BT-Drucksache 17/6487

Sofortige Ost-West-Angleichung von pauschal bewerteten Versicherungszeiten beim Erwerb von Entgeltpunkten für die Rentenversicherung vornehmen

Vom 6. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6487
17. Wahlperiode 06. 07. 2011

Antrag
der Abgeordneten Iris Gleicke, Anette Kramme, Silvia Schmidt (Eisleben), Dr. Peter
Danckert, Petra Ernstberger, Wolfgang Gunkel, Hans-Joachim Hacker, Gabriele
Hiller-Ohm, Dr. Eva Högl, Josip Juratovic, Daniela Kolbe (Leipzig), Angelika
Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Steffen-Claudio Lemme, Burkhard Lischka, Gabriele
Lösekrug-Möller, Caren Marks, Katja Mast, Petra Merkel (Berlin), Thomas
Oppermann, Mechthild Rawert, Carsten Schneider (Erfurt), Ottmar Schreiner, Swen
Schulz (Spandau), Sonja Steffen, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Wolfgang Tiefensee,
Dr. Marlies Volkmer, Andrea Wicklein, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dagmar
Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Sofortige Ost-West-Angleichung von pauschal bewerteten Versicherungszeiten
beim Erwerb von Entgeltpunkten für die Rentenversicherung vornehmen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP ist verabredet worden, in
dieser Legislaturperiode „ein einheitliches Rentensystem in Ost und West (ein-
zuführen)“. Ein Vorschlag für eine Vereinheitlichung der Rechengrößen der
Rentenversicherung bzw. ein Fahrplan dahin liegt bisher jedoch nicht vor.

Unabhängig von einer Gesamtlösung ist eine Verbesserung bei den Versiche-
rungszeiten möglich, die im Rahmen eines sozialen Ausgleichs als Anerken-
nung für gesellschaftliche Leistungen bewertet und gesamtgesellschaftlich
durch Steuermittel finanziert werden. Hierbei handelt es sich um Zeiten der
Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, von Zivil- und Wehrdienst-
zeiten sowie von Zeiten einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte
Menschen. Auch hier gelten bislang unterschiedliche aktuelle Rentenwerte, so
dass diese Zeiten aufgrund einheitlicher Entgeltpunkte in Ostdeutschland zu
geringeren Rentenanwartschaften führen. Da es hierfür keine Rechtfertigung
mehr gibt, ist eine schnelle Lösung dringend erforderlich. Auch hier muss im
Sinne aller ostdeutschen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – ohne
Schlechterstellung der westdeutschen Versicherungszeiten – eine politische
Lösung herbeigeführt werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
bei Versicherungszeiten, die im Rahmen eines sozialen Ausgleichs bzw. als
Anerkennung für gesellschaftliche Leistungen bewertet werden, die rechtlichen
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zukünftig für

● Kindererziehungszeiten,

● Versicherungszeiten für pflegende Angehörige,

● Zeiten des Wehr- und Zivildienstes und

Drucksache 17/6487 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
● Zeiten für die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

einheitlich Entgeltpunkte nach § 70 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VI) zuerkannt und damit mit dem aktuellen Rentenwert nach § 68
SGB VI bewertet werden.

Berlin, den 6. Juli 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Begründung

Die Rentenüberleitung ist eine Erfolgsgeschichte und eine gewaltige Leistung
aller Bürgerinnen und Bürger in Ost und West. Dennoch sind die offenen Fra-
gen der Rentenüberleitung sowie die Angleichung des Rentenwerts in Ost und
West seit vielen Jahren Gegenstand von kontroversen Diskussionen im Deut-
schen Bundestag und in der Gesellschaft. Die bestehende Ungleichbehandlung,
dass rentenrechtlich pauschal bewertete Versicherungszeiten noch immer unter-
schiedlich in Ost und West bewertet werden, gehört dazu. Eine Erziehungszeit,
die heute in Ostdeutschland erbracht wird, ist genauso viel Wert wie in den
alten Bundesländern und muss nach 20 Jahren deutscher Einheit mit derselben
Rentenanspruchshöhe versehen werden. Gleiches gilt für Pflegezeiten für An-
gehörige, für Zivildienst- und Wehrdienstzeiten sowie für Zeiten der Beschäfti-
gung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

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