Vom 17. Dezember 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 18/196
18. Wahlperiode 17.12.2013
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, Agnieszka
Brugger, Katja Keul, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Cem Özdemir,
Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Jürgen Trittin und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin
zum Europäischen Rat am 19./20. Dezember 2013 in Brüssel
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Der Deutsche Bundestag be-
grüßt, dass sich die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag zur Parla-
mentsbeteiligung bei Auslandseinsätzen bekennen und den Parlamentsvor-
behalt auch angesichts vermehrter Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit
unseren Partnern sicherstellen wollen.
2. Angesichts der dramatischen Lage in der Zentralafrikanischen Republik
beabsichtigt die Bundesregierung, die von den Vereinten Nationen nach Ka-
pitel VII der VN-Charta mandatierte Mission MISCA (Mission internationa-
le de soutien à la Centrafrique sous conduite africaine) logistisch zu unter-
stützen. Dabei handelt es sich um Fähigkeiten zum strategischen Lufttrans-
port sowie zum strategischen, luftgestützten Verwundetentransport, die über
das Europäische Lufttransportkommando (European Air Transport Com-
mand – EATC) den französischen Streitkräften angeboten werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Bundestag unverzüglich über die deutschen und europäischen Beiträge
zur Krisenbewältigung in der Zentralafrikanischen Republik zu unterrichten,
2. für den Fall einer deutschen militärischen Beteiligung dem Bundestag un-
verzüglich einen Antrag auf Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte
zur Unterstützung der Friedensmission der Afrikanischen Union MISCA
vorzulegen.
Berlin, den 17. Dezember 2013
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Drucksache 18/196 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung
Eine deutsche Unterstützung des französischen Militäreinsatzes in der Zentralafrikanischen Republik – sei
sie auch nur logistisch – stellt eine zustimmungsbedürftige Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung
dar. Sie bedarf – wie bisherige vergleichbare Missionen (AFISMA, AMIS) – der konstitutiven Zustimmung
des Deutschen Bundestages.