BT-Drucksache 17/7372

Forschungsförderung zur Bekämpfung vernachlässigter Krankheiten ausbauen - Zugang zu Medikamenten für arme Regionen ermöglichen

Vom 19. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7372
17. Wahlperiode 19. 10. 2011

Antrag
der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Wolfgang
Gehrcke, Jan van Aken, Agnes Alpers, Christine Buchholz, Dr. Martina Bunge,
Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Nicole Gohlke, Annette Groth, Heike Hänsel,
Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich,
Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Senger-Schäfer, Alexander Ulrich,
Harald Weinberg, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Forschungsförderung zur Bekämpfung vernachlässigter Krankheiten ausbauen –
Zugang zu Medikamenten für arme Regionen ermöglichen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Alle Menschen weltweit müssen ungeachtet ihrer Kaufkraft Zugang zu und ein
entsprechendes Angebot an adäquaten lebensnotwendigen Gesundheitsproduk-
ten haben. Gesundheit ist ein Menschenrecht. Dies zu verwirklichen und ent-
sprechende Maßnahmen zu ergreifen ist politische und moralische Pflicht.

Jedes Jahr sterben Millionen Menschen in Entwicklungsländern an Infektions-
krankheiten, obwohl deren Vermeidung und Bekämpfung häufig möglich und
notwendig ist. Zu solchen Krankheiten zählen die sogenannten großen Drei
HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose, die 17 nach Definition der Weltgesund-
heitsorganisation (WHO) vernachlässigten tropischen Krankheiten sowie wei-
tere armutsassoziierte und für Entwicklungsländer spezifische Krankheits-
bilder. Für viele dieser Krankheiten gibt es keine, kaum oder nur inadäquate
Impfstoffe, weitere Präventiva, Diagnostika und Medikamente. Sofern es ent-
sprechende Gesundheitsprodukte gibt, sind diese häufig für die Betroffenen
unbezahlbar.

Der pharmazeutische Markt versagt in der Bereitstellung entsprechender Pro-
dukte. Aus Profitinteresse konzentriert die Pharmaindustrie ihre Wirkstoff-
forschung vor allem auf Krankheiten, bei denen ein fertiges Medikament in den
Industrieländern großen Absatz verspricht. Menschen in Entwicklungsländern
haben zwar einen lebensnotwendigen Bedarf, aufgrund geringer Einkommen
stellt dieser Bedarf allerdings keinen wirtschaftlichen Anreiz dar und wird viel
zu wenig bedient. Nur 10 Prozent der globalen Forschungsausgaben beziehen
sich auf Krankheiten, die 90 Prozent zur globalen Krankheitslast beitragen.
Dieses Missverhältnis und seine fatalen Folgen für die Gesundheitssituation in

Entwicklungsländern sind umso grotesker vor dem Hintergrund, dass pharma-
zeutische Firmen mehr als doppelt so hohe Investitionen für Marketing als für
tatsächliche Forschung tätigen und ein beträchtlicher Teil der Forschungs- und
Entwicklungsinvestitionen in Produkte fließt, die kaum oder keinen therapeu-
tischen Zusatznutzen im Vergleich zu bereits bestehenden Produkten haben.

Drucksache 17/7372 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ein bedeutender Teil der Pharmaentwicklungen in Industrieländern kommt aus
öffentlich finanzierter Grundlagenforschung. Diese öffentlich geförderte For-
schungslandschaft orientiert sich unter dem zunehmenden Druck zur Eigen-
finanzierung immer mehr an profitträchtigen Bereichen, also an Krankheiten,
die vor allem in reichen Ländern auftreten. Zusätzlich patentieren Forschungs-
institute bzw. angegliederte Patentverwertungsagenturen entsprechende öffent-
lich finanzierte Forschungsergebnisse, um diese gewinnbringend vermarkten zu
können. Dabei werden entweder alle Eigentumsrechte durch Verkauf des Patents
auf Pharmafirmen übertragen oder durch Lizenzierungen entsprechende Nut-
zungsrechte so gestaltet, dass die Firmen als einzige das Gut für Forschung und
Entwicklung nutzen können. Die Möglichkeit einer kostengünstigen Nutzung
durch nichtprofitorientierte Forschungskonsortien oder aber auch direkt für die
Entwicklung und Herstellung von Produkten für arme Länder ist derzeit nicht
explizit vorgesehen, obwohl die öffentliche Hand durch die finanzielle Förde-
rung hier direkte Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten hat.

Pharmafirmen greifen die Ergebnisse aus öffentlich finanzierter Grundlagen-
forschung häufig auf, führen die klinischen Tests durch und patentieren und
vermarkten schließlich das fertige Produkt.

Geistige Eigentumsrechte wie Patente erzeugen aber eine Monopolstellung, die
letztlich zu hohen und für arme Menschen nicht bezahlbaren Preisen führt. Sie
behindern außerdem weitergehende Forschung und Produktentwicklung durch
Dritte. So werden Innovationsprozesse aufgehalten und Produkte künstlich
teuer gehalten.

Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte geistiger Eigentumsrechte
(TRIPS) der Welthandelsorganisation (WTO) setzt weltweit Mindeststandards
für den Schutz geistiger Eigentumsrechte. Es erlaubt Entwicklungsländern zu-
gleich, bestimmte Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu er-
greifen. Internationale Konzerne versuchen jedoch immer wieder durch Klagen
solche Schutzmaßnahmen zu verhindern. Die EU-Kommission hingegen ver-
sucht, in Handelsverträgen etwa mit Indien oder dem Mercado Común del Sur
(MERCOSUR) so genannte TRIPS-plus-Bestimmungen durchzusetzen, die noch
restriktiver sind als das TRIPS-Abkommen selbst. Diese Politik versucht die
Gewinne der Pharmaindustrie abzusichern, obwohl sie negative Folgen für die
Arzneimittelversorgung in armen Ländern hat.

In diesem Zusammenhang begrüßt der Deutsche Bundestag ausdrücklich die
Zusage der Indischen Regierung, Daten-Exklusivität nicht zum Bestandteil des
Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien zu machen, da dies die not-
wendige und schnelle Markteinführung günstiger Generika (qualitativ gleich-
wertige Nachahmerpräparate) erschweren und verzögern würde.

Die Bundesregierung hat ihre Aktivitäten im Bereich der Erforschung vernach-
lässigter und armutsbedingter Krankheiten in einem im Mai 2011 vorgestellten
Förderkonzept gebündelt. Diesem fehlt es jedoch an konkreten Zielen und einer
entsprechend finanzierten Strategie zur Bekämpfung der Krankheiten. Das För-
derkonzept lässt entscheidende Ansätze, wie sie etwa in der „globalen Strategie
und Aktionsplan für öffentliche Gesundheit, Innovation und geistigen Eigen-
tumsrechten“ der WHO festgehalten sind, außen vor und bleibt bei den Zu-
kunftsperspektiven vage.

Die Bundesregierung ergänzt ihre bisherigen Maßnahmen durch die Förderung
der Product Development Partnerships (PDP) im Umfang von 20 Mio. Euro
über vier Jahre ab 2011, in dem auch eine sozial verträgliche Lizensierungs-
politik vorgesehen ist. Diese positive Initiative bleibt jedoch finanziell weit
hinter dem Erforderlichen zurück. Zudem fehlen Initiativen zur Bekämpfung
von Tuberkulose und HIV/Aids. Auch muss über das PDP-Konzept hinaus die

präklinische und klinische Forschung bis hin zur Herstellung und Zulassung ge-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7372

fördert werden. Unter anderem sind bestehende öffentliche Institute abzusichern
und auszubauen.

Das neu gegründete Deutsche Zentrum für Infektionsforschung (DZF) soll
zwar auch zu vernachlässigten Krankheiten forschen, es fehlt jedoch eine Fest-
legung über die Priorisierung dieses Forschungsfeldes in dem Konsortium. Das
gilt auch für die Leibniz-Institute. Weiterhin fehlen neue Ansätze zum Umgang
mit Eigentumsrechten an Forschungsergebnissen, die einen verbesserten Zu-
gang zu Medikamenten für arme Regionen ermöglichen würden.

Mit einem Fördervolumen von etwa 18 bis 20 Mio. Euro (2010) im Bereich der
vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten liegt Deutschland im Ver-
gleich mit anderen Industriestaaten weit abgeschlagen. Selbst Schwellenländer
wie Südafrika investieren proportional zur Wirtschaftskraft mehr in die For-
schung zur Bekämpfung vernachlässigter Krankheiten.

Eine effektive Förderung muss die konkreten Probleme bei der Versorgung
ärmerer Regionen mit Medikamenten und Medizinprodukten angehen. Dazu
gehört eine öffentliche Förderung, die von der Grundlagen- bis zur Versor-
gungsforschung die komplette Kette der Gesundheitsversorgung abdeckt. Zu-
dem müssen arme Regionen einen offenen Zugang zu Forschungsergebnissen
und Innovationen im Bereich der Medizin haben und konsequent in alle Be-
reiche der Forschungs- und Gesundheitsförderung integriert werden. Im Mittel-
punkt jeder Lizenzpolitik muss die Versorgung der Betroffenen in armen
Regionen stehen und nicht das Verwertungsinteresse der Pharmaunternehmen
(Equitable and Open Licensing). Forschungsergebnisse aus Steuergeldern, die
bei der Bekämpfung von Krankheiten dienen könnten, sollten offen und kosten-
los zugänglich sein (Open Access). Nicht zuletzt müssen die Versorgungsstruk-
turen und -bedingungen vor Ort in die Förderung einbezogen und berücksich-
tigt werden.

Die gesundheitsbezogenen Mittel der Entwicklungszusammenarbeit müssen
deutlich gesteigert werden. Der EU-Stufenplan zur Anhebung der Öffentlichen
Entwicklungszusammenarbeit (ODA) auf 0,7 Prozent des Bruttonationalein-
kommens bis 2015 muss eingehalten werden. Hierzu ist es notwendig, umge-
hend einen Finanzierungsplan zu verabschieden, der die entsprechenden Mittel
und Finanzierungswege festhält. Auf europäischer Ebene soll zügig eine Finanz-
transaktionssteuer eingeführt und einen Teil der darauf erhobenen Einnahmen
für die gesundheitsbezogene Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern genutzt
werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die öffentlich finanzierten Forschungsinstitute zu verpflichten, ihre Patente
auf HIV-/Aids-Wirkstoffe in den von UNITAID initiierten Medikamenten-
patentpool zu geben. Dabei muss sichergestellt werden, dass Entwicklungs-
länder als Nutznießer des Patentpools aufgenommen werden;

2. die in Deutschland ansässigen forschenden Arzneimittelhersteller und nicht-
öffentlichen Forschungsinstitute, welche geistige Eigentumsrechte an HIV-/
Aids-Wirkstoffen halten, die auf öffentlich finanzierte Grundlagenforschung
zurückgehen, zu verpflichten, entsprechende Patente in den Patentpool von
UNITAID zu geben;

3. darauf hinzuwirken, dass alle in Deutschland ansässigen forschenden Arznei-
mittelhersteller und nichtöffentlichen Forschungsinstitute, welche geistige
Eigentumsrechte an HIV-/Aids-Wirkstoffen halten, die nicht auf öffentlich
finanzierte Grundlagenforschung zurückgehen, diese Patente in den Patent-
pool von UNITAID geben;
4. sich an der Finanzierung der Organisation UNITAID zu beteiligen;

Drucksache 17/7372 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. sich für den Aufbau weiterer internationaler Patentpools für andere Krank-
heiten einzusetzen;

6. die Förderung der European and Developing Countries Clinical Trials Part-
nership (EDCTP) davon unabhängig zu machen, dass deutsche Partner an
Projekten beteiligt sind;

7. die nichtkommerzielle klinische Forschung mit 500 Mio. Euro jährlich zu
fördern. Innerhalb dieses Rahmens sind ein Förderschwerpunkt für ver-
nachlässigte Krankheiten einzurichten und die Maßnahmen gegebenenfalls
mit den Ländern abzustimmen;

8. für die öffentliche Förderung von klinischer Forschung eine Open-Access-
Veröffentlichung bindend zu machen und die Daten aus diesen Studien zur
Verfügung zu stellen (Open-Data);

9. das Konzept sozialer Verantwortung in der Lizenzpolitik („Equitable
Licensing“) mit Bezug auf Entwicklungsländer und vernachlässigte Krank-
heiten für die öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen und die
öffentlich finanzierten Forschungsergebnisse verbindlich einzuführen und
das Programm zum Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung
(SIGNO) so auszurichten, dass es der sozialen Verantwortung gegenüber
Entwicklungsländern gerecht wird;

10. dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die in
Deutschland ansässigen forschenden Pharmahersteller zur Anwendung des
„Equitable Licensing“ für Forschung, Entwicklung und Herstellung von
Produkten für Gesundheitsbedürfnisse in Entwicklungsländern verpflichtet;

11. die Einrichtung und den Aufbau öffentlich zugänglicher Substanzsamm-
lungen und Datenbanken zu unterstützen, um die Forschung zu vernachläs-
sigten Krankheiten zu fördern;

12. die Förderung von Produktentwicklungspartnerschaften über 2014 hinaus
nachhaltig und langfristig anzulegen und inhaltlich auch auf HIV/Aids und
Tuberkulose auszuweiten;

13. HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose sowie vernachlässigte und weitere
armutsassoziierte Krankheiten explizit als Forschungsschwerpunkte des
DZF festzulegen und ausreichende Mittel dafür bereitzustellen;

14. die mit der Erforschung von vernachlässigten Krankheiten befassten außer-
universitären Institute finanziell abzusichern, darunter das Bernhard-
Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNI), sowie das Forschungszentrum
Borstel;

15. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der in Anlehnung an das italienische Mo-
dell des „AIFA-Fund“ eine Abgabe auf die jährlichen auf Ärzte bezogenen
Marketingausgaben von Pharmafirmen in der Höhe von 5 Prozent vorsieht.
Diese Abgabe sollte in einen Fonds fließen, aus dem exklusiv öffentliche
Forschung für vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten gefördert
werden;

16. eine Selbstverpflichtung von Finanzanlage-Fonds zu unterstützen, Finanz-
anlagen im Pharmabereich von einer hohen Bewertung durch den „Access
to Medicines“-Index abhängig zu machen;

17. sich dafür einzusetzen, dass keine Maßnahmen und Bestimmungen in EU-
Handelsabkommen mit Entwicklungs- und Schwellenländern aufgenom-
men werden, die negative Auswirkungen auf den Zugang zu Gesundheits-
produkten in diesen oder dritten Ländern haben könnten und insbesondere
von der Festschreibung von Patentschutzlaufzeitverlängerung, Datenexklu-

sivität und Investitionsschutzmaßnahmen abgesehen wird;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7372

18. sich in der WTO dafür einzusetzen, dass die im TRIPS-Abkommen den am
wenigsten entwickelten Ländern gewährten Übergangsfristen für eine voll-
ständige Implementierung bis 2016 deutlich erweitert werden;

19. sich vor dem Hintergrund, dass neuere antiretrovirale Medikamente zur
Bekämpfung von HIV/Aids extrem hohe Preise haben und ebenfalls prog-
nostiziert wird, dass sich nichtübertragbare Krankheiten wie insbesondere
Herz-Kreislauferkrankungen in Entwicklungsländern deutlich ausweiten
werden, dafür einzusetzen, dass die durch die „August 30th Decision“ her-
beigeführte Möglichkeit zur Erteilung von Im- und Export-Zwangslizenzen
zum Vorteil von Ländern, die keine eigene pharmazeutische Industrie
haben, analysiert und entsprechend überarbeitet werden, so dass die Mög-
lichkeit effektiv nutzbar wird;

20. sich dafür einzusetzen, dass das TRIPS-Abkommen aus dem Verantwor-
tungsbereich der WTO herausgenommen und bei der Weltorganisation für
geistiges Eigentum (WIPO) angesiedelt wird;

21. ärmere Länder vor Ort beim Auf- und Ausbau von eigenen Kapazitäten zur
Generikaproduktion, bei der Beratung und Entwicklung von Know-how
hinsichtlich Arzneimittelbewertungen, der Anwendung sogenannter Flexi-
bilitäten des TRIPS-Abkommens und dem Auf- und Ausbau eigenständi-
ger Forschungskapazitäten zu unterstützen;

22. vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten stärker in den Fokus der
EU-Forschungsrahmenprogramme zu rücken und sich dafür einzusetzen,
dass im Rahmen der Gemeinsamen Programmplanung („Joint Program-
ming“) ein eigenständiger Förderschwerpunkt zu vernachlässigten Krank-
heiten eingerichtet wird;

23. den „Global Code of Practice on the International Recruitment of Health
Personnel“ der WHO zu implementieren, der die Ausstattung von armen
Regionen und Entwicklungsländern mit medizinischem Fachpersonal
sichern soll, und dafür ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen
sowie eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe dazu einzurichten;

24. den Vorschlag der WHO für ein internationales Abkommen zur Förderung
von Forschung und Entwicklung zur Bekämpfung von vernachlässigten,
armutsassoziierten Krankheiten zu unterstützen;

25. die starre Mittelaufteilung aufzugeben, wonach für multilaterale Entwick-
lungshilfe ein Drittel und für bilaterale Entwicklungshilfe zwei Drittel der
ODA aufzuwenden sind, um eine adäquate Finanzierung des wachsenden
Bedarfs multilateraler Instrumente zur Gesundheitsversorgung zu gewähr-
leisten;

26. den Finanzierungsbeitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von
Aids, Tuberkulose und Malaria auf 420 Mio. Euro pro Jahr bis einschließ-
lich 2013 zu erhöhen und für die Zukunft den Beitrag am Finanzierungsbe-
darf des Fonds und der eigenen Wirtschaftskraft im Verhältnis zu den ande-
ren Geberländern auszurichten.

Berlin, den 19. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.