BT-Drucksache 18/11204

zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksachen 18/8803, 18/10762 - Soziale Lage und Absicherung von Solo-Selbstständigen

Vom 14. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11204
18. Wahlperiode 14.02.2017
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald,
Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Katja Kipping, Norbert
Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Harald
Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Pia
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Herbert Behrens,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksachen 18/8803, 18/10762 –

Soziale Lage und Absicherung von Solo-Selbstständigen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Anzahl der Selbstständigen ist in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Da-
runter befinden sich zunehmend Solo-Selbstständige. Mehr als die Hälfte aller Selbst-
ständigen beschäftigen mittlerweile keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter. Im Jahr
2015 gab es knapp 4,2 Millionen Selbstständige in Deutschland. Davon waren 2,3 Mil-
lionen Solo-Selbstständige, d. h. etwas mehr als die Hälfte. Insbesondere der Anteil
der selbstständigen Frauen ist in den letzten Jahren gestiegen. Frauen arbeiten zu zwei
Dritteln als Solo-Selbstständige, bei den Männern sind es 50 Prozent. Dies hat Konse-
quenzen für das erzielte Einkommen und die spätere Rente der Betroffenen.
Die selbstständige Tätigkeit ist oft keineswegs frei gewählt, sondern dem Abbau sozi-
alversicherungspflichtiger Beschäftigung, einer flexibilisierten Personalpolitik und der
über einen gewissen Zeitraum stark geförderten Existenzgründung bei Arbeitslosen –
den sogenannten Ich-AGs – geschuldet. Der Missbrauch von Werkverträgen und von
Scheinselbstständigkeit nimmt zu. Nach Schätzungen des IAB gelten je nach Krite-
rium zwischen 235.000 und 436.000 Erwerbstätige als scheinselbstständig (vgl. IAB
Kurzbericht 1/2017). Unternehmen entziehen sich dadurch ihrer arbeitsrechtlichen und
sozialpolitischen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Sie wälzen das unternehmerische und vor allem auch die sozialen Risiken auf die
Scheinselbstständigen über.

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Als selbstständig gilt, wer das unternehmerische Risiko trägt und seine Arbeit ausübt
ohne weisungsgebunden oder in einen Betrieb eingebunden zu sein. Selbstständigkeit
ist eine zunehmend heterogene Beschäftigungskategorie mit einer weiten Spannbreite
von Branchen und Berufsfeldern: Die neuen Selbstständigen sind IT-Expertinnen und
-experten, Unternehmensberaterinnen und -berater, Clickworker, aber auch im Hand-
werk, in Kurierdiensten oder in der häuslichen Pflege tätig.
Im Kontext der Debatten zu „Digitalisierung“ und „Arbeiten 4.0“ wird vielfach eine
deutliche Zunahme selbstständiger Beschäftigungsformen prognostiziert. So gibt es
kaum einen Bereich, in dem nicht mindestens eine, häufig sogar eine Vielzahl digitaler
Plattformen dezentral Dienste oder Produkte bereitstellen. Die Plattformen ermögli-
chen auch Privatanbietern eine niedrige Markteintrittshürde. Meist treten Plattformen
in Form eines eigenständigen Anbieters auf, organisieren aber technisch gesehen nur
die – zum Teil anonyme – Vermittlung zwischen Anbietenden und Kundinnen und
Kunden. In den digitalen Geschäftsmodellen der Sharing- und Plattform-Ökonomie
arbeiten die einzelnen häufig selbstständig und tragen damit die sozialen Risiken al-
lein. Die Plattformbetreibenden erzielen dagegen oft erhebliche Gewinne, nicht zu-
letzt, weil sie sich ihrer sozialen Verantwortung für die vermittelten Arbeitenden ent-
ziehen.
Selbstständigkeit, vor allem Solo-Selbstständigkeit ist keineswegs mit einem guten
Einkommen gleichzusetzen. Im Gegenteil, die soziale Lage der Selbstständigen ist
sehr heterogen. Ein nennenswerter Anteil der Solo-Selbstständigen lebt unter prekären
Bedingungen. Fehlende Sicherheit charakterisiert die soziale Lage vieler Selbstständi-
gen, insbesondere vieler Solo-Selbstständiger. Exemplarisch deutlich wird dies im Be-
reich der Kreativwirtschaft.
Bei den klassischen Selbstständigen haben sich teilweise Institutionen und Verordnun-
gen (etwa: Kammern, Honorarordnungen, berufsständische Versorgungswerke) ent-
wickelt, die einen ruinösen Preiswettbewerb verhindern und ein Stück soziale Sicher-
heit organisieren. Viele der neuen Selbstständigen verfügen über keinerlei Sicherheit:
Sie erzielen ihren Erwerb wie abhängig Beschäftigte aus dem Verkauf ihrer Arbeits-
kraft auf weitgehend ungeregelten Märkten, haben kaum Betriebskapital und sind nicht
oder nur unzureichend gegen soziale Risiken abgesichert.
Gerade bei den Solo-Selbstständigen gibt es viele, die nur geringe Einkommen erzie-
len. Die Große Anfrage offenbart die finanziell prekäre Lage: Mit 667.000 Solo-
Selbstständigen verfügen fast 30 Prozent aller Solo-Selbstständigen über ein persönli-
ches Einkommen von bis zu 1.100 Euro. Der Bundesregierung sind diese Fakten be-
kannt. Einen politischen Handlungsbedarf zur Stabilisierung oder strukturellen Ver-
besserung der prekären Einkommenslage von Selbstständigen sieht die Bundesregie-
rung ausdrücklich nicht.
Auch in Bezug auf die soziale Absicherung zeigen die Antworten auf die Große An-
frage zentrale Defizite für Selbstständige. Das System der sozialen Sicherung in
Deutschland baut auf dem Lohnverhältnis auf. Im Kern wird das Risiko der abhängig
Beschäftigten, den Lohn zu verlieren und dadurch mittellos zu werden, abgesichert.
Selbstständige galten demgegenüber traditionell als nicht schutzbedürftig. Diese Sicht-
weise ist heute aus verschiedenen Gründen nicht mehr zeitgemäß und muss überwun-
den werden:
Auch viele Selbstständige verkaufen ihre Arbeitskraft und müssen in gleichberechtig-
ter Weise gegen soziale Risiken geschützt werden. Ebenso ist der Zugang zu sozialen
Dienstleistungen zu organisieren. Es ist ein Gebot der Solidarität und des Sozialstaats,
dass auch Selbstständige in einer gleichwertigen Art und Weise in die sozialen Siche-
rungssysteme einbezogen werden. Alle Einkommen und Einkommensarten müssen
gleichermaßen zur Finanzierung von Gesundheit und Pflege herangezogen werden.
Bei der Alterssicherung müssen alle Erwerbstätigen einbezogen werden. Die Beiträge

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können so bezahlbar bleiben. Die Einbeziehung von Selbstständigen in die Sicherungs-
systeme muss verknüpft werden mit der solidarischen Weiterentwicklung der Leistun-
gen. Ein universeller, solidarischer und leistungsfähiger Sozialstaat ist für alle und da-
mit auch für Selbstständige attraktiv.
Die fehlende und/oder unzureichende Vorsorge für das Alter ist aktuell das dringendste
Problem bei der sozialen Sicherung. Der Blick in die Antworten auf die Große Anfrage
zeigt, dass von 4,2 Millionen Selbstständigen (2014) nur ein kleiner Teil obligatorisch
in Alterssicherungssysteme eingebunden ist. Nur 280.000 sind obligatorisch versichert
in der gesetzlichen Rentenversicherung, denn nur für wenige Berufsgruppen sowie für
Selbstständige mit nur einem Auftraggeber besteht eine Versicherungspflicht.
Über die Künstlersozialkasse sind etwa 180.000 Künstlerinnen und Publizisten versi-
cherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Auf
der Grundlage des Künstlersozialversicherungsgesetzes erhalten selbstständige Künst-
ler/innen und Publizist/innen einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversi-
cherung wie abhängig Beschäftigte. Sie müssen dafür nur die Hälfte der jeweils fälli-
gen Beiträge aus eigener Tasche bezahlen. Die andere Hälfte zahlen die Verwerter und
Auftraggeber über die Künstlersozialabgabe und der Staat. Trotz steigender Versicher-
tenzahlen wurde 1999 der Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung von 25 auf
20 Prozent gekürzt.
In weiteren Systemen (Alterssicherung für Landwirte, berufsständische Versorgungs-
werke) sind die selbstständigen Landwirte und Angehörigen der Freien Berufe einbe-
zogen. Der größte Teil der Selbstständigen unterliegt dagegen keiner Versicherungs-
pflicht: Das sind aktuell rund 3 Millionen Personen. Diese Sicherungslücke wird – wie
die Antworten auf die Große Anfrage dokumentiert – auch bei den meisten Selbststän-
digen nicht kompensiert durch private Vorsorge. Altersarmut ist damit vorprogram-
miert bei vielen (Solo-)Selbstständigen.
Bereits heute zeigt sich, dass Altersarmut unter ehemaligen Selbstständigen weit ver-
breitet ist. Fast die Hälfte der ehemaligen Selbstständigen verfügt im Alter lediglich
über ein Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro, während es bei Arbeitern und Ange-
stellten nur gut ein Drittel ist. Hier besteht offenkundig ein dringender Handlungsbe-
darf.
Große Probleme gibt es im Bereich der Absicherung bei Krankheit und Pflege. Selbst-
ständige sind im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten nicht pflichtversichert und müs-
sen sich daher selbst um einen Versicherungsschutz kümmern. Insbesondere gering-
verdienende Selbstständige finden daher oft keine bezahlbare Versicherung. In der
freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung sind Mindestbeiträge zu zahlen, die
keinen Bezug zu dem tatsächlich erzielten Einkommen haben. Grundsätzlich wird das
zu verbeitragende Einkommen auf die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze festge-
setzt (4.350 Euro), bei Nachweis geringerer Einnahmen auf mindestens 2.231,25 Euro
und wenn noch niedrigere Einnahmen und eine Überprüfung der wirtschaftlichen Ver-
hältnisse in der Bedarfsgemeinschaft vorgenommen werden, werden 1.487,50 Euro
festgesetzt. Folge sind Beitragssätze, die teils 30 Prozent und mehr des Einkommens
ausmachen, was wiederum zu Beitragsschulden und bei 77.000 oder 6 Prozent der
Selbstständigen zum Ruhen der Leistungen, also zu einer Minimalversorgung führt.
Selbst der GKV-Spitzenverband geht gemäß der Antwort zu Frage 67 davon aus, dass
viele hauptberuflich Selbstständige Beiträge auf Basis einer Mindestbemessungs-
grundlage zahlen, „bei denen anzunehmen ist, dass ihr Einkommen darunter liegt“.
Das Solidarprinzip wird hier auf den Kopf gestellt.
Die Antworten zeigen auch, dass Selbstständige mit niedrigerem Einkommen eher ge-
setzlich, Selbstständige mit höherem Einkommen eher privat krankenversichert sind.
Aber auch diese können offenbar oft die geforderten Beiträge nicht zahlen. Ende 2015
waren bereits 115.800 Menschen wegen Beitragsrückständen im erst 2014 geschaffe-

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nen Notlagentarif der privaten Krankenversicherung, 60 Prozent von ihnen schon län-
ger als ein Jahr. Der größte Teil davon dürften Selbstständige sein. Auch sie erhalten
nur Leistungen bei akuten Krankheiten, Schmerzen und Schwangerschaft. Aus dem
Einkommensprekariat wird so auch ein Gesundheitsprekariat.
Nur vergleichsweise wenige Selbstständige sind in der Arbeitslosenversicherung ge-
gen Erwerbslosigkeit abgesichert. Die Zugänge sind auf Personen begrenzt, die sich
nach einer abhängigen Beschäftigung selbstständig machen. Selbstständige, die er-
werbslos werden, weil sie keine Aufträge mehr haben, fallen zumeist direkt in das
Hartz-IV-System. Bei zahlreichen Selbstständigen sind die Einkommen so gering,
dass sie auf ergänzende Arbeitslosengeld-II-Leistungen angewiesen sind. Deren Zahl
ist von 67.245 im Jahr 2007 auf 117.277 im Jahr 2015 angestiegen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

ein Maßnahmenpaket sowie die entsprechenden Gesetzentwürfe vorzulegen, um
Scheinselbstständigkeit oder Scheinwerkverträge zu verhindern, die Einkommen von
prekären Selbstständigen zu stabilisieren und zu erhöhen und die sozialstaatlichen Si-
cherungssysteme in einer angemessenen Art und Weise für die Selbstständigen zu öff-
nen.
1. Die Abwälzung der unternehmerischen und der sozialen Risiken durch Schein-

werkverträge sowie Scheinselbstständigkeit ist durch geeignete Maßnahmen zu
verhindern. Missbräuchliche Nutzung durch Arbeitgeber ist konsequent zu ver-
folgen.

2. Plattformen, die gewerblich Selbstständige vermitteln, und ihre Auftraggeber
werden an der Finanzierung der sozialen Sicherung der vermittelten Selbststän-
digen beteiligt.

3. Die Bundesregierung legt dem Bundestag eine Analyse vor, wie dem ruinösen
Preiswettbewerb für Selbstständige entgegen gewirkt werden kann und wie durch
gesetzliche, tarifliche oder sonstige Maßnahmen Rahmenbedingungen geschaf-
fen werden können, damit Selbstständige mit ihrer jeweiligen Tätigkeit ein aus-
kömmliches Erwerbseinkommen erwirtschaften können. Verschiedene bereits
bestehende Instrumente (etwa: Gebühren- und Honorarordnungen oder Tarifver-
träge für arbeitnehmerähnliche Selbstständige) sollen dafür evaluiert und auf die
Möglichkeit ihrer Ausweitung geprüft werden. Die Möglichkeiten zur Einfüh-
rung eines gesetzlichen Mindesthonorars sollen geprüft werden.

4. In einem ersten Schritt auf dem Weg zu einer Erwerbstätigenversicherung werden
alle bisher nicht in einem obligatorischen Altersvorsorgesystem abgesicherten
Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Die Beiträge
dieser Personen werden nach deren tatsächlichen Einkommen gestaltet. Selbst-
ständige erhalten die Möglichkeit, die Beiträge an ihre wirtschaftliche Leistungs-
fähigkeit anzupassen. Zum einen werden Beitragserleichterungen in den ersten
Jahren der versicherungspflichtigen Selbstständigkeit entsprechend der Regelun-
gen zur Pflichtversicherung im Handwerk ermöglicht (für die ersten drei Kalen-
derjahre nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit kann der halbe Regelbei-
trag gezahlt werden). Zum anderen ist eine Minderung der Beitragslasten vorzu-
sehen, wenn es wirtschaftlich nicht gut läuft. Dazu ist auf Antrag eine Reduzie-
rung auf den Mindestbeitrag von 84,15 Euro (2017) zu ermöglichen, sofern das
Einkommen nach dem letzten Einkommensbescheid unter 17.850 Euro (2017)
liegt.

5. Die Bundesregierung legt ein Konzept vor, wonach als erster Schritt hin zu einer
solidarischen Gesundheitsversicherung zumindest alle Solo-Selbstständigen in
der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden. Dabei werden

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11204

Mindestbemessungsgrenzen ersatzlos abgeschafft und das tatsächliche Einkom-
men zur Beitragsbemessung herangezogen. Als Sofortmaßnahme werden die
Mindestbemessungsgrenzen für Selbstständige auf die Geringfügigkeitsgrenze
(450 Euro) herabgesetzt.

6. Selbstständigen wird auf Antrag der Zugang zur gesetzlichen Arbeitslosenversi-
cherung eröffnet. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung orientieren sich an den
tatsächlichen Einkommen.

7. Der Zugang zur Künstlersozialversicherung darf nicht durch restriktive Maßnah-
men eingeschränkt werden. Am offenen Rechtsbegriff für Künstlerinnen und
Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten wird festgehalten. Der Spielraum
zur Aufnahme von Versicherten aus dem künstlerischen und publizistischen Be-
reich ist auszuschöpfen. Die Höhe der Künstlersozialabgabe der Verwerter muss
sich an den notwendigen Mitteln für den Zuschuss für nach KSVG Versiche-
rungspflichtige bemessen. Den Bundeszuschuss kurzfristig auf das Niveau von
vor 1999, also auf 25 Prozent, zu erhöhen.

Berlin, den 14. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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