BT-Drucksache 18/12643

Umschichtung von Mitteln bei den Jobcentern im Jahr 2016

Vom 31. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12643
18. Wahlperiode 31.05.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann,
Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umschichtung von Mitteln bei den Jobcentern im Jahr 2016

Die beiden Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und „Verwaltungskos-
ten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Einzel-
plan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind gegenseitig de-
ckungsfähig. Das bedeutet, dass Mehrausgaben eines Titels zulasten des anderen
Titels ausgeglichen werden können.
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit war jedoch seit Bestehen der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende de facto eine Einbahnstraße. Der tatsächliche Mittelfluss
verlief einseitig von den Förderleistungen zu den Verwaltungskosten. Zuletzt
stimmten SOLL und IST bei den Verwaltungskosten 2010 überein. Seitdem
wuchs die Summe der umgeschichteten Mittel und lag im Jahr 2015 bei einer
dreiviertel Mrd. Euro.
Nach Angabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom Februar 2017
mussten laut vorläufigem Jahresabschluss im Haushaltsjahr 2016 insgesamt rd.
764 Mio. Euro aus dem Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ zur De-
ckung der Verwaltungskosten aufgewendet werden.
Das Jahr 2016 war im Vergleich zu den Vorjahren von verschiedenen Sonderent-
wicklungen gekennzeichnet. So wurden die beiden genannten Haushaltstitel ent-
gegen der ursprünglichen Planung der Bundesregierung wegen der Flüchtlings-
zuwanderung erhöht. Abweichend von der Praxis der Vorjahre entschied die Bun-
desregierung darüber hinaus, sogenannte Ausgabenreste in Höhe von 330 Mio.
Euro bereits zu Jahresbeginn in Gänze den Verwaltungskosten zuzuschlagen. Die
Jobcenter im Abrechnungsverbund West bekamen zudem geleistete Sanierungs-
gelder für die Jahre 2013 bis 2015 zurückerstattet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich im Jahr 2016 die Verwaltungskosten für die Durchführung

der Grundsicherung für Arbeitsuchende entwickelt (bitte analog zur Darstel-
lung der Werte auf Bundestagsdrucksache 18/8956 in absoluten Zahlen als
Soll und Ist des jeweiligen Haushaltsjahres für den Bund, aufgeschlüsselt
nach gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern,
sowie nach Ländern angeben)?

2. Wie haben sich die Verwaltungskosten im Jahr 2016 im Vergleich zu den
beiden Vorjahren entwickelt (bitte absolut und anteilig für den Bund und die
Länder darstellen)?

Drucksache 18/12643 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Wie hoch waren im Jahr 2016 die Verwaltungskosten für die Durchführung
der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ohne den kommunalen Finanzie-
rungsanteil) je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (bitte jeweils unter
Zugrundelegung des Ist für den Bund, die Länder, die gemeinsamen Einrich-
tungen und zugelassenen kommunalen Träger darstellen)?

4. Wie haben sich die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsi-
cherung für Arbeitsuchende (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) je
erwerbsfähigem Leistungsberechtigten seit 2013 entwickelt (bitte für den
Bund jeweils auf Grundlage von Soll und Ist angeben)?

5. In welchem Umfang wurden im Jahr 2016 Mehrausgaben bei den Verwal-
tungskosten über den Etat für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ge-
deckt (bitte analog zur Darstellung der Werte auf Bundestagsdrucksache
18/8956 in absoluten Zahlen und als Anteil am jeweiligen Haushaltsansatz
für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für den Bund, aufgeschlüsselt
nach gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern,
sowie nach Ländern angeben)?

6. Wie hat sich der Umfang der in Frage 5 erfragten Umschichtungen im Jahr
2016 im Vergleich zu den beiden Vorjahren entwickelt (bitte absolut und
anteilig für den Bund und die Länder darstellen)?

7. Wie haben sich die Eingliederungsmittel im Jahr 2016 im Vergleich zu den
beiden Vorjahren entwickelt (bitte jeweils Soll und Ist für den Bund und die
Länder angeben)?

8. Wie hoch waren im Jahr 2016 die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit je
erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (bitte jeweils unter Zugrundelegung
des Ist für den Bund, die Länder, die gemeinsamen Einrichtungen und zuge-
lassenen kommunalen Träger darstellen)?

9. Wie haben sich die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit je erwerbsfähi-
gem Leistungsberechtigten seit 2013 entwickelt (bitte für den Bund jeweils
auf Grundlage von Soll und Ist angeben)?

10. Wie hoch waren während der bisherigen Laufzeit die Verwaltungskosten zur
Umsetzung des ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung langzeitarbeitslo-
ser Leistungsberechtigter sowie des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe
am Arbeitsmarkt“ (bitte den jeweiligen jährlichen Ansatz mit absoluten und
relativen Verwaltungskosten angeben)?

11. Wie hoch war seit 2013 jeweils die Gesamtsumme der Mittel, die aus dem
Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ zur Deckung der Verwal-
tungskosten zur Durchführung der Grundsicherung aufgewendet wurden
(bitte Summe und differenziert nach Umschichtungen in Jobcentern sowie
nach Bundesprogrammen usw. darstellen)?

12. Wie hat sich von 2014 bis 2016 die personelle Besetzung der Jobcenter je-
weils im Bereich der Leistungsabwicklung sowie der aktiven Arbeitsförde-
rung (U25 und Ü25) entwickelt (bitte ausgehend vom Wert aus dem Jahr
2014 die jährliche Entwicklung absolut und relativ für den Bund, aufge-
schlüsselt nach gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen
Trägern, sowie nach Ländern darstellen)?

13. Welche Betreuungsschlüssel werden aktuell in den verschiedenen Bereichen
der Jobcenter (Markt und Integration U25, Ü25 sowie Leistungsbearbeitung)
erreicht, und welche Betreuungsschlüssel würden aktuell erreicht, wenn
nicht der gleitende Jahresdurchschnitt nach dreimonatiger Wartezeit, son-
dern der aktuelle Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten U25 und
Ü25 sowie der Bedarfsgemeinschaften zugrunde gelegt würde (bitte Stand
Ende 2016 sowie aktuell darlegen)?

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14. Wie viele flüchtlingsinduzierte zusätzliche Stellen wurden von 2015 bis

2017 jeweils in den Jobcentern geschaffen und besetzt, und wie viele davon
sind jeweils unbefristet bzw. befristet (bitte für die einzelnen Jahre angeben
und bei den befristeten Stellen zusätzlich mit oder ohne Sachgrund ange-
ben)?

15. In welchem Umfang konnte der personelle Zuwachs im Jahr 2016 aus dem
flüchtlingsinduzierten Aufwuchs des Titels „Verwaltungskosten für die
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Haushaltsjahr
2016 finanziert werden, und in welchem Umfang haben sich die dem Haus-
haltsbeschluss zugrunde gelegten Zugangs- und Verbleibszahlen von Flücht-
lingen für das Jahr 2016 realisiert (bitte quartalsweise für das Jahr 2016 an-
geben)?

16. Wie hoch war der Anteil der befristeten Beschäftigten in den Jobcentern, und
wie war die Übernahmequote befristeter Beschäftigter in den Jahren 2013 bis
2016 (bitte auch differenziert nach Bundesländern und Jobcentern angeben)?

17. Wie hoch ist der Anteil der sachgrundlosen Befristungen an allen Befristun-
gen in den Jobcentern, und wie hoch ist der personelle Aufwand für die Ein-
arbeitung der befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

Berlin, den 30. Mai 2017

Kathrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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