BT-Drucksache 17/9228

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Heinz Paula, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/7337 - Schlichtung für Luftfahrtunternehmen verkehrsträgerübergreifend einführen

Vom 2. April 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9228
17. Wahlperiode 30. 03. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Heinz Paula, Sören Bartol,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/7337 –

Schlichtung für Luftfahrtunternehmen verkehrsträgerübergreifend einführen

A. Problem

Der Antrag hat einen Beschluss des Deutschen Bundestages zum Ziel, mit dem
festgestellt werden soll, dass die Durchsetzung der gesetzlich verankerten Flug-
gastrechte in Deutschland mangelhaft sei. Eine verkehrsträgerübergreifende
Schlichtung sei erforderlich, weil Reisende unterwegs häufig unterschiedliche
Verkehrsmittel benutzten. Die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Perso-
nenverkehr e. V.“ (söp) gewährleiste eine solche Schlichtung. Die für den Ver-
braucherschutz zuständigen Minister der Länder hätten die Bundesregierung
bereits aufgefordert, für alle in Deutschland tätigen Reiseverkehrsunternehmen
die Beteiligung an der söp gesetzlich festzuschreiben.

Zudem soll die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, mit dem Unternehmen der Luftverkehrsbranche zur Teilnahme an
einer verkehrsträgerübergreifenden Schlichtung verpflichtet werden, wenn sie
einer Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb von vier Wochen selbst abgehol-
fen haben. Die Unternehmen sollen zudem verpflichtet werden, die Kosten der
Schlichtung zu tragen, wenn die Anrufung der Schlichtungsstelle durch die
Verbraucherin bzw. den Verbraucher nicht offensichtlich missbräuchlich ist.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Weitere Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/9228 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/7337 abzulehnen.

Berlin, den 28. März 2012

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Marianne Schieder
(Schwandorf)
Berichterstatterin

Jens Petermann
Berichterstatter

Marco Buschmann
Berichterstatter

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

Berlin, den 28. März 2012

Marco Wanderwitz Marianne Schieder Jens Petermann Marco Buschmann Ingrid Hönlinger
I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/7337 in seiner 133. Sitzung am 20. Oktober 2011 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
sowie an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung sowie den Ausschuss für Tourismus zur
Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 17/7337 in
seiner 67. Sitzung am 28. März 2012 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat die Vorlage auf Drucksache 17/7337 in seiner 70. Sitzung
am 28. März 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Tourismus hat die Vorlage auf Druck-
sache 17/7337 in seiner 55. Sitzung am 28. März 2012 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/7337 in seiner 79. Sitzung am 28. März 2012 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den An-
trag abzulehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, der
vorliegende Antrag fordere eine sachgerechte, weil ver-
kehrsträgerübergreifende Schlichtung für Luftfahrtunterneh-
men im Rahmen der „Schlichtungsstelle für den öffentlichen
Personenverkehr e.V.“ (söp). Der Referentenentwurf des
Bundesministeriums der Justiz (BMJ) setze hingegen zu-
nächst auf die freiwillige Beteiligung der Luftfahrtunterneh-

men an einer speziellen Schlichtungsstelle. Unternehmen,
die sich daran nicht freiwillig beteiligten, sollten aber auch
nach diesem Entwurf gesetzlich zur Teilnahme an einer
Schlichtung verpflichtet werden können. Sie frage sich, wa-
rum die Luftverkehrsunternehmen nicht zur Mitgliedschaft
in der söp verpflichtet werden könnten. Die im Referenten-
entwurf vorgesehene Herausnahme von Pauschal- und Ge-
schäftsreisenden aus der Schlichtung werfe mit Blick auf die
große Zahl solcher Reisen und die damit verbundene Belas-
tung der Gerichte durch Rechtsstreitigkeiten auf diesen Ge-
bieten die Frage auf, ob die Bundesregierung für diese Fälle
eine weitere Schlichtungsstelle einrichten werde.

Die Fraktion der SPD unterstrich, eine einheitliche und
verkehrsträgerübergreifende Schlichtung durch die söp
würde deren Arbeitsgrundlage insgesamt deutlich festigen.
Insbesondere die Bahn habe die Erwartung geäußert, mit ei-
ner einheitlichen Schlichtungsstelle unter Einbeziehung des
Luftverkehrs werde die Finanzierung der söp auf eine brei-
tere Grundlage gestellt.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, sie unterstütze den
vorliegenden Antrag, da dieser mit einem von ihr bereits im
Jahr 2010 gestellten Antrag übereinstimme.

Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, eine Einbezie-
hung des Luftverkehrs in das Schlichtungsverfahren der söp
sei wünschenswert. Deren Satzung ermögliche aber nur eine
freiwillige Mitgliedschaft, wozu die Luftfahrtunternehmen
nicht bereit seien. Deren Einbeziehung in die söp durch Ge-
setz sei nicht möglich.

Auch die Bundesregierung erklärte, die Unternehmen der
Luftverkehrsbranche seien nicht bereit, der söp beizutreten.
Für die Verbraucher sei entscheidend, dass überhaupt eine
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit Luftverkehrsunter-
nehmen entstehe. Eine gesetzliche Eingliederung dieser Un-
ternehmen in die söp werde wegen der dann zu erwartenden
Gegenwehr der betroffenen Unternehmen den Verbraucher-
schutz nicht stärken. Geschäftsreisende erfasse der Referen-
tenentwurf des BMJ nicht, weil die Schlichtung ein typi-
sches Instrument des Verbraucherschutzes sei. Pauschal-
reisen beschränkten sich nicht auf den Luftverkehr, sondern
würden mit unterschiedlichen Verkehrsträgern durchge-
führt. Da der Referentenentwurf nur auf den Luftverkehr
abziele, seien Pauschalreisende nicht aufgenommen wor-
den. Vor einer Entscheidung über die Eröffnung eines Zu-
gangs zu anderen Schlichtungsverfahren für Pauschalrei-
sende solle das Ergebnis der derzeit laufenden Arbeiten der
EU-Kommission an einem Richtlinienvorschlag zu einer
umfassenden Schlichtung bei Verbraucheransprüchen abge-
wartet werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9228

Bericht der Abgeordneten Marco Wanderwitz, Marianne Schieder (Schwandorf),
Jens Petermann, Marco Buschmann und Ingrid Hönlinger
Berichterstatter (Schwandorf)
Berichterstatterin

Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin

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