BT-Drucksache 17/4288

EU-Indien-Freihandelsabkommen

Vom 17. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4288
17. Wahlperiode 17. 12. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Kerstin Andreae, Viola von Cramon-
Taubadel, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Priska Hinz
(Herborn), Ulrike Höfken, Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin
Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

EU-Indien-Freihandelsabkommen

Auf dem EU-Indien-Gipfel 2006 sprachen sich beide Seiten erstmals für ein
Freihandelsabkommen aus. Im Juni 2007 begannen die Verhandlungen
zwischen der Europäischen Union (EU) und Indien. Das Abkommen wird im
Rahmen der Global-Europe-Strategie verhandelt, mit der die EU europäischen
Unternehmen den Zugang zu neuen und profitablen Märkten in den Schwellen-
ländern durch bilaterale Freihandelsabkommen sichern möchte.

Beim EU-Indien-Gipfel am 10. Dezember 2010 in Brüssel bekräftigten Indiens
Regierungschef Manmohan Singh, EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy
und EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso ihre Entschlossenheit, im
Frühjahr 2011 ein weitgehendes Freihandelsabkommen zu unterzeichnen. Beide
Seiten hoffen, dass der Handelsaustausch von derzeit knapp 70 Mrd. Euro pro
Jahr auf mehr als 100 Mrd. Euro pro Jahr steigt.

Von Seiten der europäischen und indischen Zivilgesellschaft sowie von Mit-
gliedern des Europäischen Parlaments gibt es massive Kritik sowohl an der Art
und Weise, wie das Freihandelsabkommen verhandelt wird, als auch daran, was
verhandelt wird. Es besteht die Befürchtung, dass das Freihandelsabkommen
nicht dazu beitragen wird, die nachhaltige Entwicklung in Indien zu fördern
und Armut zu beseitigen, obwohl dies im Lissabonner Vertrag als Ziel der
Außenbeziehungen der EU festgeschrieben ist (Artikel 10a Absatz 2). Kritiker
und Kritikerinnen beanstanden, dass in den bisherigen Verhandlungsrunden
hauptsächlich die Interessen europäischer und indischer Konzerne bedient
wurden und dass dies schädliche Folgen für die Lebensbedingungen eines
Großteils der indischen Bevölkerung haben werde.

Die Kritik zielt dabei u. a. auch auf die europäischen Forderungen zu den geis-
tigen Eigentumsrechten im Abkommen ab, die den Zugang zu kostengünstigen,
lebensrettenden Medikamenten für die Armen der Welt massiv bedrohen könn-

ten. Indien gilt als die Apotheke der Armen und produziert u. a. weltweit
80 Prozent der Medikamente zur Behandlung von HIV/AIDS. In diesem Zu-
sammenhang fordert der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (AWZ) in seiner interfraktionellen Entschließung, die der Bundes-
kanzlerin in Briefform am 8. Juli 2010 zugestellt worden ist, den Zugang zu
essentiellen Medikamenten durch das geplante Freihandelsabkommen nicht
einzuschränken. Des Weiteren fordert der AWZ in seiner Entschließung die

Drucksache 17/4288 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die Regelungen im Abkommen dem
Standard von TRIPS (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights)
entsprechen.

Indiens Wachstumsraten sind beeindruckend. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP)
beträgt jedoch lediglich 6 Prozent des europäischen BIP. Das Pro-Kopf-Ein-
kommen (kaufkraftbereinigt) in Indien entspricht nach Angaben des Internatio-
nalen Währungsfonds (IWF) 2 941 US-Dollar pro Jahr; damit befindet sich
Indien auf Rang 129 der Länderliste (2009). Zum Vergleich: Deutschland be-
findet sich auf Platz 21 mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 34 212 US-Dollar.
Nach aktuellen Daten der von der indischen Regierung beauftragten Tendulkar-
Kommission beträgt die offizielle Zahl der absolut Armen in Indien 37,2 Pro-
zent der Bevölkerung (407 Millionen Menschen). Nach Angaben des Entwick-
lungsprogrammes der Vereinten Nationen (UNDP) leben 41 Prozent der in-
dischen Bevölkerung von weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag – also unter der
von der Weltbank festgelegten Armutsgrenze. 79,9 Prozent der indischen Be-
völkerung leben von weniger als 2 US-Dollar pro Tag. Dem gegenüber steht
eine kleine, sehr reiche Oberschicht.

Diese Zahlen zeigen, dass die EU und Indien sehr ungleiche Handelspartner
sind. Daher wäre eine reziproke Handelsliberalisierung, wie sie von der EU ge-
fordert wird, nicht legitim. Sie würde einer fairen Ausgestaltung von Handels-
beziehungen entgegenstehen, die nachhaltige Entwicklung behindern und Men-
schenrechte gefährden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Verhandlungen
des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien?

2. Welche Punkte sind in den Verhandlungen weiterhin umstritten, und welche
Position vertritt hier jeweils die Bundesregierung?

3. In welchen Bereichen im Güter- und Dienstleistungsbereich sollte die EU
nach Meinung der Bundesregierung ihren Markt nicht weiter gegenüber
Indien öffnen?

4. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Verhandlungen?

a) Inwiefern kann es Auswirkungen auf den Abschluss der Verhandlungen
haben, dass die indische Regierung noch nicht über ein Verhandlungs-
mandat verfügt?

5. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Freihandelsabkommen durch
die Parlamente der Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss?

6. a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die EU und Indien gleichwer-
tige Handelspartner sind?

b) Wenn ja, an welchen ökonomischen Daten macht sie dies fest?

7. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der EU, dass Zollabsenkun-
gen reziprok erfolgen, die Verhandlungen also mit dem Ziel der gleichen
Zollsenkungen geführt werden sollen, und wie begründet die Bundesregie-
rung ihre Haltung?

8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Freihandelsabkommen zwi-
schen der EU und Indien gemäß dem Vertrag über die Europäische Union
zur nachhaltigen und sozialen Entwicklung, zu freiem und gerechtem Han-
del, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte in
Indien beitragen wird?
a) Wenn ja, woran macht sie dies fest?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4288

9. Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass das Freihandelsab-
kommen zwischen der EU und Indien die Vorgaben des Lissabon-Vertrages
erfüllen wird, nach denen in den Beziehungen zur übrigen Welt „auf die
Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen [des] auswärtigen Handelns
[der EU] sowie zwischen diesen und [den] übrigen Politikbereichen“ (Arti-
kel 10a Absatz 3) zu achten ist?

a) Wie sollen die erwähnten Vorgaben konkret erfüllt werden?

10. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Ziele der Ver-
handlungen mit Indien,

a) bezogen auf den Bereich der Landwirtschaft,

b) bezogen auf den Bereich der Industriegüter,

c) bezogen auf den Bereich der Dienstleistungen,

d) bezogen auf den Bereich der Investitionen?

11. Inwiefern findet eine Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung hinsichtlich der deutschen Position
auf europäischer Ebene für die Verhandlungen mit Indien statt?

12. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein,
dass die Forderungen der Entschließung des Europäischen Parlaments vom
25. November 2010 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in inter-
nationalen Handelsabkommen (2009/2201 (INI)) Eingang finden?

13. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über formelle und in-
formelle Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern des europäi-
schen Einzel-, Groß- und Außenhandels sowie der Industrie und EU-
Verhandlerinnen und Verhandlern hinsichtlich des Freihandelsabkom-
mens mit Indien vor?

b) Haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung sich mit Ver-
treterinnen und Vertretern europäischer Einzelhandels- und Industrie-
konzerne getroffen, und wenn ja, wann, mit welchen Vertretern und mit
welchen Ergebnissen?

14. a) Teilt die Bundesregierung die Verhandlungsposition, die Beschränkun-
gen für ausländische Direktinvestitionen im indischen Einzelhandel auf-
zuheben?

b) Wenn ja, welche Auswirkungen würde dies nach Einschätzungen der
Bundesregierung auf indische Straßenhändlerinnen/Straßenhändler,
Ladenbesitzerinnen/Ladenbesitzer und genossenschaftliche Läden haben?

15. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Aussage des europäischen Ver-
bands EuroCommerce, demzufolge keinerlei Verknüpfung zwischen Han-
delspolitik und Umwelt- und Sozialstandards im Rahmen des Abkommens
erfolgen solle?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Position der Europäischen Kom-
mission, wonach diese Standards, sofern sie denn im Abkommen er-
wähnt werden sollten, keinerlei bindende oder vertragsaufhebende Wir-
kung entfalten sollen?

b) Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Einhaltung von
Menschenrechten sowie Umwelt- und Sozialstandards garantiert wer-
den?

c) Sind hierfür Sanktionsmechanismen vorgesehen, und falls ja, welche?

Drucksache 17/4288 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

16. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass aufgrund einer wach-
senden Konkurrenz durch europäische, finanzstarke Unternehmen für in-
dische Kleinunternehmerinnen/Kleinunternehmer die indische Strategie
zur effektiven Armutsbekämpfung angepasst werden muss?

17. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Aufnahme verbindlicher
Menschenrechts- und Arbeitsrechtsklauseln sowie von Umwelt- und So-
zialstandards in dem Abkommen ein?

18. Wie bewertet die Bundesregierung die Position der indischen Regierung zur
Aufnahme eines wirksamen Kapitels zu Menschen- und Arbeitsrechten?

a) Inwieweit wird das Thema Kinderarbeit, insbesondere Kinderarbeit in
indischen Steinbrüchen, in den Verhandlungen zwischen der EU und
Indien thematisiert?

b) Inwieweit wirkt die Bundesregierung darauf ein, dass die EU gegenüber
der indischen Regierung dafür eintritt, dass bereits vorhandene Gesetze
gegen Kinderarbeit in Indien umgesetzt werden?

19. Inwieweit spielen die neuesten Erkenntnisse der von der indischen Regie-
rung eingesetzten Tendulkar-Kommission, nach denen die offizielle Zahl
der absolut Armen in Indien um 10 Prozent auf 37,2 Prozent der Bevölke-
rung korrigiert werden musste, in den Verhandlungen über das Freihandels-
abkommen eine Rolle?

20. Inwieweit spielen bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen
mögliche Auswirkungen des Abkommens auf den geplanten Food Security
Act der indischen Regierung eine Rolle?

21. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Abschaffung der
Zölle auf Agrarprodukte auf besonders armutsgefährdete Kleinbäuerinnen/
Kleinbauern in Indien?

22. Wurde bereits eine konkrete Vereinbarung zwischen der EU und Indien in
Bezug auf die Liberalisierung des indischen Fischmarktes getroffen, und
welche Position vertritt die Bundesregierung auf EU-Ebene diesbezüglich?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Be-
denken vieler Nichtregierungsorganisationen, dass durch eine Liberali-
sierung die berufliche Existenz der indischen Fischer gefährdet wird?

b) Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die
mögliche Liberalisierung des Fischmarktes für die Preisbildung für
Fisch und Fischprodukte auf dem indischen Markt?

23. Welche Güter sind nach Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf die
Liste von sensiblen Gütern umstritten?

24. a) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die indische
Verhandlungsseite nicht die Entwicklungsinteressen der armen Bevöl-
kerung im Blick hat?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten und den Willen
der europäischen Verhandlungsseite, diese Defizite im Sinne entwick-
lungsfreundlicher Handelspolitik zu kompensieren?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die Sorgen zahlreicher Umwelt-, Ge-
sundheits-, Entwicklungs-, Menschenrechts- und Frauenorganisationen so-
wie Gewerkschaften bezüglich der negativen Auswirkungen des Freihan-
delsabkommens auf besonders verletzliche Gruppen?

a) Inwiefern sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Einbeziehung

dieser Gruppen in den Verhandlungsprozess gleichberechtigt zu der Ein-
beziehung europäischer und indischer Unternehmen zu gewährleisten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4288

b) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür
ein, dass die Interessen besonders verletzlicher Gruppen gehört werden?

c) Warum sind diese Gruppen bisher nicht stärker in den Verhandlungspro-
zess einbezogen worden?

26. a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Europäische Kommis-
sion ihre Forderung nach einer Öffnung des öffentlichen Beschaffungs-
wesens in Indien, die die indische Regierung lange Zeit ablehnte, beibe-
halten sollte?

b) Wenn ja, wie weitgehend sollte nach Auffassung der Bundesregierung
die Liberalisierung sein (kommunal, bundesstaatlich, national)?

27. Inwieweit sollte die EU nach Auffassung der Bundesregierung ihre neue
Kompetenz zur Verhandlung von Investitionsschutzabkommen nutzen, um
mit Indien über ein entsprechendes Kapitel im Freihandelsabkommen oder
über ein separates Abkommen zum Schutz ausländischer Investitionen zu
verhandeln?

28. Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen in
Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte?

a) Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rahmen der Verhand-
lungen zu geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die Patentlaufzei-
ten?

b) Welche Position bezieht die Bundesregierung im Rahmen der Verhand-
lungen zu geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die Datenexklusivi-
tät?

29. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass beim EU-Indien-Gipfel am
10. Dezember 2010 Datenexklusivität vereinbart worden ist?

a) Wenn ja, auf wie viele Jahre ist die vereinbarte Datenexklusivität ange-
legt?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Be-
denken zur verzögerten Einführung von lebensrettenden Medikamenten
in Entwicklungs- und Schwellenländern?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die ethi-
schen Bedenken zur Erfordernis erneuter klinischer Studien zu bereits
erwiesener Wirksamkeit von Medikamenten?

30. Hat die Bundesregierung mit Interessenvertreterinnen/Interessenvertretern
der pharmazeutischen Industrie und mit Vertreterinnen/Vertretern der
Pharmaunternehmen Gespräche geführt, und wenn ja, wann, mit welchen
Vertreterinnen/Vertretern, und welche konkreten Inhalte und Ergebnisse
wurden bei diesen Gesprächen besprochen und vereinbart?

31. Stimmt die Bundesregierung mit der Position des Ausschusses für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überein, ohne Forderungen
über den TRIPS-Standard hinauszugehen?

a) Wie definiert die Bundesregierung den Standard von TRIPS?

b) Definiert die Bundesregierung Datenexklusivität als Bestandteil des
TRIPS-Standards, und wenn ja, warum (bitte mit Erläuterung)?

32. Wie berücksichtigt die Bundesregierung die Forderungen der Entschlie-
ßung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien bei in den
laufenden Verhandlungen?

Drucksache 17/4288 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

a) Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission
dafür ein, dass die Forderungen nicht über den TRIPS-Standard hinaus-
gehen?

b) Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission da-
für ein, dass die Forderungen keine verlängerten Patentlaufzeiten bein-
halten?

c) Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission
dafür ein, dass die Forderungen keine Datenexklusivität beinhalten?

d) Inwieweit hat sich die Bundesregierung bereits mit diesen Forderungen
durchgesetzt, und sind diese somit Bestandteil des Abkommens?

33. Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass durch das Abkommen
die Versorgung mit Generika aus Indien in Entwicklungs- und Schwellen-
ländern nicht beeinträchtigt wird?

34. Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Be-
zug auf Rechtsdurchsetzung und einstweilige Verfügungen in Bezug auf
die geistigen Eigentumsrechte?

35. Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen in
Bezug auf die sich im Transit befindenden generischen Medikamente, und
inwieweit ist die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 Bestandteil der Verhand-
lungen?

Berlin, den 17. Dezember 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.