BT-Drucksache 17/8778

Für eine engere Kooperation mit Georgien

Vom 29. Februar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8778
17. Wahlperiode 29. 02. 2012

Antrag
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Marieluise
Beck (Bremen), Agnes Brugger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy,
Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth
(Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für eine engere Kooperation mit Georgien

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU) mit Georgien findet derzeit
maßgeblich im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, der östlichen Komponente
der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), statt. Georgien steht eine euro-
päische Perspektive offen, und das Land verfügt über das Recht, einen Antrag
auf EU-Mitgliedschaft zu stellen. Die demokratische und friedliche Entwick-
lung des Landes und eine nähere Anbindung an die EU liegen im Interesse der
Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Dies wird durch die Bedeutung
Georgiens als wichtiger Transitkorridor für Energielieferungen nach Europa
verstärkt. Der Reformprozess in Georgien wird über das Europäische Nachbar-
schafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) mit jährlich etwa 60 Mio. Euro
unterstützt.

Ein NATO-Beitritt wurde Georgien im Jahr 2008 perspektivisch in Aussicht ge-
stellt. Er sollte jedoch aufgrund demokratischer und rechtsstaatlicher Defizite
im Land und der ungelösten Sezessionskonflikte in der Region nicht vorschnell
angegangen werden. Der Beitrittswunsch Georgiens ist dennoch legitim, und
Russland darf kein Einspruchsrecht dagegen eingeräumt werden.

Der Krieg mit Russland im August 2008 hat bis heute für Georgien und die ge-
samte Region schwerwiegende Nachwirkungen. Der Bericht der unabhängigen
internationalen Untersuchungskommission vom 30. September 2009 kam zu
dem Schluss, dass Georgien den Krieg begonnen hat. Gleichzeitig betonte der
Bericht, dass auch Russland und die beiden Sezessionsgebiete Südossetien und
Abchasien Verantwortung für die Eskalation des Konflikts mittragen.

Nach Vermittlung durch die EU wurde der Krieg Mitte August 2008 mit der
Unterzeichnung eines Waffenstillstandplans zwischen Georgien und Russland
beendet (Sechs-Punkte-Plan), der bis heute nicht vollständig respektiert wird.

Der Deutsche Bundestag bedauert, dass entgegen dem Sechs-Punkte-Plan
Russland seine Truppen aus den Sezessionsgebieten bisher nicht abgezogen hat
und die De-facto-Regierungen in Abchasien und Südossetien der zivilen EU-
Beobachtermission EUMM (European Union Monitoring Mission) den Zugang
zu den Sezessionsgebieten verweigern. Die Mission bleibt gemeinsam mit dem
regelmäßigen Verhandlungsforum der Genfer Gespräche unter Beteiligung von
Russland, Georgien sowie der EU, OSZE und der Vereinten Nationen der ein-

Drucksache 17/8778 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

zige internationale Mechanismus zur Überwachung und Mediation des Kon-
flikts. Der Deutsche Bundestag bedauert in diesem Zusammenhang, dass ein
Mandat für eine erneute Einrichtung einer OSZE-Mission in Georgien beim
OSZE-Gipfel im Dezember 2010 von Russland blockiert wurde.

Der Deutsche Bundestag bekräftigt die territoriale Integrität Georgiens und un-
terstützt als Grundlage für die Zusammenarbeit der EU mit Georgien die im
Dezember 2009 vom Europäischen Rat beschlossene Politik der Nichtanerken-
nung und Einbindung der Sezessionsgebiete Südossetien und Abchasien. Der
Deutsche Bundestag begrüßt die völkerrechtlich bindende Gewaltverzichts-
erklärung von Präsident Michail Saakaschwili vor dem Europäischen Parlament
von November 2010. Nichtsdestotrotz bleibt der bereits seit dem Bürgerkrieg
1991/1992 bestehende Territorialkonflikt auch weiterhin ungelöst. Er belastet,
nicht zuletzt durch die Vielzahl Binnenvertriebener in Georgien, die politische
Stabilisierung und die ökonomische Entwicklung sowohl im georgischen Kern-
gebiet als auch in den Sezessionsgebieten.

Nach Schätzungen des Internal Displacement Monitoring Centers gibt es heute
in Georgien etwa 258 000 Binnenvertriebene. Vor allem die Binnenvertriebenen
von 1991 bis 1993 leiden unter fehlendem Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildung,
medizinischer Versorgung und staatlichen Sozialleistungen. Bei der Räumung
temporärer Flüchtlingslager kommt es häufig zu polizeilicher Willkür. Die nach
2008 von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Wiederaufbaumittel
von 500 Mio. Euro sollten besonders in den Neubau von Unterkünften für die
Binnenvertriebenen fließen.

Im Wirtschaftssektor setzt die Regierung auf Privatisierung und Marktliberali-
sierung. Dabei sind Einkommen und Vermögen zunehmend ungleich verteilt.
Es fehlen soziale Mindeststandards und Umverteilungsinstrumente. Die Ar-
beitslosigkeit liegt bei etwa 17 Prozent und etwa 30 Prozent der Bevölkerung
lebt unterhalb der Armutsgrenze.

Die Entwicklung der Innenpolitik Georgiens weist seit der friedlichen Revolu-
tion 2003 eine gemischte Bilanz auf. Während bei der Bekämpfung der Korrup-
tion, der Polizeireform, der Reform der Steuergesetzgebung und Verbesserung
der Investitionsbedingungen in den letzten Jahren Fortschritte erzielt werden
konnten, mehren sich seit der gewaltsamen Niederschlagung der regierungs-
kritischen Proteste 2007, 2009 und zuletzt im Mai 2011 die Anzeichen für
autoritäre Tendenzen. So hat die seit 2004 amtierende Regierung von Michail
Saakaschwili die politischen Einwirkungsmöglichkeiten von Zivilgesellschaft,
Medien und von Parteien der Opposition erheblich eingeschränkt.

Im Oktober 2010 wurde eine Verfassungsreform hin zu einer parlamentarischen
Demokratie angenommen, die Parlament und Ministerkabinett gegenüber der
Präsidialmacht stärken soll. Der wesentliche Teil der Verfassungsreform tritt
erst mit Amtsantritt eines neuen Präsidenten nach den Wahlen im Jahr 2013 in
Kraft. Die Opposition befürchtet, dass Staatspräsident Michail Saakaschwili
seine zweite und letzte Amtszeit dazu missbrauchen könnte, einen Wechsel in
das gestärkte Amt des Regierungschefs vorzubereiten.

Nach wie vor bestehen in Georgien tiefgreifende Missstände im Wahlrecht und
bei der Durchführung von Wahlen, wie fehlende Wählerlisten, Missbrauch
administrativer Ressourcen und Vorteilsnahme durch die Regierung. Der Bun-
destag bedauert, dass die durch den Europarat und die OSZE eingeforderten
Verbesserungen auch nach der Wahlrechtsreform im Dezember 2011 nicht um-
gesetzt wurden.

Gleichzeitig stagniert die Demokratisierung des Justizwesens, und die Lage der
Menschenrechte hat sich nicht verbessert. Der Höchste Justizrat, der über die

Ernennung von Richtern in Georgien entscheidet, bleibt auch nach den bisheri-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8778

gen Justizreformen zu sehr von der Regierung und der Staatsanwaltschaft ab-
hängig.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die weiteren Schritte einer europäischen Ein-
bindung Georgiens, wie die am 1. März 2011 im Rahmen der EU-Mobilitäts-
partnerschaft in Kraft getretene Visaliberalisierung.

Bei den Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen und ein vertieftes
Handelsabkommen mit der EU muss eine sorgfältige Folgenabschätzung über
die sozialen und ökologischen Auswirkungen mit einbezogen werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich für eine stärkere Anbindung Georgiens an die EU einzusetzen;

2. sich innerhalb der NATO für einen zurückhaltenden Umgang mit dem Bei-
trittsgesuch Georgiens einzusetzen;

im Bereich regionaler Sicherheit, der Zusammenarbeit mit Russland und Geor-
gien und der Konfliktnachsorge:

3. sich gegenüber Russland dafür einzusetzen, dass neben dem geplanten Ein-
satz eines privaten Schweizer Unternehmens an der russischen Grenze zu
den Regionen Abchasien und Südossetien gemäß dem Sechs-Punkte-Plan
der Beobachtermission EUMM Zugang zu den Sezessionsgebieten, ein-
schließlich der Grenzgebiete zu Russland, gewährt wird;

4. sich innerhalb der EU, der OSZE und der Vereinten Nationen für weitere
internationale Beobachtungs- und Verhandlungsmechanismen für die Se-
zessionskonflikte einzusetzen;

5. die russische Regierung dazu aufzufordern, sich der völkerrechtlich bin-
denden Gewaltverzichtserklärung des georgischen Präsidenten Michail
Saakaschwili ihrerseits offiziell anzuschließen;

6. sich gegenüber Georgien und Russland für eine volle Kooperation der na-
tionalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden mit dem Internationa-
len Strafgerichtshofs im Rahmen des fortlaufenden Vorermittlungsverfah-
rens einzusetzen;

7. sich auf der EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Kontakte mit den De-facto-
Regierungen in Abchasien und Südossetien aufgenommen werden, um fol-
gende Ziele zu verhandeln:

a) die Intensivierung der Kontakte zwischen georgischen, abchasischen
und südossetischen Akteuren der Zivilgesellschaft und Journalisten,

b) die Durchführung von vertrauensbildenden Maßnahmen, die wichtige
Repräsentanten auf kommunaler und lokaler Ebenen erreichen;

c) die Rückkehr der Binnenvertriebenen aus dem Krieg 2008;

8. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass in Suchumi ein EU-Informa-
tionszentrum eröffnet wird;

9. für Studierende aus Abchasien und Südossetien Kontingente für Stipendien,
etwa DAAD-Stipendien (DAAD = Deutscher Akademischer Austausch-
dienst) oder das Internationale Parlamentsstipendium, einzuführen und
sicherzustellen, dass entsprechende Informationen dort verbreitet werden;

10. sich gegenüber der georgischen Regierung und den De-facto-Behörden der
Sezessionsgebiete dafür einzusetzen, dass freier Personenverkehr zwischen
den Sezessionsgebieten und dem Kernland Georgiens entlang der Verwal-
tungsgrenze ermöglicht wird;

Drucksache 17/8778 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

11. die gesetzliche Initiative der georgischen Regierung, neutrale Pässe für die
Einwohner von Abchasien und Südossetien zu unterstützen und an die De-
facto-Behörden in den Sezessionsgebieten zu appellieren, dies als pragma-
tische Lösung anzuerkennen;

12. in der bilateralen Zusammenarbeit und auf EU-Ebene folgende Maßnah-
men zur Annäherung zwischen Russland und Georgien zu unterstützten:

a) die gegenseitige Visapflicht für ihre Staatsbürger aufzuheben;

b) die Eisenbahnlinie von Adler nach Eriwan (über Suchumi und Tiflis)
bis zum Beginn der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi kom-
plett wieder in Betrieb zu nehmen;

c) sich im Rahmen der Welthandelsorganisation dafür einzusetzen, dass
Russland den Importboykott georgischer Produkte aufhebt;

13. Georgien auf EU-Ebene im Rahmen der Östlichen Partnerschaft sowie
bilateral im Kontext der Kaukasus-Initiative dazu zu ermutigen, eine akti-
vere Rolle in den regionalen Integrationsprozessen im südlichen Kaukasus
zu spielen und die vermittelnde Rolle von Georgien – etwa im Konflikt
zwischen Armenien und Aserbaidschan – zu stärken;

im Bereich demokratischer Reformen:

14. die verabschiedete Wahlrechtsreform gegenüber der georgischen Regie-
rung als unzureichend zu kritisieren und auf die Beendigung gezielter Ein-
schüchterung und Ausgrenzung von Oppositionskandidaten zu drängen;

15. sich gegenüber der georgischen Regierung dafür einzusetzen, dass die
Haftbedingungen in Gefängnissen verbessert werden, alle Gefangenen
freigelassen werden, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden, die
Repression von Regimekritikern beendet wird und folgende Bedingungen
für die Öffnung des politischen Raumes und die Entfaltung der Zivilgesell-
schaft geschaffen werden: Sicherung der Gewaltenteilung und Unabhän-
gigkeit der Justiz, Unabhängigkeit aller Medien von staatlicher Kontrolle,
Sicherung von Voraussetzungen für fairen politischen Wettbewerb und
freie gerechte Wahlen;

16. den Dialog der deutschen Botschaft mit der Zivilgesellschaft zu intensivie-
ren und ein ausreichend weites Spektrum an möglichen Akteuren und An-
sprechpartnern zu berücksichtigen;

im Bereich Menschenrechte und der Situation von Binnenvertriebenen:

17. sich gegenüber der georgischen Regierung dafür einzusetzen, die Anti-
diskriminierungsgesetzgebung zu ergänzen, um die Rechte ethnischer,
sprachlicher, religiöser und kultureller Minderheiten ebenso zu schützen
wie die von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, trans- und intersexuellen
Menschen;

18. in der europäischen und deutschen Zusammenarbeit mit Georgien die Un-
terstützung der Zivilgesellschaft und unabhängiger Medien zu verstärken
und sich dafür einzusetzen, dass Bildungsmaßnahmen und öffentliche
Kampagnen gegen jegliche Form von Diskriminierung und zur Gleichstel-
lung von Frauen in der Gesellschaft und Politik finanziert werden;

19. sich gegenüber der georgischen Regierung dafür einzusetzen, dass die
Situation der Binnenvertriebenen weiter verbessert wird und ihnen Zugang
zu Bildung und Sozialleistungen gewährt wird sowie Akte polizeilicher
Willkür gegen sie beendet werden;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8778

im Bereich der Asyl- und Visapolitik:

20. innerhalb der EU-Mobilitätspartnerschaft mit Georgien eine Führungsrolle
einzunehmen und konkrete Maßnahmen voranzubringen, die beginnend
bei einer Visaliberalisierung über den Verzicht von Visagebühren bis hin
zur Abschaffung der Visapflicht führen sollten, damit die Mobilitätspart-
nerschaft zu konkreten Vorteilen für die georgische Bevölkerung führt;

21. sich auf EU-Ebene angesichts des mit Georgien abgeschlossenen EU-
Rückübernahmeabkommens für den Aufbau eines funktionsfähigen Asyl-
systems des Landes einzusetzen und diesen finanziell zu unterstützen so-
wie die georgische Regierung zur Anerkennung von subsidiär Schutzbe-
dürftigen und einer eigenen gesetzlichen Regelung für besonders Schutzbe-
dürftige aufzufordern;

22. sich für eine pragmatische Lösung zur Reiseerleichterung von Bürgerinnen
und Bürgern aus den Sezessionsgebieten einzusetzen, die für Seminare mit
dem Ziel der Konflikttransformation und des friedlichen Dialogs in die EU
und nach Deutschland einreisen wollen, sowie im Rahmen der EU darauf
zu drängen, dass die Bürger der Sezessionsgebiete mit neutralen Pässen
ohne Einschränkungen von einer Visaliberalisierung profitieren können;

im Bereich der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Verhandlungen
über das Assoziierungsabkommen und eines vertieften Handelsabkommens der
EU mit Georgien:

23. sich vor dem Abschluss eines Assoziierungsabkommens und eines vertief-
ten Handelsabkommens der EU mit Georgien dafür einzusetzen, dass die
sozialen und ökologischen Folgen sorgfältig geprüft werden;

24. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass im Rahmen des ENPI die Be-
kämpfung der ländlichen Armut in Georgien verstärkt wird;

25. sich im Rahmen der Verhandlungen gegenüber der georgischen Regierung
dafür einzusetzen, dass das Land die Standards der Internationalen Arbeits-
organisation (ILO) in der Arbeitsgesetzgebung und im Gewerkschaftsrecht
berücksichtigt sowie gesetzliche Änderungen zur Einhaltung der ILO-
Kernarbeitsnormen, besonders Artikel 87 (Vereinigungsfreiheit und Schutz
des Vereinigungsrechtes) und Artikel 98 (Vereinigungsrecht und Recht zu
Kollektivverhandlungen), schafft;

26. Georgien bilateral und im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit bei
der Stärkung des Agrarsektors und den dazu notwendigen Reformen, wie
die Umstellung auf EU-Standards in der Lebensmittelsicherheit, zu unter-
stützen;

27. den unterschiedlichen Akteuren in den Sezessionsgebieten das Modernisie-
rungspotential einer engeren EU-Anbindung zu vermitteln und georgische
Behörden und abchasische und südossetische De-facto-Behörden zur Zu-
sammenarbeit aufzufordern, damit die Sezessionsgebiete für die Implemen-
tierung des künftigen Freihandelsabkommens entsprechende Kapazitäten
entwickeln;

im Bereich von Energiepolitik und nachhaltiger Ressourcenbewirtschaftung:

28. sich für eine stärkere Einbindung Georgiens in den europäischen Energie-
markt einzusetzen;

29. den Dialog mit Georgien im Energiebereich bilateral und im Rahmen der
europäischen Zusammenarbeit auf höhere Energieeffizienz und die Förde-
rung erneuerbarer Energien (Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen,
Solaranlagen) auszurichten, Forschungsprojekte zum Umweltschutz und

nachhaltiger Ressourcenbewirtschaftung mit Georgien zu intensivieren und
keine umstrittenen Großstaudammprojekte mitzufinanzieren;

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30. im Austausch mit den georgischen Partnern auf die Einhaltung ökolo-
gischer, sozialer und menschenrechtlicher Standards beim Rohstoffabbau
sowie auf Transparenz im Rohstoffsektor zu dringen und sich für eine Be-
teiligung Georgiens an der Extractive Industries Transparency Initiative
(EITI) einzusetzen.

Berlin, den 28. Februar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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