BT-Drucksache 17/9081

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/8842 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, zuletzt geändert durch den Vertrag vom 3. März 2008

Vom 22. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9081
17. Wahlperiode 22. 03. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/8842 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland
– Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom
27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat
der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, zuletzt
geändert durch den Vertrag vom 3. März 2008

A. Problem

Durch den Vertrag verpflichtet sich der Bund, dem Zentralrat der Juden in
Deutschland die vereinbarte Staatsleistung zu gewähren. Das Gesetz zu diesem
Vertrag soll die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leis-
tung schaffen.

B. Lösung

Der Vertrag bedarf der Zustimmung in der Form eines Bundesgesetzes.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Laut Vertragsbestimmung entstehen dem Bund Ausgaben in Höhe von 10 Mio.
Euro jährlich. Die für die Erhöhung erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel
des Bundes in Höhe von 5 Mio. Euro werden für die gesamte Laufzeit des Ver-

trages aus dem Gesamthaushalt des Bundes bereitgestellt.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Drucksache 17/9081 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für die Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

F. Weitere Kosten

Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme entstehen nicht.

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Ver-
braucherpreisniveau, ergeben sich nicht.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9081

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8842 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 21. März 2012

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Beatrix Philipp
Berichterstatterin

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
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Beatrix Philipp
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Gabriele Fograscher
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Dr. Stefan Ruppert Petra Pau
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Drucksache 17/9081 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Beatrix Philipp, Gabriele Fograscher, Dr. Stefan Ruppert,
Petra Pau und Wolfgang Wieland

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8842 wurde in der
165. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. März 2012
an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechts-
ausschuss zur Mitberatung und an den Haushaltsausschuss
gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

2. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 78. Sitzung am 21. März
2012 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

Der Haushaltsausschuss wird seinen Bericht gemäß § 96
GO-BT gesondert abgeben.

3. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 69. Sit-
zung am 21. März 2012 abschließend beraten und empfiehlt
einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs.

Berlin, den 21. März 2012
mann

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