BT-Drucksache 17/6548

SWIFT: Inhalt und Mängel bei der Umsetzung des Abkommens und im Prüfbericht der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol

Vom 7. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6548
17. Wahlperiode 07. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Michael Hartmann (Wackernheim), Petra
Ernstberger, Gabriele Fograscher, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Frank Hofmann
(Volkach), Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas
Oppermann, Rüdiger Veit, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Frank-Walter Steinmeier und
der Fraktion der SPD

SWIFT: Inhalt und Mängel bei der Umsetzung des Abkommens und im Prüfbericht
der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol

Mit Schreiben vom 25. Mai 2011 lehnte die Vorsitzende der Gemeinsamen Kon-
trollinstanz (GKI) des Europäischen Polizeiamtes (Joint Supervisory Body of
Europol) die Bitte des Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bun-
destages ab, den geheimen Teil des Kontrollberichts der Gemeinsamen Kontroll-
instanz Europol (GKI Europol) für eine Einsichtnahme für die Mitglieder des
Innenausschusses in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu hin-
terlegen.

Die Ablehnung wurde zum einen mit der Einstufung der Berichtsteile als
Geheimsache gemäß Beschluss 2009/968/JI des Rates vom 30. November 2009
zur Annahme der Vertraulichkeitsregeln für Europol-Informationen begründet.
Zum anderen resultierte daraus die Zugangsverweigerung zu den Dokumenten
durch die GKI gemäß Artikel 7 Absatz 4c des Aktes Nr. 29/2009 der Gemein-
samen Kontrollinstanz von Europol vom 22. Juni 2009, wonach das Interesse
der antragstellenden Person hinter dem Interesse Europols an ordnungsgemäßer
Erfüllung ihrer Aufgaben zurücktreten muss.

Der Antrag des Innenausschussvorsitzenden wurde auf Bitte des Abgeordneten
Gerold Reichenbach gestellt, Einsicht in den geheimen Teil nehmen zu können.
Grund für diese Bitte waren unter anderem die Hinweise, die der Bundesbeauf-
tragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit seinem Schreiben
vom 3. Mai 2011 (Ausschussdrucksache 17(4)250) an den Innenausschussvor-
sitzenden aufgrund der Kritik des mit der Überprüfung beauftragten Delega-
tionsmitgliedes Paul Breitbarth (Niederländische Datenschutzbehörde) gab.
Paul Breitbarth merkte unter anderem Folgendes an:

– Er bemängelte die mangelhafte Einbeziehung seiner Person bei der endgül-
tigen Erstellung des Kommissionsberichtes – insbesondere mit Blick auf
seine abweichenden Bewertungen.
– Er kritisierte, dass seine Forderung, bei zukünftigen Überprüfungen die
Erforderlichkeit der Verwendung der Finanztransaktionsdaten durch die
amerikanische Delegation umfassender darzulegen, nicht aufgenommen
wurde.

– Er bezweifelte, dass Europol seine Aufgabe nach dem Abkommen tatsäch-
lich gewissenhaft ausführe. Dies begründet er damit, dass man sich lediglich

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auf die Datenverarbeitung in den USA konzentriert habe und lediglich ein
kurzes Treffen der Überprüfungsdelegation mit einem Vertreter von Europol
stattfand.

Darüber hinaus werden folgende Punkte auch von einigen Mitgliedern des
Europäischen Parlaments kritisch bewertet:

– Der Terrorismusverdacht sei bei den Anforderungen der USA oft nicht klar
erkennbar bzw. so formuliert, so dass weitere Informationen eingeholt wer-
den müssen bzw. eine weitere Information nur mündlich erfolge, was eine
spätere Überprüfung durch die Kontrollinstanz erschwere.

– Ebenso sei nicht ersichtlich, ob tatsächlich die Anzahl der abgefragten
Datensätze anhand der Datenkategorien eingegrenzt wird.

– Darüber hinaus seien weder die Qualifikation noch der Informationsfluss für
den EU-Vertreter in den USA erkennbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung der geheime Teil des Berichts des GKI bekannt?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Wenn ja, werden daraus Mängel bei der Durchführung des Abkommens
zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika
über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung
aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des
Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Ab-
kommen) und der Kontrolle durch Europol ersichtlich?

4. Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen
bzw. beabsichtigt sie, um eine Beseitigung der Mängel zu erreichen?

5. Teilt die Bundesregierung die Kritik des Delegationsmitgliedes Paul
Breitbarth an Kontrolle und Durchführung des SWIFT-Abkommens, und
wenn nein, warum nicht?

6. Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen
bzw. beabsichtigt sie, um eine Beseitigung der Mängel zu erreichen?

7. Teilt die Bundesregierung die aufgeführte Kritik von Mitgliedern des Euro-
päischen Parlaments an der Durchführung des SWIFT-Abkommens, und
wenn nein, warum nicht?

8. Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen
bzw. beabsichtigt sie, um eine Beseitigung der Mängel zu erreichen?

Berlin, den 6. Juli 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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