BT-Drucksache 18/1074

Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland

Vom 4. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1074
18. Wahlperiode 04.04.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock,
Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Dieter Janecek, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick,
Dr. Julia Verlinden, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland

Die CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die
Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland verändern zu wollen.
Konkret wird ein Venture-Capital-Gesetz angekündigt mit dem Ziel, Deutsch-
land als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiv zu ma-
chen. Zudem sollen Investitionen in junge (Wachstums-)-Unternehmen attrakti-
ver gemacht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Beteiligungsin-

vestitionen insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen verbessern?
2. Hält die Bundesregierung die steuerliche Transparenz von Venture-Capital-

Fonds für ein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Wettbewerbsfähig-
keit des deutschen Venture Capital-Marktes beim Einwerben von Mitteln?

3. Welche rechtlichen und steuerlichen Änderungen der Rahmenbedingungen
für Wagniskapital plant die Bundesregierung, und welchen Zeitplan verfolgt
sie für das im Koalitionsvertrag angekündigte Venture-Capital-Gesetz?

4. Welche Regulierungen plant die Bundesregierung für den Bereich des
Crowdfundings, und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?

5. Wie viel Risikokapital steht nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutsch-
land zur Verfügung, und ist dies nach Einschätzung der Bundesregierung aus-
reichend?

6. Sieht die Bundesregierung bei der Versorgung mit Risikokapital ein Markt-
versagen, und wenn ja, wodurch ist dieses Marktversagen nach Auffassung
der Bundesregierung verursacht?

7. Sieht die Bundesregierung es wegen eines Marktversagens oder aufgrund an-
derer Gründe als gerechtfertigt an, wenn ein größerer Teil des Risikos von der
öffentlichen Hand übernommen wird als vom Gewinn?

8. Wie viel Risikokapital steht nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen
Ländern der Europäischen Union zur Verfügung, und welche Ursachen sieht
die Bundesregierung für einen unterschiedlichen Zugang zum Risikokapital
in der Europäischen Union?

9. Wie verteilt sich die Verfügbarkeit von Risikokapital auf die verschiedenen
Finanzierungsphasen von jungen Unternehmen – Seed Stage, Early Sage,
Later Stage?

Drucksache 18/1074 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Ren-
dite eines europäischen Venture-Capital-Fonds (bitte nach Ländern des
Fondssitzes bzw. Zielland der Investitionen und Jahr des Fondsstartes auf-
schlüsseln)?

11. Sieht die Bundesregierung in Deutschland eine mangelnde Risikobereit-
schaft der Kapitalgeber, in junge innovative Unternehmen zu investieren,
wie differenziert sich dies nach Branchen, und wenn ja, welche Gründe
sieht die Bundesregierung hierfür?

12. Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wichtigsten Risikokapital-
geber für junge Unternehmen in Deutschland (bitte nach Inland und Aus-
land aufschlüsseln)?

13. Welche Änderungen plant die Bundesregierung im Bereich der Venture-
Capital-Fonds, und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsatzsteuerpflicht für Fonds-
managementleistungen, und hält es die Bundesregierung für sinnvoll, diese
abzuschaffen?

15. Hält die Bundesregierung eine Modifizierung der Mantelkaufregelung
(§ 8c des Körperschaftsteuergesetzes – KStG), Verlustvorträge im Falle von
Wagniskapital zuzulassen, für sinnvoll, und wie hoch wären die Steuermin-
dereinnahmen einer solchen Änderung?

16. Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung eine Ausnahme für Wagnis-
kapital analog der Sanierungsklausel europarechtskonform, und unter
welchen Bedingungen?

17. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung einen Bedarf für eine
Steuerstundung von Veräußerungsgewinnen?

18. An welche Bedingungen wäre eine solche Stundung zu knüpfen, und wel-
che Steuermindereinnahmen wären daraus zu erwarten?

19. Wie lautet die erste Bilanz der Bundesregierung zu dem am 15. Mai 2013
gestarteten Programm des Wagniskapitalzuschusses?

20. Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Veränderung des Wagnis-
kapitalzuschusses, und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?

21. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Befreiung von Ertragsteuern auf
den Wagniskapitalzuschuss für eine sinnvolle Maßnahme?

22. Welche Förder- und Finanzierungsinstrumente für Wagniskapital gibt es auf
Bundes- bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auf Länder- bzw. EU-
Ebene, wie beurteilt die Bundesregierung diese auf ihre Wirkung und Kom-
patibilität, und sieht die Bundesregierung hier Anpassungsbedarf?

23. Wie bewertet die Bundesregierung die teilweise Steuerbefreiung für das so-
genannte carried interest in § 3 Nummer 40a des Einkommensteuergesetzes,
und plant sie hier eine Abschaffung oder Änderung dieser Vorschrift?

24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrates (Bundesrats-
drucksachen 684/12 und 92/14) zur steuerlichen Behandlung von carried
interest, und wenn nein, warum nicht?

25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Effektivi-
tät und der Effizienz der Steuervergünstigung für carried interest im Hin-
blick auf die bessere Verfügbarkeit von Wagniskapital vor, und wie schätzt
die Bundesregierung die Wirkung des Instruments für diesen Zweck ein?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1074
26. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung für die Steuervergünstigung
des carried interest, analog der von der Bundesregierung in der letzten
Wahlperiode veranlassten Prüfungen von mehreren Steuervergünstigungen
durch Wirtschaftsforschungsinstitute (ZEW Mannheim, FiFo Köln, Copen-
hagen Economics), und wenn nein, warum nicht?

27. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, junge, forschungsinten-
sive Unternehmen direkt zu fördern?

28. Inwiefern plant die Bundesregierung die Einführung einer steuerlichen For-
schungsförderung?

Berlin, den 4. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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