BT-Drucksache 18/2008

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter - Drucksachen 18/1178, 18/2003 - Jahresbericht 2013 der Bundesstelle und der Länderkommission

Vom 2. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2008
18. Wahlperiode 02.07.2014

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Omid Nouripour, Tom Koenigs, Luise Amtsberg, Kordula
Schulz-Asche, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska
Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Cem
Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Jürgen Trittin, Doris Wagner, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung der Unterrichtung durch die
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
– Drucksachen 18/1178, 18/2003 –

Jahresbericht 2013 der Bundesstelle und der Länderkommission

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe gehört zu den wichtigsten Menschenrechtsgarantien. Das
völkergewohnheitsrechtliche Folterverbot ist in Artikel 5 der Allgemeinen Erklä-
rung der Menschenrechte, in Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche
und politische Rechte und in Artikel 3 der Europäischen Konvention zum Schutze
der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergeschrieben.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (VN-Antifolter-
konvention) verpflichtet die Staaten, jede Form von Folter zu unterbinden und
strafrechtlich zu verfolgen. Das Zusatzprotokoll zu der VN-Antifolterkonvention
(OP-CAT) enthält einen präventiven Ansatz und sieht vor, den Schutz vor Folter
und Misshandlung durch regelmäßige Besuche von Gewahrsamseinrichtungen zu
verstärken. Dazu enthält Artikel 3 OP-CAT die Verpflichtung, nationale Präventi-
onsmechanismen zu errichten.
Mit der Einrichtung der Bundesstelle zur Verhütung von Folter am 20. November
2008 hat Deutschland seine Verpflichtungen nach Artikel 3 OP-CAT der Form
nach erfüllt. Die Bundesstelle zur Verhütung von Folter hat am 1. Mai 2009 ihre
Arbeit in Wiesbaden aufgenommen. Seit der Arbeitsaufnahme der Länderkommis-
sion am 24. September 2010 bilden beide Einrichtungen zusammen als Nationale
Stelle den deutschen Präventionsmechanismus zur Verhütung von Folter.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat den gesetzlichen Auftrag, Orte
der Freiheitsentziehung aufzusuchen, auf Missstände aufmerksam zu machen und
Drucksache 18/2008 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

den Behörden Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Bereits in ihrem Jahresbe-
richt 2009/2010 beschreibt die Bundesstelle, dass sie ihre Aufgaben „nur ansatz-
weise“ erfüllen konnte, da die vorhandenen personellen und finanziellen Ressour-
cen unzureichend seien. 2013 wiederholt sie diesen Vorwurf: Es sei ihr nicht mög-
lich, ihrem „gesetzlichen Auftrag regelmäßiger Besuche gerecht [zu] werden“, da
die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen unzureichend seien.
Weniger als zehn Mitglieder der Landesstellen sollen mehrere tausend Haftanstal-
ten in Deutschland regelmäßig besuchen und Missstände aufdecken. Die ehrenamt-
liche Leitung der Bundesstelle und ihr Stellvertreter sind für etwa 360 Gewahr-
samseinrichtungen zuständig. Die Möglichkeit regelmäßiger Besuche ist daher
nicht gegeben, obwohl dies nach Artikel 19 OP-CAT vorgeschrieben ist.
Die „Verwaltungsvereinbarung über die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
nach dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen
der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder
erniedrigende Behandlung oder Strafe“ vom 24. Juni 2010 sieht für die Nationale
Stelle zur Verhütung von Folter pro Jahr nur ein Budget von maximal 300 000
Euro vor. Sie wird zu einem Drittel vom Bund und zu zwei Dritteln von den Län-
dern finanziert.
Diese Aufstellungen zeigen, dass der Präventionsmechanismus Deutschlands zur
Verhütung von Folter ein bloßes Feigenblatt bleibt. Mit den bisher vorhandenen
Mitteln kann die Nationale Stelle ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen.
Im internationalen Vergleich steht Deutschland als negatives Beispiel da.
Darauf wies zuletzt der VN-Ausschuss über das Verschwindenlassen in seinen
abschließenden Bemerkungen zu Deutschland vom 10.04.2014 hin. Er forderte
Deutschland erneut auf, der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter ausrei-
chend finanzielle, personelle und technische Ressourcen zur Verfügung zu stellen,
um ihr Mandat tatsächlich umsetzen zu können (Empfehlungen Nummer 20 und
21).
Die Justizministerkonferenz hat am 25. und 26. Juni 2014 beschlossen, den finan-
ziellen Anteil der Länder von 200 000 auf 360 000 Euro aufzustocken. Die Zahl
der ehrenamtlichen Mitglieder der Länderkommission soll auf acht verdoppelt
werden und das ExpertInnenteam soll künftig interdisziplinär zusammengesetzt
sein. Der Bund wird seinen Anteil von 100 000 auf 180 000 Euro erhöhen. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Erhöhung der Mittel, wie sie
die Justizministerkonferenz beschlossen hat, damit ist ein Schritt in die richtige
Richtung getan. Allerdings reicht dies noch nicht aus.

II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Fakultativprotokoll zum
VN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder
erniedrigende Behandlung und Strafe nachzukommen;

2. die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter und somit die Bundesstelle zur
Verhütung von Folter finanziell auf 300 000 Euro aufzustocken und personell
deutlich besser auszustatten, damit diese ihren gesetzlichen Auftrag angemes-
sen erfüllen kann;

3. eine multidisziplinäre Ausgewogenheit innerhalb der Nationalen Stelle zur
Verhütung von Folter sicherzustellen und diese mit medizinischem und psy-
chiatrischem Personal auszustatten.

Berlin, den 30. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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