BT-Drucksache 17/7194

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksachen 17/6916, 17/7067 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus

Vom 28. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7194
17. Wahlperiode 28. 09. 2011

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost,
Alexander Ulrich, Sahra Wagenknecht, Wolfgang Gehrcke, Dr. Barbara Höll,
Roland Claus, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dag˘delen, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Ulla Lötzer,
Ulrich Maurer, Niema Movassat, Thomas Nord, Richard Pitterle, Paul Schäfer
(Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/6916, 17/7067 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von
Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Der Deutsche Bundestag lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf zur Ände-
rung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines
europäischen Stabilisierungsmechanismus – (Stabilisierungsmechanismusge-
setz – StabMechG) ab.

2. Die Eurorettung wird zur unendlichen Geschichte. Die Verursacher und Pro-
fiteure der Krise werden geschont, die Bevölkerungsmehrheit in Europa haftet
mit umfassenden Garantien und bezahlt mit dem schlimmsten Sozialabbau der
Nachkriegsgeschichte. Die Ursachen der Schuldenkrise in Europa – die feh-
lende Regulierung der Finanzmärkte und die teure Bankenrettung, die unzurei-
chende Besteuerung von Unternehmen und hohen Vermögen sowie die nicht
zuletzt durch das deutsche Lohndumping verursachten außenwirtschaftlichen
Ungleichgewichte in Eurozone und Europäischer Union – werden nicht besei-
tigt. Statt Finanz- und Industriekonzerne in die Pflicht zu nehmen, werden die
Parlamente entmachtet und ihr Haushaltsrecht zunehmend außer Kraft gesetzt.
Die Demokratie droht schweren Schaden zu nehmen.

3. Der erste „Euro-Rettungsschirm“ hat eine Ausweitung der Krise nicht verhin-
dert – im Gegenteil. Insbesondere in Griechenland hat sich die Krise aufgrund

der Kürzungspakete im Sozialbereich weiter zugespitzt. Statt das gescheiterte
Krisenmanagement zu überdenken, beschließen die Regierungen der Eurozone
im Sommer 2011 eine Aufstockung der Europäischen Finanzstabilisierungs-
fazilität (EFSF) auf ein effektives Kreditvolumen von 440 Mrd. Euro. Dabei soll
die EFSF künftig auch vorsorgliche Maßnahmen ergreifen können, so etwa Kre-
ditlinien bereitstellen, Darlehen zur Rekapitalisierung von Finanzinstitutionen
vergeben und Staatsanleihen betroffener Mitgliedstaaten am Primär- und Sekun-

Drucksache 17/7194 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

därmarkt ankaufen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung
des StabMechG wird das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ermächtigt,
bis zum 30. Juni 2013 Gewährleistungen von bis zu 253 Mrd. Euro zu überneh-
men. Allerdings ist schon jetzt absehbar, dass ohne einen grundlegenden Kurs-
wechsel die Mittel und Instrumente der EFSF nicht ausreichen, um die Krise
unter Kontrolle bringen zu können.

4. Der Deutsche Bundestag rügt das Vorgehen der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des StabMechG: Der
zur ersten Lesung am 8. September 2011 vorgelegte Gesetzentwurf (Bundes-
tagsdrucksache 17/6916) ließ die entscheidende Frage der Parlamentsbeteili-
gung völlig offen. Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP zum Gesetzentwurf (Ausschussdrucksache 17(21)0715), der die Be-
teiligung des Deutschen Bundestages regelt, ging den Ausschüssen erst am
Morgen des 21. September 2011, dem Tage der Beratungen in den Ausschüssen
zu, und wurde noch in den laufenden Ausschusssitzungen ein weiteres Mal ge-
ändert. Selbst an der Beschlussempfehlung (Bundestagsdrucksache 17/7067)
erfolgten noch Änderungen. Dadurch bedingt konnte der Deutsche Bundestag
ausgerechnet die konkrete Ausgestaltung der vom Bundesverfassungsgericht
(BVerfG 2 BvR 987/10) nur wenige Tage zuvor eingeforderten Stärkung seiner
eigenen Beteiligungsrechte nicht fundiert beraten. Dies ist angesichts der erheb-
lichen politischen Tragweite nicht nur politisch inakzeptabel. Es begründet über-
dies auch gravierende Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit des
Gesetzgebungsverfahrens zur Verabschiedung der Änderung des StabMechG.
Hinzu kommen schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der materiellen Verfas-
sungsmäßigkeit des StabMechG, die sich darauf beziehen, dass auch die mit
dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in das StabMechG eingefügten
Beteiligungsrechte dem Deutschen Bundestag keine ausreichenden Mitwir-
kungs- und Kontrollmöglichkeiten geben.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des StabMechG beim
Deutschen Bundestag einzubringen, der dem Deutschen Bundestag im Hin-
blick auf die EFSF umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte sichert;

2. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass

a) die Krisenverursacher und Profiteure zur Kasse gebeten werden, indem
eine einmalige EU-weite Vermögensabgabe auf Vermögen von über
1 Mio. Euro erhoben, hohe Vermögen und Kapitaleinkünfte stärker be-
steuert werden sowie eine Finanztransaktionssteuer eingeführt wird,

b) Großbanken vergesellschaftet werden und die Finanzmärkte „an die Kette
gelegt werden“, indem spekulative Finanzinstrumente (etwa ungedeckte
Leerverkäufe und ungedeckte Kreditausfallversicherungen (Credit Default
Swaps, CDS)) und entsprechende Akteure (Hedgefonds, Schattenbanken
etc.) verboten werden,

c) zur kurzfristigen Abwehr von Spekulationsattacken auf Krisenstaaten
Eurobonds aufgelegt werden und dass darüber hinaus die Staatsfinanzie-
rung vom Diktat der Finanzmärkte befreit wird, indem eine Bank für
öffentliche Anleihen eingerichtet wird, die zu Konditionen der Euro-
päischen Zentralbank (EZB) Kredite an die Eurozone-Staaten vergibt und
somit geordnete Schuldenschnitte möglich macht,

d) anstatt ökonomisch und sozial schädlicher Kürzungsprogramme ein euro-
päisches Investitions- und Konjunkturprogramm insbesondere für die
Krisenstaaten aufgelegt wird,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7194

e) eine Koordinierung der Steuer-, Wirtschafts- und Sozialpolitik zur Been-
digung des Steuer-, Lohn- und Sozialdumpings in der EU verwirklicht
wird sowie eine europäische Ausgleichsunion zur Verhinderung von
Leistungsbilanzungleichgewichten eingerichtet wird, die chronische Ex-
portüberschüsse sanktioniert,

f) eine signifikante Reduzierung der Rüstungsausgaben der EU-Mitglied-
staaten erfolgt, um die öffentlichen Haushalte zu entlasten,

g) der Vertrag von Lissabon vollständig revidiert wird und ein Neustart in
ein demokratisches, soziales und friedliches Europa erfolgt;

3. auf nationaler Ebene

a) zur Stärkung der deutschen Binnenwirtschaft einen gesetzlichen Min-
destlohn von 10 Euro einzuführen,

b) das Arbeitslosengeld II auf 500 Euro zu erhöhen und

c) die Rückabwicklung der Rentenreformen und der Arbeitsmarktreformen
der Agenda 2010 einzuleiten.

Berlin, den 28. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Allgemein

Eine Überwindung der Eurokrise ist nur mit einem Kurswechsel möglich. Die
im Zuge der Eurorettung verordneten Kürzungspakete haben die Krise ver-
schärft: Diese „Reformen“ beinhalten massive Einschnitte in die staatlichen
Ausgaben und (Sozial-)Leistungen, Renten- und Lohnkürzungen im öffent-
lichen Dienst sowie einen Stellenabbau und die Privatisierung von Staatseigen-
tum. Diese Maßnahmen treffen die unteren und mittleren Einkommensgruppen
und vertiefen die Krise. Infolge des ersten Sparpakets brach die griechische
Wirtschaft 2010 um real 4,5 Prozent ein, die Arbeitslosigkeit stieg von 11 auf
15 Prozent. 2011 wird ein erneuter Rückgang um mindestens 5 Prozent erwar-
tet. Die Verschuldung stieg in diesem Zeitraum von 113 auf 143 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP). Irland, Portugal und weiteren Eurozone-Staaten,
die Kredite oder andere Maßnahmen aus der EFSF in Anspruch nehmen,
drohen ähnliche Entwicklungen. Die angeblichen Rettungspakete verschärfen
die Krise, verhindern eine wirtschaftliche Erholung und vertiefen die soziale
und ökonomische Spaltung Europas. Der Auftrieb für rechtspopulistische und
nationalistische Parteien in der Krise zeigt, dass die marktradikale Ausrichtung
der EU zur politischen Desintegration Europas führt.

Zu Abschnitt II

Zu Nummer 1

Gemäß dem Gesetzentwurf stimmt der Deutsche Bundestag künftig über den
Abschluss von Notmaßnahmen der EFSF, die Höhe der deutschen Beteiligung,
über Änderungen des EFSF-Rahmenvertrags sowie über Maßnahmen zu dessen
Überführung in den Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) ab 2013

ab. Dennoch sollen wichtige Entscheidungen zur Durchführung von Notmaß-
nahmen von einem eigens dafür geschaffenen nicht öffentlich tagenden Gre-

Drucksache 17/7194 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

mium des Haushaltsausschusses getroffen werden, wenn die Bundesregierung
besondere „Eilbedürftigkeit“ oder „Vertraulichkeit“ geltend macht. Da diese
Regelungen eine breite öffentliche Debatte faktisch weitgehend unmöglich
machen, muss anstelle des Gremiums des Haushaltsausschusses der Deutsche
Bundestag über alle EFSF-Maßnahmen abstimmen. Der Deutsche Bundestag
stimmt zwar über Notmaßnahmen der EFSF für Krisenländer ab, hat aber keinen
bindenden Einfluss auf deren Ausgestaltung. Der Deutsche Bundestag muss
auch an der Ausgestaltung von Strukturanpassungs- und Reformprogrammen
für Krisenländer beteiligt werden, um eine demokratische Kontrolle der Arbeit
von EU-Kommission, EZB und Internationalem Währungsfonds (IWF) zu ge-
währleisten.

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Die Erhebung einer einmaligen EU-weiten Abgabe auf hohe Vermögen zur
Finanzierung der Krisenkosten sowie eine dauerhafte höhere Besteuerung gro-
ßer Vermögen ist notwendig: Bislang haftet die Bevölkerungsmehrheit für die
Eurorettung, während eine angemessene Beteiligung der Vermögenden aus-
bleibt. In den letzten 13 Jahren hat sich das Geldvermögen der europäischen
Millionäre und Multimillionäre auf über 10 Bio. US-Dollar verdoppelt. Es ist
damit fast so hoch wie die Gesamtverschuldung aller EU-Staaten. Dabei ist das
private Vermögen höchst ungleich verteilt. Die reichsten 10 Prozent der Be-
völkerung verfügen über nahezu zwei Drittel des Vermögens. Zwei Drittel der
Bevölkerung besitzen hingegen kein oder nur ein sehr geringes Vermögen. Die
zunehmende Konzentration von Vermögen und Einkommen trägt zu Spekula-
tionsblasen und Finanzkrisen bei. Letztlich sind der wachsende private Reich-
tum und die Überschuldung der öffentlichen Haushalte nur zwei Seiten
derselben Medaille. Daher kann die Schuldenkrise nur durch eine Abschöpfung
des riesigen privaten Reichtums und Geldvermögens gelöst werden.

Zu Buchstabe b

Würden die europäischen Banken ihre Anleihen aus den Krisenstaaten zu
Marktpreisen bewerten, würde dies tiefe Löcher in ihre Bilanzen reißen. Der
IWF schätzt den entsprechenden Bedarf an frischem Eigenkapital auf
200 Mrd. Euro. Nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs der EU soll
eine Rekapitalisierung von Finanzinstituten jedoch nicht mit entsprechenden
Eigentumsrechten der öffentlichen Hand oder hinreichender Regulierung ver-
bunden sein. Viele Großbanken sind durch eine Welle von Fusionen heute noch
systemrelevanter als vor der Krise (vgl. Deutsches Institut für Wirtschaftsfor-
schung e. V. (DIW), Wochenbericht 32/2011). Die Bilanzsumme der Deutschen
Bank entspricht mit fast 2 Bio. Euro der deutschen Staatsverschuldung und
nahezu dem zehnfachen des griechischen Bruttoinlandsprodukts. Um diese
Zeitbomben zu entschärfen, ist eine Vergesellschaftung der Großbanken bei
gleichzeitig strikter Regulierung erforderlich. Nur so kann verhindert werden,
dass der Steuerzahler im Krisenfall für neue Bankenrettungspakete aufkommen
muss.

Zu Buchstabe c

Die Staatsfinanzierung muss vom Diktat der Finanzmärkte befreit werden.
Dazu muss unter anderem eine Bank für öffentliche Anleihen eingerichtet wer-
den. Im Rahmen der derzeitigen Eurorettung refinanziert sich die EFSF über
die Kapitalmärkte und kann erst in einer Notsituation und in Abstimmung mit

der EZB tätig werden. Die bisher geschaffenen Rettungsmechanismen inklu-
sive der neuen EFSF werden keinen dauerhaften Schutz vor den Attacken der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7194

Finanzmärkte liefern. Auch die Auflage von Eurobonds bzw. Euro-Anleihen
allein ist unzureichend, da die Eurokrise zunehmend auch das Vertrauen in die
öffentlichen Finanzen der solventen Staaten untergräbt. Zudem drohen die auf
EU-Ebene diskutierten Modelle (begrenzter Zugang zu Euro-Anleihen, Aus-
schluss der gesamtschuldnerischen Haftung und somit schlechteres Rating) die
Zinskosten für Euro-Anleihen zu erhöhen. Deshalb bedarf es stattdessen einer
Finanzierung der staatlichen Haushalte, die von den Finanzmärkten unabhängig
ist. Eine öffentliche Bank könnte den Kreditbedarf der Euro-Teilnehmer zu
günstigen Konditionen oder zu den Refinanzierungskosten bei der EZB befrie-
digen. Die Banken und Ratingagenturen verlieren damit die Möglichkeit, Staa-
ten durch steigende Zinssätze erpressen zu können. Unter diesen Umständen ist
eine echte und substantielle Beteiligung der Banken und privaten Gläubiger an
der Entschuldung Griechenlands und anderer Euroländer möglich.

Zu den Buchstaben d und e

Die hohen Leistungsbilanzunterschiede in der Eurozone sind eine der tieferen
Ursachen der Eurokrise: Die Bundesrepublik Deutschland hat in den letzten
zehn Jahren einen Außenhandelsüberschuss von über 1,2 Bio. Euro angehäuft.
Dem entsprechen Leistungsbilanzdefizite unserer europäischen Handelspartner
bzw. einer Zunahme ihrer privaten und staatlichen Verschuldung. Diese Ent-
wicklung wurde maßgeblich durch Lohn-, Steuer- und Sozialdumping sowie
die Agenda 2010 verursacht. Die deutschen Löhne fielen nach Angaben der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zwischen 2000 und 2009 um den
Preisanstieg bereinigt um 4,5 Prozent (Global Wage Report 2010/2011). Ein
Abbau der wirtschaftlichen Ungleichgewichte kann ohne Beeinträchtigung der
wirtschaftlichen Entwicklung nur dann erfolgen, wenn Länder mit Leistungs-
bilanzüberschüssen die Binnenwirtschaft stärken und mehr importieren. Die
Direktorin des IWF, Christine Lagarde, stellt daher zu Recht fest: „Wenn
Deutschland seine Binnennachfrage belebt, ist das gut für die deutsche Wirt-
schaft und für die der Nachbarländer“.

Zu den Buchstaben f und g

Der Vertrag von Lissabon schreibt eine marktliberale Politik fest, die die Wirt-
schafts- und Finanzkrise von 2008 sowie die Eurokrise maßgeblich mit zu ver-
antworten hat. Er beinhaltet massive Demokratiedefizite, die eine demokra-
tische Kontrolle von Wirtschaft und Finanzen auf europäischer Ebene ohne Än-
derung des Primärrechts unmöglich machen. Auch eine verbindliche Regelung
zur Abrüstung und Reduzierung der Militäretats auf EU-Ebene erfordert eine
Änderung des Artikels 42 EUV. Daher kann der Vertrag von Lissabon keine
Grundlage für eine soziale, wirtschaftlich tragfähige und demokratische Wirt-
schafts- und Gesellschaftsordnung sein. Die Eurokrise bietet die Chance für ei-
nen Neuanfang: Die überholten EU-Verträge müssen revidiert und eine neue
europäische Verfassung muss – unter Beteiligung der Bevölkerung – erarbeitet
und beschlossen werden.

Zu Nummer 3

Ein gesetzlicher Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde, die Erhöhung des
Arbeitslosengeldes II auf 500 Euro im Monat und die Wiederherstellung der
alten Rentenformel würden die deutsche Binnenwirtschaft stärken und damit
einen Beitrag zum Abbau der Ungleichgewichte in der Eurozone leisten.

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