BT-Drucksache 18/2096

30 Monate Bundeskinderschutzgesetz - Erfahrungen und Schlussfolgerungen - Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen/Netzwerke Kinderschutz

Vom 10. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2096
18. Wahlperiode 10.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke,
Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Katja Kipping, Ralph Lenkert, Cornelia
Möhring, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Harald
Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann,
Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

30 Monate Bundeskinderschutzgesetz – Erfahrungen und Schlussfolgerungen –
Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen/Netzwerke Kinderschutz

Zum 1. Januar 2012 trat nach mehreren Anläufen und mehrjähriger Diskussion
das Bundeskinderschutzgesetz (BKischG) in Kraft. Mit dem BKischG wurden
zwei zentrale Vorhaben verfolgt: Die lokalen Netzwerke Frühe Hilfen und
Familienhebammen zu stärken und wo nicht vorhanden einzurichten sowie den
Kinderschutz durch den Aufbau von Kinderschutznetzwerken zu stärken. Für
die Koordinierung vor Ort sind die Jugendämter zuständig. Ein zentrales Ele-
ment der Netzwerke Frühe Hilfen sind die Familienhebammen. Für die soge-
nannten Netzwerke Frühe Hilfen/Familienhebammen wurde ein Sonderpro-
gramm des Bundes aufgelegt.
Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern regelt die Aufteilung
der Aufgaben und Bundeshaushaltsmittel. Letztere umfassten für die Bundesin-
itiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Jahr 2012 30 Mio.
und im Jahr 2013 45 Mio. Euro. Eine Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/14244) er-
gab, dass im Jahr 2012 lediglich 16,2 Mio. Euro durch die Länder für die Netz-
werke Frühe Hilfen und Familienhebammen abgerufen wurden. Das bedeutet,
dass ein großer Teil der für den Kinderschutz vorgesehenen Haushaltsmittel
nicht in Anspruch genommen wurde. Für das Jahr 2013 teilte die Bundesregie-
rung mit, dass lediglich in etwa der Hälfte der Jugendamtsbezirke Netzwerke für
Frühe Hilfen und für den Kinderschutz existierten und es in jedem fünften Ju-
gendamtsbezirk keinerlei Netzwerkstrukturen für die Frühen Hilfen bzw. den
Kinderschutz gab. Zudem standen im Mai 2013 lediglich 1 590 Familienhebam-
men den jährlich ca. 645 000 Geburten gegenüber. Somit kann festgestellt wer-
den, dass die Leistungen des BKischG vielerorts nicht ankommen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich unter anderem die Frage nach dem Ausbau
der Netzwerke und der Entwicklung des Mittelabrufs für das Jahr 2013 sowie
der Jahre 2014. Für die Jahre 2014 und 2015 sind je 51 Mio. Euro Bundeshaus-
haltsmittel für die Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen vorgesehen.
Ab dem Jahr 2016 soll die Unterstützung des Bundes über einen Fonds sicher-
gestellt werden. Diese Fonds-Lösung wirft weitere Fragen auf.
Die Bundeshaushaltsmittel sind zudem nicht so bemessen, dass alle Familien
Zugang zu den Netzwerken Frühe Hilfen und den Familienhebammen haben.
Von vorneherein war eine Fokussierung auf – in der Debatte um das BKischG –

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so bezeichnete Problemfamilien gelegt, die vor allem durch Armut und Bil-
dungsferne auffallen und durch die Netzwerke Frühe Hilfen und Familienheb-
ammen erreicht werden sollten. Dieser Linie wurde glücklicherweise von den
Akteuren in den Kommunen nicht gefolgt, sodass die Netzwerke heute bunter
und vielfältiger sind, als es die ehemalige Bundesministerin für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, geplant hatte. Das Problem der
mangelnden finanziellen Ausgestaltung bleibt dennoch bestehen.
Die Netzwerke stehen zudem vor anderen Problemen: „Zentrale Partner aus dem
Gesundheitswesen wie Kinderärztinnen und -ärzte, niedergelassene Hebammen,
Geburtskliniken und Kinderkliniken sind seltener in den lokalen Netzwerken
anzutreffen, obwohl sie wichtige Partner in den Frühen Hilfen sind. Beim Ein-
satz von Familienhebammen und Fachkräften aus vergleichbaren Gesundheits-
fachberufen besteht trotz der Ausweitung durch die Bundesinitiative weiterhin
ein hoher Entwicklungsbedarf.“ (Pressemitteilung Bundesministeriums für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ Nr. 045/2014 vom 26. Juni
2014). Damit stellt sich die Frage, inwieweit in den Strukturen der Netzwerke
die Zusammenarbeit mit den angestrebten Kooperationspartnern nach § 3 Ab-
satz 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
im Einzelnen gestaltet ist, und welche Defizite hier noch zu beheben sind.
Neben dieser Schwachstelle muss die generelle Situation in der Kinder- und Ju-
gendhilfe beachtet werden, die für eine erfolgreiche Umsetzung der Netzwerke
Frühe Hilfen und Familienhebammen von Bedeutung ist. So wurde im Rahmen
der Debatte um das BKischG angemerkt, dass die Wirksamkeit des Gesetzes von
den organisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen vor Ort abhängig ist.
„Bei all den Aktivitäten des Gesetzgebers darf nicht aus dem Blick geraten, dass
die Rechtsgrundlagen ein wichtiger Baustein für einen besseren Kinderschutz
sind, letztlich entscheidend sind aber die organisatorischen und fachlichen
Rahmenbedingungen vor Ort – in erster Linie die Personalausstattung in den
Jugendämtern.“ (Reinhard Wiesner: Der Kinderschutz auf der Agenda des Bun-
desgesetzgebers. In: ZKJ 10.2011, S. 377). Neben den fachlichen Aspekten ist
für den erfolgreichen Kinderschutz die Personalausstattung der Jugendämter vor
Ort ausschlaggebend, welche wiederum von der finanziellen Situation der Kom-
munen abhängig ist.
Auf die Kommunen entfallen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bereits an-
derweitige massive finanzielle Verpflichtungen: Sie müssen seit August 2013
den Rechtsanspruch auf einen Betreuungs- und Frühförderungsplatz von Kin-
dern unter drei Jahren sicherstellen. Die Ausgaben für Einzelfallhilfen sind stark
angewachsen. Seit Jahren ist eine Mittelumschichtung in der Kinder- und Ju-
gendhilfe zu Lasten der älteren Kinder und Jugendlichen zu beobachten. Die
Auswirkungen dieser Umverteilungen und politisch gewollten Schwerpunktset-
zungen auf Förderung in den Netzwerken frühe Hilfen und Kinderbetreuung
sowie die verpflichtenden Ausgaben in der Einzelfallhilfe auf die anderen Ge-
biete der Kinder und Jugendhilfe und deren Auswirkung auf den Kinderschutz
sind noch nicht untersucht. Das Wegbrechen von Strukturen der Jugendarbeit
und Jugendsozialarbeit hingegen lässt sich vielerorts beobachten. Während auf
der einen Seite Kinderschutz strukturell gestärkt wird, ist auf der anderen Seite
eine strukturelle Schwächung von Institutionen, in denen Kinderschutz prak-
tiziert wird, zu beobachten. Wirksamer Kinderschutz muss aber mehrdimensio-
nal umgesetzt werden und darf sich nicht auf bestimmte Altersgruppen von Kin-
dern fokussieren.
Nicht nur deswegen forderten vor allem eine Vielzahl der Verbände eine Einbet-
tung der Familienhebammen in den Regelkatalog des Fünften Buches Sozial-
gesetzbuch (SGB V). Eine Regelleistung im SGB V würde darüber hinaus eine
Versorgung aller Familien sicherstellen.

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Das BKischG ist nunmehr 30 Monate alt, die Verwaltungsvereinbarung zu der
Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen trat vor 24 Monaten in
Kraft. Für den Sommer dieses Jahres kündigte die Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, einen Zwischenbericht an. In
18 Monaten soll die Bundesunterstützung mittels eines Fonds gewährleistet
werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben die Länder die ihnen nach der Verwaltungsvereinbarung „Bundes-

initiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ zustehenden
Bundeshaushaltsmittel im Jahr 2013 ausgeschöpft?
Wenn nein, warum nicht (bitte nach Bundesländern und Höhe der Haushalts-
mittel aufschlüsseln)?

2. Werden die Länder die ihnen nach der Verwaltungsvereinbarung „Bundes-
initiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ zustehenden
Bundeshaushaltsmittel im Jahr 2014 ausschöpfen?
Wenn nein, warum nicht (bitte nach Bundesländern und Höhe der bisher be-
antragten Haushaltsmittel aufschlüsseln)?

3. In welchen einzelnen Tranchen wurden die Haushaltsmittel bislang bewil-
ligt?
Wurden die in den jeweiligen Tranchen bewilligten Haushaltsmittel auch aus-
geschüttet, und wenn nein, warum nicht (bitte detailliert ausführen und nach
Tranchen, deren Antrags- und Bewilligungszeiträumen sowie ggf. den je-
weiligen Schwerpunkten sowie nach Bundesländern und Höhe der Haus-
haltsmittel aufschlüsseln)?

4. Sind der Bundesregierung Probleme im Rahmen der Bewilligung der einzel-
nen Tranchen bekannt wie beispielsweise Absprung von Trägern aufgrund
vorläufiger Bewilligungsbescheide (bitte detailliert ausführen und nach Bun-
desländern aufschlüsseln)?

5. Sind der Bundesregierung Probleme im Rahmen der Übergangsfinanzierung
zwischen den einzelnen Fördertranchen bekannt (bitte detailliert ausführen
und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

6. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, wonach die Arbeit im Bereich Netz-
werke Frühe Hilfen und Familienhebammen eingestellt worden ist bzw. ein-
gestellt zu werden droht, beispielsweise aufgrund von Finanzierungsproble-
men im Rahmen der Fördertranchen bzw. des Übergangs zwischen den För-
dertranchen (bitte detailliert ausführen und nach Bundesländern aufschlüs-
seln)?

7. Wie hat sich die Einrichtung der Netzwerke Frühe Hilfen und Familienheb-
ammen seit dem Jahr 2012 entwickelt?
Können die Bundesländer mittlerweile flächendeckend die Netzwerke der
Frühen Hilfen und Familienhebammen sicherstellen?
Wenn nein, warum nicht, und wo befinden sich die Lücken (bitte detailliert
ausführen und nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)?

8. Wie hat sich die Anzahl der tätigen und anerkannten Familienhebammen seit
dem Jahr 2012 entwickelt (bitte detailliert ausführen und nach Bundesländern
bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)?

9. Wie viele Familien werden mit der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hil-
fen und Familienhebammen“ erreicht und durch diese innerhalb der ersten
Lebensmonate ihrer neugeborenen Kinder unterstützt (bitte nach Jahren,
Bundesländern und im Verhältnis zu allen Familien mit Neugeborenen auf-
schlüsseln)?

Drucksache 18/2096 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
10. Wie viele der Familien benötigen über diesen Zeitraum hinaus Unterstüt-
zung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Kann diese Unterstützung flächendeckend sichergestellt werden?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte begründen)?

11. Welche regionalen Unterschiede sind der Bundesregierung bezüglich des
Alters der Kinder der Empfängerinnen und Empfänger für die Frühen Hil-
fen bekannt (bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüs-
seln)

12. Welche Kooperationspartner wurden im Sinne des § 3 Absatz 2 KKG in den
jeweiligen Jugendamtsbezirken gewonnen?
Welche Defizite sind hierbei zu beobachten (bitte nach Bundesländern bzw.
Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)?

13. Welche Rolle kommt den ehrenamtlich Engagierten im Rahmen der Netz-
werke Frühe Hilfen und Familienhebammen zu?
Wie erfolgt die Anbindung an die Fachaufsicht in den Jugendämtern (bitte
nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)?

14. Welche Regelungen zu Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Enga-
gierten im Rahmen der Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Form des Aufwandes wird dabei jeweils berücksichtigt und ent-
schädigt (bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüs-
seln)?

15. Welche Qualifizierungen müssen ehrenamtlich Engagierte im Rahmen der
Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen vorweisen, und welche
Form der Unterstützung erhalten die Ehrenamtlichen diesbezüglich (bitte
nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)?

16. Wie hat sich die Einrichtung der Netzwerke Kinderschutz seit dem Jahr
2012 entwickelt?
Können die Bundesländer mittlerweile flächendeckend Netzwerke Kinder-
schutz sicherstellen?
Wenn nein, warum nicht, und wo befinden sich die Lücken (bitte detailliert
ausführen und nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüs-
seln)?

17. Welche Rolle kommt den ehrenamtlich Engagierten im Rahmen der Netz-
werke Kinderschutz zu?
Wie erfolgt die Anbindung an die Fachaufsicht in den Jugendämtern (bitte
nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)?

18. Welche Regelungen zu Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Enga-
gierten im Rahmen der Netzwerke Kinderschutz sind der Bundesregierung
bekannt?
Welche Form des Aufwandes wird dabei jeweils berücksichtigt und ent-
schädigt (bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüs-
seln)?

19. Welche Qualifizierungen müssen ehrenamtlich Engagierte im Rahmen der
Netzwerke Kinderschutz vorweisen, und welche Form der Unterstützung
erhalten die Ehrenamtlichen diesbezüglich (bitte nach Bundesländern bzw.
Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2096
20. Wie verteilt sich die Förderung der Bundesinitiative auf die unterschied-
lichen Fördergebiete nach Artikel 2 Absatz 3 bis 6 der Verwaltungsverein-
barung zwischen Bund und Ländern (Netzwerke mit Zuständigkeit für
frühe Hilfen, Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufs-
gruppen, Ehrenamtsstrukturen und in diesen Strukturen eingebundene
Ehrenamtliche im Kontext früher Hilfen sowie weitere zusätzliche Maß-
nahmen, bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken sowie nach
Jahren aufschlüsseln)?

21. Wie sieht der Fahrplan zur Entwicklung des Fonds aus, der ab dem Jahr
2016 die bestehende Förderstruktur des Bundes ablösen soll (bitte Zeitplan
detailliert vorstellen)?

22. Wer ist an der Erarbeitung eines entsprechenden Fonds beteiligt?
Wurden dazu externe Expertisen angefordert, und wenn ja, von wem, mit
welcher Fragestellung und Vergütung (bitte einzeln und detailliert aus-
führen)?

23. Wie, und in welchem Umfang werden an der Erarbeitung des Fonds Länder,
Kommunen, Landesjugendämter, Jugendämter und öffentliche bzw. freie
Träger der Kinder- und Jugendhilfe beteiligt (bitte detailliert ausführen und
bei Nicht- bzw. geringer Beteiligung die dafür relevanten Gründe benen-
nen)?

24. Wie gestalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungs-
und Entlohnungsverhältnisse der Familienhebammen?
Welcher Anteil der Familienhebammen ist mit einem Arbeitsvertrag abhän-
gig beschäftigt, und bei welcher Trägerform, und welcher Anteil ist freibe-
ruflich beschäftigt, und dies über welche Trägerform?
In welcher Höhe wird dabei jeweils entlohnt, und an welcher Kategorie
orientiert sich die Entlohnung (bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamts-
bezirken aufschlüsseln)?

25. Wie sieht der Fahrplan bezüglich der Einrichtung des Fonds für die Netz-
werke Frühe Hilfen und Familienhebammen aus?
Wie werden die Bundesländer und Kommunen in den Erarbeitungsprozess
eingebunden?
Wann wird die Fondslösung in Gesetzgebungs- und parlamentarische Ver-
fahren gegeben (bitte detailliert ausführen)?

26. Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Einrichtung des Fonds die derzei-
tigen Förderschwerpunkte entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung
beizubehalten?
Wie möchte die Bundesregierung die Netzwerke Frühe Hilfen und Fami-
lienhebammen weiterentwickeln?
Beabsichtigt die Bundesregierung beispielsweise die Netzwerke Kinder-
schutz in den Fonds einzubeziehen (bitte begründen)?

27. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Fondslösung die Zielgruppe der
Adressaten erweitern, damit z. B. auch geistig bzw. psychisch beeinträch-
tigte Eltern zukünftig die Leistungen der Netzwerke Frühe Hilfen und
Familienhebammen in Anspruch nehmen können?
Wenn nein, warum nicht (bitte einzeln ausführen und begründen)?

Berlin, den 9. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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