BT-Drucksache 17/4516

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Lambrecht, Petra Crone, Dr. Peter Danckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/2113- Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Jan Korte, Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/2023- Öffnung der Ehe

Vom 24. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4516
17. Wahlperiode 24. 01. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Lambrecht, Petra Crone,
Dr. Peter Danckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2113 –

Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Jan Korte, Cornelia Möhring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2023 –

Öffnung der Ehe

A. Problem

Zu Buchstabe a

Die Antragsteller der Fraktion der SPD bemängeln, dass eingetragene Lebens-
partnerinnen und Lebenspartner Eheleuten nicht in allen Bereichen gleichge-
stellt seien. Im Familienrecht sei eine gemeinsame Adoption eines Kindes durch
beide Lebenspartner unzulässig. Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie
im Grunderwerbsteuerrecht sei eine gleichberechtigte Einbeziehung der ein-
getragenen Lebenspartner zwar geplant, im Einkommensteuerrecht würden ein-
getragene Lebenspartnerschaften aber insbesondere beim Ehegattensplitting
immer noch gegenüber Ehegatten benachteiligt. Im öffentlichen Dienst würden
Lebenspartner bisher nur in Teilbereichen berücksichtigt. Der von der Bundes-
regierung vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehe-
bezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
sei zwar zu begrüßen, müsse jedoch rückwirkend mit Ablauf der Umsetzungs-
frist der Richtlinie 2000/78/EG in Kraft treten.
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzu-
legen, der eingetragene Lebenspartnerschaften in allen Bereichen mit der Ehe
gleichstelle und bestehende Benachteiligungen abschaffe.

Zu Buchstabe b

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. konstatiert, Diskriminierungen aufgrund
der sexuellen Identität seien ein drängendes Problem in der Bundesrepublik

Drucksache 17/4516 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutschland. Der Deutsche Bundestag solle als Gesetzgeber alle Möglichkeiten
ergreifen, um jene zu beenden. Voraussetzung dafür sei jedenfalls die sofortige
und vollständige rechtliche Gleichstellung von eingetragener Lebenspartner-
schaft und Ehe. Gleichgeschlechtliche Paare würden aber auch dann noch dis-
kriminiert, wenn gleiche Rechte in eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe
durchgesetzt wären. Denn ein getrenntes Recht sei kein gleiches Recht. Das Be-
stehen des gesonderten Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft
neben der Ehe hemme auf Dauer den Vollzug echter Gleichstellung. Dass gleich-
geschlechtliche Paare von der Ehe ausgeschlossen seien, wirke diskriminierend.

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzu-
legen, der

1. Regelungen zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher
Paare durch Öffnung der Ehe für alle Menschen und

2. die erforderlichen Anpassungs- und Überleitungsregelungen für das Institut
der eingetragenen Lebenspartnerschaft

enthalte.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2113 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2023 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung
aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme der Anträge.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4516

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/2113 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/2023 abzulehnen.

Berlin, den 19. Januar 2011

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Ute Granold
Berichterstatterin

Stephan Thomae
Berichterstatter

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm- Hiervon abweichend betonte ein Mitglied der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass es zwar ebenfalls für
enthaltung der Fraktion der SPD, den Antrag abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

eine völlige rechtliche Gleichstellung von eingetragener
Lebenspartnerschaft und Ehe sei, dass es eine Öffnung des
Instituts der Ehe gemäß Artikel 6 GG für gleichgeschlecht-
liche Partner jedoch ablehne, da eine solche nicht nur dem
Drucksache 17/4516 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Stephan Thomae, Christine Lambrecht,
Halina Wawzyniak und Ingrid Hönlinger

I. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/2113 in seiner 49. Sitzung am 17. Juni 2010 beraten und
an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung sowie
an den Innenausschuss, den Finanzausschuss und den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitbe-
ratung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/2023 in seiner 49. Sitzung am 17. Juni 2010 beraten und
an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung sowie
an den Innenausschuss und den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 29. Sitzung
am 19. Januar 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Antrag ab-
zulehnen.

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 39. Sitzung
am 19. Januar 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Antrag ab-
zulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Antrag in seiner 29. Sitzung am 19. Januar 2011 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 29. Sitzung
am 19. Januar 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Antrag in seiner 29. Sitzung am 19. Januar 2011
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen

und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Antrag abzulehnen.

Den Antrag auf Drucksache 17/2023 hat der Rechtsausschuss
in der gleichen Sitzung beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass eine Öffnung der
Ehe für gleichgeschlechtliche Partner für sie nicht diskutabel
sei. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-
richts zu Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) sei die Ehe von
Verfassungs wegen der Verbindung von Frau und Mann vor-
behalten. Die Öffnung wäre insofern eindeutig verfassungs-
widrig. Was die Gleichstellung der eingetragenen Lebens-
partnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht und im öffentlichen
Dienstrecht anbelange, so seien entsprechend den Vereinba-
rungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
verschiedene Änderungen bereits in Kraft getreten, wie etwa
das Jahressteuergesetz. Andere Vorhaben befänden sich in
der Beratung, wie etwa der Entwurf eines Gesetzes zur Über-
tragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienst-
recht auf Lebenspartnerschaften (Drucksache 17/3972). Eine
völlige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner-
schaft mit der Ehe sei jedoch abzulehnen, eine solche habe
das Bundesverfassungsgericht auch nie verlangt. Nament-
lich komme eine Volladoption durch Lebenspartner aus Sicht
der Fraktion der CDU/CSU nicht in Betracht.

Die Fraktion DIE LINKE. verwies demgegenüber darauf,
dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
zum Transsexuellengesetz zumindest in einem Fall die Öff-
nung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare für mit der
Verfassung vereinbar befunden habe – nämlich im Fall der
Geschlechtsumwandlung. Daraus folge, dass die Öffnung
der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner jedenfalls nicht
grundsätzlich durch die Verfassung ausgeschlossen sei.
Rechtspolitisch angezeigt sei sie jedenfalls.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass
sich, was die eingetragenen Lebenspartnerschaften anbelan-
ge, die Werteordnung und Einschätzung in der Bevölkerung
grundlegend gewandelt hätten. Insbesondere würde zwi-
schen Verheiratet-Sein und Verpartnerung gar nicht mehr
unterschieden. Dies entspreche auch den Regelungen in eini-
gen europäischen Ländern, beispielsweise in Spanien.
Insofern sei eine Öffnung der Ehe zeitgemäß.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/2113 in seiner 33. Sitzung am 19. Januar 2011 beraten

jahrelang vom Deutschen Bundestag verfolgten Weg der
Gleichstellung beider Institute widerspreche, sondern es auch

Berlin, den 19. Januar 2011

Ute Granold
Berichterstatterin

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin
Stephan Thomae
Berichterstatter

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4516

bedenklich sei, ob eine solche Öffnung ohne eine Änderung
der Verfassung möglich sei.

Die Fraktion der SPD führte aus, die Einführung des Insti-
tuts der eingetragenen Lebenspartnerschaft sei eine bewusste
Entscheidung gewesen. Man arbeite seitdem kontinuierlich
daran, Unterschiede aufzuarbeiten und anzugleichen. In vie-
len Punkten sei dies gelungen; der vorliegende Antrag diene
dazu, die noch bestehenden Ungleichbehandlungen aufzu-
heben. Ein Beispiel hierfür sei das Ehegattensplitting, das,
solange es nicht abgeschafft sei, auch bei Lebenspartnern
Anwendung finden müsse.

Die Fraktion der FDP hob hervor, dass bei der Frage der
eingetragenen Lebenspartnerschaft jedes Land seinen eige-
nen Weg gehen müsse. Auch Deutschland haben einen be-
stimmten Weg eingeschlagen und müsse diesen nun zu Ende
gehen, indem die rechtliche Angleichung von eingetragener
Lebenspartnerschaft und Ehe in immer weiteren Bereichen
herbeigeführt werde, wenn geklärt sei, welche Probleme
sich dabei jeweils stellten. Das Bundesverfassungsgericht
habe in seiner Transsexuellenentscheidung klar festgestellt,
dass eine Ehe eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau
sei, weshalb eine Öffnung der Ehe verfassungsrechtlich kor-
rekt nur durch eine Verfassungsänderung erreicht werden
könnte. Statt einer solchen sei es vorzugswürdig, den einmal
eingeschlagenen Weg weiterzugehen.

Zu den Anträgen lagen dem Rechtsausschuss zwei Petitio-
nen vor.

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