handelsbeziehungen die wirtschaftliche Entwicklung auch des schwächeren Partners befördern sollen,
müssen lokale industrielle und landwirtschaftliche Betriebe geschützt werden. Hierzu muss die EU den Ent-
wicklungsländern weiterhin einseitig präferenziellen Marktzugang gewähren und von ihren weitreichenden
Liberalisierungs- und Privatisierungsforderungen Abstand nehmen.

Neben den wenigen Industriegütern wären sonst die Agrarprodukte einer übermächtigen Konkurrenz ausge-
setzt, da subventionierte landwirtschaftliche Produkte aus der EU die Märkte der betroffenen Staaten über-
schwemmen würden. Importverbote gegen Billigimporte aus der EU (z. B. Hühnerfleisch) wären nicht mehr
zulässig. Die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, die oft den Großteil der Bevölkerung in Entwicklungsländern
ausmachen, verlören so ihre Existenzgrundlage. Daher muss den AKP-Staaten auch weiterhin die Möglichkeit
eingeräumt werden, ihre einheimische Wirtschaft mit handelspolitischen Instrumenten wie Quoten, Importver-
boten, Handelslizenzen oder Mengenbegrenzungen zu schützen. Der Wegfall der Zolleinnahmen schlägt sich
für viele Länder in erheblichem Maße negativ auf ihr Budget nieder. Die von der EU angekündigten Kompen-
sationszahlungen für den Ausfall der Zolleinnahmen, die aus dem Europäischen Entwicklungsfonds geleistet
werden sollen, reichen nicht aus, um die Einnahmeverluste in den Haushalten der Partnerstaaten auszugleichen.
Den Regierungen in den beteiligten AKP-Staaten werden dadurch flächendeckend Mittel entzogen, die sie
einsetzen könnten, um ihre Bevölkerungen aus Unterentwicklung und Armut zu befreien.

Die EPAs wurden von der EU vorgeblich konzipiert, um „regionale Integration zu stärken und effizientere
regionale Märkte mit berechenbaren und stabilen Regeln zu schaffen“ (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-
12-475_de.htm). Allerdings ist zu befürchten, dass die nun initiierten Abkommen meist das Gegenteil bewir-
ken werden. Vielmehr werden die Staaten gegeneinander ausgespielt, Wirtschaftsräume aufgespalten und un-
nötige Doppelstrukturen geschaffen. Die Tatsache, dass inzwischen etliche Ausnahmen und Sonderregelungen
– wie beispielsweise die Exklusiverlaubnis für Namibia, Exportzölle zu erheben – eingeführt wurden, erschwert
die regionale Integration weiter. Anstatt funktionierender Wirtschaftsräume wird so ein unübersichtliches
Durcheinander von Einzelabkommen geschaffen, das die politische wie wirtschaftliche Integration eher er-
schwert als fördert. Ferner rückt durch die unterschiedlich schnell voranschreitende Integration innerhalb der
sechs afrikanischen Wirtschaftsblöcke die Errichtung einer panafrikanischen Freihandelszone in weite Ferne.

Die Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen, Kapitalströme, der öffentlichen Beschaffung oder der
Grunddienste birgt große Gefahren, da auch hier die einheimischen Akteure gegenüber europäischen Dienst-
leistern schlicht nicht konkurrenzfähig sind. Gerade die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein wichtiges Instru-
ment, um regionale wirtschaftliche Entwicklung zu initiieren. Folglich muss eine aufgezwungene Marktöff-
nung in diesen Bereichen verhindert werden.

Demokratischen Prozessen und den Interessen der Bevölkerung muss ein höherer Stellenwert beigemessen
werden. Im Falle des SADC-Abkommens wurden die Vertreter der Zivilgesellschaft kurzerhand kurz vor Ab-
schluss der Verhandlungen ausgeschlossen. Informationen über den Stand der Verhandlungen und die inhalt-
liche Ausgestaltung der Abkommen drangen spät oder gar nicht nach außen. Nicht einmal die Parlamente der
beteiligten Staaten wurden über Verhandlungsdetails informiert. Eine an den Bedürfnissen der Bevölkerung
ausgerichtete, entwicklungsfreundliche Handelspolitik ist so nicht möglich. Die Europäische Union müsste
stattdessen die Beteiligung der Parlamente und der örtlichen Zivilgesellschaft aktiv unterstützen.

Neue Verhandlungsmandate, die diese Aspekte berücksichtigen, müssen auch ein menschenrechtliches Wir-
kungsmonitoring enthalten. Ziehen Handelsabkommen negative Folgen in sozialer, menschenrechtlicher oder
ökologischer Hinsicht nach sich, müssen diese identifiziert und gestoppt, die Abkommen gegebenenfalls mo-
difiziert werden.
Drucksache 18/2603 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Überdies ist eine grundlegende Überarbeitung des Allgemeinen Präferenzsystems der EU unabdingbar. Das
derzeitige System bestraft positive volkswirtschaftliche Entwicklungen und belohnt einheimische Eliten, die
ihren Wohlstand an der breiten Bevölkerung vorbei vermehren, da es zwar das Pro-Kopf-Einkommen, nicht
aber die Wohlstandsverteilung mit einbezieht. Mitteleinkommensländer wie Nigeria oder Ecuador, die wirt-
schaftlichen Fortschritt vorweisen können, jedoch noch weit vom Status eines Schwellenlandes entfernt sind,
fallen im derzeitigen System durch das Raster. Sie werden dadurch gezwungen, Freihandels- oder Wirtschafts-
partnerschaftsabkommen mit der EU abzuschließen, selbst wenn sie davon überzeugt sind, dass diese ihren
Ländern schaden.

Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene endlich für eine entwicklungsdienliche Handelspolitik
einsetzen.

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