BT-Drucksache 17/9772

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 17/9505 - Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 23. Mai 2012


Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999
Bericht der Abgeordneten Herbert Frankenhauser, Klaus Brandner, Dr. h. c. Jürgen Koppelin,
Roland Claus und Sven-Christian Kindler

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag
das Ziel, dass der Deutsche Bundestag der von der Bundes-
regierung am 2. Mai 2012 beschlossenen Fortsetzung der
deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitsprä-
senz in Kosovo (Kosovo Force – KFOR) auf der Grundlage
der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Verein-
ten Nationen vom 10. Juni 1999 unter Fortgeltung der Rege-
lungen ihres Beschlusses vom 4. Mai 2011 (Bundestags-
drucksache 17/5706), dem der Deutsche Bundestag am
9. Juni 2011 zugestimmt hat, einschließlich der Protokoll-
erklärung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem
Auswärtigen Ausschuss vom 7. Juni 2000 (Bundestags-
drucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III),
zustimmen solle.

Monate insgesamt rund 68,2 Mio. Euro betragen. Hiervon
entfallen auf das Haushaltsjahr 2012 rund 41,6 Mio. Euro
und auf das Haushaltsjahr 2013 rund 26,6 Mio. Euro. Sie
werden vom Bundesministerium der Verteidigung aus Kapi-
tel 14 03, Titelgruppe 08 – Maßnahmen der Bundeswehr im
Zusammenhang mit internationalen Einsätzen – des Bundes-
haushalts geleistet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben im
Haushaltsjahr 2012 werden aus den bestehenden Ansätzen
im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts bestritten. Für die ein-
satzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2013 wurde
im Eckwertebeschluss des Bundeskabinetts für den Bundes-
haushalt 2013 Vorsorge getroffen.

Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundes-
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9772
17. Wahlperiode 23. 05. 2012

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/9505 –
Die deutsche Beteiligung an KFOR soll mit unveränderter
Zielsetzung fortgesetzt werden. Für die Operation können
bis zu 1 850 Soldatinnen und Soldaten mit entsprechender
Ausrüstung eingesetzt werden.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung
der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
NATO-geführten Operation KFOR werden für weitere zwölf

regierung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Auswärtige Ausschuss keine Änderungen mit
erheblichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.

Drucksache 17/9772 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Berlin, den 13. Juni 2012

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Herbert Frankenhauser
Berichterstatter

Klaus Brandner
Berichterstatter

Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.