BT-Drucksache 18/10303

Rentenpaket 2.0 - Pläne der Bundesregierung zum Thema Alterssicherung

Vom 9. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10303
18. Wahlperiode 09.11.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Ekin Deligöz,
Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Dr. Gerhard Schick und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rentenpaket 2.0 – Pläne der Bundesregierung zum Thema Alterssicherung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit Vorschläge
zum Thema Alterssicherung, die gegebenenfalls noch in dieser Wahlperiode um-
gesetzt werden sollen. Die Themenpalette ist breit und geht vom Rentenniveau
bzw. Beitragssatz über die Betriebs- und Riesterrente sowie die Erwerbsminde-
rungs-, Lebensleistungs- und „Mütterrente“ bis hin zur Renteneinheit und dem
Einbezug Selbständiger in die gesetzliche Rentenversicherung. Ein gemeinsamer
Kompass der Großen Koalition ist nach Auffassung der Fragesteller kaum er-
kennbar, obwohl doch gerade in der Alterssicherungspolitik Nachhaltigkeit, Ver-
trauen und Verlässlichkeit so wichtig sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Zusätzliche Vorsorge
1. Soll die geplante Erhöhung der Riester-Grundzulage von 154 Euro auf

165 Euro allen bestehenden Verträgen zugutekommen oder gilt die Erhö-
hung nur für Neuverträge?

2. Zu welchen Mehrausgaben führt die geplante Erhöhung bis zum Jahr 2030?
3. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit

bei nicht tarifgebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, und wie viele
Unternehmen sind nicht tarifgebunden?

4. Inwieweit sieht die Bundesregierung vor, die geplante Reform der betriebli-
chen Altersversorgung über Neuregelungen zur Vereinfachung von Allge-
meinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen zu flankieren?

5. Inwiefern gilt der vorgesehene Wegfall einer Leistungsgarantie („pay and
forget“) bei der Betriebsrente auch für nicht tarifgebundene Unternehmen?

6. Wie hoch sind die erwarteten Mehrausgaben des Bundes, wenn es künftig
bei der Grundsicherung im Alter einen Freibetrag für die Betriebs- und Ries-
terrente in Höhe von bis zu 200 Euro gibt?

Drucksache 18/10303 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Sieht die Bundesregierung auch Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter
vor, wenn freiwillige Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung getä-
tigt werden?
Wenn nein, wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung in diesem Zusam-
menhang eine Ungleichbehandlung zwischen freiwilligen Beiträgen zur ge-
setzlichen Rentenversicherung einerseits und Beiträgen für die Betriebs- und
Riesterrente andererseits gerechtfertigt werden?

8. Wie hoch sind nach Berechnungen der Bundesregierung die erwarteten
Mehrausgaben in den Jahren bis zum Jahr 2030, wenn Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung in Zukunft einen
steuerfinanzierten Zuschuss in Höhe von 30 Prozent erhalten, insofern sie
selbst für Geringverdienerinnen und Geringverdiener einen Beitrag von 240
bis 480 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten einzahlen?

9. Inwiefern, etwa über tarifvertragliche Regelungen oder gesetzliche Vorga-
ben, sieht die Bundesregierung vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
künftig zu einem Betriebsrentenangebot an ihre Beschäftigten verpflichtet
werden?

10. Unter welchen Rahmenbedingungen sollen nach den Planungen der Bundes-
regierung im Kontext von tarifvertraglichen Regelungen zur Vereinbarung
einer „Zielrente“ innerhalb der betrieblichen Altersversorgung die Progno-
sen zu den Leistungen in der Auszahlungsphase erarbeitet werden, und auf
welchem Wege und mithilfe welcher Institution, etwa der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, ist die Aufsicht zu gewährleisten?

11. Wie viele Personen wären nach Kenntnis der Bundesregierung nach heuti-
gem Stand von einer Regelung betroffen, nach der diejenigen, die eine Ries-
terrente mit einer betrieblichen Altersversorgung kombinieren, in der Leis-
tungsphase auf die Bezüge künftig lediglich noch den hälftigen Beitrag zur
Kranken- und zur Pflegeversicherung zu zahlen haben?

Erwerbsminderungs-, Lebensleistungs- und „Mütterrente“
12. Welche fünf Modelle einer Lebensleistungsrente wurden vom Bundesminis-

terium für Arbeit und Soziales gerechnet, und was waren die jeweiligen Er-
gebnisse (Berliner Zeitung vom 1. November 2016 „Rentenreform noch vor
der Bundestagswahl“)?

13. Welche Art von Höherwertung gab es schon einmal für Geringverdienende
im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, und aus welchem Grund
wurde diese Höherwertung abgeschafft?

14. Wer profitierte in welchem Maß von dieser Höherwertung, und wie hoch
sind die jahresdurchschnittlichen Ausgaben dieser Höherwertung?

15. Welche weiteren Schritte zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
sind denkbar?

16. Wie hoch wären die jährlichen Mehrausgaben für einen dritten Entgeltpunkt
bei der sog. Mütterrente, und bis zu welchem Jahr wären diese Ausgaben
anzunehmen?

Bürgerversicherung
17. Wie hoch sind die durchschnittlichen Sozialversicherungsbeiträge von Selb-

ständigen, die bisher nicht obligatorisch in die gesetzliche Rentenversiche-
rung einzahlen, und wie hoch sind die jeweiligen Beiträge zu den jeweiligen
Zweigen der Sozialversicherung?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10303

18. Wie hoch sind jeweils die jährlichen Ausgaben des Bundes und der Bundes-

länder für die Altersvorsorge ihrer Beamten?

Berlin, den 8. November 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.