BT-Drucksache 17/9222

Zur Bedeutung des Ressortkreises Zivile Krisenprävention

Vom 29. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9222
17. Wahlperiode 29. 03. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Volker Beck (Köln),
Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel,
Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Lisa Paus,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zur Bedeutung des Ressortkreises Zivile Krisenprävention

Am 8. Februar 2012 stellte die Bundesregierung ihr neues außenpolitisches
Konzept „Globalisierung gestalten – Partnerschaften ausbauen – Verantwortung
teilen“ vor. Das Konzept beschreibt zivile Krisen- und Konfliktprävention als
einen Schwerpunkt deutscher Friedens- und Sicherheitspolitik. Unter anderem
wird als Instrument die Bildung sog. Länderstrategie-Ressortkreise angeführt.
Die Strategie enthält jedoch keinerlei Anhaltspunkte, welche Rolle dem bereits
2004, mit dem Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Frie-
denskonsolidierung“ eingeführten Ressortkreis Zivile Krisenprävention zukom-
men soll. Unklar bleibt die Rolle des Ressortkreises weiterhin auch in den „Res-
sortübergreifenden Leitlinien – Für eine kohärente Politik der Bundesregierung
gegenüber fragilen Staaten“ vom März 2012. In seinem Zwischenbericht hatte
der Unterausschuss im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages
„Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit“ unter anderem eine Aufwer-
tung des Ressortkreises gefordert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Aufgaben schreibt die Bundesregierung dem Ressortkreis
Zivile Krisenprävention zu, vor dem Hintergrund, dass sie den Ressortkreis
in ihren Leitlinien „als wertvolle Grundlage für jetziges Handeln wie auch
Überlegungen zur künftigen Ausgestaltung einer ressortgemeinsamen Poli-
tik gegenüber fragilen Staaten“ sieht?

2. Über welche eigenständigen personellen und finanziellen Ressourcen ver-
fügt der Ressortkreis?

3. Welche Einzelfälle (Maßnahmen/Fälle von Ziviler Krisenprävention) hat der
Ressortkreis Zivile Krisenprävention seit seinem Bestehen bearbeitet, und
mit welchem Ergebnis (bitte detailliert auflisten)?
4. Inwieweit haben die Ergebnisse der Arbeit des Ressortkreises Zivile Krisen-
prävention in politischen Entscheidungsprozessen Berücksichtigung gefun-
den (bitte Beispiele nennen)?

5. In welchem Verhältnis soll nach Auffassung der Bundesregierung die Arbeit
der in den Leitlinien aufgeführten ressortübergreifenden Einzelfall-Task-
Forces und des Ressortkreises Zivile Krisenprävention stehen?

Inwieweit soll/wird es eine Arbeitsteilung geben?

Drucksache 17/9222 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Warum hält die Bundesregierung das Modell der ressortübergreifenden
Einzelfall-Task-Force für wegweisend?

7. Mit welchen eigenständigen personellen und finanziellen Ressourcen sol-
len die Task Forces ausgestattet werden?

8. Zu welchem Zeitpunkt des Konfliktzyklus (Prävention, Bearbeitung, Nach-
sorge) sollen die Task-Forces aktiv werden?

Sollen sie auch als frühzeitiges Instrument der Krisenprävention dienen
und den gesamten Konfliktzyklus bearbeiten?

Wenn nein, wie sollen dann kohärente Maßnahmen über die Task-Forces
hinaus garantiert werden?

9. Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, dem Ressort-
kreis Zivile Krisenprävention die Aufgabe der Einzelfallbearbeitung zu
überlassen?

10. Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, dass im Rah-
men des Ressortkreises Zivile Krisenprävention die Einsetzung ressort-
übergreifender Einzelfall-Task-Forces erfolgt?

11. Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung zwar im Kontext be-
sagter Task-Forces eine Staatssekretärsebene in Betracht zieht, jedoch eine
ebensolche hochrangige Ebene nicht für den Ressortkreis zivile Krisenprä-
vention vorsieht?

12. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die Empfehlungen des Zwischen-
berichtes des Unterausschusses Zivile Krisenprävention und vernetzte
Sicherheit gemäß dem Beschluss des Zwischenberichtes (Ausschussdoku-
ment S-17(3)69), insbesondere hinsichtlich der Empfehlung Nr. 9, („den
Ressortkreis Zivile Krisenprävention künftig regelmäßig unter Leitung
eines Staatsministers im Auswärtigen Amt auf Ebene der Staatssekretäre
der beteiligten Ministerien tagen zu lassen“) umzusetzen?

Berlin, den 29. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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