BT-Drucksache 17/5043

zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa (inkl. 16489/10 ADD 1 und 16489/10 ADD 2) (ADD 1 und ADD 2 in Englisch) - Ratsdok. 16489/10 und KOM (2010)636 endg. - hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes i.V.m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 unterstützen

Vom 16. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5043
17. Wahlperiode 16. 03. 2011

Antrag
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald,
Diana Golze, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kathrin Senger-Schäfer,
Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat,
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen

Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020:
Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa
KOM(2010) 636 endg.; Ratsdok. 16489/10

hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 2
des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit
von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der
Europäischen Union

Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen
2010–2020 unterstützen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 15. Dezember 2010 unterrichtete die Europäische Kommission die Ab-
geordneten des Europäischen Parlaments, den Rat und den Ausschuss der
Regionen über die „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behin-
derungen 2010–2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“.
Darin benennt die EU-Kommission das Ziel, Menschen mit Behinderungen „in
die Lage zu versetzen, ihre vollen Rechte wahrzunehmen und uneingeschränkt
an der Gesellschaft und der europäischen Wirtschaft teilzuhaben“.
In der Strategie werden Maßnahmen auf EU-Ebene benannt, mit denen die na-
tionalen Maßnahmen ergänzt werden sollen, und es werden die Mechanismen
aufgezeigt, die zur Durchsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Men-
schen mit Behinderungen (BRK) auf EU-Ebene, auch innerhalb der EU-Insti-
tutionen, notwendig sind. Außerdem verdeutlicht die Strategie, welche Unter-
stützung in den Bereichen Bereitstellung von finanziellen Mitteln, Forschung,
Bewusstseinsbildung, Statistik und Datensammlung erforderlich ist.

Drucksache 17/5043 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die EU hat die BRK ratifiziert und aktiv an ihrer Umsetzung mitgewirkt. Die
Ratifizierung der Konvention durch die EU ist ein wichtiger Schritt für die künf-
tige Ausrichtung der Politik für Menschen mit Behinderungen auf europäischer
Ebene.

Das Vorhaben der EU-Kommission, einen Rechtsakt über die verbesserte bar-
rierefreie Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen des
Binnenmarkts in Erwägung zu ziehen, ist begrüßenswert.

Außerdem ist das angekündigte Bestreben der EU-Kommission zu befürworten,
den Übergang von institutionellen zu wohnortintegrierten Unterstützungsange-
boten für Menschen mit Behinderungen durch die Nutzung des Strukturfonds
und des Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums zu erleichtern.

Auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie des Rates zur An-
wendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder
der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrich-
tung (KOM(2008) 426 endg.; 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie) ist ein
wichtiges Instrument zur Verbesserung der Teilhabe und Barrierefreiheit von
Menschen mit Behinderungen. Der Richtlinienvorschlag sieht für Menschen mit
Behinderungen die Umsetzung angemessener Vorkehrungen vor, die ihnen den
diskriminierungsfreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Gesundheits-
diensten und Bildungsangeboten gewährleisten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Umsetzung der „Europäische[n] Strategie zugunsten von Menschen mit
Behinderungen 2010–2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies
Europa“ aktiv zu unterstützen;

2. vor dem Hintergrund der gemeinsamen Aufgabe, die UN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch im europäischen Rahmen
umzusetzen, konstruktiv an der Arbeit zur 5. EU-Antidiskriminierungsricht-
linie mitzuwirken und ihre bisherige Blockadehaltung aufzugeben;

3. Aktivitäten zu unterstützen, die darauf hinzielen, die Europäische Strategie
zugunsten von Menschen mit Behinderungen auch durch einen europäischen
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu kon-
kretisieren. Dabei ist zu sichern, dass die Interessenvertretungen von Men-
schen mit Behinderungen eingebunden werden. In einem solchen Aktions-
plan sollten kurz-, mittel- und langfristige Ziele für die Umsetzung der
Konvention und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe,
Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen de-
taillierter festgelegt werden.

Berlin, den 16. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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