BT-Drucksache 17/75

Bundesbeteiligung bei Kosten der Unterkunft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhöhen

Vom 25. November 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/75
17. Wahlperiode 25. 11. 2009

Antrag
der Abgeordneten Katja Kipping, Katrin Kunert, Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch,
Karin Binder, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Heidrun Dittrich, Diana Golze,
Jutta Krellmann, Caren Lay, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Kersten Steinke,
Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Bundesbeteiligung bei Kosten der Unterkunft nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch erhöhen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesregierung entzieht sich durch eine völlig unzureichende Beteiligung
an den Kosten der Unterkunft und Heizung zunehmend ihrer Verantwortung zur
Finanzierung der Kosten der Arbeitslosigkeit im Bereich Hartz IV. Die seit 2008
geltende Fortschreibung der Bundesbeteiligung durch die Anpassungsformel
nach § 46 Absatz 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährleistet
keine angemessene Beteiligung des Bundes. Die Anpassungsformel lehnt sich
sachfremd an die Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II
an. Nach der Anpassungsformel sinkt die Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft und Heizung, wenn in dem gesetzlich definierten Referenzzeitraum
die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt – und umgekehrt. Dem Rückgang der
Bedarfsgemeinschaften seit 2007 steht aber kein entsprechender Rückgang der
Kosten für Unterkunft und Heizung gegenüber. Im Ergebnis verlagert der Bund
die finanziellen Lasten der Arbeitslosigkeit auf die Kommunen. Diese Entwick-
lung wird sich im Laufe der Finanz- und Wirtschaftskrise 2010 erkennbar fortset-
zen. Das Ziel der finanziellen Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. Euro wird
konterkariert.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der

1. die Anpassungsformel dahingehend ändert, dass die Berechnung der Bun-
desbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in § 46 Absatz 7
SGB II auf der Basis der tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung
nach § 22 Absatz 1 SGB II erfolgt;

2. auf der Grundlage dieser veränderten Formel eine neue Berechnung der Bun-
desbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2010

vornimmt.

Berlin, den 25. November 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 17/75 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Begründung

Mit dem Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch des Finanz-
ausgleichsgesetzes wurde die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft
und Heizung im SGB II für 2007 auf 41,2 Prozent für Rheinland-Pfalz,
35,2 Prozent für Baden-Württemberg sowie 31,2 Prozent für die übrigen 14 Län-
der festgelegt. Gleichzeitig wurde für die folgenden Jahre eine Anpassungs-
formel in das SGB II aufgenommen, die sich an die Entwicklung der Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften anlehnt (§ 46 Absatz 7 SGB II). Seit 2008 erfolgt die
Anpassung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung
gemäß dieser Formel. Bereits während der parlamentarischen Beratungen ist da-
rauf hingewiesen worden, dass die Anpassungsformel nicht sachgerecht ist, weil
die Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften kein verlässlicher Indi-
kator für die Entwicklung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung
darstellt. Der Bundesrat hat in einem Beschluss einstimmig dafür votiert, die
Anpassungsformel an die tatsächliche Kostenentwicklung zu koppeln (Bundes-
ratsdrucksache 815/06). Auch die kommunalen Spitzenverbände, die Wohl-
fahrtsverbände, der Deutsche Mieterbund e. V. und der Deutsche Gewerk-
schaftsbund haben die Orientierung der Anpassungsformel an der Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften wiederholt als sachfremd kritisiert.

Die zwischenzeitliche Entwicklung bestätigt die Kritik. Während die Gesamt-
ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung von 13,6 Mrd. Euro auf
14,2 Mrd. Euro zwischen 2007 und 2009 gestiegen sind, ist im gleichen Zeitraum
die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften deutlich zurückgegangen. Die Kosten-
beteiligung des Bundes ist daher bis zum Jahr 2009 gefallen: auf 35,4 Prozent in
Rheinland-Pfalz, 29,4 Prozent in Baden-Württemberg sowie 25,4 Prozent in den
anderen 14 Ländern. Trotz eines Anstiegs der Gesamtausgaben für die Kosten
der Unterkunft und Heizung hat der Bund seine Ausgaben seit 2007 von
4,3 Mrd. Euro auf 3,7 Mrd. Euro (2009 – Haushaltssoll) reduziert.

Für das Jahr 2010 werden nach dem Gesetzentwurf zum 6. SGB-II-Änderungs-
gesetz Gesamtausgaben in Höhe von 15,8 Mrd. Euro erwartet. Nach der Anpas-
sungsformel würde der Bundesanteil an diesen Kosten bei rund 3,7 Mrd. Euro
stagnieren. Der von der Bundesregierung prognostizierte Ausgabenanstieg in
Höhe von rund 1,6 Mrd. Euro wäre komplett von den Kommunen zu decken. Im
Ergebnis werden somit die Folgen der Wirtschaftskrise einseitig zu Lasten der
Kommunen verschoben.

Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung (SGB II)

Anmerkung: 2007 und 2008 – Ist-Ausgaben, 2009 – Haushaltssoll und 2010 –
Gesetzentwurf zum 6. SGB-II-Änderungsgesetz.

Sachgerecht ist gegenüber dem geltenden Recht eine Orientierung der Anpas-
sungsformel nach § 46 Absatz 7 SGB II an den tatsächlichen Kosten der Unter-
kunft und Heizung. Als Ausgangspunkt für die Neuberechnungen sollte auf das

2007 2008 2009 2010

Gesamtausgaben in Mrd. Euro 13,6 13,3 14,2 15,8

Kommunen 9,3 9,4 10,5 12,1

Bund 4,3 3,9 3,7 3,7

Anteil der Bundes:
a) Bundesdurchschnitt

31,8 % 29,2 % 26,0 % 23,6 %

b) Rheinland-Pfalz 41,2 % 38,6 % 35,4 % 33,0 %

c) Baden-Württemberg 35,2 % 32,6 % 29,4 % 27,0 %

d) andere 14 Länder 31,2 % 28,6 % 25,4 % 23,0 %
Jahr 2007 abgestellt werden. Mit dieser alternativen Berechnungsformel ergäbe
sich für das kommende Jahr ein rechnerischer Bundesanteil von 32,4 Prozent.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/75

Der Bund hätte von den erwarteten 15,8 Mrd. Euro 5,1 Mrd. Euro zu tragen, also
1,4 Mrd. Euro mehr als nach der bisherigen Berechnungsformel, die Kommunen
entsprechend weniger (Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarkt-
forschung und Jugendberufshilfe e. V.: Kurzmitteilung vom 10. November
2009).

Der Bund, die Länder und die Kommunen sind darüber hinaus gefordert, sich
zeitnah auf ein Verfahren für eine Evaluierung der Bundesbeteiligung an den
Kosten der Unterkunft und Heizung zu einigen. Die Evaluation hat zum einen
den Auftrag zu überprüfen, inwieweit die gesetzlich geforderte Entlastung der
Kommunen um 2,5 Mrd. Euro (§ 46 Absatz 5 SGB II) realisiert wurde, und gege-
benenfalls Vorschläge zur Korrektur der Bundesbeteiligung vorzulegen. In die-
sem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, inwieweit die Voraussetzungen
für die höheren Beteiligungsquoten für Baden-Württemberg und Rheinland-
Pfalz weiterhin bestehen.

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