BT-Drucksache 17/7094

Perspektiven der Zusammenarbeit mit Georgien und den Sezessionsgebieten im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik

Vom 23. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7094
17. Wahlperiode 23. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy,
Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour,
Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Perspektiven der Zusammenarbeit mit Georgien und den Sezessionsgebieten
im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben im Mai 2009 im
Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) das an die regionalen
Bedingungen angepasste Programm Östlichen Partnerschaft (ÖP) aufgelegt.
Das übergeordnete Ziel lautet, durch die Förderung von Marktwirtschaft und
Demokratie die östlichen Nachbarstaaten der EU nachhaltig zu stabilisieren.

Georgien ist einer der sechs Teilnehmerstaaten der Östlichen Partnerschaft. Im
Juli 2010 wurden Verhandlungen über den Abschluss eines Assoziierungsab-
kommens mit Georgien aufgenommen. In dessen Rahmen sind Verhandlungen
zu einem vertieften Freihandelsabkommen geplant, sobald auf georgischer
Seite die dafür notwendigen Reformen umgesetzt sind. Ein Visaerleichterungs-
sowie ein Rücknahmeabkommen zwischen der EU und Georgien sind bereits
am 1. März 2011 in Kraft getreten.

Die neu konzipierte Europäische Nachbarschaftspolitik bringt aber auch die
Verpflichtung mit sich, die Lösung der Konflikte um die Regionen Abchasien
und Südossetien in Zusammenarbeit mit Georgien voranzutreiben. Grundlage
dafür ist der Vorschlag der Europäischen Kommission demzufolge die Euro-
päische Nachbarschaftspolitik stärker zur Lösung andauernder Konflikte ge-
nutzt werden sollte. Dieses hat der Rat ausdrücklich begrüßt (EU-Ratsdoku-
ment 11338/11 vom 9. Juni 2011).

Mit dem Erreichen der staatlichen Unabhängigkeit Georgiens im Jahr 1991
spalteten sich im Verlauf mehrjähriger Bürgerkriege Abchasien und Südossetien
von Georgien ab und beanspruchten eine eigene staatliche Souveränität. Seit-
dem übte Georgien keine staatliche Kontrolle mehr über die beiden Gebiete aus,
hielt jedoch den Anspruch auf ihre Zugehörigkeit zum georgischen Staat auf-
recht. Dieser völkerrechtliche Status wurde bis zum Krieg zwischen Georgien
und Russland 2008 von allen Staaten einschließlich Russlands anerkannt. Eine
Mission der Vereinten Nationen (United Nations – UN) in Abchasien und eine

Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
in Südossetien überwachten die Entwicklung. Zugleich unternahmen die UN
Anstrengungen für eine international vermittelte Verhandlungslösung. Im Au-
gust 2008 eskalierte der Konflikt nach einem militärischen Vorstoß Georgiens in
die südossetische Hauptstadt Zchinwali. Russland intervenierte militärisch in
Georgien und besetzte Abchasien und Südossetien. Durch Vermittlung der Eu-
ropäischen Union einigten sich Russland und Georgien auf einen Waffenstill-
stand in Form eines Sechs-Punkte-Plans.

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Dieser Plan sah u. a. einen Gewaltverzicht sowie die endgültige Einstellung aller
Kampfhandlungen vor und den ungehinderten Zugang zu humanitären Hilfs-
gütern. Ein umstrittener Punkt ist die Stationierung russischer Truppen auf dem
südossetischen und abchasischen Gebiet. Aus Sicht Russlands und der abcha-
sischen und südossetischen De-facto-Regierungen sollen die „russischen Frie-
denstruppen“ zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, bis internationale
Mechanismen vereinbart sind. Russland erkannte Abchasien und Südossetien
als souveräne Staaten an. Dem folgten weltweit lediglich Venezuela, Nicaragua
und Nauru. Georgien beharrt auf der Anerkennung seiner territorialen Integrität
unter Einschluss Abchasiens und Südossetiens. Die Europäische Union unter-
stützt diesen Anspruch und unterhält folglich keinerlei offizielle Beziehungen zu
beiden Gebieten.

Die Politik der EU in Bezug auf die Regionen Abchasien und Südossetien zielt
momentan auf „non-recognition and engagement“ (Nichtanerkennung und Ein-
bindung) ab. Im Ergebnis bedeutet dies, dass eine aktive Politik gegenüber
Abchasien und Südossetien entwickelt werden soll, die jenseits der Statusfrage
auf Kontakte und Zusammenarbeit abzielt. An die georgische Regierung richtet
die EU die Aufforderung, auf der gleichen Grundlage für Probleme, die mit den
derzeit unlösbaren Statusfragen verbunden sind, pragmatische Lösungen zu
suchen. Die territoriale Integrität Georgiens behält dabei Priorität.

Die im Sechs-Punkte-Plan festgeschriebenen Gespräche über Modalitäten für
die Sicherheit und Stabilität in Südossetien und Abchasien finden seit Oktober
2008 regelmäßig in Genf statt. Die Genfer Gespräche dienen als Plattform zur
Erörterung praktischer und konkreter Fragen, die zur Schaffung der Grundla-
gen für dauerhafte Sicherheit und Stabilität in der Region beitragen sollen. Bei
den Gesprächen führen die Vereinten Nationen, die OSZE und die Europäische
Union gemeinsam den Vorsitz. Teilnehmer sind Georgien, Russland und die
USA sowie Vertreter Abchasiens und Südossetiens. Die Gespräche laufen par-
allel zu zwei Themen – Sicherheit und Stabilität in der Region sowie Binnen-
vertriebene. Die bisher letzte Runde dieser Gespräche fand im Juni 2011 statt.

Die Einhaltung des Waffenstillstandsplans wird von der European Union Moni-
toring Mission in Georgia (EUMM) überwacht. Die Patrouillen der EUMM
überwachen die Verwaltungsgrenze zwischen Georgien und Abchasien bzw.
Südossetien rund um die Uhr. Die EUMM vermittelt in Konfliktfällen, ermutigt
beide Seiten zur Kooperation und unterhält wöchentliche Sitzungen gemeinsam
mit russischen und georgischen Vertretern ab. Ein grundsätzliches Problem ist
dabei jedoch die Unzugänglichkeit der abchasischen bzw. südossetischen Seite
für die EUMM infolge der russischen Zugangsverweigerung. Für eine nach-
haltige Stabilität in der Region ist die Umsetzung des Sechs-Punkte-Plans
zwingende Voraussetzung. Das Mandat der European Union Monitoring Mis-
sion in Georgia, das zur Umsetzung des Sechs-Punkte-Planes eingesetzt wurde,
wurde am 12. September 2011 für ein weiteres Jahr bis zum 14. September
2012 verlängert (EU-Ratsdokument 13414/11 vom 12. September 2011).

Zum 1. September 2011 wurde mit Philippe Lefort ein neuer EU Sonderbeauf-
tragter für den Südkaukasus und die Krise in Georgien eingesetzt. Sein Mandat
fasst die Mandate des früheren Sonderbeauftragten für den Südkaukasus und des
früheren Sonderbeauftragten für die Krise in Georgien zusammen und läuft bis
zum 30. Juni 2012 (Pressemitteilung des Europäischen Ministerrates 13561/11
vom 26. August 2011).

Die Sezessionskonflikte um Abchasien und Südossetien stellen für das Kern-
land Georgiens und die gesamte Region ein großes Hindernis bei der wirt-
schaftlichen Entwicklung und der Demokratisierung dar. Die anhaltende Isola-
tion Abchasiens und Südossetiens infolge der Schließung der Grenzen zu Geor-

gien, der Nichtanerkennung durch nahezu alle Staaten und des damit einherge-
henden Fehlens von internationalen Kontakten und Verträgen verstärkt die

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wirtschaftliche und politische Abhängigkeit dieser Gebiete von Russland.
Gleichwohl wünschen sich große Teile der Bevölkerung und der Eliten Ab-
chasiens eine Verbesserung der internationalen Kontakte, insbesondere zur EU.
Aufgabe der Europäischen Union ist es deshalb, auch ohne eine völkerrecht-
liche Anerkennung der Unabhängigkeit der Gebiete zur Entwicklung demokra-
tischer Institutionen, zum Ausbau der Zivilgesellschaft und zur wirtschaftlichen
Entwicklung in den Sezessionsgebieten beizutragen.

In Abchasien fanden am 26. August 2011 Präsidentschaftswahlen statt, die ge-
mäß unabhängigen Beobachtern nach demokratischen Regeln abgelaufen sind.
Ziel des neuen Präsidenten Alexander Ankwab ist es, Entscheidungsspielraum
und eine gewisse Eigenständigkeit für Abchasien zu bewahren, auch wenn
70 Prozent des Haushaltes von Russland finanziert werden.

Die georgische Regierung hat seit Anfang 2010 mit verschiedenen Maßnahmen
versucht, die Isolation der Gebiete abzuschwächen und eine neue Annäherung
zu beginnen. Konkret bestand das Maßnahmenbündel aus der Strategie über die
abtrünnigen Gebiete: Einbindung durch Kooperation (Januar 2010), dem Ak-
tionsplan zur Einbindung zur Umsetzung der Strategie (6. Juli 2010) sowie aus
einem Gesetz über die abtrünnigen Gebiete und den Modalitäten für die Aus-
führungsinstrumente in den besetzten Gebieten (beides vom 15. Oktober 2010).

Mit Hilfe dieser Maßnahmen sollen Projekte zur Verbesserung der Situation der
Menschen in den Sezessionsgebieten initiiert werden. Bisher laufen bereits Pro-
jekte im sozialen und kulturellen Bereich in vielfältiger Form, insbesondere für
Abchasien. Mit einer zunehmend stärkeren Koordination und Kanalisierung der
Kontakte mit den Sezessionsgebieten durch das georgische Ministerium für
Reintegration besteht jedoch die Gefahr, dass die teilweise gut funktionierende,
informelle Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren vor Ort
erschwert wird.

Bereits 1992 führten Kämpfe in der Region Abchasien zu Flucht und Vertrei-
bung der georgischen und nichtabchasischen Bevölkerung. In Georgien leben
seitdem rund 220 000 Binnenvertriebene. In den meisten Fällen sind ihre Le-
bensverhältnisse nach wie vor äußerst prekär. Der georgische Staat kümmert
sich nur sehr schleppend um die Angleichung ihrer Lebensverhältnisse.

Infolge des Krieges im August 2008 wurden bis zu 190 000 Personen nach
Schätzungen internationaler Hilfsorganisationen vorübergehend zu Vertriebe-
nen und Flüchtlingen. Rund 23 000 von ihnen werden voraussichtlich auf
Dauer nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Die EU-Kommission sagte
bei der internationalen Geberkonferenz im Oktober 2008 in Brüssel Georgien
weitere 500 Mio. Euro für humanitäre Hilfe und Wiederaufbau zu. 2009 wurde
eine Reihe neuer Siedlungen für diese Vertriebenen errichtet, eine davon mit
deutscher Hilfe. Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Lage der Bin-
nenvertriebenen sind dringend notwendig.

Der Kommissar für Menschenrechte beim Europarat Thomas Hammarberg hat
in seinem Bericht (CommDH (2010)40 vom 7. Oktober 2010) seine Besorgnis
bezüglich der Situation der IDPs in Georgien zum Ausdruck gebracht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung durch die Neuausrichtung
der Europäischen Nachbarschaftspolitik für die bilaterale Zusammenarbeit
mit Georgien und insbesondere für die Politik gegenüber Abchasien und
Südossetien?

2. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die EU-Politik Non-Recognition

and Engagement Policy (NREP) gegenüber Georgien, und in welcher

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Weise äußert sich gegebenenfalls dieses Engagement in Abchasien und
Südossetien?

3. Welche praktischen Auswirkungen hat die Nichtanerkennung der Selbstän-
digkeit Abchasiens und Südossetiens durch Georgien für Kontakte zwi-
schen diesen Gebieten und dem georgischen Kernland sowie für Kontakte
dieser Gebiete nach außen?

4. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Entwicklung und Unter-
stützung der Zivilgesellschaften in Georgien und in den Sezessionsgebieten
ein wesentliches Element der Europäischen Nachbarschaftspolitik zur
Hilfe bei der Annäherung der Konfliktseiten und der innenpolitischen Sta-
bilisierung der Region ist?

a) Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, aktiv an der
Entwicklung der Zivilgesellschaften in Abchasien und Südossetien mit-
zuwirken?

b) Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung Georgien darin,
Kontakte zwischen den Zivilgesellschaften in Abchasien und Südosse-
tien sowie Georgien zu ermöglichen?

c) Setzt sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür
ein, dass Angehörige der Zivilgesellschaften aus Abchasien und Süd-
ossetien in das Zivilgesellschaftsforum der Östlichen Partnerschaft inte-
griert werden?

5. Wie wirkt die Bundesregierung darauf ein, dass Vertreterinnen und Vertre-
ter der georgischen und der abchasischen Seite sowie der georgischen und
der südossetischen Seite gemeinsam über vertrauensbildende Maßnahmen
sowie Maßnahmen im humanitären Bereich beraten?

6. Nutzt die Bundesregierung ihre guten Beziehungen zur Regierung der Rus-
sischen Föderation, um mit dieser die Einsatzmöglichkeiten der EUMM
auf beiden Seiten der Administrative Boundary Line (ABL – Waffenstill-
standslinie) zu besprechen?

7. Hält die Bundesregierung bei Projekten, die im Rahmen der Östlichen Part-
nerschaft der Europäischen Union aufgelegt werden, eine Teilnahme Ab-
chasiens und Südossetiens für sinnvoll, und wenn ja, inwiefern sieht sie
Realisierungsmöglichkeiten dafür?

8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf der Grundlage des
Standpunkts Georgiens wie der EU, dass die Bürger Abchasiens und Süd-
ossetiens infolge der Nichtanerkennung der staatlichen Souveränität der
Sezessionsgebiete nach wie vor die georgische Staatsbürgerschaft besitzen,
diese Bürger an der zwischen der EU und Georgien am 16. Februar 2010
abgeschlossene Mobilitätspartnerschaft durch geeignete Reise- und Visa-
regelungen teilhaben zu lassen, und hat sie diesbezüglich pragmatische An-
gebote vorgelegt?

9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Botschaften der Niederlande und
der Schweiz in Tiflis Schengen-Visa auch für Menschen, die in Abchasien
leben, ausstellen, und wenn ja, warum stellt die deutsche Botschaft für
diese Bevölkerungsgruppe keine Visa aus?

10. Erachtet es die Bundesregierung für sinnvoll, dass die Schengen-Staaten
ein gemeinsames Visa-Antragszentrum in Tiflis eröffnen, ähnlich dem im
Jahr 2007 in der Republik Moldau errichteten europäischen „Common Visa
Application Centre“?

11. Hält die Bundesregierung die Genfer Gespräche für die friedliche Entwick-

lung der Region für notwendig und geeignet, und wenn ja, wie setzt sie sich
dafür ein, dass alle Parteien sich konstruktiv und dauerhaft daran beteiligen?

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12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die EU eine aktivere Rolle
bei der Lösung des Georgienkonfliktes einnehmen kann, und wenn ja, wie
setzt sie sich dafür ein?

13. Inwiefern wirkt die Bundesregierung auf die De-facto-Regierungen in Süd-
ossetien und Abchasien ein, damit die Binnenflüchtlinge in ihre ange-
stammten Wohngebiete, die sich unter der Kontrolle der De-facto-Regie-
rungen befinden, zurückkehren können (vgl. The honouring of obligations
and commitments by Georgia, Parlamentarische Versammlung des Europa-
rates, Dokument 12544 vom 28. März 2011, Absatznummer 159)?

14. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Verbesserung der
Lebens- und Arbeitsbedingungen sämtlicher Binnenflüchtlinge, die nicht
in die alte Heimat zurückkehren können oder wollen, zur Stabilisierung der
Situation und zur Deeskalation der Konflikte beitragen würde, und wenn
ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Unterstützung
durch die EU zu ihrer Integration im Kernland Georgiens beizutragen?

15. Hält die Bundesregierung eine Einbeziehung von Vertretern Abchasiens
und Südossetiens in die Arbeit des Europarates und seiner Parlamenta-
rischen Versammlung für sinnvoll, und wenn ja, wie ließe sich eine solche
– ohne die Verletzung des Souveränitätsanspruchs Georgiens – erreichen?

16. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der EU für einen Beobachter-
status für Abgeordnete und Akteure aus den Sezessionsgebieten bei der
Parlamentarischen Versammlung der Mitgliedstaaten der Östlichen Part-
nerschaft „EuroNest“ ein, und falls nicht, warum nicht?

17. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der ENP Projekte
der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wieder-
aufbau in den Sezessionsgebieten, insbesondere im Bereich erneuerbarer
Energien, die die wirtschaftliche Abhängigkeit der Sezessionsgebiete von
Russland zu vermindern geeignet wären, und unterstützt die Bundesregie-
rung diese?

18. Legt die Bundesregierung beim Schüler- und Studierendenaustausch sowie
beim Internationalen Parlaments-Stipendium (IPS) Wert auf eine Teilneh-
merquote aus den Sezessionsgebieten, und welche Möglichkeiten sieht sie
für eine Realisierung?

19. Setzt sich die Bundesregierung für die gezielte Einbindung von Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Sezessionsgebieten in bilaterale
und EU-Austauschprojekte ein, und welche Möglichkeiten sieht sie dafür?

20. Setzt sich die Bundesregierung bei den an der EU-Ratsinitiative „Schwarz-
meersynergie“ beteiligten Staaten für die Nutzung dieser Initiative als
Plattform für gemeinsame Projekte ein, um so mit Hilfe von Kooperations-
projekten, an denen auch Abchasien und Südossetien teilnehmen, vertrau-
ensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien zu schaffen?

21. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der georgischen Regierung für
die Aufgabe des Vetos gegen einen Beitritt Russlands zur Welthandelsorga-
nisation (WTO) ein?

22. Wie schätzt die Bundesregierung das Verhalten der georgischen Regierung
ein, nicht nur den WTO-Beitritt Russlands zu verhindern, sondern auch an-
dere multilaterale Institutionen als Forum für die Auseinandersetzung um
die Konfliktgebiete zu instrumentalisieren?

Berlin, den 23. September 2011
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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