BT-Drucksache 17/5175

Beachtung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes bei dem Evakuierungseinsatz in Libyen

Vom 22. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5175
17. Wahlperiode 22. 03. 2011

Antrag
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Inge Höger, Jan van Aken, Christine
Buchholz, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat,
Wolfgang Neskovic, Thomas Nord, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

Beachtung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes bei dem Evakuierungseinsatz in
Libyen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 26. Februar 2011 hat die Bundesregierung unter Berufung auf Gefahr im
Verzug einen bewaffneten Einsatz der Bundeswehr zur Evakuierung deutscher
und anderer europäischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Libyen durch-
geführt. Ein solcher Evakuierungseinsatz fällt unter die entsprechenden Bestim-
mungen von § 5 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Daran hat auch die Bun-
desregierung keinen Zweifel gelassen, in dem sie im Vorfeld und nach der
Operation die Fraktionsvorsitzenden und Obleute des Verteidigungsausschusses
des Deutschen Bundestages direkt gemäß § 5 Absatz 2 des Parlamentsbeteili-
gungsgesetzes unterrichtet hat – im Unterschied zu anderen Einsätzen der Bun-
deswehr, bei denen nicht mit der Anwendung militärischer Gewalt zu rechnen
war, wie z. B. bei der Verlegung von Fregatten vor die libysche Küste. Zudem
wurde die Entsendung einer bewaffneten Sicherungskomponente für die Evaku-
ierungsoperation von mehr als 20 Soldatinnen und Soldaten mit der Entstehung
einer neuen Gefährdungslage begründet. Unter diesen Voraussetzungen sieht
das „Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über
den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungs-
gesetz)“ unter § 5 Absatz 3 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes vor, dass ein
Antrag auf Zustimmung zum Einsatz unverzüglich nachzuholen ist. Diesen Vor-
gaben ist die Bundesregierung bislang nicht gefolgt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

unverzüglich gemäß § 5 Absatz 3 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes dem Bun-
destag ein Mandat für den Evakuierungseinsatz vom 26. Februar 2011 in Libyen
vorzulegen.

Berlin, den 22. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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