BT-Drucksache 17/588

Leiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden im Jahr 2009

Vom 28. Januar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/588
17. Wahlperiode 28. 01. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias
W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Katja Kipping,
Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der
Fraktion DIE LINKE.

Leiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden
im Jahr 2009

Seit Jahren steigt die Zahl der beim Bund beschäftigten Leiharbeitnehmer und
Leiharbeitnehmerinnen. 2008 wurden in den Bundesministerien und nachge-
lagerten Ämtern und Behörden 771 Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerin-
nen beschäftigt (Antwort der letzten Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. im Januar 2009, Bundestagsdrucksache 16/11546).
Das waren mehr als fünfmal so viele wie beim Amtsantritt der Großen Koali-
tion. Die Antwort der damaligen Bundesregierung vermittelte den Eindruck,
die starke Zunahme sei nur eine vorübergehende Erscheinung. Zu erklären sei
der Anstieg u. a. mit dem „Ausgleich von temporären Arbeitsspitzen, z. B. im
Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft und der G8-Präsidentschaft“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen wurden im Jahr
2009 in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehör-
den eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Bundeskanzleramt und Bundesminis-
terien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden)?

2. Wie viele der 2009 beschäftigten Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerin-
nen sind in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten Dienst-
stellen übernommen worden?

Welchem Anteil an allen 2009 beschäftigten Leiharbeitnehmern und Leihar-
beitnehmerinnen entspricht dies?

3. Wie hoch war 2009 der Anteil von Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehme-
rinnen an allen Beschäftigten, die in oben genannten Ministerien bzw. Äm-
tern/Behörden arbeiten?

4. Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2009 Leiharbeitskräfte eingesetzt
(bitte die drei häufigsten Gründe mit Fallzahlen auflisten)?
5. Für welche Tätigkeiten wurden 2009 die Leiharbeitnehmer und Leiharbeit-
nehmerinnen hauptsächlich eingesetzt (bitte die zehn meist ausgeübten Tätig-
keiten mit entsprechenden Fallzahlen auflisten)?

6. Wie war 2009 die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von den eingesetz-
ten Leiharbeitskräften?

Drucksache 17/588 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Zu welchem Anteil arbeiteten diese Leiharbeitnehmer und Leiharbeitneh-
merinnen Vollzeit bzw. Teilzeit?

8. Erhalten die Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen den gleichen
Lohn wie die regulär Beschäftigten?

9. Mit wie vielen Firmen gab es 2009 Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung?

10. Sind die Tarifverträge, nach denen die Leiharbeitnehmer und Leiharbeit-
nehmerinnen bezahlt wurden, mit der vom LAG Berlin (LAG = Landes-
arbeitsgericht) als nicht tariffähig anerkannten Tarifgemeinschaft Christ-
licher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZD) abgeschlossen worden?

Wenn ja, gibt es eine übertarifliche Zusatzleistung, die vergleichbar mit dem
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist?

Hat die Bundesregierung ausgehend vom Urteil des LAG Berlin bezüglich
der Nichttariffähigkeit der CGZP entsprechende Rückstellungen für die
Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen bzw. wird dies tun?

11. Verweigert die neue Bundesregierung wie die alte Bundesregierung die Aus-
sage darüber, wie hoch der Stundenlohn ist, den die Beschäftigten erhalten,
und wie viel Geld die entsprechenden Leiharbeitsfirmen pro Stunde er-
halten?

Wenn nein, wie sind die entsprechenden Zahlen?

Wenn ja, wie begründet sie ihre Antwort?

12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unter den beschäftigten Leih-
arbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen in den oben genannten Dienst-
stellen des Bundes auch so genannte Aufstocker sind, also Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen, deren niedriges Arbeitseinkommen durch Arbeits-
losengeld II aufgestockt werden muss?

13. Wird die neue Bundesregierung weiter auf Leiharbeit im eigenen Haus zu-
rückgreifen, und wenn ja, wie begründet sie dies?

Berlin, den 28. Januar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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