BT-Drucksache 17/8456

Abschiebestopp und Bleiberecht für Flüchtlinge aus Syrien

Vom 24. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8456
17. Wahlperiode 24. 01. 2012

Antrag
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Paul Schäfer (Köln),
Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm,
Nicole Gohlke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko,
Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord, Jens Petermann,
Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler,
Halina Wawzyniak, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Abschiebestopp und Bleiberecht für Flüchtlinge aus Syrien

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Rednerinnen und Redner aller Fraktionen haben in einer Aktuellen Stunde im
Bundestag am 19. Januar 2012 einhellig die desaströse Menschenrechtslage in
Syrien beklagt. Dennoch sind weiterhin Abschiebungen nach Syrien nicht offiziell
ausgesetzt. Das Bundesministerium des Inneren hat den Bundesländern lediglich
empfohlen, bis auf weiteres keine Abschiebungen nach Syrien vorzunehmen.
Das ist unzureichend und wird dem Bedürfnis der Flüchtlinge aus Syrien nach
Schutz und einem sicheren Aufenthalt in Deutschland nicht gerecht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich gegenüber den Bundesländern dafür einzusetzen, dass ein formeller
Abschiebestopp für ausreisepflichtige Personen mit syrischer Herkunft er-
lassen wird;

2. sich gegenüber den Bundesländern darüber hinaus für ein humanitäres
Bleiberecht für lediglich geduldete bzw. ausreisepflichtige Flüchtlinge aus
Syrien einzusetzen und ihr entsprechendes Einvernehmen hierzu zu erklären;

3. das mit der Arabischen Republik Syrien geschlossene Rückübernahme-
abkommen aufzukündigen;

4. durch Anweisung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sicher-
zustellen, dass syrische Asylsuchende im Rahmen der Dublin-II-Verordnung
nicht an Mitgliedstaaten der Europäischen Union überstellt werden, in denen
kein effektiver Schutz gewährt wird oder gar eine Abschiebung nach Syrien
droht, wie beispielsweise in Ungarn.
Berlin, den 24. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 17/8456 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Seit vielen Jahren sind Mitglieder und Unterstützer der Opposition gegen des
Regime der Baath-Partei in Syrien Opfer von Repression durch die syrischen
Sicherheitsbehörden. Sie verschwanden ohne Prozesse in Gefängnissen und
wurden dort gefoltert und misshandelt. Dies galt auch für Syrer und Staatenlose
aus Syrien, die in Deutschland erfolglos einen Antrag auf Asyl gestellt hatten
und wieder nach Syrien abgeschoben wurden. Der Abschluss eines Rücküber-
nahmeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Syrien sollte
diese Abschiebungen insbesondere im Hinblick auf die Staatenlosen erleichtern.
Im Rahmen dieses Rückübernahmeabkommens überstellte abgelehnte Asyl-
suchende wurden bei ihrer Ankunft in Syrien festgenommen, manche ver-
schwanden für Monate in den Gefängnissen der Geheimdienste. Mit dem vor-
liegenden Antrag soll der berechtigten Kritik an den Zuständen in Syrien in Hin-
sicht auf den Schutz von Anhängern der syrischen Opposition in Deutschland
Genüge getan werden.

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