BT-Drucksache 17/6192

Förderung des Fußverkehrs

Vom 9. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6192
17. Wahlperiode 09. 06. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Dr. Dietmar Bartsch,
Heidrun Bluhm, Roland Claus, Katrin Kunert, Thomas Lutze, Kornelia Möller,
Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke, Sabine Stüber,
Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Förderung des Fußverkehrs

Zufußgehen und Rad fahren sind die umwelt- und stadtverträglichsten Fortbe-
wegungsformen. Es wird keine fossile Energie verbraucht, die Umwelt wird
nicht mit Schadstoffen belastet und es wird nur wenig Raum benötigt. Der Rad-
verkehr wurde in den letzten Jahren auf kommunaler Ebene vermehrt gefördert.
Die andere und größte Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer, die
der Fußgänger, findet jedoch wenig Beachtung, obwohl sie den breiten Sockel
des Nahverkehrs in unseren Städten und Gemeinden bildet. Rund ein Viertel
aller Wege in Deutschland werden zu Fuß zurückgelegt (bundesweite Befragung
„Mobilität in Deutschland 2008“). Es gibt genügend Gründe, dem Gehen als
sozialverträglicher, gesundheitsfördernder, umweltfreundlicher, flächensparen-
der und preiswerter Fortbewegungsart mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Auf
Bundesebene können fußgängerfreundliche Rahmenrichtlinien zu einer Aus-
weitung dieser Basismobilitätsform beitragen.

Die Erhöhung der Verkehrssicherheit und durchgängige Barrierefreiheit machen
Straßen für zu Fuß Gehende sicherer und damit attraktiver. Alle Menschen, ins-
besondere Ältere, profitieren z. B. von barrierefreien Zugängen oder Fahrstüh-
len in öffentlichen Gebäuden und Bahnhöfen. Fußgänger mit Kinderwagen oder
schwerem Gepäck sind oft auf dieselben Erleichterungen wie andere Mobilitäts-
eingeschränkte angewiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Maßnahmen sind seit der Verabschiedung der Nachhaltigkeitsstrate-
gie von 2002, in der im Teilbereich Mobilität eine Förderung des Fußverkehrs
als Schwerpunkt gesetzt ist, geplant, eingeleitet oder umgesetzt worden?

2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Förderung
des Fußverkehrs als ein Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele die
CO2-Emissionen im Verkehrsbereich mindern kann (bitte mit Begründung)?
3. Wie viele Mittel aus dem Regionalisierungs- und Entflechtungsgesetz sind in
den letzten fünf Jahren in Verkehrsanlagen, die größtenteils dem Fußverkehr
dienen, geflossen, und aus welchen Quellen stammen diese (bitte tabellarisch
auflisten)?

Drucksache 17/6192 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jeweils für den Bereich
Fußverkehr tätig

a) im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,

b) in der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt),

c) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR);

d) im Umweltbundesamt (UBA),

e) in welchen weiteren Bundesbehörden?

5. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen unternommen, die Kommu-
nen zu befähigen, für alle Mobilitätseingeschränkte Zugangsverbesserun-
gen im öffentlichen Bereich flächendeckend zur Verfügung zu stellen, um
eine größere Teilhabe aller im öffentlichen Raum sicherzustellen?

Wenn ja, welche sind das?

6. Welche Aktivitäten und Maßnahmen gibt es seitens der Bundesregierung
bei der Förderung des Fußverkehrs im Zusammenhang mit der Umsetzung
des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(UN-Behindertenrechtskonvention) (vor allem mit Blick auf die Artikel 8,
9, 19 und 20), und welche weiteren sind geplant?

Wie werden dabei die Menschen mit Behinderungen und deren Organisa-
tionen mit Blick auf Artikel 4, Absatz 3 der UN-Behindertenkonvention be-
teiligt?

7. Welche Änderungen des Rechtsrahmens, insbesondere der Straßenver-
kehrs-Ordnung (StVO) und des Bußgeldkataloges, sind in den letzten Jah-
ren aus Gründen der Fußgängersicherheit vorgenommen worden bzw. sind
geplant?

8. Gibt es Überlegungen, die „Begegnungszone“ nach Schweizer Vorbild in
Deutschland einzuführen?

Wenn nein, warum nicht?

9. Hält die Bundesregierung die technischen Regelwerke zur Verkehrsplanung
und dem Straßenbau, wie sie von der Forschungsgesellschaft für das Stra-
ßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet und von der Bundesregierung
rechtsverbindlich eingeführt werden, ausreichend für die Bedürfnisse der
Fußgänger nach Verkehrssicherheit und Leichtigkeit im Verkehr?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

10. Hält die Bundesregierung auch für den Fußverkehr Empfehlungen zur
Netzplanung für sinnvoll, wie sie für andere Verkehrsträger existieren?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Sicherheits-
audits für Straßen, insbesondere innerörtliche mit erheblicher Verkehrsbe-
deutung, die Verkehrssicherheit der Fußgänger erhöhen?

Sollten solche regelmäßigen Audits auch innerorts zur Pflicht werden?

Wenn nein, warum nicht?

12. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung den Freizeitverkehr
in der Kombination Zufußgehen und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

und das Wandern in Deutschland?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6192

13. Welche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung unterstützt die Bundes-
regierung zur Erreichung von mehr körperlicher Bewegung bei der Erledi-
gung von Alltagswegen?

14. Wie sind die Ergebnisse der Modellvorhaben „Fußgänger- und fahrrad-
freundliche Stadt“, geleitet vom UBA, in die Praxis der Bundesregierung
eingeflossen?

15. Hat sich die Bundesregierung mit dem „Walking and Cycling Action Plan“
der britischen Regierung aus dem Jahr 2004 auseinandergesetzt, und wie
bewertet sie den dortigen Teilbereich Fußverkehr?

Wenn nein, warum nicht?

16. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, vergleichbar mit der
Verkehrsstrategie in der Schweiz mit der Säule „Langsamverkehr“, eine
verkehrspolitische Leitlinie zur bundesweiten Förderung des Fuß- und Rad-
verkehrs aufzustellen und umzusetzen oder aber den Fußverkehr als eine
zweite Säule in die Fortschreibung zum Nationalen Radverkehrsplan
(NRVP) mit aufzunehmen (bitte mit Begründung)?

17. Hält die Bundesregierung Imagekampagnen zum verkehrlichen, ökologi-
schen und gesundheitlichen Nutzen des Fußverkehrs für sinnvoll?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Überlegungen oder konkrete Planungen diesbezüglich gibt
es?

Berlin, den 9. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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