BT-Drucksache 18/13386

Aktuelle Situation und Ausrichtung der Bundespolizei

Vom 21. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13386
18. Wahlperiode 21.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg,
Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktuelle Situation und Ausrichtung der Bundespolizei

2005 wurde der damalige Bundesgrenzschutz in Bundespolizei umbenannt.
Heute ist die Bundespolizei eine Sonderpolizei des Bundes und im Gefüge der
deutschen Sicherheitsbehörden für bestimmte Aufgaben zuständig, wobei in den
Jahren seit 2005 immer neue Aufgaben dazugekommen sind. Aktuell hat die Bun-
despolizei rund 42 500 Beschäftigte. Zu ihren Kernbereichen zählen die Luftsi-
cherheit und die Aufgaben der Bahn-, Grenz- und Bundesbereitschaftspolizei. Die
Bundespolizei engagiert sich auch im Rahmen internationaler Auslandseinsätze.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist das Überstundenaufkommen im Jahr 2017 in den einzelnen

Bundespolizeidirektionen bisher (bitte nach Monaten, vgl. Bundestagsdruck-
sache 18/10949, S. 7, aufschlüsseln)?

2. Wie hoch waren die Dienstausfallzeiten durch Krankheit bei der Bundespo-
lizei im vierten Quartal des Jahres 2016 und in den ersten zwei Quartalen des
Jahres 2017?

3. Wie hoch sind die Reisekosten, die 2017 bisher bei der Bundespolizei ange-
fallen sind (bitte nach Monat und Einsatzgrund aufschlüsseln)?

4. Wie viele Bundespolizeireviere waren in den letzten zwölf Monaten nicht
durchgehend besetzt (bitte die einzelnen Bundespolizeireviere nennen und
nach Bundesländern gesondert auflisten)?

5. Wie viele Personen sind von der Bundespolizei (bzw. dem Bundesgrenz-
schutz) seit dem 1. Januar 2015 zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben ge-
mäß § 63 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) zu Hilfspolizeibeamten be-
stellt worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und in wie vielen Fällen er-
folgte die Bestellung dabei
a) zur Überwachung der Grenzen und bei der Kontrolle des grenzüberschrei-

tenden Verkehrs (§ 63 Absatz 2 Nummer 1 BPolG),
b) zur Abwehr von Gefahren auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbah-

nen des Bundes (§ 63 Absatz 2 Nummer 2 BPolG),
c) zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 63 Ab-

satz 2 Nummer 3 BPolG) und
d) zum Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und Bundesministerien

sowie zur Sicherung von Einrichtungen der Bundespolizei (§ 63 Absatz 2
Nummer 3 BPolG)?

Drucksache 18/13386 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Inwiefern hat die Bundespolizei seit 2016 damit begonnen, Kontrollstellen
an Hauptverkehrsrouten auszubauen, oder plant dies, und aus welchem
Grund (vgl. DER SPIEGEL, 5. August 2017, S. 41)?

7. Inwiefern hat die Bundespolizei seit 2017 damit begonnen, mehr Personal im
Bereich Politisch Motivierter Kriminalität (PMK) einzusetzen, oder plant
dies, und inwiefern sollen dabei für Fahndungen im Bereich PMK (vgl. Bun-
destagsdrucksache 18/12660, S. 3) besondere organisatorische Strukturen
geschaffen oder verstärkt werden, und aus welchem Grund?

8. Durch welche inhaltlichen Vorgaben ist gewährleistet, dass die Direktion 11
der Bundespolizei zukünftig nicht teilweise Aufgaben doppelt erfüllt, die be-
reits vom Bundeskriminalamt wahrgenommen werden, insbesondere wenn
die Direktion 11 dazu dienen soll, ein „Netzwerk von Spezialisten in
Deutschland und der Welt“ (FAZ, 9. August 2017) aufzubauen?

9. Welcher Personalansatz ist für die Direktion 11 der Bundespolizei vorgese-
hen, wie hoch ist die aktuelle Personalstärke, und inwiefern wird die Direk-
tion 11 auch außerhalb von Berlin weitere Standorte haben?

10. Welche Aktivitäten hat die Bundespolizei bislang im Bereich der Cyberab-
wehr entfaltet (bitte im Einzelnen konkret auflisten und darlegen), und teilt
die Bundesregierung die offenbar vereinzelt vertretene Auffassung zur Aus-
legung von § 14 BPolG, wonach auch die Bundespolizei auf der Grundlage
dieser Vorschrift für Gefahren wie Angriffe aus dem Internet zuständig
zeichnet und zu Grundrechtseingriffen befugt sein soll (vgl. FAZ, 15. August
2017)?

11. Wie oft hat die Bundespolizei in den letzten zehn Jahren auf Anforderung
des Bundesamts für Verfassungsschutz Aufgaben nach § 3 Absatz 1 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes auf dem Gebiet der Funktechnik und
funkbetrieblichen Auswertung (vgl. § 10 BPolG) wahrgenommen, und mit
welchem Ergebnis (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

12. Wie oft hat die Bundespolizei seit dem 30. Juli 2016 Polizeivollzugsbeamte
unter einer ihnen auf Dauer angelegten Legende (Verdeckte Ermittler, § 28
Absatz 2 Nummer 4 BPolG) eingesetzt, und aufgrund welcher Delikte?

13. Wie oft hat die Bundespolei in den letzten drei Jahren (bitte nach Jahren auf-
schlüsseln) besondere Mittel der Datenerhebung gemäß § 28 Absatz 2
BPolG angewandt, und in wie vielen Fällen handelte es sich dabei um
a) längerfristige Observationen (§ 28 Absatz 2 Nummer 1 BPolG),
b) die Anfertigung von Bildaufnahmen oder -aufzeichnungen (§ 28 Absatz 2

Nummer 2a BPolG),
c) das Abhören oder Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes

(§ 28 Absatz 2 Nummer 2b BPolG), und
d) den Einsatz von Personen, die nicht der Bundespolizei angehören und de-

ren Zusammenarbeit mit der Bundespolizei Dritten nicht bekannt ist (§ 28
Absatz 2 Nummer 3 BPolG)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13386

14. Wie oft hat die Bundespolizei in den Monaten Juni und Juli 2016 im Ver-

gleich zu den Monaten Juni und Juli 2017 von der Befugnis zur Erhebung
von Telekommunikationsdaten gemäß § 22a Absatz 1 BPolG und dem In-
strument der sogenannten Stillen SMS Gebrauch gemacht, und in wie vielen
Fällen erfolgte später eine Benachrichtigung der betroffenen Person gemäß
§ 22a Absatz 4 BPolG (bitte jeweils nach Monat und Jahr aufschlüsseln)?

Berlin, den 21. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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