BT-Drucksache 17/6359

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -Drucksache 17/3972- Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Drucksache 17/906- Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in weiteren Gesetzen

Vom 29. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6359
17. Wahlperiode 29. 06. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/3972 –

Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen
im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Konstantin
von Notz, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/906 –

Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner-
schaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in weiteren Gesetzen

A. Problem

Beide Gesetzentwürfe verfolgen das Ziel, ehebezogene gesetzliche Regelungen
im Recht des öffentlichen Dienstes des Bundes auf Lebenspartnerschaften zu
übertragen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Der Entwurf sieht eine vollständige Gleichstellung insbesondere durch folgende
Maßnahmen vor:

– Im Bundesbesoldungsgesetz werden die ehebezogenen Regelungen zum
Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung auf Lebenspartnerschaften er-

streckt.

– Im Bundesbeamtengesetz werden Lebenspartner in die Vorschrift über die
Beihilfe aufgenommen.

– Im Beamtenversorgungsgesetz und im Soldatenversorgungsgesetz werden
Lebenspartner in die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung einbezo-
gen.

Drucksache 17/6359 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht – insoweit
weitergehend als der Gesetzentwurf zu Buchstabe a – die rückwirkende Gleich-
stellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe schon ab Inkraft-
treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 vor.

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3972 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/906 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs zu Buchstabe b.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand

Durch die Übertragung der ehebezogenen Regelungen des Besoldungs- und
Versorgungsrechts auf Lebenspartnerschaften entstehen Mehrausgaben. Diese
können im Einzelnen nicht näher beziffert werden, da weder die Anzahl der
Beamten, Soldaten, Richter und Versorgungsempfänger des Bundes in Lebens-
partnerschaften bekannt ist, noch abgeschätzt werden kann, ob im Einzelfall die
neben dem Familienstand maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt
sind. Insgesamt dürften die Mehrausgaben geringfügig sein. Sie sind in den be-
troffenen Einzelplänen zu erwirtschaften.

2. Vollzugsaufwand

Ein erheblicher Mehraufwand beim Vollzug der Regelungen ist nicht zu erwar-
ten. Lediglich nach Inkrafttreten des Gesetzes kann es vorübergehend zu erhöh-
tem Aufwand bei der Erfassung von Lebenspartnerschaften kommen. Dieser
Mehraufwand kann mit den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden.

E. Sonstige Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, entstehen keine
zusätzlichen Kosten.

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Ver-
braucherpreisniveau, sind als Folge des Gesetzes nicht zu erwarten. Die Ausdeh-
nung der ehebezogenen Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts auf
Beamte, Soldaten, Richter und Versorgungsempfänger in Lebenspartnerschaften
werden auch über das Nachfrageverhalten der Begünstigten keinen Einfluss auf
das Preisniveau insgesamt haben.

F. Bürokratiekosten
Durch das Gesetz werden keine Informationspflichten für die Wirtschaft neu
eingeführt, geändert oder aufgehoben. Für die Bürgerinnen und Bürger und die

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6359

Verwaltung werden ebenfalls keine Informationspflichten neu eingeführt oder
aufgehoben.

Die für verheiratete Beamte, Soldaten, Richter und Versorgungsempfänger des
Bundes bereits bestehenden Informationspflichten werden durch das Gesetz auf
Besoldungs- und Versorgungsempfänger in Lebenspartnerschaften ausgedehnt.
Dabei geht es insbesondere um Angaben, die bei der Einstellung oder bei der
Begründung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft erforderlich sind, um
festzustellen, ob sich die Begründung, das Bestehen oder die Aufhebung einer
Lebenspartnerschaft auf den Leistungsanspruch auswirkt.

Die gegebenenfalls weitergehenden Kosten des Gesetzentwurfs zu Buchstabe b
wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/6359 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3972 unverändert anzunehmen,

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/906 abzulehnen.

Berlin, den 29. Juni 2011

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Armin Schuster (Weil am Rhein)
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Frank Tempel
Berichterstatter

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetz-

entwurf abzulehnen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 53. Sitzung am 8. Juni
2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.

a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „1. Januar 2009“
durch die Angabe „1. August 2001“ ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Angabe „1. Januar 2009“ durch
die Angabe „1. August 2001“ ersetzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6359

Bericht der Abgeordneten Armin Schuster (Weil am Rhein), Michael Hartmann
(Wackernheim), Dr. Stefan Ruppert, Frank Tempel und Dr. Konstantin von Notz

1. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3972 wurde in der
78. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Dezember
2010 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss, den Verteidigungsausschuss und den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mit-
beratung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/906 wurde in der
78. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Dezember
2010 an den Innenausschuss federführend sowie an den Aus-
wärtigen Ausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzaus-
schuss, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und den Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur
Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a (Drucksache 17/3972)

Der Rechtsausschuss hat in seiner 54. Sitzung am 29. Juni
2011 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 29. Sitzung am
29. Juni 2011 einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf an-
zunehmen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2011 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der SPD sowie
eines Mitglieds aus der Fraktion der CDU/CSU bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Ge-
setzentwurfs empfohlen.

Zu Buchstabe b (Drucksache 17/906)

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 41. Sitzung am
29. Juni 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 54. Sitzung am 29. Juni
2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 29. Sitzung am
29. Juni 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen,
den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2011 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 41. Sitzung am 29. Juni 2011 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. emp-
fohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 39. Sitzung am 8. Juni 2011 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs empfohlen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 17/3972 und 17/906 in seiner 46. Sitzung am 29. Juni
2011 abschließend beraten.

Zu Buchstabe a

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/
3972 empfiehlt der Innenausschuss mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. unverändert an-
zunehmen.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf
der Bundesregierung auf Ausschussdrucksache 17(4)273
wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 17(4)273
hat einschließlich Begründung folgenden Wortlaut:

Der Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener
Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartner-
schaften wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 4 Nr. 6 wird § 74a wie folgt geändert:
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Ge-
setzentwurfs empfohlen.

2. In Artikel 10 Abs. 1 wird die Angabe „1. Januar 2009“
durch die Angabe „1. August 2001“ ersetzt.

Drucksache 17/6359 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Begründung:

Da das Lebenspartnerschaftgesetz zum 1. August 2001 in
Kraft getreten ist, entspricht es dem Sinn des Gesetzes, ehe-
bezogene Regelungen im öffentlichen Dienstrecht des Bundes
rückwirkend zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten zu lassen.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Ge-
setzentwurf der Bundesregierung auf Ausschussdrucksache
17(4)148 wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 17(4)148
hat einschließlich Begründung folgenden Wortlaut:

1. Artikel 4 Nr. 6 wird aufgehoben.

2. Artikel 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. August 2001 in
Kraft.

3. Artikel 10 Abs. 2 und 3 werden aufgehoben.

Begründung

Das Lebenspartnerschaftsgesetz trat am 1. August 2001 in
Kraft. Eine Gleichbehandlung muss zwingend alle Lebens-
partnerschaften erfassen, die seit Bestehen des Lebenspart-
nerschaftsgesetzes geschlossen wurden. Auch das Bundes-
land Hamburg hat bei der Neuregelung des Besoldungs- und
Beamtenversorgungsrechts im Rahmen einer Dienstrechts-
reform (Drucksache 19/4246) alle Lebenspartnerschaften
seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gleichgestellt.

Zu Buchstabe b

Den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 17/906 empfiehlt der Innenaus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.

Berlin, den 29. Juni 2011

Armin Schuster (Weil am Rhein)
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Frank Tempel
Berichterstatter

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter

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