BT-Drucksache 17/7125

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/6600, 17/6602 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012)

Vom 18. November 2011


Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke,
Dr. Gesine Lötzsch und Priska Hinz (Herborn)

A. Allgemeine Bemerkungen

Die Bundesregierung hat am 12. August 2011 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2012 – Haushaltsgesetz 2012 –
dem Deutschen Bundestag vorgelegt.

Nach der Einbringungsrede des Bundesministers der Finan-
zen debattierte der Deutsche Bundestag den Regierungs-
entwurf in erster Lesung in seiner 122. und 123. Sitzung am
6. und 7. September 2010 sowie in seiner 124. und 125. Sit-
zung am 8. und 9. September 2011. Der Gesetzentwurf
wurde zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss
überwiesen.

Zur Vorbereitung seiner Beratungen hatte der Haushaltsaus-
schuss, wie in den vorangegangenen Jahren, einen Zeitplan

auf, um ihr Beratungsergebnis bereits in die vor den Bera-
tungen des Haushaltsausschusses stattfindenden sogenann-
ten Berichterstattergespräche einfließen zu lassen. Das Er-
gebnis der Berichterstattergespräche zu den Einzelplänen
war Grundlage für die Beratungen im Haushaltsausschuss.

Der Haushaltsausschuss nahm in seiner 64. Sitzung am
28. September 2011 die Beratungen zu dem Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2012 auf und schloss diese nach acht
überwiegend ganztägigen Sitzungen am 9. und 10. Novem-
ber 2011 mit der sogenannten Bereinigungssitzung ab.

Der Umfang der zu beratenden Positionen des Bundeshaus-
halts und die nach dem Sitzungsplan des Deutschen Bun-
destages zur Verfügung stehende Beratungszeit erforderten
eine am engen Zeitrahmen orientierte, straffe Erörterung im
(Haushaltsgesetz 2012)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7125
17. Wahlperiode 18. 11. 2011

Bericht*
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6600, 17/6602 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012
aufgestellt, der auch den Fachausschüssen des Deutschen
Bundestages bekannt gegeben worden war. Zum Teil nah-
men die gutachtlich beteiligten Ausschüsse mit den vom
Haushaltsausschuss benannten Berichterstattern für die je-
weiligen Einzelpläne des Bundeshaushaltsplans Verbindung

Ausschuss. Hierzu wurde dem Haushaltsausschuss vom
Präsidenten des Deutschen Bundestages die Genehmigung
zur Durchführung von Ausschusssitzungen auch an Plenar-
sitzungstagen erteilt. In Anbetracht des Erfordernisses einer
möglichst baldigen Verabschiedung des Etats konnte dem

* Die Beschlussempfehlung wurde mit Drucksache 17/7124 gesondert verteilt.

Drucksache 17/7125 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beratungsbedürfnis des Haushaltsausschusses auch bei die-
sen Etatberatungen so in angemessener und ausreichender
Weise Rechnung getragen werden.

B. Stellungnahmen gutachtlich beteiligter
Ausschüsse

Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich beteilig-
ten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung nach
§ 95 Absatz 1 GO-BT beim Aufruf der jeweiligen Einzel-
pläne in die Beratung einbezogen:

4. Ausschuss (Innenausschuss)

Der Innenausschuss hat in seiner 55. Sitzung am 26. Ok-
tober 2011 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012
(Haushaltsgesetz 2012) – Einzelplan 06 – Bundesminis-
terium des Innern – gutachtlich beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Annahme.

5. Ausschuss (Sportausschuss)

Der Sportausschuss hat in seiner 37. Sitzung am 28. Sep-
tember 2011 über die Sportfördermittel für das Haushalts-
jahr 2012 gutachtlich beraten und über die nachfolgend auf-
geführten Einzelpläne abgestimmt:

● Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 15 – Bundesministerium für Gesundheit

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 16 – Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 17 – Bundesministerium für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 30 – Bundesministerium für Bildung und
Forschung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Darüber hinaus hat der Sportausschuss in seiner 39. Sitzung
am 26. Oktober 2011 erneut über die Sportfördermittel für

● Einzelplan 06 – Bundesministerium des Innern

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 14 – Bundesministerium für Verteidigung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

6. Ausschuss (Rechtsausschuss)

Der Rechtsausschuss hat in seiner 61. Sitzung am 28. Sep-
tember 2011 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststel-
lung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012
(Haushaltsgesetz 2012) gutachtlich beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzent-
wurfs.

9. Ausschuss (Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in seiner
53. Sitzung am 19. Oktober 2011 den Entwurf eines Geset-
zes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) gutachtlich be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs.

10. Ausschuss (Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz)

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat in seiner 49. Sitzung am 19. Oktober 2011
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushalts-
gesetz 2012) – Einzelplan 10 – Bundesministerium für Er-
nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – gutacht-
lich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs.

11. Ausschuss (Ausschuss für Arbeit und Soziales)

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 79. Sit-
zung am 26. Oktober 2011 den Entwurf eines Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus-
haltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) gutachtlich beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
das Haushaltsjahr 2012 beraten und über die nachfolgend
aufgeführten Einzelpläne abgestimmt:

DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine An-
nahme.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7125

12. Ausschuss (Verteidigungsausschuss)

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 102. Sitzung am
19. Oktober 2011 den Entwurf eines Gesetzes über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2012 (Haushaltsgesetz 2012) – Einzelplan 02 – Deutscher
Bundestag – Kapitel 02 03 – Der Wehrbeauftragte des Deut-
schen Bundestages – gutachtlich beraten und empfiehlt ein-
vernehmlich seine Annahme.

Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss in der glei-
chen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststel-
lung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012
(Haushaltsgesetz 2012) – Einzelplan 08 – Bundesministe-
rium der Finanzen – Kapitel 08 14 – Lasten im Zusammen-
hang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug ausländischer Streit-
kräfte – ebenfalls gutachtlich beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine
Annahme.

Des Weiteren hat der Verteidigungsausschuss in dieser
Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012
(Haushaltsgesetz 2012) – Einzelplan 14 – Bundesministe-
rium der Verteidigung – gutachtlich beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss dem Haus-
haltsausschuss seine beim Bundesministerium der Verteidi-
gung angeforderten Berichte bzw. die gefassten Entschlie-
ßungen zur Kenntnis gegeben:

I. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im Ver-
teidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 14 16 Militärische Beschaffungen

Titel 554 08 Beschaffung von Munition

Der Verteidigungsausschuss fordert das Bundesministe-
rium der Verteidigung auf, eine Erhöhung des
Titels 554 08 Beschaffung von Munition – konkret für
Handwaffenmunition – vorzunehmen.

B e g r ü n d u n g

Die Erfahrung im Umgang mit der Waffe ist die wesent-
liche Voraussetzung sowohl für die Sicherheit unserer
Soldaten als auch für die Erfüllung des – vom Deutschen
Bundestag mandatierten – Auftrags im Auslandseinsatz.
Eine umfassende Ausbildung, allgemein wie einsatzvor-
bereitend, ist daher von grundlegender Bedeutung.

Die Reduzierung des entsprechenden Haushaltstitels so-
wie der unzureichend ausgestattete Haushaltsansatz für
Handwaffenmunition lassen die oben dargestellte Aus-
bildung nicht realisierbar erscheinen. Da selbst seitens
des Bundesministeriums der Verteidigung auf eine
„starke Kontingentierung in der allgemeinen Schießaus-
bildung“ hingewiesen wird, ist im Rückschluss davon
auszugehen, dass mangelnder Umgang zu mangelnder

Folge ist eine Erhöhung des Titels, konkret für Hand-
waffenmunition, unumgänglich.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

II. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 14 16 Militärische Beschaffungen

Titel 554 10 Beschaffung von Feldzeugmaterial,
soweit nicht an anderer Stelle veran-
schlagt

Der Verteidigungsausschuss fordert das Bundesministe-
rium der Verteidigung auf, qualitative und quantitative
Verbesserungen in der Nachtsicht- und Nachtkampffä-
higkeit der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz (z. B.
BIV-Brille leicht, Nachtsichtbrille binokular Kraftfah-
rer & Gewehr G36 Kurz Basis) vorzunehmen.

B e g r ü n d u n g

Soldaten und Soldatinnen im Einsatz müssen sowohl
bei Tag als auch bei Nacht ihren Auftrag optimal durch-
führen können. Vor allem bei Nacht ist es wichtig die
Sicht- und Kampffähigkeit sowie die Mobilität der Ein-
satzkräfte sicherzustellen. Gegenwärtig existieren je-
doch gerade auf diesem Feld Leistungsdefizite der vor-
handen Geräte, die zum Teil auch veraltet sind, und ein
Mehrbedarf, um auch die einsatzvorbereitende Ausbil-
dung in dieser Hinsicht entsprechend sicherstellen zu
können. Um diese Fähigkeitslücke nachhaltig zu schlie-
ßen, ist eine zügige Beschaffung einer ausreichenden
Anzahl von Geräten der neuen Generation dringend
notwendig!“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
angenommen.

III. „Antrag der Fraktion der SPD im Verteidigungsaus-
schuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 14 16 Militärische Beschaffungen

Der Verteidigungsausschuss fordert das Bundesministe-
rium der Verteidigung auf, eine Beschaffung eines UAV
MALE in 2012 einzuleiten, damit die Bundeswehr auch
nach 2014 über eine entsprechende Fähigkeit verfügt.
Dazu ist ein ergebnisoffener Wettbewerb der markt-
verfügbaren Systeme durchzuführen. Nur durch einen
Wettbewerb kann sichergestellt werden, dass die Bun-
deswehr die beste und wirtschaftlichste Lösung erhält.

B e g r ü n d u n g

Seit 2010 setzt die Bundeswehr das UAV MALE
Heron 1 in Afghanistan ein. Der Einsatz hat den großen
Nutzen eines solchen Systems gezeigt. Das gegenwär-
tige Betreibermodell ist aber auf den Einsatz in Afgha-
nistan ausgelegt und endet voraussichtlich 2014. An-
Gebrauchsfertigkeit mit der Waffe führen wird. Daraus
erschließt sich dringender Handlungsbedarf. In der

schließend hat die Bundeswehr kein eigenes System.
Daher ist dringend die Beschaffung eines marktverfüg-

Drucksache 17/7125 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

baren und ab 2014 zur Verfügung stehenden Systems
geboten. Von einer freihändigen Vergabe ist abzusehen,
da mit der Entscheidung erhebliche Kosten verbunden
sind. Zudem wird ein neues System über einen langen
Zeitraum in der Nutzung sein. Daher ist darauf zu ach-
ten, dass die Wirtschaftlichkeit wie auch die technische
Aufwuchsfähigkeit über den gesamten Nutzungszeit-
raum gegeben ist.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktion der
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

IV. „Antrag der Fraktion der SPD im Verteidigungsaus-
schuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 14 16 Militärische Beschaffungen

Der Verteidigungsausschuss fordert das Bundesministe-
rium der Verteidigung auf, geeignete Lufttransportmit-
tel für die Aufgaben ‚Combat Search and Rescue‘
(CSAR) und ‚Special Operations Force Air‘ (SOF Air)
zeitnah zu beschaffen.

B e g r ü n d u n g

In den Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR)
2011 wird als Aufgabe der Bundeswehr der Schutz
Deutschlands und seiner Bevölkerung sowie die Ret-
tung und Evakuierung von Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger benannt.

Zur Durchführung dieser Aufgabe sind spezielle Luft-
transportmittel zur Suche und Rettung von abgeschos-
senen oder notgelandeten Luftfahrzeugbesatzungen,
Passagieren und versprengten Personen notwendig.
Diese speziellen Lufttransportmittel werden auch zum
Verbringen von Spezialkräften oder zur Rettungs- und
Evakuierungsoperationen von deutschen Staatsbürgern
und Soldaten benötigt.

Die aktuellen Lufttransportmittel der Bundeswehr sind
nicht für die Aufgaben SOF Air und CSAR ausreichend
geeignet. Diese Fähigkeitslücke muss umgehend ge-
schlossen werden.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktion der
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen
CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. angenommen.

V. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 14 20 Wehrforschung, wehrtechnische und
sonstige militärische Entwicklung und
Erprobung

Der Verteidigungsausschuss bittet den Bundesminister
der Verteidigung, die deutsche Beteiligung an der Inte-
gration des Luft/Luft-Lenkflugkörpers mittlerer Reich-

B e g r ü n d u n g

Nachdem die Entwicklung des Flugkörpers fast fertig
ist und die Partner bereits Beschaffungsaufträge plat-
ziert haben, muss die Integration des Flugkörpers ME-
TEOR in das Waffensystem EUROFIGHTER durchge-
führt werden, auch unter dem Gesichtspunkt der Ex-
portchancen des Flugkörpers in EUROFIGHTER-Nut-
zerstaaten.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
angenommen.

VI. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 14 20 Wehrforschung, wehrtechnische und
sonstige militärische Entwicklung und
Erprobung

Kosten: Keine

Der Verteidigungsausschuss bittet den Bundesminister
der Verteidigung zu prüfen, ob die Entwicklung eines
konvoifähigen Robotikfahrzeugs (UGV – Unmanned
Ground Vehicle) im Hinblick auf eine Verwendung in
Krisenreaktionseinsätzen wie in Afghanistan forciert
und baldmöglichst zur Einsatzreife gebracht werden
kann.

B e g r ü n d u n g

1. Die in den vergangenen Jahren aus F&T-Mitteln be-
zahlen Studien für ein solches Projekt sind aus-
gelaufen. Folgerichtig müsste nun ein Entwick-
lungsauftrag von der Amtsseite erteilt werden für
ein unbemanntes, fern- bzw. satellitengesteuertes
Landfahrzeug (UGV), das als Konvoi-Fahrzeug
oder -Begleitfahrzeug eingesetzt werden kann.

2. Angesichts der z. B. in Afghanistan vorliegenden
erheblichen Gefährdungen für unsere Soldatinnen/
Soldaten bei Patrouillen- und sonstigen Konvoi-
Fahrten ist es notwendig, UGVs bei Konvoi-Fahrten
einzusetzen und so die Gefährdung unserer Soldaten
durch IEDs bedeutend zu reduzieren.

3. Bisher gibt es im BMVg keine Forderungen bzw.
Phasendokumente für ein solches UGV-Projekt.
Dies ist bedauerlich und auch unverständlich im
Hinblick auf die Aktivitäten andere Länder, zum
Beispiel der USA, die in den nächsten Jahren ein
Drittel aller in Einsatzgebieten wie Afghanistan
eingesetzten Fahrzeuge durch UGVs ersetzen wol-
len.

Deutschland hat bis jetzt noch einen technologischen
Vorsprung, der allerdings verlorengehen wird, wenn in
der nächsten Zeit kein Entwicklungsvorhaben für ein
konvoifähiges UGV gestartet wird.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
weite METEOR in das Waffensystem EUROFIGHTER
zeitnah durchzuführen.

SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
angenommen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7125

VII. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kosten: Keine

Der Verteidigungsausschuss fordert das Bundesminis-
terium der Verteidigung auf, folgende notwendige
Maßnahmen, die sich im Zuge der Attraktivitätsbemü-
hungen der neuen Freiwilligenarmee ergeben, umzu-
setzen und mit jeweils einem Kosten- und Finanzie-
rungsplan zu unterlegen:

1. Schaffung einer dauerhaften Grundlage für die
zeitlich unbefristete Wahlmöglichkeit zwischen
Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung bei
dienstlich begründeten Versetzungen.

2. Realisierung eines Pilotprojektes „Zu Hause in der
Bundeswehr“, welches neben attraktiven Wohn-
möglichkeiten für die ganze Familie ein umfassen-
des Familienbetreuungsprogramm nebst Kinderta-
geseinrichtungen und für Personal nach Einsatz-
rückkehr ggf. auch Erholungseinrichtungen bietet.

3. Schaffung einer elternfreundlichen Infrastruktur,
z. B. mit Eltern-Kind-Arbeitszimmern etc. sowie
eine bessere materielle und personelle Ausstattung
des zuständigen Referates im Bundesministerium
der Verteidigung.

4. Realisierung einer Kostenübernahme auf Grund-
lage von § 10 Absatz 2 SGleiG für die Betreuung
der Kinder von Soldaten mit Familienpflichten, die
an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

5. Änderung von § 16 Haushaltsgesetz und die
Grundlagen für einen ausreichenden Personalpool
u. a. unter Einbeziehung von Reservisten herbei-
führen, um bereits bei Beurlaubungen ab einer
Dauer von sechs Monaten Leerstellen zur Kom-
pensation familienbedingter Abwesenheitszeiten
durch Ersatzpersonal (u. a. Reservisten) zu nutzen.

6. Fortführung der Zahlung von Verpflichtungsprä-
mien für Soldaten auf Zeit auch nach 2011 – ent-
sprechend § 85a Wehrrechtsänderungsgesetz
2011 – entsprechen flexibel nach Eignung und Be-
darf.

7. Mitnahme der bereits erdienten Versorgungsan-
wartschaften bei einem Wechsel von Berufssolda-
ten in die Privatwirtschaft („Portabilität“).

8. Realisierung einer vergleichbaren Versorgungsan-
wartschaft bei Zeitsoldaten ab einer Verpflich-
tungszeit von mehr als fünf Jahren. Auch hier
sollte das Prinzip der „Portabilität“ gelten. Dabei
sollten auch flexible Lösungen und Mischformen
(Beispiel Versorgungswerke oder eine geförderte,
spezielle Möglichkeit zur Altersversorgung) mit
Eigenbeteiligung geprüft werden, für diejenigen,
die unterhalb der Grenze der Portabilität liegen.

9. Einführung eines neuen Spitzen-Dienstgrads in der
nächsthöheren Besoldungsgruppe (Hauptstabsge-
freiter A6; Hauptstabsunteroffizier bzw. Haupt-

10. Änderung des AVZ für besondere Auslandsver-
wendungen mit einem Sockelbetrag von 50 Euro
und einer zuzüglichen Gefahrenzulage je nach
Einsatzland realisieren.

11. Aktive Versorgung (finanziell und medizinisch)
von Soldatinnen und Soldaten, die aus dem akti-
ven Dienst ausgeschieden sind. Kein Heranziehen
von Zwei- und Drittgutachtern.

12. Erhöhung der Anzahl der Jugendoffiziere für den
sicherheitspolitischen Unterricht und die Anzahl
der Wehrdienstberater.

13. Einrichten von Pendlerunterkünften, da ca.
70 Prozent der Bundeswehrangehörigen pendeln.
Insbesondere sollten durch Aussetzung der Wehr-
pflicht leer stehende Unterkunftsgebäude dafür in
Betracht gezogen werden.

B e g r ü n d u n g

Mit dem Wandel von Wehrpflicht- zu Freiwilligen-
armee und der Reduzierung des Personalkörpers der
Bundeswehr ist eine Vielzahl strategischer und struk-
tureller Anpassungen notwendig.

Den wesentlichen Erfolgsfaktor der Bundeswehr der
Zukunft stellen die Menschen dar, die in ihr dienen.
Deshalb muss es oberstes Ziel sein, die Bundeswehr
als Arbeitgeber so attraktiv und so verlässlich wie
möglich zu gestalten. Es gilt geeignetes Personal zu
gewinnen, zu halten und an die Streitkräfte zu binden.

Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind gegenwärtig
noch nicht umfänglich umgesetzt bzw. mit einem not-
wendigen Finanzrahmen und Kostenplan im Haushalt
2012 unterlegt. Dies wird aber in den anstehenden
Haushaltsberatungen und in der weiteren Diskussion
zur Fortentwicklung unserer Streitkräfte als wichtige
Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage dringend
benötigt.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN angenommen.

VIII. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Der Verteidigungsausschuss fordert den Bundesminis-
ter der Verteidigung auf zu prüfen, ob ausreichend
Haushaltsmittel für die Entwicklung und zeitnahe Be-
schaffung von aktiven Schutzsystemen für geschützte
Fahrzeuge im Einsatz bereitgestellt werden können.

B e g r ü n d u n g

1. Eine der Hauptbedrohungen für Landfahrzeuge be-
steht durch Angriffe mit Panzerabwehrhandwaf-
fen, die besonders in Afghanistan in großer Stück-
zahl durch die Aufständischen, meist in Form der
RPG-7, eingesetzt werden. Diese Waffen sind
leicht verfügbar, preiswert und haben eine hohe
Wirkung im Ziel. Das macht sie zum idealen
stabsmaat A8) für lang dienende Mannschaftssol-
daten und Unteroffiziere ohne Portepee.

Mittel für irreguläre Kräfte und ist besonders ge-
fährlich für die Bundeswehr.

Drucksache 17/7125 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Keines der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge der
Bundeswehr ist gegen diese Bedrohung ausrei-
chend geschützt. Es besteht somit eine sicherheits-
relevante Fähigkeitslücke, die sich durch die tech-
nische Weiterentwicklung von Panzerabwehrlenk-
flugkörpern weiter vergrößern wird.

3. Die passiven Schutzmechanismen stoßen auf-
grund ihres hohen Gewichts zunehmend an ihre
Grenzen, gerade für den Lufttransport ist das Ge-
samtgewicht eines Fahrzeugs eine kritische Größe.
Abhilfe kann hier nur ein Schutzsystem bieten, das
sich wenig auf das Gesamtgewicht eines Fahr-
zeugs auswirkt und dennoch zuverlässig Bedro-
hungen abwehren kann. Diese Bedingungen erfül-
len nur aktive Schutzsysteme. Sie sind geeignet,
die bestehende Fähigkeitslücke zügig zu schließen.

4. Insgesamt bieten aktive Schutzsysteme das not-
wendige Potential, um die Sicherheit der Soldaten
deutlich zu erhöhen und die Gefahren für Leib und
Leben im Einsatz zu verringern.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. angenommen.

IX. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Im Zuge der Bundeswehrreform werden die Infante-
rie- und die Panzergrenadiertruppe aufgewertet und
modernisiert. Die Erfordernisse der Einsatzrealität be-
dingen, dass die neuen Strukturen mit modernem und
leistungsfähigem Gerät hinterlegt werden müssen. Nur
so kann sichergestellt werden, dass die Neuausrich-
tung der Bundeswehr tatsächlich zu einer effizienteren
Auftragserfüllung beiträgt.

Der Verteidigungsausschuss fordert daher den Bun-
desminister der Verteidigung auf, die materielle Aus-
stattung des Heeres den zukünftigen Anforderungen
an diese im Auslandseinsatz besonders geforderte
Teilstreitkraft anzupassen und IdZ 2 zu beschaffen so-
wie die strukturelle Ausstattung mit GTK Boxer deut-
lich zu erhöhen.

B e g r ü n d u n g

1. Landstreitkräfte sind erfahrungsgemäß besonderen
Gefahren ausgesetzt, da der Gegner direkt auf sie
einwirken kann. Die Verbesserung von Wirksam-
keit und Schutz sind daher unerlässlich für das
Heer im Einsatz. Die Systeme IdZ 2 und GTK Bo-
xer tragen entscheidend zur Durchsetzungs- und
Überlebensfähigkeit der Soldaten bei.

2. Schützenpanzer Puma und GTK Boxer sind Sys-
teme der neuesten Generation. Sie sind konzeptio-
nell darauf angelegt, im Verbund mit der Besat-
zung ihre Wirkung zu entfalten. Sie können daher
ihr volles Potential nur ausschöpfen, wenn die Be-
satzungen technologisch nicht zurückfallen. Ein

3. Defizite in der Vorausbildung können im Einsatz-
land nicht mehr vollständig ausgeglichen werden.
Sie führen zu Unsicherheiten und damit zu erhöh-
ter Gefährdung von Leib und Leben. Die Soldaten
müssen bereits in der Ausbildung am Heimatstand-
ort mit dem Gerät, das im Einsatz verwendet wird,
vertraut werden. Daher müssen auch die inländi-
schen Strukturen mit ausreichend modernem Gerät
unterfüttert werden.

4. Die Erfahrungen in hochintensiven Einsätzen bele-
gen, dass Landfahrzeuge häufig schwer beschädigt
oder zerstört werden. Der daraus erwachsende zu-
sätzliche Materialbedarf ist bei der jetzigen Pla-
nung noch nicht berücksichtigt.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

X. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Der Verteidigungsausschuss fordert den Bundesminis-
ter der Verteidigung auf, entsprechende Haushaltsmit-
tel für eine Beschaffung oder eine Leasinglösung eines
Hubschraubersystems auf Grundlage der Umsetzung
des Konzeptes ‚Leichter Mehrzweckhubschrauber zur
Verbringung von Spezialkräften bei Nacht und unter
Bedrohung (Light Utility Helicopter – LUH)‘ bereit-
zustellen.

B e g r ü n d u n g

1. Die Bundesrepublik Deutschland hat gegenüber
der North Atlantic Treaty Organization (NATO)
die Bereitschaft angezeigt, als Rahmennation für
die internationale Führung von Spezialkräfte-Ope-
rationen ab dem Jahr 2013 bereitzustehen. Gemäß
der MC 437/1 Military Committee Special Opera-
tions Policy und der Allied Joint Publication 3.5
Allied Joint Doctrine for Special Operations ist die
Rahmennation dazu verpflichtet, geeignete natio-
nale Luftfahrzeuge für den taktischen Lufttransport
bereit zu stellen. Des Weiteren wird in den aktuel-
len verteidigungspolitischen Richtlinien auf die
steigende Bedeutung des Einsatzverbundes Spe-
zialkräfte im Rahmen der nationalen Risikovor-
sorge z. B. für den Auftrag ‚Retten und Befreien
deutscher Staatsbürger im Ausland‘ verwiesen.

2. Weder die derzeit in der Bundeswehr verfügbaren
Hubschraubertypen noch die in der Beschaffung
befindlichen Systeme sind aufgrund der quer-
schnittlichen Ausstattung in der Lage, Spezial-
kräfte-Operationen adäquat zu unterstützen. Somit
besteht eine Fähigkeitslücke, die dazu führt, dass
deutsche Soldatinnen und Soldaten des Einsatzver-
bundes Spezialkräfte selbst bei Aufgaben, die unter
nationalem Vorbehalt stehen, auf Unterstützung
durch befreundete Nationen angewiesen sind.
Verzicht auf IdZ 2 würde die Vorteile dieser neuen
Fahrzeuggeneration unnötig herabsetzen.

3. Der Einsatzverbund Spezialkräfte operiert nach
Mandatierung durch den Deutschen Bundestag

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7125

ggf. sehr kurzfristig und weltweit. Daher werden
an Hubschrauber besondere Anforderungen ge-
stellt: ein „Light Utility Helicopter“ muss vielseitig
z. B. im Rahmen der Aufklärung, der Feuerunter-
stützung, im Transport von Innen- und Außenlas-
ten und im Truppentransport einsetzbar sein. Mit
einer kleinen Silhouette, einer hohen Agilität sowie
geringer Geräuschentwicklung muss er über eine
sehr gute Navigationsanlage verfügen und voll
nachtkampf- und nachttiefflugfähig sein. Geringe
Ausmaße und eine hervorragende Landeübersicht
befähigen ihn zum Einsatz auch in urbanem Ge-
lände. Eine hohe Verfügbarkeit und eine Befähi-
gung zum Einsatz in Regionen mit besonderen ge-
ografischen und klimatischen Bedingungen runden
das Profil des LUH ab.

4. Insgesamt bietet das System eines ‚Light Utility
Helicopters‘ das Potential, die bestehende Fähig-
keitslücke zu schließen und fordernde Aufträge des
Einsatzverbundes Spezialkräfte überhaupt zu er-
möglichen und auch erfolgreich durchführen zu
können.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen.

13. Ausschuss (Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 49. Sitzung am 28. September 2011 den Ent-
wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaus-
haltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz
2012) – Einzelplan 17 – Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend – gutachtlich beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine An-
nahme.

14. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit)

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 55. Sitzung am
9. November 2011 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushalts-
jahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) gutachtlich beraten und
empfiehlt seine Kenntnisnahme.

15. Ausschuss (Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung)

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushalts-
gesetz 2011) in seiner 50. Sitzung am 28. September 2011
gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen

16. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit)

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat in seiner 53. Sitzung am 28. September 2011 den
Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012
(Haushaltsgesetz 2012) gutachtlich beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzent-
wurfs.

17. Ausschuss (Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe)

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 45. Sitzung am 19. Oktober 2011 die Haus-
haltsansätze für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundes-
haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz
2012) – Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt – und in seiner
46. Sitzung am 26. Oktober 2011 noch einmal das
Haushaltsgesetz 2012 als Ganzes beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme mit folgender
Maßgabe:

I. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im Aus-
schuss für Menschrechte und humanitäre Hilfe des Deut-
schen Bundestages

Einzelplan 05 Auswärtiges Amt

Kapitel 05 02 Allgemeine Bewilligungen

Titelgruppe 07 Maßnahmen und Leistungen zur Siche-
rung von Frieden und Stabilität ein-
schließlich humanitärer Hilfsmaßnah-
men

Titel 687 73 Demokratisierungs- und Ausstattungs-
hilfe, Maßnahmen zur Förderung der
Menschenrechte

Antrag: Der Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe des Deutschen Bun-
destages bittet den Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages, für eine
dauerhafte Finanzierung des Instituts
‚Internationale Akademie der Nürnber-
ger Prinzipien‘ zu sorgen.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenhaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
angenommen.

18. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung)

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat in seiner 50. Sitzung am 28. September
2011 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Fest-
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN seine Annahme.

stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2012 (Haushaltsgesetz 2012) gutachtlich beraten und emp-

Drucksache 17/7125 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Annahme.

19. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung)

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 45. Sitzung am 19. Oktober 2011
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsge-
setz 2012) – Einzelplan 23 – Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – gutachtlich
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme mit folgenden Maßgaben:

I. „Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 687 01 Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre
Sonderorganisationen sowie andere in-
ternationale Einrichtungen und interna-
tionale Nichtregierungsorganisationen

Antrag: 1. Erhöhung des Baransatzes um
10,0 Mio. Euro sowie

2. Änderung des Haushaltsvermerks:

Zweckbindung für Nr. 7 (UNFPA),
Nr. 9 (FTI EfA Fund) sowie Nr. 12
(IPPF).“

Zu Nummer 1

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Zu Nummer 2

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

II. „Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 866 01 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit

Antrag: 1. Reduzierung des Baransatzes um
200,0 Mio. Euro für die bilaterale fi-
nanzielle Zusammenarbeit sowie

2. die Streichung des Haushaltsver-
merks zu Nr. 3.“

Zu Nummer 1

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Nummer 2

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/

III. „Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 896 01 Finanzielle Zusammenarbeit mit Regi-
onen

Antrag: Reduzierung des Baransatzes um
10,0 Mio. Euro für die Finanzielle Zu-
sammenarbeit mit Regionen.“

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

IV. „Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 896 07 Beitrag an den Globalen Fonds zur Be-
kämpfung von AIDS, Tuberkulose und
Malaria (GFAMT)

Antrag: 1. Erhöhung des Baransatzes um
200,0 Mio. Euro für den Globalen
Fonds zur Bekämpfung von AIDS,
Tuberkulose und Malaria
(GFATM),

2. Ergänzung des Haushaltsvermerks:
‚Die Verausgabung der Mittel be-
darf der Zustimmung des Haus-
haltsausschusses des Deutschen
Bundestages.‘

Anmerkung:

Bei seiner Entscheidung wird der
Haushaltsausschuss besonderes
Augenmerk darauf legen, inwie-
weit die Empfehlungen des „High-
Level-Panel“ zur Überprüfung und
Kontrolle des GFATM vom
19. September 2011 zeitnah umge-
setzt werden und

3. Ergänzung des Haushaltsvermerks:
‚Einsparungen dienen bis zur Höhe
von 200,0 Mio. Euro zur Deckung
von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 866 01 (Bilaterale Finanzielle
Zusammenarbeit).‘“

Zu Nummer 1

Angenommen mit den Stimmen aller Fraktionen.

Zu den Nummern 2 und 3

Angenommen jeweils mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

20. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus)

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 39. Sitzung am
28. September 2011 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushalts-
jahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) – Einzelplan 09 – Bun-
desministerium für Wirtschaft und Technologie – gutacht-
lich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine
Annahme.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7125

22. Ausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien)

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner
45. Sitzung am 28. September 2011 den Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) – Ein-
zelplan 04 – Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt – das
Kapitel 04 05 – Der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien – beraten und empfiehlt Zustimmung
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Darüber hinaus hat der Ausschuss für Kultur und Medien in
der gleichen Sitzung den Einzelplan 09 – Bundesministe-
rium für Wirtschaft und Technologie – hier: Kultur- und
Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikations-
technologien – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Schließlich hat der Ausschuss für Kultur und Medien in
seiner 46. Sitzung am 19. Oktober 2011 erneut den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaus-
haltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz
2012) – Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt – hier: Auswär-
tige Kultur- und Bildungspolitik – beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zustimmung zu dem Gesetz-
entwurf.

Ferner hat der Ausschuss für Kultur und Medien in der glei-
chen Sitzung den Einzelplan 12 – Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – hier: Denkmalschutz,
Städtebauförderung, Humboldt-Forum – beraten und emp-
fiehlt auch hierzu mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zu-
stimmung.

C. Besonderer Teil

1. Überblick

Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 – Haus-
haltsgesetz 2012 – in der Fassung der vorliegenden Be-
schlussempfehlung hat der Haushaltsausschuss in seiner
74. Sitzung am 10. und 11. November 2011 mit der
Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuge-
stimmt und empfiehlt dem Plenum somit die Annahme des
Gesetzentwurfs.

Die in der Übersicht VI des Entwurfs des Bundeshaushalts
(Sonderabgaben des Bundes) vorgenommenen Änderungen
waren Gegenstand der parlamentarischen Beratung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschus-
ses steigen die Ausgaben des Bundeshaushalts 2012 gegen-

Der Haushaltsentwurf schließt somit in Einnahmen und
Ausgaben mit 306,2 Mrd. Euro ab; die Nettokreditauf-
nahme beträgt rund 26,1 Mrd. Euro und sinkt damit gegen-
über dem von der Bundesregierung veranschlagten Betrag
um rund 1,1 Mrd. Euro.

In der Gesamtübersicht über das Ergebnis der Beratungen
des Haushaltsausschusses wird zum zweiten Mal seit dem
Haushaltsgesetz 2010 auch der Wert der strukturellen Netto-
kreditaufnahme ausgewiesen. Die neue Schuldenregel galt
erstmals für den Bundeshaushalt 2011 und hat konkrete
Auswirkungen auf den einzuhaltenden Abbaupfad für die
Neuverschuldung des Bundes.

Ab dem Jahr 2016 ist für den Bund nur noch eine struk-
turelle Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) zulässig. Der ab dem Jahr 2011
bis zum Jahr 2016 einzuhaltende Abbaupfad für die struk-
turelle Neuverschuldung baut nach Artikel 143d Grundge-
setz sowie § 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung von
Artikel 115 Grundgesetz auf der strukturellen Neuver-
schuldung des Haushalts 2010 auf.

Die zulässige Kreditaufnahme errechnet sich nach § 5 des
Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Ver-
fahren zur Berechnung der Konjunkturkomponente nach
§ 5 des Artikel 115-Gesetzes.

Im Übrigen wird auf die Anlagen zu diesem Bericht verwie-
sen.

2. Beratungen des Haushaltsausschusses

2.1 Einzelplanberatungen und Bereinigungssitzung

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP wiesen
darauf hin, dass es der Koalition in den parlamentarischen
Beratungen gelungen sei, die im Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2012 vorgesehene Nettokreditaufnahme
um 1,1 Mrd. Euro von 27,2 Mrd. Euro auf 26,1 Mrd. Euro
abzusenken. Mit dem Haushalt 2012 würden die ver-
fassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse damit
übererfüllt: Die nach der Schuldenbremse maximal zuläs-
sige Nettokreditaufnahme betrage im Jahr 2012 40,5 Mrd.
Euro.

Die christlich-liberale Koalition werde auch in den kom-
menden Jahren die verfassungsrechtlichen Vorgaben der
Schuldenbremse strikt einhalten und das strukturelle Defizit
bis zum Jahr 2016 weiter konsequent abbauen. Für nachhal-
tige öffentliche Haushalte zu sorgen, sei eine Verpflichtung
gegenüber den zukünftigen Generationen in unserem Land.
Zudem seien nachhaltige Haushalte ein notwendiges Funda-
ment für eine stabile und dynamische Wirtschaft. Diese
Handlungsmaxime sei Markenzeichen der Haushalts- und
Finanzpolitik der christlich-liberalen Koalition und spiegele
sich auch in den Haushaltsberatungen zum Bundeshaushalt
2012 wider.

Wie in den vergangenen Jahren habe für die Koalition bei
den Beratungen des Bundeshaushalts der Grundsatz der
Vorsichtigkeit unter Berücksichtigung realistischer wirt-
schaftlicher Eckdaten gegolten. Der Vergleich der Soll-
Zahlen, der Ist-Zahlen und der jeweiligen Differenz in ver-
über dem Soll des Jahres 2011 um rund 0,1 Prozent auf
rund 306,2 Mrd. Euro.

gangenen Jahren zeige, dass dieses Vorgehen erfolgreich
sei.

Drucksache 17/7125 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Koalition betonte, dass mit dem Bundeshaushalt 2012
ein wichtiger Dreiklang aus Konsolidierung, Investitionen
und Entlastungen gelungen sei:

Die Umsetzung des ambitionierten Zukunftspaketes aus
dem vergangenen Jahr und die lediglich minimale Steige-
rung der Ausgaben gegenüber dem Soll 2011 um
0,1 Prozent auf 306,2 Mrd. Euro – deutlich unter der erwar-
teten Inflationsrate von 1,8 Prozent – seien wesentliche Fak-
toren für die erfolgreiche Konsolidierungspolitik dieser
Koalition. Die europäische Staatsschuldenkrise verdeutliche
darüber hinaus, dass gute Haushaltspolitik von den Finanz-
märkten bei der Kreditaufnahme belohnt werde. Als Stabili-
tätsanker in Europa würden deutsche Staatsanleihen ein be-
sonders hohes Vertrauen genießen. Die Zinszahlungen des
Bundes hätten daher im Vergleich zum Regierungsentwurf
weiter reduziert werden können.

Ein wichtiges Anliegen der Koalition in den diesjährigen
Haushaltsberatungen sei die Stärkung der Investitionen zur
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur gewesen. Im Rah-
men eines neu geschaffenen „Infrastrukturbeschleunigungs-
programms“ könnten mit einer Milliarde Euro baureife In-
frastrukturvorhaben in den drei Verkehrsbereichen Straße,
Wasserstraße und Schiene zusätzlich finanziert werden. Für
Maßnahmen im Bereich der Bundesfernstraßen stünden ins-
gesamt 600 Mio. Euro zur Verfügung, im Bereich Bundes-
wasserstraßen 300 Mio. Euro für den Bau der 5. Schleuse
am Nord-Ostsee-Kanal (Brunsbüttel) und für Schienenwege
100 Mio. Euro. Diese zusätzlichen Investitionsmittel wür-
den so aufgeteilt, dass bereits im Jahr 2012 mit einer halben
Milliarde Euro wichtige Infrastrukturmaßnahmen begonnen
werden könnten. Weitere 500 Mio. Euro stünden in den
Folgejahren zur Verfügung, davon bereits 320 Mio. Euro im
Jahr 2013. Damit werde ein wichtiges Fundament zur Si-
cherung von Arbeitsplätzen und für Wirtschaftswachstum
gelegt.

Zudem habe die Koalition den im Regierungsentwurf vor-
gesehenen Haushaltsansatz für die Städtebauförderung von
410 Mio. Euro um 45 Mio. Euro aufgestockt. Der Bund
stelle damit auch im Jahr 2012 – wie im laufenden Jahr
2011 – ein Fördervolumen in Höhe von 455 Mio. Euro für
neue Maßnahmen im Bereich der Städtebauförderung zur
Verfügung. Die Koalition setze damit trotz der erforder-
lichen Sparanstrengungen für den Bundeshaushalt ein posi-
tives Signal an die Städte und Gemeinden.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP hoben neben den
zusätzlichen Mitteln für Infrastrukturinvestitionen insbeson-
dere folgende Punkte beim Bundeshaushalt 2012 hervor:

Die Koalition habe auf die Bedrohungsgefahr durch terro-
ristische Gefährdungen im Luftfrachtbereich reagiert und

um insgesamt 23 Mio. Euro gegenüber dem Regierungsent-
wurf seien im Einzelplan 60 zusätzlich 16,4 Mio. Euro für
den Erwerb von Geräten zur Luftfrachtkontrolle vorgese-
hen.

Dem Bereich Bildung und Forschung stünden nun für 2012
insgesamt knapp 13 Mio. Euro zur Verfügung. Das sei eine
Steigerung um mehr als 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Im Bereich Entwicklungshilfe sei es der Koalition gelun-
gen, nach der historischen Umstrukturierung der so genann-
ten Vorfeldorganisationen eine weitere Stärkung der
Entwicklungshilfe zu ermöglichen. In der Entwicklungs-
zusammenarbeit würden bereits im Regierungsentwurf die
Ausgaben um 750 Mio. Euro gegenüber dem bisherigen
Finanzplan gesteigert. Davon entfielen 560 Mio. Euro auf
das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ). Die Ausgaben des BMZ hätten
gegenüber dem Regierungsentwurf nun um weitere 50 Mio.
Euro gesteigert werden können.

Den Kulturbereich habe die Koalition gegenüber dem Re-
gierungsentwurf um 50 Mio. Euro verstärkt.

Weiter habe die Koalition bedarfsgerechte Veränderungen
gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenommen. So hat
sie beispielsweise die Mittel für das Elterngeld um 300 Mio.
Euro und das Wohngeld um 54 Mio. Euro auf 650 Mio.
Euro aufgestockt. Weiter habe die Koalition die Mittel für
das Arbeitslosengeld II um 100 Mio. Euro u. a. zur Berück-
sichtigung der Regelbedarfsstufen-Fortschreibung zum
1. Januar 2012 erhöht und die Beteiligung des Bundes an
den Leistungen für Unterkunft und Heizung unter Berück-
sichtigung der Konjunkturdaten der Bundesregierung vom
Oktober 2011 um 100 Mio. Euro abgesenkt.

Nach dem beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie
habe die Koalition mit dem Energie- und Klimafonds eine
verlässliche Finanzierung zur Förderung einer umweltscho-
nenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung
sowie für Maßnahmen im Bereich des nationalen und inter-
nationalen Klima- und Umweltschutzes sichergestellt. Hier
sei es gelungen, haushaltspolitisch weitere Akzente für
einen nachhaltigen Umgang mit Energie zu setzen. So seien
zusätzliche Mittel für Forschungs- und Entwicklungsvorha-
ben bei erneuerbaren Energien und Energieeffizienz durch
verbesserten Transport und insbesondere verbesserte Ener-
giespeichermöglichkeiten bereitgestellt worden. Auch im
Bereich der Elektromobilität komme es zu weiteren Investi-
tionen, mit denen verstärkt langfristige Vorhaben finanziert
werden könnten.

Die Fraktion der SPD stellte fest, Regierung und Koalition
verweigerten trotz nachhaltiger Aufforderungen des Sach-
verständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaft-
lichen Entwicklung, der Deutschen Bundesbank und des
Bundesrechnungshofes weiterhin eine Aktualisierung des
Abbaupfades zur Festlegung der zulässigen Obergrenzen
für die Neuverschuldung gemäß der neuen verfassungs-
rechtlichen Schuldenregel.

Bereits zur Haushaltsaufstellung durch die Bundesregierung
im Juli verbesserten sich die Steuereinnahmen und verrin-
gerten sich die Ausgaben für die Arbeitsmarktpolitik gegen-
über dem alten Finanzplan um 19,3 Mrd. Euro. Diese rein

Haushalts-
jahr

Nettokreditaufnahme

Soll Ist Differenz

in Mrd. Euro

2010 80,2 44,0 36,2

2011 48,4 < 25 > 20

2012 26,1
den Bereich Innere Sicherheit erheblich verstärkt. Neben
der Erhöhung des Etats des Bundesministeriums des Innern

konjunkturellen Verbesserungen hätten ohne jedes Zutun
des Bundesfinanzministers die Neuverschuldung für 2012

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7125

auf 20 Mrd. Euro absenken können. Tatsächlich habe der
Ansatz für die Neuverschuldung dagegen 27,2 Mrd. Euro
betragen. Nach Abschluss der Haushaltsberatungen werde
trotz zusätzlicher Steuereinnahmen von 2,7 Mrd. Euro ge-
genüber dem Regierungsentwurf die Neuverschuldung auf
26,1 Mrd. Euro festgelegt. Nach regelkonformer Anwen-
dung dürfe die Neuverschuldung aber nur 25,5 Mrd. Euro
betragen, diese Obergrenze werde durch die Regierungs-
koalition verletzt.

Da die Regierung für das laufende Jahr aufgrund der positi-
ven konjunkturellen Entwicklung eine Neuverschuldung
von rund 22 Mrd. Euro erwarte, werde der kontinuierliche
Abbau der Nettokreditaufnahme im nächsten Jahr unter-
brochen. Dies sei umso verwerflicher, als dass die Schul-
denregel gerade in Wachstumsperioden eine stärkere Redu-
zierung verlange und perspektivisch zur Vorsorge für
Abschwung-Phasen Überschüsse fordere. Dagegen ver-
schaffe sich der Bundesfinanzminister durch seine eigen-
willige Interpretation der Schuldenregel zusätzliche Ver-
schuldungsspielräume, die entgegen den Regelungsintentio-
nen der Schuldenregel dann auch für den Haushaltsvollzug
zur Verfügung stünden. Wenn aus diesen Spielräumen – wie
nach den jüngsten Festlegungen der Koalition zu befürch-
ten – Steuersenkungen auf Pump finanziert würden, treffe
dies auf den entschiedenen Widerstand der SPD. Angesichts
der aktuellen Lage im Euroraum, bei der die Bundesregie-
rung für sich eine Vorbildfunktion gegenüber den anderen
Mitgliedsländern in Anspruch nehme, werde dadurch die
Glaubwürdigkeit Deutschlands aufs Spiel gesetzt.

Die Fraktion der SPD stehe ohne Abstriche zu Sinn und
Geist der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie habe durch
ihre Anträge belegt, dass die Einhaltung der aktualisierten
Verschuldungsgrenze möglich sei. Zur Gewährleistung
einer nachhaltigen, wachstumsorientierten Konsolidie-
rungspolitik habe die Fraktion der SPD mit dem Nationalen
Pakt für Bildung und Entschuldung ein Finanzierungskon-
zept vorgelegt. Mit diesem Finanzierungskonzept werde
Deutschland über einen Zeitraum von fünf Jahren zukunfts-
fähiger. Das Konzept umfasse die Einführung eines einheit-
lichen, gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro,
den wirtschafts- und sozialverträglichen Abbau von Sub-
ventionen, die Modernisierung der Verwaltung sowie eine
moderate Erhöhung der Steuerbelastung für sehr hohe Ein-
kommen und Vermögen. Neben Mitteln für Zukunftsinves-
titionen wirke die SPD so auch der wachsenden Ungleich-
heit in Deutschland entgegen.

Konkret werde es durch die Einführung eines einheitlichen
gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde in
Deutschland zu Mehreinahmen bei der Lohn- und Einkom-
mensteuer für den Bund von etwa 1,337 Mrd. Euro und aus
entsprechenden Zweitrundeneffekten durch Mehrein-
nahmen bei Verbrauchsteuern und erhöhtem Konsum zu
Mehreinahmen von weiteren 686 Mio. Euro kommen.
Gleichzeitig entstünden für den Bund Minderausgaben beim
Arbeitslosengeld II, beim Wohngeld und beim Kinder-
zuschlag von 1,231 Mrd. Euro.

Daneben werde der Spitzensteuersatz bei der Einkommen-
steuer ab einem Einkommen von 100 000 Euro im Jahr für
Ledige und 200 000 Euro im Jahr für Verheiratete auf

pelt für Verheiratete) eine Proportionalzone sowie eine
dritte Progressionszone ab einem Einkommen von 64 000
Euro für Ledige bzw. 128 000 Euro für Verheiratete einge-
führt. Außerdem solle das Ehegattensplitting für zukünftige
Ehen durch eine Individualbesteuerung mit Unterhaltsabzug
umgestaltet, der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent auf
30 Prozent erhöht, das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“
(Hoteliersgesetz) und die Erleichterungen für Unternehmen
mit Ausnahme der Erhöhung des Kinderfreibetrags und des
Kindergelds zurückgenommen, die Brennelementesteuer
nach der Energiewende vom Juni 2011 so erhöht werden,
dass für den Bund 1,7 Mrd. Euro an Mehreinahmen zu er-
zielen wären. Darüber hinaus solle eine Börsenumsatzsteuer
in Deutschland eingeführt werden, die für den Bund in 2012
zu zunächst bis zu 750 Mio. Euro Mehreinahmen führe und
künftig sei diese anhand der Vorschläge der EU-Kommis-
sion in eine EU-weite, mindestens aber mit einer im Euro-
Raum einzuführenden Finanztransaktionssteuer zu harmo-
nisieren, mit der für die Folgejahre der Finanzplanung
Mehreinahmen des Bundes von 3 Mrd. Euro zu erzielen
seien.

Aus dem Abbau ökologisch schädlicher und weiterer all-
gemeiner Subventionen entstünden für den Bund Minder-
ausgaben von 1,65 Mrd. Euro in 2012, die in den weiteren
Jahren des Finanzplanungszeitraums noch ansteigen wür-
den. Durch die Nutzung von Synergieeffekten in der Minis-
terialverwaltung und den Verzicht auf Doppelstrukturen
beim Bundesnachrichtendienst seien 2012 Minderausgaben
von 40 Mio. Euro zu realisieren. Durch die Bekämpfung des
Umsatzsteuerbetruges in der EU gemäß den Vorschlägen
des Bundesrechnungshofes könnten Mehreinahmen von
850 Mio. Euro und durch die Begrenzung der steuerlichen
Absetzbarkeit variabler Gehaltsbestandteile von Manager-
gehältern vom Betriebsausgabenabzug auf 500 000 Euro
pro Jahr Mehreinahmen von 200 Mio. Euro erreicht werden.

Zugleich sehe das Konzept Maßnahmen für eine aktive
Wachstums- und Konjunkturpolitik vor. Aufsteigend ab
dem Jahr 2012 würden 2 Mrd. Euro jährlich zusätzlich in
Bildung, 300 Mio. Euro zusätzlich jährlich zum Umbau der
gesetzlichen Krankenversicherung hin zu einer Bürgerver-
sicherung und 3 Mrd. Euro pro Jahr ab 2012 für zusätzliche
Investitionen in die Energiewende, in Infrastruktur und For-
schung investiert. Diese Zusatzausgaben für Zukunftsauf-
gaben seien gegenfinanziert und es werde zugleich Vorsorge
getroffen, falls sich die konjunkturelle Einnahmesituation
wesentlich ändere.

Mit den Maßnahmen des Finanzierungskonzepts senke die
Fraktion der SPD die Neuverschuldung auf rund 20 Mrd.
Euro ab und liege damit im Gegensatz zur Koalition nicht
über, sondern deutlich unter der aktualisierten Schulden-
obergrenze von 25,5 Mrd. Euro.

Die Bundesregierung und die Koalition ließen hingegen je-
den Konsolidierungsehrgeiz vermissen. Das sogenannte
Sparpaket zum Abbau des strukturellen Defizits im Bundes-
haushalt in Höhe von rund 81 Mrd. Euro sei erst durch
Maßnahmen im Umfang der Hälfte des angestrebten Volu-
mens unterlegt. So enthalte die Finanzplanung immer noch
Globale Minderausgaben in beträchtlicher Höhe und die
49 Prozent erhöht und für Einkommen zwischen 52 885
Euro und 64 000 Euro für Ledige und (entsprechend dop-

Koalition verplane bspw. die Bahndividende für dauerhafte
Mehrausgaben.

Drucksache 17/7125 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, die Koalition und die
Bundesregierung hätten darauf verzichtet, die Verursacher
und Nutznießer der Krise in die Pflicht zu nehmen. Die un-
gelöste Finanzkrise werde zu einer existenziellen Bedro-
hung der europäischen Staaten, weil das Gewicht der
Finanzmärkte auch die Rettungsboje der Staatshaushalte un-
ter Wasser drücke. Beschlossen habe die Koalition eine
Pseudobankenabgabe, die nach oben gedeckelt sei und von
der Vorstellung ausgehe, dass die nächste Finanzkrise
schwach ausfallen und erst in einem halben Jahrhundert
stattfinden werde. Eine solche Annahme sei nicht nur naiv,
sondern sie bediene bewusst die Lobbyinteressen der
Finanzbranche zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuer-
zahler. Außer gegen Euro-Staaten richteten Banken und
Hedgefonds ihre spekulativen Angriffe auch auf Rohstoffe
und Nahrungsmittel. Das Leid der Opfer dieser Spekula-
tionswellen werde von den Akteuren in Kauf genommen.
Der Nachholbedarf an verbraucherorientierter Marktbeob-
achtung und unabhängiger Finanzberatung sei enorm. Über
Re-Regulierung der Finanzmärkte und Stärkung der Eigen-
kapitalanforderungen hinaus müssten spekulative Exzesse
durch eine Finanztransaktionssteuer und einen „Finanz-
TÜV“ eingedämmt, Privatbanken verstaatlicht werden. Der
Bankensektor müsse auf seine Kernfunktionen Zahlungs-
verkehr, Ersparnisbildung und Finanzierung zurückgeführt
und entsprechend geschrumpft werden, damit die Steuer-
zahlerinnen und Steuerzahler nicht immer wieder aufs Neue
erpresst würden. Die unabhängige Finanzberatung durch
Verbraucherzentralen müsse ausgebaut und der Verbrau-
cherzentrale Bundesverband als „Finanzwächter“ gestärkt
werden.

Koalition und Bundesregierung führten die Politik der Um-
verteilung von unten nach oben, die ihre Vorgängerregierun-
gen begonnen hätten, entschlossen fort. Das so genannte
Zukunftspaket von Koalition und Bundesregierung sei un-
sozial, ungerecht, unsolide und vertiefe die Spaltung des
Landes. Bei Hartz-IV-Beziehenden, Arbeitslosen und Fami-
lien werde rigoros gespart. Bei Hartz IV sei mit dem Über-
gangszuschlag das letzte Element, das nach Abschaffung
der Arbeitslosenhilfe den sozialen Absturz nach dem Ar-
beitslosengeld mildere, gestrichen worden. Die bereits auf
ein klägliches Maß geschrumpften Rentenbeiträge würden
vollends abgeschafft. Eltern in Hartz IV, denen bei der Ein-
führung des Elterngeldes bereits ein Jahr Erziehungsgeld
gestrichen worden sei, würde das Mindestelterngeld von
300 Euro weggenommen. Im Bereich der Kinderbetreuung
investiere der Bund zu wenig Mittel für den Ausbau der
Kindertagesstätten. Bis 2013 fehlten noch hunderttausende
Betreuungsplätze und zehntausende Erzieherinnen und Er-
zieher, um die anvisierte Quote von 35 Prozent zu erreichen,
was nicht zuletzt an den verschwindend geringen Personal-
mitteln liege. Die Kürzungen für öffentlich geförderte Kin-
der- und Jugendarbeit habe in manchen Landstrichen, insbe-
sondere in den östlichen Bundesländern, zu einem regel-
rechten Zusammenbruch der Träger- und Angebotsland-
schaft geführt. Wo Jugendarbeit aus finanziellen Gründen
eingestellt werde, entstehe ein Vakuum, in das vor allem
rechtsextreme Organisationen mit Angeboten vorstoßen
würden. In diesem Zusammenhang seien alle Angebote, in
denen kulturelle und interkulturelle Bildung für Kinder und

tere unbegründete massive Kürzungen gefährdeten die ge-
plante Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesell-
schaft, die die Antidiskriminierungsstelle gemeinsam mit
Ländern, Kommunen und Anti-Diskriminierungsnetzwer-
ken vor Ort umsetzen wolle. Koalition und Bundesregie-
rung höhlten die Einnahmebasis des Staates gezielt aus, um
mit Einsatz des Druckmittels Schuldenbremse einen angeb-
lichen Sachzwang für Sozialabbau zu schaffen. Gleichzeitig
kämen auf den Bundeshaushalt Risiken in Milliardenhöhe
zu aufgrund wegbrechender Brennelemente-Steuer, ausblei-
bender Finanztransaktionssteuer, vor allem aber in Folge
der Garantien und künftigen Kapitalzuschüsse für soge-
nannte Euro-Rettungsschirme.

Der Anteil unsicherer, befristeter, schlecht bezahlter Ar-
beitsplätze steige in Deutschland dramatisch an. Jede zweite
offene Stelle sei inzwischen dem Bereich der Arbeitnehmer-
überlassung, also der Leiharbeit zuzuordnen. Über 1,4 Mil-
lionen Menschen arbeiteten und würden zugleich Hartz IV
beziehen. Drastische Kürzungen im Bereich der beruflichen
Weiterbildung seien Folge der so genannten Instrumenten-
reform, die Koalition und Bundesregierung in der Arbeits-
marktpolitik durchgesetzt hätten. Jungen Menschen werde
eine tragfähige Lebens- und Familienplanung verwehrt.
Statt Europa in einen Abwärtsstrudel hinein zu sparen, sei
eine grundlegende Richtungsänderung der auf Außenhan-
delsüberschüsse und das Niederkonkurrieren anderer Volks-
wirtschaften abzielenden Wirtschaftspolitik von Koalition
und Bundesregierung notwendig. Das deutsche Lohndum-
ping müsse beendet, die Inlandsnachfrage gestärkt, dem
Auseinanderdriften der wirtschaftlichen und sozialen Ent-
wicklung in Ost- und Westdeutschland entgegengewirkt
werden.

Die Fraktion DIE LINKE. setze mit ihren Forderungen für
den Bundeshaushalt 2012 drei Schwerpunkte: erstens ein
wirksames und in sich schlüssiges Zukunftsprogramm,
zweitens Hartz IV insbesondere durch die Förderung und
Schaffung neuer Arbeitsplätze zu überwinden und drittens
die Rüstungsausgaben endlich deutlich zu senken sowie
sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr zu beenden
und die frei werdenden Gelder zu nutzen, um diese in so-
ziale Projekte und die Entwicklungszusammenarbeit zu in-
vestieren und um einen Konversionsfonds einzurichten. In
164 Änderungsanträgen habe die Fraktion DIE LINKE. ge-
zeigt, wie der Bundeshaushalt sozial verantwortungs-
bewusst und konjunkturwirksam umgestaltet werden könne.
Beispiele hierfür seien:

● Erhöhung des Arbeitslosengeldes II auf 500 Euro pro
Monat und sachgerechte Leistungen an die Rentenversi-
cherung für ALG-II-Beziehende (30,9 Mrd. Euro)

● mehr Mittel für das BAföG und ein Sonderprogramm zur
Bekämpfung der Ausbildungslosigkeit (3,4 Mrd. Euro)

● Energiesparfonds und erhöhte Förderung erneuerbarer
Energien (3 Mrd. Euro)

● Einführung einer kommunalen Investitionspauschale für
strukturschwache Kommunen (3 Mrd. Euro)

● Beseitigung des Investitionsstaus bei Krankenhäusern
(2,5 Mrd. Euro)
Jugendliche stattfänden, von besonderer Bedeutung und
sollten eine entsprechende Mittelausstattung erhalten. Wei-

● Aufstockung des Mindestelterngeldes und Verlängerung
der Bezugsdauer (auf bis zu 24 Monate) (2,3 Mrd. Euro)

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/7125

● Aufstockung der Gelder für aktive Arbeitsmarktpolitik
und Ermöglichung der Umwandlung von passiven in ak-
tive Leistungen, um so den Ausbau öffentlich geförder-
ter Beschäftigungsverhältnisse voranzutreiben (1,6 Mrd.
Euro)

● für die Verstärkung der entwicklungsorientierten Not-
und Übergangshilfe, für den Wiederaufbau in Haiti und
Pakistan, für die Unterstützung Ostafrikas, für den
Ausbau des zivilen Friedensdienstes, für die Verstärkung
der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit,
für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern
(1,4 Mrd. Euro)

● mehr Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung
(1 Mrd. Euro)

● Förderung von Konversionsmaßnahmen (600 Mio.
Euro)

● mehr Mittel für den Hochschulpakt (495 Mio. Euro)

● mehr Mittel für die Realisierung erster Maßnahmen zur
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen, unter anderem für Maß-
nahmen zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit
(500 Mio. Euro)

● mehr Mittel für die Fortsetzung der Programme der
Städtebauförderung, des Stadtumbaus Ost und Nutzung
der Erfahrungen in den alten Bundesländern bei der För-
derung städtebaulicher Entwicklungs- und Sanierungs-
maßnahmen (125 Mio. Euro)

● für Zuschüsse zu den Umstellungskosten aus der Frei-
gabe von Frequenzen („Digitale Dividende“) (101 Mio.
Euro)

● mehr Mittel für die Förderung der Integration von Zu-
wanderinnen und Zuwanderern (75 Mio. Euro)

● mehr Mittel für die Errichtung und Sanierung von Sport-
stätten für den Breitensport „Goldener Plan 3.0“ (unter
ausgewogener Berücksichtigung von Frauensportarten)
(50 Mio. Euro)

● Etablierung eines verbraucherorientierten „Finanz-
wächters“ und den Aufbau einer unabhängigen flächen-
deckenden Finanzberatung (20 Mio. Euro)

● zur Absicherung und Stärkung der Auseinandersetzung
mit dem Rechtsextremismus (12 Mio. Euro).

(Anm: Angegeben ist jeweils der Mehrbetrag im Vergleich
zum Regierungsentwurf unter Berücksichtigung der Bera-
tungsergebnisse im Haushaltsausschuss.)

Zur Finanzierung wollte die Fraktion DIE LINKE. die
stärkere Beteiligung der wirtschaftlich Leistungsfähigen an
den Kosten des Gemeinwesens durch Erhöhung des Spit-
zensteuersatzes der Einkommensteuer, Sonderabgabe auf
Boni in der Finanzbranche, Einführung einer Millionär-
steuer, Einführung einer Finanztransaktionssteuer, Besteue-
rung von Gewinnen beim Verkauf von Anteilen an Kapital-
gesellschaften, Rücknahme der Senkung des Körperschaft-
steuersatzes von 25 auf 15 Prozent, Kapitalerträge wieder
zum persönlichen Steuersatz versteuern, Abschöpfung der
leistungslos erzielten Sondergewinne der Stromversor-

die Beendigung von Auslandseinsätzen sowie den Verzicht
auf die dafür benötigten Waffensysteme, insbesondere auf
die Resttranchen des Kampfflugzeugs Eurofighter, auf das
Transportflugzeug A400M und auf den Schützenpanzer
Puma sowie weitere Einsparungen im investiven Bereich
des Einzelplans 14 könnten 4,7 Mrd. Euro eingespart wer-
den.

Immer noch arbeite fast die Hälfte der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bundesregierung in Bonn. Die Fraktion
DIE LINKE. strebe die Wiedervereinigung der Bundes-
regierung in Berlin an und fordere den vollständigen Umzug
der Bundesregierung in die Hauptstadt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, statt
durch den Abbau ökologisch schädlicher Subventionen,
z. B. durch die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs oder
das Ende der Steuerbegünstigungen vom Kerosin gegen-
über anderen Kraftstoffen, auch ein ordnungspolitisches
Signal in Richtung einer ökologischen Neuausrichtung der
Volkswirtschaft zu setzen, plane die Bundesregierung sogar
neue Subventionen für energieintensive Betriebe mit Hilfe
des Energie- und Klimafonds. Dieses Sondervermögen
widerspreche nicht nur den Haushaltsgrundsätzen von Klar-
heit und Wahrheit, sondern unterliegt auch einem erheb-
lichen Einnahmerisiko durch sinkende Zertifikatepreise, das
die notwendigen Investitionen gefährde. Die Neuausrich-
tung unserer Wirtschaft nach ökologischen Maßstäben, der
Ausstieg aus der Atomkraft und der Ausbau der erneuer-
baren Energien seien zentrale Aufgaben, deren Ausfinan-
zierung gesichert sein müsse. Im Wirtschaftsetat würden
allerdings weiterhin die alten Fördertöpfe bedient, anstatt in
zukunftsweisende Technologien für Energieeffizienz und
Erneuerbare Energien zu investieren und den Ausstieg aus
der Atomenergie zu beschleunigen. Mit dem Grünen
Klimaschutzhaushalt habe die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN einen Entwurf vorgelegt, der dies leiste. Der
Bundeshaushalt 2012 dagegen werde den Herausforde-
rungen von Klimaschutz und Energiewende nicht gerecht.
Das zeigten auch die Kürzungen der Koalitionsfraktionen
beim ökonomisch und ökologisch sinnvollen Markt-
anreizprogramm für Erneuerbare Wärme. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe mit ihren Anträgen
nachgewiesen, wie Klimaschutz und Energiewende ohne
Sondervermögen finanziert werden könnten und darüber
hinaus noch ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ge-
leistet werden könne.

Im Jahr 2012 würden 113 Mio. Euro mehr für Entwick-
lungszusammenarbeit zur Verfügung stehen als dieses Jahr.
Das reiche bei Weitem nicht aus, um sich dem 0,7 Prozent-
Ziel (ODA-Quote) zu nähern. Aktuell betrage sie gerade
einmal 0,38 Prozent. Schlimmer noch: Im Jahr 2013 sollten
nach dem Finanzplan die Mittel für Entwicklungszusam-
menarbeit um 581 Mio. Euro gekürzt werden. Das seien fast
10 Prozent des Etats.

369 Parlamentarier aus allen fünf Fraktionen – fast 60 Pro-
zent der Mitglieder des Deutschen Bundestages – hätten den
Aufruf zu einem entwicklungspolitischen Konsens unter-
zeichnet, in dem gefordert werde, im Haushalt 2012 die
Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre
Hilfe um mindestens 1,2 Mrd. Euro aufzustocken. Mit den
gungsunternehmen aus dem Emissionshandel, Ausbau der
Steuerfahndung bei Großunternehmen und Banken. Durch

Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei
dieser Konsens eingebracht worden. Leider habe die Koali-

Drucksache 17/7125 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tion die Kraft nicht aufgebracht, sich an ihren Koalitions-
vertrag zu halten und unsere Anträge abgelehnt.

Ausgabenreduzierungen fänden sich fast ausschließlich im
Sozialetat wieder. Die Regierungsrhetorik von einer fairen
Verteilung der Belastung werde von den Fakten widerlegt:
Denn allein beim Sozialabbau seien alle Ankündigungen
aus dem Sparpaket umgesetzt worden. Vor allem die Kür-
zungen für die Eingliederungsleistungen für die Empfänger
von Arbeitslosengeld II seien widersinnig, wenn eine nach-
haltige Konsolidierung erreicht werden solle. Aufgrund der
positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt bestehe gerade jetzt
die Chance, auch Menschen wieder in den ersten Arbeits-
markt zu integrieren, die sehr lange arbeitslos gewesen
seien. Dafür brauche es aber staatliche Mittel, um diese
Menschen gezielt zu qualifizieren. So könnten mittel- und
langfristig echte Entlastungen für die öffentlichen Haushalte
erzielt werden. Dies gelte auch für Bildungsausgaben: Nur
so würden die Menschen in die Lage versetzt, dauerhaft und
selbständig ihr Auskommen zu erzielen. Aber auch diejeni-
gen, die nicht von der günstigen Entwicklung auf dem
Arbeitsmarkt profitierten, brauchten eine echte Grundsiche-
rung, die soziale Teilhabe garantiere. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe gezeigt, dass ALG-II-
Sätze in Höhe von 420 Euro finanziert werden könnten. Da-
her sei auch dieser Bereich ein Schwerpunkt des Haushalts-
konzepts der Fraktion.

Die Verpflichtung der Schuldenbremse zu nachhaltiger
Haushaltspolitik werde von der schwarz-gelben Koalition
nicht umgesetzt. Dabei ist ein solches Umsteuern dringend
notwendig. Nur mit einem Dreiklang aus Konsolidierung,
Subventionsabbau und gerechten Mehreinnahmen könnten
der Haushalt verfassungsgemäß konsolidiert und wir uns
gleichzeitig den zentralen politischen Herausforderungen
stellen.

Zu den Einzelplanberatungen im Haushaltsausschuss

Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Aus-
gaben in Höhe von rund 31,489 Mio. Euro nach rund
29,876 Mio. Euro im Vorjahr vor. Gegenüber dem Vorjahr
ergab sich dadurch ein geringfügiger Aufwuchs in Höhe
von rund 1,613 Mio. Euro.

In dem einvernehmlich geführten Berichterstattergespräch
blieb das Kapitel des Bundespräsidenten unverändert.

Im Kapitel des Bundespräsidialamtes nahmen die Berichter-
statter u. a. auf Vorschlag des Bundespräsidialamtes gering-
fügige Absenkungen bei den Titeln „Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen Anlagen“ und „Kleine Neu-,
Um- und Erweiterungsbauten“ sowie begriffliche Änderun-
gen bei den Haushaltsvermerken der Titel „Öffentlichkeits-
arbeit“ und „Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstel-
lungen“ vor. Insgesamt reduzierte sich der Ansatz des
Einzelplans im Saldo um 747 000 Euro gegenüber dem Re-
gierungsentwurf.

Der Ausschuss nahm in der Bereinigungssitzung keine wei-
teren Änderungen vor.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde mit den Stimmen

Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Aus-
gaben in Höhe von rund 680,809 Mio. Euro nach rund
681,783 Mio. Euro im Vorjahr vor. Damit reduzierten sich
die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr geringfügig um
rund 974 000 Euro. In der Einzelplanberatung stockte der
Haushaltsausschuss den Plafond dieses Einzelplans um
13,177 Mio. Euro auf.

Die Berichterstatter brachten in ihrem Berichterstattervor-
schlag zahlreiche Änderungsvorschläge ein, die überwie-
gend aufgrund einvernehmlicher Beschlüsse zustande ge-
kommen waren. Lediglich im Kapitel 02 01 – Deutscher
Bundestag – wurden drei Titel offen gestellt, zu denen noch
Beratungsbedarf angemeldet worden war. Darüber hinaus
legten die Berichterstatter dem Haushaltsausschuss einen
einvernehmlichen Entschließungsantrag zum künftigen Er-
neuerungsbedarf baulicher und gebäudetechnischer Anla-
gen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages zur
Beschlussfassung vor.

In der Einzelplanberatung legten die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP drei Änderungsanträge vor. Zum
Personalhaushalt brachten die Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darüber hinaus
zwei gemeinsame Anträge in die Beratungen ein. Alle zur
Abstimmung gestellten Anträge wurden vom Ausschuss
einvernehmlich angenommen.

In der Bereinigungssitzung änderte der Ausschuss auf An-
trag und mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposi-
tionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN im Kapitel 02 01 – Deutscher Bundestag –
bei den Ausgaben den Haushaltsvermerk in dem Sinne, dass
die zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer an ehemalige
Mitglieder des Präsidiums zur Wahrnehmung nachwirken-
der Aufgaben aus dem früheren Amt über die maximale
Dauer von bislang vier Jahren um die Dauer der Amtszeit
erhöht wird. Bereits in der Einzelplanberatung hatte der
Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP und im Übrigen einvernehmlich die Mittel
für die Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Be-
amtinnen und Beamten sowie für die Entgelte der Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer wegen des Mehrbedarfs
aufgrund der Stellenplanveränderungen aufgestockt.

Innerhalb der Titelgruppe 56 – Ausgaben für die Informa-
tionstechnik der Mitglieder des Deutschen Bundestages –
stellte der Ausschuss einvernehmlich auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP zusätzliche Mittel
bei Titel „Baumaßnahmen von mehr als 1,0 Mio. Euro im
Einzelfall“ in Höhe von 600 000 Euro verbunden mit einer
qualifizierten Sperre in den Haushalt ein.

Im Kapitel 02 03 – Der Wehrbeauftragte des Deutschen
Bundestages – hatten die Berichterstatter keine Änderungen
gegenüber dem Regierungsentwurf vorgeschlagen. Weder
in der Einzelplanberatung noch in der Bereinigungssitzung
kam es zu Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf.

Aufgrund der Beschlüsse der Berichterstatter wurden im
Kapitel 02 05 – Mitglieder des Europäischen Parlaments –
einige wenige Anpassungen vorgenommen. In der Bereini-
aller im Ausschuss vertretenen Fraktionen einvernehmlich
angenommen.

gungssitzung wurden darüber hinaus keine weiteren Ände-
rungen vorgenommen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/7125

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. angenommen.

Einzelplan 03 (Bundesrat)

Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für den Bun-
desrat Ausgaben von rund 21,739 Mio. Euro veranschlagt
worden; das Ausgabesoll des Vorjahres betrug 21,342 Mio.
Euro. Das einvernehmlich geführte Berichterstattergespräch
ergab keine Veränderungen gegenüber dem Regierungs-
entwurf. Auch in der Einzelplanberatung beschloss der Aus-
schuss keine Änderungen gegenüber dem Regierungsent-
wurf.

Die in der Liegenschaft des Bundesrates notwendigen bau-
lichen Maßnahmen wurden im Verlauf der Einzelplanbera-
tungen ausführlich diskutiert; die Veranschlagung der dafür
notwendigen Mittel erfolgte jedoch im Einzelplan des Bun-
desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Der Ausschuss nahm in der Bereinigungssitzung keine Än-
derungen vor.

Der Ausschuss nahm den somit unveränderten Regierungs-
ansatz mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen
Fraktionen einvernehmlich an.

Einzelplan 04 (Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin
und des Bundeskanzleramtes)

Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für diesen
Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 1,886 Mrd. Euro
veranschlagt worden, gegenüber 1,841 Mrd. Euro im Vor-
jahr. Damit erhöhte sich der diesjährige Ansatz gegenüber
dem Vorjahr leicht um 44,740 Mio. Euro. In der Einzel-
planberatung nahm der Ausschuss im Saldo keine Verän-
derungen gegenüber dem Regierungsansatz vor. Aufgrund
der Beschlüsse des Ausschusses in der Bereinigungssitzung
erhöhte sich der Saldo dieses Einzelplans um rund
50,715 Mio. Euro gegenüber dem Regierungsentwurf.

Die Berichterstatter hatten sich auf keine einvernehmlichen
Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf einigen
können. In den getrennt nach den einzelnen Kapiteln vor-
gelegten Berichterstattervorschlägen waren lediglich einige
wenige Titel offen gestellt worden, die jedoch in den Einzel-
planberatungen wieder geschlossen wurden; Veränderungen
gegenüber dem Regierungsentwurf beschloss der Ausschuss
nicht.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP brachten
in der Einzelplanberatung zu keinem der getrennt voneinan-
der beratenden Kapitel Änderungsanträge ein. Die Op-
positionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN legten insgesamt 19 Anträge vor, von denen
die Fraktion der SPD fünf, die Fraktion DIE LINKE. vier
und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zehn Ände-
rungsanträge vorlegten. Da die Anträge der Oppositions-
fraktionen ausnahmslos keine Mehrheit im Ausschuss fan-
den, blieb der Regierungsentwurf unverändert. In der Berei-
nigungssitzung legten die Koalitionsfraktionen der CDU/

In Kapitel 04 01 – Bundeskanzlerin und Bundeskanzler-
amt – hatten die Berichterstatter in ihren Beratungen den
Titel der Sachverständigen offen gestellt. Hierzu legte in
der Einzelplanberatung jedoch keine der im Ausschuss ver-
tretenen Fraktionen einen Antrag vor, so dass es gegenüber
dem Regierungsansatz zu keinen Veränderungen kam.

Auch in Kapitel 04 02 – Allgemeine Bewilligungen – wur-
den in der Einzelplanberatung keine Änderungsanträge in
die Beratungen eingebracht. Die Ansätze des Regierungs-
entwurfs blieben unangetastet.

Die Berichterstatter konnten in ihren Beratungen innerhalb
des Kapitels des Presse- und Informationsamtes der Bun-
desregierung – Kapitel 04 03 – bei Titel „Öffentlichkeitsar-
beit“ kein Einvernehmen finden und stellten den Titel offen.
Der hierzu von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in der Einzelplanberatung eingebrachte Kürzungsantrag in
Höhe von 4,4 Mio. Euro wurde zwar von der Fraktion
DIE LINKE. unterstützt, aber mit der Mehrheit der Stim-
men der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD abgelehnt. Auch der
von der Fraktion der SPD in der Bereinigungssitzung zur
Abstimmung gestellte Kürzungsantrag bei diesem Titel, der
im Übrigen auch einen zusätzlichen Haushaltsvermerk vor-
sah, fand keine Mehrheit. Der in der Einzelplanberatung
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachte Antrag, einen neuen Titel „Europakommunikation“
mit einem Ansatz in Höhe von 1,0 Mio. Euro auszubringen,
fand keine Unterstützung durch die übrigen im Ausschuss
vertretenen Fraktionen.

Die Berichterstatter hatten innerhalb des Kapitels 04 05
– Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien – keine Änderungen vorgenommen. In der Ein-
zelplanberatung legten die Oppositionsfraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar zahl-
reiche Änderungsanträge vor, die in den Abstimmungen je-
doch ohne Ausnahme keine Mehrheit fanden. Somit blieb
auch bei diesem Kapitel der Regierungsentwurf unver-
ändert.

In der Titelgruppe 01 – Allgemeine kulturelle Angelegen-
heiten – forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eine Aufstockung der Mittel bei Titel „Forschung, Unter-
suchungen und Ähnliches“ um 350 000 Euro, um damit drei
Projekte bzw. Studien zusätzlich zu finanzieren. Bei Unter-
stützung durch die Fraktion DIE LINKE. und bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD blieb der Antrag in der
Abstimmung ohne Mehrheit. Ebenfalls keine Mehrheit fand
der Antrag der Faktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Ausbringung eines neuen Titels „Beschwerdeausschuss der
Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter“
mit einem Baransatz in Höhe von 223 000 Euro.

Die Fraktion DIE LINKE. machte sich für eine Erhöhung
der Mittel für das Haus der Kulturen der Welt innerhalb des
Titels „Zuschuss an kulturelle Einrichtungen in Berlin“ in
Höhe von 1,5 Mio. Euro stark. Des Weiteren wollte die
Fraktion DIE LINKE. unter Hinweis auf eine Förderung
von Projekten in finanzschwachen Kommunen bei Titel
„Förderung von national und international bedeutsamen
Vorhaben über die Kulturstiftung des Bundes“ eine Auf-
stockung der Mittel um 3,0 Mio. Euro. Beide Anträge fan-
CSU und FDP schließlich doch noch einen Änderungs-
antrag vor.

den keine Unterstützung der im Ausschuss vertretenen
Fraktionen. Bei letzterem Titel legten auch die Fraktionen

Drucksache 17/7125 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Aufstockungsan-
träge in Höhe von 1,5 Mio. Euro bzw. 1,25 Mio. Euro vor.
Auch diese Anträge fanden keine Mehrheit. Auch die von
der Fraktion der SPD in der Bereinigungssitzung innerhalb
dieser Titelgruppe eingebrachten Anträge konnten sich in
den Abstimmungen nicht durchsetzen. Einvernehmlich be-
schloss der Ausschuss in der Bereinigungssitzung schließ-
lich, den Ansatz bei Titel „Zuschüsse an kulturelle Einrich-
tungen in Berlin“ um 3,3 Mio. Euro auf 28,004 Mio. Euro
aufzustocken. Darüber hinaus stockte der Ausschuss in der
Bereinigungssitzung die Ansätze der Titel „Substanzerhal-
tung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenk-
mälern […]“ und „Zuschuss für Investitionen an das Euro-
päische Zentrum für Kultur und Industriekultur ‚Weltkultur-
erbe Völklinger Hütte‘“ auf.

In der Einzelplanberatung sprach sich die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN innerhalb der Titelgruppe 02
– Kulturförderung im Inland – bei Titel „Zuschüsse für
Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz
und Theater“ für die Einstellung der institutionellen Förde-
rung der Bayreuther Festspiele und damit für eine Kürzung
des Titelansatzes in Höhe von 2,280 Mio. Euro aus. Nach
einer kurzen inhaltlichen Diskussion im Ausschuss spra-
chen sich die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
mit ihrer Stimmenmehrheit gegen den Antrag aus. Die Frak-
tionen SPD und DIE LINKE. enthielten sich der Stimme.
Bei dem gleichen Titel wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN darüber hinaus eine Erhöhung des Mittel-
ansatzes bei der lfd. Nummer 2.18 ‚Bundesverband Freie
Theater‘ von Null auf 180 Mio. Euro sowie die Ausbrin-
gung einer neuen lfd. Nummer 2.20 ‚Stiftung ‚Tanz – Tran-
sition Zentrum Deutschland‘ mit einem Mittelansatz in
Höhe von 1,5 Mio. Euro. Mit dem gleichen Stimmverhalten
wie bei dem Antrag zuvor wurde auch diese Forderung vom
Ausschuss abgewiesen. Auch die Fraktion der SPD wollte
bei diesem Titel eine Mittelaufstockung um insgesamt
480 000 Euro zur Finanzierung der lfd. Nummer 2.1.1 ‚Ein-
zelprojekte‘. Die Forderung blieb unberücksichtigt. In der
Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss schließlich ein-
vernehmlich den Mittelansatz für Titel „Zuschüsse für Ein-
richtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und
Theater“ um 100 000 Euro auf. Gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen ein-
vernehmlich wurde in der Bereinigungssitzung auch der
Ansatz bei Titel „Kulturelle Einrichtungen und Aufgaben
im Inland“ aufgestockt. Darüber hinaus wurde der Haus-
haltsvermerk erweitert.

In der Einzelplanberatung wollten die Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Titelgruppe 07 – För-
derung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 Bun-
desvertriebenengesetzes (BVFG) und kulturelles Eigenle-
ben fremder Volksgruppen – bei mehreren Titeln die
Ansätze im Sinne einer Gegenfinanzierung bzw. einer
Anpassung an den tatsächlichen Bedarf reduzieren. Bei
unterschiedlichen Abstimmungsverhalten der Opposi-
tionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN wurden die Anträge mit der Stimmenmehr-
heit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abge-
wiesen. Darüber hinaus verwiesen die Oppositionsfrak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei

der Versöhnung über die Ursachen und Auswirkungen von
Vertreibungen aufzuklären, nicht gerecht werde und bean-
tragten eine Reduzierung des Ansatzes von 2,5 Mio. Euro
auf Null. Für die Anträge fand sich in den Abstimmungen
ebenso wenig eine Mehrheit wie für den Antrag der Frak-
tion der SPD, diesen Titelansatz um 1,655 Mio. Euro zur
Gegenfinanzierung an anderer Stelle zu reduzieren. Auch
der in der Bereinigungssitzung hierzu von der Fraktion der
SPD vorgelegte Antrag auf Reduzierung des Ansatzes
konnte sich nicht durchsetzen.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss mit
großer Mehrheit, im Kapitel des Bundesarchivs einen neuen
Titel „Maßnahmen zum Erhalt des Filmerbes“ mit einem
Mittelansatz in Höhe von 350 000 Euro auszubringen. Die
Entscheidung fiel im Hinblick auf die Novellierung des
Bundesarchiv-Gesetzes.

In Kapitel 04 08 – Der Beauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR – brachte der
Ausschuss in der Bereinigungssitzung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD bei Titel „Entgelte
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ einen neuen
Haushaltsvermerk aus, der es zulässt, dass Mittel für Stel-
len, die mit Beschäftigten besetzt sind, die ehemals als
Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit tätig
waren, auch während des Haushaltsvollzugs zeitgleich mit
der Versetzung der entsprechenden Beschäftigten zu ande-
ren Bundesbehörden in das entsprechende Kapitel umge-
setzt werden können.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan einen
Plafond in Höhe von rund 3,306 Mrd. Euro nach 3,103 Mrd.
Euro im Vorjahr vor. Damit erhöhte sich die im Regierungs-
ansatz veranschlagte Summe der Ausgaben gegenüber dem
Vorjahr um rund 203,070 Mio. Euro. In der Einzelplanbera-
tung nahm der Ausschuss zwar zahlreiche Änderungen vor,
die jedoch im Saldo zu keinen Veränderungen gegenüber
dem Regierungsansatz führten. Aufgrund der Beschlüsse
des Ausschusses in der Bereinigungssitzung erhöhte sich
der Saldo dieses Einzelplans um rund 17,0 Mio. Euro ge-
genüber dem Regierungsentwurf.

Die Berichterstatter hatten sich auf mehrere einvernehm-
liche Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf ver-
ständigt, die der Ausschuss in der Einzelplanberatung un-
verändert übernahm. In der Einzelplanberatung zogen die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP jedoch vier
dieser einvernehmlichen Beschlussvorschläge wieder zu-
rück. Sie verwiesen dabei auf aktuell noch laufende recht-
liche Prüfungen im Zusammenhang mit der Veräußerung
von Auslandsliegenschaften, die im Ressortvermögen des
Titel „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ darauf,
dass die Stiftung ihrem ursprünglichen Anliegen, im Geiste

Auswärtigen Amtes stehen. Davon betroffen waren in Folge
auch zwei Bautitel, zu denen die einvernehmlichen Be-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/7125

schlussvorschläge der Berichterstatter ebenfalls wieder zu-
rückgenommen wurden.

In der Einzelplanberatung legten die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP keine Änderungsanträge vor. Die
Fraktion der SPD stellte zwölf und die Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils
10 Änderungsanträge. Überraschenderweise machte sich
der Ausschuss die Inhalte von zwei Anträgen der Fraktion
der SPD einvernehmlich zu Eigen. Darüber hinaus konnte
sich jedoch keiner der Anträge der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP durchsetzen. Somit gingen neben den
von den Berichterstattern vorgelegten einvernehmlichen
Änderungsempfehlungen die beiden einvernehmlich be-
schlossenen Änderungsanträge der Fraktion der SPD in die
Beschlüsse des Ausschusses ein.

Im Kapitel des Auswärtigen Amtes forderte die Fraktion
DIE LINKE. die Einsparung die Einsparung eines Staatsmi-
nisters. Die Fraktion der SPD stellte darüber hinaus Kür-
zungsanträge zu den Ausgaben für Dienstreisen, zu den
Kosten des Kurierverkehrs und zu den Kosten für die Infor-
mationstechnik. Diese Anträge fanden ebenso wenig eine
Mehrheit im Ausschuss wie der Vorschlag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Einsparungen der flexi-
bilisierten Mittel im Einzelplan mit minus 15,0 Mio. Euro
zu veranschlagen. Den Antrag der Fraktion der SPD hin-
gegen, den Baransatz bei Titel „Sachverständige“ an den
tatsächlichen Bedarf anzupassen und von 920 000 Euro auf
820 000 Euro abzusenken, machte sich der Ausschuss ein-
vernehmlich zu Eigen.

In Kapitel 05 02 – Allgemeine Bewilligungen – wollte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Mittel bei Titel
„Deutschlandbild im Ausland“ halbieren. Der Antrag fand
keine Unterstützung bei den im Ausschuss vertretenen
Fraktionen. Aufstocken wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN hingegen die Mittel für „Gesellschaftspoliti-
sche Maßnahmen der politischen Stiftungen“ insbesondere
bei dem Förderschwerpunkt Zivilgesellschaft in Belarus in
Höhe von 800 000 Euro. Trotz Unterstützung durch die
Faktion der SPD wurde der Antrag mit der Stimmenmehr-
heit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abge-
wiesen. In der Bereinigungssitzung brachte der Ausschuss
einvernehmlich bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
einen neuen Titel „Intensivierung der europäischen Integra-
tion“ mit einem Mittelansatz in Höhe von 2 Mio. Euro und
zwei Haushaltsvermerken aus. Mit diesem neuen Titel soll
die Debatte zu einer vertieften europäischen Integration in
Zusammenarbeit mit den politischen Stiftungen in einem
befristeten Dialogprogramm begleitet werden.

In der Einzelplanberatung legte die Fraktion DIE LINKE. in
der Titelgruppe 04 – Zuwendungsempfänger – bei Titel
„Maßnahmen zur Integration der Villa Baviera in die chile-
nische Gesellschaft“ den Antrag vor, den vorhandenen
Haushaltsvermerk in dem Sinne zu erweitern, dass die Gel-
der zur Schaffung einer Gedenkstätte und zur Einrichtung
eines therapeutischen Netzwerks eingesetzt werden dürfen.
Bei Unterstützung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN blieb der Antrag im Übrigen ohne Mehrheit.

im Übrigen einvernehmlich die Mittel für die Einrichtungen
zur Pflege der Auslandbeziehungen leicht auf und nahm die
Deutsch-Israelische Gesellschaft unter der lfd. Nummer 1.7
in die Liste der in den Erläuterungen genannten geförderten
Einrichtungen auf.

In der Titelgruppe 05 – Leistungen für Deutsche im Aus-
land – erhob die Fraktion DIE LINKE. die Forderung, den
Baransatz für die „Kosten der Erhaltung deutscher Kriegs-
gräber im Ausland sowie der Gräber von Personen, die in-
folge nationalsozialistischer Verfolgung ausgewandert und
im Ausland verstorben sind“ um 2,0 Mio. Euro auf ins-
gesamt 13,0 Mio. Euro aufzustocken. Nach dem Willen der
Fraktion der SPD sollte der Mittelansatz für die „Hilfe für
Deutsche im Ausland“ an den bisherigen Mittelabfluss an-
gepasst und damit um 500 000 Euro gekürzt werden. Beide
Anträge fanden keine Mehrheit in den Abstimmungen.

In der Titelgruppe 06 – Leistungen an die Vereinten Natio-
nen und im internationalen Bereich – verwies die Fraktion
DIE LINKE. bei Titel „Beiträge an Organisationen und Ein-
richtungen im internationalen Bereich“ darauf, dass die
NATO ein Militärbündnis und die Etatisierung von Mitteln
für die NATO im Einzelplan des Auswärtigen Amts nicht
sachgerecht sei. Sie wollte die Mittel dieses Titels um
47,3 Mio. Euro reduzieren. Keiner der im Ausschuss vertre-
tenen Fraktionen schloss sich diesem Antrag an. Herauf-
gesetzt sollten jedoch nach dem Wunsch der Fraktion
DIE LINKE. die Ansätze bei den Titeln „Sonstige Leistun-
gen an Organisationen und Einrichtungen im internatio-
nalen Bereich“ und „Für humanitäre Hilfsmaßnahmen im
Ausland“ um 17,0 Mio. Euro bzw. 78,0 Mio. Euro. Auch
diese Anträge fanden keine Mehrheit.

In der Titelgruppe 07 – Maßnahmen und Leistungen zur
Sicherung von Frieden und Stabilität einschließlich humani-
tärer Hilfsmaßnahmen – lagen dem Ausschuss in der Ein-
zelplanberatung zahlreiche, zum Teil in der Höhe beträcht-
liche Aufstockungsanträge der Oppositionsfraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Die
Anträge fanden ausnahmslos keine Mehrheit. Zusätzlich
forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ausbringung eines neuen Titels „Ressortkreis Zivile Kri-
senprävention“ mit einem Barmittelansatz in Höhe von
25,0 Mio. Euro. Vergleichbare Anträge legte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch in den Einzelplänen des
Bundesministeriums des Innern und des Bundesministe-
riums der Verteidigung vor.

In der Titelgruppe 08 – Globale Partnerschaften – wollte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Titel „Maßnah-
men der regionalen Zusammenarbeit“ zur Förderung der
Maßnahmen der unmittelbaren Krisenprävention und Kon-
fliktnachsorge durch eine Erhöhung des Ansatzes von
9,987 Mio. Euro auf 24,0 Mio. Euro unterstützen. Die Frak-
tion DIE LINKE. wies darauf hin, dass die Zusammenfas-
sung der im Titel „Demokratisierungs- und Ausstattungs-
hilfe, Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte“ auf-
geführten einzelnen Bereiche unter einem Titel inhaltlich
nicht begründbar sei und wollten den Ansatz für die Aus-
stattungshilfe in einem eigenständigen Titel mit einem Mit-
telansatz in Höhe von 3,0 Mio. Euro abgebildet wissen. Die
Anträge blieben ausnahmslos ohne Mehrheit.
In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss auf An-
trag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP und

In Kapitel 05 03, den Vertretungen des Bundes im Ausland,
blieben die in der Einzelplanberatung von den Fraktionen

Drucksache 17/7125 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingeforderten Kür-
zungen bei einigen Ausgabetiteln zur Anpassung an den bis-
herigen Mittelbedarf bzw. zur Konsolidierung des Haushalts
in den Abstimmungen ohne Mehrheit. In der Bereinigungs-
sitzung beschloss der Ausschuss auf Antrag und im Übrigen
einvernehmlich, einen neuen Titel „Betreuung von Dele-
gationen und internationalen Besuchern im Ausland“ mit
einem Ansatz in Höhe von 350 000 Euro auszubringen.

In der Einzelplanberatung lagen dem Ausschuss innerhalb
des Kapitels 05 04 – Pflege kultureller Beziehungen zum
Ausland – in der Titelgruppe 01 – Allgemeine Auslandskul-
turarbeit (Projektförderung) – zu Titel „Programmarbeit“
Änderungsanträge der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
vor, die eine Aufstockung bzw. eine Verschiebung der zur
Verfügung stehenden Mittel vorsahen. Die Anträge fanden
keine Mehrheit. Des Weiteren wies die Fraktion der SPD
darauf hin, dass Sport Brücken baue und Menschen über
kulturelle, sprachliche und soziale Grenzen hinweg ver-
binde. Daher wollte sie, dass die bei Titel „Internationale
Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen und deutsch-auslän-
discher Kultureinrichtungen im Inland und Ausland“ beab-
sichtigte Kürzung zurückgenommen werden sollte. Dem
hierzu vorgelegten Antrag der Fraktion der SPD, die Mittel
für die Förderung von Sportbeziehungen einschließlich
Sachspenden (soweit nicht Epl. 23) von 4,6 Mio. Euro auf
4,7 Mio. Euro aufzustocken, stimmten in der Abstimmung
alle im Ausschuss vertretenen Fraktionen zu.

In der Bereinigungssitzung konnte sich die Fraktion der
SPD mit ihrem Antrag, den Ansatz des Titels „Stipendien,
Austauschmaßnahmen und Beihilfen für Nachwuchswis-
senschaftler, […]“ um 3,8 Mio. Euro auf 133,180 Mio. Euro
aufzustocken, nicht durchsetzen. Der zu dem gleichen Titel
ebenfalls von der Fraktion der SPD eingebrachte Antrag,
der, ohne den Ansatz zu verändern, in den Erläuterungen die
Aufnahme von brasilianischen Führungskräften in die Son-
derförderung vorsah, wurde einvernehmlich bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE. vom Ausschuss beschlos-
sen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP und bei Unterstützung durch die Fraktion der SPD
erhöhte der Ausschuss des Weiteren den Ansatz bei Titel
„Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie […]
deutscher Minderheiten in MOE und GUS“ um 7,0 Mio.
Euro auf 13,779 Mio. Euro. Die Verwendung der zusätz-
lichen Mittel wurde in den Erläuterungen durch eine ent-
sprechende Erweiterung festgelegt.

Die in der Bereinigungssitzung in der Titelgruppe 02 – För-
derung des deutschen Schulwesens im Ausland und der
internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich (Schul-
fonds) – von der Fraktion der SPD gestellten Aufstockungs-
anträge blieben unberücksichtigt. Dies galt auch für den
Vorschlag, die Zuwendungen an Schulen im Ausland
nahezu verdoppeln zu wollen. Die Mehrausgaben sollten im
Sinne der Bildungsinvestitionen des SPD-Finanzierungs-
konzepts „Nationaler Pakt für Bildung und Entschuldung“
bereitgestellt werden. Tatsächlich aufgestockt wurde der
Mittelansatz dieses Titels auf Antrag der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP, die eine Erhöhung um
15,0 Mio. Euro auf 43,510 Mio. Euro vorschlugen. Die
Fraktion der SPD unterstützte die Aufstockung.

Einzelplanberatung den Antrag der Fraktion der SPD auf
Erhöhung des Mittelansatzes um 8,0 Mio. Euro auf insge-
samt 204,075 Mio. Euro und die Ausbringung eines zusätz-
lichen Haushaltsvermerks bei dem Titel „Goethe-Institut
e. V., München – Betrieb und operative Mittel“ mit der Stim-
menmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP ab. Das gleiche galt für den Antrag der Fraktion der
SPD, den Titel „Förderung der deutschen Sprache im Aus-
land“ mit dem Titel „Goethe-Institut e. V., München – Be-
trieb und operative Mittel“ zusammenzulegen und in diesem
Sinne den Mittelansatz des Titels „Förderung der deutschen
Sprache im Ausland“ auf null zu stellen und den Titel auf-
zulösen. In der Bereinigungssitzung wurde der Titel „Förde-
rung der deutschen Sprache im Ausland“ schließlich auf
Antrag und mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Oppo-
sitionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gestrichen und die Mittel umgeschichtet.
Darüber hinaus beschloss der Ausschuss auf Vorschlag der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP noch einige
weitere Aufstockungen innerhalb der Titelgruppe, die jedoch
in den Summen nicht erheblich waren.

Die von der Fraktion der SPD dem Ausschuss in der Berei-
nigungssitzung zu unterschiedlichen Themen zur Abstim-
mung vorgelegten Entschließungsanträge wurden mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab-
gelehnt.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den
Einzelplan des Bundesministeriums des Innern Ausgaben in
Höhe von rund 5,467 Mrd. Euro gegenüber 5,402 Mrd.
Euro im Vorjahr. Damit lag der Ansatz um 65,017 Mio.
Euro über dem des Vorjahres. In der Einzelplanberatung
nahm der Ausschuss keine Änderungen vor, die im Saldo zu
einer Veränderung des Gesamtansatzes gegenüber dem Re-
gierungsansatz geführt hätten. Aufgrund der Beschlüsse des
Ausschusses in der Bereinigungssitzung erhöhte sich der
Saldo dieses Einzelplans um rund 23,061 Mio. Euro gegen-
über dem Regierungsentwurf.

Insbesondere die Berichterstatter der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat-
ten in ihren Beratungen über alle Kapitel dieses Einzelplans
eine Vielzahl von Titeln offen gestellt. In der Einzelplanbe-
ratung wurden alle offen gestellten Titel wieder geschlos-
sen, ohne Veränderungen gegenüber dem Regierungsent-
wurf vorzunehmen.

In der Einzelplanberatung brachten die Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP zwei Änderungsanträge
ein. Die Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
In der Titelgruppe 04 – Allgemeine Auslandskulturarbeit
(Institutionelle Förderung) – lehnte der Ausschuss in der

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legten insgesamt 52 Ände-
rungsanträge vor. Davon brachte die Fraktion der SPD 16,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/7125

die Fraktion DIE LINKE. sieben und die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29 Änderungsanträge ein.
Von diesen Änderungsanträgen konnte sich jedoch keiner
durchsetzen. Damit machte sich der Ausschuss lediglich die
Forderungen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP zu Eigen. Da es sich bei diesen beiden Veränderungen
um eine ergebnisneutrale Umschichtung handelte, blieb der
Saldo des Regierungsansatzes unverändert.

In der Einzelplanberatung standen die IT-/Cyber-Sicherheit
und die notwendige Reform der Sicherheitsarchitektur, aber
auch, wie bereits im Vorjahr, die Anforderungen an die
Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr und die daraus er-
wachsenden Konsequenzen auf die personelle Ausstattung
u. a. der Bundespolizei im Mittelpunkt der Diskussion des
Ausschusses mit dem Bundesinnenminister.

In der Bereinigungssitzung forderte der Ausschuss die Bun-
desregierung auf, bei der Errichtung eines „Kompetenz-
zentrums zur informationstechnischen Überwachung“
(CC ITÜ) eine Fülle von Vorgaben zu beachten, so z. B.
seine Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums des Innern. Die zentrale Aufgabe des CC ITÜ soll die
Erfüllung der Bedarfe der Sicherheitsbehörden nach Über-
wachungssoftware auf Grundlage ihrer jeweiligen gesetz-
lichen Befugnisse sein. Begleitet werden soll diese Aufgabe
durch die Erforschung grundrechtsschonenderer Methoden,
um verschlüsselte Internet-Kommunikation während der
Übertragung in den Telekommunikationsnetzen statt mittels
Überwachungssoftware auf den jeweiligen Zielrechnern zu
überwachen, durch das gemeinsame Strategie- und For-
schungszentrum Telekommunikation (SFZ TK) der Bedarf-
sträger des Bundes zu überwachen.

Im Kapitel des Bundesministeriums wies die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf hin, dass die gesamte
Titelgruppe flexibilisiert sei und schlug im Rahmen dessen
eine Reduzierung des Ansatzes bei Titel „Ausgaben für
Aufträge und Dienstleistungen“ vor. Ferner wollte sie beim
Titel der Globalen Minderausgabe eine Erhöhung des An-
satzes um 22,0 Mio. Euro auf minus 151,994 Mio. Euro.
Die Anträge wurden mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die
Fraktion DIE LINKE. brachte in die Diskussion ein, dass
die vorgelegte Studie zur Geschichte des Auswärtigen Am-
tes in der NS-Zeit und im Übergang zur Bundesrepublik
zeige, dass es noch einige wissenschaftliche Desiderate in
der Darstellung zentraler Institutionen der NS-Zeit gebe und
dass vor allem die Frage des Übergangs dieser Institutionen
in die Bundesrepublik viel zu wenig erforscht sei. Zu diesen
Institutionen zähle zweifelsohne das Bundesministerium
des Innern. In diesem Zusammenhang wollte die Fraktion
DIE LINKE. die Ausbringung des Titels „Forschung, Un-
tersuchungen und Ähnliches“ mit einem Mittelansatz in
Höhe von 2,0 Mio. Euro. Der Antrag fand keine Unterstüt-
zung bei den im Ausschuss vertretenen Fraktionen.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen beantragte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ausbringung
eines neuen Titels „Ressortkreis Zivile Krisenprävention“
mit einem Mittelansatz in Höhe von 25,0 Mio. Euro. Ver-
gleichbare Anträge legte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auch in den Einzelplänen des Auswärtigen
Amtes und des Bundesministeriums der Verteidigung vor.

schuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP einvernehmlich, den Zuschuss für die „Förderung
der jüdischen Gemeinschaft, der christlich-jüdischen Zu-
sammenarbeit sowie des interreligiösen und interkulturellen
Dialogs“ um 5,0 Mio. Euro aufzustocken sowie zusätzlich
eine qualifizierte Sperre auszubringen. Darüber hinaus
brachte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP und nur gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD einen neuen Titel „Zuschuss für For-
schungsvorhaben auf dem Gebiet der Kriminalprävention“
mit einem Mittelansatz in Höhe von 200 000 Euro und einer
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,5 Mio. Euro
aus.

In der Titelgruppe 01 – Sportförderung – konnte sich die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Wunsch,
die Bundeszuschüsse im Zusammenhang mit der Aus-
richtung der Frauen Fußball WM 2011 in Höhe von
11 000 Euro zugunsten der Bundeszuschüsse an die Welt-
Anti-Doping-Agentur (WADA) zu kürzen, nicht durch-
setzen. Auch die Vorschläge der Fraktion der SPD, die
Zuschüsse an die Nationale-Anti-Doping-Agentur (NADA)
und die Welt-Anti-Doping-Agentur zu erhöhen, blieben
ohne Mehrheit. Schließlich konnte sich auch der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Titelansatz für
periodisch wiederkehrende Sportveranstaltungen als Gegen-
finanzierung für eine Aufstockung der Zuwendungen für die
Errichtung, Erstausstattung und Bauunterhaltung von Sport-
statten für den Hochleistungssport zu nutzen, nicht durch-
setzen.

In der Titelgruppe 02 – Kosten für den Aufbau eines
bundeseigen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS) – strich der Ausschuss in der Bereinigungssitzung
einvernehmlich bei Titel „Zuweisungen an die Bundes-
anstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisatio-
nen mit Sicherheitsaufgaben“ zwei der insgesamt drei Haus-
haltsvermerke, die die qualifizierten Sperren des Baransat-
zes und der Verpflichtungsermächtigung enthalten hatten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädierte in der
Titelgruppe 04 – Angelegenheiten der neuen Bundeslän-
der – bei Titel „Förderung von Projekten für demokratische
Teilhabe und gegen Extremismus in Ostdeutschland“ für
eine Änderung der Zweckbestimmung und für die Ausbrin-
gung einer neuen Erläuterung im Sinne dieser neuen
Zweckbestimmung. Gegen die Stimmenmehrheit der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP und bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD wurde der Antrag abgelehnt.
Auch der von der Fraktion der SPD in der Bereinigungssit-
zung zu diesem Titel vorgelegten Aufstockungsantrag in
Höhe von 1,5 Mio. Euro fand keine Mehrheit.

In den Kapiteln des Statistischen Bundesamtes, des Bundes-
verwaltungsamtes, des Bundesamtes für Kartographie und
Geodäsie, des Bundesamtes für Bevölkerungsforschung,
des Bundesinstituts für Sportwissenschaft und des Beschaf-
fungsamtes des Bundesministeriums des Innern forderte die
Fraktion der SPD bei zahlreichen Titeln Kürzungen als
Gegenfinanzierung für geplante Mittelaufstockungen in den
Kapiteln des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) und des Bundesamtes für Sicher-
Die Anträge fanden in keinem dieser Einzelpläne eine
Mehrheit. In der Bereinigungssitzung beschloss der Aus-

heit in der Informationstechnik (BSI) sowie bei der
Nationale-Anti-Doping-Agentur (NADA). Die Fraktion

Drucksache 17/7125 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hingegen forderte Verände-
rungen bei den Mittelansätzen im Sinne einer Anpassung an
den tatsächlichen Bedarf. Die Anträge fanden keine Mehr-
heit und blieben damit ohne Einfluss auf die Beschlüsse des
Ausschusses.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss im Ka-
pitel des Statistischen Bundesamtes zahlreiche Kürzungen,
die aufgrund der Neuausrichtung der Tätigkeit des Sachver-
ständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung und der daraus resultierenden Umsetzung der
Mittel in das Kapitel 09 10 (Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie/Allgemeine Bewilligungen) not-
wendig geworden waren.

Im Kapitel des Bundeskriminalamtes – Kapitel 06 10 –
nahm der Ausschuss in der Bereinigungssitzung mehrere
Anpassungen vor.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss im Ka-
pitel des Bundesverwaltungsamtes mehrere Veränderungen
im Rahmen der Einrichtung eines Datenabgleichverfahrens
im Zusammenhang mit der Visa-Warndatei beim Bundes-
verwaltungsamt. Darüber hinaus verabschiedete der Aus-
schuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP einvernehmlich einen Entschließungsantrag in
dem Sinne, die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes
umzusetzen und das Standortkonzept zusammen mit der
Aufbau- und Ablauforganisation des Bundesverwaltungs-
amtes (BVA) zu optimieren.

Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) verwies die Fraktion der SPD darauf, dass nicht nur
die Entdeckung eines „Trojaners“, sondern auch das enorme
Anwachsen von Cyber-Attacken auf Bundesbehörden eine
deutliche Stärkung der IT-Sicherheit in Deutschland drin-
gend erforderlich mache. In diesem Sinne beantragte sie
eine Aufstockung der Mittel bei den Titeln „Sachverstän-
dige“ und „Kosten für Entwicklungsvorhaben auf dem Ge-
biet der IT-Sicherheit“ um jeweils 5,0 Mio. Euro. Mit diesen
zusätzlichen Mitteln sollte nach den Vorstellungen der Frak-
tion der SPD das BSI operativ gestärkt und zur nationalen
Sicherheitsbehörde ausgebaut werden. Vor allem der Aus-
bau des Nationalen-Cyber-Abwehrzentrums als präventives
Instrument gegen IT-Attacken sollte dabei im Vordergrund
stehen. Die beiden Anträge fanden keine Unterstützung der
im Ausschuss vertretenen Fraktionen.

Bei den Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der
Länder – Kapitel 06 24 – verwies die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in ihren Kürzungsanträgen bei den Titeln
„Erwerb von Fahrzeugen“ und „Erwerb von Geräten und an-
deren beweglichen Sachen“ darauf, dass die Ausstattungs-
hilfe des Bundes nicht erforderlich sei und den Strukturprin-
zipien der Verfassung widerspreche; die Unterstützung sollte
daher beendet werden. Die Anträge blieben unberücksich-
tigt.

Im Kapitel der Bundespolizei – Kapitel 06 25 – lehnte der
Ausschuss die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in der Einzelplanberatung eingebrachten zahl-
reichen Kürzungsanträge ohne Ausnahme ab. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies in ihren Kürzungs-
anträgen darauf, dass die entsprechenden Ansätze um die

munikationstechnikzentrums (ITKZ) im Rahmen der Auf-
gabenwahrnehmung für das Bundesamt für Verfassungs-
schutz verauslagten Summen zu kürzen seien. Keiner dieser
Anträge fand eine Mehrheit. Der Ausschuss machte sich le-
diglich die beiden Anträge der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP zu Eigen, die eine Umschichtung von
Haushaltsmitteln zur bedarfsgerechten Verstärkung der
nicht disponiblen Mittel für die Heilfürsorge der Polizei-
vollzugsbeamten/innen vorsah.

In der Bereinigungssitzung forderte der Ausschuss im Kapi-
tel des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des In-
nern das Bundesministerium des Innern einvernehmlich bei
Stimmenhaltung der Fraktion DIE LINKE. auf, beim Be-
schaffungsamt künftig messbare Entlastungspotentiale für
den Bundeshaushalt dauerhaft zu realisieren, indem der An-
teil der nutzerentgeltlichen Finanzierung des Dienstleis-
tungszentrums auf der Grundlage der geltenden Richtlinie
für Beschaffungsverfahren gesteigert wird.

Im Kapitel der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk be-
tonte die Fraktion DIE LINKE., dass der Wegfall des Zivil-
dienstes für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(THW) erhebliche Probleme mit sich bringe, da die Zahl der
Zivildienstleistenden bei weitem nicht durch Helfer aus dem
Bundesfreiwilligendienst ausgeglichen werde. Zur Mini-
mierung der Schwierigkeiten beim Übergang vom Zivil-
dienst zum Bundesfreiwilligendienst sollten daher die Mit-
tel bei Titel „Ausgaben der Ortsverbände“ um 2,0 Mio.
Euro auf 26,827 Mio. Euro aufgestockt werden. Der Antrag
fand keine Unterstützung bei den im Ausschuss vertretenen
Fraktionen. In der Bereinigungssitzung stockte der Aus-
schuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP einvernehmlich den Ansatz für die Ausgaben der
Ortsverbände um 2,0 Mio. Euro auf 26,827 Mio. Euro auf.

Die im Kapitel des Bundesamtes für Migration und Flücht-
linge – Kapitel 06 33 – von den Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten, zum Teil er-
heblichen Erhöhungsanträge blieben in den Abstimmungen
ohne Mehrheit. Auch der von der Fraktion der SPD in der
Bereinigungssitzung eingebrachte deutliche Erhöhungsan-
trag bei Titel „Durchführung von Integrationskursen nach
der Integrationskursverordnung“ fand keine Mehrheit.

Zur Stärkung der politischen Bildungsarbeit wollte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kapitel der Bun-
deszentrale für politische Bildung die Barmittel für die Poli-
tische Bildungsarbeit um 2,332 Mio. Euro erhöhen. Die
Fraktion DIE LINKE. betonte, dass angesichts demokratie-
gefährdender Tendenzen perspektivisch ein Ausbau und
nicht ein Abbau politischer Bildungsangebote erforderlich
sei. In diesem Sinne forderte sie eine Anhebung der Mittel
für die Bundeszentrale für politische Bildung insgesamt um
5,0 Mio. Euro auf 38,971 Mio. Euro. Die Anträge wurden
mehrheitlich abgelehnt. Auch die von der Fraktion der SPD
in der Bereinigungssitzung in diesem Kapitel eingebrachten
Erhöhungsanträge fanden keine Mehrheit.

In Kapitel 06 40 – Bewilligungen für Spätaussiedler,
Minderheiten und Vertriebene – machten die Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deutlich,
dass sich der Bund der Vertriebenen in der Vergangenheit
nicht als geeigneter Träger für die Verständigung und Aus-
für die Bundespolizei-Reiterstaffel vorgesehenen Summen
bzw. um die für das Referat 56 des Informations- und Kom-

söhnung mit den östlichen Nachbarn erwiesen habe und da-
her die Mittel zur Unterstützung von Maßnahmen der Ver-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/7125

triebenen zur Förderung des friedlichen Miteinanders mit
den Völkern Ostmittel,- Ost- und Südosteuropas gekürzt
werden sollten. Die Anträge wurden mit der Stimmenmehr-
heit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abge-
wiesen. Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag der Fraktion
DIE LINKE., den Erhalt der sorbischen Kultur zu unterstüt-
zen und zu diesem Zweck die Mittel bei Titel „Zuschuss des
Bundes an die ‚Stiftung für das sorbische Volk‘“ um
500 000 Euro aufzustocken. In der Bereinigungssitzung
brachte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP einvernehmlich einen neuen Titel
„Zuschuss für die Förderung der Dansk Skoleforening
Sydslesvig“ mit einem Ansatz in Höhe von 3,5 Mio. Euro
aus. Diese Mittel sind zur Unterstützung von Maßnahmen
des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung des Schulwe-
sens der dänischen Minderheit in Deutschland vorgesehen.

In der Titelgruppe 05 „Förderung der Deutschen Volks-
gruppe in Nordschleswig“ wollte die Fraktion der SPD eine
Umbenennung der bisherigen Zweckbestimmung in die
neue Zweckbestimmung „Soziale und kulturelle Förderung
der deutschen Volksgruppe in Nordschleswig und der Dansk
Skoleforening Sydslesvig“. Darüber hinaus sollte der Bar-
mittelansatz von 8,725 Mio. Euro auf 12,475 Mio. Euro
aufgestockt und ein neuer Haushaltsvermerk im Sinne der
ergänzten Zweckbestimmung eingestellt werden. Mit den
Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und FDP wurde schließlich
auch dieser Antrag zurückgewiesen. Auch der von der Frak-
tion der SPD in der Bereinigungssitzung wiederholte Antrag
blieb ohne Mehrheit.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an-
genommen.

Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Justiz)

Für den Einzelplan des Bundesministeriums der Justiz be-
zifferte der Etatansatz des Regierungsentwurfs Ausgaben in
Höhe von 491,129 Mio. Euro gegenüber 493,085 Mio. Euro
im Vorjahr. Wie bereits im vergangenen Jahr konnte der
Ansatz damit gegenüber dem des Vorjahres geringfügig
zurückgeführt werden. In der Einzelplanberatung wurde
ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Ausgaben dieses
Einzelplans zu einem überwiegenden Teil durch die er-
zielten Einnahmen gedeckt werden können. Aufgrund der
Beschlüsse des Ausschusses in der Bereinigungssitzung
erhöhte sich der Saldo dieses Einzelplans um rund
16,627 Mio. Euro gegenüber dem Regierungsentwurf.

Die Berichterstatter hatten sich auf einige einvernehmliche
Änderungen verständigt. Des Weiteren waren im Berichter-
stattergespräch einige Titel offen gestellt worden, die in der
Einzelplanberatung geschlossen wurden. Die Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP verzichteten auf die
Einbringung von Anträgen in der Einzelplanberatung. Die
Fraktionen SPD und DIE LINKE. legten jeweils drei und
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Ände-

Der in der Einzelplanberatung von der Fraktion der SPD bei
Kapitel 07 01 – Bundesministerium – eingebrachte Vor-
schlag zur Aufstockung der Mittel bei Titel „Forschung,
Untersuchungen und Ähnliches“ fand keine Mehrheit. Die
Fraktion der SPD hatte in ihrem Antrag darauf verwiesen,
dass es aufgrund einer Studie zur Geschichte des Auswär-
tigen Amtes in der NS-Zeit und im Übergang zur Bundes-
republik auch 67 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes
noch einen erheblichen Bedarf zur Aufarbeitung der Ge-
schichte der frühen Bundesrepublik und ihrer Bundesminis-
terien gebe. In der Bereinigungssitzung beschloss der Aus-
schuss einvernehmlich eine Globale Minderausgabe in
Höhe von minus 500 000 Euro als einmalige Einsparung zur
Gegenfinanzierung des im Einzelplan 17 (Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend) ausgebrachten neuen Titels „Zuweisungen an den
Fonds für die Opfer der Heimerziehung“ Euro zur Gegen-
finanzierung des im Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend) ausgebrachten neuen Titels „Zuweisungen an den
Fonds für die Opfer der Heimerziehung“.

Auf Vorschlag der Berichterstatter wurden in Kapitel 07 02
– Allgemeine Bewilligungen – die Mittel bei Titel „Zuwei-
sung für Kosten der Deutschen Richterakademie“ für den
behindertengerechten Ausbau der baulichen Anlagen in
Wustrau leicht aufgestockt. In der Einzelplanberatung kriti-
sierte die Fraktion der SPD bei Titel „Zuschuss zu den Kos-
ten der Kriminologischen Zentralstelle“ die unzureichende
personelle und finanzielle Ausstattung der Bundesstelle zur
Verhütung von Folter und forderte eine angemessene Auf-
stockung. Dieser Antrag blieb ebenso ohne Mehrheit wie
die Anträge der Fraktionen SPD und DIE LINKE. zu Titel
„Beratungshilfen für den Aufbau von Demokratie und
Marktwirtschaft“. In der Bereinigungssitzung stockte der
Ausschuss schließlich auf Antrag der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP diesen Titel einvernehmlich um
500 000 Euro auf und veränderte entsprechend die verbind-
lichen Erläuterungen.

In den Kapiteln des Bundesgerichtshofs, des Generalbun-
desanwalts beim Bundesgerichtshof, des Bundesverwal-
tungsgerichts, des Bundesfinanzhofs und des Bundespatent-
gerichts wurden in der Einzelplanberatung gegenüber dem
Regierungsentwurf über die bereits von den Berichterstat-
tern vorgenommenen Änderungen hinaus keine Korrekturen
vorgenommen.

In Kapitel 07 08 – Bundesamt für Justiz – forderte die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanbera-
tung bei Titel „Härteleistungen für Opfer extremistischer
Übergriffe“ eine Ausweisung der Zweckbestimmung in ih-
rer bisherigen Formulierung „Härteleistungen für Opfer
rechtsextremistischer Übergriffe“ sowie eine Aufstockung
der hierfür veranschlagten Mittel. Dieser Antrag wurde
ebenso mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP abgelehnt wie der der Fraktion
DIE LINKE., der eine Erweiterung des vorhandenen Haus-
haltsvermerks um die lfd. Nummer 4: „Für die kommunika-
tive Begleitung werden 50 000 Euro vorgesehen.“ vorsah.
In der Bereinigungssitzung ergänzte der Ausschuss auf An-
trag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei
rungsantrag vor, die in den Abstimmungen ausnahmslos
ohne Mehrheit blieben.

Titel „Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe“
den Haushaltsvermerk in dem Sinne, dass aus diesem An-

Drucksache 17/7125 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

satz bis zu 50 000 Euro für kommunikative Begleitung ver-
ausgabt werden dürfen.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Finanzen)

Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan Ge-
samtausgaben in Höhe von rund 4,612 Mrd. Euro nach
einem Ausgabenansatz von rund 4,459 Mrd. Euro im Vor-
jahr vorgesehen. Damit erhöhte sich der Plafond um
152,711 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. In der Einzel-
planberatung senkte der Ausschuss den Regierungsansatz
um rund 7,116 Mio. Euro ab.

Die Berichterstatter hatten sich auf einige einvernehmliche
Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf verstän-
digen können, aber auch mehrere Titel offen gestellt. Ein-
vernehmen bestand u. a. im Kapitel des Bundeszentralamtes
für Steuern darin, das Personalrekrutierungskonzept in
den Bereichen „Maschinelles Anfrageverfahren (MAV)“,
„Bürgeranfragen zur steuerlichen Identifizierungsnummer
(IdNr.)“, „Elster Lohn II“ und „Kontenabruf Gerichtsvoll-
zieher“ zwingend zu ändern. In diesem Sinne wurde eine
Umschichtung von Haushaltsmitteln von Titel „Erstat-
tungen von Verwaltungskosten an die Deutsche Rentenver-
sicherung Bund […]“ zu Titel „Entgelte für Arbeitskräfte
mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte
[…]“ vorgenommen. Darüber hinaus bestand Einvernehmen
unter den Berichterstattern darüber, im Kapitel der Ent-
schädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
aufgrund der Veruntreuung von Wiedergutmachungsleistun-
gen Programme für effektive Kontrollen entwickeln zu las-
sen. Die Kosten sollen innerhalb des Kapitels erwirtschaftet
werden.

In diesem Jahr verzichtete der Ausschuss auf die sonst in
der Einzelplanberatung übliche Generalaussprache mit Bun-
desfinanzminister Dr. Schäuble. Hierfür hatte es bereits zu-
vor zahlreiche Gelegenheiten im Rahmen der Beratungen
der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und
des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gegeben.

Zusätzlich zu dem Berichterstattervorschlag lagen dem
Ausschuss in der Einzelplanberatung insgesamt 15 Ände-
rungsanträge vor. Von den insgesamt 14 von den Opposi-
tionsfraktionen eingebrachten Anträgen stellte die Fraktion
der SPD vier, die Fraktion DIE LINKE. zwei und die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN acht Anträge. Die An-
träge der Oppositionsfraktionen fanden ausnahmslos keine
Mehrheit im Ausschuss und wurden im Ergebnis nicht be-
rücksichtigt. Lediglich der eine von den Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP in der Einzelplanberatung zur
Abstimmung gestellte Antrag fand eine Mehrheit.

Im Kapitel des Bundesministeriums (Kapitel 08 01) forderte
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Teil er-
hebliche Kürzungen. Davon betroffen waren die Mittel-
ansätze des Geschäftsbedarfs, der Sachverständigen und der

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt. Mit
dem gleichen Stimmenverhältnis wurden auch die Kür-
zungsanträge der Fraktion der SPD zu den Titeln „Öffent-
lichkeitsarbeit“ und „Konferenzen, Tagungen, Messen und
Ausstellungen“ abgewiesen. Die Fraktion DIE LINKE. ver-
wies darauf, dass der bei Titel „Sachverständige“ im Regie-
rungsentwurf für ‚Gutachten zu allgemeinen Fragen der
Privatisierungs- und Beteiligungspolitik‘ vorgesehene Teil
des Titelansatzes der Unterfütterung und Legitimation der
Privatisierungspolitik der Bundesregierung diene. Da die
Fraktion DIE LINKE. diese Privatisierungspolitik ablehnt,
wollte sie die entsprechenden Sachverständigenmittel ge-
strichen sehen. Der Antrag blieb ohne Mehrheit.

In Kapitel 08 02 – Allgemeine Bewilligungen – verwies die
Fraktion der SPD in der Einzelplanberatung darauf, dass die
Beitragsverpflichtung für die Mitgliedschaft Deutschlands
im Europäischen Zentrum für internationale Wirtschaft
(BRUEGEL) bislang sowohl im Einzelplan des Bundesmi-
nisteriums für Wirtschaft und Technologie als auch des
Bundesministeriums der Finanzen veranschlagt worden sei.
Mit ihrem Aufstockungsantrag wollte sie eine ausschließ-
liche Etatisierung dieser Mittel im Einzelplan 08 erreichen.
Für diesen Wunsch fand sich jedoch keine Mehrheit. Der
von der Fraktion der SPD in der Bereinigungssitzung vorge-
legte Antrag, der bei Titel „Zuwendung an die Karl-Schil-
ler-Stiftung“ die Ausbringung einer neuen Erläuterung:„Der
Beitrag des Bundes wird davon abhängig gemacht, dass im
Jahr 2012 von dritter Seite ein Beitrag mindestens in glei-
cher Höhe erbracht wird.“ forderte, wurde gegen die Stim-
men der antragstellenden Fraktion abgelehnt.

In Kapitel 08 03 – Bundeszentralamt für Steuern – forderte
die Fraktion DIE LINKE. den Ausbau der Steuerfahndung
bei Großunternehmen und Banken und in Folge dessen
einen erhöhten Mittelansatz für die Bezüge und Nebenleis-
tungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten von
42,759 Mio. Euro auf 44,759 Mio. Euro. Der Antrag wurde
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion
und bei Stimmenhaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgewiesen.

In Kapitel 08 04 – Bundeszollverwaltung – plädierte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanbe-
ratung dafür, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch
die Schaffung von 50 Stellen zusätzliche Kontrollen über
die Einhaltung des Mindestlohns und die Überprüfung von
Schwarzarbeit durchführen solle. Diese Stellen sollten,
wenn möglich, aus der Personalreserve Bundeswehr besetzt
werden. In diesem Sinne legte die Fraktion Aufstockungs-
anträge bei den Titeln „Geldstrafen, Geldbußen und Ge-
richtskosten“, „Bezüge und Nebenleistungen […]“ und
„Geschäftsbedarf und Kommunikation […]“ vor. Die An-
träge konnten sich in den Abstimmungen nicht durchsetzen.
Einvernehmlich beschloss der Ausschuss auf Antrag der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eine Absenkung
des Mittelansatzes bei Titel „Erwerb von Geräten, Aus-
stattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungs-
zwecke“ um 5,0 Mio. Euro auf 10,0 Mio. Euro.

In Kapitel 08 09 – Bundesmonopolverwaltung für Brannt-

Öffentlichkeitsarbeit. Die Anträge wurden mit den Stim-
men der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und

wein – forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
unter Hinweis auf das Auslaufen des deutschen Branntwein-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/7125

monopols im Jahr 2017 einen sukzessiven Rückbau der
Bundesmonopol-verwaltung für Branntwein. In diesem
Sinne wollte sie letztlich erfolglos eine Reduzierung des
Ansatzes um 5,0 Mio. Euro auf 74,792 Mio. Euro und da-
mit das Niveau des Jahres 2010 erreichen.

In Kapitel 08 13 – Wiedergutmachung des Bundes – ver-
wies die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die
Bundesratsinitiative von Niedersachsen zur Kostenbeteili-
gung des Bundes an der Beseitigung alliierter Kampfmittel
und forderte in diesem Sinne die Ausbringung eines neuen
Titels „Erstattungen an die Länder zur Beseitigung alliierter
Kampfmittel“ mit einem Mittelansatz in Höhe von
10,0 Mio. Euro. Bei Unterstützung durch die Fraktion
DIE LINKE. und Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
wurde dieser Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP abgewiesen.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Ausga-
ben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie einen Plafond von rund
6,156 Mrd. Euro gegenüber 6,116 Mrd. Euro im Vorjahr
vor. Damit erhöhte sich der Plafond gegenüber dem des
Vorjahres um rund 39,688 Mio. Euro. Der Haushaltsaus-
schuss beließ den Regierungsansatz in der Einzelplanbera-
tung im Saldo unverändert. In der Bereinigungssitzung ver-
minderte der Ausschuss die Ausgaben schließlich um
48,57 Mio. Euro auf knapp 6,108 Mrd. Euro.

Die Berichterstatter hatten in ihren Beratungen keine Ände-
rungen gegenüber dem Regierungsentwurf beschlossen, je-
doch mehrere Titel offen gestellt. Zu einigen dieser Titel
waren von den Berichterstattern für die Einzelplanberatung
Änderungsanträge angekündigt worden. In der Einzelplan-
beratung beschloss der Ausschuss mit der Stimmenmehrheit
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, die von
den Berichterstattern der Koalitionsfraktionen in den Be-
richterstattervorschlag eingebrachten Vorschläge als in die
Beratungen eingebrachte Änderungsanträge zu werten. Da
die Veränderungen durch diese Beschlüsse jedoch ergebnis-
neutral waren, veränderte sich der Saldo des Einzelplans
nicht. Alle übrigen offen gestellten Titel wurden geschlos-
sen, ohne Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf
vorzunehmen.

In der Einzelplanberatung legten die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP über die Veränderungen des Be-
richterstatterprotokolls hinaus keine weiteren Änderungsan-
träge vor. Die Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten insgesamt 41 Ände-
rungsanträge in die Beratungen ein. Die Anträge der Oppo-
sitionsfraktionen fanden ausnahmslos keine Mehrheit im
Ausschuss und wurden im Ergebnis nicht berücksichtigt.

Der Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und

tellamt und den Bundesämtern/Bundesanstalten, sah der
neue Einzelplans nach dem Kapitel des Bundesministeriums
vier neue Kapitel „Mittelstand: Gründen, Wachsen, Inves-
tieren“, „Energie und Nachhaltigkeit“, „Chancen der Globa-
lisierung“ und „Innovation, Technologie und Neue Mobili-
tät“ vor, die die neuen Schwerpunkte des Einzelplans bil-
den.

Im Kapitel des Bundesministeriums (Kapitel 09 01) forder-
ten die Fraktionen SPD und DIE LINKE. unter Hinweis auf
notwendige Einsparungen aufgrund des Mehrbedarfs an an-
derer Stelle bzw. auf die Konzentration auf sachbezogene
Themen die Kürzung des Mittelansatzes bei Titel „Öffent-
lichkeitsarbeit“. Die Anträge wurden mit der Stimmenmehr-
heit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abge-
lehnt.

In dem neuen Kapitel 09 02 – Mittelstand: Gründen, Wach-
sen, Investieren – forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Titel „Potenziale in der Dienstleistungs-
wirtschaft“ die Streichung der lfd. Nummer 2 der Erläute-
rungen sowie eine Ergänzung der lfd. Nummer 3 der Erläu-
terungen. Bei Titel „Zuweisungen für betriebliche Investiti-
onen und wirtschaftsnahe Infrastruktur im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirt-
schaftsstruktur‘ (GRW)“ stellten die drei Oppositionsfrak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
mit unterschiedlichen Begründungen Aufstockungsanträge
in Höhe von 31,248 Mio. Euro, 53,720 Mio. Euro sowie
52,454 Mio. Euro. Bei unterschiedlichem Abstimmungs-
verhalten der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden die Anträge aus-
nahmslos mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP abgewiesen. Auch der Antrag
der Fraktion der SPD, einen neuen Titel „Demographischer
Wandel – Fachkräftebedarf“ mit einem Mittelansatz in Höhe
von 2,0 Mio. Euro auszubringen, wurde mit den Stim-
men der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt.

In der Bereinigungssitzung legte die Fraktion der SPD Auf-
stockungsanträge vor, mit denen sie Mehrausgaben im Sinne
der von ihr initiierten Bildungsinvestitionen des SPD-Finan-
zierungkonzepts „Nationaler Pakt für Bildung und Entschul-
dung“ bereit stellen wollte. Die Anträge blieben ohne Mehr-
heit. Angenommen wurde schließlich der Antrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, bei Titel „Fachkräf-
tesicherung für kleine und mittlere Unternehmen“ den
Ansatz um 4,0 Mio. Euro auf 14,470 Mio. Euro und die Ver-
pflichtungsermächtigung um 2,0 Mio. Euro auf 20,888 Mio.
Euro aufzustocken sowie den Haushaltsvermerk und die Er-
läuterungen zu ergänzen. Ebenfalls in der Bereinigungs-
sitzung beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP den Ansatz bei Titel
„Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirt-
schaftsnahe Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsauf-
gabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘
(GRW)“ um 39,248 Mio. Euro auf 596,794 Mio. Euro anzu-
heben. Die Aufstockung der GRW soll der Stärkung des
wirtschaftlichen Aufholprozesses in den neuen Ländern und
strukturschwachen Regionen der alten Länder dienen. Der
Technologie wurde in einem neuen inhaltlichen Aufbau vor-
gelegt. Neben den nachgeordneten Behörden, wie dem Kar-

Beschluss wurde einvernehmlich gefasst. Zusätzlich zu die-
sem Aufstockungsantrag legten die Koalitionsfraktionen der

Drucksache 17/7125 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

CDU/CSU und FDP zur Gemeinschaftsaufgabe einen Ent-
schließungsantrag vor, der zum einen an den Deutschen
Bundestag und zum anderen an die Bundesregierung gerich-
tet war. Auch dieser Entschließungsantrag wurde bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. einvernehmlich ange-
nommen.

In dem zweiten neuen Kapitel „Energie und Nachhaltigkeit“
forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine
langfristige Aufstockung der Mittel für Speicher, Netze und
Systemstabilität, um die Wende im Energiesystem hin zu er-
neuerbaren Energien und um die Versorgungssicherheit und
die Unabhängigkeit von Energieimporten sicher zu stellen.
Dazu sollte der Ansatz bei Titel „Energieforschung“
lfd. Nummer 4 „Speicher, Netze“ um 19,6 Mio. Euro auf
40,0 Mio. Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 460,0 Mio. Euro ausgebracht werden. Auch sollte
die Bezeichnung der lfd. Nummer 4 in „Speicher, Netze und
Systemstabilität“ erweitert werden. Nach den Vorstellungen
der Fraktionen SPD und DIE LINKE. sollten die Mittel für
die Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen deut-
lich reduziert werden. Die Anträge fanden in den Abstim-
mungen keine Mehrheit. Darüber hinaus wollte die Fraktion
DIE LINKE. wegen des von ihr geforderten Wegfalls der
Aufgaben zur Förderung der Nutzung der Atomenergie eine
Rückführung der Mittel bei Titel „Leistungen an die
Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien“
von 31,781 Mio. Euro auf 16,781 Mio. Euro. Dieser Antrag
wurde von keiner der im Ausschuss vertretenen Frak-
tionen unterstützt. Nach den Vorstellungen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollten die Mittel aus dem
Titel Internationale Energie- und Rohstoffpartnerschaften
im Energie- und Klimafonds in einen neuen Titel „Wieder-
verwertung und Substitution“ mit einem Ansatz in Höhe
von 10,0 Mio. Euro umgeschichtet werden. Auch dieser
Antrag konnte sich nicht durchsetzen.

In der Bereinigungssitzung forderte die Fraktion der SPD
die Umschichtung der Mittel aus der ersatzlosen Streichung
des Energie- und Klimafonds in den Titel „Steigerung der
Energieeffizienz“ und dort die entsprechende Aufstockung
des Mittelansatzes um 16,0 Mio. Euro auf 46,5 Mio. Euro.
Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

In der Titelgruppe 01 – Auslaufen der Steinkohle-Subven-
tionen/Wismut-Sanierung – wurden in der Bereinigungs-
sitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP einvernehmlich bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. die „Zuschüsse für den Absatz deutscher
Steinkohle zur Verstromung, zum Absatz an die Stahlindus-
trie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von
Kapazitätsanpassungen“ um 112,0 Mio. Euro auf 1,2 Mrd.
Euro zurückgenommen.

In der Einzelplanberatung stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in dem dritten neuen Kapitel 09 04 – Chan-
cen der Globalisierung – bei insgesamt drei Titeln Kür-
zungsanträge mit dem Ziel, einen Beitrag zur Konsoli-
dierung des Bundeshaushalts zu leisten. Die Fraktion der
SPD unterstützte den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/

Standortmarketing“, legte darüber hinaus aber auch einen ei-
genen Kürzungsantrag in doppelter Höhe vor. Damit sollten
die Mittel nahezu halbiert werden. Die Anträge wurden
mehrheitlich abgelehnt. Auch der von der Fraktion der SPD
in der Bereinigungssitzung vorgelegte Kürzungsantrag zu
Titel „Erschließung von Auslandsmärkten“ wurde abgewie-
sen.

Die Fraktion DIE LINKE. plädierte in der Einzelplanbera-
tung innerhalb des neuen Kapitels 09 05 – Innovation;
Technologie und Neue Mobilität – für eine Fortführung des
ZIM-Moduls Netzwerkprojekte (ZIM-NEMO) und forderte
in diesem Sinne eine Erhöhung der Verpflichtungsermächti-
gung bei Titel „Innovationsförderung, Zentrales Innova-
tionsprogramm Mittelstand (ZIM)“ um 60,0 Mio. Euro auf
insgesamt 560,0 Mio. Euro. Die Fraktion der SPD betonte
bei dem gleichen Titel, dass obwohl die Gemeinschaftsauf-
gabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) bereits zu einer deutlichen Verbesserung der ökono-
mischen Lage in wirtschaftsschwachen Gebieten geführt
habe, in diesen Regionen aber nach wie vor Handlungsbe-
darf bestehe. Daher forderte sie bei Titel „Innovationsförde-
rung, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“
einen zusätzlichen Haushaltsvermerk, der in einem
bestimmten Umfang eine Umnutzung von Mitteln möglich
macht. Für Einsparungen sprachen sich sowohl die Fraktion
der SPD als auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Titel „Nationale Akkreditierungsstelle“ in Höhe von
2,0 Mio. Euro aus, wobei die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zusätzlich die Streichung des Titels forderte.
Die von den Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abstimmung gestellten
Anträge wurden ausnahmslos mit den Stimmen der Koaliti-
onsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt. Auch die
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Be-
reinigungssitzung im Sinne der Konsolidierung des Haus-
halts gestellten Kürzungsanträge bei den Titeln „For-
schungsinfrastruktur“ und „Forschungsförderung von Tech-
nologievorhaben der zivilen Luftfahrt – Förderung von Ein-
zelvorhaben“ blieben ohne Mehrheit.

In der Titelgruppe 01 – Neue Mobilität – stellte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrere Kürzungsanträge,
von denen jedoch keiner eine Mehrheit fand.

Auch die in der Titelgruppe 02 – Informations- und Kom-
munikationstechnologien – von der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vorgelegten, teilweise deutlichen Kürzungs-
anträge konnten sich in den Abstimmungen gegen die Stim-
menmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP nicht durchsetzen. Keine Mehrheit fand auch der
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu Titel „Zuschüsse zu den
Umstellungskosten aus der Freigabe von Frequenzen (‚Digi-
tale Dividende‘)“, mit dem sie eine Anhebung des Mittel-
ansatzes von bislang 28,727 Mio. Euro auf 130,0 Mio. Euro
forderte.

In der Titelgruppe 03 – Luft- und Raumfahrt – legten die
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei mehreren Titeln zum Teil erhebliche Kürzungsanträge
vor. Davon betroffen waren u. a. die Titel „Forschungs-
förderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt
– Förderung von Einzelvorhaben“, „Nationales Programm
DIE GRÜNEN zur Reduzierung des Ansatzes bei Titel
„Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland einschließlich

für Weltraum und Innovationen – Forschungs- und Ent-
wicklungsvorhaben“ und „Deutsches Zentrum für Luft- und

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/7125

Raumfahrt e. V. – Betrieb“. Auch der von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bereinigungssitzung
im Sinne der Konsolidierung des Haushalts gestellte Kür-
zungsantrag zu Titel „Nationales Programm für Weltraum
und Innovationen – Forschungs- und Entwicklungsvorha-
ben“ blieb ohne Mehrheit. Bereits in der Einzelplanbera-
tung sollte nach dem Wunsch der Fraktion DIE LINKE. die
Mittelausstattung des Titels „Beitrag und Leistungen an die
Europäische Weltraumorganisation (ESA) in Paris“ gekürzt
werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte
schließlich noch eine Kürzung der Mittelansätze bei den
Titeln „Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. –
Investitionen von bis zu 2 500 000 Euro Einzelfall“ und
„Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. – Inves-
titionen von mehr als 2 500 000 Euro Einzelfall“. Die An-
träge fanden in den Abstimmungen keine Mehrheit. Auf
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
beschloss der Ausschuss schließlich in der Bereinigungs-
sitzung eine Aufstockung der Mittel bei Titel „Deutsches
Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. – Betrieb“ um
3,0 Mio. Euro, die allerdings gleichzeitig qualifiziert ge-
sperrt wurde.

Die in der Bereinigungssitzung von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kapitel 09 10 – Allge-
meine Bewilligungen – in die Beratungen eingebrachten
Kürzungsanträge konnten sich in den Abstimmungen nicht
durchsetzen. Einvernehmlich angenommen wurde der Vor-
schlag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, die
bisherige Zweckbestimmung des Titels „Anschubfinan-
zierung für die Einführung des elektronischen Entgeltnach-
weises (ELENA)“ in „Einstellung und Abwicklung des
elektronischen Entgeltnachweises (ELENA)“ zu ändern,
den Mittelansatz um 6,0 Mio. Euro auf 5,0 Mio. Euro zu-
rückzuführen und einen neuen Haushaltsvermerk auszubrin-
gen. Ebenfalls auf Antrag der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde die Globale Minder-
ausgabe um 14,2 Mio. Euro abgesenkt.

In Kapitel 09 17 – Bundeskartellamt – wollte die Fraktion
DIE LINKE. ihre Forderung, das Verbot wettbewerbs-
beschränkender Verträge durch eine bessere Personal- und
Technikausstattung durchzusetzen, mit ihren Anträgen, den
Baransatz des Einnahmetitels „Geldstrafen, Geldbußen und
Gerichtskosten“ und den Baransatz des Ausgabetitels „Ent-
gelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ deutlich
heraufzusetzen, durchsetzen. Die Anträge fanden keine
Mehrheit im Ausschuss.

In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss auf An-
trag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ein-
vernehmlich den Einnahmetitel „Geldstrafen, Geldbußen
und Gerichtskosten“ wegen erwarteter Mehreinnahmen auf-
grund verbesserter Personalausstattung um 12,0 Mio. Euro
auf. Des Weiteren wurden aufgrund des zusätzlichen Per-
sonals einige Ansätze von Ausgabetiteln erhöht.

Im Kapitel der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetz-
agentur) legten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP in der Bereinigungssitzung mehrere Aufstockungsan-
träge i. Z. m. dem durch die Umsetzung der Energiewende

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz)

Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für diesen
Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 5,280 Mrd. Euro
veranschlagt worden, im Vorjahr hatte der Ansatz noch
5,491 Mrd. Euro betragen. Damit verringerten sich die Ge-
samtausgaben um rund 211,492 Mio. Euro. Der Ausschuss
nahm weder in der Einzelplanberatung noch in der Bereini-
gungssitzung im Saldo wirksame Änderungen gegenüber
dem Regierungsentwurf vor.

Die Berichterstatter hatten lediglich die Berichtigung eines
redaktionellen Versehens im Haushaltsvermerk vorgeschla-
gen. Diesen Vorschlag machte sich der Ausschuss zu Eigen,
er führte jedoch zu keinen Veränderungen im Saldo gegen-
über dem Regierungsentwurf. Da die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP in der Einzelplanberatung keine
Änderungsanträge vorlegten und die von den Opposi-
tionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN insgesamt eingebrachten 61 Anträge in den
Abstimmungen keine Mehrheit fanden, blieb es bei dieser
von den Berichterstattern vorgeschlagenen Änderung.

Im Kapitel des Bundesministeriums stellte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag, eine Staatssekre-
tärin bzw. einen Staatssekretär einzusparen. Darüber hinaus
stellten die Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit unterschiedlichen Be-
gründungen mehrere Kürzungsanträge u. a. zu den Ansät-
zen für Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen
[…], Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
Aus- und Fortbildung und Dienstreisen. Bei unterschied-
lichem Abstimmungsverhalten der übrigen Oppositions-
fraktionen wurden die Anträge ohne Ausnahme mit der
Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP abgewiesen.

In der Bereinigungssitzung wurden im Kapitel des Bundes-
ministeriums keine Änderungsanträge vorgelegt.

In Kapitel 10 02 – Allgemeine Bewilligungen – forderte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den Einnahmen
bei Titel „Einnahmen aus Veräußerungen von Vermögens-
werten“ die Einstellung eines Baransatzes in Höhe von
57,0 Mio. Euro, da sie für einen vollständigen Abschluss
der Vermögensveräußerungen im Jahr 2012 plädierte. Bei
dem gleichen Titel wollte die Fraktion der SPD eine Ände-
rung des Haushaltsvermerks in dem Sinne, dass Mehrein-
nahmen in Höhe von 20,0 Mio. Euro als Zuschuss an die
Deutsche Stiftung Verbraucherschutz verwendet werden
können. Beide Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

Bei den Ausgaben stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung innerhalb der All-
gemeinen Bewilligungen mehrere Kürzungsanträge mit
dem Ziel von Einsparungen zur Konsolidierung des Haus-
anfallenden Mehraufwand vor, die sich der Ausschuss zu
eigen machte.

halts und zur Verringerung der Staatsverschuldung. Unter
anderem waren davon die Titel „Erhebungen, nichtwissen-

Drucksache 17/7125 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

schaftliche Untersuchungen und Ähnliche“, „Konferenzen,
Tagungen, Messen und Ausstellungen“ und „Zuschüsse für
zentrale Informationsveranstaltungen, internationale Begeg-
nungen und nichtwissenschaftliche internationale Tagun-
gen“ betroffen. Bei unterschiedlichem Abstimmungsverhal-
ten der übrigen Oppositionsfraktionen wurden die Anträge
mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP abgewiesen. Die Fraktion der SPD
wollte die Streichung des Titels „Internationales Jahr der
Wälder“ mit der Begründung, dass die Maßnahmen aus den
Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums bezahlt
werden sollten. In der Bereinigungssitzung stockte der Aus-
schuss stattdessen auf Antrag der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den
Mittelansatz um 300 000 Euro auf 500 000 Euro auf. In der
Einzelplanberatung zielte die Fraktion der SPD darauf ab,
bei Titel „Zuschüsse zur Förderung von Modellvorhaben
und Demonstrationsvorhaben“ eine Reduzierung der Ver-
pflichtungsermächtigung von 9,6 Mio. Euro auf 4,0 Mio.
Euro durchzusetzen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertrat die Auf-
fassung, dass noch immer in vielen Bereichen des Tier-
schutzes erhebliche Missstände herrschten und beabsich-
tigte daher die Ausbringung eines neuen Titels „Programm
zur Stärkung des Tierschutzes“ mit einem Barmittelansatz
in Höhe von 2,0 Mio. Euro. Des Weiteren wollte die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen weiteren neuen
Titel „Zuschüsse zur Förderung der Regionalvermarktung
(Bundesprogramm Regionalvermarktung)“ mit einem An-
satz in Höhe von 5,0 Mio. Euro ausbringen. Weder diese
beiden Anträge noch der Antrag der Fraktion der SPD auf
Ausbringung eines neuen Titels „Bundesprogramm Tier-
schutzforschung“ mit einem Barmittelansatz in Höhe von
1,5 Mio. Euro sowie umfangreichen Erläuterungen konnten
sich in den Abstimmungen gegen die Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP durchsetzen.

Die drei Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten erfolglos Anträge zu
Titel „Zuschüsse zur Förderung des ökologischen Landbaus
und anderer nachhaltiger Formen der Landwirtschaft“. Die
Fraktionen DIE LINKE. und SPD wollten eine Erhöhung
der Ansätze um 9,0 Mio. Euro bzw. 4,0 Mio. Euro auf ins-
gesamt 25,0 Mio. Euro bzw. 20,0 Mio. Euro; die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte eine Umbenennung
der Zweckbestimmung in „Zuschüsse zur Förderung des
ökologischen Landbaus (Bundesprogramm ‚Ökolandbau‘)“.
Die Anträge blieben unberücksichtigt. Die Fraktion der
SPD schlug in der Einzelplanberatung die Ausbringung
eines neuen Titels „Bundesprogramm Nachhaltige Land-
wirtschaft“ mit einem Mittelansatz in Höhe von 10,0 Mio.
Euro und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
20,0 Mio. Euro vor. Die Fraktion der SPD verwies darauf,
dass die Landwirtschaft zu den Treibhausgasemissionen
Deutschlands beitrage und mit diesem Programm die hier
vorhandenen Minimierungspotentiale genutzt werden könn-
ten. Bei dem Titel „Maßnahmen zur Verstärkung der Au-
ßenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich“
beantragten die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlug in der
Einzelplanberatung mit unterschiedlichen Begründungen
die Ausbringung von vier neuen Titeln „Bündelungsoffen-
sive Milch“, „Förderprogramm Energieeffizienz in der
Agrartechnik“, „Eiweißstrategie für die Landwirtschaft“
und „Bundesprogramm Ernährung und Bewegung“ mit Mit-
telansätzen in Höhe von 5,0 Mio. Euro, 10,0 Mio. Euro,
5,0 Mio. Euro bzw. 12,0 Mio. Euro vor. Auch die Fraktion
DIE LINKE. wollte einen neuen Titel mit einem Ansatz in
Höhe von 4,0 Mio. Euro ausbringen: „Förderung des regio-
nalen Absatzes zugunsten des Schulobstprogramms“. Kei-
ner der Anträge konnte sich gegen die Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP durchsetzen.

In der Bereinigungssitzung reduzierte der Ausschuss auf
Vorschlag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
den Mittelansatz bei Titel „Beiträge an nationale und
internationale Organisationen“ um 1,509 Mio. Euro auf
32,340 Mio. Euro. In der Einzelplanberatung sollte nach
den Wünschen der Fraktion der SPD bei Titel „Zusammen-
arbeit mit der FAO und anderen internationalen Organisa-
tionen im Agrar- und Ernährungsbereich“ eine Mittelauf-
stockung vorgenommen werden, um eine Initiative zur Fort-
schreibung des Weltagrarberichts mit diesen zusätzlichen
Mitteln zu fördern. Nach den Vorstellungen der Fraktion
DIE LINKE., die ebenfalls eine Aufstockung der Mittel die-
ses Titels wollte, sollte der Mittelaufwuchs insbesondere zur
Finanzierung des Committee on Food Security dienen.

Eine Absenkung des ausgewiesenen Ansatzes forderte die
Fraktion der SPD bei Titel „Bilaterale technische Zusam-
menarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung,
der Landwirtschaft und des Verbraucherschutzes“, da sie
hier einen geringeren Bedarf festgestellt hatte. In der Berei-
nigungssitzung erhöhte der Ausschuss schließlich mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN den Ansatz dieses Titels um 1,250 Mio.
Euro auf 8,0 Mio. Euro. Die Fraktion DIE LINKE. plädierte
in der Einzelplanberatung dafür, dass der Weltagrarbericht
fortgeschrieben werden sollte und sich die Bundesrepublik
Deutschland an diesem Prozess inhaltlich und finanziell be-
teiligen sollte. Dazu wollte sie einen neuen Titel „Internatio-
nal Assessment of Agricultural Knowledge, Science and
Technology for Development (IAASTD) zur Fortschrei-
bung des Weltagrarberichts“ mit einem Ansatz in Höhe von
1,0 Mio. Euro. Keiner der Anträge konnte sich in den Ab-
stimmungen durchsetzen.

Abschließend erhob die Fraktion der SPD in der Einzelplan-
beratung noch die Forderung, den Titel „Globale Minder-
ausgabe im Zusammenhang mit der Erbringung des Konso-
lidierungsbeitrags“, der zur Gegenfinanzierung der Ver-
günstigungen beim Agrardiesel dient, wegfallen zu lassen.
Der Antrag fand keine Mehrheit in der Abstimmung.

In der Titelgruppe 01 – Landwirtschaftliche Sozialpolitik –
erhob die Fraktion der SPD die Forderung, den Titelansatz
bei den Zuschüssen an die Träger der landwirtschaftlichen
Unfallversicherung von 175,0 Mio. Euro auf 100,0 Mio.
Euro zu reduzieren und damit auf die in der ursprünglichen
Finanzplanung vorgesehenen Höhe zurückzuführen. Die
Fraktion DIE LINKE. wollte bei dem gleichen Titel die
DIE GRÜNEN mit unterschiedlichen Begründungen die
Absenkung des Baransatzes von 4,0 Mio. Euro auf null.

Aufhebung der in dem Haushaltsvermerk ausgebrachten
qualifizierten Sperre, um der landwirtschaftlichen Unfall-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/7125

versicherung mehr Planungssicherheit zu geben. Keine der
weiteren im Ausschuss vertretenen Fraktionen unterstützte
die jeweiligen Anträge. Nach den Vorstellungen der Frak-
tion DIE LINKE. sollten die Zuschüsse zur Alterssicherung
der Landwirtinnen und Landwirte nicht gekürzt, sondern
auf dem Niveau von 2011 fortgeführt werden, um eine fi-
nanzielle Reserve für die teilweise Abschaffung der Hofab-
gabeklausel zu gewährleisten. Dem hierzu gestellten Antrag
auf Erhöhung des Mittelansatzes bei Titel „Zuschüsse zur
Alterssicherung der Landwirte“ um 51,0 Mio. Euro auf
2,221 Mrd. Euro stimmte keine der übrigen im Ausschuss
vertretenden Faktionen zu.

In der Titelgruppe 02 – Verbraucherpolitik – beantragte die
Fraktion DIE LINKE. bei Titel „Erstattung der Verwal-
tungskosten des Bundesinstituts für Risikobewertung“ die
Aufstockung der Mittel zur Erfüllung gesetzlicher Pflicht-
aufgaben in den Bereichen REACH, Nanotechnologie und
globalisierte Märkte für die Lebensmittel- und Futter-
mittelsicherheit sowie Verbrauchsprodukte um 10,0 Mio.
Euro auf 68,656 Mio. Euro. Die Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwiesen bei Titel „Zu-
schüsse an die Vertretung der Verbraucher“ in einem ge-
meinsamen Antrag auf die gestiegene Bedeutung der Ver-
braucherarbeit in den letzten Jahren und wollten daher eine
Aufstockung des Baransatzes um 1,0 Mio. Euro auf
9,729 Mio. Euro erreichen. Auch die Fraktion DIE LINKE.
forderte bei diesem Titel eine Mittelerhöhung in der glei-
chen Höhe, allerdings mit der Begründung, dass damit die
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) die Märkte
stärker verbrauchergerecht überwachen und effektiver ge-
gen unlautere Unternehmen vorgehen könne.

Die Fraktion der SPD wollte darüber hinaus eine Erhöhung
des Ansatzes beim Zuschuss an die Stiftung Warentest um
1,5 Mio. Euro auf insgesamt 5,0 Mio. Euro, da die im Haus-
haltsentwurf vorgesehene Kürzung des Titelansatzes un-
realistische Zinserträge aus der Erhöhung des Stiftungs-
kapitals zugrunde lege und dies insgesamt zu einem Rück-
gang der für die Arbeit der Stiftung verfügbaren Mittel füh-
ren würde. Einen weiteren Erhöhungsantrag stellte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Titel „Informa-
tion der Verbraucherinnen und Verbraucher“ mit dem Ziel,
neue Programme bzw. Kampagnen ins Leben zu rufen.
Auch die Fraktion der SPD wollte den Mittelansatz dieses
Titels und darüber hinaus die Verpflichtungsermächtigung
aufstocken, um aus dem Titel zusätzliche Verbraucherinfor-
mationskampagnen, u. a. zur „Ohne-Gentechnik-Kenn-
zeichnung“, zum Pfändungsschutzkonto und zur Einrich-
tung einer öffentlichen Datenbank „Nachhaltiger Konsum“
finanzieren zu können. Schließlich machte sich die Fraktion
DIE LINKE. für eine Aufstockung der Mittel dieses Titels
zugunsten einer Medieninformationskampagne zum neuen
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) stark, um die darin
enthaltenen Informationsrechte in der Bevölkerung bekann-
ter zu machen. Diese Anträge blieben ebenso ohne Mehrheit
wie die der Fraktionen SPD und DIE LINKE. zu Titel „Zu-
schuss an die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz“ mit
dem Ziel, das Stiftungskapital aufzustocken, um eine konti-
nuierliche Verbraucherschutzarbeit gewährleisten zu kön-
nen.

schüsse zur sektorspezifischen Interessenvertretung der Ver-
braucherinnen und Verbraucher ‚Marktwächter‘“ mit einem
Barmittelansatz in Höhe von 10,0 Mio. Euro und einer Ver-
pflichtungsermächtigung in gleicher Höhe sowie „For-
schungsvorhaben zu Instrumenten der Verbraucheraufklä-
rung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen“ in Höhe
von 2,0 Mio. Euro. Auch die Fraktion DIE LINKE. wollte
einen neuen Titel „Einrichtung eines verbraucherorientier-
ten ‚Finanz-Wächters‘ und Etablierung einer flächende-
ckenden unabhängigen Finanzberatung“ mit einem Baran-
satz in Höhe von 20,0 Mio. Euro und einem zusätzlichen
Haushaltsvermerk ausbringen. In den Abstimmungen
konnte sich keiner der vorgenannten Anträge gegen die
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP durchsetzen.

In der Titelgruppe 03 – Forschung und Innovation – plä-
dierte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wegen der
besonderen Bedeutung des ökologischen Landbaus dafür,
den Haushaltsvermerk der Titelgruppe um die
lfd. Nummer 4: „20 Prozent der Ausgaben sind für For-
schungsvorhaben im Bereich des Ökologischen Landbaus
zu verwenden“ zu ergänzen. Die Fraktion der SPD erhob
die Forderung, den Baransatz bei Titel „Forschung, Unter-
suchungen und Ähnliches“ um 1,5 Mio. Euro auf
9,0 Mio. Euro aufzustocken und den Haushaltsvermerk in
der Form zu ergänzen, dass die Erläuterungen für verbild-
lich erklärt werden sollten. Nach dem Willen der Fraktion
der SPD sollte darüber hinaus der Titelansatz der Zuschüsse
für wissenschaftliche Veranstaltungen (Kongresse,
Symposien u. Ä.) im Inland und zur Veröffentlichung wis-
senschaftlicher Forschungsergebnisse mehr als verdoppelt
werden. Keiner der Anträge fand eine Mehrheit im Aus-
schuss.

In der Titelgruppe 08 – Nachwachsende Rohstoffe – wies
die Fraktion DIE LINKE. in ihrem Antrag auf Absenkung
des Mittelansatzes bei Titel „Nachwachsende Rohstoffe“
um 12,0 Mio. Euro auf 47,0 Mio. Euro darauf hin, dass die
Marktanreiz-Programme zum Teil unwirksam seien und die
Effizienz der Programme überprüft werden müsse. Die
Fraktion der SPD wollte bei Titel „Zuschüsse zur Förderung
von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorha-
ben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe“ eine Auf-
stockung der Verpflichtungsermächtigung und die Ausbrin-
gung eines neuen Haushaltsvermerks, mit dem die Erläute-
rungen für verbindlich erklärt werden sollten. Darüber hin-
aus wollte die Fraktion der SPD Absenkungen der Mittel
bei den Titeln „Zuschüsse zur Markteinführung nachwach-
sender Rohstoffe“ und „Zuschüsse zur Markteinführung
nachwachsender Rohstoffe (Investitionen)“ – jeweils wegen
eines geringeren Ist-Bedarfs im Jahr 2011. Die Anträge der
Fraktion der SPD wurden mit den Stimmen der Opposi-
tionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP zurückgewiesen.

In Kapitel 10 03 bei Titelgruppe 01 – Gemeinschaftsauf-
gabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschut-
zes“ – erhob die Fraktion der SPD die Forderung, den Titel-
gruppenansatz um 85,0 Mio. Euro auf 650,0 Mio. Euro auf-
zustocken und den vorhandenen Haushaltsvermerk in dem
Schließlich forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ausbringung von zwei neuen Titeln: „Zu-

Sinne zu ergänzen, dass Mehreinnahmen künftig als Zu-
schuss für die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz verwen-

Drucksache 17/7125 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

det werden dürfen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN forderte, den Bundesanteil zur Finanzierung der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (ohne Investitionen) um
124,0 Mio. Euro auf 322,0 Mio. Euro zu erhöhen, um da-
durch ressourcenschonende Bewirtschaftungsformen zu
stärken. Die Fraktion der SPD wollte bei diesem Titel eben-
falls eine Erhöhung des Ansatzes um 42,50 Mio. Euro auf
240,5 Mio. Euro, um damit wieder den Titelansatz auf das
Niveau des Jahres 2010 anzuheben. In der Bereinigungssit-
zung beließ der Ausschuss auf Antrag und mit der Stim-
menmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP den Baransatz auf Höhe des Regierungsansatzes,
senkte jedoch die Verpflichtungsermächtigung um
1,8 Mio. Euro auf 134,2 Mio. Euro ab. In der Einzelplanbe-
ratung wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Titel „Bundesanteil zur Finanzierung der Gemein-
schaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (Investitionen)“ eine Absenkung der Mit-
tel um 124,0 Mio. Euro auf 243,0 Mio. Euro im Sinne der
notwendigen Haushaltskonsolidierung. Sie verwies darauf,
dass Pflichtaufgaben der Länder im Rahmen der Flurneu-
ordnung und des Wegebaus nicht länger über die Gemein-
schaftsaufgabe gefördert werden sollten. Die Fraktion der
SPD hingegen forderte eine Anhebung dieses Ansatzes um
42,5 Mio. Euro auf 409,5 Mio. Euro. Sie erinnerte daran,
dass die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar-
struktur und des Küstenschutzes“ das wichtigste Instrument
des Bundes zur Gestaltung der Agrarpolitik sei und sie er-
heblich zur Entwicklung der ländlichen Räume in Zeiten
des demographischen Wandels beitrage. Alle Anträge blie-
ben ohne Mehrheit im Ausschuss.

In Kapitel 10 04 – Marktordnung, Maßnahmen der Notfall-
vorsorge – wollte die Fraktion der SPD bei Titel „Finanzie-
rung von Krediten für EU-Marktordnungsmaßnahmen und
Maßnahmen der Notfallvorsorge“ eine Rückführung des Ti-
telansatzes wegen voraussichtlich geringerer Finanzierungs-
kosten aufgrund sinkender Zinsen. Der Antrag blieb ohne
Mehrheit.

In Kapitel 10 15 des Max Rubner-Instituts erhob die Frak-
tion DIE LINKE. erfolglos die Forderung, den Mittelansatz
für die Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
um 10,0 Mio. Euro auf 27,194 Mio. Euro anzuheben, um
dadurch die Möglichkeit für eine Ausweitung der For-
schungsarbeit innerhalb der Aufgabenstellung des Max
Rubner-Instituts zu verstärken.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 11 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den
Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Ausgaben in Höhe von rund 126,589 Mrd. Euro nach
131,292 Mrd. Euro im Vorjahr. Damit lagen die Gesamtaus-
gaben um 4,703 Mrd. Euro unter dem Vorjahresansatz. In

erstatter geringfügig um 71 000 Euro ab. Nach Abschluss
der Bereinigungssitzung bezifferte der Saldo dieses Einzel-
plans rund 126,460 Mrd. Euro und damit 128,707 Mio.
Euro weniger als der Regierungsansatz betragen hatte.

Die Berichterstatter hatten sich nur auf einige wenige ein-
vernehmliche Änderungen gegenüber dem Regierungsent-
wurf verständigen können und zahlreiche Titel offen ge-
stellt. Zu einigen dieser Titel waren Berichte angefordert
worden bzw. sie waren wegen der noch ausstehenden
Steuer- bzw. Rentenschätzung und. wegen der Anpassung
an sich möglicherweise verändernde Konjunkturdaten offen
gestellt worden.

Zusätzlich zu den Vorschlägen der Berichterstatter legten
die Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt 38 Änderungs-
anträge vor. Davon brachte die Fraktion der SPD 19, die
Fraktion DIE LINKE. elf und die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN acht Anträge in die Beratungen ein. Die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP verzichteten
in der Einzelplanberatung auf Änderungsanträge. Insbeson-
dere die Fraktion der SPD legte eine Vielzahl von Kür-
zungsanträgen mit dem Ziel der Anpassung an den tatsäch-
lichen Bedarf vor. Die von den Oppositionsfraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeleg-
ten Änderungsanträge wurden ausnahmslos abgewiesen und
fanden damit keinen Eingang in die Beschlüsse des Haus-
haltsausschusses.

In Kapitel 11 01 – Bundesministerium – legte die Fraktion
der SPD zahlreiche Kürzungsanträgen mit dem Ziel einer
Anpassung der Mittelansätze an den tatsächlichen Bedarf
und gleichzeitig zur Deckung von geplanten höheren Aus-
gaben bei anderen Titeln vor. Aufgrund der gegebenen
Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss konnte sich keiner der
Anträge gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP durchsetzen. In der Bereini-
gungssitzung senkte der Ausschuss auf Antrag der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und FDP einvernehmlich
den Ansatz für die Öffentlichkeitsarbeit um 800 000 Euro
auf 9,0 Mio. Euro. Danach erklärte die Fraktion der SPD
ihren Kürzungsantrag in Höhe von 300 000 Euro für erle-
digt. Darüber hinaus brachte der Ausschuss auf Antrag der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP zwei neue
Titel aus: „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen
Sicherung“ mit einem Ansatz in Höhe von 3,8 Mio. Euro,
einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,5 Mio.
Euro und einem Haushaltsvermerk sowie den Titel „Fach-
kräfte-Offensive“ mit einem Ansatz in Höhe von 1,0 Mio.
Euro, einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
500 000 Euro und einem Haushaltsvermerk.

In Kapitel 11 02 – Allgemeine Bewilligungen – forderte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Stärkung der
internationalen Zusammenarbeit und wollte in diesem Zu-
sammenhang eine Erhöhung der Mittel bei Titel „Kosten
der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Arbeits- und Sozialpolitik“ um 200 000 Euro auf
500 000 Euro. Dieser Antrag blieb ebenso ohne Mehrheit
wie die Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und SPD zu
Titel „Zuwendungen an zentrale Einrichtungen, über-
der Einzelplanberatung senkte der Haushaltsausschuss den
Regierungsentwurf aufgrund der Beschlüsse der Bericht-

regionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere
gesellschaftliche Gruppen“ mit denen die Mittelansätze er-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/7125

höht bzw. der Haushaltsvermerk und die Erläuterungen er-
gänzt werden sollten.

Der in der Titelgruppe 05 – Maßnahmen des Bundes unter
Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Ko-
finanzierung der Kosten für technische Hilfe – von der
Fraktion der SPD vorgebrachten Vorschlag, den Ansatz für
die nicht aufteilbaren sächlichen Verwaltungsausgaben
leicht abzusenken, fand keine Mehrheit im Ausschuss. In
der Bereinigungssitzung senkte schließlich der Ausschuss
auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP den Ansatz bei Titel
„Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme 2007 – 2013“
um 1,0 auf 59,721 Mio. Euro ab.

In der Titelgruppe 06 – Förderung der Eingliederung behin-
derter Menschen – plädierten die Fraktionen SPD und
DIE LINKE. für mehr finanziellen Spielraum für behinderte
Menschen. Im Rahmen dessen forderte die Fraktion
DIE LINKE. eine drastische Aufstockung des Ansatzes bei
Titel „Förderung der unabhängigen Stelle nach Artikel 33
Absatz 2 des VN-Übereinkommens über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen sowie Entwicklung eines
Aktionsplans zur zukünftigen Behindertenpolitik“ von
433 000 Euro auf 500,0 Mio. Euro. Der Antrag wurde ge-
gen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgewiesen.

In der Titelgruppe 07 – Strukturwandel der Arbeitswelt –
blieb der Antrag der Fraktion der SPD auf eine bedarfs-
gerechte Anpassung des Mittelansatzes bei Titel „Transfer-
und Medienarbeit, Kampagnen, Konferenzen, Tagungen,
Messen und Ausstellungen“ ohne Mehrheit. In der Bereini-
gungssitzung senkte schließlich der Ausschuss auf Antrag
und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. den Ansatz bei Titel „Initiative ‚Neue Qualität
der Arbeit‘“ um 300 000 Euro auf 4,7 Mio. Euro ab.

In Kapitel 11 04 – Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin – machte sich der Ausschuss in
der Titelgruppe 02 – Deutsche Arbeitsschutzausstellung
(DASA) – weder die Vorschläge der Fraktion der SPD zu
Eigen, die bei den Titeln „Veröffentlichung und Dokumen-
tation“ und „Erwerb von Exponaten, Geräten, […]“ jeweils
leichte Aufstockungen der Barmittel wollte, noch die Emp-
fehlung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die als
neuen Titel eine Globale Minderausgabe mit einem Titel-
ansatz in Höhe von minus 2,5 Mio. Euro forderte. In der
Bereinigungssitzung senkte der Ausschuss auf Antrag der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP leicht die
Mittelansätze bei den Titeln „Kosten für Planung und Ge-
staltung“ und „Erwerb von Exponaten, Geräten, […]“.

In der Bereinigungssitzung forderte der Haushaltsausschuss
auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP im Kapitel des Bundesversicherungsamtes die Bundes-
regierung auf, rechtzeitig zum parlamentarischen Aufstel-
lungsverfahren 2013 einen umfassenden Bericht über die
personalwirtschaftliche Situation des Bundesversicherungs-
amtes vorzulegen und darin Vorschläge für eine nachhaltige
Bereinigung von Personalausstattung und Personalstruktur
zu machen. Der Schwerpunkt sollte dabei bei den neuen zu-

In der Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss im
Kapitel 11 10 – Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie
gleichartige Leistungen – auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP einvernehmlich eine Absen-
kung des Mittelansatzes bei Titel „Versorgungsbezüge für
Beschädigte und Hinterbliebene“ zugunsten des neu ausge-
brachten Titels „Zuweisungen an den Fonds für Opfer der
Heimerziehung“ aus.

In Kapitel 11 12 – Leistungen nach dem Zweiten und Drit-
ten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen –
verwies die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den
Einnahmen bei Titel „Rückzahlung des Darlehens durch die
Bundesagentur für Arbeit“ darauf, dass bei der eingeplanten
Rückzahlung in Höhe von einer Milliarde Euro die dabei
unterstellten Annahmen vor dem Hintergrund der Konjunk-
turprognosen und der sich vermutlich nicht realisierenden
Einsparungen über die Instrumentenreform nicht tragfähig
seien. Die Bundesagentur für Arbeit müsse über ausrei-
chend Liquidität verfügen. Daher beantragte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Titelansatz auf null zu
stellen. Der Antrag wurde bei Unterstützung durch die
Fraktion DIE LINKE. mit den Stimmen der übrigen im
Ausschuss vertretenen Fraktionen abgewiesen. In der
Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss einvernehmlich
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN eine Anpassung an den voraussichtlichen
Darlehensbedarf der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2011
vor und halbierte den Ansatz des Titels Rückzahlung des
Darlehens durch die Bundesagentur für Arbeit“ auf
500,0 Mio. Euro. In der Einzelplanberatung waren bereits
die Anträge der Oppositionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und DIE LINKE. zu dem Einnahmetitel
„Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit“, den
Mittelansatz zum einen um 750,0 Mio. Euro bzw. um
568,0 Mio. Euro aufzustocken bzw. zum anderen um
4,227 Mrd. Euro abzusenken, mehrheitlich abgewiesen
worden. In der Bereinigungssitzung wurde der von der
Fraktion der SPD noch einmal vorgelegte Antrag, diesen
Ansatz um 750,0 Mio. Euro auf 4,977 Mrd. Euro zu erhö-
hen, erneut abgelehnt. Stattdessen beschloss der Ausschuss
den Titelansatz um 227,0 Mio. Euro auf 4,0 Mrd. Euro ab-
zusenken.

Die in der Einzelplanberatung in der Titelgruppe 01 – Leis-
tungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende – von den
Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN eingebrachten, überwiegend drastischen Er-
höhungsanträge blieben ausnahmslos ohne Mehrheit. So
blieb der Antrag der Fraktion DIE LINKE., den Ansatz für
die „Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft
und Heizung“ um 7,1 Mrd. Euro auf insgesamt 12,2 Mrd.
Euro aufzustocken ohne Mehrheit. Stattdessen senkte der
Ausschuss diesen Titel in der Bereinigungssitzung mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP um 100,0 Mio. Euro auf 5,0 Mrd. Euro ab. Bereits
in der Einzelplanberatung hatten auch die von den Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu
Titel „Verwaltungskosten für die Durchführung der
Grundsicherung für Arbeitssuchende“ eingebrachten Auf-
stockungsvorschläge keine Mehrheiten gefunden. Auch bei
diesem Titel senkte der Ausschuss in der Bereinigungs-
kunftsgerichteten Aufgabenfeldern des Bundesversiche-
rungsamtes liegen. Der Beschluss fiel einvernehmlich.

sitzung mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP den Ansatz um 3,8 Mio. Euro auf

Drucksache 17/7125 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4,050 Mrd. Euro ab. In der Einzelplanberatung hatten die
Faktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
des Weiteren bei Titel „Arbeitslosengeld II“ die Forderung
einer deutlichen Anhebung der Mittel von bisher 19,5 Mrd.
Euro auf 44,4 Mrd. Euro bzw. auf 21,4 Mrd. Euro erhoben.
Die Fraktion DIE LINKE. wollte damit eine Anhebung des
Hartz IV Regelsatzes auf monatlich 500 Euro sowie die An-
hebung weiterer Unterstützungsleistungen erreichen. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte ebenfalls die
Notwendigkeit eines höheren Regelsatzes und wollte darü-
ber hinaus eine Rücknahme der Anrechenbarkeit des Eltern-
geldes auf das Arbeitslosengeld II. Auf Wunsch der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in diesem Sinne über
ihren entsprechend formulierten Antrag getrennt abge-
stimmt. Dennoch fand keiner dieser Vorschläge eine Mehr-
heit im Ausschuss. In Anpassung an die Konjunkturdaten
der Bundesregierung vom Oktober 2011 und die finanziellen
Auswirkungen der Regelbedarfsstufen-Fortschreibung zum
1. Januar 2012 erhöhte der Ausschuss in der Bereinigungs-
sitzung diesen Titelansatz einvernehmlich um 100,0 Mio.
Euro auf 19,6 Mrd. Euro auf. In der Einzelplanberatung hat-
ten die Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Weiteren bei Titel
„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ die Erhöhung
des Mittelansatzes von 4,4 Mrd. Euro um 1,5 Mrd. Euro,
1,6 Mrd. Euro bzw. 900 Mio. Euro gefordert. Die Fraktion
der SPD wollte im Rahmen der Änderung des Haushaltsver-
merks die Festschreibung der Erläuterungen als verbindlich
und innerhalb der Erläuterungen eine Konkretisierung der
Verwendung der Mittel sowie die Ausweisung eines neuen
Programms „Arbeitsmarktprogramm MigraPlus“. Auch die
Fraktion DIE LINKE. forderte eine zusätzliche Ziffer 6 der
Erläuterungen: „Bundesprogramm Breitensport“. Keiner
dieser Anträge konnte sich in den Abstimmungen gegen die
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP durchsetzen. In der Bereinigungssitzung legte die
Fraktion der SPD erneut einen umfangreichen Änderungs-
antrag zu diesem Titel vor, der aber gleichwohl keine Mehr-
heit fand.

Innerhalb der Titelgruppe 03 – Beteiligung des Bundes an
den Kosten der Arbeitsförderung und Darlehen an die Bun-
desagentur für Arbeit – stellte die Fraktion DIE LINKE.
fest, dass der Bund ihrer Auffassung nach plane, sich suk-
zessive aus der Beteiligung für die Arbeitsförderung heraus-
zuziehen und damit die Kostenübernahme der Grundsiche-
rung für Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund
auf die Bundesagentur für Arbeit abwälze. Mit ihrem An-
trag wollte die Fraktion DIE LINKE., dass auf diese Maß-
nahme zu Lasten der Erwerbslosen verzichtet werden solle.
Der Antrag fand keine Unterstützung im Ausschuss.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss in
Kapitel 11 13 – Sozialversicherung – bei dem Einnahmetitel
„Erstattungen für Aufwendungen aufgrund der Überführung
von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversiche-
rung“ in Anpassung an die aktuelle Sach- und Rechtslage
eine Erhöhung des Titelansatzes von 130,0 Mio. Euro auf
1,680 Mrd. Euro. Der Beschluss fiel einvernehmlich bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

In der Einzelplanberatung hatte die Fraktion DIE LINKE.
bei den Ausgaben in der Titelgruppe 02 – Leistungen an die

die Rentenversicherung durch das Haushaltsbegleitgesetz
plädiert und die Ausbringung eines neuen Titels „Erstattung
von einigungsbedingten Leistungen an die allgemeine Ren-
tenversicherung“ mit einem Titelansatz in Höhe von
300,0 Mio. Euro gefordert. Dieser Antrag blieb ebenso ohne
Mehrheit im Ausschuss wie der weitere Antrag der Fraktion
DIE LINKE., zur Umsetzung des Prinzips der gleichen
Rente für gleiche Leistung Mittel zur Angleichung der Ost-
renten in den Haushalt einzustellen sowie zur Vermeidung
von Altersarmut die Rente nach Mindestentgeltpunkten zu
entfristen und aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. In
diesem Sinne sollte der Ansatz bei Titel „Zuschuss des
Bundes an die allgemeine Rentenversicherung“ um
1,7 Mrd. Euro auf 33,614 Mrd. Euro angehoben werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte
schließlich die Rückgängigmachung der Streichung des
Titels „Erstattung an die gesetzliche Rentenversicherung für
Entschädigungsrenten“ und die Ausweisung eines Mittelan-
satzes in Höhe von 11,5 Mio. Euro bei diesem Titel. Keiner
der Anträge fand in den Abstimmungen gegen die Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
eine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung stockte der Aus-
schuss schließlich den Mittelansatz bei Titel „Erstattung
von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung
Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungs-
systemen in die RV“ in Anpassung an die aktuelle Sach-
und Rechtslage um 225,0 Mio. Euro auf 2,925 Mrd. Euro
einvernehmlich auf. Im Gegenzug wurde sowohl der Zu-
schuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung
um 344,856 Mio. Euro auf 31,569 Mrd. Euro als auch der
Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung
im Beitrittsgebiet um 71,461 Mio. Euro auf 8,415 Mrd.
Euro reduziert. Der Titel „Zusätzlicher Zuschuss des Bun-
des an die allgemeine Rentenversicherung“ wurde um
108,823 Mio. Euro auf 20,122 Mrd. Euro erhöht. Die Bei-
tragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die all-
gemeine Rentenversicherung wurden um 50,666 Mio. Euro
auf 11,627 Mrd. Euro abgesenkt. Diese Beschlüsse wurden
mit großer Mehrheit der im Ausschuss vertretenen Fraktio-
nen gefasst.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Aus-
gaben für den Geschäftsbereich einen Plafond von
rund 25,340 Mrd. Euro gegenüber rund 25,247 Mrd. Euro
im Vorjahr vor. Dadurch ergab sich eine Steigerung der
Ausgaben in Höhe von 92,809 Mio. Euro. In der Einzel-
planberatung stockte der Haushaltsausschuss den Regie-
rungsansatz im Saldo um 58,485 Mio. Euro gegenüber dem
Regierungsentwurf auf. Nach Abschluss der Bereinigungs-
sitzung betrug der Ansatz dieses Einzelplans rund
25,934 Mrd. Euro und damit rund 593,359 Mio. Euro mehr
als der Regierungsentwurf betragen hatte.
Rentenversicherung (RV) – für eine Rücknahme der Strei-
chung der Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an

Die Berichterstatter hatten sich auf keine einvernehmlichen
Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf verständi-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/7125

gen können. Sowohl auf Antrag der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als
auch auf Wunsch der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP waren zahlreiche Titel mit unterschiedlichen Be-
gründungen offen gestellt worden. Von diesen offen gestell-
ten Titeln wurde die überwiegende Zahl in der Einzelplan-
beratung ohne Veränderungen vorzunehmen wieder ge-
schlossen. Einige der offen gestellten Titel wurden abwei-
chend von der sonst in der Einzelplanberatung üblichen
Praxis bis zur Bereinigungssitzung zurückgestellt. Bei den
übrigen Titeln wurden die von den Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP im Berichterstattergespräch vorge-
schlagenen Veränderungen mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen übernommen. Durch die Veränderun-
gen erhöhte sich der Plafond insgesamt um 58,485 Mio.
Euro.

In der Einzelplanberatung legten die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP nur einen einzigen Änderungs-
antrag, einen Entschließungsantrag zur Verstetigung be-
fristeter Sonderregelungen zum Bauverfahren aus dem
Konjunkturpaket-II-Verfahren, vor. Mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN wurde der Antrag angenommen. Die Oppo-
sitionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN brachten insgesamt 56 Änderungsanträge in
die Beratungen ein. Davon stellte die Fraktion der SPD
neun, die Fraktion DIE LINKE. zwölf und die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 35 Anträge. Die von
den Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vorgelegten Änderungsanträge wurden ohne
Ausnahme zurückgewiesen und fanden damit keinen Ein-
gang in die Beschlüsse des Haushaltsausschusses.

Die Bereinigungssitzung nutzte der Haushaltsausschuss zu
der traditionellen Aussprache mit dem Bundesverkehrsmi-
nister. Die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP verwiesen insbesondere auf das neu in
den Haushalt eingestellte Infrastrukturbeschleunigungs-
programm mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1 Mrd.
Euro (Baransatz und Verpflichtungsermächtigungen jeweils
in Höhe von 500,0 Mio. Euro) zur Stärkung der Verkehrsin-
vestitionen. Das Gesamtvolumen des Programms wird nach
einem vorgegebenen Schlüssel auf die drei Verkehrsträger
Straße, Wasserstraßen und Schiene aufgeteilt werden. Die
Projektliste ist dem Haushaltsausschuss bis 31. März 2012
vorzulegen. Die einzelnen Maßnahmen bedürfen der Zu-
stimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-
destages. Einen weiteren Diskussionsschwerpunkt im Rah-
men der Bereinigungssitzung sahen die Oppositionsfraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in der Verwendung der Bahndividende und der NBS Ulm-
Wendlingen. Die Fraktion der SPD brachte zur Beratung des
Einzelplans 60 ein umfangreiches Finanzierungskonzept in
die Beratungen ein, das u. a. ein Investitionsprogramm „In-
frastruktur“ beinhaltete. Zur konkreten Umsetzung dieses
Investitionsprogramms legte die Fraktion der SPD im
Einzelplan 12 zahlreiche Anträge vor, die allerdings auf-
grund der Mehrheitsverhältnisse keinen Eingang in die Be-
schlüsse des Ausschusses fanden.

Im Kapitel des Bundesministeriums wurden in der Einzel-

In Kapitel 12 02 – Allgemeine Bewilligungen – forderte die
Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung auf, alle Mög-
lichkeiten zum Ausstieg aus dem Staatsvertrag mit
Dänemark zu nutzen und auf eine feste Fehmarnbelt-Que-
rung zu verzichten. In diesem Sinne sollte die lfd. Num-
mer 1 der Erläuterungen bei Titel „Sachverständige“ geän-
dert werden. Bei Unterstützung durch die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fand der Antrag keine
weitere Unterstützung im Ausschuss. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhob die Forderung, auch
beim ÖPNV verstärkt umweltfreundliche Technologien ein-
zusetzen. In diesem Sinne wollte sie die Ausbringung eines
neuen Titels „Förderung von Hybridtechnik bei Bussen und
Schienenfahrzeugen auf nicht elektrifizierten Strecken“ und
einen Mittelansatz hierfür in Höhe von 5,0 Mio. Euro. Der
Antrag fand keine Mehrheit. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN machte darüber hinaus deutlich, dass sie
weder weitere Beratungen noch Weiterentwicklungen der
Magnetschwebebahntechnik für notwendig erachte und be-
antragte daher eine Absenkung des Mittelabsatzes bei Titel
„Beratung zur Nutzung der Ergebnisse des Weiterentwick-
lungsprogramms Magnetschwebebahntechnik und der
Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE)“ auf null. Au-
ßer durch die antragstellende Fraktion fand der Antrag keine
Unterstützung im Ausschuss. Ebenfalls ohne Mehrheit blie-
ben die beiden Aufstockungsanträge der Fraktion der SPD
bei den Titeln „Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt“ und
„Zuschüsse für Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen
zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle“. Auch der von der
Fraktion der SPD in der Bereinigungssitzung zu Titel „Fi-
nanzbeitrag an die Seeschifffahrt“ vorgelegte Erhöhungsan-
trag fand keine Mehrheit. Mit großer Mehrheit angenom-
men hat der Ausschuss jedoch den von den Koalitionsfrakti-
onen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entschlie-
ßungsantrag zu diesem Titel. Die Fraktion der SPD plädierte
in der Bereinigungssitzung für die Auflösung des Energie-
und Klimafonds und eine Rückübertragung der Ausgabetitel
des Fonds in den Bundeshaushalt. In diesem Sinne forderte
sie die Ausbringung eines neuen Titels „Maßnahmen zur
Weiterentwicklung der Elektromobilität sowie für Demonst-
rationen und Erprobung“. Der Antrag konnte sich nicht
durchsetzen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wollte letztendlich erfolglos zwei Titel in dem neuen Titel
„Förderung der ökologischen Modernisierung der deutschen
Binnenschifffahrt“ zusammenlegen.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der
Titelgruppe 04 – Förderung des Kombinierten Verkehrs und
privater Gleisanschlüsse – gestellte Erhöhungsantrag bei
Titel „Baukostenzuschüsse an private Unternehmen für In-
vestitionen zur Förderung von Umschlaganlagen des Kom-
binierten Verkehrs“ in Höhe von 55,0 Mio. Euro auf ins-
gesamt 149,2 Mio. Euro im Sinne einer Fortführung der
Verkehrswende blieb in den Abstimmungen ohne Mehrheit.

In der Titelgruppe 06 – Nationales Innovationsprogramm
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie – wollte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung leisten und in diesem Sinne den
Titelgruppenansatz von 48,8 Mio. Euro auf 24,4 Mio. Euro
halbieren. Der Antrag wurde abgewiesen.

Des Weiteren plädierte die Fraktion BÜNDNIS 90/

planberatung von keiner der im Ausschuss vertretenen Frak-
tionen Änderungsanträge gestellt.

DIE GRÜNEN dafür, den Energie- und Klimafonds aufzu-
lösen. Alle Mittel für anwendungsorientierte Titel im Be-

Drucksache 17/7125 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

reich der Elektromobilität sollten in der neu geschaffenen
Titelgruppe 08 – Innovationen für eine nachhaltige Mobili-
tät, Elektromobilität, Fahrrad- und Fußverkehr – veran-
schlagt werden. Hier sollten die anwendungsorientierten
Schaufensterprojekte und einige technologischen Leucht-
turmprojekte gefördert werden. Zu diesem Zweck wollte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei neue Titel
„Zuwendungen für Modellvorhaben, Demonstrationspro-
jekte und zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der
Weiterentwicklung der Elektromobilität“ und „Modell-
programm für fußgänger- und fahrradfreundliche Städte und
Gemeinden“ mit Mittelansätzen in Höhe von 123,630 Mio.
Euro bzw. 20,0 Mio. Euro ausbringen. Bei Unterstützung
durch die Fraktion DIE LINKE. wurde der Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Mehrheit der
Stimmen der Faktionen der CDU/CSU, SPD und FDP abge-
wiesen.

In Kapitel 12 03, dem Kapitel der Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes – Bundeswasserstraßen –, forderten
die Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Titel „Um-, Aus-
und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstrassen“ zusätz-
liche Mittel für Maßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal. Die
Fraktion DIE LINKE. betonte darüber hinaus, dass sie den
weiteren Ausbau der Elbe und der Außenweser ökologisch
für nicht vertretbar halte und die hierfür veranschlagten Mit-
tel für Maßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal umwidmen
wollte. Gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP konnte sich keiner dieser
Anträge in den Abstimmungen durchsetzen. In der Be-
reinigungssitzung legte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN einen umfangreichen Antrag für eine quali-
fizierte Sperre von Beschaffungen und Investitionen in der
Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes vor, der jedoch gegen die Stimmen der antragstel-
lenden Fraktion abgewiesen wurde.

In der Bereinigungssitzung legte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN innerhalb der Titelgruppe 01 – Bau und Be-
trieb der Bundeswasserstraßen – einen in der Höhe erheb-
lichen Kürzungsantrag bei Titel „Um- Aus- und Neubau-
maßnahmen an Bundeswasserstraßen“ vor und wollte darü-
ber hinaus als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung die Aus-
bringung einer Globalen Minderausgabe im Kapitel 12 03
in Höhe von minus 100,0 Mio. Euro. Die Anträge fanden
keine Mehrheit.

In den Kapiteln des Bundesamtes für Güterverkehr und des
Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie wurden
in der Einzelplanberatung von keiner der Fraktionen An-
träge eingebracht.

Neu in diesem Regierungsentwurf ausgebracht worden ist
das Kapitel 12 09 – Erhebung und Verwendung der Lkw-
Maut (Bundesfernstraßen). Bislang waren die in diesem Zu-
sammenhang relevanten Einnahmen und Ausgaben im Ka-
pitel der Allgemeinen Bewilligungen – Kapitel 12 02 – in
der Titelgruppe 05 „Einnahmen aus der streckenbezogenen
Lkw-Maut“ bzw. „Verwendung der streckenbezogenen
Lkw-Maut“ veranschlagt gewesen.

Die Fraktion der SPD legte zu dem neuen Kapitel einen Ent-
schließungsantrag vor, mit dem die Bundesregierung aufge-
fordert werden sollte, dem Deutschen Bundestag alsbald

für Euro 3-Fahrzeuge und gleichzeitige Absenkung für Euro
5-Fahrzeuge zum 1. Januar 2011 zurückgenommen werden
solle. Gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP wurde der Antrag abgewiesen.

Bei den Einnahmen forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Titel „Einnahmen aus der streckenbezo-
genen Lkw-Maut“ die Erhöhung der Mautsätze und die
Ausweitung der Mautpflicht auf Lkw über 3,5 t (bisher 12 t)
sowie die Ausweitung der Mautpflicht auf alle fernver-
kehrsrelevanten Bundesstraßen und wollte entsprechend
eine Aufstockung des Einnahmeansatzes um 2,0 Mrd. Euro
auf insgesamt 6,610 Mrd. Euro. Auch sollten diese Mittel
nicht einseitig für die Straße, sondern im Sinne einer inte-
grierten Verkehrspolitik wieder für Investitionen in Schie-
nenwege und Wasserstraßen genutzt werden. Der Antrag
fand keine Unterstützung bei den im Ausschuss vertretenen
Fraktionen. Die Fraktion der SPD beantragte bei dem glei-
chen Titel eine Aufstockung des Titelansatzes um
248,0 Mio. Euro auf insgesamt 4,810 Mrd. Euro. Auch die-
ser Antrag fand keine Mehrheit. Die Fraktion DIE LINKE.
wollte unter Hinweis auf die zu erwartenden Einnahmen aus
dem Schiedsgerichtsverfahren bei den Vermischten Einnah-
men einen Ansatz in Höhe von 2,846 Mrd. Euro in den
Haushalt einstellen. Gegen die Stimmen der antragstellen-
den Fraktion wurde der Antrag abgewiesen.

Bei den Ausgaben legte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN mehrere Kürzungsanträge mit dem Ziel von
Einsparungen zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung
vor. Die Anträge wurden bei unterschiedlichem Ab-
stimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP abgewiesen. Die Fraktion DIE LINKE. wollte bei
Titel „Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen)“ die Aus-
bringung einer qualifizierten Sperre für die Ausgaben zu
den Maßnahmen 371 und 371 1 (Hochmoselquerung), da
sie den verkehrlichen Nutzen des Projektes als äußerst
begrenzt ansah. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion abgelehnt. Bei Titel „Um- und
Ausbau, Rastanlagen, Lärmschutzmaßnahmen (Bun-
desautobahnen)“ wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Zweckbestimmung in „Um- und
Ausbau, Rastanlagen (Bundesautobahnen)“ ändern und dar-
über hinaus den Mittelansatz um 115,0 Mio. Euro auf
195,150 Mio. Euro absenken. Die dadurch frei werdenden
Mittel sollten zur Verstärkung der neu geschaffenen Titel für
Lärmschutzmaßnahmen und Querungshilfen, wie zum Bei-
spiel für den neuen Titel „Lärmschutzmaßnahmen (Bundes-
autobahnen und - straßen)“ eingesetzt werden. Der bei dem
gleichen Titel von der Fraktion DIE LINKE. vorgelegte
Aufstockungsantrag forderte grundsätzlich mehr Mittel für
Lärmschutzmaßnahmen und konkret zusätzliche Mittel in
Höhe von 9,850 Mio. Euro bei diesem Titel. Auch in der
Bereinigungssitzung legte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN letztlich erfolglos einen Antrag vor, mit dem
sie einen neuen Titel „Querungshilfen (vorrangig Bundes-
autobahnen)“ in den Haushalt einstellen wollte. In der Ein-
zelplanberatung hatten sowohl die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN als auch DIE LINKE. auf ein Gutachten des
Bundesrechnungshofs Bezug genommen, wonach die
eine geänderten Mauthöheverordnung vorzulegen, mit der
die im Januar 2008 beschlossene Erhöhung der Lkw-Maut

A-Modelle gegenüber der Haushaltsfinanzierung nicht wirt-
schaftlicher seien und wollten bei Titel „Erwerbsanteile im

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/7125

Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat vorfinan-
zierter unbeweglicher Sachen (Bundesautobahnen, A-Mo-
dell)“ den Baransatz und die Verpflichtungsermächtigung
auf Null stellen bzw. die unter den lfd. Nummern 7 bis 10 in
den Erläuterungen genannten Projekte streichen. Der Aus-
schuss machte sich keiner dieser Vorschläge zu eigen.

In Kapitel 12 10 – Bundesfernstraßen (ohne Lkw-Maut) –
plädierte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür,
die Mittel für Sachverständige um den Betrag zu kürzen, der
für Privatfinanzierungsmodelle vorgesehen sei. Auch in
diesem Kapitel erinnerte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN an die von ihr vorgeschlagenen neuen Titel
für Lärmschutzmaßnahmen und Querungshilfen und bean-
tragte in diesem Sinne eine Umbenennung des Titels „Um-
und Ausbau, Lärmschutzmaßnahmen (Bundesstraßen)“ in
„Um- und Ausbau (Bundesstraßen)“ sowie ein Kürzung des
Ansatzes um 115,0 Mio. Euro auf 69,770 Mio. Euro. Der
bei dem gleichen Titel von der Fraktion DIE LINKE. vorge-
legte Aufstockungsantrag forderte grundsätzlich mehr
Mittel für Lärmschutzmaßnahmen und konkret zusätzliche
Mittel in Höhe von 4,950 Mio. Euro bei diesem Titel. Ge-
meinsam machten sich die Oppositionsfraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Titel
„Bau von Radwegen einschließlich Erhaltung (Bundesstra-
ßen)“ für den Bau und den Erhalt von Radwegen stark. Die
von den drei Fraktionen vorgelegten Aufstockungsanträge
in Höhe von 20,0 Mio. Euro bzw. 40,0 Mio. Euro fanden
dennoch gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP keine Mehrheit im Ausschuss.

In Kapitel 12 11 – Bundesanstalt für Straßenwesen – ver-
wies die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf,
dass vom Test überlanger Lkw kein neuer Erkenntnisge-
winn zu erwarten sei. Die Einführung des „Gigaliner“
würde zur Verlagerung von Schienengüterverkehr auf Lkw
führen. Daher wollte sie die Ausbringung eines neuen Haus-
haltsvermerks: „Ausgaben für Forschungen, Untersuchun-
gen und Ähnliches zur Einführung von Lang-Lkw bzw.
sogenannte ‚Gigaliner‘ sind nicht zulässig.“ Die für den
Gigaliner-Feldversuch vorgesehenen Mittel sollten ent-
sprechend gestrichen und auf andere Forschungsprojekte
umgewidmet werden. Der Antrag wurde mit den Stimmen
der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt.

In den Kapiteln des Kraftfahrt-Bundesamtes, des Deutschen
Wetterdienstes, des Luftfahrt-Bundesamtes, der Luft- und
Raumfahrt, der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden und des Eisenbahn-Bundesamtes wurden in der
Einzelplanberatung keine Anträge vorgelegt.

In der Einzelplanberatung forderte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Kapitel 12 22 – Eisenbah-
nen des Bundes – bei den Einnahmen die Ausbringung
eines neuen Haushaltsvermerks bei Titel „Gewinne aus Be-
teiligungen“. Sie wollte damit die Einnahmen aus der Bahn-
dividende für Investitionen in Schienenwege sowie zur
Finanzierung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an beste-
henden Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes verwen-
det wissen. Ferner sprach sich die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN für eine Darlehensvergabe in Höhe von

nahmen sollten in den neu auszubringenden Titel „Zins- und
Verwaltungskosten für zinsloses Darlehen der Kreditanstalt
für Wiederaufbau“ mit einem Mittelansatz in Höhe von
30,0 Mio. Euro fließen. Keiner der Anträge fand eine Mehr-
heit. In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss
auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP, den Titel „Gewinne aus
Beteiligungen“ zu streichen, da die Gewinnausschüttung
der Deutschen Bahn AG in das Kapitel 60 02 (Allgemeine
Bewilligungen) umgesetzt wurde.

Bei den Ausgaben wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zur Stärkung der nicht-bundeseigenen
Schienenwege einen neuen Titel „Baukostenzuschüsse für
Bestands- und Ersatzinvestitionen in nicht-bundeseigene
Schienenwege“ mit einem Titelansatz in Höhe von
50,0 Mio. Euro in den Haushalt einstellen. Durch eine
Zweckbindung der Bahndividende sollten nach den Vorstel-
lungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Titel
„Baukostenzuschüsse für Investitionen in Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes“ zusätzliche Mittel in Höhe von
425,0 Mio. Euro zufließen. Die Fraktion DIE LINKE.
machte darauf aufmerksam, dass sich die Kosten der Pro-
jekte Stuttgart 21 und die NBS Wendlingen-Ulm nach einer
Neuberechnung DB AG verdoppeln würden. Die entspre-
chenden finanziellen Konsequenzen hätten jedoch keinen
Niederschlag im Haushaltsentwurf 2012 gefunden. Sie for-
derte einen sofortigen Baustopp von Stuttgart 21 und eine
Umnutzung der dadurch frei werdenden Mitte. Umgesetzt
werden sollte dieser Wunsch durch eine qualifizierte Sperre
bei Titel „Baukostenzuschüsse für Investitionen in die
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“. Keiner der
vorgenannten Anträge fand eine Mehrheit im Ausschuss.
Auch die von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in der Bereinigungssitzung hierzu einge-
brachten Änderungsanträge wurden abgelehnt. Mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP angenommen wurden hingegen die Erhöhung der
Verpflichtungsermächtigung bei Titel „Baukostenzu-
schüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisen-
bahnen des Bundes“ und die neue Verpflichtungsermächti-
gung bei Titel „Baukostenzuschüsse der Europäischen
Union für Investitionen in Transeuropäische Verkehrsnetze
im Bereich der Eisenbahnen des Bundes“.

In Kapitel 12 25 – Wohnungswesen und Städtebau – legten
die Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung
zahlreiche zum Teil erhebliche Aufstockungsanträge vor.
Die dazu gestellten Anträge konnten sich jedoch aufgrund
der Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss nicht durchsetzen.

Damit sich Städte und Kommunen dem Thema „Klimaneu-
trale Stadt“ mehr widmen, sollte nach den Vorstellungen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein neuer Titel
„Ökologische Bauen und nachhaltige Quartier“ mit einem
Mittelansatz in Höhe von 5,0 Mio. Euro geschaffen werden,
in welchem der Einsatz nachwachsender Baustoffe und
Energiekonzepte für Quartiere erprobt werden sollte. Der
Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Dies galt auch für
den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Antrag, das Wohngeld nach dem Wohngeld-
500 Mio. Euro an die Deutsche Bahn AG für Investitionen
in die Infrastruktur aus. Die daraus zurückfließenden Ein-

gesetz um 120,0 Mio. Euro auf insgesamt 791,0 Mio. Euro
hochzusetzen. Auch die weiteren, von den Oppositions-

Drucksache 17/7125 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung vorgelegten An-
träge, die Haushaltsmittel u. a. bei den Titeln „Förderung
von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung
‚CO2-Gebäudesanierungsprogramm‘ der KfW-Banken-
gruppe“, „Zinszuschüsse im Rahmen des Programms
‚Altersgerecht Umbauen‘ der KfW-Bankengruppe – Ab-
wicklung“ und „Förderungen von Investitionen in nationa-
len UNESCO-Weltkulturerbestätten – Abwicklung“ herauf-
zusetzen bzw. die Programme weiterzuführen, wurden
mehrheitlich zurückgewiesen. Auch in der Bereinigungssit-
zung wurde der Aufstockungsantrag der Fraktion der SPD
zu Titel „Förderung von Maßnahmen zur energetischen Ge-
bäudesanierung ‚CO2-Gebäudesanierungsprogramm‘ der
KfW-Bankengruppe‘“ abgewiesen. Auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP beschloss der Aus-
schuss einvernehmlich, die Zweckbestimmungen der Titel
„Zinszuschüsse im Rahmen des Programms ‚Altersgerecht
Umbauen‘ der KfW-Bankengruppe – Abwicklung“ in
„Zinszuschüsse im Rahmen des Programms ‚Altersgerecht
Umbauen‘ der KfW-Bankengruppe“ bzw. „Zuschüsse für
Investitionen im Rahmen des Programms ‚Altersgerecht
Umbauen‘ der KfW-Bankengruppe – Abwicklung“ in
„Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms
‚Altersgerecht Umbauen‘ der KfW-Bankengruppe“ umzu-
benennen. In der Einzelplanberatung gekürzt werden sollten
nach den Vorstellungen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prä-
miengesetz, um umweltschädliche Subventionen entspre-
chend der Studie „Umweltschädliche Subventionen in
Deutschland“ des Umweltbundesamtes von 2010 abzu-
bauen.

In der Titelgruppe 01 – Förderung des Städtebaus – plä-
dierte die Fraktion DIE LINKE. für einen Verzicht auf eine
weitere Absenkung der Städtebauförderung um 10 Prozent
gegenüber dem Vorjahr und forderte eine Aufstockung der
Mittel bei Titel „Zuweisungen an die Länder zur Förderung
städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderung – neu –)“
um 125,0 Mio. Euro auf 249,250 Mio. Euro. Auch die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machte sich für eine
Rücknahme der Mittelkürzung der Städtebauförderung und
für eine Erhöhung auf das Niveau des Jahres 2010 in Höhe
von 610 Mio. Euro stark. Darüber hinaus wollte sie einen
zusätzlichen Haushaltsvermerk, der eine Umverteilung der
Bundesmittel zwischen den Programmen möglich machen
sollte. Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgewiesen.
In der Bereinigungssitzung betonte die Fraktion der SPD,
dass die erfolgreichen Städtebauprogramme nicht abge-
wickelt, sondern unter Fortschreibung bzw. Erhöhung der
Ansätze im Vergleich zum Bundeshaushalt 2009 fortge-
setzte werden sollten. Die Städtebauprogramme sollten dar-
über hinaus in gesonderten Titeln ausgebracht werden.
Hierzu legte die Fraktion der SPD mehrere Anträge vor, die
jedoch mehrheitlich abgelehnt wurden.

In der Titelgruppe 06 – Forschungsvorhaben zur Weiterent-
wicklung des Wohnungs- und Städtebaues (Experimenteller
Wohnungs- und Städtebau) – sprach sich die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für zwei neue Modellpro-
jekte „100 Städte mit klimafreundlichem ÖPNV“ und „Flä-

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung)

Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für diesen
Einzelplan Ausgaben von rund 31,681 Mrd. Euro gegen-
über 31,548 Mrd. Euro im Vorjahr veranschlagt worden.
Damit erhöhte sich der Ausgabebetrag um rund
132,903 Mio. Euro.

Die Berichterstatter hatten sich nicht auf einvernehmlichen
Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf verständi-
gen können. In der Einzelplanberatung nahm der Haushalts-
ausschuss trotz zahlreicher Änderungen im Saldo keine Ver-
änderung gegenüber dem Regierungsansatz vor. Nach Ab-
schluss der Bereinigungssitzung bezifferte der Ansatz die-
ses Einzelplans 31,871 Mrd. Euro und lag damit um
rund 190,0 Mio. Euro über dem Regierungsansatz.

Zur Beratung dieses Einzelplans lagen dem Haushaltsaus-
schuss in der Einzelplanberatung insgesamt 99 Änderungs-
anträge der im Ausschuss vertretenen Fraktionen vor. Die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP stellten insge-
samt 18 Änderungsanträge, wobei sich die Fraktion der
SPD bei sechs dieser Anträge dem Antragsbegehren der
Koalitionsfraktionen angeschlossen hatte. Darüber hinaus
legte die Fraktion der SPD weiter 16 Anträge vor, die Frak-
tion DIE LINKE. 14 und die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN insgesamt 51. Die Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legten über alle Kapitel und
Titel verteilt eine Vielzahl von Kürzungsanträgen mit dem
Ziel einer Anpassung an den tatsächlichen Bedarf bzw. ei-
ner Konsolidierung des Bundeshaushaltes vor. Gegen die
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP konnte sich keiner dieser Anträge in den Abstim-
mungen durchsetzen.

In der Einzelplanberatung standen die Streitkräftereform der
Bundeswehr und deren konkrete Umsetzung u. a. durch das
neue Stationierungskonzept sowie die Auswirkungen dieser
Entscheidungen auf den Haushalt im Mittelpunkt der Dis-
kussion des Ausschusses mit dem Bundesverteidigungsmi-
nister. Im Rahmen dessen wurden auch die künftigen militä-
rischen Beschaffungsmaßnahmen der Bundeswehr unter
den geänderten Rahmenbedingungen der Streitkräftereform
erörtert. Des Weiteren wurden, wie in den Vorjahren, die
Auslandseinsätze der Bundeswehr und deren adäquate Aus-
rüstung für diese Aufgabe intensiv erörtert.

In der Bereinigungssitzung brachte der Ausschuss über den
gesamten Einzelplan mehrere Änderungen bei den Haus-
haltsvermerken bzw. neue Haushaltsvermerke aus.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP beantrag-
ten im Vorwort zum Einzelplan 14 eine Änderung des Haus-
haltsvermerks zu den Ausgaben, wonach Mehrausgaben bis
zur Höhe der Einsparungen bei dem neu auszubringenden
Titel „Unterstützungsleistungen für unverschuldet in Not
chenverbrauchsabgabe“ Der Antrag fand keine Mehrheit im
Ausschuss.

geratene ehemalige Angehörige der Bundeswehr und der
NVA sowie für deren Hinterbliebene“ (Kapitel 14 02

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/7125

Titel 684 01) geleistet werden dürfen. Der Antrag wurde ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und im Übrigen
einvernehmlich angenommen.

Im Kapitel des Bundesministeriums stellte die Fraktion der
SPD mehrere Anträge mit dem Ziel, die Mittelansätze an
den tatsächlichen Bedarf anzupassen und damit einen Bei-
trag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Diese Anträge
konnten sich gegen die Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP ebenso wenig behaupten
wie der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
den Militärischen Abschirmdienst abzuschaffen und in
Folge dessen den Titel „Zur Verfügung des Bundesministe-
riums der Verteidigung für Zwecke des militärischen Ab-
schirmdienstes“ auf null zu setzen.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen – Kapitel 14 02 –
beschloss der Ausschuss in der Einzelplanberatung bei den
Einnahmen auf Antrag und mit den Stimmen der Koaliti-
onsfraktionen der CDU/CSU und FDP sowie den Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Titel „Ver-
mischte Einnahmen“ die Ausbringung von zwei neuen
Haushaltsvermerken; die Fraktionen SPD und DIE LINKE.
enthielten sich der Stimme. Damit sollte u. a. zugelassen
werden, dass nahe Angehörige (einschließlich Bezugsperso-
nen und betreuungspflichtige Kinder), Hinterbliebene, frü-
here Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Bundeswehran-
gehörige im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Ein-
satznachbetreuung für Soldatinnen und Soldaten mit
einsatzbedingten Verwundungen und Erkrankungen unent-
geltliche Unterstützungsleistungen erhalten. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte unter Hinweis auf not-
wendige Anpassungen an zu erwartende Einnahmen eine
Anhebung des Ansatzes bei Titel „Leistungen Dritter für
Aufträge an militärische oder zivile Dienststellen“. Der An-
trag fand keine Mehrheit im Ausschuss.

Auch bei den Ausgaben stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung ohne Erfolg Kür-
zungsanträge im Sinne einer Haushaltskonsolidierung. Vom
Ausschuss angenommen wurde der Vorschlag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, bei Titel
„Vermischte Verwaltungsausgaben“ den Ansatz um
100 000 Euro für zusätzliche Ausgaben für das Museums-
gut des Militärhistorischen Museums in Dresden aufzusto-
cken und einen neuen Haushaltsvermerk auszubringen. Ein-
vernehmlich angenommen wurde der Antrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, einen neuen Titel
„Unterstützungsleistungen für unverschuldet in Not gera-
tene ehemalige Angehörige der Bundeswehr und der NVA
sowie für deren Hinterbliebene“ mit einem Mittelansatz in
Höhe von 7,0 Mio. Euro und einem entsprechenden Haus-
haltsvermerk auszubringen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN kritisierte in der Einzelplanberatung, dass
sie den in den Haushaltsansätzen deutlich werdenden Rück-
zug aus der zivilen Krisenprävention für falsch halte. In die-
sem Zusammenhang legte sie einen Antrag zur Ausbrin-
gung eines neuen Titels „Ressortkreis Zivile Krisenpräven-
tion“ mit einem Baransatz in Höhe von 25,0 Mio. Euro vor,
der jedoch gegen die Stimmenmehrheit der Fraktionen
CDU/CSU und FDP keine Mehrheit im Ausschuss fand.
Vergleichbare Anträge legte die Fraktion BÜNDNIS 90/

In Kapitel 14 03 – Kommandobehörden, Truppen, Sozial-
versicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Solda-
tinnen und Soldaten – plädierte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung bei zahlreichen
Titeln innerhalb des gesamten Kapitels für eine Reduzie-
rung der Ansätze im Sinne einer Haushaltskonsolidierung;
diese Anträge blieben ohne Einfluss auf die Ergebnisse der
Beratungen des Haushaltsausschusses. Die Fraktion der
SPD hingegen stellte Aufstockungsanträge bei mehreren Ti-
teln innerhalb des Kapitels, mit denen sie die Ansätze an
den tatsächlichen Bedarf anpassen wollten. Aber auch diese
Vorschläge machte sich der Ausschuss nicht zu Eigen. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte ferner ei-
nen steileren Abbaupfad zur Reduktion der Truppenstärke
auf 150 000 Berufssoldatinnen/-soldaten und Soldatinnen/
Soldaten auf Zeit, was zu einer Absenkung des Ansatzes der
Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen/-solda-
ten, der Soldatinnen/Soldaten auf Zeit […] in Höhe von
200,0 Mio. Euro auf insgesamt rund 5,515 Mrd. Euro ge-
führt hätte. Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgewiesen.
Ebenfalls ohne Mehrheit bleib der Antrag der Fraktion
DIE LINKE., den gesperrten Mittelansatz bei Titel „Ver-
mischte Personalausgaben“ auf null zu setzen.

In der Einzelplanberatung betonte die Fraktion
DIE LINKE., dass sie die Auslandseinsätze der Bundes-
wehr grundsätzlich ablehne, da diese ausschließlich eine
Verteidigungsarmee sei. In der Titelgruppe 08 – Maßnah-
men der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationa-
len Einsätzen – beantragte die Fraktion DIE LINKE. daher
die Absenkung des Mittelansatzes bei Titel „Maßnahmen
der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen
Einsätzen“ von 1,081 Mrd. Euro auf Null. Der Antrag
wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion ab-
gelehnt.

Auch in Kapitel 14 04 – Bundeswehrverwaltung, Universi-
täten der Bundeswehr, Militärseelsorge und Rechtspflege
sowie Personalausgaben für das Zivilpersonal bei den Kom-
mandobehörden, Truppen usw. – blieben in der Einzel-
planberatung die von der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN über das gesamte Kapitel bei mehreren Ti-
teln gestellten Anträge auf Kürzungen der Baransätze zum
Zwecke der Haushaltskonsolidierung unberücksichtigt. Zu
Eigen machte sich der Ausschuss lediglich die Kürzungs-
vorschläge der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP zu drei Titeln der Titelgruppe 55 – Ausgaben für die
Informationstechnik.

In Kapitel 14 07 – Sonstiger Betrieb der Bundeswehr – be-
schloss der Ausschuss in der Einzelplanberatung auf Antrag
und mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP, die Ansätze der Titel „Betriebsstoff für
die Bundeswehr“ und „Betrieb der Fahrzeuge des Flotten-
managements“ um jeweils 10,0 Mio. Euro abzusenken. Die
darüber hinaus gehenden zahlreichen Änderungsanträge der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die-
sem Kapitel zum Zwecke der Anpassung an den tatsächli-
chen Bedarf bzw. zur Haushaltskonsolidierung führten zu
keinen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss einver-

DIE GRÜNEN auch in den Einzelplänen des Auswärtigen
Amtes und des Bundesministeriums des Innern vor.

nehmlich den Wegfall der folgenden Titel: „Zinseinnahmen
aus Darlehen an die BundeswehrFuhrparkService GmbH“,

Drucksache 17/7125 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

„Darlehensrückflüsse von der BundeswehrFuhrparkSer-
vice“, „Lagerhaltung und Distribution der Bundeswehr“
und „Darlehen an die BundeswehrFuhrparkService“.

In Kapitel 14 09 – Materialerhaltung der Bundeswehr – plä-
dierte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der
Einzelplanberatung bei zahlreichen Titeln innerhalb des Ka-
pitels für eine Reduzierung der Ansätze im Sinne einer
Haushaltskonsolidierung; diese Anträge blieben ohne Ein-
fluss auf die Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsaus-
schusses. Angenommen hat der Ausschuss jedoch den An-
trag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP auf
Absenkung des Mittelansatzes bei Titel „Erhaltung von
Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten, schwimmen-
dem und sonstigem Marinegerät“ um 20,0 Mio. Euro auf
310,0 Mio. Euro.

In Kapitel der Unterbringung beschloss der Ausschuss in
der Einzelplanberatung bei den Einnahmen bei Titel „Ein-
nahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung“ auf
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP und im
Übrigen einvernehmlich, einen neuen Haushaltsvermerk
mit der lfd. Nummer 2.13: „bundeseigene oder vom Bund
beschaffte Unterkünfte, die für die Unterbringung von zum
Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft Verpflichteten
nicht mehr benötigt werden, nicht-unterkunftspflichtigen
Angehörigen der Bundeswehr gegen ermäßigtes Entgelt
(‚Unterkunftspauschale für freiwillige Inanspruchnahme
von Gemeinschaftsunterkunft‘ in der jeweils gültigen Fas-
sung) zur Verfügung gestellt werden können, ohne dass
hierdurch die dienstliche Nutzung der Liegenschaft ent-
fällt.“ Die innerhalb der Titelgruppe von den Oppositions-
fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sinne
einer Anpassung an den tatsächlichen Bedarf bzw. als Bei-
trag zur Haushaltskonsolidierung vorlegten Anträge blieben
ohne Einfluss auf die Beschlüsse des Ausschusses.

Auch in der diesjährigen Einzelplanberatung diskutierte der
Ausschuss bei den Militärischen Beschaffungen – Kapitel
14 16 – die aktuellen militärischen Beschaffungen unter be-
sonderer Berücksichtigung der Streitkräftereform. Dabei
standen, wie in den Vorjahren, die großen Entwicklungs-
und Beschaffungsprojekte, wie das Großraumtransportflug-
zeug A400M und die Beschaffung des NATO-Hubschrau-
bers NH 90, im Vordergrund.

Auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP beschloss der Haus-
haltsausschuss in der Einzelplanberatung, das Bundesminis-
terium der Verteidigung aufzufordern, nach Möglichkeit die
Mittel für die Beschaffung – ggf. auch im Wege alternativer
Finanzierungsvarianten, z. B. Leasing – von leichten Mehr-
rollen-hubschraubern für die Verbringung von Spezialkräf-
ten bei Nacht und unter Bedrohung bereitzustellen.

Auch in diesem Kapitel stellten die Oppositionsfraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplan-
beratung zahlreiche Anträge im Sinne einer Anpassung an
den tatsächlichen Bedarf bzw. als Beitrag zur Haushaltskon-
solidierung. Die Anträge blieben ausnahmslos ohne Mehr-
heit.

Auf Antrag und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP beschloss der Ausschuss in der Einzel-

Einsätze und die einsatzvorbereitende Ausbildung beson-
ders relevanten Munitionssorten in Höhe von 25,0 Mio.
Euro. Auch die Mittel für die „Beschaffung von Feldzeug-
material, soweit nicht an anderer Stelle veranschlagt“ wur-
den auf Antrag und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP um 30,0 Mio. Euro auf insgesamt
280,0 Mio. Euro aufgestockt. Ein weiterer gemeinsamer Er-
höhungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP betraf den Titel „Beschaffung von Schiffen, Betriebs-
wasserfahrzeugen, Booten, schwimmendem und sonstigem
Marinegerät“. Die antragstellenden Fraktionen betonten,
dass der darin vorgesehene Mehrbedarf in Höhe von
10,0 Mio. Euro in der Realisierung einzelner einsatz- bzw.
ausbildungsrelevanter Vorhaben begründet sei, die bisher
nur im Teil II des Geheimen Erläuterungsblatts (Austausch-
vorhaben) hätten berücksichtigt werden können.

Nach den Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE. sollte die
Bundesregierung sowohl aus dem Entwicklungs- und Be-
schaffungsprojekt UHU Tiger als auch aus dem des Euro-
fighters aussteigen. Schließlich erhob die Fraktion
DIE LINKE. noch die Forderung, auf die Beschaffungen
des NATO-Hubschraubers NH 90, des Großraumtransport-
flugzeugs A400M und des Schützenpanzers PUMA zu ver-
zichten. Diese Forderungen waren mit überwiegend gravie-
renden Kürzungsanträgen verbunden. Die Anträge wurden
gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion vom Aus-
schuss abgewiesen. Um spürbare Beiträge zur Haushalts-
konsolidierung zu leisten, plädierte auch die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den vorgenannten Ent-
wicklungs- und Beschaffungsprojekten für erhebliche Kür-
zungen. Auch diese Anträge blieben ohne Mehrheit.

In Kapitel 14 20 – Wehrforschung, wehrtechnische und
sonstige militärischen Entwicklung und Erprobung –
blieben die zahlreichen Kürzungsanträge der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Ziel, einen Beitrag
zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, ebenfalls ohne
Mehrheit. Die Fraktion DIE LINKE. wollte in der Einzel-
planberatung die Forderung durchsetzen, auf die Restfinan-
zierung der Entwicklung des Taktischen Luftverteidigungs-
systems MEADS sowie die Entwicklung des Schützenpan-
zers Puma zu verzichten. Auch die Weiterentwicklung des
Waffensystems Eurofighter ist nach den Vorstellungen der
Fraktion DIE LINKE. entbehrlich. Die eingebrachten An-
träge wurden gegen die Stimmen der antragstellenden Frak-
tion abgelehnt. Zu Eigen machte sich der Ausschuss jedoch
den Vorschlag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP, den Mittelansatz bei Titel „Wehrtechnische Entwick-
lung und Erprobung“ um 5,0 Mio. Euro auf 385,0 Mio.
Euro abzusenken.

Die von der Fraktion DIE LINKE. in der Einzelplanbera-
tung beantragten, zum Teil gravierenden Kürzungen in
Kapitel 14 22 – Bewilligungen im Rahmen der Mitglied-
schaft zur NATO und zu anderen internationalen Organisa-
tionen – wurden ausnahmslos gegen die Stimmen der an-
tragstellenden Fraktion vom Ausschuss abgelehnt.

In der Titelgruppe 02 – Beitrag zu den Kosten des luftge-
stützten Radarsystems der NATO zur weiträumigen Aufklä-
rung und Bodenüberwachung NATO Alliance Ground Sur-
veillance (AGS) Core – legten die Fraktionen der CDU/
planberatung bei Titel „Beschaffung von Munition“ eine
Aufstockung der Mittel für die Beschaffung der für laufende

CSU, SPD und FDP bei Titel „Beitrag zu den Beschaffungs-
kosten“ einen gemeinsamen Kürzungsantrag in Höhe von

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/7125

12,0 Mio. Euro vor, der u. a. als Gegenfinanzierung für den
neu ausgebrachten Titel „Unterstützungsleistungen für un-
verschuldet in Not geratene ehemalige Angehörige der Bun-
deswehr und der NVA sowie für deren Hinterbliebene“ im
Kapitel 14 02 dienen sollte. Lediglich die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich in der Abstim-
mung der Stimme, ansonsten wurde der Beschluss einver-
nehmlich gefasst.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Gesundheit)

Der Regierungsansatz sah für diesen Einzelplan Ausgaben
in Höhe von 14,482 Mrd. Euro gegenüber 15,777 Mrd.
Euro im Vorjahr vor und lag damit um 1,294 Mrd. Euro un-
ter dem Vorjahresansatz. Der Haushaltsausschuss senkte im
Verlauf seiner Einzelplanberatung den Plafond leicht um
70 000 Euro ab. Aufgrund der Beschlüsse des Ausschusses
in der Bereinigungssitzung erhöhte sich der Saldo dieses
Einzelplans geringfügig um rund 2,601 Mio. Euro gegen-
über dem Regierungsentwurf.

Die Berichterstatter konnten sich in ihren Beratungen ledig-
lich auf zwei einvernehmliche Beschlüsse verständigen. Die
übrigen Titel wurden offen gestellt und im Verlauf der Ein-
zelplanberatung ohne vom Regierungsansatz abzuweichen
geschlossen. In der Einzelplanberatung legten die Oppo-
sitionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN insgesamt 14 Änderungsanträge vor. Die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP brachten zwei
Anträge ein, die beide eine Anpassung an den tatsächlichen
Bedarf vorsahen. Im Ergebnis machte sich der Ausschuss
nur die Empfehlungen der Berichterstatter und die beiden
Anträge der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
zu Eigen, da die Vorschläge der Oppositionsfraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ab-
stimmungen keine Mehrheit im Ausschuss fanden.

Die Fraktion DIE LINKE. wollte im Kapitel des Bundesmi-
nisteriums bei Titel „Bezüge des Bundesministers und der
Parlamentarischen Staatssekretärinnen“ die Einsparung ei-
ner Parlamentarischen Staatssekretärin. Die Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP senkten auf Antrag und mit
ihrer Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Oppo-
sitionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN den Mittelansatz bei Titel „Aus- und Fort-
bildung“ um 50 000 Euro auf 200 000 Euro ab. Des Weite-
ren legte die Fraktion der SPD Kürzungsanträge bei den
Mittelansätzen der Dienstreisen und der Öffentlichkeitsar-
beit vor. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte
eine inhaltliche Änderung in den Forschungsschwerpunkten
und damit verbunden eine Rückführung der Mittel bei
Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ um
40 000 Euro auf 16,404 Mio. Euro. Die Anträge fanden
keine Mehrheit. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Oppo-
sitionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/

ben für die Informationstechnik – die Mittel für die Aus-
und Fortbildung um 20 000 Euro zu kürzen. Als Gegen-
finanzierung für Mehrausgaben im Bereich der gesundheit-
lichen Aufklärung kürzte der Ausschuss in der Berei-
nigungssitzung aufgrund des interfraktionellen Antrags der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN den Ansatz des Titels „Forschung, Untersu-
chungen und Ähnliches“ um 1,444 Mio. Euro.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen beantragte die
Fraktion DIE LINKE. die Ausbringung von drei neuen Ti-
teln: „Beseitigung des Investitionsstaus bei den Kranken-
häusern“ mit einem Mittelansatz in Höhe von 2,5 Mrd.
Euro, „Fonds für Gesundheitsförderung und Prävention“ in
Höhe von 1,0 Mrd. Euro und „Förderung der nicht-kom-
merziellen Pharma-Forschung“ mit einem Ansatz von
500,0 Mio. Euro. Die Anträge fanden bei keiner der übrigen
im Ausschuss vertretenen Fraktionen Unterstützung. Eben-
falls ohne Mehrheit blieb der Antrag der Fraktion der SPD,
den im Regierungsentwurf gestrichenen Titel „Aktionsplan
‚Gesundheitliche Prävention durch ausreichende Bewegung
und ausgewogene Ernährung‘ mit einem Mittelansatz in
Höhe von 113 000 Euro wieder aufzunehmen. In der
Einzelplanberatung hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN erfolglos eine institutionelle Förderung des
Bundes zu Gunsten des Bundesverbands Psychiatrie Erfah-
rener (BPE) und damit die Ausbringung einer weiteren
Erläuterungsziffer 2.3 „Bundesverband Psychiatrie Erfahre-
ner (BPE)“ mit einem zusätzlichen Baransatz in Höhe von
80 000 Euro gefordert.

In der Bereinigungssitzung forderte die Fraktion der SPD
eine Aufstockung des Titels „Pauschale Abgeltung der Auf-
wendungen der Krankenkassen für gesamt gesellschaftliche
Aufgaben (Gesundheitsfonds)“ um 300,0 Mio. Euro auf
14,3 Mrd. Euro. Der Antrag fand keine Mehrheit.

Die Fraktion der SPD betonte in der Titelgruppe 06 – Maß-
nahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmiss-
brauchs – bei Titel „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Ge-
biet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“, dass die
Aufklärungsmaßnahmen auf einem angemessenen Niveau
fortgesetzt werden müssten, um insbesondere Kinder und
Jugendliche über Süchte und Missbrauch aufzuklären. Da-
her wollte sie die Aufstockung des Titelansatzes von
7,036 Mio. Euro auf 7,561 Mio. Euro; der Antrag blieb mit
den Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ohne
Mehrheit. In der Bereinigungssitzung wurde dieser Titel
aufgrund des interfraktionellen Antrags der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
um 214 000 Euro auf 7,250 Mio. Euro aufgestockt. In
der Einzelplanberatung war das Anliegen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zur Verbesserung der Ver-
sorgung Pflegebedürftiger eine andere als die bisher prakti-
zierte Modellmaßnahme durchzuführen und hierfür den
Mittelansatz bei Titel „Modellmaßnahmen zur Verbesse-
rung der Versorgung Pflegebedürftiger“ um 100 000 Euro
auf 1,0 Mio. Euro aufzustocken, nicht durchzusetzen.

Der in der Titelgruppe 08 – Internationales Gesundheitswe-
sen – bei Titel „Beiträge an internationale Organisationen“
DIE GRÜNEN angenommen wurde hingegen der Antrag
der Koalitionsfraktionen, bei der Titelgruppe 55 – Ausga-

von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag auf Erhöhung der Mittel von 30,536 Mio. Euro auf

Drucksache 17/7125 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

35,536 Mio. Euro und Ergänzung der Erläuterungsziffer 1
um den Passus „Besondere (freiwillige) Leistungen“ mit
einem Mittelansatz in Höhe von 5,0 Mio. Euro wurde zwar
von der Fraktion DIE LINKE. unterstützt, aber gegen die
Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP abgewiesen.

In der Titelgruppe 12 – Ausgaben für die AIDS-Bekämp-
fung und anderer sexuell übertragbarer Krankheiten – lehnte
der Ausschuss mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Op-
positionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN den Antrag der Fraktion der SPD auf Anhe-
bung des Mittelansatzes bei Titel „Aufklärungsmaßnahmen
auf dem Gebiet der AIDS-Bekämpfung“ um 750 000 Euro
auf 12,750 Mio. Euro ab. In der Bereinigungssitzung wurde
der Titel „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet sexuell
übertragbarer Krankheiten“ aufgrund des interfraktionellen
Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um 350 000 Euro auf 12,350
Mio. Euro aufgestockt.

Im Kapitel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä-
rung wollte die Fraktion der SPD den Mittelansatz für die
Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung von 9,6 Mio.
Euro auf 10,0 Mio. Euro anheben. Der Antrag wurde mit
der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP abgewiesen. In der Bereinigungssitzung
wurde dieser Titel aufgrund des interfraktionellen Antrags
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN um 880 000 Euro auf 10,480 Mio. Euro auf-
gestockt.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit)

Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit waren im Regie-
rungsentwurf Ausgaben in Höhe von rund 1,593 Mrd. Euro
vorgesehen. Der Ansatz hatte im Vorjahr 1,635 Mrd. Euro
betragen und damit um rund 42,755 Mio. Euro unter der
diesjährigen Veranschlagung gelegen. In der Einzelplan-
beratung nahm der Ausschuss keine Änderungen gegenüber
dem Regierungsentwurf vor. Aufgrund der Beschlüsse des
Ausschusses in der Bereinigungssitzung verringerte sich der
Saldo dieses Einzelplans geringfügig um rund 2,60 Mio.
Euro gegenüber dem Regierungsentwurf.

Die Berichterstatter konnten sich auf keine gemeinsamen
Beschlüsse einigen. Die Berichterstatter der Opposi-
tionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN stellten insbesondere in der Titelgruppe 01
(Naturschutz), Titelgruppe 02 (Erneuerbare Energien) und
Titelgruppe 03 (Endlagerung radioaktiver Abfälle) zahlrei-
che Titel offen, die in der Einzelplanberatung auf mehrheit-
lichen Beschluss ohne Änderungen gegenüber dem Regie-

in der Einzelplanberatung 21 Änderungsanträge der
Fraktion DIE LINKE. und 15 Anträge der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Von diesen Anträgen
fand keiner eine Mehrheit im Ausschuss. Sowohl die Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP als auch die Frak-
tion der SPD verzichteten auf die Einbringung von Anträ-
gen in der Einzelplanberatung. Somit blieben die Regie-
rungsansätze bis zur Bereinigungssitzung unverändert.

In der Einzelplanberatung wurden von den im Ausschuss
vertretenen Fraktionen im Kapitel des Bundesministeriums
keine Anträge eingebracht.

In Kapitel 16 02 – Allgemeine Bewilligungen, Umwelt-
schutz, Naturschutz, erneuerbare Energien – beantragte die
Fraktion DIE LINKE. bei den Einnahmen eine Umschich-
tung der Erlöse aus der Veräußerung von Emissionsberech-
tigungen zur Refinanzierung der Deutschen Emissions-
handelsstelle in das Kapitel 16 05 – Umweltbundesamt. Der
Antrag blieb ohne Mehrheit.

Bei den Ausgaben dieses Kapitels forderte die Fraktion
DIE LINKE. die Ausbringung eines neuen Titels „Welt-
naturerbe“ mit einem Titelansatz in Höhe von 3,0 Mio.
Euro, da sie eine Veranschlagung dieser Thematik im
Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung) für nicht geeignet ansah. Dieser Antrag
wurde gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. abge-
wiesen. Bei den Maßnahmen zur Umsetzung der CDM/JI-
Initiative sollte nach den Vorstellungen der Fraktion
DIE LINKE. der Baransatz von 3,0 Mio. Euro auf Null ab-
gesenkt werden. Eine Rückführung des Mittelansatzes auf
Null wollte die Fraktion DIE LINKE. auch bei Titel „Maß-
nahmen zur Schaffung eines internationalen Kohlenstoff-
marktes“. Beide Anträge fanden keine Unterstützung bei
den weiteren im Ausschuss vertretenen Fraktionen. Eine
Fortführung des Förderprogramms zum Kauf von Rußfil-
tern und damit verbunden eine Veranschlagung von Haus-
haltsmitteln in Höhe von 66,0 Mio. Euro konnte die Frak-
tion DIE LINKE. gegen die Stimmen der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht durchsetzen.
In der Bereinigungssitzung stellte der Ausschuss auf Antrag
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei Titel
„Zuschüsse zum Kauf von Partikelfiltern“ 30,0 Mio. Euro
in den Haushalt ein. Die Fraktion DIE LINKE. hatte in der
Einzelplanberatung bei den Titeln „Zuschüsse an Verbände
und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umwelt-
schutzes und des Naturschutzes“, „Klimaschutzmaßnahmen
in Entwicklungsländern“ und „Investitionen zum Schutz des
Klimas und der Biodiversität im Ausland“ zum Teil deutli-
che Aufstockungen der Barmittel. Bei unterschiedlichem
Abstimmungsverhalten der beiden übrigen Oppositionsfrak-
tionen wurden die Anträge mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP zurückge-
wiesen. Das galt auch für die Anträge der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Titel „Förderung von
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ aus
Kapitel 60 92 (EKF) in das Kapitel 16 02 umzuschichten
und den Mittelansatz bei Titel „Klimaschutzmaßnahmen in
Entwicklungsländern“ von Null auf 650,0 Mio. Euro aufzu-
stocken. In der Bereinigungssitzung wollte die Fraktion
rungsentwurf vorzunehmen, geschlossen wurden. Zusätz-
lich zu dem Berichterstattervorschlag lagen dem Ausschuss

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei neue Titel „Maßnah-
men zur Weiterentwicklung der Elektromobilität“ bzw.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/7125

„Beitrag für die Yasuni-ITT-Initiative über Einzahlung in
den UNDP-Treuhandfonds (Ecuador)“ mit einem Titelan-
satz in Höhe von 16,990 Mio. Euro bzw. 50,0 Mio. Euro
ausbringen. Beide Anträge blieben ohne Mehrheit.

In der Titelgruppe 01 – Naturschutz – schlug die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung
vor, sowohl den Baransatz als auch die Verpflichtungser-
mächtigung bei Titel „Förderung von Maßnahmen im Rah-
men des Bundesprogramms Biologische Vielfalt“ um
10,0 Mio. Euro bzw. um 18,0 Mio. Euro zu erhöhen. Das
Vorhaben fand trotz der Unterstützung durch die Fraktion
DIE LINKE. und bei Enthaltung der Fraktion der SPD
keine Mehrheit im Ausschuss. Aus Gründen der Haushalts-
klarheit wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Umschichtung der Titel „Waldklimafonds“ und „Wald-
klimafonds – Investitionen“ aus Kapitel 60 92 (EKF) in die
Titelgruppe 01. Die Anträge wurden mit dem gleichen
Stimmenverhältnis wie der zuvor genannte abgelehnt. Auch
die Anträge der Fraktion DIE LINKE., die Mittelansätze für
die „Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwür-
diger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich
repräsentativer Bedeutung“ und für die „Zuschüsse für Er-
probungs- und Entwicklungsvorhaben auf den Gebiet des
Naturschutzes“ deutlich aufzustocken, fanden bei Unter-
stützung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei Enthaltung durch die Fraktion der SPD gegen die
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP keine Mehrheit.

In der Titelgruppe 02 – Erneuerbare Energien – beantragte
die Fraktion DIE LINKE. in der Einzelplanberatung bei den
Titeln „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuer-
bare Energien“, „Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nut-
zung erneuerbarer Energien“ und „Investitionszuschüsse:
Erneuerbare Energien“ deutliche Erhöhungen der Ansätze.
Die Anträge wurden mehrheitlich abgewiesen. Als Beitrag
zur Haushaltsklarheit wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN eine Trennung von Marktanreizprogramm
und Nationaler Klimaschutzinitiative (NKI) und eine Auf-
gliederung des ursprünglich einen Titels in zwei getrennte
Titel: „Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung er-
neuerbarer Energien – Marktanreizprogramm“ und „Förde-
rung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer En-
ergien – Nationale Klimaschutzinitative (NKI)“ mit entspre-
chender Mittelveranschlagung. Trotz der Unterstützung des
Antrags durch die Fraktion DIE LINKE. und bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD wurde der Antrag mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP abgelehnt. Mit der Mehrheit der Stimmen der Ko-
alitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP wurden auch die
Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Ansatz bei Titel „Investitionszu-
schüsse: Erneuerbare Energien“ aufzustocken, abgewiesen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte in der
Einzelplanberatung die Ausbringung eines neuen Titels
„Einrichtung eines Energiesparfonds“ mit einem Mittelan-
satz in Höhe von 1,380 Mrd. Euro durchsetzen. Bei Unter-
stützung durch die Fraktion DIE LINKE. und Stimmenent-
haltung der Fraktion der SPD fand der Antrag jedoch gegen
die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP keinen Eingang in die Beschlüsse des Aus-

fonds und eine Rückübertragung der Ausgabetitel des Fonds
in den Bundeshaushalt. In diesem Sinne stellte sie zahlrei-
che Änderungsanträge innerhalb dieser Titelgruppe, die je-
doch ausnahmslos keine Mehrheiten fanden.

Auch der in der Einzelplanberatung von der Fraktion
DIE LINKE. gestellte Antrag auf Ausbringung einer neuen
Titelgruppe 03 – Klimaschutz – mit dem Titel „Energiespar-
fonds“ und einem Baransatz in Höhe von 2,5 Mrd. Euro
wurde mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stim-
menhaltung der Fraktionen SPD abgewiesen.

In Kapitel 16 05 – Umweltbundesamt – erhob die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Forderung, den Einnah-
metitel „Erlöse aus der Veräußerung von Emissionsberechti-
gungen zur Refinanzierung der Deutschen Emissionshan-
delsstelle“ aus dem Kapitel 16 02 in das Kapitel des Um-
weltbundesamt umzuschichten. Mit den Stimmen der Oppo-
sitionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP wurde der Antrag abgewiesen.

In Kapitel 16 07 – Bundesamt für Strahlenschutz – erhob
die Fraktion DIE LINKE. in der Titelgruppe 03 – Endlage-
rung radioaktiver Abfälle – die Forderung, die Ansätze bei
den Titeln „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Projekt Konrad“
drastisch zu reduzieren und den Ansatz bei Titel „Zuwei-
sungen zum Salzgitterfonds“ auf null zu setzen. In der Be-
reinigungssitzung hob der Ausschuss mit der Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
die Sperre der Mittel bei Titel „Zuweisungen zum Salzgit-
terfonds“ auf. In der Einzelplanberatung hatte die Fraktion
DIE LINKE. darauf verwiesen, dass sie sowohl die Einrich-
tung des Endlagers Konrad als auch die Weitererkundung
des Salzstockes Gorleben ablehne. Entsprechend sollte auch
der Ansatz bei Titel „Projekt Gorleben“ erheblich zurückge-
führt werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
betonte, dass Deutschland eines Neustarts bei der Suche
nach einem Endlager für hochradioaktiven, wärmeent-
wickelnden Atommüll bedürfe. Sie kritisierte daher bei dem
Titel „Öffentlichkeitsarbeit“ ausdrücklich die Aufstockung
der Mittel für die Infostelle in Gorleben (lfd. Nummer 3.3.)
und beantragte eine Umschichtung dieser Mittel innerhalb
des Titels hin zu einer neu auszubringenden Verwendung
„Informationen zu einer bundesweiten Endlagersuche“
(lfd. Nummer 4). Auch meldete die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN erhebliche Zweifel an der Eignung des End-
lagers Gorleben an und beantragte, den Ansatz bei Titel
„Projekt Gorleben“ in etwa zu halbieren. Der Ansatz bei
Titel „Erkundung weiterer Standorte für die Endlagerung
radioaktiver Abfälle“ sollte nach dem Wunsch der Fraktion
DIE LINKE. von 3,5 Mio. Euro auf 5,0 Mio. Euro angeho-
ben werden, da nach ihrer Auffassung sowohl der Salzstock
Gorleben, die Bergwerke Asse und Morsleben als auch der
Schacht Konrad für die Endlagerung radioaktiver Abfälle
ungeeignet seien. Daher müsse ein transparentes und ge-
richtlich nachprüfbares Such- und Auswahlverfahren für
eine Endlagerstätte radioaktiver Abfälle vorbereitet werden.
Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte die
Mittelausstattung dieses Titels ausweiten, von 3,5 Mio.
schusses. Die Fraktion der SPD plädierte in der Bereini-
gungssitzung für die Auflösung des Energie- und Klima-

Euro auf 7,0 Mio. Euro. Die Anträge fanden keine Mehrheit
im Ausschuss.

Drucksache 17/7125 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Für diesen Einzelplan sah der Regierungsansatz Gesamtaus-
gaben in Höhe von rund 6,480 Mrd. Euro vor; im Vorjahr
hatte der Ansatz 6,471 Mrd. Euro betragen. Damit erhöhten
sich die Ausgaben im Verhältnis zum Vorjahr um
9,271 Mio. Euro. Der Haushaltsausschuss reduzierte den
Plafond des Regierungsentwurfs im Verlauf der Einzelplan-
beratung geringfügig um 763 000 Euro ab. Aufgrund der
Beschlüsse des Ausschusses in der Bereinigungssitzung
erhöhte sich der Saldo dieses Einzelplans um rund
304,908 Mio. Euro gegenüber dem Regierungsentwurf.

Der Berichterstattervorschlag sah ausschließlich offen ge-
stellte Titel vor, zu denen die Fraktionen in der Einzelplan-
beratung entweder Anträge vorlegten oder die vom Aus-
schuss, ohne vom Regierungsentwurf abweichende Be-
schlüsse zu fassen, geschlossen wurden. In der Einzelplan-
beratung legten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP 15 Änderungsanträge vor, von denen sie im Laufe der
Beratungen einen wieder zurückzogen. Die Fraktion der
SPD brachte neun Anträge und die Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils drei Anträge in
die Beratungen ein.

Ein zentrales Thema der Aussprache des Ausschusses mit
der Bundesministerin war die Haltung der Bundesregierung
zum Umgang mit Opfern von Unrecht und Misshandlungen
in der Heimerziehung. Die Fraktion der SPD legte hierzu ei-
nen Beschlussvorschlag vor, in dem der Haushaltsausschuss
sich dafür aussprechen sollte, die Bereitschaft des Bundes
zu unterstützen, sich an der Entschädigung der ehemaligen
Heimkinder für erlittenes Leid und Unrecht zu beteiligen.
Die Veranschlagung der für diese ressortübergreifende
Angelegenheit erforderlichen Haushaltsmittel sollte im
Einzelplan 60 erfolgen. Der Antrag wurde mit den Stim-
men der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt. Es
wurde jedoch seitens der Koalitionsfraktionen Bereitschaft
signalisiert, sich bei diesem Thema inhaltlich anzunähern.
In der Bereinigungssitzung wurde in Anwesenheit der Bun-
desministerin noch einmal das Thema des Umgangs mit
Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerzie-
hung erörtert. Aber auch die Sicherstellung des Rechts-
anspruchs auf Kinderbetreuung und die Mittelausstattung
der Antidiskriminierungsstelle waren Gegenstand intensiver
Diskussionen.

Im Kapitel des Bundesministeriums beschloss der Aus-
schuss auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, die Entgelte für
Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen geringfügig abzu-
senken. Mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen
Fraktionen wurde die Einrichtung einer unabhängigen An-

„Vermischte Verwaltungsausgaben“ um 1,0 Mio. Euro auf
1,060 Mio. Euro aufgestockt.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen forderte die
Fraktion der SPD in der Bereinigungssitzung die Ausbrin-
gung eines neuen Titels „Zuweisungen zur Sicherstellung
des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung“ mit einem Mit-
telansatz in Höhe von 300,0 Mio. Euro. Der Antrag konnte
sich gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP nicht durchsetzen. Einvernehmen
bei Stimmenhaltung der Fraktion der SPD bestand im Aus-
schuss bei der Ausbringung eines neuen Titels „Zuweisun-
gen an den Fonds für Opfer der Heimerziehung“ mit einem
Mittansatz in Höhe von 10,0 Mio. Euro, einer Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 30,0 Mio. Euro sowie
Haushaltsvermerken und verbindlichen Erläuterungen.

In der Einzelplanberatung forderten die Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem gemeinsamen An-
trag in der Titelgruppe 01 – Maßnahmen der Jugendpolitik –
bei Titel „Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke
an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe“
eine Erhöhung des Baransatzes um 5,0 Mio. Euro auf
152,931 Mio. Euro. Dieser Antrag wurde mit der Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
abgewiesen. In der Einzelplanberatung angenommen wor-
den war bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Antrag der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP, die Deckungsfähigkeit
der lfd. Nummer 3 des Haushaltsvermerks dieses Titels
wegfallen zu lassen. In der Bereinigungssitzung beschloss
der Ausschuss bei Beibehaltung des Mittelansatzes schließ-
lich eine Umschichtung der Mittel innerhalb der zu fördern-
den Einrichtungen.

In der Einzelplanberatung setzte sich der Ausschuss intensiv
mit dem Thema der Extremismusprävention auseinander
und erörterte dabei auch inhaltliche Fragen wie die Defini-
tion von Extremismus. Bei Titel „Maßnahmen zur Extre-
mismusprävention“ stellten alle im Ausschuss vertretenen
Fraktionen Änderungsanträge mit unterschiedlichem In-
halt. Von diesen wurden die Anträge der Fraktionen Oppo-
sitionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Änderung der Zweckbestimmung und/
oder Umsteuerung der Programminhalte mit der Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt. Bei Stimmenhaltung der Fraktion DIE LINKE.
übernahm der Ausschuss mehrheitlich nur den Vorschlag
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, bei die-
sem Titel die Deckungsfähigkeit unter der lfd. Nummer 2
des Haushaltsvermerks zu streichen. Unter Verweis auf
ihren Antrag bei Titel „Maßnahmen zur Extremismusbe-
kämpfung“, bei dem sie eine Rückkehr zur Titelstruktur des
Bundeshaushalts 2010 mit voneinander getrennten Titeln
„Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und De-
mokratie“ und „Förderung von Beratungsnetzwerken“ ge-
fordert hatten, beantragte die Fraktion der SPD die erneute
Ausbringung dieser beiden Titel mit den entsprechenden
Mittelansätzen. Darüber hinaus sollte nach dem Willen der
Fraktion der SPD ein weiterer Titel „Maßnahmen gegen
Linksextremismus und Islamismus“ in den Haushalt ein-
laufstelle für Betroffene sexuellen Missbrauchs und für
Heimkinder beschlossen. In diesem Sinne wurde der Titel

gestellt werden. Keiner dieser Anträge fand in den Ab-
stimmungen eine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung be-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/7125

schloss der Ausschuss auf Vorschlag der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP, den Titel „Maßnahmen zur
Extremismusprävention“ zur Verdeutlichung der darin ent-
haltenen Mittel in „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt,
Toleranz und Demokratie“ umzubenennen.

In der Titelgruppe 02 – Förderung von gesellschaftlichen
Maßnahmen der Familien- und Gleichstellungspolitik sowie
für die Ältere Generation – schlug die Fraktion der SPD in
der Einzelplanberatung vor, die von der Bundesregierung
im Jahr 2011 vorgenommenen und für das Jahr 2012 ge-
planten Kürzungen bei Titel „Zuschüsse und Leistungen für
laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familien-
und Gleichstellungspolitik sowie für Ältere Menschen“
durch eine entsprechende Aufstockung der Mittel zurückzu-
nehmen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Opposi-
tionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP abgewiesen. Mit dem umgekehrten
Stimmenverhältnis wurde der Antrag der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP auf Absenkung dieses Titels
um 93 000 Euro aufgrund einer Verlagerung von Haushalts-
mitteln in den Einzelplan 06 Kapitel 06 08 (Statistisches
Bundesamt) angenommen. Ohne Gegenstimmen bei Ent-
haltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN beschloss der Ausschuss den Wegfall des
Titels „Zuschuss zu Gunsten des internationalen Erfah-
rungsaustausches und der Kooperation im Bereich der pro-
fessionellen Arbeit mit Paaren und Familien“.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss auf
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einen neuen Titel „Zu-
schüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter
Kinderlosigkeit“ mit einem Mittelansatz in Höhe von
7,0 Mio. Euro auszubringen, dessen Baransatz qualifiziert
gesperrt wurde. Die innerhalb dieser Titelgruppe von der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Gründen der
Haushaltsklarheit gestellten Anträge fanden keine Mehrheit
in den Abstimmungen.

In der Titelgruppe 06 – Zuschüsse und Zuweisungen für
Bauvorhaben und Einrichtungen – erhob die Fraktion der
SPD die Forderung, die geplante Kürzung bei Titel „Zuwei-
sungen zum Bau, zum Erwerb, zur Einrichtung und zur
Bauerhaltung von zentralen und überregionalen Jugendbil-
dungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherber-
gen“ zurückzunehmen und den Titelansatz entsprechend
aufzustocken. Der Antrag fand keine Mehrheit. In der Be-
reinigungssitzung beschloss der Ausschuss bei diesem Titel
einvernehmlich bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
den Regierungsansatz um 1,5 Mio. Euro auf 4,5 Mio. Euro
anzuheben.

In der Titelgruppe 07 – Stärkung der Zivilgesellschaft – leg-
ten die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
einen gemeinsamen Antrag auf Erhöhung des Mittelan-
satzes bei Titel „Förderung zentralen Maßnahmen und Or-
ganisationen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe“ vor, der
jedoch mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die

SPD, die Mittel bei Titel „Förderung von Modellvorhaben
zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements“ auf-
zustocken, um die Weiterführung des Modellprogramms
„Freiwilligendienste aller Generationen“ sicherzustellen,
blieb ohne Mehrheit. In der Bereinigungssitzung beschloss
der Ausschuss ohne Gegenstimmen, bei Titel „Freiwilligen-
dienste“ eine qualifizierte Sperre der Ausgaben in Höhe von
23 150 000 Euro auszubringen.

In dem neu benannten Kapitel 17 04 – Bundesamt für Fami-
lie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – brachte der Aus-
schuss in der Titelgruppe 03 – Ausgaben für den Bundes-
freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
und Restzahlungen für Dienstleistende nach dem Zivil-
dienstgesetz“ auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP und ohne Gegenstimmen bei Titel „Bundes-
freiwilligendienst“ eine neue Verpflichtungsermächtigung
fällig in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 in Höhe von
192,0 Mio. Euro aus. In der Bereinigungssitzung wurden
auf Beschluss des Ausschusses bei diesem Titel sowohl der
Baransatz als auch die Verpflichtungsermächtigung um
7,0 bzw. 8,6 Mio. Euro gekürzt. Darüber hinaus wurde der
Mittelansatz für die Versicherungsbeiträge für Dienst-
leistende um 1,5 Mio. Euro auf 457 000 Euro zurückge-
nommen.

In der Titelgruppe 04 – Kosten der bundeseigenen Bil-
dungszentren sowie der staatlichen Bildungszentren, die in
Zusammenarbeit mit Vertragspartnern betrieben werden“
kürzte der Ausschuss auf Antrag und ohne Gegenstimmen
den Mittelansatz bei Titel „Entgelte für Arbeitskräfte
mit befristeten Verträgen […]“ um 1,0 Mio. Euro auf
340 000 Euro.

Im Kapitel der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
senkte der Ausschuss in der Einzelplanberatung auf Antrag
und mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Oppositions-
fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Baransätze der Titel Geschäftsbedarf
und Kommunikation sowie […]“, „Sachverständige“, „Öf-
fentlichkeitsarbeit“, „Veröffentlichung und Dokumenta-
tion“, „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ sowie
„Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen“. Dar-
über hinaus beantragten die Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP bei den Ausgaben den Wegfall der Flexibili-
sierung bei mehreren Titeln. Den Kürzungsantrag bei Titel
„Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtin-
nen und Beamten“ zogen die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP in der Einzelplanberatung zurück.
Trotz intensiver Diskussionen im Laufe der Bereinigungs-
sitzung in Anwesenheit der Bundesministerin machte sich
der Ausschuss keinen der von den Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam vorgelegten Än-
derungsanträge zu eigen.

In Kapitel 17 10 – Gesetzliche Leistungen für die Familie –
nahm der Ausschuss in der Bereinigungssitzung einver-
nehmlich einen Entschließungsantrag der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP an, der die Bundesregierung
bei Titel „Einnahmen nach § 8 Absatz 2 des Unterhaltsvor-
schussgesetzes“ auffordert, einen Bericht dazu vorzulegen,
Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
zurückgewiesen wurde. Auch der Antrag der Fraktion der

welche Gründe für die Stagnation der Einnahmen des Bun-
des vorliegen, inwiefern eine Erhöhung der Rückholquote

Drucksache 17/7125 – 42 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

erreicht werden kann und welche Maßnahmen hierfür gege-
benenfalls erforderlich sind.

Bei den Ausgaben hatte die Fraktion der SPD in der Einzel-
planberatung in ihrem zum Titel „Ausgaben nach
§ 8 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes“ gestellten
Antrag darauf verwiesen, dass sie die Grundlage für die
Kürzung bei diesem Titel als für entfallen erachte und den
Titelansatz daher wieder aufstocken wolle. Der Antrag
konnte sich gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP nicht durchsetzen. Die Frak-
tion DIE LINKE. sprach sich für eine Auszahlungsdauer
des Elterngeldes von 12 Monaten pro Elternteil aus und for-
derte infolge dessen die Erhöhung des Mittelansatzes von
4,6 Mrd. Euro auf 6,9 Mrd. Euro. Diese Antrag wurde
ebenso gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion
abgewiesen wie der, für die Sicherstellung des soziokultu-
rellen Existenzminimums den Mittelansatz für den Kinder-
zuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskin-
dergeldgesetzes um 3,212 Mrd. Euro auf 3,6 Mrd. Euro an-
zuheben. In der Bereinigungssitzung beschloss der Aus-
schuss einvernehmlich, den Ansatz des Elterngeldes in
Anpassung an den gestiegenen Bedarf aufgrund steigender
Einkommen und Erwerbstätigkeit von Eltern vor der Geburt
um 300,0 Mio. Euro auf 4,9 Mrd. Euro aufzustocken.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Einzelplan ein Aus-
gabevolumen von rund 29,952 Mrd. Euro nach rund
24,971 Mrd. Euro im Vorjahr vor.

Der Ausschuss verabschiedete auf Empfehlung der Bericht-
erstatter, die in ihren Beratungen keine Änderungen vorge-
nommen hatten, den Regierungsansatz unverändert. Ände-
rungsanträge wurden weder in der Einzelplanberatung noch
in der Bereinigungssitzung vorgelegt.

Der Ausschuss nahm den somit unveränderten Regierungs-
ansatz mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen
Fraktionen einvernehmlich an.

Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof)

Der Plafond dieses Einzelplans lag im Regierungsentwurf
mit rund 122,747 Mio. Euro geringfügig unter dem Ansatz
des Vorjahres von 124,543 Mio. Euro.

Auch bei diesem Einzelplan verabschiedete der Ausschuss
den Regierungsansatz unverändert. Damit folgte er der
Empfehlung der Berichterstatter, die in ihren Beratungen
keine Änderungen des Regierungsansatzes vorgenommen
hatten. Änderungsanträge waren weder in der Einzelplanbe-
ratung noch in der Bereinigungssitzung vorgelegt worden.

Der Ausschuss nahm den somit unveränderten Regierungs-

Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Gesamt-
ausgaben in Höhe von 6,332 Mrd. Euro vor. Diese lagen da-
mit um 113,79 Mio. Euro über dem vergleichbaren Ansatz
des Vorjahres. In der Einzelplanberatung nahm der Haus-
haltsausschuss im Saldo keine Änderungen gegenüber dem
Regierungsansatz vor. Aufgrund der Beschlüsse des Aus-
schusses in der Bereinigungssitzung erhöhte sich der Saldo
dieses Einzelplans um rund 50,0 Mio. Euro gegenüber dem
Regierungsentwurf.

Die Berichterstatter hatten sich einvernehmlich auf zwei
Änderungen verständigt. Zum einen wurde bei dem Titel
der Bilateralen Technischen Zusammenarbeit ein neuer
Haushaltsvermerk zu den Personalausgaben ausgebracht,
damit übergangsweise aus diesem Titel Personalausgaben
bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusam-
menarbeit GmbH (GIZ) für Aufgaben im Bundesministe-
rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
geleistet werden können. Darüber hinaus wurde bei dem Ti-
tel “Institutionelle Förderung von Einrichtungen der Ent-
wicklungszusammenarbeit“ ein neuer Haushaltsvermerk
ausgebracht. Über diese beiden Änderungen hinaus blieb
der Regierungsentwurf in der Einzelplanberatung unverän-
dert, da die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
auf die Einbringung von Änderungsanträgen verzichtet hat-
ten und die von den Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Änderungs-
anträge in den Abstimmungen keine Mehrheit fanden. Auch
die Fraktion der SPD brachte in der Einzelplanberatung
keine Änderungsanträge ein. Die von der Fraktion
DIE LINKE. vorgelegten 21 Anträge hatten ebenso wie die
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
ten 19 Anträge überwiegend Aufstockungen der veran-
schlagten Mittelansätze zum Ziel.

In der Einzelplanberatung wollte die Fraktion DIE LINKE.
im Kapitel des Bundesministeriums einen Parlamentari-
schen Staatssekretär einsparen. Der Antrag wurde gegen die
Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt. Darüber
hinaus wurden in diesem Kapitel in der Einzelplanberatung
keine Änderungsanträge vorgelegt.

Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN legten ihre Änderungsanträge in der Ein-
zelplanberatung ausschließlich zu Titeln des Kapitels 23 02
– Allgemeine Bewilligungen – vor. U. a. forderte die Frak-
tion DIE LINKE. die Ausbringung von drei neuen Titeln
„Unterstützung Haitis beim Wiederaufbau“, Unterstützung
Pakistans beim Wiederaufbau“ und „Unterstützung Ostafri-
kas bei der Überwindung der Hungersnot und beim Aufbau
nachhaltiger ländlicher Strukturen“ mit jeweils einem Bar-
mittelansatz in Höhe von 100,0 Mio. Euro sowie einer Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 200,0 Mio. Euro. Die
Anträge fanden bei unterschiedlichem Abstimmungsverhal-
ten der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmenmehrheit
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP keine
Mehrheit.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machte sich in

ansatz mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen
Fraktionen einvernehmlich an.

der Einzelplanberatung für den Ausbau der AvH, des
DAAD und der Deutschen Welle stark und wollte im Rah-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43 – Drucksache 17/7125

men dessen den Baransatz sowie die Verpflichtungsermäch-
tigung bei Titel „Berufliche Aus- und Fortbildung“ auf-
stocken. In der Bereinigungssitzung senkte der Ausschuss
auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP die Mittelansätze der
Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliche“ und
„Leistungen nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz“ im
Sinne einer Gegenfinanzierung der Aufstockung der Mittel
bei Titel „Berufliche Aus- und Fortbildung“.

Sowohl die Fraktion DIE LINKE. als auch die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollten in der Einzelplanbe-
ratung deutliche Anpassungen der Baransätze und der Ver-
pflichtungsermächtigungen nach oben bei den Titeln „Bei-
träge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen
sowie andere internationale Einrichtungen und internatio-
nale Nichtregierungsorganisationen“, „Förderung der So-
zialstruktur“ und „Entwicklungsorientierte Not- und Über-
gangshilfe“. Die vorgelegten Erhöhungsanträge konnten
sich gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP bei unterschiedlichem Abstim-
mungsverhalten der Fraktion der SPD nicht durchsetzten. In
der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss auf
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
einvernehmlich die Mittelansätze der Titel „Beiträge an die
Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie an-
dere internationale Einrichtungen und internationale Nicht-
regierungsorganisationen“ und „Förderung der Sozialstruk-
tur“ anzuheben.

Nach den Vorstellungen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sollten zur kontinuierlichen Stärkung der
Stiftungen in der Einzelplanberatung der Baransatz und die
Verpflichtungsermächtigung des Titels „Förderung entwick-
lungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen“ aufge-
stockt werden. Der Antrag fand keine Mehrheit. Mit unter-
schiedlichen Begründungen forderten die Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Ab-
senkung der Veranschlagung der Barmittel sowie der Ver-
pflichtungsermächtigung bei Titel „Entwicklungspartner-
schaft mit der Wirtschaft“. Auch die Fraktion der SPD legte
hierzu in der Bereinigungssitzung einen Erhöhungsantrag
zur Verpflichtungsermächtigung vor, der jedoch ebenfalls
unberücksichtigt blieb. Einvernehmen bestand innerhalb der
im Ausschuss vertretenen Fraktionen auch in der Ausbrin-
gung eines neuen Haushaltsvermerks bei Titel „Erstattung
an den Internationalen Währungsfonds (IWF) aus Mehr-
erlösen aus Goldverkäufen“. Die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP plädierten für eine Förderung der ge-
sellschaftlichen Krisenreaktionshilfe in Ländern und in Re-
gionen. diese Hilfe solle vor allem der Stabilisierung syste-
mischer Reformprozessen dienen, die regionale Auswirkun-
gen bewirken können. Der Antrag der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP, hierzu einen neuen Titel „Gesell-
schaftliche Krisenreaktions- und Stabilisierungshilfe“ mit
einem Haushaltsvermerk und Erläuterungen, allerdings
ohne Mittelansatz, auszubringen, wurde einvernehmlich ge-
fasst.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte an dieser
Stelle ihren Antrag auf Ausbringung eines neuen Titels „Be-
kämpfung der Hungerkrise und Einsatz für Ernährungs-

in Höhe von 240,0 Mio. Euro vor. Dieser Antrag wurde
ebenso wie der auf Ausbringung eines neuen Titels
„Ressortkreis Zivile Krisenprävention“ mit einem Mittel-
ansatz in Höhe von 25,0 Mio. Euro und einer Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 20,0 Mio. Euro mit den
Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgewiesen. Mit
unterschiedlichen Begründungen legten die Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den
Titeln „Beteiligung am Welternährungsprogramm“ und
„Förderung der internationalen Agrarforschung“ Auf-
stockungsanträge vor. Keiner der Anträge fand eine
Mehrheit. Dies galt auch für den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Barmittel und die Ver-
pflichtungsermächtigung bei Titel „Zahlungen an den Inter-
nationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung
(IFAD) […]“ deutlich auszuweiten. Auch die von der Frak-
tion der SPD in der Bereinigungssitzung eingebrachten
drastischen Erhöhungsanträge zu den Titeln „Beteiligung
am Welternährungsprogramm“ und „Förderung der interna-
tionalen Agrarforschung“ fanden in den Abstimmungen
keine Mehrheit.

In der Bereinigungssitzung kürzte der Ausschuss auf Antrag
und mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP den Mittelansatz des Titels „Zahlungen
an Einrichtungen der Weltbankgruppe“ und reduzierte die
Verpflichtungsermächtigung bei Titel „Zahlungen an die
Asiatische Entwicklungsbank, an den Asiatischen Entwick-
lungsfonds sowie an den Sonderfonds für Technische
Hilfe“.

Die in der Einzelplanberatung bei den Titeln „Bilaterale Fi-
nanzielle Zusammenarbeit“ und „Bilaterale Technische Zu-
sammenarbeit“ gestellten Erhöhungsanträge der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fanden
keine Mehrheit im Ausschuss. In der Bereinigungssitzung
modifizierte der Ausschuss mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei der Bilate-
ralen Finanziellen Zusammenarbeit und der Finanziellen
Zusammenarbeit mit Regionen die Haushaltsvermerke und
die Erläuterungen. Darüber hinaus führte der Ausschuss mit
der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
den Ansatz der „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“
zurück, erhöhte die Verpflichtungsermächtigung und verän-
derte den Haushaltsvermerk.

Auch die in der Einzelplanberatung gestellten Erhöhungs-
anträge der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zur Förderung entwicklungswichtiger Vor-
haben der Kirchen und zugunsten des Globalen Fonds
zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria
(GFATM), konnten sich bei unterschiedlichem Stimmver-
halten der Fraktion der SPD gegen die Stimmenmehrheit
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP nicht
durchsetzen. In der Bereinigungssitzung stockte der Aus-
schuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP einvernehmlich die Verpflichtungsermächtigung
des Titels „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der
sicherung in Ostafrika“ mit einem Barmittelansatz in Höhe
von 120,0 Mio. Euro und einer Verpflichtungsermächtigung

Kirchen“ auf und ergänzte die Erläuterungen. Nach dem
Wunsch der Fraktion DIE LINKE. sollten bereits in der Ein-

Drucksache 17/7125 – 44 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

zelplanberatung die Mittel für die „Finanzielle Zusam-
menarbeit mit den Regionen“ und für den „Beitrag zu den
‚Europäischen Entwicklungsfonds‘ der Europäischen Union
(Abkommen von Lomé und Cotonou)“ aufgestockt werden.
Die Fraktion DIE LINKE. betonte die Vorbildfunktion der
Bundesrepublik Deutschland und forderte eine Erhöhung
des Mittelansatzes bei Titel „Entwicklungswichtige multi-
laterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, […]“ um
rund ein Drittel und der Verpflichtungsermächtigung um ein
Vielfaches. Der Vorschlag wurde gegen die Stimmen der an-
tragstellenden Fraktion abgewiesen.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
lehnte der Ausschuss in der Bereinigungssitzung den Vor-
schlag der Fraktion der SPD ab, einen neuen Titel „Inter-
nationaler Klimaschutz („Fast-Start-Finanzierung“)“ mit
einem Mittelansatz in Höhe von 210,0 Mio. Euro ab. Ange-
nommen wurde hingegen vom Ausschuss der Antrag der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, einen neuen
Titel „Internationale Zusammenarbeit mit Regionen für
nachhaltige Entwicklung“ mit einem Mittelansatz und einer
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von jeweils 2,0 Mio.
Euro sowie umfangreichen Haushaltsvermerken und Er-
läuterungen auszubringen. Die von der Fraktion der SPD in
der Bereinigungssitzung des Weiteren vorgelegten teilweise
erheblichen Aufstockungsanträge blieben gegen die Stim-
menmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP unberücksichtigt.

In der Titelgruppe 07 – Förderung des bürgerschaftlichen
und kommunalen Engagements – wollten sowohl die Frak-
tion DIE LINKE. als auch die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN mehr Mittel für die Förderung der entwick-
lungspolitischen Bildung, für den zivilen Friedensdienst
und für den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst. Bei
unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der Fraktion der
SPD wurden diese Anträge mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Die von der Fraktion der SPD in der Bereinigungssitzung zu
diesen Titeln vorgelegten teilweise erheblichen Aufsto-
ckungsanträge wurden gegen die Stimmenmehrheit der Ko-
alitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgewiesen. Um
eine kontinuierliche Stärkung der zivilen Träger sicher-
zustellen sollten nach den Vorstellungen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in der Einzelplanbera-
tung die Barmittel und die Verpflichtungsermächtigung bei
Titel „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater
deutscher Träger“ aufgestockt werden. Die Fraktion
DIE LINKE. wies bei dem gleichen Titel darauf hin, dass
sie die Instrumentalisierung von Nichtregierungsorganisati-
onen für militärstrategische Ziele der Bundeswehr ablehne
und forderte die Ausbringung einer neuen lfd. Nummer 3
des Haushaltsvermerks: „Die NRO-Fazilität Afghanistan
wird aufgehoben“. Der Ausschuss machte sich keinen die-
ser Anträge zu eigen.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen

Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung)

Bei diesem Einzelplan sah der Regierungsentwurf Aus-
gaben in Höhe von 12,804 Mrd. Euro vor, die um
1,158 Mrd. Euro über denen des Vorjahres lagen. Der Haus-
haltsausschuss beließ den Regierungsentwurf im Verlauf
seiner Einzelplanberatung unverändert. Aufgrund der Be-
schlüsse des Ausschusses in der Bereinigungssitzung er-
höhte sich der Saldo dieses Einzelplans um rund
136,852 Mio. Euro auf insgesamt 12,941 Mrd. Euro.

Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten sich auf keine
einvernehmlichen Beschlüsse verständigen können und
zahlreiche Titel offen gestellt, zu denen noch Erörterungs-
bedarf angemeldet worden war. Da die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP in der Einzelplanberatung keine
Änderungsanträge vorlegten und die Anträge der Opposi-
tionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN ausnahmslos mehrheitlich abgelehnt wur-
den, wurden alle offen gestellten Titel geschlossen, ohne
Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vorzuneh-
men. Die Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legten in der Einzelplanbera-
tung zusammen 27 Änderungsanträge vor: Die Fraktion der
SPD brachte insgesamt drei Änderungsanträge in die Ein-
zelplanberatung ein, die Fraktion DIE LINKE. stellte 14
und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zehn An-
träge.

Im Kapitel des Bundesministeriums wurden von keiner der
Fraktionen Anträge in die Einzelplanberatung eingebracht.

In Kapitel 30 02 – Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung – forderte die Fraktion DIE LINKE.
in der Einzelplanberatung zur Verbesserung der beruflichen
Perspektiven junger Menschen im Alter zwischen 20 und
29 Jahren die Ausbringung eines neuen Titels „Sonder-
programm zur Bekämpfung der Ausbildungslosigkeit –
1,5 Milliarden für 1,5 Millionen junge Menschen“ mit ei-
nem Titelansatz in Höhe von 500,0 Mio. Euro. Sowohl die-
ser Antrag als auch die Forderung eines Sonderprogramms
für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für die
frühkindliche Bildung mit einem Mittelansatz in Höhe von
30,0 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von insgesamt 519,0 Mio. Euro wurden in den Abstimmun-
gen mit großer Mehrheit abgelehnt.

In der Bereinigungssitzung verwies die Fraktion der SPD
darauf, dass es eines umfassenden Konzeptes bedürfe, ver-
stärkt in alle Stufen des Bildungssystems zu investieren. Die
Fraktion der SPD betonte, dass sie mit ihrem Finanzierungs-
konzept „Nationaler Pakt für Bildung und Entschuldung“
ein solches Konzept vorlege. Im Sinne dieses Finanzie-
rungskonzepts „Nationaler Pakt für Bildung und Entschul-
dung“ legte die Fraktion der SPD eine Vielzahl von Ände-
rungsanträgen über den gesamten Einzelplan vor; diese fan-
den jedoch aufgrund der Mehrheitsverhältnisse keine Zu-
stimmung.

In der Titelgruppe 10 – Begabtenförderung – wollten die
Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN den Ansatz bei Titel „Nationales Stipendien-
programm“ mit unterschiedlichen Begründungen entweder
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

deutlich kürzen oder komplett auf Null zurückführen. Die
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45 – Drucksache 17/7125

verbanden mit ihrem Antrag eine Umschichtung der dadurch
freiwerdenden Mittel zugunsten der BAföG-Zuschüsse für
Studierende. Die Anträge konnten sich in den Abstimmun-
gen nicht durchsetzen.

In der Titelgruppe 20 – Modernisierung und Stärkung der
beruflichen Bildung – forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN eine Aufstockung des Mittelansatzes bei
Titel „Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung“ um
100,0 Mio. Euro sowie eine Umbenennung der Zweck-
bestimmung dieses Titels zugunsten der neuen Bezeichnung
„Förderung der beruflichen Erwachsenenbildung“. Dieser
Antrag konnte sich ebenso wenig durchsetzen wie der der
Fraktion DIE LINKE., die Mittel für „Innovationen und
Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung“ inner-
halb des Titels zugunsten der lfd. Nummer 1 „Modernisie-
rung der Ausbildung“ und der neuen lfd. Nummer 4 „Förde-
rung von Ausbildungsplätzen in strukturschwachen Regio-
nen“ um insgesamt 45,0 Mio. Euro auf 113,0 Mio. Euro zu
erhöhen. In der Bereinigungssitzung erhöhte der Ausschuss
auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP einvernehmlich den Mittelansatz des Titels „Maßnah-
men zur Verbesserung der Berufsorientierung“ um 15,0 auf
65,0 Mio. Euro.

In der Einzelplanberatung erinnerte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Titelgruppe 40 – Stär-
kung des Lernens im Lebenslauf – daran, dass die Weiter-
qualifizierung im Erwachsenenalter durch den technologi-
schen Wandel, den Fachkräftemangel und die demografi-
sche Entwicklung immer wichtiger werde. Deshalb sollte
Sparen für Bildung staatlich gefördert werden. In diesem
Sinne legte sie einen Antrag zur Ausbringung eines neuen
Titels „Zuschüsse zum Bildungssparen“ mit einem
Mittelansatz in Höhe von 60,0 Mio. Euro vor; dieser konnte
jedoch in den Abstimmungen keine Mehrheit erzielen.
Nach den Vorstellungen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sollten darüber hinaus zusätzliche Mittel für
den stärkeren Ausbau der Informations- und Beratungs-
strukturen zur Anerkennung im Ausland erworbener Quali-
fikationen investiert werden. Dazu wollte sie die Mittel in-
nerhalb des Titels „Weiterbildung und Lebenslanges Ler-
nen“ bei der lfd. Nummer 5 „Verbesserung der Informa-
tions- und Beratungsstrukturen zur Anerkennung […]“ um
3,0 Mio. Euro aufstocken. Keiner der beiden Anträge fand
eine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung erhöhte der Aus-
schuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP mit großer Mehrheit die Mittelansätze des Titels
„Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ um
1,2 Mio. Euro auf 63,125 Mio. Euro sowie des Titels „Wei-
terbildung und Lebenslanges Lernen“ um 5,0 Mio. Euro auf
41,269 Mio. Euro.

Die innerhalb der Titelgruppe 50 – Bundesausbildungs-
förderungsgesetz (BAföG) – in der Einzelplanberatung von
der Fraktion DIE LINKE. gestellten Anträge auf ganz er-
hebliche Aufstockungen der Ansätze bei den Titeln „BAföG
– Schülerinnen und Schüler“ und „BAföG – Zuschüsse an
Studierende“ wurden gegen die Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD abgewiesen und
blieben damit unberücksichtigt. Aber der erheblich modera-

an Studierende“ um 200,0 Mio. Euro auf 1,020 Mrd. Euro
anzuheben, konnte sich nicht durchsetzen. In der Bereini-
gungssitzung stockte der Ausschuss schließlich die Mit-
telansätze der Titel „BAföG – Schülerinnen und Schüler“,
„BAföG – Zuschüsse an Studierende“ und „„BAföG – Zins-
zuschüsse und Erstattungen von Darlehensausfällen an die
Kreditanstalt für Wiederaufbau“ einvernehmlich auf.

In Kapitel 30 03 – Wettbewerbsfähigkeit des Wissens- und
Innovationssystems – mahnte die Fraktion DIE LINKE. in
der Einzelplanberatung eine deutlichere Prioritätensetzung
zugunsten des Titels „Strategien zur Durchsetzung von
Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und For-
schung“ an und wollte darüber hinaus Umschichtungen zu-
gunsten eines neuen Titels „Universitäre Forschung in den
neuen Bundesländern“ vornehmen. Sie schlug als Kompen-
sation eine Kürzung der Mittel bei Titel „Exzellenzinitiative
Spitzenförderung von Hochschulen“ in Höhe von 95,5 Mio.
Euro auf insgesamt 212,975 Mio. Euro vor. Der Antrag fand
keine Zustimmung über die der antragstellenden Fraktion
hinaus. Ferner wollte die Fraktion DIE LINKE. eine Auf-
stockung der Mittel bei Titel „Hochschulpakt 2020“ um
494,750 Mio. Euro auf 1,954 Mrd. Euro, da trotz der bereits
erfolgten Erhöhung immer noch nicht genügend Studien-
plätze zur Verfügung stehen, um dem prognostizierten Be-
darf gerecht zu werden. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN forderte bei diesem Titel eine Aufstockung
um 530,0 Mio. Euro auf 1,989 Mrd. Euro und gleichzeitig
eine Änderung der Zweckbestimmung in „Pakt für Qualität
in Lehre und Studium“. Keiner der Anträge wurde gegen
die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP angenommen. In der Bereinigungssitzung
forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ausbringung eines neuen Titels „Förderung zur Ausstattung
von Juniorprofessuren“ mit einem Mittelansatz in Höhe von
10,0 Mio. Euro. dieser Titel blieb ebenso ohne Mehrheit wie
der, den Ansatz des Titels „Wissenschaftskommunikation
und Wissenschaftsjahre“ im Sinne einer Haushaltskonsoli-
dierung zu kürzen. Auch der Titel „Überregionale For-
schungsförderung im Hochschulbereich“ sollte nach Auf-
fassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wegen
des schlechten Mittelabflusses reduziert werden. Auch die-
ser Antrag wurde abgewiesen.

In der Titelgruppe 01 – Entwicklung des Hochschul- und
Wissenschaftssystems – beantragten die Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Redu-
zierung des Ansatzes bei Titel „Qualitätspakt Lehre“ auf
Null, um die dadurch frei werdenden Mittel als Gegen-
finanzierung bei Titel „Hochschulpakt 2020“ einsetzen zu
können. Bei gegenseitiger Unterstützung fanden die An-
träge darüber hinaus keine Befürworter. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte des Weiteren auch die
Mittel bei Titel „Weiterentwicklung des Bologna-Prozes-
ses“ drastisch zugunsten des Hochschulpaktes reduzieren.
Auch dieser Antrag konnte sich nicht durchsetzen. In der
Bereinigungssitzung senkte der Ausschuss schließlich den
Ansatz des Titels „Weiterentwicklung des Bologna-Prozes-
ses“ um 2,1 Mio. Euro auf 43,480 Mio. Euro ab.

In der Titelgruppe 10 – Geistes- und Sozialwissenschaften –
erhob die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Forde-
tere Aufstockungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Ansatz bei Titel „BAföG – Zuschüsse

rung, einen neuen Titel „Deutsche Stiftung Friedensfor-
schung“ mit einem Mittelansatz in Höhe von 5,0 Mio. Euro

Drucksache 17/7125 – 46 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

auszubringen. Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD ab-
gelehnt.

In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss in der
Titelgruppe 70 – Leistungen für europäische und internatio-
nale Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen – einver-
nehmlich bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
den Titel „Leistungen für die Europäischen Forschungsein-
richtungen CERN, ESO, ESRF und ILL“ um 5,452 Mio.
Euro auf 252,539 Mio. Euro auf.

In Kapitel 30 04 – Forschung für Innovationen, Hightech-
Strategie – betonte die Fraktion der SPD, dass die BMBF-
Foresight-Prozesse wegen Erfolglosigkeit wegfallen sollten
und wollte in diesem Sinne die Mittel bei Titel „Analysen,
Planung und Datenerhebung“ um 2,0 Mio. Euro auf
11,560 Mio. Euro kürzen. Gegen die Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP fand der An-
trag keine Mehrheit.

In der Bereinigungssitzung forderte die Fraktion der SPD an
dieser Stelle des Haushalts die Ausbringung eines neuen Ti-
tels „Deutsche Stiftung Friedensforschung“ mit einem Mit-
telansatz in Höhe in 5,0 Mio. Euro. Der Antrag wurde mit
der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt.

Keine Mehrheit hatte in der Einzelplanberatung in der
Titelgruppe 10 – Neue Konzepte und regionale Förderung –
bei Titel „Instrumente im Wissens- und Technologietransfer
im Rahmen der Hightech-Strategie“ der Antrag der Fraktion
DIE LINKE. gefunden, eine Kürzung um 25,0 Mio. Euro
vorzunehmen und damit die Ansatzerhöhung in gleicher
Höhe bei Titel „Forschung an Fachhochschulen“ gegen zu
finanzieren. Auch der hierzu in der Bereinigungssitzung
von der Fraktion der SPD eingebrachte Kürzungsantrag
blieb ohne Mehrheit. Auch die weiteren von der Fraktion
der SPD in dieser Titelgruppe in der Bereinigungssitzung
zur Abstimmung gestellten Änderungsanträge fanden keine
mehrheitliche Zustimmung.

Die Fraktion DIE LINKE. forderte eine Umschichtung von
Haushaltsmitteln zugunsten von BAföG und Hochschulpakt
2020 und wollte dazu zahlreiche Titel aus dem Bereich der
technologieorientierten Innovationsförderung sowie die Zu-
schüsse für die unmittelbare Projektförderung industrie-
naher Zweige und Sektoren innerhalb der Titelgruppen 20,
30 und 40 um insgesamt 165,0 Euro kürzen. Der Antrag
wurde nur von der antragstellenden Fraktion unterstützt.

In der Titelgruppe 20 – Innovation durch neue Technolo-
gien – setzte sich die Fraktion der SPD für eine Stärkung
der Arbeits- und Dienstleistungsforschung ein und forderte
in diesem Sinne eine Aufstockung der Mittel bei Titel
„Produktions-und Dienstleistungsforschung, Arbeiten und
Kompetenzentwicklung“ um 30,0 Mio. Euro auf 115,6 Mio.
Euro, wobei sie konkrete Vorschläge für die Verteilung die-
ser zusätzlichen Mittel auf die einzelnen, in den Erläuterun-
gen genannten Verwendungsbereiche machte. Bei Stimmen-

der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Von den beiden in der Bereinigungssitzung zum Titel „Si-
cherheitsforschung“ vorgelegten Anträgen setzte sich nur
der der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP durch,
der einen neuen Haushaltsvermerk vorsah. Der Ab-
senkungsantrag der Fraktion der SPD blieb hingegen ohne
Mehrheit.

Auch in der Titelgruppe 30 – Innovationen durch Lebens-
wissenschaften – fand in der Bereinigungssitzung nur der
Aufstockungsantrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP zu Titel „Lebenswissenschaftliche Grundla-
genforschung“ eine Mehrheit. Die in dieser Titelgruppe von
den Oppositionsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in die Diskussion eingebrachten Anträge
konnten sich nicht durchsetzen.

Auch in der Titelgruppe 40 – Klima, Energie und Umwelt –
blieben in der Bereinigungssitzung die von den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Beratungen
zur Abstimmung gestellten Anträge ohne die erforderliche
Mehrheit. Dies galt auch für den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die in Konsequenz der von
ihr angestrebten Auflösung des Energie- und Klimafonds
einen neuen Titel „Forschung und Entwicklung Elektro-
mobilität“ mit einem Mittelansatz in Höhe von
159,880 Mio. Euro ausbringen wollte.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss in der
Titelgruppe 70 – Zentren der Hermann von Helmholtz-Ge-
meinschaft (HGF-Zentren) – mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP Veränderun-
gen bei den Haushaltsvermerken zu den Titeln „HGF-Zen-
tren – Betrieb“, „HGF-Zentren – Investitionen von bis zu
2 500 000 Euro im Einzelfall“ und „HGF-Zentren – Investi-
tionen von mehr als 2 500 000 Euro im Einzelfall“.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 32 (Bundesschuld)

Der Plafond der Einnahmen dieses Einzelplans lag im Re-
gierungsentwurf bei rund 28,713 Mrd. Euro gegenüber rund
49,714 Mrd. Euro im Vorjahr. Der Haushaltsausschuss
senkte im Verlauf seiner Beratungen die Einnahmen um
rund 1,169 Mrd. Euro auf rund 27,544 Mrd. Euro ab.

Die Ausgaben betrugen im Regierungsentwurf rund
40,045 Mrd. Euro und lagen damit um 2,872 Mio. Euro
über dem Vorjahresansatz von rund 37,172 Mrd. Euro. Der
Haushaltsausschuss hat die Gesamtausgaben im Saldo um
rund 1,721 Mio. Euro auf rund 38,323 Mrd. Euro reduziert.

Durch die Abwesenheit der Berichterstatterin der Fraktion
DIE LINKE. konnten sich die Berichterstatter in ihrem Be-
richterstattergespräch auf keine einvernehmlichen Vor-
schläge verständigen. Unabhängig davon wurden von den
anwesenden Berichterstattern die vorgelegten Beschluss-
empfehlungen an den Ausschuss übereinstimmend gefasst.
Die Mehrzahl der Veränderungen wurden aufgrund nie-
drigerer Zinssätze 2011 und niedrigerer angenommener
haltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN wurde der Antrag mit der Stimmenmehrheit

Zinssätze 2012 sowie eines verminderten Emissionsvolu-
mens 2011 vorgenommen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 47 – Drucksache 17/7125

Über den Berichterstattervorschlag hinaus lagen dem Aus-
schuss zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP und ein Antrag der Fraktion der SPD
zur Beratung vor.

In Kapitel 32 05 – Verzinsung – senkte der Ausschuss bei
den Ausgaben auf Antrag der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. den Ansatz
bei Titel „Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobligationen,
Bundesschatzanweisungen, unverzinsliche Schatzanwei-
sungen und Darlehen“ um 500,0 Mio. Euro auf 1,648 Mrd.
Euro.

In Kapitel 32 08 – Bürgschaften, Garantien und sonstige
Gewährleistungen – reduzierte der Ausschuss bei den Aus-
gaben die Höhe der Schadensvorsorge bei Titel „Entschädi-
gungen und Kosten aus inlandsbezogenen Gewährleistun-
gen, Zahlungen zur Abwendung oder Minderung von Schä-
den“ um 100,0 Mio. Euro auf 860,0 Mio. Euro. Hintergrund
war ein moderater Schadensverlauf im Jahr 2011 und die
anhaltend positive Wirtschaftsentwicklung. Der Beschluss
fiel einvernehmlich bei Stimmenhaltung der Fraktion
DIE LINKE. Darüber hinaus wies die Fraktion der SPD
darauf hin, dass Griechenland ihrer Auffassung nach nicht
in der Lage sei, seine Staatsschuld ohne finanzielle Hilfe der
Euro-Staaten und es IWF zu bedienen. Das Rating griechi-
scher Staatsanleihen unterstelle einen kompletten Ausfall.
Aus den Grundsätzen der Haushaltswahrheit, Haushaltsein-
heit und Vollständigkeit sei daher Vorsorge für einen Ausfall
in 2012 zu treffen. Aus diesem Grund forderte die Fraktion
der SPD einen neuen Titel „Entschädigungen und Kosten
aus Umschuldungen und Zahlungsausfällen der Gewährleis-
tungen für bilaterale Kredite an Griechenland aufgrund des
Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt
der für die Finanzstabilität der Währungsunion erforderli-
chen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik“ mit ei-
nem Ansatz in Höhe von 1,350 Mrd. Euro. Der Antrag
wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion ab-
gelehnt.

Daneben wurden bei einigen Titeln von der Ermächtigung
Gebrauch gemacht, den rechnerischen Spitzenausgleich
vorzunehmen.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)

Der Regierungsentwurf sah beim Einzelplan der Allgemei-
nen Finanzverwaltung Einnahmen in Höhe von rund
260,582 Mrd. Euro nach rund 239,956 Mrd. Euro im Vor-
jahr vor. Damit stiegen die Einnahmen um rund
20,626 Mrd. Euro gegenüber denen des Vorjahres. Im Ver-
lauf der Beratungen stockte der Ausschuss den Einnahme-
ansatz um rund 2,299 Mrd. Euro auf rund 263,058 Mrd.
Euro auf.

schuss stockte die Ausgaben im Rahmen seiner Beratungen
um 710,820 Mio. Euro auf rund 13,272 Mrd. Euro auf.

Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss in Kapitel 60 01
– Steuern – mehrheitlich eine Vielzahl von Änderungen auf-
grund der vorliegenden Steuerschätzung bei Stimmenthal-
tung der Berichterstatterinnen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen.

Darüber hinaus empfahlen die Berichterstatter dem Aus-
schuss in der Titelgruppe 01 – Veränderungen aufgrund
steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklungen – die
Ausbringung von zwei neuen Titeln „Entwurf eines dritten
Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“ mit
einem Ansatz in Höhe von minus 587,0 Mio. Euro sowie
„Entwurf einer Verordnung zur Absenkung der Steuersätze
nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrssteuergesetzes im Jahr
2012“ mit einem Ansatz in Höhe von minus 55,0 Mio.
Euro. Die Entscheidungen der Berichterstatter wurden mit
großer Mehrheit bei unterschiedlichem Stimmverhalten der
Berichterstatterinnen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getroffen.

Auch in Kapitel 60 02 empfahlen die Berichterstatter bei
zahlreichen Titeln Änderungen, u. a. aufgrund der neuen
Steuerschätzung. Von diesen Änderungen waren auch Titel
des in der Anlage 3 ausgebrachten Wirtschaftsplans des
Energie- und Klimafonds (6092) betroffen.

Für das Kapitel 60 04 – Bundesimmobilienangelegen-
heiten – wurde ein eigener Berichterstattervorschlag vor-
gelegt, der einen einzigen einvernehmlichen Änderung-
svorschlag bei dem Einnahmetitel „Abführungen der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ vorsah. Im Sinne
der Rückübertragung der Schachtanlage ASSE von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf das Bundesum-
weltministerium wurde ein neuer Haushaltsvermerk aus-
gebracht. Der Beschluss fiel unter den Berichterstattern
einvernehmlich bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Die Fraktion der SPD hatte zur Beratung dieses Einzelplans
ein Finanzierungskonzept vorgelegt, das u. a. die Erhöhung
des Spitzensteuersatzes und der Abgeltungssteuer, eine Um-
gestaltung des Ehegattensplittings, eine Neugestaltung und
Erhöhung der Brennelementesteuer, die Einführung einer
Börsenumsatzsteuer und eines einheitlichen gesetzlichen
Mindestlohns sowie die Abschaffung ökologisch schäd-
lichen Subventionen vorsah. Im Sinne dieses Finanzie-
rungskonzeptes brachte die Fraktion der SPD übergreifend
zum gesamten Einzelplan eine Vielzahl von Anträgen aus,
die sich jedoch gegen die Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP nicht durchsetzen konn-
ten.

Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte
übergreifend zum gesamten Einzelplan einen Antrag mit der
Überschrift „Abschmelzen von Subventionen und Einnah-
meerhöhungen“ in die Beratungen ein. Sie verwies darauf.
dass es zur Konsolidierung des Bundeshaushalts einer Auf-
gabenkritik und Ausgabenkürzung bedürfe. Gleichzeitig sei
die Einnahmebasis zu verbessern. Es sei erforderlich, Lob-
byinteressen bei der Umsatzsteuer abzuschaffen, ökologisch
schädliche Subventionen abzubauen sowie Investitionen in
Die Ausgaben beliefen sich auf rund 12,561 Mrd. Euro
nach rund 10,997 Mrd. Euro im Vorjahr. Der Haushaltsaus-

Teilhabe für sozial Benachteiligte durch eine stärkere Belas-
tung der Spitzenverdienste zu finanzieren. Auch dieser An-

Drucksache 17/7125 – 48 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

trag wurde einschließlich der in diesem Sinne vorgelegten
Änderungsanträge mit der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP abgewiesen.

Bezogen auf den gesamten Einzelplan forderte die Fraktion
DIE LINKE. eine stärkere Beteiligung der wirtschaftlich
Leistungsfähigen an den Kosten des Gemeinwohls durch
Erhöhung u. a. des Spitzensteuersatzes der Einkommen-
steuer, eine Sonderabgabe auf Boni in der Finanzbranche,
die Einführung einer Millionärsteuer, die Einführung einer
Finanztransaktionssteuer, die Besteuerung von Gewinnen
beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die
Rücknahme der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von
25 auf 15 Prozent, die Wiedereinführung der Besteuerung
der Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz, die Ab-
schöpfung der leistungslos erzielten Sondergewinne der
Stromversorgungsunternehmen aus dem Emissionshandel
und den Ausbau der Steuerfahndung bei Großunternehmen
und Banken und daraus resultierend die Erhöhung des An-
satzes der veranschlagten Steuern und ähnlichen Abgaben
von 247,713 Mrd. Euro auf 309,713 Mrd. Euro.

In Kapitel 60 02 – Allgemeine Bewilligungen – beschloss
der Ausschuss bei den Einnahmen auf Antrag und mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine
Erhöhung des Ansatzes bei Titel „Einnahmen aus Unter-
nehmen und Beteiligungen“ in Höhe von 525,0 Mio. Euro
auf 1,059 Mrd. Euro. Hintergrund war die Umsetzung der
Gewinnausschüttung der Deutschen Bahn AG aus dem Ein-
zelplan 12 (Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung) in diesen Einzelplan. Die Fraktion der SPD
wollte die Ausbringung eines neuen Einnahmetitels „Erlöse
aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treib-
hausgas-Emissionshandelsgesetz/Zuteilungsgesetz 2012“.
In diesem Sinne sollte dieser neue Einnahmetitel und
entsprechende Ausgabetitel in den jeweiligen Einzelplänen
ausgebracht werden. Die Fraktion der SPD betonte, die
Energiewende in Deutschland dürfe keinem Einnahmerisiko
ausgesetzt werden. Daher sollten mögliche Minderein-
nahmen bei den Versteigerungserlösen zu Lasten des Ge-
samthaushalts gehen; auch bedürfe es keines Liquiditätsdar-
lehens mehr. Der Antrag fand in der Abstimmung keine
Mehrheit. Die Fraktion DIE LINKE. plädierte für einen Ver-
zicht auf die Privatisierung der Deutsche Bahn AG und be-
antragte in Folge dessen die Streichung der Deutsche
Bahn AG aus den Erläuterungen bei Titel „Einnahmen aus
der Veräußerung von Beteiligungen und aus der Verwertung
von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes“. Der Antrag
wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion ab-
gelehnt.

Bei den Ausgaben verwies die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Titel „Maßnahmen zur Klimaneutralisie-
rung von Dienstreisen der Bundesregierung und des Deut-
schen Bundestages“ auf die Entscheidung der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 11. November
2011, die Mittel im Haushalt 2011 von ursprünglich
4,21 Mio. Euro auf 2,12 Mio. Euro zu halbieren. Die Bun-
desregierung hatte sich bereits am 28. Februar 2007 darauf
verständigt, die Dienstreisen der Mitglieder und Beschäftig-

schlossen, diesem Beispiel zu folgen und seine Dienst- und
Mandatsreisen klimaneutral zu stellen. Um die Dienstreisen
der Bundesregierung und der Mitglieder des Deutschen
Bundestages weiter ausgleichen zu können, wollte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Aufstockung
des Ansatzes bei diesem Titel um 3,560 Mio. Euro auf
4,210 Mio. Euro. Der Antrag blieb ohne Mehrheit. Bei
Titel „Beitrag zur Beschaffung von Verteidigungssystemen
für Israel“ wollten die Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Absenkung sowohl des
Titelansatzes als auch der Verpflichtungsermächtigung Null.
Beide Anträge wurden gegen die Stimmenmehrheit der Ko-
alitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP zurückgewiesen.

Gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und im Übri-
gen einvernehmlich angenommen wurde der Antrag der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, einen neuen
Titel „Erwerb von Geräten für Luftfrachtkontrollen“ mit
einem Baransatz in Höhe von 16,4 Mio. Euro, einer Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 24,7 Mio. Euro sowie
jeweils einer qualifizierten Sperre für die Ausgaben und die
Verpflichtungsermächtigung auszubringen. In Ergänzung zu
diesem neu auszubringenden Titel legten die Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP einen Entschließungs-
antrag vor, mit dem das Bundesministerium des Innern zu
einem wirtschaftlichen Einsatz vorhandener Kontrollkapa-
zitäten/-geräte für Luftfracht aufgefordert wurde. Der An-
trag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Ebenfalls auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
schloss der Ausschuss die Ausbringung eines neuen Titels
„Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zwischenerwerb
von EADS-Anteilen durch die Kreditanstalt für Wiederauf-
bau“ mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
1,0 Mrd. Euro einschließlich einer qualifizierten Sperre. Die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP betonten, um
das deutsch-französische Gleichgewicht bei EADS N.V.
aufrechtzuerhalten, sei es notwendig, dass die Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) 7,5 Prozent der EADS-Anteile
übernehme. Der Titel diene der Absicherung des Kurs-
risikos und sonstiger Kosten aus dem Zwischenerwerb die-
ser EADS-Anteile durch die KfW.

Die Anträge der Fraktion DIE LINKE. auf Ausbringung
neuer Titel: „Kommunale Investitionspauschale“ mit einem
Ansatz in Höhe von 3,0 Mrd. Euro und „Globale Minder-
ausgabe für Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeit“ in
Höhe von 7,5 Mio. Euro blieben aufgrund der Abstim-
mungsergebnisse ohne Einfluss auf die Beschlüsse des Aus-
schusses. Dieses Abstimmungsverhalten galt auch für den
weiteren Antrag der Fraktion DIE LINKE., den Titel „Auf-
wendungen deutscher Sicherheitskräfte im Zusammenhang
mir internationalen Einsätzen“ zu streichen.

Die Fraktion DIE LINKE. wies in der Titelgruppe 01 – Ver-
stärkung von Ausgaben im Personalsektor – darauf hin, dass
im Regierungsentwurf vorgeschlagen werde, diese Titel-
gruppe dazu zu nutzen, um Ausgaben aus dem Einzel-
plan 14 (Bundesministerium der Verteidigung) auszulagern.
Dadurch sollten nach ihrer Auffassung Einsparungen im
ten der Bundesregierung „klimaneutral“ zu stellen. Der
Ältestenrat des Bundestages hatte am 29. Mai 2008 be-

Einzelplan 14 suggeriert werden, die es nicht gebe. Dies
widerspreche dem Gebot der Haushaltsklarheit. In diesem

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 49 – Drucksache 17/7125

Sinne beantragte die Fraktion DIE LINKE. eine Streichung
der in der Titelgruppe laut Regierungsentwurf vorgesehenen
Haushaltsvermerke, mit deren Hilfe eine Auslagerung von
Ausgaben aus dem Einzelplan 14 ermöglicht werden sollten
und ein Reduzierung des Titelgruppenansatzes auf null. Der
Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden
Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von den Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Zu dem in der Anlage 3 des Kapitels Allgemeine Bewilli-
gungen im Haushalt ausgebrachten Wirtschaftsplan des
Energie- und Klimafonds (6092) legte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag
vor, mit dem sie die Auflösung dieses Fonds und die Etati-
sierung der darin veranschlagten Mittel in den jeweils zu-
ständigen Einzelplänen forderte. Die Fraktion der SPD for-
derte mit dem von ihr eingebrachten Antrag den Haushalts-
ausschuss auf, die Bundesregierung zu veranlassen, unver-
züglich einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag
einzubringen, der das Gesetz zur Errichtung eines Sonder-
vermögens „Energie- und Klimafonds“ aufheben sollte. Im
Vorgriff auf diese von ihr angestrebte neue gesetzliche
Regelung wollte die Fraktion der SPD die Fördertitel und
Förderprogramme, die im Wirtschaftsplan des Sonderver-
mögens vorgesehen sind, vom Haushaltsausschuss in den
Haushalt zurücküberführt sehen. Keiner dieser Anträge fand
eine Mehrheit. Mehrheitlich angenommen wurde hingegen
der Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP, den Titelansatz „Internationaler Klima- und Umwelt-
schutz“ um 1,0 Mio. Euro auf 41,5 Mio. Euro zu reduzieren
und zwei neue Haushaltsvermerke, u. a eine qualifizierte
Haushaltssperre der Verpflichtungsermächtigung auszubrin-
gen. Einvernehmlich bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD forderte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP die Bundesregierung auf, im
Rahmen ihres dem Haushaltsausschuss nach § 8 des Geset-
zes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und
Klimafonds“ (EKFG) bis zum 31. März 2012 vorzulegen-
den Berichtes über die zweckentsprechende Verwendung
der im Wirtschaftsplanjahr 2011 verausgabten Mittel auch
eingehend über die im Wirtschaftsplanjahr 2012 erwartete
Einnahmen- und Ausgabenentwicklung zu berichten.

Abschließend nahm der Ausschuss auf Antrag und mit den
Stimmen der Faktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag zu Kapitel 60 04
– Bundesimmobilienangelegenheiten – im Zusammenhang
mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement (ELM) an.
Die Fraktion der SPD hatte sich bei der Abstimmung der
Stimme enthalten und die Fraktion DIE LINKE. den Antrag
abgelehnt.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

2.2 Haushaltsgesetz

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP hoben hervor,
dass mit der vorgesehenen Nettokreditaufnahme von

werden, da die nach der Schuldenbremse maximal zulässige
Nettokreditaufnahme 40,5 Mrd. Euro beträgt. Die christ-
lich-liberale Koalition betonte, dass sie auch in den kom-
menden Jahren die verfassungsrechtlichen Vorgaben der
Schuldenbremse strikt einhalten und das strukturelle Defizit
bis zum Jahr 2016 weiter konsequent abbauen wird.

Die Koalition hält die pauschale Stelleneinsparung von
1,5 Prozent sowie 0,4 Prozent aufgrund der Verlängerung
der Arbeitszeit für Beamte zur weiteren Reduzierung des
Personalbestandes auch in 2012 bei. Der Umfang der von
der pauschalen Stelleneinsparung ausgenommenen Berei-
che wie z. B. bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminal-
amt und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollver-
waltung bleibt dabei unverändert erhalten. Trotz gezielter
Personalverstärkungen in bestimmten Bereichen aufgrund
neuer Aufgaben, reduziert sich der Gesamtstellenbestand
des Bundes kontinuierlich weiter und liegt im Jahr 2012
rund 15 Prozent unter dem Personalbestand des Bundes vor
der Wiedervereinigung.

Die Koalition wies weiter darauf hin, dass gemäß § 6 Satz 3
des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Ener-
gie- und Klimafonds“ dessen Wirtschaftplan ab dem Jahr
2012 mit dem Haushaltsgesetz festzustellen ist und es eine
dementsprechende Änderung des Regierungsentwurfs des
Haushaltsgesetzes 2012 gab.

Die Fraktion der SPD hob hervor, die Neuverschuldung
sei viel zu hoch. Die schwarz-gelbe Koalition habe nicht im
gebotenen Umfang die Neuverschuldung deutlich gegen-
über dem Haushaltsentwurf reduziert. Geboten sei eine
Reduzierung auf das maximal zulässige Maß der Neuver-
schuldung, die Sinn und Geist der verfassungsrechtlichen
Schuldenregel entspreche. Die zulässige Neuverschuldung
betrage 25,5 Mrd. Euro und ergebe sich aus dem Abbaupfad
für den Übergangszeitraum bis zum endgültigen Inkrafttre-
ten der Schuldenregel 2016. Der von der Bundesregierung
vorgelegte Abbaupfad widerspreche den Regelungsabsich-
ten des Verfassungsgesetzgebers und erfordere deshalb eine
Aktualisierung. Für die Weigerung eine Aktualisierung vor-
zunehmen, werde die Regierungskoalition deshalb auch
vom Sachverständigenrat, von der Bundesbank und vom
Bundesrechnungshof zu Recht kritisiert.

Notwendig sei die Reduzierung der Neuverschuldung auch,
da die Zinsausgaben jetzt schon bei einer Bundesschuld von
über 1 300 Mrd. Euro die tickende Zeitbombe im Bundes-
haushalt seien. Dabei seien mögliche Risiken, die sich aus
der Staatsschuldenkrise in Europa auch für die Stabilitätsan-
ker der Eurozone ergeben könnten nicht berücksichtigt.
Darüber hinaus sei im Haushalt – auch entgegen den Hin-
weisen des Bundesrechnungshofes – keinerlei Vorsorge für
mögliche Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen für Sta-
bilisierungsmaßnahmen in der Eurozone getroffen. Obwohl
bekannt sei, dass Griechenland keine tragfähige Perspektive
für seine Schuldenlast vorweisen könne und die Beteiligung
privater Gläubiger nicht ausreichend sei, verschließe die
Koalition die Augen vor den Risiken für den Bundeshaus-
halt. Die Fraktion der SPD habe deshalb im Sinne der
Grundsätze der Haushaltswahrheit, -einheit und Vollstän-
digkeit eine Ausfallvorsorge in Höhe von 10 Prozent der
26,1 Mrd. Euro im Haushalt 2012 die verfassungsrecht-
lichen Vorgaben der Schuldenbremse bei weitem übererfüllt

derzeit bestehenden Gewährleistungen für Kredite an Grie-
chenland beantragt.

Drucksache 17/7125 – 50 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktion der SPD forderte, auf die im Entwurf vorgese-
hene pauschale Stelleneinsparung von 1,5 Prozent zu ver-
zichten. Die seit 1993 vorgenommene jährliche pauschale
Stelleneinsparung habe inzwischen zu einer erheblichen
Reduzierung des Personals geführt. Zugleich sei eine Viel-
zahl neuer Aufgaben auf die obersten Bundesbehörden zu-
gekommen, so dass jetzt die Qualität der öffentlichen Auf-
gabenwahrnehmung und auch die Personalgewinnung
ernsthaft gefährdet seien. Zur weiteren Verbesserung der
Effizienz und der zielgenauen Personalbedarfsplanung und
-gewinnung sei es erforderlich, eine ressortspezifische Per-
sonalplanung durchzuführen und daraus die entsprechenden
Konsequenzen für die weitere Gestaltung des Personalkör-
pers zu ziehen. Da außerdem Bundesregierung und Koali-
tion aufgrund politischer Prioritäten 475 neue Planstellen
und Stellen ausbringen, werde die Stelleneinsparung zumin-
dest für die Bundesministerien konterkariert.

Nach Ablehnung dieser Forderung seitens der Koalitions-
fraktionen forderte die Fraktion der SPD, zumindest die
Organe der Rechtspflege, die Sicherheitsbehörden und die
„Bundesanstalt Technisches Hilfswerk“ von der pauschalen
Stellenkürzung aufgrund der Wochenarbeitszeit auszu-
nehmen.

Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. höhlten die Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP wie ihre Vorgängerregierun-
gen die Einnahmebasis des Staates durch Steuergeschenke
an Besserverdienende und Vermögende aus. Unternehmens-
steuern und Einkommensteuerspitzensätze wurden gesenkt,
Steuerschlupflöcher offengehalten oder sogar neue bereitge-
stellt. Mit Durchsetzung des Druckmittels Schuldenbremse
wurde ein angeblicher Sachzwang für Sozialabbau geschaf-
fen. Statt eine Finanztransaktionssteuer und eine wirksame
Bankenabgabe einzuführen, haben Koalition und Bundes-
regierung die Vergesellschaftung der durch die Zockerei der
Banken verursachten Milliarden-Verluste organisiert. Diese
Zangenpolitik ziele darauf ab, dem Staat systematisch Res-
sourcen zu entziehen. Ergebnis sei, dass allein der Bund
sich 2012 voraussichtlich mit 26 Milliarden Euro zusätzlich
verschulden werde.

Statt an den Ursachen der Krise in Europa anzusetzen – der
fehlenden Regulierung der Finanzmärkte, der teuren Ban-
kenrettung, der unzureichenden Besteuerung von Unterneh-
men und hohen Vermögen sowie den außenwirtschaftlichen
Ungleichgewichten insbesondere in der Eurozone –, werden
die Verursacher und Nutznießer der Krise weiterhin ge-
schont. Die Hebelung des so genannten Euro-Rettungs-
schirms EFSF bedeutet deutlich höhere Risiken für die
garantierenden Staaten, die im Haftungsfall für die Kosten
aufkommen müssen. Mit der Hebelung werden die Parla-
mente entmachtet und das Haushaltsrecht beschnitten. Ne-
ben den Milliarden-Risiken aus der jetzigen EFSF und dem
künftigen EU-Krisenfonds ESM ergeben sich weitere Haus-
haltsrisiken unter anderem aus der wegbrechenden Brenn-
elemente-Steuer und der ausbleibenden Finanztransaktions-
steuer. Statt der Politik von Koalition und Bundesregierung,
die im Ergebnis Europa in einen Abwärtsstrudel hinein
spart, fordert DIE LINKE., dass Deutschland sich an einem
europaweiten Zukunftsinvestitionsprogramm zum sozial-
ökologischen Umbau beteiligt.

wirtschaftlich Leistungsfähige stärker an den Kosten des
Gemeinwesens zu beteiligen. Dieser Haushalt produziere
mehr Armut dort, wo schon Armut sei, schaffe mehr Reich-
tum dort, wo schon Reichtum sei.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass sie bei der
Beratung des Regierungsentwurfs für das Haushaltsgesetz
2012 erneut den Antrag gestellt habe, den Bundesbehörden
zu untersagen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
beratender oder Vorgesetztenfunktion zu beschäftigen, die
gleichzeitig einen laufenden oder ruhenden Arbeits- oder
Werkvertrag mit einem privaten Arbeitgeber hätten. Die
Fraktion DIE LINKE. wollte verhindern, dass Interessen-
gruppen durch Ausleihen von Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern an Ministerien die Möglichkeit erhielten, unmittel-
bar Einfluss zu nehmen, in dem sie zum Beispiel an der Er-
stellung von Gesetzesentwürfen mitwirkten. Der Antrag
zielte darauf ab, die Exekutive von Lobby-Druck zu entlas-
ten. Der Antrag sei mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der SPD abge-
lehnt worden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte ihre
Überzeugung, dass die Schuldenkrise in Europa zeige, wie
wichtig eine echte wirtschafts- und finanzpolitische Koordi-
nation in Europa und nachhaltige Staatsfinanzen seien. Die
Bundesrepublik Deutschland habe bisher von ihrer Stellung
als verlässlichem Land profitiert. Aufgrund der Zinsent-
wicklung werde der Bundeshaushalt deutlich entlastet –
trotz steigender Verschuldung. Im Moment refinanziere sich
der Bund so günstig wie noch nie. Die Gesamtverschuldung
des Bundes betrage mittlerweile deutlich mehr als eine Bil-
lion Euro. Das bedeutet, dass bei kleinen Veränderungen
nach oben die Zinsbelastungen sofort explodieren könnten.
Denn die Gesamtverschuldung des Bundes betrage mittler-
weile deutlich mehr als eine Billion Euro. Aber mit diesem
Etat steige nicht nur die haushalterische Verschuldung, son-
dern auch die soziale und ökologische Verschuldung werde
von Schwarz-Gelb in die Höhe getrieben.

Im Vergleich zum aktuell laufenden Jahr werde die Netto-
neuverschuldung im Jahr 2012 mit 26,1 Mrd. Euro deutlich
höher liegen. Zwar hätten die Nettoneuverschuldung im
Vergleich zum Regierungsentwurf um 1,1 Mrd. Euro abge-
senkt werden können, dies sei allerdings kein Verdienst der
Koalition: Allein aufgrund der Zinsentwicklung, die den
Bundeshaushalt deutlich entlaste, hätten die Ausgaben um
1,7 Mrd. Euro gesenkt werden können. Der Haushaltsent-
wurf zeige das Versagen dieser Koalition, einen nachhalti-
gen Haushalt aufzustellen.

Obwohl der Bundesfinanzminister mit Privatisierungs-
erlösen in Höhe von über 5 Mrd. Euro kalkuliere und so
sein Finanztableau künstlich aufhübsche, steige die Neuver-
schuldung des Bundes gegenüber dem laufenden Jahr deut-
lich an. Damit verstoße die schwarz-gelbe Koalition gegen
den Geist der Schuldenbremse. Der Haushalt beruhe auf ei-
ner Wachstumsannahme von immerhin einem Prozent. Aus-
flüchte für konjunkturstützende Mehrausgaben gebe es da-
her nicht. Die Steuermehreinnahmen, die sich aufgrund der
wirtschaftlichen Entwicklung ergeben hätten, würden sofort
wieder ausgegeben, statt die Neuverschuldung zu verrin-
Der Bundeshaushalt bilde ab, dass Koalition und Bundes-
regierung es bewusst versäumen, Krisenverursacher und

gern. Die ansteigende Entwicklung der Nettokreditauf-
nahme sei ein Menetekel schwarz-gelber Finanzpolitik. Die

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51 – Drucksache 17/7125

Steuersenkungspläne der schwarz-gelben Regierung wür-
den die finanzielle Solidität der Bundesrepublik weiter
beschädigen. Zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen
in Soziales, Bildung, ökologischen Umbau und internatio-
nale Gerechtigkeit brauchten wir stattdessen eine gerechtere
Einbeziehung von Spitzenverdienenden und großen Vermö-
gen.

Echte Konsolidierung findet bei Schwarz-Gelb nicht statt.
Eine Dividende aus der Bundeswehrreform werde absehbar
nicht erzielt. Trotz der vollmundigen Ankündigung von
2010 leiste der Verteidigungsetat keinen Sparbeitrag. Die
Bundesregierung habe zwar versucht, dies vorzutäuschen,
indem sie 1,45 Mrd. Euro in andere Bereiche des Bundes-
haushaltes verschoben habe, habe aber selbst damit keine si-
gnifikante Absenkung des Bundeswehrhaushaltes erreichen
können. Durch die Abkehr von den Sparvorgaben habe die
Bundesregierung ohne Not den Reformdruck von der Bun-
deswehr genommen. Eine weitere Verkleinerung der Streit-
kräfte und eine schnellstmögliche Außerdienststellung von
Material seien zwingend nötig. Beschaffungen seien auf den
Prüfstand zu stellen und auf das absolut Notwendigste zu
reduzieren.

2.2.1 Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz

2.2.1.1 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Der Wortlaut wird Absatz 1.

B e g r ü n d u n g

Z u N u m m e r 1 B u c h s t a b e a

Redaktionelle Folgeänderung zu Buchstabe b.

b) Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2012 als Anlage 3 beige-
fügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Ener-
gie- und Klimafonds“ wird für das Jahr 2012 in Ein-
nahmen und Ausgaben auf 780 000 000 Euro festge-
stellt.“

B e g r ü n d u n g

Z u N u m m e r 1 B u c h s t a b e b

Gemäß § 6 Satz 3 des Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ ist dessen
Wirtschaftsplan ab dem Jahr 2012 mit dem Haushalts-
gesetz festzustellen.

2. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 vor Nummer 1 wird die Angabe
„436 375 000 000 Euro“ durch die Angabe
„436 875 000 000 Euro“ ersetzt.

B e g r ü n d u n g

Z u N u m m e r 2 B u c h s t a b e a

Anpassung des Gesamtermächtigungsrahmens aufgrund

aa) Vor Buchstabe a) wird die Angabe
„8 500 000 000 Euro“ durch die Angabe
„9 000 000 000 Euro“ ersetzt.

B e g r ü n d u n g

Z u N u m m e r 2 B u c h s t a b e b D o p p e l b u c h -
s t a b e a a

Erhöhung des Ermächtigungsrahmens aufgrund der Aus-
weitung auf mit Mitteln des Energie- und Klimafonds
zinsverbilligte Kredite der Kreditanstalt für Wiederauf-
bau für Vorhaben des internationalen Klima- und Um-
weltschutzes

(siehe § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe d – neu –).

bb) Am Ende des Buchstaben b) wird das Wort „sowie“
gestrichen und ein Komma angefügt.

B e g r ü n d u n g

Z u N u m m e r 2 B u c h s t a b e b D o p p e l b u c h -
s t a b e b b

Redaktionelle Folgeänderung zu Doppelbuchstabe dd.

cc) Am Ende des Buchstaben c wird das Komma gestri-
chen und das Wort „sowie“ angefügt.

B e g r ü n d u n g

Z u N u m m e r 2 B u c h s t a b e b D o p p e l b u c h -
s t a b e c c

Redaktionelle Folgeänderung zu Doppelbuchstabe dd.

dd) Nach Buchstabe c wird folgender neue Absatz ange-
fügt:

„d) für mit Mitteln des Energie- und Klimafonds
zinsverbilligte Kredite der Kreditanstalt für
Wiederaufbau für Vorhaben des internationalen
Klima- und Umweltschutzes.“

B e g r ü n d u n g

Z u N u m m e r 2 B u c h s t a b e b D o p p e l b u c h -
s t a b e d d

Ausweitung des Gewährleistungstatbestands auf mit
Mitteln des Energie- und Klimafonds zinsverbilligte
Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Vorhaben
des internationalen Klima- und Umweltschutzes

3. § 11 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „9 000 000 000
Euro“ durch die Angabe „8 000 000 000 Euro“ er-
setzt.

B e g r ü n d u n g

Z u N u m m e r 3 B u c h s t a b e a

Anpassung des in § 11 Absatz 1 festgelegten Finanz-
rahmens für Liquiditätshilfen an die Bundesagentur für
Arbeit an den Bedarf.

b) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „180 000 000
Euro“ durch die Angabe „200 000 000 Euro“ ersetzt.

B e g r ü n d u n g

Z u N u m m e r 3 B u c h s t a b e b

der Änderung von Absatz 1 Nummer 3.

b) Nummer 3 wird wie folgt geändert:
Die Vorschrift ermächtigt dazu, der Postbeamtenver-
sorgungskasse zur Vermeidung kurzfristiger Liquiditäts-

besondere angesichts des Umfangs der Inanspruch-
nahme des Vorruhestands ist hierfür nach neuen Berech-
nungen zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 ein Be-
trag von 200 Mio. Euro erforderlich.

4. § 21 Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3. die Planstellen im Zollfahndungsdienst, beim Zoll-
kriminalamt, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Zollverwaltung, bei den übrigen Kontrollein-
heiten der Hauptzollämter sowie bei den Grenzzoll-
ämtern,“.

B e g r ü n d u n g

Z u N u m m e r 4

Redaktionelle Angleichung an die neuen Bezeichnungen
der Arbeitseinheiten nach der Zollstrukturreform. Der
Umfang der von der allgemeinen Stelleneinsparung aus-
genommenen Bereiche bleibt dabei unverändert.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

2.2.1.2 Änderungsantrag der Fraktion der SPD

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2012 wird wie folgt ge-
ändert:

1. § 21 wird ersatzlos gestrichen.

2. Die Nummerierung der Folgeparagraphen wird entspre-
chend angepasst.

B e g r ü n d u n g

Die seit 1993 zu leistende jährliche pauschale Stellenein-
sparung hat zu einer kontinuierlichen Reduzierung des
Personals des Bundes geführt. Zugleich kam eine Viel-
zahl neuer Aufgaben auf die obersten Bundesbehörden
zu, die die ursprünglich vorhandenen Handlungsspiel-
räume für Stelleneinsparungen jedes Jahr zurückgeführt
haben. Zwar gewann die kontinuierliche Evaluation und
Aufgabenkritik an Bedeutung, nicht-ministerielle Kern-
aufgaben wurden ausgelagert oder in Dienstleistungs-
zentren zusammengefasst. Die hinreichende Erfüllung
öffentlicher Aufgaben erfordert jedoch fachlich hervor-
ragend ausgebildetes Personal und eine zukunftsgerich-
tete Personalplanung.

Dem wird eine pauschale Einsparquote von Planstellen
und Stellen nicht länger gerecht. Eine weitere Reduzie-
rung des Personals wird in einigen obersten Bundes-
behörden nicht nur die Qualität der öffentlichen Aufga-
benwahrnehmung, sondern auch die Personalgewin-
nung vor unüberwindliche Hürden stellen. Dies zeigt der
enorme Stellenbedarf von etwa 370 zusätzlichen Plan-

zulehnen.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. abgelehnt.

2.2.1.3 Änderungsantrag der Fraktion der SPD
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2012 wird wie folgt ge-
ändert:

1. In § 22 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

„(2) Ausgenommen von der Einsparung sind

1. die Organe der Rechtspflege,

2. die Planstellen der Polizeivollzugsbeamtinnen und
-beamten bei der Bundespolizei, beim Bundeskrimi-
nalamt und beim Deutschen Bundestag,

3. die Planstellen beim Zollfahndungsdienst, beim Zoll-
kriminalamt, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Zollverwaltung, bei den übrigen Kontrollein-
heiten der Hauptzollämter sowie bei den Grenzzoll-
ämtern und

4. die Planstellen und Stellen bei der Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk.“

2. Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird ent-
sprechend angepasst.

B e g r ü n d u n g

Ausnahme der genannten sicherheitsrelevanten Behör-
den und Einrichtungen von der Stelleneinsparquote auf
Grund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. abgelehnt.

2.2.1.4 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
§ 14 wird wie folgt gefasst:

㤠14

Entlastung der Exekutive von Lobby-Druck

Für sämtliche Personaltitel des Bundeshaushalts gilt: Den
Bundesbehörden ist es untersagt, Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter mit beratender und/oder Vorgesetzten-Funktion zu
beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder ruhen-
den Arbeits- und/oder Werkvertrag mit einem Verband oder
einer Personen- oder Kapitalgesellschaften mit nichtstaat-
lichen Anteilseignern haben.“

Die bisherigen §§ 14 bis 25 werden die neuen §§ 15 bis 26.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion der SPD abgelehnt.

Berlin, den 10. November 2011

Norbert Barthle Carsten Schneider (Erfurt) Otto Fricke
Drucksache 17/7125 – 52 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

engpässe (insbesondere am Jahresende) Liquiditätshilfen
in Form eines unverzinslichen unterjährigen Darlehens
zu gewähren. Aufgrund der aktuellen Entwicklung, ins-

stellen und Stellen, den der Regierungsentwurf des Bun-
deshaushalts 2012 allein für die Ministerien ausweist.

Die Regelung des § 21 HG 2012 ist daher insgesamt ab-
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 53 – Drucksache 17/7125

Haushalt 2012
Ergebnis der Beratung

im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Gesamtübersicht

Mio. €
I.Ausgaben

Entwurf ...................................................................................... 306.000

Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2011) .......................... +0,1

Veränderung ............................................................................. +200

Ausgaben neu ......................................................................... 306.200

Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2011) .......................... +0,1

Investitionen

• Entwurf ............................................................................. 26.393

• Veränderung ..................................................................... +464

Investitionen neu ............................................................... 26.857

II.Einnahmen

1. Steuereinnahmen

• Entwurf ............................................................................. 247.350

• Veränderung ..................................................................... +1.839

Steuereinnahmen neu ....................................................... 249.189

2. Sonstige Einnahmen

• Entwurf ............................................................................. 31.450

• Veränderung ..................................................................... -539

Sonstige Einnahmen neu .................................................. 30.911

3. Nettokreditaufnahme

• Entwurf ............................................................................. 27.200

• Veränderung ..................................................................... -1.100

Nettokreditaufnahme neu .................................................. 26.100

4. Nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokredit-
aufnahme

• Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme........ 39.412

• Abzüglich Konjunkturkomponente..................................... -5.333

• Abzüglich Saldo der finanziellen Transaktionen ............... 4.254

• Maximal zulässige Nettokreditaufnahme .......................... 40.491

Drucksache 17/7125 – 54 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2012
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Einnahmen

Ergebnis Haushaltsausschuss
Regierungs-

entwurf Erhö-
hungen

Herab-
setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

Neuer
AnsatzEinzelplan

Ressort

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 193 - - - 193
02 Deutscher Bundestag 1.688 - - - 1.688
03 Bundesrat 51 - - - 51
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 3.123 - - - 3.123
05 Auswärtiges Amt 110.323 - - - 110.323
06 Bundesministerium des Innern 415.702 - - - 415.702
07 Bundesministerium der Justiz 441.502 - - - 441.502
08 Bundesministerium der Finanzen 221.395 - - - 221.395
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
362.892 12.000 - +12.000 374.892

10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz

58.687 - - - 58.687

11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 6.904.586 130.525 727.000 -596.475 6.308.111
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung
6.564.973 2.100 525.000 -522.900 6.042.073

14 Bundesministerium der Verteidigung 323.592 - - - 323.592
15 Bundesministerium für Gesundheit 92.352 - - - 92.352
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit
353.587 - - - 353.587

17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

62.207 - - - 62.207

19 Bundesverfassungsgericht 40 - - - 40
20 Bundesrechnungshof 354 - - - 354
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
660.259 - - - 660.259

30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 126.496 - - - 126.496
32 Bundesschuld 28.713.819 29.000 1.198.240 -1.169.240 27.544.579
60 Allgemeine Finanzverwaltung 260.582.179 6.969.615 4.493.000 +2.476.615 263.058.794

Summe 306.000.000 7.143.240 6.943.240 +200.000 306.200.000

Im Epl. 32 (Spalte 6) Nettokreditaufnahme = 26.100.000
Im Epl. 60 (Spalte 5) Steuermehreinnahmen = 1.839.000
Im Epl. 60 (Spalte 6) Münzeinnahmen = 363.000

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 55 – Drucksache 17/7125

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2012
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Ausgaben

Ergebnis Haushaltsausschuss
Regierungs-

entwurf Erhö-
hungen

Herab-
setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

Neuer
AnsatzEinzelplan

Ressort

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 31.489 153 900 -747 30.742
02 Deutscher Bundestag 680.809 13.736 559 +13.177 693.986
03 Bundesrat 21.739 - - - 21.739
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 1.886.695 50.715 - +50.715 1.937.410
05 Auswärtiges Amt 3.306.724 27.650 10.650 +17.000 3.323.724
06 Bundesministerium des Innern 5.467.256 37.627 14.566 +23.061 5.490.317
07 Bundesministerium der Justiz 491.129 20.266 3.639 +16.627 507.756
08 Bundesministerium der Finanzen 4.612.340 4.503 11.619 -7.116 4.605.224
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
6.156.553 77.517 126.087 -48.570 6.107.983

10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz

5.280.066 1.650 1.650 - 5.280.066

11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 126.589.647 455.254 583.961 -128.707 126.460.940
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung
25.340.779 597.060 3.701 +593.359 25.934.138

14 Bundesministerium der Verteidigung 31.681.857 262.100 72.100 +190.000 31.871.857
15 Bundesministerium für Gesundheit 14.482.781 4.115 1.514 +2.601 14.485.382
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit
1.593.124 30.400 33.000 -2.600 1.590.524

17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

6.480.312 320.312 15.404 +304.908 6.785.220

19 Bundesverfassungsgericht 29.952 - - - 29.952
20 Bundesrechnungshof 122.747 - - - 122.747
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
6.332.910 75.500 25.500 +50.000 6.382.910

30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 12.804.372 173.152 36.300 +136.852 12.941.224
32 Bundesschuld 40.045.201 - 1.721.380 -1.721.380 38.323.821
60 Allgemeine Finanzverwaltung 12.561.518 734.470 23.650 +710.820 13.272.338

Summe 306.000.000 2.886.180 2.686.180 +200.000 306.200.000

Drucksache 17/7125 – 56 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2012
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Verpflichtungsermächtigungen

Ergebnis Haushaltsausschuss
Regierungs-

entwurf Erhö-
hungen

Herab-
setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

Neuer
AnsatzEinzelplan

Ressort

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

02 Deutscher Bundestag 5.982 13.880 - +13.880 19.862
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 147.977 8.390 - +8.390 156.367
05 Auswärtiges Amt 891.459 12.000 31.000 -19.000 872.459
06 Bundesministerium des Innern 1.026.517 2.629 147.600 -144.971 881.546
07 Bundesministerium der Justiz - 10.480 - +10.480 10.480
08 Bundesministerium der Finanzen 918.286 1.500 18.037 -16.537 901.749
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
2.407.626 255.136 31.630 +223.506 2.631.132

10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz

1.231.556 1.800 1.800 - 1.231.556

11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2.219.496 14.500 - +14.500 2.233.996
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung
11.039.999 1.811.587 418.154 +1.393.433 12.433.432

14 Bundesministerium der Verteidigung 7.710.407 1.230.000 - +1.230.000 8.940.407
15 Bundesministerium für Gesundheit 81.736 8.013 2.002 +6.011 87.747
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit
1.154.074 218.352 - +218.352 1.372.426

17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

355.425 263.009 - +263.009 618.434

20 Bundesrechnungshof 11.298 - - - 11.298
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
4.200.000 157.000 7.000 +150.000 4.350.000

30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 5.759.569 - - - 5.759.569
60 Allgemeine Finanzverwaltung 712.836 1.024.700 - +1.024.700 1.737.536

Summe 39.874.243 5.032.976 657.223 +4.375.753 44.249.996

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 57 – Drucksache 17/7125

Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2012
- Beträge in Mio. € -

Einnahmen

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Einnahmen

Epl. 09
Sonstiges Epl. 09 +12

Summe +12

Epl. 11
11 12 17602 Rückzahlung des Darlehens durch die Bundesagentur für Arbeit -500
11 12 21602 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit -227
11 13 23201 Erstattungen für Aufwendungen aufgrund der Überführung von

Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung +130
Sonstiges Epl. 11 +1

Summe -596

Epl. 12
12 22 12101 Gewinne aus Beteiligungen -525

Sonstiges Epl. 12 +2

Summe -523

Epl. 32
32 01 32511 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt -1.100
32 05 16212 Zinseinnahmen aus der Anlage von Kassenmitteln des Bundes -98

Sonstiges Epl. 32 +29

Summe -1.169

Drucksache 17/7125 – 58 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Einnahmen

Epl. 60
60 01 01101 Lohnsteuer +1.573
60 01 01201 Veranlagte Einkommensteuer -106
60 01 01301 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne das in Tit. 018 03 erfasste

Aufkommen) +345
60 01 01401 Körperschaftsteuer +85
60 01 01501 Umsatzsteuer +1.283
60 01 01601 Einfuhrumsatzsteuer -254
60 01 01602 Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich

zwischen Bund und Ländern +275
60 01 01803 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge -58
60 01 02101 Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU -140
60 01 03102 Energiesteuer (aus dem Verbrauch von anderen Heizstoffen als von Erdgas) -52
60 01 03104 Energiesteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas) +204
60 01 03202 Tabaksteuer +100
60 01 03301 Branntweinsteuer +140
60 01 03602 Versicherungsteuer -220
60 01 04101 Kernbrennstoffsteuer -830
60 01 04401 Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer +170
60 01 01116 Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 +840
60 01 01123 Anpassung an Einnahmeentwicklung -2.000
60 01 01516 Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes -587
60 01 03912 Entwurf einer Verordnung zur Absenkung der Steuersätze nach § 11 Absatz 2

des Luftver-kehrsteuergesetzes im Jahr 2012 -55
60 01 04112 Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (AtomG) +1.000
60 02 12101 Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen +525
60 02 26601 Erhebungskostenpauschale -115
60 04 12101 Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben +178

Sonstiges Epl. 60 +176

Summe +2.477

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 59 – Drucksache 17/7125

Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2012
- Beträge in Mio. € -

Ausgaben

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-ermächtigung

Epl. 01
Sonstiges Epl. 01 -1 +0

Summe -1 +0

Epl. 02
Sonstiges Epl. 02 +13 +14

Summe +13 +14

Epl. 03
Sonstiges Epl. 03 +0 +0

Summe +0 +0

Epl. 04
Sonstiges Epl. 04 +51 +8

Summe +51 +8

Epl. 05
Sonstiges Epl. 05 +17 -19

Summe +17 -19

Epl. 06
06 02 63220 Zuweisungen an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und

Organisationen mit Sicherheitsaufgaben -148
Sonstiges Epl. 06 +23 +3

Summe +23 -145

Epl. 07
Sonstiges Epl. 07 +17 +10

Summe +17 +10

Drucksache 17/7125 – 60 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-ermächtigung

Epl. 08
Sonstiges Epl. 08 -7 -17

Summe -7 -17

Epl. 09
09 03 68311 Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung, zum

Absatz an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge
von Kapazitätsanpassungen -112

09 13 51802 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement +51

09 18 51802 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement +3 +64
Sonstiges Epl. 09 +61 +109

Summe -49 +224

Epl. 10
Sonstiges Epl. 10 +0 +0

Summe +0 +0

Epl. 11
11 12 63211 Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung -100
11 12 68112 Arbeitslosengeld II +100
11 13 63622 Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund

aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV +225
11 13 63681 Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung -345
11 13 63682 Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im

Beitrittsgebiet -71
11 13 63683 Zusätzlicher Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung +109
11 13 63684 Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine

Rentenversicherung -51
Sonstiges Epl. 11 +4 +15

Summe -129 +15

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61 – Drucksache 17/7125

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-ermächtigung

Epl. 12
12 02 79101 Infrastrukturbeschleunigungsprogramm +500 +500
12 09 74111 Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen) +200
12 09 74132 Erhaltung (Bundesautobahnen) +200
12 09 82312 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat

vorfinanzierter unbeweglicher Sachen (Bundesautobahnen, A-Modell) -413
12 22 89101 Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen

des Bundes +707
12 22 89103 Baukostenzuschüsse der Europäischen Union für Investitionen in

Transeuropäische Verkehrsnetze im Bereich der Eisenbahnen des Bundes +100
12 25 63201 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz +54

Sonstiges Epl. 12 +39 +99

Summe +593 +1.393

Epl. 14
14 07 55339 Betrieb der Fahrzeuge des Flottenmanagements -10 +630
14 12 51802 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen

Liegenschaftsmanagement +190 +600
Sonstiges Epl. 14 +10 +0

Summe +190 +1.230

Epl. 15
Sonstiges Epl. 15 +3 +6

Summe +3 +6

Epl. 16
16 05 51802 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen

Liegenschaftsmanagement +160
16 07 51802 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen

Liegenschaftsmanagement +51
Sonstiges Epl. 16 -3 +8

Summe -3 +218

Epl. 17
17 04 67134 Bundesfreiwilligendienst -10 +183
17 10 68102 Elterngeld +300

Sonstiges Epl. 17 +15 +80

Summe +305 +263

Drucksache 17/7125 – 62 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-ermächtigung

Epl. 19
Sonstiges Epl. 19 +0 +0

Summe +0 +0

Epl. 20
Sonstiges Epl. 20 +0 +0

Summe +0 +0

Epl. 23
23 02 89603 Bilaterale Technische Zusammenarbeit -16 +130

Sonstiges Epl. 23 +66 +20

Summe +50 +150

Epl. 30
30 02 63250 BAföG - Schülerinnen und Schüler +118

Sonstiges Epl. 30 +19 +0

Summe +137 +0

Epl. 32
32 05 57505 Zinsen für Bundesschatzanweisungen -150
32 05 57506 Diskont für Unverzinsliche Schatzanweisungen -300
32 05 57508 Zinsen gem. § 4 des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes (SchlussFinG) -350
32 05 57509 Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobligationen,

Bundesschatzanweisungen, unverzinsliche Schatzanweisungen und
Darlehen -700

32 05 57521 Zinsen für Kassenverstärkungskredite -100
32 08 87101 Entschädigungen und Kosten aus inlandsbezogenen Gewährleistungen,

Zahlungen zur Abwendung oder Minderung von Schäden -100
Sonstiges Epl. 32 -21 +0

Summe -1.721 +0

Epl. 60
60 02 68501 Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse +182
60 02 69701 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zwischenerwerb von EADS-Anteilen

durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau +1.000
60 02 46171 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 +500

Sonstiges Epl. 60 +29 +25
Summe +711 +1.025

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