BT-Drucksache 18/1454

Das Recht auf Ausbildung umsetzen

Vom 21. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1454
18. Wahlperiode 21.05.2014

Antrag
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Matthias W. Birkwald, Sigrid Hupach, Katja Kipping, Ralph
Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Azize Tank, Kathrin
Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Pia
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Das Recht auf Ausbildung umsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Berufsbildungsbericht 2014 der Bundesregierung macht deutlich: Trotz einer
stabilen wirtschaftlichen Lage haben sich die Chancen für junge Menschen auf eine
berufliche Ausbildung im dualen System weiter verschlechtert. Allein die Zahl der
neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sank im Jahr 2013 gegenüber dem Vor-
jahr um mehr als 20 000 auf 530 714. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)
spricht in seinem Votum zum Berufsbildungsbericht von „mit Abstand niedrigstem
Wert seit der Deutschen Einheit“.

Das Ausbildungsplatzangebot sank gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Prozent bzw.
20 284 Stellen. Die Zahl der ausbildenden Betriebe erreichte mit 21,3 Prozent den
tiefsten Stand seit 1999. Das sind zwei entscheidende Gründe dafür, dass vielen
jungen Menschen eine Ausbildung verwehrt bleibt. Der Bundesregierung ist es in
den vergangenen Jahren nicht gelungen, sinnvolle Gegenstrategien zu entwickeln.
So hat etwa die im Rahmen des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftesi-
cherung vereinbarte Selbstverpflichtung der Betriebe, neue Ausbildungsplätze zu
schaffen, an dieser Situation nichts geändert. Die Betriebe bieten nach wie vor zu
wenige Ausbildungsplätze an, um allen, die es wollen, einen Berufsabschluss zu
ermöglichen.

Die Argumentation der Bundesregierung, dass Bewerberinnen und Bewerber mit
einem Ausbildungsplatz aufgrund von „Passungsproblemen“ nicht zusammenfin-
den, trifft nur bedingt zu. Denn die Zahl an unbesetzten Ausbildungsstellen blieb
mit 33 534 gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant und gleicht bei weitem nicht
die Anzahl der 83 564 jungen Menschen aus, die einen Ausbildungsplatz bei der
Bundesagentur für Arbeit (BA) nachgefragt hatten und aufgrund der erfolglosen
Vermittlung offiziell als „unversorgt“ gelten bzw. mit Vermittlungsauftrag in
Maßnahmen des Übergangsbereichs landeten. Selbst wenn alle vorhandenen Aus-
bildungsstellen besetzt worden wären, hätten immer noch rund 50 000 junge Men-
schen keinen Ausbildungsplatz erhalten. Aber das Problem ist weitaus größer. Die
im Berufsbildungsbericht angewendete Erhebungsmethode der erweiterten Ange-
bot-Nachfrage-Relation bezieht nur die vermeintlich „ausbildungsreifen“ Bewerbe-

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rinnen und Bewerber ein, obwohl die tatsächliche Zahl aller institutionell erfassten
Ausbildungsinteressierten im Ausbildungsjahr 2013 bei 816 540 lag. In Bezug auf
das Ausbildungsangebot blieben somit 252 293 ausbildungsinteressierte junge
Menschen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz erfolglos. Die von der Bun-
desregierung stets propagierte hohe Integrationskraft des dualen Berufsausbil-
dungssystems lässt sich anhand der vorliegenden Zahlen nicht feststellen.

Vor allem junge Menschen ohne Schulabschluss, aber auch Schülerinnen und
Schüler mit einem Haupt- und Realschulabschluss werden durch das Berufsausbil-
dungssystem nicht genügend integriert. Diese Gruppe stellt ca. 98 Prozent der ins-
gesamt 257 626 jungen Menschen, die im Jahr 2013 in Maßnahmen am Übergang
Schule-Beruf landeten. Mehr als die Hälfte (51,4 Prozent) sind Hauptschülerinnen
und Hauptschüler. Offensichtlich sind selbst erfolgreiche Schulabschlüsse, die zur
Aufnahme einer Ausbildung berechtigen, keine Garantie, tatsächlich einen Ausbil-
dungsplatz zu erhalten, und so werden viele junge Menschen vorgeblich als „nicht
ausbildungsreif“ ins Übergangssystem verwiesen.

Auch das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) stellt eine sin-
kende Integrationskraft des dualen Systems fest. Besonders Schülerinnen und
Schülern mit einem Hauptschulabschluss würde der Einstieg in die duale Berufs-
ausbildung erschwert. Dafür seien vor allem die gestiegenen Qualifikationsanfor-
derungen und -standards der Betriebe, die das Auswahlverfahren maßgeblich be-
stimmen, verantwortlich. Die Betriebe hätten sich in Zeiten eines aktuellen Bewer-
berüberschusses an höheren und besseren Schulabschlüssen orientiert, was zu einer
„Auslese der Besten“ durch die Betriebe geführt habe. Und einmal etablierte Ver-
fahren und Standards, so die Meinung des WZB, ließen sich schwer widerrufen,
woran die hohe Zahl an unbesetzten Ausbildungsplätzen und ein zu erwartender
Fachkräftemangel nichts grundlegend ändere.

Die Ausbildungsmisere hat insgesamt dazu geführt, dass im Jahr 2013 mehr als
250 000 Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einem zum überwiegenden
Teil erfolgreichen Schulabschluss in Maßnahmen des Übergangsbereichs landeten.
Darüber hinaus hat sich die Zahl derer, die keinen Berufsabschluss erlangen konn-
ten, verfestigt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrifft das mittler-
weile ca. 1,4 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 29 Jahren; zwischen 20
und 35 Jahren sind es bereits 2,2 Millionen. Sie sind gegenüber Menschen mit
Berufsabschlüssen einem weitaus höheren Risiko ausgesetzt, arbeitslos zu bleiben
bzw. zu werden.

Die Bundesregierung betont stets, dass sie weiter an dem auf dem Dresdener Bil-
dungsgipfel 2008 formulierten Ziel, die Zahl der jungen Menschen zwischen 20
und 29 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung bis 2015 zu halbieren, fest-
hält. Um dieses Ziel zu erreichen hat die Bundesregierung in den vergangenen
Jahren verschiedene Programme aufgelegt. Zu diesen Programmen zählen solche,
die noch in der Schule und am Übergang von der Schule in den Beruf ansetzen,
wie die Berufseinstiegsbegleitung oder die Einstiegsqualifizierung, aber auch Pro-
gramme, die sich an Menschen richten, die das 25. Lebensjahr überschritten haben
und ohne abgeschlossene Berufsausbildung geblieben sind. Eine davon ist das im
Februar 2013 gestartete Programm „AusBILDUNG wird was – Spätstarter ge-
sucht“, mit dessen Hilfe innerhalb von drei Jahren 100 000 Menschen zwischen 25
und 35 Jahren einen berufsqualifizierenden Abschluss erlangen sollten (Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bun-
destagsdrucksache 18/754). Doch trotz finanzieller Anreize, Informationsangebo-
ten und Werbung durch die Bundesagentur für Arbeit hat sich die Situation nicht
grundlegend geändert. Es fehlen weiterhin verbindliche Angebote und Initiativen,
die den Erwerb bzw. das Nachholen eines vollqualifizierenden Berufsabschlusses
ermöglichen. Das „Spätstarter-Programm“ scheint dafür gänzlich ungeeignet, da
weder die finanziellen Mittel ausreichen noch die richtige Ansprache gefunden

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1454

wurde. Bereits mit dem Programmtitel wird den betreffenden Personen unterstellt,
sie seien zu spät gestartet und somit verantwortlich dafür, dass sie bisher keine
Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Die derzeitige Situation auf dem Ausbildungsmarkt kommt vor allem Schulabgän-
gerinnen und Schulabgängern mit höheren Abschlüssen zugute. Die Zahl der Aus-
zubildenden mit einer Studienberechtigung stieg, ungeachtet sinkender Vertrags-
zahlen, um 14 000 in den vergangenen fünf Jahren. Studienberechtigte Jugendliche
stellen mittlerweile fast ein Viertel aller Auszubildenden. Das ist zum einen erfreu-
lich, widerlegt es doch die mangelnde bzw. sinkende Attraktivität einer Berufsaus-
bildung und weist nach, dass sich eine höhere Studierendenquote nicht negativ auf
das Berufsausbildungssystem auswirken muss. Zum anderen stellt es das elementa-
re Problem des Ausbildungsmarktes in den Mittelpunkt: Tausende Interessierte
bleiben auf der Strecke, weil der Trend zu höheren Qualifikationen ihnen den Zu-
gang zu einer Ausbildung verwehrt.

Die Bundesregierung möchte „einen politischen Schwerpunkt auf die Stärkung der
Integrationskraft der dualen Ausbildung“ (Berufsbildungsbericht 2014) legen. Es
ist jedoch zu bezweifeln, dass das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel einer Aus-
bildungsgarantie tatsächlich umgesetzt wird.

Junge Menschen brauchen verlässliche berufliche Perspektiven. Alle jungen Men-
schen, die eine Ausbildung aufnehmen wollen, müssen auch eine vollqualifizieren-
de Ausbildung bekommen. Eine Vermittlung in Bildungs- und Beschäftigungs-
maßnahmen ohne garantierten Anschluss in eine vollqualifizierende Berufsausbil-
dung ist abzulehnen. Die Bundesregierung muss nach dem Scheitern des Ausbil-
dungspakts nun endlich verbindliche Lösungen schaffen und das Recht auf Ausbil-
dung umsetzen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. in Deutschland das Recht auf Ausbildung umzusetzen, dass allen jungen Men-
schen ermöglicht, eine vollqualifizierende Ausbildung aufzunehmen;

2. sicherzustellen, dass die „freie Wahl der Ausbildungsstätte“ nach Artikel 12
Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleistet wird, indem die Anzahl der ausbil-
denden Betriebe deutlich erhöht und ein auswahlfähiges Angebot an Ausbil-
dungsplätzen, das die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um mindestens
12,5 Prozent übersteigt, bereitgestellt wird;

3. allen ausbildungsinteressierten jungen Menschen eine qualitativ hochwertige
Ausbildung zu ermöglichen, indem eine gesetzliche Umlagefinanzierung ge-
schaffen wird, die alle Betriebe für die Ausbildung junger Menschen in die
Pflicht nimmt, und hierfür einen Gesetzentwurf vorzulegen;

4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um in § 17 des Berufsbildungsgesetzes eine
Mindestausbildungsvergütung zu verankern;

5. eine ehrliche Ausbildungsberichterstattung auf den Weg zu bringen, die den
tatsächlichen Bedarf an Ausbildungsplätzen ausweist und alle Ausbildungsver-
läufe, insbesondere den Übergang von der Schule in Ausbildung, umfassend
abbildet. Ausbildungsinteressierte Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz
erhalten, dürfen in der Statistik nicht als „versorgt“ gezählt werden, unabhän-
gig davon, ob sie an Ersatzmaßnahmen teilnehmen, die Suche aufgeben, sich
eine Alternative gesucht haben oder als „nicht ausbildungsreif“ deklariert wur-
den;

6. eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsausbildungspolitik vorzunehmen,
der die folgenden Eckpunkte zugrunde liegen und soweit erforderlich hierfür
einen Gesetzentwurf vorzulegen:

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a) um dem Trend zu höheren Qualifikationsniveaus Rechnung zu tragen, ist
ein Abdrängen in Kurzausbildungen mit deutlich schlechteren Berufs- und
Aufstiegsperspektiven zu verhindern,

b) um prekäre Ausbildungsbedingungen zurückzudrängen, muss die Kontrol-
le der Ausbildungsqualität deutlich gestärkt und verbessert werden,

c) im Berufsbildungsgesetz wird anstelle der derzeitigen Ermessensbestim-
mung ein Rechtsanspruch auf eine Ausbildung in Teilzeit verankert, um
Auszubildenden in Elternzeit oder mit Verantwortung für pflegebedürftige
Personen eine gleichwertige Ausbildungsform mit finanzieller Absiche-
rung gegenüber der Vollzeitausbildung zu garantieren,

d) vollzeitschulische Berufsausbildungen müssen gebührenfrei angeboten
werden und das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird mit
dem Ziel reformiert, für Auszubildende in vollzeitschulischen Ausbildun-
gen eine soziale Absicherung zu schaffen, die ihnen ein eigenständiges
Leben außerhalb des Elternhauses ermöglicht und dabei den Ausbildungs-
und Lebensbedarf angemessen abdeckt,

e) der öffentliche Dienst übernimmt hinsichtlich der Ausbildungsbeteiligung
und -qualität sowie der Übernahme von Auszubildenden in unbefristete
Vollzeitstellen eine Vorbildfunktion. Dabei wird die Ausbildungsquote
insgesamt gesteigert, der Anteil von Frauen, Menschen mit Migrationshin-
tergrund und mit Behinderungen ist entsprechend zu berücksichtigen und
alle Schulabschlüsse müssen als Zugangsvoraussetzung für entsprechende
Ausbildungsberufe akzeptiert werden,

f) Praktika nach einer abgeschlossenen Ausbildung als Berufseinstieg sind
grundsätzlich auszuschließen;

7. die öffentliche Berufsorientierung, -beratung und -vermittlung grundlegend zu
reformieren und soweit erforderlich hierfür einen Gesetzentwurf vorzulegen,
damit folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
a) zur Steigerung der Qualität und der Wirksamkeit von Berufsorientierungs-,

Berufsberatungs- und Vermittlungsangeboten sind perspektivisch bundes-
weit dezentral organisierte Zentren für Ausbildungsberatung und
-vermittlung zu gründen mit dem Ziel, allen Ausbildungsinteressierten ei-
nen Ausbildungsplatz zu vermitteln. In diesen sollten die Kompetenzen der
Bundesagentur für Arbeit, des Jobcenters, der Jugendhilfe und der Sozial-
partner örtlich gebündelt werden,

b) die Berufsberatung und -vermittlung von Ausbildungsinteressierten erfolgt
rechtskreisübergreifend nach einheitlichen Qualitätsstandards durch um-
fassend ausgebildete Beraterinnen und Berater,

c) die Vermittlung von jungen Menschen in gute Ausbildungsplätze hat Vor-
rang vor der Vermittlung in Arbeit,

d) im Rahmen der Berufsberatung und -vermittlung werden in den Arbeits-
agenturen und Jobcentern neben Informationen über Berufsbilder, Qualifi-
kations- und Tätigkeitsprofile verstärkt auch Informationen über Arbeits-
platzsicherheit, Einkommen, Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten im
jeweiligen Berufsfeld bereitgestellt,

e) der in eine berufliche Erstausbildung zu vermittelnde Personenkreis wird
auf das 35. Lebensjahr ausgeweitet,

f) die öffentliche Berufsorientierung, -beratung und -vermittlung ist auf die
Überwindung der geschlechtsspezifischen Spaltung in Ausbildung und
Erwerbsarbeit auszurichten und setzt sich darüber hinaus das Ziel, ver-
stärkt Menschen mit Migrationshintergrund sowie auch Menschen mit Be-
hinderung in Ausbildung und Erwerbsarbeit zu integrieren. Im Rahmen der
Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern in den Arbeits-

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agenturen und Jobcentern wird die Auseinandersetzung mit spezifischen
Fragen, die die oben genannten Gruppen betreffen, gestärkt,

g) die Zahl der jungen Menschen im Übergangssystem muss unbedingt mi-
nimiert werden. Jenen, die nicht in Ausbildung vermittelt werden können,
müssen individuelle Wege zu einem vollqualifizierenden Berufsabschluss
gewährleistet werden. Berufsvorbereitende und ausbildungsbegleitende
Angebote müssen in hoher Qualität sichergestellt werden. Dazu bedarf es
einer ausreichenden Betreuung durch gut ausgebildetes und gut bezahltes
Personal. Berufsvorbereitende Angebote müssen künftig verbindlich in
Ausbildung führen. Erworbene Kompetenzen werden anerkannt und auf
die Ausbildung angerechnet. Die Aufnahme dieser vorbereitenden und be-
gleitenden Angebote muss auch denjenigen möglich sein, die das 25. Le-
bensjahr überschritten haben;

8. ein Sofortprogramm in Höhe von 1,5 Mrd. Euro mit einer Laufzeit von drei
Jahren aufzulegen, um jungen Menschen bis zu einem Alter von 35 Jahren oh-
ne abgeschlossene Berufsausbildung, die einen anerkannten Berufsabschluss
erreichen möchten, die notwendige individuelle Unterstützung zur Verfügung
zu stellen, dieses Ziel auch zu erreichen;

9. eine grundlegende Neuausrichtung der Förderpolitik und -praxis am Übergang
in die Berufsausbildung, die eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstüt-
zung sowie eine verbindliche Aufnahme einer Berufsausbildung in den Mittel-
punkt stellt, zu veranlassen. Hierbei sind in einem ersten Schritt die auf mehre-
re Bundesministerien verteilten Programme und Initiativen auf ihre Wirksam-
keit hin zu überprüfen, zu bündeln und etwa bei dem Bundesministerium für
Bildung und Forschung anzusiedeln. Diesem Bereich ist ein gesonderter Haus-
haltstitel, der das Gesamtvolumen der Fördermenge aller Programme und Initi-
ativen auf Bundesebene umfasst, einzuräumen.

Berlin, den 20. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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