BT-Drucksache 17/6501

Militärischen Abschirmdienst einsparen

Vom 6. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6501
17. Wahlperiode 06. 07. 2011

Antrag
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Marieluise Beck (Bremen), Volker
Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe
Kekeritz, Katja Keul, Memet Kilic, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak,
Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof
Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Militärischen Abschirmdienst einsparen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den Militärischen Abschirmdienst (MAD) aufzulösen und dessen Aufgaben
– soweit künftig noch relevant – sowie ggf. Personal auf andere Sicherheits-
behörden überzuleiten;

2. dem Bundestag bis Ende 2011 über den Vollzug zu berichten.

Berlin, den 5. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

1. Der MAD ist der kleinste der drei deutschen Geheimdienste und verfügt der-
zeit über offiziell etwa 1 250 Mitarbeiter, außer der Kölner Zentrale über
zwölf regionale Dienststellen sowie über einen Etat von ca. 73 Mio. Euro
v. a. für Personalkosten.

2. Bei der Aufgabenwahrnehmung des MAD kommt es trotz Abgrenzungsbe-
mühungen ersichtlich zu kostenträchtigen Mehrfachzuständigkeiten, Paral-
lelstrukturen und Doppelarbeit: im Inland mit Bundesamt und Landesämtern
für Verfassungsschutz (BfV, LfV), im Ausland mit dem Bundesnachrichten-
dienst (BND).

Im Inland nimmt der MAD bezüglich der Bundeswehr Aufgaben des Verfas-

sungsschutzes wahr, etwa Extremismuserforschung und Spionageabwehr.
Ebenso sind BfV und die LfV damit befasst, sobald z. B. ein der Spionage
oder als Neonazi verdächtiger Soldat die Kaserne verlässt.

Im Ausland wirkt der MAD während dortiger Bundeswehreinsätze an perso-
nellen und technischen Sicherheitsüberprüfungen sowie Gefährdungsanaly-
sen durch Nachrichtengewinnung mit. Entsprechend betätigt sich in dortigen
deutschen Liegenschaften der BND. So operierte etwa im afghanischen Bun-

Drucksache 17/6501 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
deswehrstandort Kunduz, wo MAD-Mitarbeiter tätig sind, seit 2007 parallel
die geheime „Task Force 47“ mit BND-Angehörigen in einem abgeschotteten
Kommandobereich, die ebenfalls einheimische Aufklärer führten.

Wie sich gerade an diesem Beispiel einmal mehr zeigt, mindern solche Par-
allelstrukturen und Mehrfachzuständigkeiten die Kontrollierbarkeit des Ver-
waltungshandelns – etwa durch die zuständigen Ausschüsse und Gremien des
Bundestages – und sind daher zu beseitigen bzw. aufzulösen.

Auch im Rahmen der laufenden Neuausrichtung der Bundeswehr, der Ver-
schlankung ihrer Strukturen sowie damit einhergehender Sparbemühungen
kann die Abschaffung des MAD ein Beitrag sein.

Daher sind die Aufgaben des MAD, soweit noch relevant,

a) im Inland zur Wahrnehmung dem BfV zu übertragen sowie

b) im Ausland dem BND zu übertragen,

entsprechend ferner je das MAD-Personal, soweit erforderlich und personal-
rechtlich zulässig.

Dass allein der MAD diese seine bisherigen Aufgaben wahrnehmen könne
und niemand sonst, wie bisweilen behauptet wird, ist gänzlich unbelegt und
sehr unwahrscheinlich, zumal angesichts der umfangreicheren Erfahrungen
der weit größeren Behörden BfV und BND mit entsprechenden Tätigkeiten.

Weil die Wehrpflicht ab 1. Juli 2011 ausgesetzt ist, entfällt auch die bisherige
Aufgabe des MAD, laufend extremismusverdächtige Wehrpflichtige zu über-
prüfen.

3. Die Auflösung des MAD forderten bereits früher u. a. manche LfV (vgl.
STUTTGARTER NACHRICHTEN vom 30. Juni 2006), die Haushaltsex-
perten auch der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP (vgl. FOCUS
vom 29. Oktober 2010) sowie aktuell die Bundesministerin der Justiz (Tages-
medien vom 18. Mai 2011 ff.).

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