BT-Drucksache 18/10240

Parlaments- statt Ministererlaubnis im Kartellrecht

Vom 9. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10240
18. Wahlperiode 09.11.2016
Antrag
der Abgeordneten Michael Schlecht, Klaus Ernst, Karin Binder, Susanna
Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle,
Dr. Petra Sitte, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Parlaments- statt Ministererlaubnis im Kartellrecht

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Kartellrecht sieht zu Recht neben der Beurteilung und ggf. dem Verbot von Zu-
sammenschlüssen durch die Kartellbehörden die Möglichkeit der politischen Überprü-
fung dieser Entscheidung vor. Dies ist notwendig, da das Bundeskartellamt bei seinen
Beschlüssen keine Gemeinwohlinteressen wie Beschäftigungssicherung oder Verbrau-
cherschutz berücksichtigt. Das Verfahren um den Zusammenschluss von Kaiser‘s Ten-
gelmann und Edeka hat einmal mehr verdeutlicht, dass die jetzige Ministererlaubnis
der politischen Tragweite von Großfusionen nicht gerecht wird. Die Abwägung von
überragenden öffentlichen Interessen bzw. gesamtwirtschaftlichen Vorteilen gegen die
Zunahme bzw. Entstehung von Marktbeherrschung darf nicht allein der Person des
Wirtschaftsministers überlassen werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem
1. eine Parlamentserlaubnis statt der Ministererlaubnis im Gesetz gegen Wettbe-

werbsbeschränkungen mit der Maßgabe geregelt wird, dass, wenn ein Antrag auf
Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie gestellt wird, dieser einen Beschluss-
antrag vorbereitet und dem Parlament unterbreitet. Das Parlament berät, ändert
gegebenenfalls und beschließt diesen Antrag;

2. ein im Rahmen der Parlamentserlaubnis zu berücksichtigendes überragendes In-
teresse der Allgemeinheit definiert wird, insbesondere durch Berücksichtigung
von Tarifbindung und/oder Betriebsratsstrukturen, des Erhalts von Arbeitsplät-
zen, auch in der gesamten Liefer- und Produktionskette, Verbraucherschutzbe-
lange, Versorgungssicherheit und Angebotssicherheit insgesamt und insbeson-
dere im ländlichen Raum.

Berlin, den 8. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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