BT-Drucksache 17/9651

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/9040, 17/9649 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Nachtragshaushaltsgesetz 2012)

Vom 12. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9651

Entwurf eines Gesetzes
Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke,
Dr. Gesine Lötzsch und Priska Hinz (Herborn)

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am
26. April 2012 den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9040
– Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nach-
trags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
(Nachtragshaushaltsgesetz 2012) – an den Haushaltsaus-
schuss überwiesen. Eine Mitberatung hat der Deutsche Bun-
destag im Rahmen seiner Überweisung nicht vorgesehen;
gutachtliche Stellungnahmen anderer Ausschüsse lagen dem
Haushaltsausschuss zur Beratung nicht vor.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt 2012 ist vor al-

aus 80 Mrd. Euro an eingezahltem Kapital und 620 Mrd.
Euro an abrufbarem Kapital in Form von Gewährleistungs-
ermächtigungen vorgesehen. Die Bundesrepublik Deutsch-
land beteiligt sich am Gesamtbetrag des einzuzahlenden
Kapitals in Höhe von 80 Mrd. Euro mit einem Betrag in
Höhe von 21,71712 Mrd. Euro, der gemäß dem ESM-Ver-
trag grundsätzlich in fünf jährlichen Raten von jeweils
20 Prozent des Gesamtbetrages erfolgt. Gemäß Artikel 41
Absatz 3 des ESM-Vertrags kann die Einzahlung beschleu-
nigt werden. Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Staa-
ten haben sich am 2. März 2012 darauf verständigt, unter
uneingeschränkter Achtung der einzelstaatlichen parlamen-
tarischen Verfahren, in 2012 bereits zwei Tranchen einzu-
zahlen.

Der ESM-Vertrag tritt voraussichtlich im Juli 2012 und da-
über die Feststellung eines Nachtrags zum
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
(Nachtragshaushaltsgesetz)
17. Wahlperiode 12. 06. 2012

Bericht *

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/9040, 17/9649 –
* Die Beschlussempfehlung wird als Drucksache 17/9650 gesondert verteilt.

lem auf den am 2. Februar 2012 unterzeichneten Vertrag zur
Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
erforderlich geworden.

Der ESM ist mit einem Stammkapital von 700 Mrd. Euro
ausgestattet. Zur Finanzierung ist dabei eine Kombination

mit ein Jahr früher als ursprünglich geplant in Kraft. Inso-
weit ist im Bundeshaushalt 2012 noch keine Vorsorge für
Kapitaleinzahlungen getroffen. Mit dem Nachtrag zum Bun-
deshaushaltsplan 2012 werden die haushaltsmäßigen Vor-
aussetzungen für die Einzahlung der vorgezogenen und er-
höhten ersten Tranche geschaffen.

Drucksache 17/9651 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Darüber hinaus werden im Nachtrag zum Bundeshaushalts-
plan 2012 Anpassungen bei den Steuereinnahmen, dem An-
teil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank,
den Zinsausgaben und bei den bislang geplanten Rückein-
nahmen aus dem Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit
(BA) sowie aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Spitz-
abrechnung des von der BA für das Haushaltsjahr 2011 zu
entrichtenden Eingliederungsbeitrags vorgenommen. Zu-
dem wird auf der Grundlage von § 4 Absatz 4 Satz 2 des Ge-
setzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und
Klimafonds“ ein Darlehen an den Energie- und Klimafonds
eingestellt. Diese Änderungen ergeben sich zum einen aus
der bisherigen Haushaltsentwicklung im laufenden Jahr und
zum anderen aus Ist-Entwicklungen des Vorjahres, die sich
im Bundeshaushalt 2012 niederschlagen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss hat zu dem Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/9040 in seiner 91. Sitzung am 6. Juni 2012
eine öffentliche Anhörung durchgeführt, bei der der Gesetz-
entwurf mit folgenden Sachverständigen erörtert wurde:

Prof. Dr. Ansgar Belke Universität Duisburg-Essen

Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup Westfälische Hochschule

Peter Clever Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände

Prof. Dr. Lars P. Feld Walter Eucken Institut

Heinz Gebhardt Rheinisch-Westfälisches Institut
für Wirtschaftsforschung

Prof. Dr. Oliver Holtemöller Institut für
Wirtschaftsforschung Halle

MR BRH Dieter Hugo Bundesrechnungshof

Karsten Wendorff Deutsche Bundesbank

Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind in
den Ausschussdrucksachen 17(8)4476 und 17(8)zu 4476 zu-
sammengestellt. Einzelheiten sind dem stenografischen Proto-
koll der Anhörung zu entnehmen (Protokollnummer 17/91).

Der Haushaltsausschuss hat dann in seiner 92. Sitzung am
12. Juni 2012 den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9040
abschließend beraten.

B. Besonderer Teil

I. Überblick

Der Haushaltsausschuss hat dem Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushalts-
plan für das Haushaltsjahr 2012 (Nachtragshaushaltsgesetz
2012) nebst Gesamtplan – Drucksache 17/9040 – in der Fas-
sung der vorliegenden Beschlussempfehlung mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zugestimmt.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschusses
steigen die Ausgaben des Bundeshaushalts 2012 gegenüber

Der Bundeshaushalt 2012 schließt somit in Einnahmen und
Ausgaben mit 312,7 Mrd. Euro ab; die Nettokreditaufnahme
steigt damit um 6 Mrd. Euro und beträgt nunmehr rund
32,1 Mrd. Euro.

In der Gesamtübersicht über das Ergebnis der Beratungen
des Haushaltsausschusses wird auch der Wert der strukturel-
len Nettokreditaufnahme ausgewiesen. Die neue Schulden-
regel galt erstmals für den Bundeshaushalt 2011 und hat kon-
krete Auswirkungen auf den einzuhaltenden Abbaupfad für
die Neuverschuldung des Bundes.

Ab dem Jahr 2016 ist für den Bund nur noch eine strukturelle
Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Brutto-
inlandsprodukts (BIP) zulässig. Der ab dem Jahr 2011 bis
zum Jahr 2016 einzuhaltende Abbaupfad für die strukturelle
Neuverschuldung baut nach Artikel 143d des Grundgesetzes
sowie § 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung von Arti-
kel 115 des Grundgesetzes auf der strukturellen Neuver-
schuldung des Haushalts 2010 auf.

Die zulässige Kreditaufnahme errechnet sich nach § 5 des
Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfah-
ren zur Berechnung der Konjunkturkomponente nach § 5 des
Artikel 115-Gesetzes. Die im Entwurf des Nachtragshaus-
haltsgesetzes 2012 veranschlagte Nettokreditaufnahme un-
terschreitet diese Neuverschuldungsgrenze.

Im Übrigen wird auf die Anlagen zu diesem Bericht verwie-
sen.

II. Beratungen des Haushaltsausschusses

1. Einzelplanberatungen im Haushaltsausschuss

Einzelplan 04 (Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und
des Bundeskanzleramtes)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den
Einzelplan der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleram-
tes Ausgaben in Höhe von rund 1,937 Mrd. Euro. Der Aus-
schuss stockte diesen Ansatz um 25 Mio. Euro auf rund
1,962 Mrd. Euro auf.

Im Kapitel 04 05 – Der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien – in der Titelgruppe 01 – Allgemeine kul-
turelle Angelegenheiten – beschloss der Ausschuss auf An-
trag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP und
im Übrigen mit großer Mehrheit, den Ansatz des Titels „Sub-
stanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kul-
turdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für na-
tional bedeutsame Kulturinvestitionen“ um 13,5 Mio. Euro
auf 52,519 Mio. Euro aufzustocken. Diese zusätzlichen Mit-
tel zur Verstärkung der national bedeutsamen Kulturinvesti-
tionen wurden qualifiziert gesperrt.

In der Titelgruppe 02 – Kulturförderung im Inland – ver-
stärkte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP und ohne Gegenstimmen den Mit-
telansatz des Titels „Digitalisierung des Kinos“ von bislang
4 Mio. Euro auf 7 Mio. Euro. Zur Gegenfinanzierung erhöh-
te der Ausschuss auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP den
Ansatz des Titels „Globale Minderausgabe“ von minus
9,150 Mio. Euro auf minus 12,150 Mio. Euro.
dem Soll des Jahres 2011 um rund 2,3 Prozent auf rund 312,7
Mrd. Euro.

Darüber hinaus stellte der Ausschuss auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP und im Übrigen ein-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9651

vernehmlich bei Titel „Zuschüsse für Investitionen“ für die
Projektförderung unter der lfd. Nummer 2.6 „Jüdisches Mu-
seum“ zusätzlich 1,5 Mio. Euro bereit.

In der Titelgruppe 03 – Stiftung Preußischer Kulturbesitz –
verstärkte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen einvernehm-
lich bei Titel „Zuschüsse für Investitionen“ den Titelansatz.
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro zur Ver-
stärkung des Bautitels der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
zur Aufnahme der Sammlung Pietzsch wurden durch einen
neu ausgebrachten Haushaltsvermerk qualifiziert gesperrt.

Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Ausga-
ben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie Gesamtausgaben in Höhe von
6,107 Mrd. Euro und Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von 2,631 Mrd. Euro vor. Der Haushaltsausschuss be-
ließ die Ausgaben in seinen Beratungen unverändert. Die Ver-
pflichtungsermächtigungen stockte er hingegen um 95 Mio.
Euro auf rund 2,726 Mrd. Euro auf.

Die Berichterstatter hatten sich einvernehmlich darauf ver-
ständigt, in der Titelgruppe 01 – Wismuth-Sanierung/Aus-
laufen der Steinkohle-Subventionen bei Titel „Zuwen-
dungen an die Wismuth GmbH – Betrieb“ eine neue
Verpflichtungs-ermächtigung in Höhe von 69 Mio. Euro aus-
zubringen und diese qualifiziert zu sperren. Dieser Beschluss
basiert auf den Festlegungen des Koalitionsvertrags, der die
Fortsetzung der Sanierung der sächsischen Wismuth-Alt-
standorte über das Jahr 2012 hinaus festschreibt.

Darüber hinaus wurde ebenfalls einvernehmlich von den Be-
richterstattern bei Titel „Anpassungen für Arbeitnehmer des
Steinkohlebergbaus“ ein höherer Bedarf an Verpflichtungs-
ermächtigungen aufgrund verstärkter APG-Neuzugänge so-
wie von Rentenanpassungen konstatiert und die bisherige
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 98,550 Mio. Euro
um 26 Mio. Euro auf insgesamt 124,550 Mio. Euro erhöht.

Einzelplan 11 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den
Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Einnahmen in Höhe von 5,630 Mrd. Euro, die er Ausschuss
unverändert beließ. Die Ausgaben in Höhe von 126,460
Mrd. Euro senkte der Ausschuss hingegen um 330,0 Mio.
Euro auf insgesamt rund 126,130 Mrd. Euro ab.

Im Kapitel 11 04 – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar-
beitsmedizin – passte der Ausschuss bei dem Einnahmetitel
„Vermischte Einnahmen“ auf Antrag und mit der Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
den Haushaltsvermerk an.

Im Kapitel 11 12 – Leistungen nach dem Zweiten und Drit-
ten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen –
wurde in der Titelgruppe 01 – Leistungen der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende – bei Titel „Beteiligung des Bundes
an den Leistungen für Unterkunft und Heizung“ auf Antrag

Begründet wurde die Reduzierung des Ausgabeansatzes mit
dem aufgrund des nach der Frühjahrsprojektion erwarteten
höheren Rückgangs der Arbeitslosigkeit verbunden mit
einem Rückgang der Bedarfsgemeinschaften im Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch.

Mit der gleichen Begründung wurde auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei Unterstützung
durch die Fraktion der SPD und gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
der Ansatz des Titels „Arbeitslosengeld II“ um 230 Mio. Euro
auf insgesamt 19,370 Mrd. Euro zurückgeführt.

Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)

Für diesen Einzelplan sah der Regierungsentwurf Gesamt-
ausgaben in Höhe von 25,934 Mrd. Euro und Verpflich-
tungsermächtigungen in Höhe von 12,433 Mrd. Euro vor.
Der Haushaltsausschuss beschloss innerhalb dieses Einzel-
plans zwei Änderungen von Haushaltsvermerken, die jedoch
keine Auswirkungen auf den Saldo des Einzelplans hatten.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen brachte der Aus-
schuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP und im Übrigen einvernehmlich bei Titel „Finanz-
beitrag an die Seeschifffahrt“ einen neuen Haushaltsvermerk
aus. Dieser Haushaltsvermerk korrespondiert mit dem bei
dem Einnahmetitel „Gebühren, sonstige Entgelte“ im Ka-
pitel 12 08 – Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrogra-
phie – ebenfalls neu ausgebrachten Haushaltsvermerk.

Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Für den Einzelplan des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sah der Regierungsentwurf
Gesamtausgaben in Höhe von 6,787 Mrd. Euro und Ver-
pflichtungsermächtigungen in Höhe von 618,434 Mio. Euro
vor. Der Haushaltsausschuss stockte die Ausgaben um
2,5 Mio. Euro auf insgesamt rund 6,789 Mrd. Euro und die
Verpflichtungsermächtigung um 17,5 Mio. Euro auf insge-
samt rund 635,934 Mio. Euro auf.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen stockte der Aus-
schuss aufgrund des einvernehmlichen Vorschlags der Be-
richterstatter den Mittelansatz bei Titel „Zuweisungen an
den Fonds für Opfer der Heimerziehung“ um 2,5 Mio. Euro
auf und erweiterte zusätzlich die Verpflichtungsermächti-
gung um 17,5 Mio. Euro aus. Ferner wurden die Erläuterun-
gen zu den Nummren 1 und 2 überarbeitet. Dabei bezog sich
der Ausschuss auf seinen Beschluss vom 6. Juli 2011 zum
Runden Tisch „Heimerziehung“, wonach für ehemalige
Heimkinder der DDR zeitnah zu der Lösung für west-
deutsche Heimkinder eine Vereinbarung geschaffen werden
solle.

Die Fraktion der SPD legte hierzu einen nahezu inhaltsglei-
chen Antrag vor, der jedoch auf die von den Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP vorgesehene Deckung in
Höhe von 3,25 Mio. Euro aus Kapitel 17 04 Titel 671 34 ab
dem Jahr 2016 verzichtete. Der Antrag wurde mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
und mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP der Ansatz um 100 Mio. Euro reduziert.

gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Drucksache 17/9651 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung)

Die Fraktion der SPD legte zu diesem Einzelplan einen Ent-
schließungsantrag vor, mit dem der Haushaltsausschuss die
Bundesregierung auffordern sollte, die Eindrittel- zu Zwei-
drittel-Anteilsregel der finanziellen Mittel für multilaterale
und bilaterale Zusammenarbeit im Einzelplan 23 mit sofor-
tiger Wirkung auszusetzen und die Mittel streng nach den
Zielen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einzu-
setzen.

Der Ausschuss lehnte den Antrag mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN ab.

Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung)

Die Fraktion der SPD forderte im Kapitel 30 02 – Leistungs-
fähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung – in der
Titelgruppe 10 – Begabtenförderung – bei Titel „Zuschüsse
an Begabtenförderungswerke“ eine Mittelaufstockung in
Höhe von 20 Mio. Euro zur Erhöhung des Büchergeldes und
damit die Gleichstellung mit dem Deutschlandstipendium.
Der Ausschuss lehnte den Antrag mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.

Ferner beantragte die Fraktion der SPD bei Titel „Nationales
Stipendienprogramm“ eine Anpassung der im Haushalt ver-
anschlagten Mittel an den tatsächlichen Bedarf und damit ei-
ne Absenkung der Mittel um 20 Mio. Euro auf 16,689 Mio.
Euro. Auch diesen Antrag lehnte der Ausschuss mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. ab.

Einzelplan 32 (Bundesschuld)

Der Plafond der Einnahmen dieses Einzelplans lag im Regie-
rungsentwurf bei rund 36,079 Mrd. Euro. Der Haushaltsaus-
schuss senkte im Verlauf seiner Beratungen den Ansatz der
Einnahmen auf rund 33,467 Mrd. Euro ab.

Die Ausgaben betrugen im Regierungsentwurf rund
36,056 Mrd. Euro. Diesen Ansatz senkte der Ausschuss auf
rund 35,758 Mrd. Euro ab.

Der Ausschuss passte auf Vorschlag der Berichterstatter auf-
grund niedrigerer Inflationsraten für das Jahr 2012 im Kapi-
tel 32 05 – Verzinsung – den Ansatz bei Titel „Zinsen gem.
§ 4 des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes (Schluss-
FinG)“ einvernehmlich an und senkte den Ansatz um
200 Mio. Euro ab.

Ebenfalls auf Vorschlag der Berichterstatter stockte der Aus-
schuss im Kapitel 32 08 – Bürgschaften, Garantien und sons-
tige Gewährleistungen – einvernehmlich den Ansatz bei
Titel „Entgelte und sonstige Einnahmen aus Gewährleis-
tungsmaßnahmen“ um 100 Mio. Euro auf. Der Ausschuss

AG (HRE) gemäß Garantiebereitstellungsvertrag vom Okto-
ber/ November 2008.

Die Fraktion der SPD forderte die Ausbringung eines neuen
Titels „Entschädigungen und Kosten aus Zahlungsausfällen
der Gewährleistungen für bilaterale Kredite an Griechenland
aufgrund des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistun-
gen zum Erhalt der für die Finanzstabilität der Währungs-
union erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen
Republik sowie des Gesetzes zur Übernahme von Gewähr-
leistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungs-
mechanismus“ mit einem Titelansatz in Höhe von 3,247 Mrd.
Euro. Die Fraktion der SPD verwies darauf, dass Griechen-
land nicht in der Lage sei, seine Staatsschuld ohne finan-
zielle Hilfe der Euro-Staaten zu bedienen. Das Rating
griechischer Staatsanleihen unterstelle einen kompletten
Ausfall. Auch habe das Ergebnis der Parlamentswahlen vom
6. Mai 2012 zu keiner stabilen Regierung geführt. Ob die
Parlamentswahlen Mitte Juni 2012 zu einer stabilen, ihre
Verpflichtungen einhaltenden Regierung führen werde, sei
unklar. Im Nachtragshaushalt werde bereits ein Einnah-
meausfall aus bilateralen Krediten für Griechenland in Höhe
von knapp 120 Mio. Euro etatisiert, weil die Zinssätze ge-
senkt worden seien. Die Deutsche Bundesbank bilde im Jahr
2012 einen Risikovorsorgepuffer durch Rückstellungen. In
dieser Situation folge aus den Haushaltsgrundsätzen der
Haushaltswahrheit und der Einheit und Vollständigkeit des
Haushalts, dass auch im Bundeshaushalt Vorsorge für einen
Risikoeintritt zu treffen sei.

Der Ausschuss lehnte den Antrag der Fraktion der SPD
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
ab.

Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)

Der Regierungsentwurf sah beim Einzelplan der Allgemei-
nen Finanzverwaltung Einnahmen in Höhe von rund
261,701 Mrd. Euro vor. Im Laufe seiner Beratungen stockte
der Ausschuss diesen Ansatz auf rund 264,313 Mrd. Euro
auf.

Die Ausgaben beliefen sich auf rund 22,037 Mrd. Euro.
Auch diesen Ansatz stockte der Ausschuss in seinen Bera-
tungen auf rund 22,637 Mrd. Euro auf.

Die im Regierungsentwurf mit 2,337 Mrd. Euro ausgewiese-
nen Verpflichtungsermächtigungen beließ der Ausschuss un-
verändert.

Die Berichterstatter legten dem Ausschuss im Kapitel 60 01
– Steuern – eine Vielzahl von Änderungen aufgrund der vor-
liegenden Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2012
vor. Die Änderungen waren von den Berichterstattern ein-
vernehmlich beschlossen worden.

Die Fraktion DIE LINKE. verwies auf die am 7. Juni 2012
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der
Koalition getroffene Vereinbarung zur Einführung einer
Finanztransaktionssteuer und forderte, im Sinne einer trans-
parenten und verlässlichen Haushaltsplanung für die ersten,
noch im laufenden Jahr 2012 zu erwartenden Einnahmen aus
der Finanztransaktionssteuer Vorsorge zu treffen und einen
verwies auf die zusätzlichen Einnahmen aufgrund des posi-
tiven Jahresabschlusses 2011 der Hypo Real Estate Holding

neuen Titel „Finanztransaktionssteuer“ ohne konkreten
Ansatz auszubringen. Der Ausschuss lehnte den Antrag der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9651

Fraktion DIE LINKE. mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
ab.

Die von den Berichterstattern im Kapitel 60 90 – Anlage 1
Erhebung der Eigenmittel der EU – Anlage E (60 90) – auf-
grund der Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2012
vorgenommenen Änderungen beruhten auf einvernehm-
lichen Beschlüssen.

Im Kapitel 60 02 – Allgemeine Bewilligungen – passten die
Berichterstatter bei den Einnahmen den Ansatz des Titels
266 01 „Erhebungskostenpauschale“ einvernehmlich an die
Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2012 an und stock-
ten den Ansatz um 78 Mio. Euro auf 1,198 Mrd. Euro auf.

Bei den Ausgaben beantragte die Fraktion der SPD bei Titel
„Zuführungen an das Sondervermögen ‚Investitions- und
Tilgungsfonds‘“ die Ausbringung eines Ansatzes in Höhe
von 2,6 Mrd. Euro. Sie plädierte dafür, hierfür die Steuer-
mehreinahmen des Bundes für das Jahr 2012 in gleicher
Höhe zu verwenden. Der Ausschuss lehnte den Antrag der
Fraktion der SPD mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab .

Darüber hinaus forderte die Fraktion der SPD bei den Aus-
gaben für Investitionen die Ausbringung eines neuen Titels
„Zuweisungen an das Sondervermögen ‚Energie- und Kli-
mafonds‘“ mit einem Titelansatz in Höhe von 406 Mio. Euro.
Auch diesen Antrag der Fraktion der SPD lehnte der
Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.

Auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP erhöhte der Ausschuss in
der Titelgruppe 01 – Verstärkung von Ausgaben im Perso-
nalsektor – bei Titel „Verstärkung von Personalausgaben der
Hgr. 4“ aufgrund der Ergebnisse der Tarif- und Besoldungs-
runde den Mittelansatz um 600 Mio. Euro auf nunmehr
1,550 Mrd. Euro.

In der Titelgruppe 02 – Beiträge an internationale und supra-
nationale Einrichtungen – zogen die Berichterstatter ihren
Vorschlag, bei dem Titel 836 24 „Beteiligung am Grund-
kapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)“
einen neuen Haushaltsvermerk auszubringen, zurück und
verwiesen auf den Regierungsentwurf.

Im Kapitel 60 04 – Bundesimmobilienaufgaben – wollte die
Fraktion der SPD bei den Einnahmen bei Titel 121 01 „Ab-
führung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ einen
neuen Haushaltsvermerk mit der lfd. Nummer 8 ausbringen,
der eine Regelung zugunsten des Sozialwerks der Bundes-
verkehrsverwaltung vorsah. Der Antrag der Fraktion der
SPD wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und DIE LINKE. vom Ausschuss abge-
lehnt.

2. Nachtragshaushaltsgesetz 2012

Voraussetzungen geschaffen, um die noch in diesem Jahr er-
forderliche Einzahlung der ersten beiden Tranchen des deut-
schen Anteils am Eigenkapital des Europäischen Stabilisie-
rungsmechanismus (ESM) leisten zu können. Somit würden
rund 8,7 Mrd. Euro der rund 22 Mrd. Euro als deutscher An-
teil am ESM-Stammkapital gezahlt. Damit steige die Netto-
kreditaufnahme von 26,1 Mrd. Euro auf 32,1 Mrd. Euro. Die
Fraktionen der CDU/CSU und FDP betonten, dass trotz der
Erhöhung der Nettokreditaufnahme die verfassungsmäßige
Schuldenregel in ihrer möglichen Höhe weiterhin deutlich
unterschritten werde.

Darüber hinaus sei als wesentlich festzuhalten, dass einnah-
meseitig keine Rückzahlung des BA-Darlehens in Höhe von
500 Mio. Euro erfolge sowie ein geringerer Bundesbankge-
winn von nur 643 Mio. Euro nach einer erhöhten Risikovor-
sorge seitens der Bundesbank veranschlagt sei. Ursprünglich
vorgesehen gewesen seien 2,5 Mrd. Euro als Bundesbankge-
winn. Ausgabenseitig würden nochmals die Zinszahlungen
für Bundesanleihen um rd. 1,3 Mrd. Euro auf 23,1 Mrd. Euro
reduziert.

Des Weiteren zeigten die Fraktionen der CDU/CSU und
FDP die wirtschaftliche Bedeutung und Notwendigkeit des
finanziellen Engagements der Bundesregierung bei EADS
(European Aeronautic Defence and Space Company) auf.
Geplant sei als Vorsorge für den Zwischenerwerb von
EADS-Anteilen durch die KfW Bankengruppe eine Auf-
stockung der Verpflichtungsermächtigung um 600 Mio. Euro
auf 1,6 Mrd. Euro. Hierdurch sollten bei der KfW Banken-
gruppe spätere Kosten der Beteiligung sowie die Risiken bei
einer Weiterveräußerung von EADS-Anteilen unter Ein-
standspreis abgesichert werden. Zudem sei die Aufstockung
notwendig, weil weitere Investoren, bei denen die Daimler
AG Anteile platziert hat, signalisiert haben, ebenfalls ver-
kaufen zu wollten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP hoben hervor, dass
die sich aufgrund der Steuerschätzung ergebenden Steuer-
mehreinnahmen in toto zur Absenkung der Nettokreditauf-
nahme herangezogen würden. In dem Kontext sei die Kritik
der Opposition bemerkenswert: Sowohl die Fraktion der
SPD als auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
hielten der Bundesregierung unzureichende Sparanstrengun-
gen vor; werde jedoch gespart, etwa beim Haushaltsbegleit-
gesetz 2011, dann sei der Aufschrei groß und die Rede sei
vom „sozialen Kahlschlag“. Aus Sicht der Koalition laufe
daher die Kritik ins Leere. Es müsse die Frage gestellt wer-
den, ob die Opposition etwa bei der Rente, den Arbeits-
markt- oder Bildungsausgaben kürzen möchte. Ebenso wenig
vorstellbar sei, dass die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Verkehrs- und Entwicklungshilfeaus-
gaben kürzen wollen. Die Fraktionen der CDU/CSU und
FDP kritisierten, die Oppositionsfraktionen hätten keine
echten Spar- sondern nur Steuererhöhungsvorschläge vorge-
legt. Wer Haushalts- und Finanzierungsfragen mit Steuerer-
höhungen beantworte, agiere in der aktuellen Situation
wachstumsfeindlich und damit letztlich kontraproduktiv.

Auch erinnerten die Koalitionsfraktionen die Fraktion der
SPD daran, dass es bei von der SPD-Fraktion zu verant-
wortenden Nachtragshaushalten in der Vergangenheit grund-
sätzlich so gewesen sei, dass aufgrund von falschen wirt-
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP betonten, mit dem
Nachtragshaushalt 2012 würden die haushaltsrechtlichen

schaftlichen und steuerlichen Annahmen bewusst die
Haushaltszahlen geschönt worden seien und man somit bil-

Drucksache 17/9651 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ligend im Haushaltsvollzug ein Nachsteuern durch Nach-
tragshaushalte in Kauf genommen habe. Von dieser Vorge-
hensweise unterscheide man sich deutlich, stellten die
Fraktionen der CDU/CSU und FDP heraus.

Die Fraktion der SPD kritisierte, die schwarz-gelbe Bun-
desregierung habe die Haushaltskonsolidierung endgültig
aufgegeben und steigere die Neuverschuldung im Vergleich
zum Vorjahr auf nahezu das Doppelte. Die öffentliche Ver-
schuldung sei nicht nur in Deutschland aufgrund der notwen-
digen Banken-Rettungspakete und Konjunkturprogramme
seit Beginn der internationalen Finanzmarktkrise im Jahr
2008 stark angestiegen. Habe Deutschland 2008 gesamt-
staatlich noch einen ausgeglichenen Haushalt und eine Neu-
verschuldung des Bundes von 11,5 Mrd. Euro gehabt, habe
die Neuverschuldung 2009 allein beim Bund 34,1 Mrd. Euro
betragen. Auch der deutsche Schuldenstand sei rapide ange-
stiegen, insbesondere durch die Übernahme der neu errichte-
ten Abwicklungsanstalten für Banken, von 73,5 Prozent auf
81,1 Prozent des BIP in 2011.

Im Jahr 2011 verzeichneten Bund, Länder und Gemeinden
aufgrund der sehr guten konjunkturellen Lage erfreuliche
Steuermehreinnahmen, die sich nach der aktuellen Steuer-
schätzung vom Mai 2012 in diesem Jahr und in den Folge-
jahren fortsetzen würden. Zugleich würden die Ausgaben für
die Grundsicherung für Arbeitsuchende, für die Kosten der
Unterkunft und des Arbeitslosengelds II durch die positiven
Entwicklungen am Arbeitsmarkt deutlich sinken. Selbst die
Bundesagentur für Arbeit erreiche in 2011 einen positiven
Haushaltsabschluss mit leichten Überschüssen, der sich in
2012 fortsetzen werde.

Die Nettokreditaufnahme habe in 2011 insgesamt 17,3 Mrd.
Euro für den Bund betragen. Der Haushalt 2012 habe bislang
eine Neuverschuldungsermächtigung von 26,1 Mrd. Euro
vorgesehen, die nun mit dem Nachtragshaushalt auf knapp
34 Mrd. Euro erhöht werden solle. Die Neuverschuldung
werde damit nahezu verdoppelt, ohne dass zusätzliche Inves-
titionen in Bildung, Infrastruktur und Energiewende vorge-
sehen seien. Die Konsolidierungs- und Wachstumspolitik
werde damit faktisch beendet und politisch aufgegeben. Dies
seien ein grober Fehler und ein fatales Signal an die Partner
in Europa.

Die Fraktion der SPD führte aus, die Staatsschuldenkrise in
Europa habe sich in den letzten Monaten dramatisch ver-
schärft. Die Staats- und Regierungschefs des Euro-Raums
hätten bislang weder die Ursachen noch die Auswirkungen
dieser Krise hinreichend gelöst. Vielmehr seien die Risiken
nun im Bundeshaushalt angekommen. Der Bundesbank-
gewinn in 2012 sei um 1,86 Mrd. Euro geringer und schrumpfe
auf knapp 0,5 Mrd. Euro, da die Deutsche Bundesbank für die
Risiken aus Griechenland und den Rettungsschirmen, aber
auch für Risiken, die die Europäische Zentralbank und die
Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets eingegangen sei-
en, zusätzliche Vorsorge bilde. Damit könnten die Schulden
des Investitions- und Tilgungsfonds, der errichtet worden
sei, um die beiden Konjunkturprogramme in 2009 zu finan-
zieren, nicht wie gesetzlich vorgesehen getilgt werden.

Die Fraktion der SPD verwies darauf, dass der Sachverstän-
digenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Ent-
wicklung, die Deutsche Bundesbank, der Bundesrechnungs-

6. Juni 2012 kritisiert hätten, die Bundesregierung habe sich
von jeglichen Konsolidierungsbemühungen verabschiedet.
Nicht einmal die Maßnahmen aus dem im Sommer 2010 be-
schlossenen Sparprogramm seien umgesetzt worden. Der
Nachtragshaushalt 2012 setze lediglich die aktuellen Ent-
wicklungen beim Steueraufkommen sowie einen Teilbeitrag
zum Europäischen Stabilisierungsmechanismus buchhalte-
risch um, liefere aber keinen einzigen Impuls für Konsolidie-
rung. Die Europäische Kommission habe in ihren aktuellen
Empfehlungen kritisiert, das Betreuungsgeld setze falsche
Ziele, verhindere zusätzliche Fachkräfte auf dem Arbeits-
markt und solle auch aufgrund der nicht gegenfinanzierten
Kosten unterbleiben. Dem sei nichts hinzuzufügen.

Diese Verantwortungs- und Mutlosigkeit der Bundesregie-
rung gefährde die öffentlichen Finanzen und hinterlasse eine
zunehmend schwerere Bürde für kommende Generationen.
Die Bundesregierung gefährde Deutschlands Handlungs-
fähigkeit, im Falle einer sich abschwächenden Konjunktur
notwendige Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

Die Fraktion der SPD sah es als sehr problematisch an, dass
die Glaubwürdigkeit Deutschlands bei den Regierungen der
Staaten des Euro-Raums zusehends schwinde. Wer von allen
anderen einen Abbau der Verschuldung und harte Konso-
lidierung verlange, selbst aber Schulden erhöhe und die Spit-
zenverdiener bevorteile, der spiele mit dem politischem
Feuer. Welche Glaubwürdigkeit habe es, wenn die Bundes-
kanzlerin Dr. Angela Merkel eine Schuldenbremse für alle
Euro- Staaten fordere, ihre eigene aber nicht konsequenter um-
setze?

Konsolidierungspolitik sei nur erfolgreich, wenn sie auf drei
starken Säulen gründe: Einnahmeverbesserungen, Ausga-
benkürzungen und ein solides Wirtschaftswachstum. Diese
qualitative wachstumsorientierte Konsolidierungspolitik
müsse prägend für den Bundeshaushalt 2012 und Leitmotiv
für die kommenden Jahre der Finanzplanung sein. Es gehe
darum, die Schuldenregel des Grundgesetzes einzuhalten,
die Maastricht-Kriterien zu erfüllen, gezielt Investitionen zu
fördern und aktive Konjunkturpolitik zu betreiben, den Bil-
dungs- und Forschungsstandort Deutschland auszubauen
und die Binnennachfrage insbesondere dadurch zu steigern,
dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt
werde. Gezieltes, nachhaltiges Wachstum bleibe der beste
Garant für solide Staatsfinanzen. Die Bundesregierung aber
kürze die Investitionen um nahezu 5 Mrd. Euro.

Die Fraktion der SPD verwies auf das Finanzierungskonzept
„Nationaler Pakt für Bildung und Entschuldung. Wir denken
an Morgen!“, das sie beschlossen habe. Mit diesem Finan-
zierungskonzept werde Deutschland über einen Zeitraum
von fünf Jahren zukunftsfähiger. Das Konzept umfasse den
wirtschafts- und sozialverträglichen Abbau von Subventio-
nen, die Modernisierung der Verwaltung sowie eine
moderate Erhöhung der Steuerbelastung für sehr hohe Ein-
kommen und Vermögen. Neben Mitteln für Zukunftsinvesti-
tionen wirke die SPD so auch der wachsenden Ungleichheit
in Deutschland entgegen. Zugleich sehe das Konzept Maß-
nahmen für aktive Wachstums- und Konjunkturpolitik vor.
Aufsteigend würden 2 Mrd. Euro jährlich zusätzlich in Bil-
dung investiert, 300 Mio. Euro zusätzlich jährlich zum Um-
hof und die Wirtschaftsverbände zuletzt im Rahmen der
öffentlichen Anhörung vor dem Haushaltsausschuss am

bau der gesetzlichen Krankenversicherung hin zu einer Bür-
gerversicherung und 3 Mrd. Euro pro Jahr für zusätzliche

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9651

Investitionen in die Energiewende, in Infrastruktur und For-
schung.

Die Fraktion der SPD forderte, die Schuldenbremse auch im
Geiste und Sinn des Gesetzes einzuhalten und dazu die not-
wendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, wie sie
die Fraktion der SPD im Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Artikel 115-Gesetzes (Drucksache 17/4666)
dargelegt habe. Zudem habe die Bundesregierung klarzustel-
len, dass sie auf die Inanspruchnahme einer Kreditermächti-
gung aus dem Kontrollkonto bis 2016 verzichte. Zudem sei
umgehend klar zu stellen, dass von Steuersenkungen, die
über die durch das Bundesverfassungsgericht geforderte An-
passung des Existenzminimums hinausgehen, abgesehen
würde. Die konjunkturbedingten Steuermehreinnahmen in
Höhe von etwa 2,6 Mrd. Euro sollten zur Reduzierung der
Neuverschuldung genutzt werden, indem sie sie dem Inves-
titions- und Tilgungsfonds zuführt würden. Für die Risiken
aus dem Engagement in Griechenland sei eine Vorsorge auch
im Bundeshaushalt zu bilden. Des Weiteren sei unverzüglich
sicherzustellen, dass der Energie- und Klimafonds (EKF)
über ausreichende finanzielle Mittel verfüge und dem Son-
dervermögen dazu 406 Mio. Euro für 2012 zugewiesen wür-
den. Laut Bericht des Bundesministeriums der Finanzen
vom 1. März 2012 würden dem Sondervermögen in 2012 nur
rund 345,2 Mio. Euro an Einnahmen aus den Erlösen des
Emissionszertifikathandels zufließen. Unter Auflösung der
Rücklage in Höhe von 28,9 Mio. Euro stünden dem EKF
damit nicht wie geplant 780 Mio. Euro, sondern lediglich
374,1 Mio. Euro zur Verfügung. Ein so hohes Defizit könne
und dürfe nicht durch ein Liquiditätsdarlehen von 78 Mio.
Euro gedeckt werden. Die Energiewende sei eines der wich-
tigsten Projekte für Deutschland. Spätestens mit dem Haus-
halt 2013 sei der EKF in den Bundeshaushalt zurückzufüh-
ren. Schließlich forderte die Fraktion der SPD, das
Finanzierungskonzept „Nationaler Pakt für Bildung und Ent-
schuldung. Wir denken an morgen“ umzusetzen.

Die Fraktion der SPD unterlegte diese Forderungen jeweils
durch konkrete Anträge.

Darüber hinaus legte sie einen Entschließungsantrag auf
Ausschussdrucksache 17(8)4488 vor, der jedoch vom Aus-
schuss mit den Stimmen der Faktionen CDU/CSU, FDP und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt wurde.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass der vorlie-
gende Gesetzentwurf Teil eines Pakets von Gesetzentwürfen
sei, die das Ziel verfolgten, den Vertrag für einen sogenann-
ten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und den
sogenannten Fiskalvertrag („Vertrag über Stabilität, Koordi-
nierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungs-
union“) im deutschen Recht abzubilden.

Der vorgesehene Nachtragshaushalt diene im Kern dazu, die
Finanzierung der für das Jahr 2012 vorgesehenen Bareinlage
Deutschlands für den ESM in Höhe von 8,69 Mrd. Euro ab-
zubilden. Der ESM sei Teil des sogenannten Euro-Rettungs-
schirms und solle ab Mitte 2012 ohne zeitliche Befristung
nach Einschätzung seiner Konstrukteure die Stabilität des

Außerdem bilde der Entwurf für ein Nachtragshaushalts-
gesetz 2012 einen im Vergleich zur ursprünglichen Planung
um knapp 2 Mrd. Euro niedrigeren Gewinn der Deutschen
Bundesbank ab. Der niedrigere Bundesbankgewinn werde
mehr als ausgeglichen durch im Vergleich zur ursprüngli-
chen Planung niedrigere Zinsausgaben des Bundes: Bezogen
auf seine Zinsausgaben sei der Bund derzeit Krisengewinner.

Mit ihrem Nachtragshaushalt verfolge die Bundesregierung
das Ziel, die diesjährige Bareinlage Deutschlands für den
ESM in Höhe von 8,69 Mrd. Euro zu finanzieren. Die Frak-
tion DIE LINKE. lehne den ESM-Vertrag ab. Der ESM ver-
letze das Haushaltsrecht des Bundes. Bei der Abstimmung
über den ESM-Vertrag sei dem Bundestag nicht bekannt,
welche Haftungssumme er letztlich bewillige. Zwar sehe der
ESM-Vertrag einen Deckel von 700 Mrd. Euro vor. Wenn
dieser Deckel jedoch nicht ausreichen sollte, bestehe fak-
tisch eine Nachschusspflicht – unabhängig von dem in Arti-
kel 2 des ESM-Ratifizierungsgesetzentwurfs (Entwurf eines
Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrich-
tung des Europäischen Stabilitätsmechanismus) auf Druck-
sache 17/9045 vorgesehenen Vetorechts des Deutschen Bun-
destages.

Der ESM höhle die ohnehin schon kleiner werdenden Spiel-
räume nationaler Parlamente und des Europaparlaments wei-
ter aus, politisch zu gestalten und dem demokratischen Wett-
streit um politische Alternativen ein Gesicht zu geben. Die
Erfahrung der überwältigenden Mehrheit der europäischen
Bevölkerungen sei, dass sie in der Krise nicht gefragt wür-
den. Nationale Parlamente würden immer mehr genötigt,
gegen den überwiegenden Willen ihrer Wählerinnen und
Wähler sozial ungerechte und ökonomisch unsinnige Auste-
ritätsprogramme zu beschließen und Steuergelder für als
falsch empfundene Rettungsschirme bereitzustellen.

Die mit der Gewährung von ESM- und EFSF-„Rettungshil-
fen“ (EFSF: Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) ver-
bundenen Auflagen führten in den betroffenen Ländern zu
drastischen Einschnitten bei Löhnen, Renten und öffentli-
chen Leistungen. Mit Hilfe der ESM- und EFSF-Kredite
würden private Gläubiger von Staatsanleihen durch öffentli-
che Gläubiger ersetzt, Risiken aus Staatspleiten und Schul-
denschnitten auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
übergewälzt. ESM und EFSF würden nicht den Menschen
helfen, sondern den Banken. Die Euro-Länder brauchten
eine Europäische Bank für öffentliche Anleihen zur kosten-
günstigen und finanzmarktunabhängigen Staatsfinanzie-
rung. Eine Europäische Bank für öffentliche Anleihen
könnte sich zinsgünstig bei der Europäischen Zentralbank
(EZB) refinanzieren. Die Privatbanken im Zusammenspiel
mit den Rating-Agenturen würden dadurch die Möglichkeit
verlieren, Staaten zu erpressen. Der Bankensektor müsse auf
seine Kernfunktionen Zahlungsverkehr, Ersparnisbildung
und Finanzierung zurückgeführt und entsprechend ge-
schrumpft, private Großbanken vergesellschaftet werden.

Der ESM-Vertrag werde mit dem Fiskalvertrag („Vertrag
über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirt-
schafts- und Währungsunion“) verknüpft. Dieser Vertrag
verpflichte zur Einführung nationaler Schuldenbremsen. Mit
Einsatz des Druckmittels Schuldenbremse solle europaweit
ein angeblicher Sachzwang für Sozialabbau geschaffen wer-
Euro-Raums sichern und Staatspleiten von Euro-Ländern
abwenden helfen.

den. Statt Europa in einen Abwärtsstrudel hinein zu sparen
und die Perspektiven insbesondere junger Menschen zu

Drucksache 17/9651 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

zerstören, sei eine Richtungsänderung einer auf Außenhan-
delsüberschüsse und das Niederkonkurrieren anderer Volks-
wirtschaften abzielenden Wirtschaftspolitik notwendig.
Bestandteile einer sinnvollen Sanierungsstrategie seien ge-
meinschaftlich getragene Maßnahmen, die eine ökologisch
anspruchsvolle Wirtschaftsstruktur stärkten. Ein europäisches
Investitionsprogramm nach dem Vorbild des Marshall-Plans
könne dazu beitragen, die Wachstumsschwäche der Krisen-
länder zu überwinden. Ein solches Investitionsprogramm
sollte sowohl konjunkturfördernde Projekte als auch länger-
fristig wirkende Strukturhilfen enthalten.

Behoben werden müssten die Ursachen der Finanzkrise: die
fehlende Regulierung der Finanzmärkte und die teure Ban-
kenrettung, die unzureichende Besteuerung von Unterneh-
men und hohen Vermögen sowie die außenwirtschaftlichen
Ungleichgewichte im Euro-Raum und in der EU insgesamt.
Nur wenn auf diese Weise umgesteuert werde, könne die De-
mokratie geschützt und der Vorrang der Politik gegenüber
den Erpressungsversuchen der Finanzmärkte durchgesetzt
werden. Notwendig seien die Einrichtung einer europäi-
schen Ausgleichsunion zur Eindämmung von Leistungs-
bilanz-Ungleichgewichten, die wirksame Bekämpfung von
Steuerhinterziehung und Korruption, eine Deutschland- und
EU-weite Vermögensabgabe und eine Millionärsteuer sowie
die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Am 7. Juni
2012 hätten sich SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die
Koalition auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer
geeinigt. Damit hätten sich die Chancen für eine rasche
rechtliche Umsetzung der Finanztransaktionssteuer deutlich
erhöht. Im Sinne einer transparenten und verlässlichen Haus-
haltsplanung sollte im Nachtragshaushalt Vorsorge für die
ersten noch im Jahr 2012 zu erwartenden Einnahmen aus der
Finanztransaktionssteuer getroffen werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, der
Nachtragshaushalt 2012 zur Finanzierung des ESM entspre-
che weder formal noch inhaltlich den gebotenen Anforde-
rungen. Der Nachtragshaushalt beschränke sich weitgehend
auf die Einzahlung von zwei Tranchen in den ESM, also eine
Aufstockung des Etats um 8,6 Mrd. Euro. Dieser Betrag wer-
de vollständig über die Neuverschuldung finanziert.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machte deutlich,
dass sie die Notwendigkeit eines dauerhaften Rettungsschir-
mes sehe und sie sich für seine Umsetzung einsetze. Dabei
müssten die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages
gesichert sein. Die vorgezogenen Einzahlungen seien ein
wichtiger erster Schritt, um ein handlungsfähiges Instrument
zur Bewältigung von Krisensituationen in Euro-Staaten be-
reitzustellen. Nur mit einer angemessenen Schlagkraft werde
dieser in der Lage sein, die Finanzmärkte zu beruhigen und
die Euro-Zone zu stabilisieren. Vor diesem Hintergrund be-
grüße der Haushaltsausschuss die im Nachtragshaushalt vor-
gesehene Bereitstellung der beiden ESM-Tranchen, um den
ESM schnellstmöglich funktionsfähig zu machen.

Zur Wahrheit und Klarheit im Nachtraghaushalt gehöre es
aber auch, zentrale Änderungen vorzunehmen, welche sich
im Haushaltvollzug offensichtlich als anpassungsbedürftig
herausstellten. Hierzu zähle die notwendige Aufstockung
der Mittel für die Energiewende und den Klimaschutz, finan-
ziert durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen. In

lusten geführt. Es müsse endlich Offenheit und Transparenz
zu den Kosten der Bankenrettung geschaffen werden. Der
Nachtragshaushalt sei der richtige Zeitpunkt und der richtige
Anlass, reinen Tisch zu machen und die offensichtlichen
Verluste im Bundeshaushalt zu etatisieren.

Die Schuldenkrise in Europa zeige, wie wichtig eine echte
wirtschafts- und finanzpolitische Koordination in Europa
und nachhaltige Staatsfinanzen seien. Darüber hinaus brau-
che Europa eine europäische Investitionsinitiative, die eine
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in den Krisenlän-
dern ermögliche. Dafür sollte unter anderem die Europäische
Investitionsbank (EIB) genutzt werden. Die Bundesrepublik
Deutschland habe bisher von ihrer Stellung als verlässliches
Land profitiert. Aufgrund der Zinsentwicklung werde der
Bundeshaushalt deutlich entlastet – trotz steigender Ver-
schuldung. Im Moment refinanziere sich der Bund deshalb
so günstig wie noch nie. Die Gesamtverschuldung des Bun-
des betrage mittlerweile deutlich mehr als 1 Bio. Euro. Das
bedeute, dass bei kleinen Veränderungen nach oben die Zins-
belastungen sofort stark ansteigen könnten. Deswegen müs-
se das strukturelle Defizit im Bundeshaushalt schnell und
nachhaltig abgebaut werden.

Der Abbau ökologisch schädlicher Subventionen, z. B.
durch die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs oder das
Ende der Steuerbegünstigungen von Kerosin gegenüber an-
deren Kraftstoffen, wäre nachhaltige Haushaltkonsolidie-
rung. Es wäre aber auch ein ordnungspolitisches Signal für
eine ökologische Neuausrichtung der Volkswirtschaft. Das
Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF) wider-
spreche nicht nur den Haushaltsgrundsätzen von Klarheit
und Wahrheit, sondern unterliege auch einem erheblichen
Einnahmerisiko durch sinkende Zertifikatepreise, das die
notwendigen Investitionen in Energie und Klimaschutz ge-
fährde. Die Energiewende in der Bundesrepublik Deutsch-
land stocke. Trotz offensichtlicher Notwendigkeit für eine
zügige Energiewende streite sich die Bundesregierung an-
statt sich mit vereinten Kräften für den Wechsel einzusetzen.
Auf europäischer Ebene blockiere die Bundesregierung die
Energieeffizienzrichtlinie, in der Bundesrepublik Deutsch-
land treibe sie mit neuen Subventionen für die Industrie die
Kosten für das Erneuerbare-Energien-Gesetz für die privaten
Verbraucher/-innen in die Höhe. Wegen der undurchsich-
tigen Konstruktion als Sondervermögen scheitere die Finan-
zierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und ande-
rer Maßnahmen aus dem Energie- und Klimafonds. Weil die
Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel einbrächen und
der Fonds als Sondervermögen nicht dem Gesamtdeckungs-
prinzip unterliege, fehle jetzt das nötige Geld um Klima-
schutz und Energiewende zu finanzieren. Stattdessen würden
weiterhin Milliarden für ökologisch schädliche Subventio-
nen ausgegeben und technische Innovationen verhindert.

Nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
seien folgende Beschlüsse notwendig:

Der Nachtragshaushalt 2012 sei nicht nur zur Finanzierung
der europäischen Verpflichtungen zu nutzen, sondern auch
zu einer nachhaltigen und gerechten Haushaltskonsolidie-
rung. Dies finde durch die Bundesregierung nicht statt.
Strukturelle und nicht nur konjunkturelle Verbesserungen
den staatlichen Bad-Banks habe die Griechenland-Umschul-
dung zu milliardenschweren, unwiederbringlichen Wertver-

der Haushaltslage seien dringend erforderlich. Zur Finanzie-
rung der Krisenkosten sollten eine Vermögensabgabe für

Der Haushaltsausschuss

Norbert Barthle
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9651

Millionäre und eine Finanztransaktionssteuer eingeführt
werden.

Das Rettungspaket müsse um eine europäische Investitions-
initiative ergänzt werden. Der Nachtragshaushalt sei deshalb
dazu zu nutzen, die Europäische Investitionsbank (EIB)
finanziell zu stärken, um so stärkere Impulse für wirtschaft-
liche Entwicklung in den Krisenländern zu ermöglichen. Zur
Aufstockung des dafür notwendigen Eigenkapitals sei im
Nachtragshaushalt durch ausreichende Verpflichtungser-
mächtigungen Vorsorge zu treffen.

Der Nachtragshaushalt 2012 sei nicht nur zur Finanzierung
der europäischen Verpflichtungen zu nutzen, auch eine soli-
de Finanzierung der Energiewende sei erforderlich. Dies
missachte die Bundesregierung. Das Sondervermögen Ener-
gie- und Klimafonds (EKF) sei aufzulösen und die einzelnen
Programme wieder in die federführenden Fachressorts zu-
rückzuführen. Umweltschädliche Subventionen mit einem
Volumen von mindestens 7,5 Mrd. Euro (volle Jahreswir-
kung) seien abzubauen, zum Beispiel Ausnahmen bei der
Ökosteuer. Das Dienstwagenprivileg sei weiterhin abzu-
schaffen, die Kerosinbesteuerung im Inland einzuführen.
Die Einnahmen daraus seien zu nutzen, um die Energiewen-
de und den Klimaschutz solide zu finanzieren, insbesondere
durch einen Energiesparfonds im Umweltetat in Höhe von
3 Mrd. Euro und durch eine Aufstockung das CO2-Gebäude-

sanierungsprogramm im Einzelplan 12 (Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung) auf 2 Mrd. Euro.

Der Nachtragshaushalt 2012 sei nicht nur zur Finanzierung
der europäischen Verpflichtungen zu nutzen, erforderlich sei
auch eine offene und transparente Darlegung der Verluste
der verstaatlichten Banken durch die Abschreibung bei der
privaten Gläubigerbeteiligung zur Wiederherstellung der
Schuldentragfähigkeit vor dem zweiten Kredithilfepro-
gramm für Griechenland.

Dazu legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen
Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 17(8)4490
vor, der jedoch vom Ausschuss mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stim-
men der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD abgelehnt wurde.

Abschließend empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Ent-
wurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags
zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Nach-
tragshaushaltsgesetz 2012) nebst Gesamtplan – Drucksache
17/9040 – in der Fassung der vorliegenden Beschlussemp-
fehlung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen.

Berlin, den 12. Juni 2012

Drucksache 17/9651 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Nachtrag zum
Haushalt 2012
Ergebnis der Beratung

im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Gesamtübersicht

Mio. €

I. Ausgaben
Bisheriges Soll 2012 .................................................................. 306.200

Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2011) .......................... +0,1

Nachtrag ................................................................................... +6.500

Neues Soll 2012 ....................................................................... 312.700

Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2011) .......................... +2,3

Investitionen

• Bisheriges Soll 2012.......................................................... 26.857

• Nachtrag ........................................................................... +8.793

Neues Soll 2012.................................................................. 35.650

II. Einnahmen
1. Steuereinnahmen

• Bisheriges Soll 2012.......................................................... 249.189

• Nachtrag ........................................................................... +3.034

Neues Soll 2012 .................................................................. 252.223
2. Sonstige Einnahmen

• Bisheriges Soll 2012.......................................................... 30.911

• Nachtrag ........................................................................... -2.534

Neues Soll 2012............................................................. 28.377

3. Nettokreditaufnahme

• Bisheriges Soll 2012.......................................................... 26.100

• Nachtrag ........................................................................... +6.000

Neues Soll 2012 .................................................................. 32.100

4. Nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokredit-
aufnahme

• Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme........ 39.412

• Abzüglich Konjunkturkomponente..................................... -5.873

• Abzüglich Saldo der finanziellen Transaktionen ............... -4.933

• Maximal zulässige Nettokreditaufnahme .......................... 50.218

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9651

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Nachtrags 2012
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Einnahmen

Ergebnis Haushaltsausschuss
Bisheriges
Soll 2012

Nachtrag
Regierungs-

entwurf Erhö-hungen
Herab-

setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

Neuer
AnsatzEinzelplan

Ressort

in Tausend €

1 2 3 4 5 6 7

01 Bundespräsident und
Bundespräsidialamt

193 - - - - 193

02 Deutscher Bundestag 1.688 - - - - 1.688
03 Bundesrat 51 - - - - 51
04 Bundeskanzlerin und

Bundeskanzleramt
3.123 - - - - 3.123

05 Auswärtiges Amt 110.323 - - - - 110.323
06 Bundesministerium des Innern 415.702 - - - - 415.702
07 Bundesministerium der Justiz 441.502 - - - - 441.502
08 Bundesministerium der Finanzen 221.395 - - - - 221.395
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
374.892 - - - - 374.892

10 Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

58.687 - - - - 58.687

11 Bundesministerium für Arbeit und
Soziales

6.308.111 -677.947 - - - 5.630.164

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

6.042.073 - - - - 6.042.073

14 Bundesministerium der Verteidigung 323.592 - - - - 323.592
15 Bundesministerium für Gesundheit 92.352 - - - - 92.352
16 Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit
353.587 - - - - 353.587

17 Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

62.207 - - - - 62.207

19 Bundesverfassungsgericht 40 - - - - 40
20 Bundesrechnungshof 354 - - - - 354
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
660.259 - - - - 660.259

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung

126.496 - - - - 126.496

32 Bundesschuld 27.544.579 +8.534.947 100.000 2.712.000 -2.612.000 33.467.526
60 Allgemeine Finanzverwaltung 263.058.794 -1.357.000 6.333.000 3.721.000 +2.612.000 264.313.794

Summe 306.200.000 +6.500.000 6.433.000 6.433.000 - 312.700.000

Im Epl. 32 (Spalte 7) Nettokreditaufnahme = 32.100.000
Im Epl. 60 (Spalte 6) Steuermehreinnahmen = 2.534.000
Im Epl. 60 (Spalte 7) Münzeinnahmen = 363.000

Drucksache 17/9651 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Nachtrags 2012
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Ausgaben

Ergebnis Haushaltsausschuss
Bisheriges
Soll 2012

Nachtrag
Regierungs-

entwurf Erhö-hungen
Herab-

setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

Neuer
AnsatzEinzelplan

Ressort

in Tausend €

1 2 3 4 5 6 7

01 Bundespräsident und
Bundespräsidialamt

30.742 - - - - 30.742

02 Deutscher Bundestag 693.986 - - - - 693.986
03 Bundesrat 21.739 - - - - 21.739
04 Bundeskanzlerin und

Bundeskanzleramt
1.937.410 - 28.000 3.000 +25.000 1.962.410

05 Auswärtiges Amt 3.323.724 - - - - 3.323.724
06 Bundesministerium des Innern 5.490.317 - - - - 5.490.317
07 Bundesministerium der Justiz 508.256 - - - - 508.256
08 Bundesministerium der Finanzen 4.605.224 - - - - 4.605.224
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
6.107.983 - - - - 6.107.983

10 Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

5.280.066 - - - - 5.280.066

11 Bundesministerium für Arbeit und
Soziales

126.460.940 - - 330.000 -330.000 126.130.940

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

25.934.138 - - - - 25.934.138

14 Bundesministerium der Verteidigung 31.871.857 - - - - 31.871.857
15 Bundesministerium für Gesundheit 14.485.382 - - - - 14.485.382
16 Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit
1.590.524 - - - - 1.590.524

17 Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

6.787.220 - 2.500 - +2.500 6.789.720

19 Bundesverfassungsgericht 29.952 - - - - 29.952
20 Bundesrechnungshof 122.747 - - - - 122.747
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
6.382.910 - - - - 6.382.910

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung

12.941.224 - - - - 12.941.224

32 Bundesschuld 38.321.321 -2.264.848 - 297.500 -297.500 35.758.973
60 Allgemeine Finanzverwaltung 13.272.338 +8.764.848 600.000 - +600.000 22.637.186

Summe 306.200.000 +6.500.000 630.500 630.500 - 312.700.000

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/9651

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Nachtrags 2012
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Verpflichtungsermächtigungen

Ergebnis Haushaltsausschuss
Bisheriges
Soll 2012

Nachtrag
Regierungs-

entwurf Erhö-hungen
Herab-

setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

Neuer
AnsatzEinzelplan

Ressort

in Tausend €

1 2 3 4 5 6 7

02 Deutscher Bundestag 19.862 - - - - 19.862
04 Bundeskanzlerin und

Bundeskanzleramt
156.367 - - - - 156.367

05 Auswärtiges Amt 872.459 - - - - 872.459
06 Bundesministerium des Innern 881.546 - - - - 881.546
07 Bundesministerium der Justiz 10.480 - - - - 10.480
08 Bundesministerium der Finanzen 901.749 - - - - 901.749
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
2.631.132 - 95.000 - +95.000 2.726.132

10 Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

1.231.556 - - - - 1.231.556

11 Bundesministerium für Arbeit und
Soziales

2.233.996 - - - - 2.233.996

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

12.433.432 - - - - 12.433.432

14 Bundesministerium der Verteidigung 8.940.407 - - - - 8.940.407
15 Bundesministerium für Gesundheit 87.747 - - - - 87.747
16 Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit
1.372.426 - - - - 1.372.426

17 Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

618.434 - 17.500 - +17.500 635.934

20 Bundesrechnungshof 11.298 - - - - 11.298
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
4.350.000 - - - - 4.350.000

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung

5.759.569 - - - - 5.759.569

60 Allgemeine Finanzverwaltung 1.737.536 +600.000 - - - 2.337.536

Summe 44.249.996 +600.000 112.500 - +112.500 44.962.496

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