BT-Drucksache 17/5531

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -17/4979, 17/5519- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen

Vom 13. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5531
17. Wahlperiode 13. 04. 2011

Änderungsantrag
der Abgeordneten Herbert Behrens, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder,
Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Katrin Kunert, Caren Lay,
Sabine Leidig, Michael Leutert, Thomas Lutze, Kornelia Möller, Jens Petermann,
Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/4979, 17/5519 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften
für Bundesfernstraßen

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „2. deren zulässiges Gesamt-
gewicht mindestens 12 Tonnen beträgt“ das Wort „und“ und folgende
Nummer 3 angefügt:

„3. Kraftomnibusse im Linienfernverkehr.“

b) In Absatz 2 Satz 1 wird Nummer 1 wie folgt gefasst:

„1. Kraftomnibusse, soweit sie nicht im Linienfernverkehr verkehren,“.

2. In § 11 Absatz 1 werden die Sätze 3 und 4 wie folgt gefasst:

„Das verbleibende Mautaufkommen wird abzüglich eines jährlichen Betrages
von 150 Millionen Euro dem Verkehrshaushalt zugeführt. Der Erhalt von
Bundesfernstraßen ist aus diesen Mitteln zu finanzieren.“

3. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:

„3. Die Maut pro Kilometer beträgt ab dem Jahr 2012 für mautpflichtige
Kraftomnibusse 0,10 Euro.“
b) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4.

Berlin, den 12. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 17/5531 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Zu Nummer 1

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Konkurrenz für den Schienenpersonen-
fernverkehr durch Fernbusse und im Hinblick auf die von der Koalition der
CDU, CSU und FDP geplante Liberalisierung im Fernbusverkehr müssen die
Fernbusse im Sinne der Wettbewerbsgleichheit wie Lkw mautpflichtig werden.
Laut der Studie „Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege“
vom November 2010 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung muss davon ausgegangen werden, dass bei einer Liberali-
sierung des Fernbusverkehrs „die Verkehrsnachfrage in Busfernlinien […] zu
60 Prozent aus Verlagerungen vom SPFV“ (Schienenpersonenfernverkehr)
kommen würde. Eine direkte Konkurrenz zwischen Schienenpersonenverkehr
und Fernbus ist also gegeben, deswegen wird die bestehende Ausnahme von
der Mautpflicht für Kraftomnibusse für Busse im Linienfernverkehr aufgeho-
ben.

Zu Nummer 2

Der von der Koalition eingeführte Finanzierungskreislauf Straße ist wider-
sinnig. Ein großer Teil der Mauteinnahmen resultiert aus den errechneten
Kapitalkosten früherer Investitionen. Diesen Teil der Einnahmen einer Zweck-
bindung für die Straße zu unterwerfen, würde frühere politische Entscheidun-
gen zementieren. Diese Mittel müssen für zukunftsfähige Investitionen zur Ver-
fügung stehen.

Sinnvoll hingegen ist es, den Teil der Einnahmen, der mit der Abnutzung der
Straßen begründet wird, dafür einzusetzen, den lange vernachlässigten Erhalt
zu gewährleisten statt diesen für den weiteren Neu- und Ausbau von Straßen zu
verwenden.

Zu Nummer 3

Hierdurch wird die Mauthöhe für Kraftomnibusse festgesetzt. Sie orientiert
sich an der im Wegekostengutachten 2007 errechneten Mauthöhe für Busse für
das Jahr 2012. Die Mauterhebung erst ab dem Jahr 2012 ist deshalb erforder-
lich, weil für die Bemautung von Bussen noch technische und vertragliche Vor-
kehrungen bzw. Anpassungen getroffen werden müssen.

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