BT-Drucksache 18/10697

Abschaffung der Zeitumstellung

Vom 16. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10697
18. Wahlperiode 16.12.2016
Antrag
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder,
Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus,
Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch,
Thomas Lutze, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der
Fraktion DIE LINKE.

Abschaffung der Zeitumstellung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die EU-Richtlinie 2000/84/EG regelt für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich die Nut-
zung einer Winter- und einer Sommerzeit. Diese Regelung ist auf unbegrenzte Dauer
festgelegt. Unabhängig davon, in welcher Zeitzone sich ein EU-Mitgliedstaat befindet,
müssen gemäß der Richtlinie alle Staaten zur selben Zeit die Uhren vor- bzw. zurück-
stellen. Die Vorstellung der Standardzeit um eine Stunde in den Sommermonaten
wurde 1973 während der Jahre der Ölkrise in etlichen europäischen Ländern einge-
führt, um durch die Verlegung des Tageslichts weiter in den Abend hinein Beleuch-
tungsenergie einsparen zu können.
Laut Analyse des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag
(TAB) ist dieser Einspareffekt heute nach Studienlage nicht oder allenfalls nur noch
marginal nachweisbar. Die EU-Kommission sieht bezüglich einer Änderung dieser
Regelung keinen Handlungsbedarf; nicht zuletzt, da aus den Mitgliedstaaten keine ent-
sprechenden Bedenken geäußert werden.
Das TAB macht in seinem Bericht „Bilanz der Sommerzeit“ gleichwohl auf Anzeichen
aufmerksam, nach denen die Zeitumstellung gerade im Frühjahr für Menschen mit
mehr Anpassungsschwierigkeiten durch einen geänderten Tagesrhythmus verbunden
ist als noch vor wenigen Jahren angenommen und somit Auswirkungen auf die Ge-
sundheit haben kann. Das gilt ebenso für sämtliche Tiere, die soziokulturell mit den
Tagesrhythmen der Menschen verbunden sind.
Jeweils an den Tagen der Zeitumstellung gibt es eine wiederkehrende öffentliche und
soziale Resonanz auf das Verstellen der Uhrzeit. Seit Beginn der digitalen Aufarbei-
tung von Petitionen im Jahre 1999 wurden 1028 Petitionen zur Zeitumstellung an den
Bundestag gestellt, 594 davon allein seit Beginn der 18.Wahlperiode. Dies deutet auf
einen breiten gesellschaftlichen Wunsch nach Abschaffung der Zeitumstellung hin.
Es gibt kaum Anhaltspunkte, nach denen die Zeitumstellung an sich heute noch nutz-
bringend ist. Hingegen gibt es Anzeichen dafür, dass die Sommerzeit (UTC+2) Vor-
teile gegenüber der in Deutschland in den Wintermonaten verwendeten und astrono-

Drucksache 18/10697 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
misch zutreffenden Standardzeit (Mitteleuropäische Zeit/MEZ, UTC+1) hat. Die Ver-
schiebung der Uhrzeit vom astronomischen Mittel um eine Stunde nach vorn entspricht
demnach eher den in die zweite Tageshälfte hinein verschobenen Aktivphasen der so-
ziokulturell geprägten Tagesrhythmen des größten Teils der Bevölkerung.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. der EU-Kommission mitzuteilen, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Ab-
schaffung der EU-weiten verpflichtenden Zeitumstellung wünscht;

2. sich auf EU-Ebene für eine Abschaffung der verpflichtenden Zeitumstellung zur
Regelung der Sommerzeit einzusetzen;

3. nach Abschaffung der verpflichtenden Zeitumstellung die dauerhafte Beibehal-
tung bzw. Einführung der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ, UTC+2) für
die Bundesrepublik Deutschland umzusetzen.

Berlin, den 13. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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