BT-Drucksache 18/1004

Verbliebene Anpassung der steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

Vom 19. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1004
18. Wahlperiode 19.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Harald Petzold (Havelland),
Richard Pitterle, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Dr. Axel Troost
und der Fraktion DIE LINKE.

Verbliebene Anpassung der steuerlichen Gleichstellung von
Lebenspartnerschaften

Infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde in der 17. Le-
gislaturperiode eine Gleichstellung zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften
im Einkommensteuergesetz (EStG) mit der Einfügung des § 2 Absatz 8 EStG
umgesetzt. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Rege-
lungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2014
(Bundestagsdrucksache 18/1306) beabsichtigt die Bundesregierung, den ver-
bliebenen Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebens-
partnerinnen und Lebenspartnern umzusetzen. Trotz bereits vollzogener Gleich-
stellung im EStG bestehen derzeit im Bereich des elektronischen Verfahrens zur
Lohnsteuererhebung Probleme, sodass eine automatisierte Bearbeitung im Be-
steuerungsprozess nicht in vollem Umfang möglich ist. Lebenspartnerinnen und
Lebenspartner befürchten, dass dadurch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über
die sexuelle Orientierung der Steuerpflichtigen Kenntnis erlangen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung nach der Neufassung

des Bevölkerungsstatistikgesetzes über den Bestand an eingetragenen Le-
benspartnerschaften seit Einführung des Rechtsinstituts (bitte differenziert
nach Jahren und Bundesländern angeben)?

2. Inwieweit kann nach Ansicht der Bundesregierung durch die Umsetzung des
Gesetzentwurfs zur Anpassung steuerlichen Regelungen an die Rechtspre-
chung des Bundesverfassungsgerichts (Bundestagsdrucksache 18/1306) die
vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der
Ehe im Bereich der Steuergesetzte erfüllt werden (bitte mit Begründung und
gegebenenfalls Darstellung, in welchen Bereichen noch Anpassungsbedarf
besteht)?

3. Warum wird im Gesetzentwurf der § 52 Absatz 2 Nummer 19 der Abgaben-
ordnung (AO), der im Rahmen der Definition von gemeinnützigen Zwecken
auf die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie abstellt, nicht um die
Förderung des Schutzes der Lebenspartnerschaft erweitert?

Drucksache 18/1004 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Welche fiskalischen Auswirkungen (volle Jahreswirkung) würden sich er-
geben, wenn § 52 Absatz 2 Nummer 19 AO um die Förderung des Schutzes
der Lebenspartnerschaft erweitert würde (bitte differenziert nach Steuerar-
ten und Steuergläubiger angeben)?

5. Warum sieht Artikel 4 des Gesetzentwurfs die Anwendung von § 15 und
§ 263 AO in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzentwurfs erst nach der
Gesetzverkündung vor?

6. Warum sehen die Artikel 7, 9, 10, 11, 14 und 15 des Gesetzentwurfs keine
allgemeine rückwirkende Anwendungsvorschrift vor?

7. Warum können derzeit Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nicht am
Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) teil-
nehmen?

8. Ab welchem Termin ist spätestens geplant, dass Lebenspartnerinnen und
Lebenspartner im Regelfall am ELStAM-Verfahren teilnehmen (bitte mit
Begründung)?

9. Wie wird sichergestellt, dass mit Beginn der Teilnahme am ELStAM-Ver-
fahren eine von einer Lebenspartnerin bzw. einem Lebenspartner gemäß
§ 38b Absatz 3 EStG beantragte und vor Teilnahme am ELStAM-Verfahren
bereits angewandte ungünstigere Lohnsteuerklasse beibehalten wird, so-
dass der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber keine ELStAM mit der Steu-
erklasse III, IV oder V zum Abruf bereitgestellt werden (bitte mit Darstel-
lung und Begründung)?

10. Schließt die Bundesregierung aus, dass eine Arbeitgeberin oder ein Arbeit-
geber Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung einer Arbeitnehmerin
oder eines Arbeitnehmers ziehen kann, wenn der Lohnsteuerabzug für diese
oder diesen derzeit außerhalb des ELStAM-Verfahrens erfolgt und die Um-
stellung auf Nichtanwendung des ELStAM-Verfahrens nach dem 18. Juli
2013 vorgenommen wurde (bitte mit Begründung)?

11. Inwieweit ergibt sich bei der Dienstanweisung zur Durchführung des Fami-
lienleistungsausgleichs noch Änderungsbedarf, um die Gleichstellung von
Lebenspartnerschaft und Ehe sicherzustellen (bitte mit Begründung)?

12. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, untergesetzliche Regelungen,
wie z. B. Richtlinien und Verwaltungsanweisungen, zu ändern, um die
steuerliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe zu gewähr-
leisten (bitte mit Begründung)?

13. Inwieweit kann eine Zusammenveranlagung einer Lebenspartnerschaft,
beispielsweise im Rahmen der elektronischen Steuererklärung (ELSTER),
bei den Finanzbehörden derzeit in gleichem Ausmaß automatisiert wie bei
einer Ehe erfolgen (bitte gegebenenfalls mit Darstellung der Verfahrens-
schritte, die noch nicht automatisiert erfolgen können)?

14. Wie sind die Eintragungen auf dem Mantelbogen für Lebenspartnerinnen
bzw. Lebenspartner in Fällen vor dem Jahr 2013 vorzunehmen, da in diesen
Jahren das entsprechende Formular keine Differenzierung zwischen „Le-
benspartner A“ und „Lebenspartner B“ vorsieht und diesbezüglich die An-
leitung zu dem Formular auch keine Festlegungen trifft (bitte mit Begrün-
dung)?

15. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Umstand, dass
nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013
(2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07) die notwendigen Auslagen
in allen im Urteil angesprochenen Verfahren zu drei Vierteln von der Bun-
desrepublik Deutschland zu tragen sind (bitte mit Darstellung)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1004
16. Warum weicht der Gesetzentwurf hinsichtlich des Melderechtsrahmenge-
setzes, des Bundesmeldegesetzes und der Zweiten Bundesmeldedatenüber-
mittlungsverordnung vom Referentenentwurf mit dem Bearbeitungsstand
13. März 2014, 10:40 Uhr ab?

Berlin, den 19. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.