BT-Drucksache 18/13342

Situation von Sinti und Roma in Deutschland

Vom 11. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13342
18. Wahlperiode 11.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner,
Monika Lazar, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Keul,
Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner,
Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Situation von Sinti und Roma in Deutschland

In der Nacht vom 2. zum 3. August 1944 wurden im deutschen Vernichtungslager
Auschwitz-Birkenau Sinti und Roma, die im so genannten Zigeunerlager inhaf-
tiert waren, ermordet. Der 2. August 1944 markiert damit einen tragischen Höhe-
punkt in der jahrhundertealten Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung von
Sinti und Roma in Europa. Ausgrenzung und Diskriminierung sind auch heute
noch Teil der Lebenserfahrungen von Sinti und Roma.
Deutsche Sinti und Roma und ausländische Roma machen diskriminierende und
teils gewaltsame Erfahrungen. Auch einige Darstellungen in den Medien gehören
zu diesen Diskriminierungserfahrungen, wie eine Studie von Amaro Rom e. V.
zur Dokumentation von antiziganistischen und diskriminierenden Vorfällen in
Berlin im Jahr 2016 verdeutlicht (Amaro Foro e. V., Hg.: Dokumentation von anti-
ziganistischen & diskriminierenden Vorfällen in Berlin – 2016, www.amaroforo.
de/sites/default/files/Dokumentation_web_0.pdf, zuletzt eingesehen am 27. Juli
2017).
Laut einer im Jahr 2014 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröf-
fentlichten Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung – Bevölkerungs-
einstellungen gegenüber Sinti und Roma“ gehören Sinti und Roma zu einer Be-
völkerungsgruppe in Deutschland, der am wenigsten Sympathie entgegenge-
bracht wird. Jeder zweite Befragte in Deutschland ist der Meinung, Feindselig-
keiten gegenüber Sinti und Roma würden durch das eigene Verhalten von Ange-
hörigen dieser Minderheit hervorgerufen und 15 Prozent der Befragten assoziie-
ren mit dem diskriminierenden Begriff „Zigeuner“ kriminelle Handlungen.
Einerseits sind die deutschen Sinti und Roma als nationale Minderheit anerkannt
und werden durch das vom Europarat ausgearbeitete Rahmenübereinkommen
zum Schutz nationaler Minderheiten geschützt. Andererseits werden nichtdeut-
sche, ausländische Roma in Deutschland aus Sicht der Fragesteller nur ungenü-
gend in ihren Minderheitenrechten wahrgenommen und geschützt.
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind diesen, die freiheitlich-
demokratische Grundordnung bedrohenden Entwicklungen in der zurückliegen-
den 18. Wahlperiode nach Ansicht der Fragesteller leider nur ungenügend begeg-
net. Ein zu Beginn der 18. Wahlperiode verabredetes Berichterstattergespräch
zum Thema Antiziganismus wurde immer wieder verschoben und fand erst am
Ende der 18. Wahlperiode statt. Am 26. Juni 2017 hat der Vorsitzende des Innen-

Drucksache 18/13342 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

ausschusses, der Abgeordnete Ansgar Heveling, im Auftrag der Berichterstatte-
rinnen und Berichterstatter an den Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti
und Roma einen Brief gesandt, in dem er die gemeinsame Auffassung vermittelte,
„dass auch der Deutsche Bundestag in der nächsten, der 19. Wahlperiode, die
Beobachtung und Analyse antiziganistischer Bestrebungen sowie mögliche
Handlungsstrategien intensiv diskutieren sollte. Wie die Umsetzung erfolgreich
und schnell erfolgen kann, wird vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Maß-
nahmen zu diskutieren sein. Zu dieser Diskussion gehört auch die Überlegung,
welches weitere Gremium neben dem bereits beim BMI [Bundesministerium des
Innern] angesiedelten beratenden Ausschuss für Fragen deutscher Sinti und Roma
notwendig ist. Auch wurde einvernehmlich die Auffassung vertreten, dass der
nächste Deutsche Bundestag gleich zu Beginn der Wahlperiode hierzu eine Be-
schlussfassung herbeiführen sollte“.
Zu Recht sieht die Bundesregierung „in der Bekämpfung von Rassismus, rassis-
tischer Diskriminierung und von Ideologien der Ungleichwertigkeit eine Dauer-
aufgabe auf allen gesellschaftlichen Ebenen im föderativen System Deutschlands,
der sich Exekutive, Legislative und Judikative in ihren jeweiligen Verantwort-
lichkeiten auch im Austausch mit der Zivilgesellschaft fortwährend stellen müs-
sen“ (Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 38).

Wir fragen die Bundesregierung:

Förderung von deutschen und ausländischen Sinti und Roma
1. Sieht die Bundesregierung im Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung aus-

ländischer Roma – dem bisher einzigen Landesprogramm mit dem Fokus auf
ausländische Roma –, der das Ziel verfolgt, die Integration von Maßnahmen
zur gesundheitlichen Versorgung, schulischen und beruflichen Eingliede-
rung von Kindern und Jugendlichen sowie den Schutz der Zugewanderten
vor Diskriminierung und Ausbeutung gezielt zu fördern, ein Vorbild für Bun-
des- und Landesprogramme?

2. Inwiefern sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die instituti-
onelle Verzahnung in Landes- und Bundesprogrammen zur besseren Integra-
tion von ausländischen Roma als ausreichend an?

3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Nationalen Aktionsplan
gegen Rassismus (Bundestagsdrucksache 18/12907) geforderte Aufarbei-
tung antiziganistischer Vorfälle und die differenzierte Aufklärung über Ge-
schichte und die Diskriminierung bis in die Gegenwart für deutsche und aus-
ländische Roma gleichermaßen Anwendung finden?

4. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass eine nationale Strate-
gie zur Integration von deutschen und zugewanderten Roma aus ihrer Sicht
nicht erforderlich sei (Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Euro-
päische Kommission: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration
der Roma bis 2020. Integrierte Maßnahmenpakete zur Integration und Teil-
habe der Sinti und Roma in Deutschland, 2011, S. 29), gleichzeitig aber ein
Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
(EHAP) notwendig ist, um unter anderem zugewanderte Roma aus EU-Staa-
ten besser in die sozialen Regelsysteme in Deutschland zu überführen?

5. Wie bewertet die Bundesregierung eine fehlende Roma-Strategie vor dem
Hintergrund, dass sich 53,64 Prozent der befragten Sinti und Roma in
Deutschland bei Behördenbesuchen „eingeschüchtert“, „schlecht behandelt
und diskriminiert“ fühlen (Daniel Strauß, Hg.: Studie zur aktuellen Bildungs-
situation deutscher Sinti und Roma. Dokumentation und Fortschrittsbericht,
2011, S. 100)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13342
6. In welcher Form fördert oder plant die Bundesregierung Initiativen wie die
Hildegard-Lagrenne-Stiftung zu fördern, die als einzige Minderheiten eigene
Stiftung und Selbsthilfeorganisation die Situation von deutschen Sinti und
Roma und zugewanderten Roma in Deutschland im Bildungs- und Gesund-
heitsbereich verbessern helfen und damit den Abbau von Inklusionshemm-
nissen auf dem deutschen Arbeitsmarkt aktiv unterstützen?

Umsetzung von Empfehlungen und Forderungen
7. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden,

um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölke-
rungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Medienmonitoring
Folge zu leisten und systematisch Medienberichterstattungen auf Diskrimi-
nierungen hin auszuwerten, damit problematische Entwicklungen frühzeitig
erkannt werden können?

8. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung, um den
Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungsein-
stellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Medienmonitoring Folge zu leis-
ten und systematisch Medienberichterstattungen auf Diskriminierungen hin
auszuwerten und damit problematische Entwicklungen frühzeitig zu erken-
nen?

9. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden,
um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölke-
rungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zu Öffentlichkeitskampag-
nen Folge zu leisten und in Form von Anzeigenschaltungen, Werbespots und
Plakaten, in denen die Diskriminierungsfolgen für die Angehörigen der Min-
derheit der Sinti und Roma, aber auch für die ganze Gesellschaft thematisiert
werden und gesellschaftliche Sensibilisierung und Aufklärung geleistet
wird?

10. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung, um den
Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungsein-
stellungen gegenüber Sinti und Roma“ zu Öffentlichkeitskampagnen Folge
zu leisten und in Form von Anzeigenschaltungen, Werbespots und Plakaten,
in denen die Diskriminierungsfolgen für die Angehörigen der Minderheit der
Sinti und Roma, aber auch für die ganze Gesellschaft thematisiert werden
und gesellschaftliche Sensibilisierung und Aufklärung geleistet wird?

11. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden
oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern um-
gesetzt, um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungs-
stelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Be-
völkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Umgang mit eth-
nisch beschriebenen Nachbarschaftskonflikten Folge zu leisten und Instru-
mente qualifizierten Konfliktmanagements und der Mediation zu entwickeln
und bereitzustellen?

Drucksache 18/13342 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

12. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung und wer-

den nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um
den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölke-
rungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Umgang mit ethnisch
beschriebenen Nachbarschaftskonflikten Folge zu leisten und Instrumente
qualifizierten Konfliktmanagements und der Mediation zu entwickeln und
bereitzustellen?

13. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden
oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern um-
gesetzt, um den Forderungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und
des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, denen sich auch die Beauftragte
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration anschloss
(Bundestagsdrucksache 18/10610) Folge zu leisten und
a) regelmäßige Erhebungen von Diskriminierungserfahrungen von Sinti und

Roma,
b) den Aufbau einer Bildungsakademie für Sinti und Roma,
c) eine verstärkte Beteiligung von Selbstorganisationen mittels Staatsverträ-

gen und
d) die Mitarbeit in Gremien und Rundfunkräten
umzusetzen?

14. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung und wer-
den nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um
den Forderungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Zent-
ralrats Deutscher Sinti und Roma, denen sich auch die Beauftragte der Bun-
desregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration anschloss (Bundes-
tagsdrucksache 18/10610) Folge zu leisten und
a) regelmäßige Erhebungen von Diskriminierungserfahrungen von Sinti und

Roma,
b) den Aufbau einer Bildungsakademie für Sinti und Roma,
c) eine verstärkte Beteiligung von Selbstorganisationen mittels Staatsverträ-

gen und
d) die Mitarbeit in Gremien und Rundfunkräten
umzusetzen?

15. Anhand welcher Mechanismen und Instrumente stellt die Bundesregierung
sicher, dass die während des Kongresses der Stiftung „Erinnerung, Verant-
wortung und Zukunft“ (EVZ) anlässlich des fünften Jahrestags der Einwei-
hung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und
Roma Europas generierten Handlungsempfehlungen an Akteurinnen und
Akteure in Politik, Verwaltung und Bildungswesen (vgl. Bundestagsdruck-
sache 18/12907, S. 43) wirksam und in einem festgelegten Zeitrahmen dis-
kutiert und umgesetzt werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13342

16. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden

oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern um-
gesetzt, um Forderungen zivilgesellschaftlicher Akteure, die sich im von der
Bundesregierung und Nichtregierungsorganisationen getragenen „Forum ge-
gen Rassismus“ zusammengeschlossen haben, nach
a) einer rechtlichen Grundlage für die Förderung von Selbstorganisationen

von Sinti und Roma mit Erfahrungen rassistischer Diskriminierung und
für Empowermentstrategien Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan
gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907,
S. 105),

b) der Aufnahme von wirksamen Antidiskriminierungsregelungen in die
Schulgesetze der Bundesländer, um den spezifischen Erfahrungen der
Diskriminierung von Sinti und Roma entgegenzuwirken, Folge zu leisten
(vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bun-
destagsdrucksache 18/12907, S. 110),

c) einer Gleichbehandlung der Freizügigkeits- und Gleichberechtigungs-
grundsätze von EU-Bürgerinnen und -Bürgern unabhängig von der
Staatsangehörigkeit oder der Zugehörigkeit zur Minderheit der Sinti und
Roma Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus
vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 115)?

17. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung oder wer-
den nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um
Forderungen zivilgesellschaftlicher Akteure, die sich im von der Bundesre-
gierung und Nichtregierungsorganisationen getragenen „Forum gegen Ras-
sismus“ zusammengeschlossen haben, nach
a) einer rechtlichen Grundlage für die Förderung von Selbstorganisationen

von Sinti und Roma mit Erfahrungen rassistischer Diskriminierung und
für Empowermentstrategien Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan
gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907,
S. 105),

b) der Aufnahme von wirksamen Antidiskriminierungsregelungen in die
Schulgesetze der Bundesländer, um den spezifischen Erfahrungen der
Diskriminierung von Sinti und Roma entgegenzuwirken, Folge zu leisten
(vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bun-
destagsdrucksache 18/12907, S. 110),

c) einer Gleichbehandlung der Freizügigkeits- und Gleichberechtigungs-
grundsätze von EU-Bürgerinnen und -Bürgern unabhängig von der
Staatsangehörigkeit oder der Zugehörigkeit zur Minderheit der Sinti und
Roma Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus
vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 115)?

18. Wie misst die Bundesregierung den Erfolg von Maßnahmen zur Integration
von Sinti und Roma in den Arbeitsmarkt?

19. Wie misst die Bundesregierung den Erfolg von Maßnahmen zur Förderung
der Gesundheitsversorgung bei Sinti und Roma?

20. Wie stellt die Bundesregierung die Bearbeitung der besonderen Herausfor-
derungen in der Bekämpfung von Diskriminierung deutscher Sinti und Roma
und ausländischer Roma neben dem Beratenden Ausschuss, der für Fragen
deutscher Sinti und Roma zuständig ist, institutionell sicher?

21. Wie bewertet die Bundesregierung die seit einigen Jahren geforderte Einbe-
rufung eines unabhängigen Expertenkreises gegen Antiziganismus, dem Bei-
spiel des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus folgend?

Drucksache 18/13342 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Antiziganismus/Straftaten
22. Wie definiert die Bundesregierung Antiziganismus?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Allianz gegen Antiziganis-

mus vorgelegte Arbeitsdefinition zu Antiziganismus (Allianz gegen Anti-
ziganismus – 2017 –: Antiziganismus – ein Grundlagenpapier, S. 5)?

24. Können aus Sicht der Bundesregierung auch Menschen und Gruppen, die
sich nicht zu den Sinti und Roma zählen, Opfer von Antiziganismus sein?

25. Welche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
von 2014 bis 2016 als antiziganistisch eingestuft (bitte nach Datum, Ort,
Straftat und verhängter Strafe aufschlüsseln)?

26. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufklärungsrate an-
tiziganistischer Straftaten (bitte nach Deliktsart und Phänomenbereich auf-
schlüsseln)?

27. Nach welchen Kriterien misst die Bundesregierung antiziganistische Einstel-
lungen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte die Kriterien einzeln auf-
schlüsseln)?

28. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer bei antiziganisti-
schen Straftaten ein?

29. Wie erhebt die Bundesregierung Daten zu antiziganistisch motivierten Straf-
taten?

EU-Engagement
30. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Möglichkeiten der Förderung

von Programmen und Projekten zur Integration von Sinti und Roma oder zur
Bekämpfung von Antiziganismus durch die EU bei durchführenden Organi-
sationen bekannt sind und die zur Verfügung stehenden Mittel dadurch ab-
gerufen werden?

31. Welche Fördermittel hat die Bundesregierung bei der EU zur Integration von
Sinti und Roma und zur Bekämpfung von Antiziganismus in der 18. Wahl-
periode abgerufen (bitte nach Förderung und mit Fördersumme einzeln auf-
führen)?

32. Wie viel Prozent werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds für welche Mitgliedstaaten im Bereich der Unter-
stützung von Roma verausgabt (bitte einzeln auflisten)?

33. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant die Bundes-
regierung zu ergreifen, um die Integration von Sinti und Roma in Ländern
des Westbalkans, die Kandidaten für einen Beitritt zur EU sind, zu fördern
und Antiziganismus dort zu bekämpfen (bitte einzeln aufführen)?

Migrationspolitik
34. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Ausübung der

Freizügigkeit für Roma, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind oder als Familienangehörige von Staatsangehöri-
gen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union freizügigkeitsberech-
tigt sind oder sich als Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des Europäi-
schen Wirtschaftsraums oder der Schweiz auf die Freizügigkeit berufen kön-
nen, attraktiver zu gestalten (bitte für die jeweiligen Gruppen von Freizügig-
keitsberechtigten und nach zuständigem Ressort aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13342

35. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber den anderen Mitglied-

staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums so-
wie gegenüber der Schweiz und den europäischen Institutionen dafür ein,
dass diese Maßnahmen ergreifen, um die Ausübung der Freizügigkeit durch
Roma attraktiver zu gestalten?

36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um drittstaatsangehöri-
gen Roma, die die Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln
in Deutschland erfüllen, dabei zu unterstützen, die entsprechenden Aufent-
haltstitel zu beantragen, und wie gewährleistet die Bundesregierung den
Grundsatz der Chancengleichheit bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln
zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Anwendung des § 26 Absatz 2 der Be-
schäftigungsverordnung?

37. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Verfahren von Roma, die in
Deutschland Asyl beantragen, die menschenrechtliche Lage im Herkunfts-
staat trotz Bestimmung des Herkunftsstaats zum sicheren Herkunftsstaat ent-
sprechend den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention, des Rechts der
Europäischen Union und des deutschen Asylrechts hinreichend berücksich-
tigt wird, insbesondere in Fällen besonders schutzbedürftiger Personen, po-
tenziell mehrfach diskriminierter Personen und politisch aktiver Personen?

Berlin, den 11. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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