BT-Drucksache 17/6887

Drug-Checking als aktiver Gesundheitsschutz

Vom 1. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6887
17. Wahlperiode 01. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Karin Binder, Inge Höger, Caren Lay,
Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel, Kathrin Vogler,
Halina Wawzyniak, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Drug-Checking als aktiver Gesundheitsschutz

Beimischungen in Drogen bedeuten eine große und unkalkulierbare Gefahr für
Konsumentinnen und Konsumenten. Das Verbot praktisch aller Rauschdrogen
außer Alkohol führt zu illegalen Vertriebswegen und organisierter Kriminalität.
Das macht es praktisch unmöglich, das Strecken von Drogen mit teils stark
gesundheitsgefährlichen Substanzen zu verhindern. Konsumentinnen und Kon-
sumenten haben in der Regel keine Möglichkeit, die Qualität der Drogen selb-
ständig vorab festzustellen und sind, wenn sie sich trotzdem für Drogenkonsum
entschieden haben, auf den Dealer bzw. die Dealerin ihres geringsten Misstrau-
ens angewiesen.

Besonders für die sogenannten Partydrogen gibt es internationale und deutsche
Initiativen, die vor Ort, beispielsweise vor Clubs oder auf Festivals, erworbene
Drogen auf Wunsch des Konsumenten oder der Konsumentin auf ihre Qualität
testen (Drug-Checking). Es besteht auch die Möglichkeit, die Substanz in einer
Drogenberatungsstelle oder Apotheke abzugeben und durch ein Labor unter-
suchen zu lassen.

Als unerwünschte Beimischungen kommen Streckmittel zum Einsatz, aber auch
andere, dem Konsumenten bzw. der Konsumentin unbekannte Drogen oder ver-
schiedene Arzneimittel. Zum Teil besitzen Nebenprodukte aus der Drogen-
synthese, wenn die Substanz nicht ausreichend gereinigt wurde, unerwünschte
Wirkungen. Viele Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass von Ver-
unreinigungen und Streckmitteln eine größere Gesundheitsgefahr ausgeht als
von den eigentlichen Wirksubstanzen.

Drug-Checking ist aktiver gesundheitlicher Verbraucherschutz. Unabhängig
davon, wie der Drogenkonsum selbst bewertet wird, sollten Menschen, die sich
für Drogenkonsum entschieden haben, die Möglichkeit gegeben werden, sich
vor unerwünschten Schädigungen zu schützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchen Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit

und Entwicklung gibt es legale Drug-Checking-Initiativen?

2. In welchen Ländern werden Drug-Checking-Initiativen staatlich unterstützt?

Drucksache 17/6887 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Sind der Bundesregierung Erfahrungen von internationalen Drug-Che-
cking-Initiativen bekannt?

Falls ja, wie bewertet sie diese?

Falls nein, aufgrund welcher Überlegungen, Studienergebnisse oder Fall-
berichte trifft sie dazu Entscheidungen?

4. Wo gibt bzw. gab es in Deutschland Drug-Checking-Initiativen?

Werden diese Initiativen vom Bund finanziell unterstützt?

5. Wie ist Drug-Checking nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich zu be-
werten?

6. Wie ist Drug-Checking nach Ansicht der Bundesregierung aus verbrau-
cherschutzpolitischen Gesichtspunkten zu bewerten?

Ist Drug-Checking nach Ansicht der Bundesregierung dazu geeignet, Kon-
sumentinnen und Konsumenten von Drogen vor vermeidbaren Gesund-
heitsschäden zu bewahren?

7. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Drug-Checking in
Deutschland – ggf. auch zu wissenschaftlichen Zwecken – durchgeführt
werden kann?

8. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Land Berlin eine Anfrage
an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gerichtet hat, um zu er-
fahren, ob das BMG einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für die
Durchführung von Drug-Checking unterstützen würde?

Falls ja, wie hat das BMG geantwortet, und welche Begründung gibt es für
diese Antwort?

9. Welche weiteren Bemühungen für eine Ausnahmegenehmigung zur Durch-
führung von Drug-Checking-Projekten hat es gegeben, und wie hat das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte jeweils entschieden?

10. Aus welchem Grund hat das BMG im Jahr 1999 beim techno-netzwerk
Berlin ein Drug-Checking-Konzept in Auftrag gegeben, und wie gedenkt
die Bundesregierung mit dem erarbeiteten Konzept weiter zu verfahren?

11. Wie bewertet die Bundesregierung die Toxizität von üblichen unerwünsch-
ten Beimischungen in Drogen?

Wie schätzt die Bundesregierung den Anteil von unerwünschten Bei-
mischungen an drogenbedingten Gesundheitsschäden ein?

12. Plant die Bundesregierung Initiativen, die den Gesundheitsschutz von
Menschen, die sich gegen den Konsum von Drogen entschieden haben,
zum Ziel haben?

Berlin, den 1. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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