BT-Drucksache 17/8001

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/6644 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 17/776 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/646 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen d) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/772 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen und Änderung weiterer Gesetze e) zu dem Antrag der Abgeordneten Burkhard Lischka, Lars Klingbeil, Christine Lambrecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/4427 - Zugangserschwerungsgesetz aufheben - Verfassungswidrigen Zustand beenden

Vom 30. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8001
17. Wahlperiode 30. 11. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/6644 –

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der
Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/776 –

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der
Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Dr. Petra Sitte,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/646 –

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Zugangsbeschränkungen
in Kommunikationsnetzen

d) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz,
Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/772 –

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Erschwerung
des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen
und Änderung weiterer Gesetze
e) zu dem Antrag der Abgeordneten Burkhard Lischka, Lars Klingbeil,
Christine Lambrecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4427 –

Zugangserschwerungsgesetz aufheben – Verfassungswidrigen Zustand
beenden

Drucksache 17/8001 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

A. Problem

Zu Buchstabe a

Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist, im Interesse der Opfer von
Kinderpornographie strafbare Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an
Kindern durch konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Internet zu verban-
nen. Da sich in jüngster Zeit Bemühungen, national und international eine
schnellstmögliche Löschung der Inhalte zu erreichen, als erfolgreich erwiesen
hätten, seien Sperrmaßnahmen nicht erforderlich. Daher soll das Gesetz zur
Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunika-
tionsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) vom 17. Februar
2010 (BGBl. I S. 78) aufgehoben werden.

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zielt auf die Aufhebung des Gesetzes
zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen vom
17. Februar 2010 (BGBl. I S. 78). Netzsperren begegneten grundsätzlichen Be-
denken und leisteten keinen substantiellen Beitrag zur Bekämpfung der Kin-
derpornographie. Die Regierungskoalition der CDU, CSU und FDP habe in
ihrem Koalitionsvertrag zudem vereinbart, zunächst für ein Jahr kinderporno-
graphische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht
zu sperren und damit das Gesetz nicht anzuwenden. Dies verstoße gegen
Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

Zu Buchstabe c

Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. zielt auf eine Änderung des Tele-
mediengesetzes sowie die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Die
Aufhebung sei geboten. Ein geltendes Gesetz könne nicht einfach ausgesetzt
oder nicht angewendet werden. Vorrangig sei die Löschung kinderpornogra-
phischer Angebote im Internet. Zugangssperrungen hingegen stellten keinen ef-
fektiven Schutz vor der Bereitstellung kinderpornographischer Angebote dar.
Bei Sperrungen bestehe zudem das Problem eines „Overblockings“. Auch sei
eine Ausdehnung der Sperrinfrastruktur auf andere Inhalte zu befürchten.

Zu Buchstabe d

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt auf die Be-
seitigung der Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornogra-
phie in Kommunikationsnetzen, da das Gesetz nicht dazu geeignet sei, das Auf-
treten von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten im Netz effektiv
zu bekämpfen, und unverhältnismäßig in Grundrechte eingreife. Die Bundes-
regierung demonstriere durch das von ihr verhängte einjährige Anwendungs-
moratorium, dass sie gravierende Bedenken hinsichtlich des Gesetzes habe.

Zu Buchstabe e

Der Antrag der Fraktion der SPD hat einen Beschluss des Deutschen Bundes-
tages zum Ziel, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, unver-
züglich einen Entwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kin-
derpornographie in Kommunikationsnetzten vorzulegen und den im Antrag als
verfassungswidrig gerügten Zustand der Aussetzung eines parlamentarischen
Gesetzes durch Erlass des Bundesministeriums des Innern zu beenden. Ferner
solle sich die Bundesregierung bei den weiteren Verhandlungen über den Richt-
linienvorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen
Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie und zur Aufhebung

des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Ratsdok. 8155/10) nachdrück-
lich für das Prinzip „Löschen statt Sperren“ einsetzen und bei den anderen Mit-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8001

gliedstaaten für die wirksame Löschung derartiger Angebote werben. Ziel müs-
se sein, den Mitgliedstaaten den Spielraum zu eröffnen bzw. zu belassen, keine
entsprechende Sperrinfrastruktur aufbauen zu müssen. Schließlich soll die Bun-
desregierung dazu aufgefordert werden, die Gespräche mit Selbstkontrollein-
richtungen, Beschwerdestellen und dem Bundeskriminalamt zur Intensivierung
der Zusammenarbeit bei der Löschung von kinderpornographischen Inhalten
auf ausländischen Servern schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen und ein
entsprechendes „Harmonisierungspapier“ zu unterzeichnen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/6644 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen zwei Stimmen aus der Fraktion der CDU/CSU.

Einstimmige Annahme einer Entschließung.

Zu Buchstabe b

Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
17/776.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/646 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe d

Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
17/772.

Zu Buchstabe e

Einvernehmliche Erledigterklärung des Antrags auf Drucksache 17/4427.

C. Alternativen

Beibehaltung der geltenden Rechtslage.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/8001 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6644 unverändert anzunehmen und
folgende Entschließung anzunehmen:

„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Darstellungen von Kindesmissbrauch gehören zu den abscheulichsten Inhal-
ten im Internet. Sowohl die Herstellung und die Verbreitung als auch der Er-
werb und bereits der Besitz kinderpornographischer Schriften sind daher
nach § 184b des Strafgesetzbuchs mit Strafe bedroht. Mit diesem umfassen-
den strafbewehrten Verbot sollen potentielle Produzenten und Konsumenten
von Kindesmissbrauchsdarstellungen abgeschreckt und mittelbar der Miss-
brauch an sich eingedämmt werden. Denn hinter jeder Darstellung eines sol-
chen Verbrechens an Kindern steht ein realer Missbrauchsfall. Verfügbarkeit
und weitere Verbreitung kinderpornographischer Darstellungen perpetuieren
das Leiden der Opfer; sie werden durch jede weitere Verbreitung erneut ihrer
Menschenwürde beraubt.

Es muss deshalb zum einen alles daran gesetzt werden, die am Kindesmiss-
brauch Beteiligten zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Zugleich
muss die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen nachhaltig bekämpft
werden. Diese kriminellen Inhalte müssen bei den Inhalteanbietern selbst
und, wo dies nicht möglich ist, bei den Speicherplatzanbietern – auch auf im
Ausland befindlichen Servern – innerhalb kürzester Zeit gelöscht werden.

Viele Seiten mit solchen Darstellungen werden bereits zügig gelöscht, auch
wenn sie im Ausland ins Netz gestellt werden. Allerdings ist der dynami-
schen Entwicklung des Internets und sich schnell verändernder technischer
und organisatorischer Strukturen Rechnung zu tragen. Es soll daher beobach-
tet werden, ob sich diese positive Tendenz fortsetzt und die Löschung weiter-
hin erfolgreich betrieben wird.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

ihm ab dem Jahr 2013 jährlich, jeweils für das vorangegangene Kalenderjahr
über den Erfolg der Maßnahmen zu berichten, die auf die Löschung von Te-
lemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt im Sinne des § 184b
des Strafgesetzbuchs abzielen.

Die dazu mit den Daten aller beteiligten Stellen zu erstellende Übersicht soll
nach Monaten gegliedert sein und insbesondere folgende Angaben enthalten:

● Anzahl der inländischen und ausländischen Seiten, die gemeldet wurden,

● Anzahl der Seiten, die nach einer Woche und nach vier Wochen gelöscht
werden konnten und

● eine kategorisierte Übersicht darüber, wer den Ersthinweis zur Seite gege-
ben hat (Bürger, staatliche Stellen oder sonstige Beteiligte).

Des Weiteren hält es der Deutsche Bundestag für erforderlich, die Wirksam-
keit und die Erfolge beim Löschen von kinderpornographischen Inhalten
fortlaufend zu optimieren und die effektive Strafverfolgung von Anbietern
kinderpornographischen Materials gemeinsam mit den Ländern voranzutrei-

ben. Insbesondere sind die Arbeitsabläufe der konkreten Bekämpfungsmaß-
nahmen noch effektiver zu strukturieren, um die Zusammenarbeit der Ermitt-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8001

lungsbehörden und Meldestellen weiter zu optimieren und den Erfolg dieser
Maßnahmen zu fördern, indem

● eine einheitliche Einordnung und Definition eines „Vorgangs“ gefunden
wird, um die Statistiken für alle deutschen Meldestellen und des Bundes-
kriminalamtes vergleichbar zu machen;

● einheitlich der Zeitpunkt gewählt wird, ab dem die Zeit bis zur Löschung
der Inhalte gemessen wird (Benachrichtigung des Providers), und

● ein gemeinsamer Datenabgleich und Austausch organisiert wird, der eine
aussagekräftige Statistik und ein genaueres Beobachten der Entwicklung
erlaubt.

In diesem Zusammenhang bekräftigt der Deutsche Bundestag die Bedeutung
der Aufgabe des Bundeskriminalamtes, zur Bekämpfung kinderpornogra-
phischer Inhalte im Internet im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion nach
§ 2 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des
Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten und des
damit verbundenen polizeilichen Informationsaustausches weiterhin beizu-
tragen.

Darüberhinaus sollten aus Sicht des Deutschen Bundestages internationale
Kooperationen zur Bekämpfung der Kinderpornographie weiter gefördert
werden. Ziel muss es dabei sein, einen einheitlichen, hohen Schutzanforde-
rungen genügenden Melde- und Löschstandard zu etablieren. Schließlich hält
es der Deutsche Bundestag für erforderlich, dass sich die Bundesregierung
auch international weiterhin für eine optimale Bekämpfung und rigide Äch-
tung der Kinderpornographie einsetzt und auf nicht kooperierende Staaten
entsprechend einwirkt.“;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/776 für erledigt zu erklären;

c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/646 abzulehnen;

d) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/772 für erledigt zu erklären;

e) den Antrag auf Drucksache 17/4427 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 30. November 2011

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Ansgar Heveling
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Christian Ahrendt
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

entwurfs auf Drucksache 17/6644 und die Annahme des
Entschließungsantrags der Koalitionsfraktionen. Er emp-

genommen. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
zur Entschließung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
fiehlt des Weiteren mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung des Gesetz-

wurde zuvor mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Der Ausschuss empfiehlt des Weiteren, die Vorlagen auf
Drucksache 17/8001 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ansgar Heveling, Burkhard Lischka, Christian Ahrendt,
Halina Wawzyniak und Ingrid Hönlinger

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlagen auf Druck-
sachen 17/776, 17/646 und 17/772 in seiner 24. Sitzung am
25. Februar 2010 beraten und an den Rechtsausschuss zur
federführenden Beratung sowie an den Innenausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und
den Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung
überwiesen. Die Vorlage auf Drucksache 17/4427 hat der
Deutsche Bundestag in seiner 84. Sitzung am 20. Januar
2011 beraten und an den Rechtsausschuss zur federführen-
den Beratung sowie an den Innenausschuss, den Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Kultur
und Medien zur Mitberatung überwiesen. Die Vorlage auf
Drucksache 17/6644 hat der Deutsche Bundestag in seiner
126. Sitzung am 21. September 2011 beraten und an den
Rechtsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den
Innenausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und den Ausschuss für Kultur und Medien zur Mit-
beratung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlagen auf Drucksachen
17/776, 17/646, 17/772, 17/4427 und 17/6644 in seiner
59. Sitzung am 30. November 2011 beraten. Er empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen eine
Stimme aus der Fraktion der CDU/CSU und bei einer
Stimmenthaltung aus der Fraktion der CDU/CSU die An-
nahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/6644. Mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfiehlt er die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Druck-
sache 17/776. Die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 17/646 empfiehlt er mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD. Er empfiehlt
ferner, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/772 und den
Antrag auf Drucksache 17/4427 für erledigt zu erklären.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlagen auf Drucksachen 17/776, 17/646, 17/772, 17/4427
und 17/6644 in seiner 56. Sitzung am 30. November 2011
beraten. Einstimmig empfiehlt er die Annahme des Gesetz-

Drucksache 17/772. Er hat ferner beschlossen, den Gesetz-
entwurf der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/776 und
den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/4427
für erledigt zu erklären.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlagen auf Drucksachen 17/776,
17/646 und 17/772 in seiner 34. Sitzung am 23. März 2011
beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung der Vorlage
auf Drucksache 17/776. Mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD empfiehlt er die Ableh-
nung der Vorlagen auf Drucksachen 17/646 und 17/772.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlagen auf Drucksachen 17/776, 17/646, 17/772,
17/4427 und 17/4466 in seiner 53. Sitzung am 30. November
2011 beraten. Er empfiehlt einstimmig die Annahme des Ge-
setzentwurfs auf Drucksache 17/6644. Ebenfalls einstimmig
hat er die Annahme der Entschließung der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP beschlossen. Er empfiehlt, die Gesetz-
entwürfe auf Drucksachen 17/776 und 17/772 für erledigt zu
erklären. Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD empfiehlt er die Ablehnung des Gesetzentwurfs
auf Drucksache 17/646. Mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt er
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/4427.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlagen auf Drucksachen 17/776, 17/646 und
17/772 in seiner 49. Sitzung am 30. November 2011 bera-
ten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion der SPD die Ablehnung des Gesetzentwurfs
auf Drucksache 17/646. Einstimmig empfiehlt er, die Ge-
setzentwürfe auf Drucksachen 17/772 und 17/776 für erle-
digt zu erklären.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorla-
gen auf Drucksachen 17/776, 17/646, 17/772, 17/4427 und
17/4466 in seiner 50. Sitzung am 30. November 2011 bera-
ten. Er empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 17/6644. Die Entschließung der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP wurde einstimmig an-
entwurfs auf Drucksache 17/646 und bei gleichem Stimm-
ergebnis auch die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf

Drucksachen 17/776, 17/646, 17/772 und 17/4427 für erle-
digt zu erklären.

10. November 2010 durchgeführt hat. An dieser Anhörung
haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Pro-
tokoll der 29. Sitzung vom 10. November 2010 mit den an-
liegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.

Der Rechtsausschuss hat die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 17/776 und 17/772 in seiner 68. Sitzung am 30. No-
vember 2011 abschließend beraten und empfiehlt einver-
nehmlich, diese für erledigt zu erklären. Den Antrag auf
Drucksache 17/4427 hat der Rechtsausschuss ebenfalls in
seiner 68. Sitzung am 30. November 2011 abschließend be-
raten und empfiehlt einvernehmlich, diesen für erledigt zu
erklären. Auch den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/646
hat der Rechtsausschuss in seiner 68. Sitzung am 30. No-
vember 2011 abschließend beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des-
sen Ablehnung.

Die Beratung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/6644
hat der Rechtsausschuss in seiner 65. Sitzung am 9. Novem-

nahme der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Ent-
schließung, die von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP
im Rechtsausschuss eingebracht und einstimmig angenom-
men wurde.

Die Fraktion DIE LINKE. erläuterte im Verlauf der Bera-
tungen den von ihr im Rechtsausschuss eingebrachten Än-
derungsantrag zu der von den Fraktionen der CDU/CSU
und FDP im Ausschuss eingebrachten Entschließung. Der
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. hatte folgenden
Wortlaut:

Der Ausschuss wolle beschließen:

Der Bundestag wolle beschließen, die Entschließung
17(6)150 zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6644
mit folgenden Änderungen anzunehmen:

Die Aufzählung im Forderungsteil (II.), Absatz 2 wird wie
folgt geändert:

1. Der zweite Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:

„Anzahl der Seiten, die nach einer, zwei, drei und vier
Wochen gelöscht werden konnten,“

2. Nach dem zweiten Spiegelstrich wird der folgende Spie-
gelstrich eingefügt:

„Anzahl der Seiten, die nach einer, zwei, drei und vier
Wochen nicht gelöscht werden konnten, aufgegliedert
nach Server-Standorten (Herkunftsland) und“

Begründung

Diese Angaben haben sich bewährt. Sie verbessern Zu-
schnitt und Bewertung zur Evaluierung der ergriffenen
Löschmaßnahmen.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. wurde
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Die Fraktion der FDP wies, auf Nummer 2 des Änderungs-
antrags der Fraktion DIE LINKE. Bezug nehmend, darauf
hin, dass der Ort, an dem die Löschung stattfinden solle,
ohnehin in der Statistik erscheine. Zu Nummer 1 des Ände-
rungsantrags führte sie aus, dass im Sinne einer Begrenzung
des Aufwands der Meldestellen bei der Erstellung der Statis-
tik von einer weiteren Unterteilung abgesehen werden solle.

Zu den Gesetzentwürfen auf Drucksachen 17/776, 17/646,
17/772 und 17/6644 lagen dem Rechtsausschuss mehrere
Petitionen vor.

Dominik Boecker Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Informationstechnologierecht,
Köln

Dr. Dieter Frey, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht, Köln

Dr. Jürgen-Peter Graf Richter am Bundesgerichtshof,
Karlsruhe

Prof. Dr. Dirk
Heckmann

Universität Passau, Lehrstuhl für
Öffentliches Recht, Sicherheits-
recht und Internetrecht

Univ.-Prof. Dr. Klaus
Hoffmann-Holland

Freie Universität Berlin, Lehrstuhl
für Kriminologie und Strafrecht

Carmen Kerger-Ladleif Dunkelziffer e. V., Hamburg

Jürgen Maurer Vizepräsident des Bundeskriminal-
amtes, Wiesbaden

Dr. Christoph Schnabel,
LL.M.

Referent, Beauftragter für Daten-
schutz und Informationsfreiheit,
Hamburg

Lars Underbjerg Detective Inspector, Danish
National Police, National High
Tech Crime Centre, Dänemark.

Berlin, den 30. November 2011

Ansgar Heveling
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Christian Ahrendt
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8001

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 17/776, 17/646 und 17/772 in seiner 16. Sitzung am
16. Juni 2010 beraten und beschlossen, eine öffentliche
Anhörung durchzuführen, die er in seiner 29. Sitzung am

ber 2011 vertagt. In seiner 68. Sitzung am 30. November
2011 hat er den Gesetzentwurf abschließend beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen zwei Stimmen aus der Fraktion der CDU/CSU dessen
Annahme. Der Rechtsausschuss empfiehlt zudem die An-
Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

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