BT-Drucksache 17/6759

Umsetzung der Ergebnisse des Hartz-IV-Vermittlungsausschusses, insbesondere der angenommenen Protokollerklärungen

Vom 3. August 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6759
17. Wahlperiode 03. 08. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
Klaus Ernst, Werner Dreibus, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring,
Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der
Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung der Ergebnisse des Hartz-IV-Vermittlungsausschusses, insbesondere
der angenommenen Protokollerklärungen

Im Ergebnis der zweiten Fortsetzung seiner 10. Sitzung am 22. Februar 2011 so-
wie seiner 11. Sitzung am 23. Februar 2011 bestätigte der Vermittlungsaus-
schuss von Bundesrat und Bundestag den Einigungsvorschlag zum Siebten Ge-
setz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie den Einigungs-
vorschlag zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des
Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

Integrale Bestandteile der Einigungsvorschläge sind mehrere Protokollerklärun-
gen, in denen die Bundesregierung Zusagen zur Verbesserung der kommunalen
Finanzsituation, zu Mindestlohnregelungen sowie zu Überprüfungen beim Hartz-
IV-Regelsatz sowie der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und
Heizung sowie den tatsächlichen Belastungen hinsichtlich der Bildungs- und
Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gab. Mit der
mehrheitlichen Zustimmung des Vermittlungsausschusses zu den Einigungsvor-
schlägen ist zugleich die gesetzgeberische Verpflichtung zu einer wortgetreuen
Umsetzung dieser Protokollerklärungen verbunden.

Die in den Protokollerklärungen getroffenen Festlegungen und Zusagen berüh-
ren zudem die Interessen vieler Bürgerinnen und Bürger. Eine verzögerte, nur
teilweise oder gänzliche Nichtumsetzung der Protokollerklärungen wäre geeig-
net, das Vertrauen in das Funktionieren politischer Institutionen weiter zu er-
schüttern. Die bereits bestehende Politik- und Regierungsverdrossenheit würde
weiter befördert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung den Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem
Ziel, Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regel-
satz zu ermöglichen, überprüft?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht, und für wann ist die Überprüfung geplant?

2. Ist der Bundesregierung das diesbezügliche Schreiben des Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, an
die Mitglieder der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses vom 19. Januar
2011 bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung im Einzelnen die dem
Schreiben angehangenen Argumente des Bundesbehindertenbeauftragten?

Drucksache 17/6759 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Stellt die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheits-
leistungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die
vollständige Umsetzung des betreffenden Teils der Protokollerklärung zu
den Mindestlohnregelungen dar?

Wenn ja,

a) seit wann, und für welchen Zeitraum,

b) in welcher Form und Höhe, und

c) welche Bereiche der Sicherheitsdienstleistungen sind von der Regelung
umfasst?

4. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung in den Verhand-
lungen zum neuen Antrag auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung
zum Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche?

5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um den Mindest-
lohn in der Branche Sicherheitsdienstleistungen auf tarifvertraglicher
Grundlage nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG zu etablieren?

6. Seit wann sind die in der Protokollerklärung vereinbarten Kontroll- und
Sanktionsvorschriften im Bereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeit-
nehmerüberlassung (AÜG) durch den Zoll in Kraft getreten, und gibt es be-
reits erste Erkenntnisse über die Auswirkungen?

7. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Erlass der Rechtsverordnung
über die Lohnuntergrenze zur Arbeitnehmerüberlassung, und welche kon-
kreten Schritte hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen, um
hier Regelungen herbeizuführen?

8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um den Termin
1. Mai 2011 in der Umsetzung der Protokollerklärung zur Zeitarbeit einzu-
halten?

9. Welche Hinderungsgründe gab es in der Umsetzung der in der Protokoll-
erklärung zur Zeitarbeit festgelegten acht Unterpunkte?

a) Welche Punkte konnten aus welchen Gründen nicht umgesetzt werden?

b) Wenn keine Umsetzung erfolgt, greift dann das Gebot equal pay für die
Leiharbeit, und wenn nein, warum nicht?

10. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen bzw. will sie
zeitnah unternehmen, um zu überprüfen, inwieweit die Verteilungswirkun-
gen der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizungen
einerseits sowie die tatsächlichen Belastungen hinsichtlich der Bildungs-
und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an-
dererseits übereinstimmen?

11. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Behauptung in der Begrün-
dung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, we-
gen der Übernahme der Finanzierung der Grundsicherung ab 2014 stünden
„Ländern und Kommunen dann ausreichend Finanzmittel zur Verfügung“,
um dauerhaft auch die kommunalen Aufwendungen für Mittagessen und
Schulsozialarbeit selbst zu finanzieren, der in der Protokollerklärung festge-
legten Überprüfung der Verteilungswirkungen widerspricht und deren Er-
gebnisse vorgreift?

12. Welche Maßnahmen hat das zuständige Bundesministerium bereits ein-
geleitet, um den in § 10 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) an-
geforderten Bericht über die Weiterentwicklung der für die Ermittlung von

Regelbedarfen anzuwendenden Methodik vorzubereiten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6759

a) Sind in dem Haushalt 2012 Mittel für externe Studien und Gutachten zu
den drei vorgesehen Themenkomplexen (Ausschluss verdeckt Armer,
Ermittlung des Bedarfs von Kindern und Jugendlichen sowie von Mehr-
personenhaushalten, § 10 Absatz 2 RBEG) vorgesehen, und gegebenen-
falls in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

b) In welcher Form gedenkt das BMAS der Verpflichtung nachzukommen,
dass der Bericht „unter Mitwirkung des Statistischen Bundesamtes und
von Sachverständigen“ erstellt wird?

c) Welche konkreten Sachverständigen plant das BMAS in welcher Form
einzubeziehen?

d) Gelten für das BMAS auch die (Selbst-)Organisationen der betroffenen
Bürgerinnen und Bürger als Sachverständige, die in den Prozess einbe-
zogen werden müssen?

e) Gedenkt das BMAS in die Beratungen zur Erstellung des Berichts auch
die fachlich zuständigen Mitglieder des Deutschen Bundestages einzube-
ziehen?

Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. August 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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