Vom 7. Juli 2011
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6547
17. Wahlperiode 07. 07. 2011
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Rüdiger Veit, Aydan Özog˘uz, Petra
Ernstberger, Gabriele Fograscher, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Michael
Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Ute Kumpf, Kirsten
Lühmann, Thomas Oppermann, Gerold Reichenbach, Dr. Dieter Wiefelspütz,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten
Beschäftigung
Am 19. Juni 2009 ist die Richtlinie 2009/50/EG des Rates über die Bedingun-
gen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Aus-
übung einer hochqualifizierten Beschäftigung in Kraft getreten (ABl. L 155/17
vom 18.6.2009). Die Richtlinie musste gemäß Artikel 23 Absatz 1 bis zum
19. Juni 2011 umgesetzt werden. Trotz Ablauf dieser Frist hat die Bundesregie-
rung bislang keinen Vorschlag für eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor-
gelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum hat die Bundesregierung bisher trotz unbestrittenen Umsetzungsbe-
darfes keinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2009/50/EG vor-
gelegt?
2. Wann ist mit einem solchen Gesetzentwurf zu rechnen?
3. Plant die Bundesregierung, weitere gesetzliche Änderungen im Bereich der
Arbeitsmigration vorzuschlagen, die über den von Richtlinie 2009/50/EG
geschaffenen Umsetzungsbedarf hinausgehen?
Berlin, den 6. Juli 2011
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion