BT-Drucksache 18/12968

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 18/11800 - Zweiter Engagementbericht Demografischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement: Der Beitrag des Engagements zur lokalen Entwicklung und Stellungnahme der Bundesregierung

Vom 27. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12968
18. Wahlperiode 27.06.2017
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, Katja Kipping, Cornelia
Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra
Sitte, Azize Tank, Kathrin Vogler, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn
Wunderlich, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 18/11800 –

Zweiter Engagementbericht
Demografischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement:
Der Beitrag des Engagements zur lokalen Entwicklung

und

Stellungnahme der Bundesregierung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das freiwillige Engagement von fast 31 Millionen Menschen in Deutschland ist ein
unersetzbarer Beitrag zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft. Die Zahl der
Akteure im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements steigt stetig. Insbesondere in
nicht vorhersehbaren Notsituationen, wie etwa bei der Bewältigung der Hochwasser-
katastrophen der vergangenen Jahre, zeigt sich, dass die Bereitschaft, zu helfen, wo
Hilfe gebraucht wird, in allen Bevölkerungsgruppen gewachsen ist. Das gilt auch für
die schnelle und uneigennützige Hilfe für die vielen Geflüchteten, die seit dem Som-
mer 2015 in Deutschland Schutz suchten und suchen und für deren Aufnahme der Staat
unzureichend vorbereitet war.
Bürgerschaftliches Engagement stellt eine zentrale Form der demokratischen Teilhabe
in der Gesellschaft dar. Es erfordert und generiert mündige Menschen, die sich selbst-
los für das Gemeinwesen einsetzen. Dabei sind die Engagierten oftmals Motor gesell-
schaftlicher Entwicklung, indem sie Fragen aufwerfen, Lösungen einfordern und

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selbst entwickeln. Bürgerschaftliches Engagement ist eine Form gesellschaftlicher Be-
teiligung zur Stärkung des Zusammenhalts und der Demokratie. Es ergänzt die öffent-
liche Daseinsvorsorge in staatlicher Verantwortung und darf sie nicht ersetzen. Gerade
in den Kommunen ist freiwilliges Engagement die Voraussetzung für lokale politische
Meinungsbildung. Ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker
sind oftmals das Scharnier zwischen allen anderen ehrenamtlichen Initiativen und der
örtlichen Verwaltung.
Die gesellschaftliche Relevanz bürgerschaftlichen Engagements findet nicht immer
ihre Entsprechung in politischen Institutionen, die bürgerschaftliches Engagement be-
fördern könnten. Gerade darum ist es unverständlich, warum die Bundesregierung fast
ein ganzes Jahr nach der Fertigstellung des Berichts verstreichen ließ, bevor der Zweite
Engagementbericht dem Bundestag vorgelegt wurde. Der Zweite Engagementbericht
wurde bereits am 4. Mai 2016 durch die Sachverständigenkommission an das zustän-
dige Bundesministerium (BMFSFJ) übergeben. Es hat fast ein Jahr gedauert, bis dieser
Bericht im Kabinett beraten wurde, und es hat mehr als ein Jahr gedauert, bis der Be-
richt im Bundestag beraten wird. Dieser lange Zeitraum und die Tatsache, dass die
Behandlung des Berichts im Bundestag kurz vor dem Ende der Legislaturperiode statt-
findet, machen eine umfassende Auswertung des Berichts durch die Abgeordneten des
Bundestages fast unmöglich. Das muss in der kommenden Wahlperiode nachgeholt
werden.
Bürgerschaftliches Engagement ist vor allem gekennzeichnet durch Freiwilligkeit, Ge-
meinnützigkeit und Unentgeltlichkeit. Das wird auch im Zweiten Engagementbericht
unterstrichen. In diesem Zusammenhang und darüber hinaus wird im Zweiten Enga-
gementbericht auf zahlreiche Probleme und offene Fragestellungen verwiesen, zu de-
nen gemeinsam mit den Akteuren eine förderliche Lösung gefunden werden muss.
So wird im Bericht auf die vielfältigen Formen und Strukturen des Engagements ver-
wiesen und vorgeschlagen, statt der bisherigen Bezeichnungen nur noch von Engage-
ment zu sprechen, um dieser Vielfalt besser gerecht zu werden. Damit soll das Ziel
verfolgt werden, auch jenen niedrigschwelligen und nicht institutionalisierten Engage-
mentformen stärkere Beachtung zukommen zu lassen. Es ist aber problematisch, wenn
damit jene Formen des Engagements zur Normalität werden sollen, die aus der Not
heraus vielerorts entstehen, weil der Staat sich aus Aufgaben der öffentlichen Daseins-
vorsorge zunehmend zurückzieht. Bürgerschaftliches Engagement – so wird es auch
im Zweiten Engagementbericht festgestellt – ist kein Vehikel für die Umsetzung einer
Theorie vom „schlanken Staat“. Freiwilliges Engagement, egal ob in der Öffentlichkeit
oder in der Familie, braucht nicht mehr Deregulierung, sondern einen starken Staat,
der verlässliche Rahmenbedingungen für die Engagierten bereithält.
Auch das Eingreifen verantwortungsbewusster Menschen in einer Situation, als viele
Geflüchtete zu uns kamen und die benötigte Hilfe oftmals nicht durch staatliche Insti-
tutionen wohl aber durch den meist unentgeltlichen Einsatz der zahllosen ehrenamtli-
chen Helferinnen und Helfer geleistet wurde, ist Ausdruck staatlichen Versagens und
hat vielerorts zum Ersatz staatlichen Handelns durch bürgerschaftliches Engagement
geführt. Die Kommunen wurden damals vielerorts alleingelassen und konnten nur
noch organisatorisch die vielen Ehrenamtlichen unterstützen, ohne die die Situation
nicht zu bewältigen gewesen wäre.
Es ist immer mehr zu beobachten, dass die öffentliche Hand mit Verweis auf den de-
mografischen Wandel, die leeren öffentlichen Kassen und eine angeblich daraus er-
wachsende Überlastung des Staates sich aus Aufgaben der öffentlichen Daseinsvor-
sorge zurückzieht und dafür Engagementstrukturen fördert, die diese Lücke ausfüllen
sollen. Gleich, ob es um die aufgegebene Stadt(teil)bibliothek oder die Absicherung
von Pflege und Mobilität geht, immer ist es auch gesellschaftlich notwendige Arbeit,
die auf ehrenamtliche Schultern gelegt wird. Bisher sozialversicherungspflichtige Ar-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12968
beitsplätze fallen so weg und werden durch unentgeltliches ehrenamtliches Engage-
ment oder gegen Aufwandsentschädigungen aufgefangen. Diesem Trend muss Einhalt
geboten werden.
In diesem Zusammenhang verweist der Zweite Engagementbericht auf zunehmende
Tendenzen der Monetarisierung von Engagement. Neben den tradierten Formen der
Entschädigung von Engagement, zum Beispiel in den Freiwilligendiensten oder durch
die Übungsleiterpauschale, treten neue, teils stundenweise, teils pauschale Vergütun-
gen oder geldwerte Leistungen auf. Die Stundenvergütungen können dabei zwischen
2,50 Euro und 25 Euro liegen. Spätestens hier muss die Frage nach dem Wesen des
Engagements als freiwillig und uneigennützig ebenso gestellt werden wie nach der
Arbeitsplatzneutralität. Freiwilliges Engagement erscheint dann zunehmend als proba-
tes Mittel für das Füllen von Lücken bei der Absicherung des Gemeinwesens. Hinzu
kommt, dass gleichartige Tätigkeiten – etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr – sehr
unterschiedlich vergütet oder auch gar nicht entgolten werden. Hier tut dringend eine
Debatte um den Wert und die Wertschätzung freiwilligen Engagements Not. Der Deut-
sche Bundestag sieht eine weitere Zunahme von Monetarisierung im Ehrenamt als äu-
ßerst kritisch an. Dazu muss die Debatte geführt werden,
1. in welchen Bereichen und mit welchen Konsequenzen Aufgaben der öffentlichen

Daseinsvorsorge auf freiwillig Engagierte übertragen werden sollen. Es ist zu klä-
ren, wo Aufgaben professionalisiert bleiben oder werden müssen, um die Quali-
tät, Professionalität und Verlässlichkeit der Aufgabenerledigung, wie zum Bei-
spiel in der Pflege, zu gewährleisten;

2. inwiefern über eine solche Verlagerung der Aufgabenerledigung der Niedrig-
lohnsektor und prekäre Arbeit ausgeweitet oder sozialversicherungspflichtige Be-
schäftigung ersetzt werden würden.

Es muss der Grundsatz gelten, dass Daueraufgaben auch durch Dauerstellen und tarif-
lich bezahlte und sozialversicherungspflichtige Arbeit abzusichern ist. Auch in Aufga-
ben, die nur zeitweise erfüllt werden, darf fachliche Professionalität nicht durch infor-
melle Leistungen ersetzt werden.
Nicht alle Menschen sind gleichermaßen bereit oder auch in der Lage, sich ehrenamt-
lich zu engagieren. Die Gründe sind vielfältig, es wird aber auch deutlich, dass sich
die soziale Spaltung der Gesellschaft auch im Bereich des bürgerschaftlichen Engage-
ments latent widerspiegelt. Der Freiwilligensurvey 2014 nennt fünf gesellschaftliche
Gruppen, deren Mitglieder sich „zu deutlich geringeren Anteilen freiwillig engagie-
ren“:
– besondere Probleme, sich zu engagieren, haben Menschen mit gesundheitlichen

Einschränkungen und Menschen mit Behinderungen;
– Menschen mit einem niedrigeren Bildungsabschluss, Menschen, die ihre finanzi-

elle Lage als schlecht einschätzen, und Menschen ohne Erwerbsarbeit engagieren
sich deutlich seltener als Menschen mit Erwerbstätigkeit, Menschen, die ihre fi-
nanzielle Lage als gut einschätzen, und Menschen mit einem hohen Bildungsab-
schluss;

– Menschen mit eigener Migrationserfahrung finden seltener zum freiwilligen En-
gagement als Menschen ohne Migrationserfahrung. Allerdings verändert sich der
Befund bei Menschen mit Zuwanderungshintergrund, die bereits in der zweiten
und dritten Generation hier leben;

– Menschen im höheren Lebensalter sind zwar oft Adresse von Engagement, kön-
nen sich aber selbst aus Gründen der Mobilität oder gesundheitlichen Einschrän-
kungen nicht mehr so stark engagieren;

– auch im Engagement spiegelt sich das geschlechterbedingte Rollenverständnis
wider: So finden sich Frauen seltener in Leitungsfunktionen von Vereinen und

Drucksache 18/12968 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Verbänden, aber häufiger in Engagementformen mit deutlich sozialer Ausrich-
tung.

Das geringere Engagement hat auch Gründe, die in den Rahmenbedingungen für kon-
kretes Engagement liegen. Künftig wird es darauf ankommen, Wege zu finden, allen
sozialen Gruppen und Schichten gleichermaßen Engagement zu ermöglichen. Dazu ist
es zuallererst erforderlich, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Zugang
zu Engagement erleichtert wird. Bürgerschaftliches Engagement muss man sich heute
auch leisten können. Für den besseren Zugang zum Engagement ist ein unbürokrati-
scher Auslagenersatz erforderlich. Pauschalen oder Entschädigungen für Tätigkeiten
im bürgerschaftlichen Engagement dürfen nicht als Einkommensbestandteile im
Steuer- und Sozialrecht sowie beim BAföG berücksichtigt werden. Ebenso wichtig
sind niedrigschwellige Angebote, Transparenz und demokratische Mitsprachemög-
lichkeiten. Erst dann greifen auch Bildungsangebote.
Freiwilligendienste haben in der Bundesrepublik Deutschland eine lange Tradition.
Rund 100.000 Freiwillige engagieren sich in den unterschiedlichen Freiwilligendiens-
ten. Freiwilligendienste werden als Bildungsdienste und gemeinwohlorientierte Arbeit
von jungen Menschen für die Gesellschaft hoch geachtet und geschätzt. Das gilt so-
wohl für die Inlandsdienste wie auch für die internationalen Freiwilligendienste. Dabei
müssen die Mittel an den Bedarf angepasst und entsprechend aufgestockt werden.
Doch auch für die Freiwilligendienste gilt, dass auf Arbeitsmarktneutralität strengstens
geachtet werden muss. Bestrebungen, insbesondere den Bundesfreiwilligendienst –
auch unterschwellig – als Ersatzarbeitsmarkt zu missbrauchen, muss Einhalt geboten
werden.
Bürgerschaftliches Engagement ist längst ein wesentlicher Faktor in vielen Feldern der
Politik. Es ist zu einer Querschnittsaufgabe geworden. So muss es auch im Deutschen
Bundestag verankert werden. Ein Weg dazu ist die Einrichtung eines Vollausschusses
für bürgerschaftliches Engagement in der kommenden Wahlperiode.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– die im Zweiten Engagementbericht aufgeworfenen Fragen intensiv mit den En-
gagierten, ihren Vertretungen und weiteren gesellschaftlichen Akteuren zu disku-
tieren und zielstrebig nach geeigneten Lösungen für die offenen Fragestellungen
zu suchen und entsprechend gesetzlich zu verankern;

– geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Förderung des bürgerschaftlichen En-
gagements dienlich sind. Diese umfassen insbesondere:
1. die Förderung der Wertschätzung von Engagement durch die Gesellschaft

auf allen Ebenen und eine Anerkennungskultur für bürgerschaftlich Enga-
gierte, die Aufwertung des bürgerschaftlichen Engagements durch eine ent-
sprechende institutionelle Verankerung im politischen Raum. Dabei ist der
Tatsache Rechnung zu tragen, dass Engagement inzwischen mehrere Politik-
bereiche berührt und darum als Querschnittsaufgabe verstanden werden
muss. Darum muss insbesondere die Anbindung im politischen Raum über-
dacht werden, zum Beispiel durch die Benennung eines Beauftragten der
Bundesregierung für bürgerschaftliches Engagement;

2. Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches
Engagement durch eine Stärkung der Infrastruktureinrichtungen der Engage-
mentförderung und durch den Abbau rechtlicher Hürden für Organisationen
im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements;

3. das Gemeinnützigkeitsrecht ist so zu ändern, dass die Arbeit kleiner Vereine
erleichtert bzw. weiterhin ermöglicht wird und die politische Willensbildung
durch zivilgesellschaftliche Organisationen den angemessenen Rechtsrah-
men erhält und die entsprechenden Ziele als gemeinnützig anerkannt werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12968

Die Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen ist deutlich zu
erhöhen, insbesondere im Steuerrecht;

4. Auswirkungen der Monetarisierung im bürgerschaftlichen Engagement kri-
tisch beleuchten, auswerten und Schlussfolgerungen für den Umgang mit
Entgelten oder Aufwandsentschädigungen oder -pauschalen für die Zukunft
ziehen;

5. die Daten- und Forschungslage für die Beurteilung der Entwicklung von En-
gagement verbessern und ein entsprechendes Forschungsprogramm aufle-
gen;

6. die verlässliche Ausstattung der Länder und Kommunen mit finanziellen
Mitteln, die es erlauben, dass die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge
vollumfänglich erfüllt werden können;

7. die Förderung von Programmen für die Qualifizierung und Fortbildung bür-
gerschaftlich Engagierter;

8. dafür Sorge tragen, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätig-
keiten nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden und bei der Berech-
nung der individuellen Förderhöhe nach BAföG keine Beachtung finden;

9. die zielgerichtete Förderung von im bürgerschaftlichen Engagement unterre-
präsentierten Gruppen durch die Unterstützung von entsprechenden nied-
rigschwelligen und zielgruppenorientierten Engagementstrukturen und die
Sicherung von Barrierefreiheit;

10. die Überführung des zeitlich begrenzten Sonderprogramms Bundesfreiwilli-
gendienst mit Flüchtlingsbezug in ein unbegrenztes reguläres Programm, das
für alle Freiwilligendienste geöffnet wird, um Geflüchteten und Zugewan-
derten die Möglichkeit zu geben, sich in Deutschland freiwillig zu engagie-
ren;

11. gemeinsam mit den Ländern dafür Sorge tragen, dass die Rahmenbedingun-
gen für die Freiwilligendienste, sowohl für die Freiwilligendienstleistenden
wie auch für die Träger und Einsatzstellen, nach gleichen Rahmenbedingun-
gen organisiert werden können und die Bürokratie abgebaut wird;

12. die Freiwilligendienste künftig inklusiv und niedrigschwellig gestalten;
13. die Arbeitsmarktneutralität bei den Freiwilligendiensten, insbesondere beim

Bundesfreiwilligendienst, konsequent zu beachten;
14. dafür Sorge tragen, dass der Bundesfreiwilligendienst nicht als offenes oder

verdecktes Arbeitsmarktinstrument genutzt wird;
15. Verbesserung der Situation der internationalen Jugendfreiwilligendienste

durch eine unbürokratischere, schnellere und erleichterte Visaerteilung für
ausländische Jugendliche, die in Deutschland einen Freiwilligendienst absol-
vieren wollen;

16. den Erhalt des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) im Rahmen des Pro-
grammes Erasmus+ sicherstellen.

Berlin, den 27. Juni 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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