BT-Drucksache 17/8928

Altersarmut von Frauen und die Pläne der Bundesregierung

Vom 7. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8928
17. Wahlperiode 07. 03. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Matthias W. Birkwald, Diana Golze,
Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring,
Dr. Ilja Seifert, Harald Weinberg, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Altersarmut von Frauen und die Pläne der Bundesregierung

Frauen sind aufgrund diskontinuierlicher Erwerbsbiografien bedingt durch Zei-
ten der familiären Sorgearbeit, von Teilzeitarbeit und geringfügiger Beschäfti-
gung sowie Niedriglöhnen in besonderem Maße von unzureichender sozialer
Absicherung und Armut im Alter betroffen. Sie verfügen in wesentlich geringe-
rem Maße über zusätzliche Vorsorge im Rahmen privater oder betrieblicher
Alterssicherung als Männer und ihre Anwartschaften daraus sind häufig gering.
Sie sind daher im Alter in hohem Maße abhängig von der meist über den Part-
ner abgeleiteten Sicherung. Diese kann wegen zunehmender Scheidungsraten
und sinkender Rentenansprüche der Männer die Funktion der Absicherung von
Frauen im Alter jedoch immer weniger erfüllen.

Zwar nimmt die Erwerbsbeteiligung von Frauen immer mehr zu. Sie findet
jedoch häufig in Form von (geringer) Teilzeit, sozialversicherungsfreier gering-
fügiger Beschäftigung und/oder von Niedriglohnjobs statt, so dass aus ihr eben-
falls in den meisten Fällen keine ausreichenden Ansprüche auf eine existenzsi-
chernde eigenständige Alterssicherung entstehen können.

Die Bundesregierung plant in den kommenden Monaten rentenrechtliche Refor-
men umzusetzen, die „Bedürftigkeitsrisiken wirksam entgegen wirken“ (Bundes-
ministerium für Arbeit und Soziales – BMAS: Regierungsdialog Rente, Infor-
mationen für die Presse, S. 2). Die bisher bekannt gewordenen Vorhaben wie die
Zuschuss- und Kombirente sind jedoch nicht geeignet, dem Problem der Alters-
armut und unzureichenden Absicherung von Frauen für das Alter in adäquater
und ausreichender Weise zu begegnen. Denn von der Zuschussrente werden auf-
grund der restriktiven Anspruchsbedingungen nur sehr wenige Frauen profi-
tieren, während die Kombirente nichts an den geringen Rentenanwartschaften
von Frauen ändert und lediglich in einer Übergangsphase vom Erwerbsleben in
die Rente die Kombination niedriger Rentenansprüche mit (zumeist ebenfalls)
niedrigen Löhnen ermöglicht. Die darüber hinaus anvisierten rentenrechtlichen
Änderungen sind ebenfalls nicht geeignet, das Problem im Kern zu lösen.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch ist der durchschnittliche Rentenzahlbetrag von Frauen bei der Al-
tersrente im Rentenzugang sowie im Rentenbestand, und wie hat sich dieser
seit 2001 entwickelt (zum Vergleich die Werte bitte auch für Männer sowie
insgesamt und aufgeschlüsselt nach Ost und West angeben)?

Drucksache 17/8928 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Wie hoch ist jeweils der Anteil von Frauen, der eine Altersrente bzw. eine
Erwerbsminderungsrente unterhalb des Niveaus der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung bezieht (insgesamt sowie aufgeschlüsselt
nach Ost und West)?

Wie hat sich dieser seit Einführung dieser Leistung im Jahr 2003 ent-
wickelt?

3. Wie hoch ist der Gender Pension Gap in Deutschland (insgesamt sowie
aufgeschlüsselt nach Ost und West), und auf welche Einflussfaktoren ist er
nach Ansicht der Bundesregierung maßgeblich zurückzuführen?

4. Wie viele Versicherungsjahre (alle rentenrechtlich relevanten Zeiten) und
wie viele Pflichtbeitragsjahre weisen Frauen (im Vergleich zu Männern,
insgesamt und aufgeschlüsselt nach Ost und West) durchschnittlich auf?

5. Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen in den vergangenen zehn
Jahren entwickelt, wie verteilen sich die Anteile erwerbstätiger Frauen auf
folgende Beschäftigungsformen: Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäfti-
gung (insgesamt sowie im Haupt- und Nebenerwerb), Niedriglohnbeschäf-
tigung, und wie haben sich die jeweiligen Anteile von Frauen an diesen Be-
schäftigungsformen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach
Ost und West aufschlüsseln)?

6. Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen in Vollzeitäquivalenten in
den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Ost und West auf-
schlüsseln)?

7. Wie bewertet die Bundesregierung den Trend der Abnahme weiblicher
Vollzeitbeschäftigung (bei steigender Erwerbsbeteiligung) aus rentenpoliti-
scher Sicht?

8. Wie hoch ist der Anteil von Frauen, die unterhalb eines Stundenlohnes von
8,50 Euro, 10 Euro sowie auf Höhe der Niedriglohnschwelle arbeiten (auch
im Vergleich zu Männern und aufgeschlüsselt nach Ost und West)?

9. Wie wirkt sich eine längerfristige Beschäftigung im Niedriglohnsektor auf
die Rente aus, und welcher Bruttostundenlohn müsste gesetzlich als Min-
destlohn vorgeschrieben und in der Praxis durchgesetzt werden, damit
Frauen (und Männer) nach 45 Jahren Arbeit zu diesem Stundenlohn einen
Rentenanspruch oberhalb des Grundsicherungsniveaus erwerben können?

10. Wie viele Frauen profitieren derzeit von der Rente nach Mindestentgelt-
punkten nach § 262 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI), wie
hoch ist ihr Anteil verglichen mit dem der Männer und wie hoch durch-
schnittlich der Betrag, um den ihre Rente nach dieser Regelung aufgewertet
wird (bitte nach Ost und West aufschlüsseln)?

11. Wie viele Frauen würden nach aktuellem Stand von einer Entfristung der
Rente nach Mindestentgeltpunkten profitieren?

12. Wie viele Frauen arbeiten derzeit in einem Minijob (insgesamt sowie nach
Haupt- und Nebenerwerb), wie hoch ist ihr Anteil an den minijobbenden
Erwerbstätigen (insgesamt sowie nach Haupt- und Nebenerwerb)?

13. Wie hoch sind Zahl und Anteil der Minijobberinnen, die die Arbeitgeber-
beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch eigene Beiträge auf-
stocken?

14. Mit welcher Quote rechnet die Bundesregierung bei einer Einführung einer
verpflichtenden Beitragszahlung mit „opting-out“-Option, wie sie sie offen-
bar plant?
Oder hat die Bundesregierung andere bzw. neue Pläne zur Beitragszahlung
in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8928

15. Welcher Rentenanspruch ergibt sich aus einer geringfügigen Beschäftigung
in Höhe von 400 Euro innerhalb eines Jahres jeweils bei Wahrnehmung
und Nichtwahrnehmung der Möglichkeit der freiwilligen Aufstockung der
Rentenbeiträge?

16. Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer geringfügigen
Beschäftigung in Höhe von 400 Euro innerhalb eines Jahres jeweils bei
Wahrnehmung und Nichtwahrnehmung der Möglichkeit der freiwilligen
Aufstockung der Rentenbeiträge, wenn dieser über 45 Jahre ausgeübt wer-
den würde?

17. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Ersten Gleichstellungs-
berichts der Bundesregierung, dass „[d]ie gegenwärtige Minijobstrategie
[…] aus der Perspektive der Geschlechtergleichstellung über den Lebens-
verlauf als desaströs bezeichnet werden [muss]“ (ebd., S. 155), und wie
steht sie zu der von der Sachverständigenkommission mit Nachdruck ge-
forderten „Abschaffung der Sonderstellung der geringfügigen Beschäfti-
gung“ (ebd., S. 242)?

18. Wie sind vor dem Hintergrund der aus der Fachwelt vielfach geäußerten
Kritik an Minijobs als Falle, Sackgasse etc. für Frauen und deren Alters-
sicherung, Pläne zu bewerten, die Einkommensgrenze für Minijobs von
400 auf 450 Euro zu erhöhen?

19. Inwiefern sind Alterssicherung und Altersarmut von Frauen Thema des
laufenden „Regierungsdialogs Rente“, und in welcher Hinsicht würden
Frauen von den rentenrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben profitieren?

20. Wie viele Frauen würden von der von Bundesministerin für Arbeit und So-
ziales, Dr. Ursula von der Leyen, vorgeschlagenen Zuschussrente profitieren,
und um wie viel würde der Zahlbetrag ihrer Rente durchschnittlich steigen?

21. Wie stellen sich diese Effekte im Vergleich zu den Effekten einer Entfris-
tung der Rente nach Mindestentgelt (§ 262 SGB VI) dar?

22. Wie steht die Bundesregierung zu der u. a. vom Deutschen Gewerkschafts-
bund, aber auch vom Sozialbeirat (Bundestagsdrucksache 17/7770, S. 80)
geäußerten Kritik an der geplanten Zuschussrente, dass aufgrund der rest-
riktiven Anspruchsbedingungen hinsichtlich Versicherungsjahren und Zei-
ten der privaten oder betrieblichen Vorsorge nur sehr wenig Versicherte in
den Genuss des Rentenzuschusses kommen würden, und für wie erfolgver-
sprechend hält sie das Instrument vor diesem Hintergrund für die Bekämp-
fung von Altersarmut, insbesondere von Frauen?

23. Wie bewertet die Bundesregierung, dass es aufgrund ihrer Unterrepräsenta-
tion bei der privaten und vor allem betrieblichen Altersvorsorge insbeson-
dere für Frauen schwierig werden dürfte, die Anspruchsvoraussetzungen
für die Zuschussrente zu erfüllen – und das, wo gerade Frauen eine Aufsto-
ckung ihrer Renten besonders nötig hätten?

Berlin, den 7. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.